Unter www.badeseen.rlp.de sind im „Badegewässeratlas“ alle Messwerte der rheinland-pfälzischen Badeseen veröffentlicht „Dieses Frühjahr war eins der trockensten und wärmsten seit 1881. Je wärmer und trockener es ist, desto eher kippen Gewässer um und desto eher können sich gesundheitsgefährliche Blaualgen ausbreiten. Der Klimawandel kann also schnell den Badespaß trüben. Deshalb ist es wichtig, die Situation in den Badegewässern regelmäßig zu überprüfen. Im Moment gibt es grünes Licht für fast alle der 66 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz. Das haben Ergebnisse des Landesamtes für Umwelt gezeigt“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Veröffentlichung des EU-Badegewässerberichts 2024. Die konkreten Messergebnisse für alle Badeseen in Rheinland-Pfalz sind im „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ) öffentlich einsehbar. Fast alle Badegewässer in Rheinland-Pfalz halten die aktuellen mikrobiologischen EU-Grenzwerte ein. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind bis auf ein Badegewässer alle anderen Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und „Gut“ bewertet worden. Der Germersheimer See wurde mit „Ausreichend“ eingestuft. In diesem Jahr zum ersten Mal in die EU-Bewertung aufgenommen wurde der Triolago-Riol bei Trier, der mit „ausgezeichnet“ klassifiziert wurde. Neben den Messergebnissen zur Wasserqualität enthält der Badegewässeratlas auch Informationen zu Liegemöglichkeiten, sanitären Anlagen und Restauration an den Seen. Der Inhalt wird vom Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich gestaltet und die Messwerte zeitnah eingestellt. „Hier können sich Badegäste bereits vor der Anreise informieren, ob die Wasserqualität in den einzelnen Badewässern einwandfrei ist oder sie vor Ort mit Einschränkungen rechnen müssen. Zudem können über ein Kontaktformular eigene Beobachtungen vor Ort und dokumentierende Fotos schnell und unbürokratisch an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden“, erläuterte Dr. Jochen Fischer, Abteilungsleiter für Gewässerschutz im LfU. Zusätzlich zu den Untersuchungen vor Ort wird die Überwachung durch Methoden der Fernerkundung unterstützt, um Algenmassenentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die potenziell toxinbildenden Cyanobakterien, sogenannte „Blaualgen“, können bei einer Massenvermehrung Gesundheitsgefahren für Badende darstellen. Über die Ergebnisse informieren das Landesamt und die vor Ort zuständigen Stellen, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen für die Badegäste aussprechen. Bei einer Massenentwicklung dieser Blaualgen nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. „Alle Badegewässer sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Darum ist es wichtig, dass Badegäste ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen und Fische oder Wasservögel nicht füttern“, so Katrin Eder. Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer sind zu befolgen. Schwimmen ist nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. Das Baden in größeren Fließgewässern birgt Risiken durch Strömungen und nicht auszuschließende Infektionsgefahr. Daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen „Für ein unbeschwertes Badevergnügen sollte man in einen unserer untersuchten Badeseen hüpfen“, sagte Katrin Eder. Hintergrund Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z.B. ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potenzial für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Hierzu empfehlen wir das eigens zu dieser Thematik vom LfU erstellte YouTube Video „Kein Badespaß ohne Wassertest“: https://youtu.be/GjxA45PdbCE . Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de
Die Motoren von Binnenschiffen gelten allgemein als ineffizient und dreckig - ihr Schadstoffausstoß gilt immer noch als zu hoch. Aber ist diese pauschale Aussage richtig? Die Ladungsmenge auf einem einzelnen Binnenschiff übertrifft diejenige von LKW und Bahn um ein Vielfaches, wodurch der Transport im Allgemeinen sehr effizient ist. Trotzdem ist der Schadstoffausstoß verhältnismäßig hoch, weshalb die Europäische Union die Grenzwerte für ausgestoßene Schadstoffe auch für die Binnenschifffahrt verschärfen wird. Im Rahmen des europäischen Forschungs- und Innovationsprogramms HORIZON2020 beteiligt sich die BAW am Vorhaben PROMINENT (promoting innovation in the inland waterways transport sector; http://www.prominent-iwt.eu/). Das Vorhaben hat zum Ziel, den Treibstoffbedarf und die Luftschadstoffemissionen der Binnenschiffe durch technische Maßnahmen und energieeffiziente Navigation zu reduzieren. Mit der Entwicklung eines Assistenzsystems erhält ein Schiffsführer Hinweise, wie er seinen Zielhafen treibstoffsparend und termingerecht erreichen kann. Dafür werden neben Motor- und Verbrauchsdaten von Schiffen auch Informationen zur Wassertiefe, Strömungsgeschwindigkeit und Wasserspiegellage für den zu befahrenden Flussabschnitt benötigt. Da präzise Peildaten und mehrdimensionale numerische Modelle nicht flächendeckend für alle Wasserstraßen innerhalb der EU verfügbar sind, rüstet die BAW Binnenschiffe mit Messgeräten zur Erfassung von Sohlenhöhen und Strömungsgeschwindigkeiten aus. Dabei werden gleichermaßen die Machbarkeit und der Aufwand für die Installation und den Betrieb der Sensorik bewertet. Die Reederei Deymann Management GmbH und Co. KG mit Sitz in Haren (Ems) unterstützt das Vorhaben, indem sie die Installation der Sensoren auf dem Großmotorgüterschiff (GMS) MONIKA DEYMANN gestattet. Das Schiff wurde im Juli 2016 in den Dienst gestellt. Die BAW hat in der Bauphase den Einbau und die Verkabelung der geplanten Sensoren mit der Reederei sowie der ausführenden Werft abgestimmt und durchgeführt. Das 135 m lange und 14,2 m breite GMS verkehrt derzeit im Liniendienst zwischen Antwerpen und Mainz. Es fährt in der Regel mit drei Lagen Containern, woraus ein mittlerer Tiefgang zwischen 1,8 m und 2,5 m resultiert. Für einen Umlauf Antwerpen - Mainz - Antwerpen werden sieben bis acht Tage benötigt, sodass das Schiff den Mittelrhein rund zweimal pro Woche passiert. Eine besondere Herausforderung ist es, von einem Binnenschiff aus die Strömungsgeschwindigkeiten im laufenden Schiffsbetrieb zu erfassen, da die Strömung im nahen Umfeld des Schiffes durch das Rückströmungsfeld gestört wird. Dessen Größe und Ausdehnung hängt insbesondere vom Gewässerquerschnitt und der Schiffsgeschwindigkeit gegenüber Wasser ab. Bei geringen Wassertiefen kann daher die Geschwindigkeit nicht vertikal unter einem Binnenschiff gemessen werden, wie es bei Messschiffen sonst üblich ist. (Text gekürzt)
Als ultrafeine Partikel werden Teilchen mit Durchmessern kleiner als 100 nm bezeichnet. Die ultrafeinen Partikel entstehen in Verbrennungsprozessen, die unter Sauerstoffmangel stattfinden. Hierbei sind u.a. der Straßenverkehr mit seinen unzähligen instationären Verbrennungen, Industrieprozesse und Hausbrand zu nennen. Partikel dieses Größenbereichs können sehr spezielle chemische oder physikalische Wechselbeziehungen mit der Umgebung eingehen. Man beobachtet bei ultrafeinen Partikeln vorwiegend Diffusion, wogegen sich größere Teilchen eher durch Anlagerung bzw. Sedimentation auszeichnen (Limbach, 2005). In der Europäischen Union gilt seit Januar 2005 ein Grenzwert für Feinstaub, d.h. für Partikel kleiner als 10ìm (PM10), vorgeschrieben. Für ultrafeine Partikel gibt es in Europa bisher keine eigenen Grenzwerte. In einem bis dahin einmaligen Projekt wurde die Entwicklung der Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Erfurt über zehn Jahre quantitativ bestimmt. Dabei wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt (Krug, 2005). Die Korngrößen des Ultrafeinstaubs können das menschliche Respirationssystem erreichen. Man spricht daher vom inhalierbaren Anteil des Feinstaubs. Partikel kleiner als 100 nm werden als noch gefährlicher eingestuft, da sie lungengängig sind. Wegen ihrer geringen Größe können einzelne ultrafeine Partikel ein Lungenepithel durchqueren. Ein Weitertransport zu Leber, Knochenmark oder Herz ist möglich. Die Ultrafeinpartikel können sich in der Lunge bis zu mehreren Monaten ablagern bzw. verbleiben (WHO,1997). Es sind einige Verfahren entwickelt worden, um die PAK-Belastung auf Menschen zu erfassen und ihre Auswirkungen zu beschreiben. Dabei wurde Benzo(a)Pyren oft als Indikator für die Präsenz von karzinogenen PAK in der Umwelt genutzt. Verbreitet ist zum Beispiel die Bestimmung von PAK in Blut oder Urin und die Untersuchung der Auswirkungen von PAK auf den Metabolismus in Organen wie Niere und Leber (Larsen, 1995). Die Exposition durch NPAK erfolgt hauptsächlich über die Luft. Es gibt bislang wenige Studien, welche die Langzeitwirkung der inhalativen Aufnahme untersuchen. Darüber hinaus gelten auch die Metaboliten der NPAK als kanzerogen (Uhl, 2007). Laut WHO gibt es erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich der Exposition der Menschen und der Wirkungen von NPAK auf die menschliche Gesundheit (IPCS 2003). Obwohl die NPAK nur einen Bruchteil (1 bis 10Prozent) der PAK ausmachen (Nielsen, 1984), ist spezielle Aufmerksamkeit wegen ihrer hohen biologischen Aktivität notwendig. Zahlreiche NPAK wirkten in Tierversuchen deutlich mutagen und kanzerogen (Fiedler et.al, 1990). Über ihr Verhalten und ihre Anreicherung in Boden und Staub ist bis jetzt noch sehr wenig bekannt. Ebenso wenig wie über deren Metabolismus und Akkumulation in biologischem Gewebe (Fiedler et al., 1991, Fieder und Mücke 1990). (...)
Werden in Deutschland Lebensmittel und importierte Waren aus dem Unfallland überwacht? Ja. Zuständig für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind die Bundesländer. Durch die Länder werden stichprobenartig Messungen von Lebensmitteln durchgeführt und eventuell erforderliche Maßnahmen ergriffen. Alle Lebensmittel, die aus einem Unfallland eingeführt werden, müssen mit einem Zertifikat bestätigen, dass ihre Kontamination unterhalb der gesetzlich geltenden Grenzwerte liegt. Die Europäische Union legt in einem Notfall Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln fest, die dann auch in Deutschland umgesetzt werden. Bis zu einer derartigen Festlegung gelten die Grenzwerte aus dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes . Bei Verzehr von Lebensmitteln mit einer Kontamination unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) werden regelmäßig auch in Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Milch, Gemüse, Getreide, Fleisch, Fisch möglichst nah beim Erzeuger sowie Trinkwasser kontrolliert. Die Messungen erfolgen in der Regel ebenfalls durch die Bundesländer. Im Nachgang des Reaktorunfalls in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 wurden Grenzwerte für Cäsium-134 und Cäsium-137 festgelegt, die bis heute gelten.
Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Kann diese Einhaltung nicht sichergestellt werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Diese Luftreinhaltepläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Luftreinhaltepläne wurden für die Städte Itzehoe, Ratzeburg und Kiel aufgestellt. In Ratzeburg und Itzehoe konnten sie erfolgreich umgesetzt werden. Der Plan für Kiel wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa konnte die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn - aufgezeigt wurde, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden sollte - in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte maximale Toleranzmarge überschritten wird. Erforderlich war dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Wurden innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände erhoben, galten die Bedingungen als erfüllt. Wurden Einwände erhoben, konnte die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Die Mitteilungen für den Ballungsraum Kiel und die Gebiete Itzehoe und Ratzeburg erfolgten im Jahr 2011. Die Kommission hat gegen die Mitteilungen keine Einwände erhoben. Die Fristverlängerungen galten bis zum 31.12.2014 und sind somit abgelaufen.
<p>Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM2,5)</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>-Belastung der Bevölkerung oberhalb von 10 µg/m³ im Jahresmittel (Zwischenziel 4 der neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorgansiation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>) aus dem Jahr 2021, entspricht dem alten Richtwert der WHO aus dem Jahr 2005) ist in Deutschland seit 2010 deutlich zurückgegangen.</li><li>Jedoch war zwischen 2010 und 2021 nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des aktuellen WHO-Richtwertes für PM2,5 (von 5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt.</li><li>Für einen verbesserten Gesundheitsschutz sind daher national und europaweit weitere Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland erforderlich.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">„Feinstaub“</a>).</p><p>Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> erfasst die durchschnittliche jährliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>-Belastung in Deutschland im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsaufkommen#alphabar">Verkehrsaufkommen</a> oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher dürfte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im Zeitraum von 2010 bis 2021 war annähernd die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Richtwertes für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit leicht von 81,7 Mio. auf 83,2 Mio. Personen angestiegen, allein zurückzuführen auf das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> oberhalb des Zwischenziels 4 der WHO (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 23,5 Mio. Personen in 2021 zurück (entsprechend ca. 28,2 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben.</p><p>Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a>zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in<a href="https://www.umweltbundesamt.de/nlrp2019">Deutschland</a>u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken. Aktuell wird die<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008L0050">EU-Luftqualitäts-Richtlinie</a>(EU-RL 2008/50/EG) überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM2,5 ab 2030 von 10 µg/m³ im Jahresmittel diskutert, der dem Zwischenziel 4 der WHO entsprechen würde.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kienzler et al. 2024 (UMID 1/2024; im Druck) beschrieben.</p>
Die Luftqualität in Berlin wird an 17 Stationen des Berliner Luftgütemessnetzes durch kontinuierliche Messungen von Stickstoffdioxid, Feinstaub PM 10 , Ozon, Benzol und Kohlenmonoxid überwacht. An bis zu vier Messstellen werden in der Feinstaubfraktion zusätzlich Ruß, Feinstaub PM 2,5 , Benzo(a)pyren und Schwermetalle bestimmt. Die Bewertung der Qualität der Berliner Luft orientiert sich an Grenz- und Zielwerten aus Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz und aus Richtlinien der Europäischen Union. Die Tabelle enthält eine zusammenfassende Beurteilung der Luftqualität in Berlin. Basis sind die EU-Grenzwerte. Messen alleine reicht aber nicht aus, um die Berliner Luft sauberer zu machen. Letztlich kommt es darauf an, den Schadstoffausstoß aus Verkehr, Industrieanlagen, Kraftwerken und aus privaten Haushalten zu vermindern. Dazu werden Daten über die Menge der ausgestoßenen Schadstoffe gesammelt, was zusammen mit den Messdaten der Schadstoffe in der Luft eine wichtige Grundlage für die Suche nach den Ursachen der Luftbelastung darstellt. An Orten, wo keine Messung durchgeführt werden kann, wird die Luftqualität anhand von Rechenmodellen (Umweltatlas Berlin) Um den Bedarf zusätzlicher Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffemissionen beurteilen zu können, wird ca. alle fünf Jahre ein Luftreinhalteplan erstellt, der die Entwicklung der Belastung durch Feinstaub und Stickoxide ohne und mit zusätzlichen Maßnahmen abschätzt. Bewertung der Luftqualität in Berlin Tabelle mit einer zusammenfassenden Beurteilung der Luftqualität in Berlin. Basis sind die EU-Grenzwerte. Weitere Informationen Messnetz Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 durch das Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) kontinuierlich gemessen. Derzeit besteht das Messnetz aus 17 ortsfesten Messstationen für Luftschadstoffe, einer Sondermessstelle und einer meteorologischen Station. Weitere Informationen Warum wir messen, wo wir messen Vor dem Hintergrund des Dieselskandals ist das Interesse an Daten zur Luftgüte enorm gestiegen. Für Berlin existiert eine außerordentlich gute Datenlage. Diese beruht auf einem Konzept, das für Außenstehende noch transparenter gemacht werden soll. Weitere Informationen
Unter www.badeseen.rlp.de sind im „Badegewässeratlas“ alle Messwerte der rheinland-pfälzischen Badeseen veröffentlicht „Dieses Frühjahr war eins der trockensten und wärmsten seit 1881. Je wärmer und trockener es ist, desto eher kippen Gewässer um und desto eher können sich gesundheitsgefährliche Blaualgen ausbreiten. Der Klimawandel kann also schnell den Badespaß trüben. Deshalb ist es wichtig, die Situation in den Badegewässern regelmäßig zu überprüfen. Im Moment gibt es grünes Licht für fast alle der 66 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz. Das haben Ergebnisse des Landesamtes für Umwelt gezeigt“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Veröffentlichung des EU-Badegewässerberichts 2024. Die konkreten Messergebnisse für alle Badeseen in Rheinland-Pfalz sind im „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ) öffentlich einsehbar. Fast alle Badegewässer in Rheinland-Pfalz halten die aktuellen mikrobiologischen EU-Grenzwerte ein. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind bis auf ein Badegewässer alle anderen Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und „Gut“ bewertet worden. Der Germersheimer See wurde mit „Ausreichend“ eingestuft. In diesem Jahr zum ersten Mal in die EU-Bewertung aufgenommen wurde der Triolago-Riol bei Trier, der mit „ausgezeichnet“ klassifiziert wurde. Neben den Messergebnissen zur Wasserqualität enthält der Badegewässeratlas auch Informationen zu Liegemöglichkeiten, sanitären Anlagen und Restauration an den Seen. Der Inhalt wird vom Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich gestaltet und die Messwerte zeitnah eingestellt. „Hier können sich Badegäste bereits vor der Anreise informieren, ob die Wasserqualität in den einzelnen Badewässern einwandfrei ist oder sie vor Ort mit Einschränkungen rechnen müssen. Zudem können über ein Kontaktformular eigene Beobachtungen vor Ort und dokumentierende Fotos schnell und unbürokratisch an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden“, erläuterte Dr. Jochen Fischer, Abteilungsleiter für Gewässerschutz im LfU. Zusätzlich zu den Untersuchungen vor Ort wird die Überwachung durch Methoden der Fernerkundung unterstützt, um Algenmassenentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die potenziell toxinbildenden Cyanobakterien, sogenannte „Blaualgen“, können bei einer Massenvermehrung Gesundheitsgefahren für Badende darstellen. Über die Ergebnisse informieren das Landesamt und die vor Ort zuständigen Stellen, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen für die Badegäste aussprechen. Bei einer Massenentwicklung dieser Blaualgen nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. „Alle Badegewässer sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Darum ist es wichtig, dass Badegäste ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen und Fische oder Wasservögel nicht füttern“, so Katrin Eder. Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer seien zu befolgen. Schwimmen wird nur an den ausgewiesenen Badestellen empfohlen. "Das Baden in größeren Fließgewässern birgt Risiken durch Strömungen und nicht auszuschließende Infektionsgefahr. Daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen „Für ein unbeschwertes Badevergnügen sollte man in einen unserer untersuchten Badeseen hüpfen“, sagte Katrin Eder. Hintergrund: Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z.B. ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potenzial für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Hierzu empfehlen wir das eigens zu dieser Thematik vom LfU erstellte YouTube Video „Kein Badespaß ohne Wassertest“: https://youtu.be/GjxA45PdbCE . Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 11.06.25
Entscheidungshilfesystem RODOS Entscheidungshilfen - Ermittlung und Darstellung radiologischer Konsequenzen Das Entscheidungshilfe- und Prognosemodell RODOS ("Realtime Online Decision Support System") berechnet in einem radiologischen Notfall die zukünftige Umweltkontamination und die zu erwartenden Dosen der betroffenen Menschen. RODOS ist Teil des Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ) des BfS . Im Notfall ist es wichtig, schnell und nachvollziehbar Prognosen zur radiologischen Lage zu erstellen. Für diese Prognosen steht im Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ) das Entscheidungshilfemodell RODOS ("Realtime Online Decision Support System") zur Verfügung. Mit Hilfe von RODOS lassen sich die zukünftige Umweltkontamination und die zu erwartenden Dosen abschätzen. Diese Prognosen bilden die Grundlage für konkrete Notfallmaßnahmen, wie z.B. die Evakuierung der Bevölkerung, die von den zuständigen Behörden angeordnet werden können. RODOS -Ergebnisse werden im Radiologischen Lagezentrum des Bundes zur Bewertung der Lage und zur Empfehlung von Schutzmaßnahmen verwendet. Was berechnet RODOS? Nach einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt setzt sich die Strahlenbelastung des Menschen zusammen aus der äußeren Exposition des Menschen durch Strahlung aus der radioaktiven Wolke und von der am Boden abgelagerten Aktivität sowie der internen Exposition aus der Aufnahme von Radionukliden durch Einatmen ( Inhalation ) und aus der Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung ( Ingestion ). RODOS -Rechnungen basieren auf Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes und auf Angaben zur Zusammensetzung und Menge der freigesetzten radioaktiven Stoffe, die im Notfall beispielsweise vom Betreiber des betroffenen Kernkraftwerks im In- und Ausland an das BfS weitergeleitet werden. Auf dieser Grundlage berechnet RODOS die Dosisbeiträge durch äußere Exposition sowie durch Inhalation . Um mögliche Dosisbeiträge durch die Aufnahme von Radionukliden mit der Nahrung zu bewerten, berechnet RODOS auch mögliche Kontaminationen in Lebens- und Futtermitteln, die mit geltenden EU -Grenzwerten direkt verglichen werden. Darstellung der Ergebnisse und abgeleitete Maßnahmen Die von RODOS berechneten Prognosen zur Umweltkontamination und der zu erwartenden Strahlenbelastung des Menschen werden in Ergebniskarten visualisiert. Die Höhe der erwarteten Strahlenbelastung wird dabei farblich dargestellt. Rot und orange bedeutet besonders stark belastet beziehungsweise stark belastet; dunkelblau bedeutet geringfügig belastet. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen Beispiele für RODOS -Prognosen. Sie wurden im Rahmen einer Übung erstellt. Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 1 RODOS-Prognose: Maßnahme Aufenthalt in Gebäuden und Evakuierung. In der Karte dargestellt sind auch die für jedes Kernkraftwerk festgelegten Katastrophenschutzzonen mit ihren 12 Sektoren. Gebiete, in denen aufgrund des erwartenden Freisetzungszeitpunktes und der freigesetzten Menge an radioaktiven Stoffen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig werden, sind im Kartenbeispiel rot und orange eingefärbt. Den Farbwerten lassen sich konkrete Maßnahmen zuordnen, die von den zuständigen Behörden angeordnet werden können. So bedeutet die rote Farbe in diesem Beispiel, dass die dort wohnenden Menschen aufgrund der zu erwartenden hohen Strahlung evakuiert werden müssten. In den orange eingefärbten Gebieten sollten die dort lebenden Menschen zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend in geschlossenen Räumen bleiben. In den gelb, grün und blau dargestellten Regionen wären keine direkten Maßnahmen erforderlich. Beispiel 2 Kontamination von Blattgemüse mit Radiojod RODOS kalkuliert auch mögliche Kontaminationen in Lebens- und Futtermitteln. Das zweite Karten-Beispiel zeigt eine Karte zur Kontamination von Blattgemüse mit Jod-131. Die gewählten Farben orientieren sich am Grenzwert der Europäischen Union ( EU ) von 2.000 Becquerel radioaktivem Jod pro Kilogramm Blattgemüse. Die Karte zeigt die betroffenen Gebiete und die voraussichtliche Höhe der Kontamination . In dunkelblau bis gelb eingefärbten Regionen läge eine mögliche Kontamination des Gemüses unterhalb des EU -Grenzwertes. In orange und rot dargestellten Gebieten würde der Grenzwert überschritten. Durch Maßnahmen wie Schließen von Gewächshäusern, falls möglich Abdecken der Früchte oder eine vorzeitige Ernte fast reifer Produkte, lassen sich mögliche Kontaminationen mit radioaktiven Partikeln vermeiden. Käme es zu einer tatsächlichen Freisetzung radioaktiver Stoffe und zeigen die Messwerte die Überschreitung der EU -Grenzwerte, dann darf das dort angebaute Gemüse nicht mehr vermarktet werden. Die Behörden ordnen in diesem Fall die Maßnahme "Vermarktungssperre" an. Stand: 08.07.2025
Ab wann sind radioaktiv belastete Lebensmittel gefährlich für den Menschen? Durch einen radiologischen Notfall mit Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt besteht ein Risiko , dass Lebens- und Futtermittel kontaminiert werden. Aus dem Verzehr hoch kontaminierter Lebensmittel können sich möglicherweise langfristige Gesundheitsschäden ergeben. Dies gilt insbesondere für Kinder und Schwangere. Beim Verzehr von Lebensmitteln mit einer Kontamination unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Die europäische Union legt in einem Notfall Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln fest, die dann auch in Deutschland umgesetzt werden. Bis zu einer derartigen Festlegung gelten die Grenzwerte aus dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes . Die zuständigen Behörden überwachen kontinuierlich und deutschlandweit die radioaktive Belastung der Umwelt und von Lebens- und Futtermittel und geben der Bevölkerung entsprechende Verhaltensempfehlungen. Im von Kontaminationen betroffenen Gebiet erzeugte Lebens- und Futtermittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie kontrolliert wurden und sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Lebensmittel, die aus dem eigenen Garten kommen, bzw. selbst gefischt oder gejagt werden, werden normalerweise nicht von den Behörden kontrolliert. Daher sollte bei einem radiologischen Notfall auf den Verzehr dieser Lebensmittel im betroffenen Gebiet verzichtet werden, bis die Unbedenklichkeit durch Messungen nachgewiesen werden kann oder der Verzehr durch die Behörden als unbedenklich eingestuft wird.
Origin | Count |
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Bund | 47 |
Land | 40 |
Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 13 |
Text | 56 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
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geschlossen | 60 |
offen | 27 |
Language | Count |
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Deutsch | 84 |
Englisch | 10 |
Resource type | Count |
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Datei | 14 |
Dokument | 27 |
Keine | 25 |
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Webseite | 48 |
Topic | Count |
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Boden | 76 |
Lebewesen und Lebensräume | 84 |
Luft | 77 |
Mensch und Umwelt | 87 |
Wasser | 80 |
Weitere | 85 |