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Entwicklung und Evaluierung von Ökologischem Heterogenem Material und Sortenmischungen bei Sommerkörnererbse mit Berücksichtigung von Fuß- und Wurzelkrankheiten, Verarbeitungsqualitätseigenschaften sowie Eignung für den Anbau in Gemengen, Entwicklung und Evaluierung von Ökologischem Heterogenem Material und Sortenmischungen bei Sommerkörnererbse mit Berücksichtigung von Fuß- und Wurzelkrankheiten, Verarbeitungsqualitätseigenschaften sowie Eignung für den Anbau in Gemengen (LegumeMix)

Liste der Schlachtbetriebe mit Bio-Zertifizierung

eine Liste aller Schlachtbetriebe in ihrem Land, die über eine Zertifizierung gemäß der EU-Öko-Verordnung verfügen.

Liste der Schlachtbetriebe mit Bio-Zertifizierung

eine Liste aller Schlachtbetriebe in Hessen, die über eine Zertifizierung gemäß der EU-Öko-Verordnung verfügen.

Liste der Schlachtbetriebe mit Bio-Zertifizierung

eine Liste aller Schlachtbetriebe in Baden-Württemberg, die über eine Zertifizierung gemäß der EU-Öko-Verordnung verfügen.

Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität

Umweltschutz im Alltag: Geflügel auf den Tisch? Tipps für den Einkauf

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] INTENSIVMAST Fleisch von Geflügel boomt und das nicht nur zur Weihnachtszeit. Allein 14 kg Hühnerfleisch isst jeder Bürger durchschnittlich pro Jahr. Dafür werden rund 600 Millionen Masthähnchen geschlachtet. Diese stammen überwiegend aus intensiver Haltung. Steht der Trend zum Geflügel daher im Wi- derspruch zu einer tier- und umweltgerechten Produktion? Bei der üblichen Mast müssen sich 20 bis 25 Hähn- chen einen Quadratmeter Boden teilen, teilweise leben mehrere 10.000 Tiere in einem Stall. Nach ca. fünf Wochen werden die Hähnchen meist mit einem Gewicht von 1,5 kg geschlachtet. Für das Halten von Puten fehlen konkrete recht- liche Haltungsanforderungen. Häufig werden sie auf engstem Raum gehalten. Die Muskeln der Tiere wachsen sehr schnell. So kann der Bewegungsapparat beeinträchtigt werden und bei den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden entstehen. Die umweltgerechte Verwendung des Geflügelmists ist oft problematisch. Auch das Federpicken ist eine Verhaltensstörung, die bei Geflügel bedingt durch viele unterschiedliche Fak- toren, wie z. B. zu hohe Besatzdichte, wenig Beschäf- tigungsmaterial, geringen Auslauf oder unzureichende Einstreu ausgelöst werden kann. Der Einsatz von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln ist in den letzten Jahren zwar auch beim Geflügel zurückgegangen. Im Vergleich zu Schweine- oder Rindermast muss beim Geflügel jedoch nach wie vor am Häu- figsten behandelt werden. Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Unsere Kooperationspartner ■■ Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rhein- land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für einen effizienten und nach- haltigen Umweltschutz. Redaktion: Sell, LfU Fotos: Pixabay, Colourbox © Landesamt für Umwelt (LfU); Dezember 2019 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG GEFLÜGEL AUF DEN TISCH? TIPPS FÜR DEN EINKAUF REGIONAL ERSTE WAHL?WAS VERBIRGT SICH HINTER ÖKO?LECKERE ALTERNATIVE: VEGETARISCH! Eine Pflichtkennzeichnung der Haltungsform und der Herkunft gibt es bislang nur bei Eiern und nicht beim Fleisch. Dennoch können Sie beim Einkauf von Geflü- gel einiges beachten.Die ökologische Geflügelhaltung ist durch die EU- Öko-Verordnung rechtlich definiert. Sie zeichnet sich aus durch:■■ Vegetarisch bzw. vegan kochen ist nicht schwer: Aufläufe und Eintöpfe auf Kartoffel-, Getreide- oder Gemüsebasis sowie Gerichte aus der asiatischen oder mediterranen Küche. Die Grundzutaten sind altbekannte Lebensmittel: verschiedenste Gemüse- und Getreidearten, Kartoffeln, Nüsse etc. Direkt beim Bauernhof oder auf dem Wochenmarkt können Sie oft regionales Fleisch beziehen. Dort las- sen sich in der Regel direkt die Haltungsbedingungen in Erfahrung bringen. Erhöhte Futter- und Aufzucht- kosten sowie die besonderen Maßnahmen für mehr Tierschutz machen Fleisch von Tieren, die unter be- sonders guten Haltungsbedingungen langsam gemä- stet wurden, teurer! ■■ Von direkt vermarktenden Land- wirten werden Enten, Gänse und Puten vorwiegend ab Oktober frisch angeboten: Die Jungtiere können so bis zur Schlachtreife im Herbst heranwachsen. ■■ Fragen Sie beim Einkauf auf dem Bauernhof oder Wochenmarkt genau nach! Hinter Angaben wie „bäuerliche Aufzucht“ oder „tiergerechte Haltung“ etc. kann sich auch die Intensivhaltung verstecken. Für Geflügelfleisch gibt es Begriffe zur Haltungsform, die rechtlich definiert sind, deren Angabe aber freiwil- lig ist: „extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“, „bäuerliche Freiland- haltung - unbegrenzter Auslauf“. U. a. nimmt das Platzangebot für die Tiere von der extensiven Boden- haltung zur bäuerlichen Freilandhaltung zu. Die Haltungsbedingungen von Tieren aus ökologischer Erzeugung liegen deutlich über dem gesetzlichen Min- deststandard. Es gibt auch Kennzeichen für mehr Tier- schutz der Privatwirtschaft und Organisationen, wie z. B. das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutz- bundes (“Für mehr Tierschutz“) für Masthähnchen. ■■ Extensive Produktionsweise: langsamere Aufzucht, mehr Platz im Stall (Mastgeflügel: 10 Tiere/qm) und Auslauf im Freien (Hähnchen: 4 qm, Pute: 10 qm). ■■ Ökologisch erzeugtes Futter ohne Gentechnik, mög- lichst vom eigenen Betrieb. ■■ Kontrolle aller Prozessstufen durch staatlich über- wachte private Kontrollstellen. Die Einhaltung der Öko-Richtlinien wird in jedem Betrieb mindestens einmal jährlich überprüft. ■■ Das EU-Bio-Siegel und das deutsche Bio-Siegel stehen dafür, dass die Anforderun- gen der EU-Öko-Verord- nung erfüllt sind. Darüber hinaus gibt es die deutschen Anbauverbände (Bioland, Demeter, Naturland, Biokreis, Gäa u.a.), die zum Teil über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende strengere Anforderungen an die Haltungsbedingungen stellen. Sie sind an eigenen Warenzeichen zu erkennen. ■■ Öko-Anbieter in Rheinland-Pfalz: www.bioeinkaufen.rlp.de ■■ Anbieter regionaler Produkte in Rheinland-Pfalz: www.regionalmarkt.rlp.de ■■ Informationen zum Tierschutzlabel: www.verbraucherzentrale.de/tierschutz Weitere Informationen auch auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de ■■ Vegetarische bzw. vegane Rezepte finden Sie z. B. bei der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz (www.ernaehrungsberatung.rlp.de) oder der Initiati- ve Rheinland-Pfalz isst besser: www.mueef.rlp.de. Vegetarische Rezeptidee (Ernährungsberatung RLP) Gemüse-Quiche – Zutaten für 12 Stück 150 g Magerquark, 6 EL Milch, 6 EL Rapsöl, 275 g Dinkelvoll- kornmehl, 1 P. Backpulver 250 g Lauch, 250 g Möhren, 250 g Sellerieknolle, 1-2 Zwie- beln, 1 EL Rapsöl, Salz, Pfeffer, Paprika, 1/4 l Milch 1,5%, 3 Eier, 150 g geriebener Gouda ■■ Lauch putzen, waschen, in kleine Ringe schneiden. Möhre Sellerie und Zwiebel putzen, waschen und in kleine Wür- fel schneiden. ■■ Rapsöl erhitzen, Gemüse hellgelb dünsten, mit Salz, Pfef- fer und Paprika abschmecken, etwas abkühlen lassen. ■■ In der Zwischenzeit für den Teig Quark, Milch, Rapsöl, Dinkelvollkornmehl und Backpulver in eine Rührschüssel geben und mit dem Handrührgerät (Knethaken) einen Quark-Öl-Teig bereiten. ■■ Eine Springform fetten, Boden und Rand mit dem Teig auslegen. Das abgekühlte Gemüse auf dem Teig verteilen. ■■ Milch mit den Eiern verquirlen, geriebenen Gouda unter die Eiermilch rühren, diese über das Gemüse verteilen, bei 180°-200°C 40-50 Minuten im Backofen backen. ■■ Dazu: ein grüner Salat.

Eignung der instrumentellen Analytik für die Unterscheidung von ökologisch und konventionell gefarmtem Speisefisch bei verschiedenen Spezies einschließlich verarbeiteter Produkte

Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure, Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure

Die Erwartungen an das System 'Öko-Kontrolle' haben sich in den zurückliegenden Jahren in vielfacher Weise geändert. In der Praxis zeigt sich, dass diese Anforderungen und Erwartungen von den verschiedenen Akteuren im System der Öko-Kontrolle unterschiedlich gesehen und bewertet werden. An diesem Punkt setzt das beantragte Vorhaben an. Zu Beginn sollen der Status-Quo der Qualifikation sowie der Kompetenz der derzeitigen Kontrolleure erhoben, sowie die Anforderungen und Wünsche an ein zukünftiges Kontrollsystem erarbeitet werden. In späteren Projektphasen werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, wie die Kompetenz der Kontrolleure aufgebaut, verbessert und gesichert werden kann, so dass diese den Anforderungen an ein zukünftiges Kontrollsystem gerecht werden. Die Entwicklung der Projektergebnisse wird in Abstimmung mit Kontrollstellen und weiteren Akteuren aus dem Bereich der ökologischen Lebensmittelwirtschaft erfolgen. Eine Phase der Praxiserprobung sowie eine Evaluation und Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung von Maßnahmen dient dazu, die Projektergebnisse nach Projektende zu einer Verbesserung des Kontrollsystems nutzen zu können. Das Projekt soll gemeinsam von der Uni Kassel, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und der Konferenz der Kontrollstellen durchgeführt werden. Der Runde Tisch EU-Öko-Verordnung wird eingeladen das Projekt als Beirat zu begleiten. Das Vorhaben wird in Abstimmung mit dem IRM-ORGANIC-Projekt durchgeführt.

Zuständige Behörde für den ökologischen Landbau

Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg für die Durchführung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ansässig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem Weiterhin geht sie Hinweisen auf unzulässige Biovermarktungen nach. Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg für die Durchführung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ansässig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem Weiterhin geht sie Hinweisen auf unzulässige Biovermarktungen nach. Mit der "EU-Ökoverordnung" wurde europaweit ein Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau eingeführt, um Transparenz aller Produkte und ihrer Produktion, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau - wie "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" - vermarktet werden, herzustellen. Die "neue" Öko-Verordnung (EU) 2018/848 mit den zugehörigen EU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab dem 01.01.2022) erweitert den Umfang der bestehenden Gesetzgebung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ab, um die Erzeugnisse abzudecken, die eng mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, wie zum Beispiel Kork, Salz und ätherische Öle. Sie harmonisiert die für Unternehmer in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern geltenden Vorschriften durch die Einführung des Compliance-Systems. Sie vereinfacht den Zugang zu den Regelungen für kleine Unternehmen. Sie prüft die Vorschriften für die ökologische Tierhaltung und führt Regeln für neue Tierarten wie Kaninchen und Geweihträger ein. In Deutschland übernehmen staatlich zugelassene private Kontrollstellen die Kontrolle der Unternehmen. Zugelassen werden die Kontrollstellen - in der Regel bundesweit tätig - von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn. Neben den Vorgaben für Kontrolle und Dokumentation enthalten die Verordnungen Kennzeichnungsvorschriften, damit die Verbraucher Lebensmittel aus ökologischem Landbau sicher erkennen können. Mit der "EU-Ökoverordnung" wurde europaweit ein Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau eingeführt, um Transparenz aller Produkte und ihrer Produktion, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau - wie "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" - vermarktet werden, herzustellen. Die "neue" Öko-Verordnung (EU) 2018/848 mit den zugehörigen EU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab dem 01.01.2022) erweitert den Umfang der bestehenden Gesetzgebung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ab, um die Erzeugnisse abzudecken, die eng mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, wie zum Beispiel Kork, Salz und ätherische Öle. Sie harmonisiert die für Unternehmer in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern geltenden Vorschriften durch die Einführung des Compliance-Systems. Sie vereinfacht den Zugang zu den Regelungen für kleine Unternehmen. Sie prüft die Vorschriften für die ökologische Tierhaltung und führt Regeln für neue Tierarten wie Kaninchen und Geweihträger ein. In Deutschland übernehmen staatlich zugelassene private Kontrollstellen die Kontrolle der Unternehmen. Zugelassen werden die Kontrollstellen - in der Regel bundesweit tätig - von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn. Neben den Vorgaben für Kontrolle und Dokumentation enthalten die Verordnungen Kennzeichnungsvorschriften, damit die Verbraucher Lebensmittel aus ökologischem Landbau sicher erkennen können. Ein dichtes Netz an laufenden Kontrollmaßnahmen sichert auf jeder Ebene die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards für Öko-Produkte. Über eine der EU-Ökoverordnung konforme Arbeitsweise wird dem Betrieb eine Bescheinigung (auch Bio-Zertifikat genannt) ausgestellt und berechtigt das Unternehmen durch das Kennzeichnen mit dem EU Bio-Logo und / oder dem Bio-Siegel seine Waren als Produkte des ökologischen Landbaus - wie zum Beispiel "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" zu vermarkten. Über Aktualität einer Bio-Bescheinigung kann sich der Verbraucher auf der Internet- Plattform des Bundesverbands der Öko-Kontrollstellen e.V.  informieren. Auf deren Internetseite oeko-kontrollstellen.de (Suche nach Biounternehmen) sind die Bescheinigungen sämtlicher deutschen Bio-Unternehmen auffindbar. Ein dichtes Netz an laufenden Kontrollmaßnahmen sichert auf jeder Ebene die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards für Öko-Produkte. Über eine der EU-Ökoverordnung konforme Arbeitsweise wird dem Betrieb eine Bescheinigung (auch Bio-Zertifikat genannt) ausgestellt und berechtigt das Unternehmen durch das Kennzeichnen mit dem EU Bio-Logo und / oder dem Bio-Siegel seine Waren als Produkte des ökologischen Landbaus - wie zum Beispiel "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" zu vermarkten. Über Aktualität einer Bio-Bescheinigung kann sich der Verbraucher auf der Internet- Plattform des Bundesverbands der Öko-Kontrollstellen e.V.  informieren. Auf deren Internetseite oeko-kontrollstellen.de (Suche nach Biounternehmen) sind die Bescheinigungen sämtlicher deutschen Bio-Unternehmen auffindbar. Auf Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln muss verpflichtend das neue EU-Bio-Logo verwendet werden. Das EU-Bio-Logo muss auf den Verpackungen wenigstens einmal in Verbindung mit der Codenummer der Kontrollstelle und einer Herkunftsangabe (zum Beispiel EU-Landwirtschaft oder „aus deutscher Landwirtschaft“) im gleichen Sichtfeld neben / über oder unter dem Logo erscheinen. Alle „Öko-/Bio-Produkte“ in der EU müssen die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle tragen. Die Codenummern in Deutschland lauten: DE-ÖKO-***. Diese können auch von jedem Bio-Betrieb vor Ort erfragt werden und sind ein Nachweis für die Teilnahme des Betriebes am Kontrollverfahren. Weitere Informationen zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission . Auf Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln muss verpflichtend das neue EU-Bio-Logo verwendet werden. Das EU-Bio-Logo muss auf den Verpackungen wenigstens einmal in Verbindung mit der Codenummer der Kontrollstelle und einer Herkunftsangabe (zum Beispiel EU-Landwirtschaft oder „aus deutscher Landwirtschaft“) im gleichen Sichtfeld neben / über oder unter dem Logo erscheinen. Alle „Öko-/Bio-Produkte“ in der EU müssen die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle tragen. Die Codenummern in Deutschland lauten: DE-ÖKO-***. Diese können auch von jedem Bio-Betrieb vor Ort erfragt werden und sind ein Nachweis für die Teilnahme des Betriebes am Kontrollverfahren. Weitere Informationen zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission . Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel ist das staatliche, verbandsunabhängige Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Im Gegensatz zum europäischen EU-Bio-Logo ist die Verwendung des sechseckigen deutschen Bio-Siegel freiwillig und kann auf den Verpackungen verwendet werden. Nur Hersteller und Erzeuger, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Ware mit dem deutschen Bio-Siegel zu kennzeichnen. Das System schließt alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur endgültigen Verpackung und Kennzeichnung lückenlos ein. Alle Hersteller von zertifizierten Bio-Produkten, die das sechseckige deutsche Bio-Siegel zur Kennzeichnung ihrer Produkte nutzen möchten, müssen diese anzeigen. Weitere Information zum Erlangen des Bio-Siegels können hier abgerufen werden. Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel ist das staatliche, verbandsunabhängige Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Im Gegensatz zum europäischen EU-Bio-Logo ist die Verwendung des sechseckigen deutschen Bio-Siegel freiwillig und kann auf den Verpackungen verwendet werden. Nur Hersteller und Erzeuger, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Ware mit dem deutschen Bio-Siegel zu kennzeichnen. Das System schließt alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur endgültigen Verpackung und Kennzeichnung lückenlos ein. Alle Hersteller von zertifizierten Bio-Produkten, die das sechseckige deutsche Bio-Siegel zur Kennzeichnung ihrer Produkte nutzen möchten, müssen diese anzeigen. Weitere Information zum Erlangen des Bio-Siegels können hier abgerufen werden.

Brandenburger Bio-Zeichen

Bio-Lebensmittel werden in Brandenburg immer häufiger nachgefragt. Neben der damit verbundenen besonderen Qualität möchten Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher, dass diese Qualität auch aus Brandenburg kommt. Das Zeichen „bio Brandenburg. Gesicherte Qualität“ tragen nur landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Anforderungen der aktuell geltenden EU-Öko-Verordnung und zusätzlichen Anforderungen des Landes Brandenburg erzeugt und verarbeitet wurden. So gekennzeichnete Monoprodukte wie zum Beispiel Kartoffeln, Kürbis und Fleisch müssen in Brandenburg nach den Anforderungen des Qualitätszeichens erzeugt werden. Bei verarbeiteten oder zusammengesetzten Produkten gilt das für 90 Prozent der verwendeten Zutatenmenge. Bio-Lebensmittel werden in Brandenburg immer häufiger nachgefragt. Neben der damit verbundenen besonderen Qualität möchten Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher, dass diese Qualität auch aus Brandenburg kommt. Das Zeichen „bio Brandenburg. Gesicherte Qualität“ tragen nur landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Anforderungen der aktuell geltenden EU-Öko-Verordnung und zusätzlichen Anforderungen des Landes Brandenburg erzeugt und verarbeitet wurden. So gekennzeichnete Monoprodukte wie zum Beispiel Kartoffeln, Kürbis und Fleisch müssen in Brandenburg nach den Anforderungen des Qualitätszeichens erzeugt werden. Bei verarbeiteten oder zusammengesetzten Produkten gilt das für 90 Prozent der verwendeten Zutatenmenge. Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie am Zeichen „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ Interessierte wissen so, dass bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte besondere Qualitäten eingehalten und kurze Transportwege umgesetzt werden. Zudem können sich verarbeitende Unternehmen wie Großküchen und Restaurants mit dem Zeichen am Markt etablieren. Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie am Zeichen „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ Interessierte wissen so, dass bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte besondere Qualitäten eingehalten und kurze Transportwege umgesetzt werden. Zudem können sich verarbeitende Unternehmen wie Großküchen und Restaurants mit dem Zeichen am Markt etablieren. Neben den Anforderungen der aktuellen EU-Öko-Verordnung müssen ergänzend beispielsweise die folgenden Anforderungen eingehalten werden: Neben den Anforderungen der aktuellen EU-Öko-Verordnung müssen ergänzend beispielsweise die folgenden Anforderungen eingehalten werden: Im Umgang mit dem Zeichen wird zwischen den folgenden Akteuren unterschieden: Zeichenträger: Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist Zeichenträger des Bio-Zeichens. Ansprechpartner: Lizenznehmer: Sie haben auf Grundlage eines Lizenzvertrages das Recht zur Nutzung des Zeichens und gewährleisten die Überwachung der mit dem Bio-Zeichen geltenden Programmbestimmungen. Ansprechpartnerin: Ansprechpartnerin: Kontrollstellen: Sie überprüfen die Zeichennutzer und Erzeuger zur Einhaltung der Qualitätskriterien. Zeichennutzer: Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Bio-Zeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen. Erzeuger: Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Bio-Zeichens produzieren. Im Umgang mit dem Zeichen wird zwischen den folgenden Akteuren unterschieden: Zeichenträger: Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist Zeichenträger des Bio-Zeichens. Ansprechpartner: Lizenznehmer: Sie haben auf Grundlage eines Lizenzvertrages das Recht zur Nutzung des Zeichens und gewährleisten die Überwachung der mit dem Bio-Zeichen geltenden Programmbestimmungen. Ansprechpartnerin: Ansprechpartnerin: Kontrollstellen: Sie überprüfen die Zeichennutzer und Erzeuger zur Einhaltung der Qualitätskriterien. Zeichennutzer: Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Bio-Zeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen. Erzeuger: Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Bio-Zeichens produzieren. Alle landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Hier sattelt das Kontrollsystem des Bio-Zeichens Brandenburg auf und umfasst drei Stufen: Alle landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Hier sattelt das Kontrollsystem des Bio-Zeichens Brandenburg auf und umfasst drei Stufen:

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