Egal ob Füchse, Waschbären, Eichhörnchen oder Igel: Immer mehr Wildtiere leben mitten in der Stadt. Viele Menschen füttern sie aus falsch verstandener Tierliebe. Die Borschüre zeigt, warum dies sowohl für Mensch als auch für Tier problematisch ist.
Im Natur-Park bietet sich die einzigartige Gelegenheit, die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache zu verfolgen. Bisher dominierten Gehölze wie Birken und Robinien, die sich bereits in der Pionierphase im Schotter angesiedelt haben. Entlang der Bahnstrecken wuchsen Apfelbäume auf, die man im Tälchenweg hier und da noch finden kann. Die Birke ist häufig die erste Baumart, die auf Brachflächen Fuß fasst. Ihre leichten Samen werden vom Wind weit verbreitet. Auch die Robinie gehört zu den Pionierarten auf nährstoffarmen Standorten. Ihr hilft dabei eine Symbiose im Wurzelbereich, die sie mit Knöllchenbakterien eingeht. Diese Mikroorganismen sind in der Lage, Luftstickstoff zu binden und den Baum mit diesem Nährstoff zu versorgen. Der herbstliche Laubfall trägt unter anderem dazu bei, den Boden zu düngen. Nährstoffliebende Bäume wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche sind inzwischen hinzugekommen und werden die erste Baumgeneration ablösen. Der Wald verändert sich. Der urwüchsige Wald übt eine besondere Faszination aus und soll sich weitgehend ungestört entwickeln. Kletterpflanzen wie Wilder Wein und Waldrebe überziehen Büsche und Bäume und bilden ein urwaldähnliches und undurchdringliches Dickicht. Werden absterbende Bäume in der Nähe von Wegen jedoch zur Gefahr, müssen sie gefällt werden. Am Rand der Lichtungen werden einzelne Gehölze entfernt, um den Schattendruck zu verringern und die offene Fläche zu erhalten. Mehr als zwei Drittel der einst gehölzfreien Bahnbrache sind heute bewaldet. Davon profitieren Arten, die lichte Laubwälder besiedeln, wie der Fitis. Nachtigall, Mönchsgrasmücke und Rotkehlchen fühlen sich im Unterholz wohl. Im dichten Gebüsch hält sich der Zaunkönig verborgen, dessen schmetternder Gesang aus Trillern und Rollern überrascht, denn er ist mit einer Körperlänge von circa zehn Zentimeter der drittkleinste Vogel Europas. Rotfuchs und Eichhörnchen sind hier regelmäßig anzutreffen. Sie haben als Kulturfolger im gesamten innerstädtischen Siedlungsraum ein gutes Auskommen gefunden. Auch das Vorkommen der Punktierten Zartschrecke zeigt, dass der Wald auf dem Vormarsch ist. Aber nicht alle Arten profitieren davon. Der Bestand der Arten, die das Offenland bewohnen – wie zum Beispiel die Dorngrasmücke, nimmt ab.
Ein Lernangebot für Kinder. Ein Gruppenspiel für mindestens fünf Zweibeiner Das braucht ihr: Für jedes Kind zehn Nüsse. Das macht ihr: Sucht euch ein abwechslungsreiches Waldstück mit vielen Bäumen aus. Jedes Kind bekommt zehn Nüsse. Jetzt versteckt jeder seine Nüsse einzeln in dem Waldstück. Dabei muss jede Nuss ein eigenes Versteck bekommen! Wenn alles versteckt ist, trefft ihr euch wieder am Ausgangspunkt. Nach einer Minute (Uhr!) lauft ihr los und jeder versucht, innerhalb von zwei Minuten seine eigenen zehn Nüsse wiederzufinden. Ein Kind achtet auf die Uhr und ruft alle zurück zum Treffpunkt, wenn die Zeit um ist. Gewonnen hat, wer die meisten Vorräte wiedergefunden hat. Das steckt dahinter: Eichhörnchen verstecken ihre Vorräte im Herbst an Baumwurzeln, unter Blättern oder in Astgabeln. Im Winter halten sie Winterruhe in ihrem Kobel. An wärmeren, trockenen Tagen stehen sie auf und fressen von ihren Vorräten. Viele Verstecke finden die Eichhörnchen im Laufe des Winters aber nicht mehr wieder. Im Frühjahr keimen dann aus den versteckten Nüssen, Eicheln oder Kastanien neue Bäumchen.
Ein Lernangebot für Kinder. Ein Gruppenspiel für mindestens fünf Zweibeiner Das braucht ihr: Für jedes Kind zehn Nüsse. Das macht ihr: Sucht euch ein abwechslungsreiches Waldstück mit vielen Bäumen aus. Jedes Kind bekommt zehn Nüsse. Jetzt versteckt jeder seine Nüsse einzeln in dem Waldstück. Dabei muss jede Nuss ein eigenes Versteck bekommen! Wenn alles versteckt ist, trefft ihr euch wieder am Ausgangspunkt. Nach fünf Minuten (Uhr!) lauft ihr los und jeder versucht, innerhalb von zwei Minuten seine eigenen zehn Nüsse wiederzufinden. Gewonnen hat, wer die meisten Vorräte wiedergefunden hat. Das steckt dahinter: Eichhörnchen verstecken ihre Vorräte im Herbst an Baumwurzeln, unter Blättern oder in Astgabeln. Im Winter halten sie Winterruhe in ihrem Kobel. An wärmeren, trockenen Tagen stehen sie auf und fressen von ihren Vorräten. Viele Verstecke finden die Eichhörnchen im Laufe des Winters aber nicht mehr wieder. Im Frühjahr keimen dann aus den versteckten Nüssen, Eicheln oder Kastanien neue Bäumchen. Zurück zur Auswahlseite: "Entdecken im Herbst: Wald"
Ein Lernangebot für Kinder. Ein Gruppenspiel für mindestens fünf Zweibeiner Das braucht ihr: Für jedes Kind zehn Nüsse. Das macht ihr: Sucht euch ein abwechslungsreiches Waldstück mit vielen Bäumen aus. Jedes Kind bekommt zehn Nüsse. Jetzt versteckt jeder seine Nüsse einzeln in dem Waldstück. Dabei muss jede Nuss ein eigenes Versteck bekommen! Wenn alles versteckt ist, trefft ihr euch wieder am Ausgangspunkt. Nach fünf Minuten (Uhr!) lauft ihr los und jeder versucht, innerhalb von zwei Minuten seine eigenen zehn Nüsse wiederzufinden. Gewonnen hat, wer die meisten Vorräte wiedergefunden hat. Das steckt dahinter: Eichhörnchen verstecken ihre Vorräte im Herbst an Baumwurzeln, unter Blättern oder in Astgabeln. Im Winter halten sie Winterruhe in ihrem Kobel. An wärmeren, trockenen Tagen stehen sie auf und fressen von ihren Vorräten. Viele Verstecke finden die Eichhörnchen im Laufe des Winters aber nicht mehr wieder. Im Frühjahr keimen dann aus den versteckten Nüssen, Eicheln oder Kastanien neue Bäumchen. Zurück zur Auswahlseite: "Entdecke den Wald"
Einst vor der Stadt gelegen, befinden sich heute viele Friedhöfe mitten im Zentrum. Sie sind nicht nur Orte der andächtigen Stille: Die Nachtigall belebt den Friedhof mit ihrem Gesang, er erklingt weit über die Friedhofsmauern hinaus. Eichhörnchen und Amseln rascheln im Laub. Zwischen efeuumrankten Bäumen und moosbewachsenen Grabsteinen kann man der Großstadthektik für eine Weile entfliehen. Wenn im Frühjahr Schneeglöckchen, Winterling und Blaustern blühen, zeigen sich die innerstädtischen Friedhöfe von ihrer schönsten Seite. An kaum einem anderen Ort in der City findet man eine ähnliche Pracht.
Ein Lernangebot für Kinder. Warum ist das Eichhörnchen ein Gärtner? Das Eichhörnchen lebt im Wald, in Gärten und Parks. Dort springt und klettert es in den Baumkronen oder läuft flink den Baumstamm hinauf und hinunter. Seinen buschigen Schwanz benutzt es dabei wie ein Steuerruder. Vorrat für den Winter Im Herbst beginnt das Eichhörnchen, sich eine dicke Speckschicht anzufressen. Es frisst Pilze, Würmer und Käfer. Zusätzlich sammelt es Samen, Beeren, Nüsse und andere Vorräte für den Winter. Die versteckt es dann in Baumhöhlen, unter Wurzeln, in Astgabeln oder im Boden. Winterruhe im Kobel Wenn es Winter wird, verkriecht sich das Eichhörnchen in sein kugeliges, rundes Nest – den Kobel. Den hat es sich zum Schutz vor Feinden in einer hohen Astgabel gebaut und mit Blättern, Gras und Moos gepolstert. Dort hält es Winterruhe. Vergesslicher Gärtner Nur wenn es sehr hungrig ist, verlässt das Eichhörnchen seinen Kobel. Mit seiner feinen Nase sucht es dann nach den Verstecken, in denen es seine Wintervorräte gelagert hat. Bloß: Das Eichhörnchen ist ein bisschen vergesslich und findet nicht alle Verstecke wieder. Wenn es einen eingegrabenen Samen vergisst, fängt der Samen im Frühling an zu keimen. So wird aus Eichhörnchens Wintervorrat eine neue Pflanze. Und deshalb ist das Eichhörnchen ein Gärtner.
Ein Lernangebot für Kinder. Naturdetektive fotografieren die Natur Erdkröten-Paar. Sieger-Foto von Mark (10). Igel. Sieger-Foto von Andrea (9) Hier siehst du Störche auf einer Wiese. Sieger-Foto von Leopold (10) Dieses Entenküken hat Hannes fotografiert. Diese Magnolie steht im Garten von Janas Oma. Foto von Jana (10) Diesen Froschlaich hat Jonas in Ruhe untersucht und fotografiert. Danach hat er ihn wieder im Teich freigelassen. Foto von Jonas (9). Kanadagans beim Landeanflug. Foto von Leopold (9). Diese Libelle hat Till entdeckt. Foto von Till (10) Dieses Naturmandala hat Leonard mit seiner Klasse gelegt. Foto von Leonard (13). Die kleinen Ameisen auf der Pfingstrose hat Sina-Marie entdeckt. Foto von Sina-Marie (11) In den Pyrenäen hat Nina diese Blüten fotografiert. Foto von Nina. Eine Weinbergschnecke hat Eda entdeckt. Foto von Eda (9). Diese zwei Eichhörnchen hat Romy in der Nähe ihres Kindergartens fotografiert. Foto von Romy (6). In Südfrankreich hat Sonja diese Tropfsteine fotografiert. Foto von Sonja (14). Ein solches Gänseblümchenmeer hat Aaron in seinem Garten. Foto von Aaron (5). Foto von Leon. Mit viel Glück konnte Clara diese Windhose im Bild festhalten. Foto von Clara (14). Erik hat Schnittlauch und Erdbeeren fotografiert. Foto von Erik (7). Diesen hübschen Käfer hat Anna-Estella entdeckt. Foto von Anna-Estella (8). Diesen Molch hat sich Sonja genauer angesehen. Foto von Sonja (14).
Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Für “besonders geschützte Arten” gelten je nach Schutzstatus spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen, die auch bei Erwerb und Haltung dieser Arten zu beachten sind. Nach internationalem Recht zu schützenden Arten wie Affen, Papageien, Greifvögeln, Schildkröten, Schlangen oder Orchideen sind auch heimische Arten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Waldvögel, zahlreiche Wirbellose (z.B. Spinnen und Krebse) und Pflanzen geschützt. Auch Entwicklungsformen sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten unterliegen den Schutzvorschriften , wie z.B. Eier, Kaviar, Produkte aus Elfenbein, Reptilledererzeugnisse, Pelze, Präparate und vieles mehr. Eine Liste aller besonders geschützten Arten kann im Internet unter der Adresse www.wisia.de eingesehen werden. Sie wird regelmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz aktualisiert. Vermarktung (Art. 8 EG-Artenschutzverordnung und § 45 BNatSchG) Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG) Buchführungspflicht (§ 6 BArtSchV) Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV) Viele der für den Handel relevanten Arten sind in den Anhängen A und B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Für sie gelten EU-weit die gleichen Vermarktungsvorschriften. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind nur bei Vorliegen der vorgeschriebenen Bescheinigung (sogenannte EG-Vermarktungsgenehmigung) erlaubt. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft durch geeignete Dokumente oder Belege nachgewiesen werden kann (z.B. Vorerwerb, ordnungsgemäße Einfuhr oder Nachzucht, siehe auch Nachweispflicht für legale Herkunft ). Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in der Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung genannten Arten ist in der Bundesrepublik nur erlaubt, wenn diese nachweislich aus Gefangenschaftsnachzuchten von legalen Elterntieren stammen. Im Rahmen der freien Beweisführung ist die Nachzucht nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten immer vor dem Kauf eines geschützten Exemplars an die zuständige Naturschutzbehörde. Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Weitere Informationen zur Vermarktung in der Dienstleistungsdatenbank Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen . Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen. Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich. *) Eine Ausnahme existiert für sogenannte “Antiquitäten”. Dies sind verarbeitete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke, Dekorations-, Kunst-, Gebrauchsgegenstände oder Musikinstrumente) aus Arten des Anhanges A, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung (vor dem 03.03.1947) bearbeitet und erstmals erworben wurden. Diese können ohne EG-Vermarktungsgenehmigung verkauft oder gekauft werden. Im Rahmen der freien Beweisführung muss diese Tatsache jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. WA-Sachverständigen oder IHK-Sachverständigen ), einem Auszug aus einem Kunstkatalog usw. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten siehe www.bfn.de Wer besonders geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die entsprechenden Nachweise besitzt, zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung führen, nach folgendem Muster: Bei Teilen und Erzeugnissen, deren Verkaufspreis unter 250 € liegt, braucht der Name und die Anschrift des Käufers nicht eingetragen werden. Jeder Händler ist verpflichtet, die Legalität der Exemplare durch entsprechende Dokumente/Nachweise zu prüfen und das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Aufnahmebuch zu vermerken und diese Unterlagen an den Käufer weiterzugeben. Die Bücher müssen unveränderlich sein (keine computergestützte Buchführung) und sind nach dem Ende eines Kalenderjahres für mindestens fünf weitere Jahre aufzubewahren. Wer ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder es der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig. Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Abgang. Unverzüglich bedeutet, dass spätestens acht Tage nach dem Beginn der Haltung, der festgestellten Nachzucht, des eingetretenen Verlustes (Tod/entflogen) oder nach der Abgabe an Dritte, diese Meldung abgeschickt werden muss. Im Land Berlin sind die Meldungen an die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden zu richten. Die Meldung ist über diese Online-Formulare möglich. Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Tiere , die in Anlage 5 BArtSchV aufgeführt sind (z.B. einige Sittiche, Fasane, Schlangen u.a.), müssen nicht gemeldet werden. Sie sind aber besonders geschützt und unterliegen der Nachweis- und der Buchführungspflicht. Für den gewerblichen Handel (z.B. Zoohandlungen) besteht anstelle der Meldepflicht die Buchführungspflicht . Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt: Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden. Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung. Säugetiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Nach Genehmigung sind die Dokumentation oder sonstige Kennzeichen (z.B. Tätowierung, molekulargenetische Untersuchungen) zulässig. Reptilien sind vorrangig nach Wahl des Halters mit Transpondern zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung erfolgen. Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist. Die Kennzeichnung mit Transponder ist nur dann möglich, wenn das Tier mehr als 200 g (bei Schildkröten 500 g) wiegt. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt implantiert werden. Der Verlust oder die Entfernung eines Kennzeichens ist sofort der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendige Entfernung eines Kennzeichens aus medizinischen Gründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Dokumentation muss eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale enthalten, die eine Identifizierung ermöglicht. Die Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres mit Angaben zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter zu ergänzen. Ebenso sollen vorhandene Besonderheiten beschrieben werden. Die Dokumentation ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren in der Spalte Dokumentation zusätzlich Angaben zu Fußnoten. Die Fußnoten geben an, welches Körpermerkmal/-teil in der Dokumentation dargestellt werden soll (z.B. bei Schildkröten und Madagaskar-Boas). Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (z.B. nicht oder nicht richtige Kennzeichnung, Veränderung, Entfernung, Nichtvorlage der Dokumentation usw.) Zur Identifizierung/Kennzeichnung von besonders geschützten Reptilien insbesondere Landschildkröten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung ist neben der Kennzeichnung mittels Transponder die Fotodokumentation zulässig. Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT “Fotodokumentation von geschützten Reptilien” von Caroline Bender. Die Kennzeichnung der in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Tiere darf nur mit den Kennzeichen (Ringen und Transpondern) erfolgen, die von der Ringausgabestelle eines der folgenden zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Postfach 1110, 76707 Hambrücken, Tel.: (07255) 2800 BNA ZZF – Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Postfach 6164, 65051 Wiesbaden, Tel.: (0611) 447553-0 ZZF
Bebauungspläne – Amt Niemegk st Startseite Rathaus Bankverbindungen Beflaggung Rathaus Gemeindeplanung Bebauungspläne Geoportal Flächennutzungspläne (FNP) Straßenverzeichnis Kontakt & Ansprechpartner Nachrichten aus dem Amtsgebiet Sitzungsdienst Amtsblatt / „Flämingbote“ Bürgerinformationsportal Gremieninformationsportal (intern) Satzungsregister Störungen melden / Maerker Stellenangebote Unsere Einrichtungen Badeanstalt Niemegk Grundschule Niemegk Familienzentrum Freiwillige Feuerwehr Kindertagesstätten Johanniter-Hort „Flinke Eichhörnchen“ Johanniter-Kita „Spatzennest“ Kita Zwergenhaus Dahnsdorf Johanniter-Kita „Mühlenhopser“ Schulküche Niemegk Wegweiser Wahlen Wahlen 2024 Wahlen 2025 Wir über uns Gemeinden Stadt Niemegk Geschichte der Stadt Niemegk Robert Koch Ortsteil Hohenwerbig Ortsteil Lühnsdorf Gemeinde Mühlenfließ Ortsteil Haseloff / Grabow Ortsteil Nichel Ortsteil Niederwerbig / Jeserig Ortsteil Schlalach Gemeinde Planetal Ortsteil Dahnsdorf Ortsteil Kranepuhl Ortsteil Locktow / Ziezow Ortsteil Mörz Gemeinde Rabenstein / Fläming Ortsteil Buchholz b. Niemegk Ortsteil Garrey / Zixdorf / Wüstemark Ortsteil Groß Marzehns Ortsteil Klein Marzehns Ortsteil Raben Ortsteil Rädigke / Neuendorf Dienstleistungen online Dienstleistungen Sonderleistungen Mühlenfließ Vorschlag Auszeichnung Ehrenamt Antrag Vereinsförderung Verwendungsnachweis Vereinsförderung Eheschließung Formulare Wasser- und Abwasser Abwasserzweckverband – Planetal Wasser- und Abwasserzweckverband „Hoher Fläming“ Wasser- und Bodenverband Plane-Buckau WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH Wasser- und Abwasserzweckverband „Hoher Fläming“ Leben & Wohnen Forstwirtschaft Forstamt Potsdam-Mittelmark Forstbetriebsgemeinschaft Immobilienangebote Veranstaltungen Vereine Kontakt Startseite Rathaus Bankverbindungen Beflaggung Rathaus Gemeindeplanung Bebauungspläne Geoportal Flächennutzungspläne (FNP) Straßenverzeichnis Kontakt & Ansprechpartner Nachrichten aus dem Amtsgebiet Sitzungsdienst Amtsblatt / „Flämingbote“ Bürgerinformationsportal Gremieninformationsportal (intern) Satzungsregister Störungen melden / Maerker Stellenangebote Unsere Einrichtungen Badeanstalt Niemegk Grundschule Niemegk Familienzentrum Freiwillige Feuerwehr Kindertagesstätten Johanniter-Hort „Flinke Eichhörnchen“ Johanniter-Kita „Spatzennest“ Kita Zwergenhaus Dahnsdorf Johanniter-Kita „Mühlenhopser“ Schulküche Niemegk Wegweiser Wahlen Wahlen 2024 Wahlen 2025 Wir über uns Gemeinden Stadt Niemegk Geschichte der Stadt Niemegk Robert Koch Ortsteil Hohenwerbig Ortsteil Lühnsdorf Gemeinde Mühlenfließ Ortsteil Haseloff / Grabow Ortsteil Nichel Ortsteil Niederwerbig / Jeserig Ortsteil Schlalach Gemeinde Planetal Ortsteil Dahnsdorf Ortsteil Kranepuhl Ortsteil Locktow / Ziezow Ortsteil Mörz Gemeinde Rabenstein / Fläming Ortsteil Buchholz b. Niemegk Ortsteil Garrey / Zixdorf / Wüstemark Ortsteil Groß Marzehns Ortsteil Klein Marzehns Ortsteil Raben Ortsteil Rädigke / Neuendorf Dienstleistungen online Dienstleistungen Sonderleistungen Mühlenfließ Vorschlag Auszeichnung Ehrenamt Antrag Vereinsförderung Verwendungsnachweis Vereinsförderung Eheschließung Formulare Wasser- und Abwasser Abwasserzweckverband – Planetal Wasser- und Abwasserzweckverband „Hoher Fläming“ Wasser- und Bodenverband Plane-Buckau WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH Wasser- und Abwasserzweckverband „Hoher Fläming“ Leben & Wohnen Forstwirtschaft Forstamt Potsdam-Mittelmark Forstbetriebsgemeinschaft Immobilienangebote Veranstaltungen Vereine Kontakt Bebauungspläne Der Bebauungsplan (kurz: B-Plan) entwickelt aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes rechtsverbindliche Festsetzungen zur Art der Nutzung, zur Bebauungsdichte und Überbaubarkeit der Grundstücke sowie zur Abgrenzung der Verkehrsflächen. Weitere Regelungen betreffen z. B. den Umweltschutz oder die Gestaltung der Gebäude. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung mit einem Umweltbericht. Die hier zum Download bereit gestellten Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken. Die Pläne wurden gescannt und können unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sowie nicht maßstabsgerecht sein. Für Auskünfte zu den jeweiligen Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an Herr Grossert Telefon: 033843 627-40 E-Mail: bauleitplanung@amt-niemegk.de Termin vereinbaren Alle Pläne finden Sie auch in unserem Geoportal. Vielen Dank Bebauungspläne der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Derzeit findet keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bebauungspläne der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Derzeit findet keine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Stadt Niemegk 1992 – B-Plan „Industriegebiet Niemegk“ B-Plan „Industriegebiet Niemegk“ Begründung „Industriegebiet Niemegk“ B-Plan „Industriegebiet Niemegk“ – digitalisiert 2021 Geoportal 2003 – B-Plan „Windkraftanlagenpark der Stadt Niemegk“ B-Plan „Windkraftanlagenpark der Stadt Niemegk“ Begründung „Windkraftanlagenpark der Stadt Niemegk“ Amtsblatt „Windkraftanlagenpark der Stadt Niemegk“ 2019 – B-Plan „Industriegebiet Niemegk II“ B-Plan „Industriegebiet Niemegk II“ Begründung „Industriegebiet Niemegk II“ Änderung FNP „Industriegebiet Niemegk II“ Geoportal Gemeinde Planetal 2019 – B-Plan „Locktow Nr. 1“ B-Plan „Locktow Nr. 1“ Geoportal Gemeinde Mühlenfließ 1992 – B-Plan „Wohngebiet Nr. 1 Nichel“ B-Plan „Wohngebiet Nr. 1 Nichel“ Begründung „Wohngebiet Nr. 1 Nichel“ Genehmigung „Wohngebiet Nr. 1 Nichel“ Bekanntmachung „Wohngebiet Nr. 1 Nichel“ 1997- B-Plan „Wohngebiet Nr. 1 Haseloff“ B-Plan „Wohngebiet Nr. 1 Haseloff“ Begründung „Wohngebiet Nr. 1 Haseloff“ Genehmigung „Wohngebiet Nr. 1 Haseloff“ 2002 – B-Plan „Windkraftanlagenpark der Gemeinde Haseloff-Grabow“ B-Plan „Windkraftanlagenpark der Gemeinde Haseloff-Grabow“ Amtsblatt „Windkraftanlagenpark der Gemeinde Haseloff-Grabow“ Geoportal 2022 – B-Plan „Wohnungsbau Mühlenweg Haseloff“ B-Plan „Wohnungsbau Mühlenweg Haseloff“ Begründung „Wohnungsbau Mühlenweg Haseloff“ Bekanntmachung „Wohnungsbau Mühlenweg Haseloff“ Gutachten (gezippter Ordner) Geoportal 2024 – B-Plan „PV Rasthof Fläming Nord – Grabow“ B-Plan „PV Rasthof Fläming Nord – Grabow“ Begründung „PV Rasthof Fläming Nord – Grabow“ Bekanntmachung „PV Rasthof Fläming Nord – Grabow“ Gutachten Geoportal 2024 – B-Plan „Solarpark Rasthof Fläming Süd“ B-Plan „Solarpark Rasthof Fläming Süd“ Begründung „Solarpark Rasthof Fläming Süd“ Bekanntmachung „Solarpark Rasthof Fläming Süd“ Gutachten Geoportal 2024 – B-Plan „Wohnen Weg zum Sportplatz – Schlalach“ B-Plan „Wohnen Weg zum Sportplatz Schlalach“ Begründung „Wohnen Weg zum Sportplatz Schlalach“ Bekanntmachung „Wohnen Weg zum Sportplatz Schlalach“ Schalltechnische Untersuchung Tierökologisches Gutachten und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Suchen Suchen Kontakt Amt Niemegk Großstraße 6 14823 Niemegk Tel: 033843 6270 Fax: 033843 627-89 E-Mail: post@amt-niemegk.de Öffnungszeiten Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Sprechzeit der AWO mittwochs 13:30 - 16:30 Uhr Sprechzeit der Polizei dienstags 15:00 - 18:00 Uhr Sie möchten vorbei kommen? Termin vereinbaren Aktuelle Veranstaltungen 03 Feb. Bibliothek mit Heidi und Mandy Montag, Familienzentrum Niemegk VERANSTALTUNGSDETAIL 05 Feb. Entdeckungsraum mit Anita und Kati Mittwoch, Familienzentrum Niemegk VERANSTALTUNGSDETAIL 05 Feb. Schneiderwerkstatt mit Anita Mittwoch, Familienzentrum Niemegk VERANSTALTUNGSDETAIL 06 Feb. Wollcafé mit Mara Kroll Donnerstag, Familienzentrum Niemegk VERANSTALTUNGSDETAIL Keine Veranstaltung gefunden Weitere Veranstaltungen Newsletter abonnieren Bitte dieses Feld leer lassen Eintragen Prüfen Sie Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen. Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen. Jetzt Hinweis geben. Das Geoportal ist die amtliche Informations- und Kommunikationsplattform rund um Geodaten Ihrer Amtsverwaltung. Das Geoportal und die darin enthaltenen Daten zur kommunalen Bauleitplanung werden innerhalb der Geodateninfrastruktur Brandenburg bereitgestellt. Zum Geoportal Besuchen Sie auch unsere Partnergemeinde Schellerten
Origin | Count |
---|---|
Bund | 13 |
Land | 16 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 4 |
Taxon | 2 |
Text | 21 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 24 |
offen | 4 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 29 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 3 |
Dokument | 5 |
Keine | 16 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 9 |
Lebewesen & Lebensräume | 29 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 29 |
Wasser | 9 |
Weitere | 22 |