In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Was dürfen sie, was ist für das Tier am besten, und wie kann man helfen? Zunächst einmal räumt das Bundesnaturschutzgesetz jedermann die Möglichkeit ein, hilflose Tiere besonders geschützter Arten aufzunehmen um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder in Freiheit zu entlassen (§ 45 Abs. 5). Selbstverständlich dürfen diese Tiere nicht behalten werden. Streng geschützte Arten (z.B. alle Fledermäuse, Greifvögel und Eulen) sind umgehend der Naturschutzbehörde zu melden, und diese hat entschieden, dass sie an die entsprechenden fachkundigen Personen abzugeben sind. Welche Tiere sind so hilflos, dass sie aufgenommen werden können? Dies sind in erster Linie verunglückte (Alt-)Tiere. Sie sind verletzt und können deshalb auch nicht so fliehen wie es ein gesundes Tier tun würde. Bei jedem Alttier, das man anfassen kann, muss man von ernsthaften körperlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Tiere mit wehrhaften Körperteilen sollten besser vom Fachmenschen gegriffen werden (z.B. Krallen von Greifvögeln und Eulen, Graureiher-Schnabel, Zähne bei vielen Säugetieren). Bei Fledermäusen ist darauf zu achten, dass man nicht gebissen werden kann, denn einzelne Tiere können Überträger der Fledermaus-Tollwut sein. Jungtiere sollten in der Regel jedoch nicht aufgenommen werden! Denn normalerweise sind die Alttiere in der Nähe und versorgen die Jungen weiter. Häufig sind befiederte Jungvögel oder auch Eichhörnchen in den ersten Tagen nach Verlassen des Nestes noch etwas ungeschickt und können auch mal auf dem Boden landen. Sollte dort Gefahr durch Hunde oder Katzen drohen, reicht es meistens aus, sie in den nächsten Baum zu setzen. Kleinere, und vor allem noch unbefiederte Jungvögel sollten ins Nest zurückgesetzt werden. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, wäre eine Aufnahme angeraten. Aber auch hier ist es sinnvoll, die Tiere sofort an Fachleute abzugeben, die sie entweder in ein artgleiches Nest in der Natur integrieren oder mit Artgenossen zusammen aufziehen. Zum Einen finden in der ersten Lebensphase Prägungen statt, und das Tier soll schließlich wissen, zu welcher Art es gehört. Zum Anderen lernen Jungtiere viel von ihren Eltern: Was kann ich fressen? Wo finde ich es? Wie verhalte ich mich gegenüber Beutegreifern? Wie reagiere ich auf Artgenossen? Was tue ich bei Regen? Was bedeuten die verschiedensten Lautäußerungen? Daher hat ein von Menschen aufgezogenes Jungtier deutlich schlechtere Überlebenschancen in der freien Natur als ein von artgleichen Eltern aufgezogenes. Das sollten wir immer bedenken, wenn wir glauben, ein Jungtier aufnehmen zu müssen. Es gibt im Land Berlin keine staatliche Auffangstation für hilflose Wildtiere. Aber es gibt einige Ansprechpersonen, die weiterhelfen können. Verletzte Wildtiere (keine Jungtiere!) können bei der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin abgegeben werden: Klein- und Heimtierklinik Tierklinikum Freie Universität Berlin Oertzenweg 19b 14163 Berlin-Düppel Klein- und Heimtierklinik Beratung zu hilflosen Wildtieren gibt es bei der Wildvogelstation des NABU, Landesverband Berlin: Wildvogelstation des NABU Tel.: (030) 54712892 E-Mail: wildvogelstation@nabu-berlin.de Wildvogelstation des NABU Berlin Für Fledermäuse ist der Ansprechpartner in Berlin: Berliner Artenschutz Team BAT, Fledermausnotruf Tel.: (030) 30 60 28 54 Mobil: (0179) 449 08 36 (gerne auch per Whats-app direkt mit Foto) Website BAT e.V. Und sollten Sie Probleme mit dem Jagdrecht unterliegenden Säugetieren haben (z.B. Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Waschbär), dann gibt es hierfür eine spezielle Rufnummer: Wildtiertelefon des NABU Tel.: (030) 54712891 Mo bis Mi: 10:00 bis 13:00 Uhr Do: 12:00 bis 15:00 Uhr Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de Wildtierberatung des NABU Berlin
Infoabend zum Arborcheck am Mittwoch, 12.06. und KINO im Wald: DIE EICHE am Samstag, 15.06. Citizen Science Projekt: Wie fit sind die Mainzer Stadtbäume? Dieser Frage wollen wir mit Euch vor Ort klären, in dem wir gemeinsam mit euch die Vitalität von ausgewählten Bäumen im Stadtgebiet über mehrere Monate regelmäßig messen. Die Messung erfolgt mit einem speziellen Gerät, dem „Arborcheck“ und ist non-invasiv, das heißt der Baum wird dabei nicht beschädigt! Eine Messung dauert 30 Minuten und soll alle zwei Wochen wiederholt werden, um zu sehen, wie der Baum auf Umwelteinflüsse reagiert. Hierfür suchen wir Baumpat:innen (Einzelpersonen oder Gruppen), die diese Messungen alle zwei Wochen am selben Baum übernehmen. Die Messung ist ganz einfach und benötigt keinen wissenschaftlichen Hintergrund. Neugierig geworden? ️ Am 12.06.2024 findet von 18 bis 20 Uhr eine Einführungsveranstaltung zur Vitalitätsmessung von Bäumen mit dem Arborcheck in der Grünen Schule im Botanischen Garten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt. Wir erklären euch worum es in dem Projekt geht, was Vitalitätsmessung von Bäumen eigentlich bedeutet und wie ihr mitforschen könnt! Wir bitten um Anmeldung unter: MainzBaum(at)snu.rlp.de ! Weitere Informationen werden per Mail an alle Interessierten folgen. Kino im Wald Am 15.06.24 laden das Wald-Naturschutzzentrum Forsthaus Ober-Olmer Wald und die Stiftung Natur und Umwelt RLP zu einem Kinoabend der besonderen Art ein! Gezeigt wird der preisgekrönte Film „Die Eiche - Mein Zuhause“. Eine sinnliche Reise in eine wunderbare Welt für Jung und Alt! Es war einmal eine alte Eiche… Die Jahreszeiten ändern sich, aber die Bewohner bleiben die gleichen: das flinke Eichhörnchen, die farbigen Rüsselkäfer, die lauten Eichelhäher, die unermüdlichen Ameisen und viele andere Lebewesen. Sie alle finden Zuflucht, Unterschlupf und ein Zuhause in dem majestätischen Baum. Mit kleinem Quiz zum Film! Start ist um 19 Uhr im Wald-Naturschutzzentrum Forsthaus Ober-Olmer Wald (Am Wald 14, 55270 Ober-Olm), der Eintritt kostet für Erwachsene 10 €, für Kinder 5€. Anmeldung unter: https://www.wald.rlp.de/wnz-forsthaus-ober-olmer-wald/veranstaltungen/veranstaltungen Im direkten Anschluss findet vor Ort eine Leuchtnacht statt, bei der zusammen mit Nachtfalterexperten auf die Suche nach Schmetterlingen bei Nacht gegangen wird! Eine Kooperation des Landesforsten Rheinland-Pfalz mit der Stiftung Natur und Umwelt RLP im Rahmen des Projekts Main(z)Baum - Dein Lebensraum. Hat das Projekt euer Interesse geweckt? Habt ihr vielleicht sogar selbst Bäume im Außengelände oder wollt mit einer Gruppe oder auch als Einzelperson teilnehmen? Dann nehmt Kontakt auf! Bei Fragen könnt ihr euch gerne per Mail an MainzBaum(at)snu.rlp.de wenden oder euch telefonisch unter der 06131 - 16 5067 melden. Weitere Informationen zu dem Projekt und der Veranstaltung findet ihr auf unserer Website: www.MainzBaum.de .
Berlin ist eine grüne Stadt, die zahlreichen Wildtieren ein Zuhause bietet. Viele Vereine, Pflegestellen und Privatpersonen engagieren sich ehrenamtlich für die Wildtiere. Heute startet Andreas Kraus, Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt, das Netzwerk „Wildtiernah Berlin“, das künftig zentraler Ansprechpartner für alle Berlinerinnen und Berliner sein wird. Andreas Kraus : „Mit dem Wildtier-Netzwerk wird Berlin erstmals eine zentrale Anlaufstelle für Berlinerinnen und Berliner, Verbände, Vereine und Verwaltungen bei Fragen, Problemen oder Sorgen im Umgang mit Wildtieren anbieten. Das ist ein großer Meilenstein im Hinblick auf die Vielzahl der in Berlin mit großem Engagement ehrenamtlich Tätigen und auch ein Vorzeigeprojekt für andere Städte und Gemeinden.“ Gefördert von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt künftig das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) den Einsatz der Aktiven mit Telefon-, Online- und Vorort-Beratungen. Darüber hinaus bietet das IZW auch Informations- und Qualifizierungsangebote an und berät bezirkliche Einrichtungen im Umgang mit Wildtieren. Mit einem mobilen Fahrzeug (Wildtiermobil) werden außerdem vor Ort verletzte oder in Not geratene Wildtiere versorgt. Die Gründung des Netzwerkes geht auf eine Initiative mehrerer Abgeordneter unterschiedlicher Fraktionen zurück. Ziel ist es, die engagierte Arbeit aller Berlinerinnen und Berliner, die sich für Wildtiere einsetzten, zu unterstützen und Berlin zu einer Modellstadt für ein urbanes Wildtiermanagement unter der Bewahrung und Sicherung der biologischen Vielfalt zu machen. Dieser Auftrag der Politik wird in enger Kooperation zwischen der SenMVKU und dem IZW umgesetzt. Das IZW in Berlin-Friedrichsfelde ist ein renommiertes Forschungsinstitut, das Forschung für den Artenschutz durchführt – weltweit, aber auch vor der eigenen Haustür. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen, wie Wildtiere mit verändernden Umweltbedingungen umgehen, sich anpassen und wie sie langfristig überleben können. Auch in Berlin ist das Institut mit Forschungsprojekten zu Berliner Füchsen, Eichhörnchen, Wildschweinen, Igeln, Bussarden oder Fledermäusen aktiv, wobei auch Mensch-Wildtier-Konflikte im Fokus stehen. Ziel ist es, tragfähige forschungsbasierte Lösungsansätze zu finden und Konflikte mit Wildtieren in gelebte Ko-Existenz zu überführen. Die neue Initiative wird in mehreren Bereichen bestehende Strukturen ergänzen: In Abstimmung mit dem NABU Landesverband Berlin wird deren telefonische Beratung für Berlinerinnen und Berliner durch das Team von Wildtiernah ausgeweitet: Das neue Beratungstelefon ist künftig auch frühmorgens und abends erreichbar. Auch die Telefon- Online- und Vorortberatungen, die die Senatsverwaltung oder die Berliner Forsten anbieten, werden künftig vom IZW komplettiert.
Dritte Neuauflage des Entdeckerhefts „Heimische Tiere und Pflanzen in der Umgebung“ – 45.000 Stück an alle zweiten Klassen in Rheinland-Pfalz verschickt Die Entdeckerhefte der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) Rheinland-Pfalz arbeiten Natur- und Umweltthemen auf kindgerechte Weise auf. Nun wurde das Entdeckerheft „Heimische Tiere und Pflanzen in der Umgebung“ in einer dritten Neuauflage (Stückzahl 45.000) an die zweiten Klassen aller rheinland-pfälzischen Schulen verschickt. „Der Klimawandel und die Biodiversitätskrise beschäftigen nicht nur uns Erwachsene, sondern auch unsere Kinder und Jugendlichen, die als heranwachsende Generationen der Zukunft von den Auswirkungen und Herausforderungen besonders betroffen sein werden. Eine frühe Sensibilisierung für die Bedeutung von Natur- und Artenschutz legt den Grundstein, damit sich junge Menschen auch später noch für den Erhalt der biologischen Vielfalt und damit unserer Lebensgrundlagen einsetzen. Die Entdeckerhefte mit ihren verschiedenen thematischen Schwerpunkten tragen hierzu auf spielerische Art und Weise bei“, sagten Umweltministerin Katrin Eder und Bildungsminister Sven Teuber anlässlich der Neuauflage. Das Entdeckerheft stellt insgesamt 87 verschiedene Tier- und Pflanzenarten aus Rheinland-Pfalz vor. Mit den Materialien können die Zweitklässlerinnen und Zweitklässler ihren heimischen Garten oder auch nahegelegene Wiesen und Wälder erforschen. Entdecken sie dort eines der Tiere oder eine der Pflanzen, dann können sie einen entsprechenden Aufkleber an der richtigen Stelle im Heft einkleben. Zusätzlich enthält das Heft viele Ideen zum Basteln, Bauen, Spielen und Experimentieren. Das Begleitheft für Erwachsene enthält viele ergänzende Lehr- und Unterrichtsmaterialien für die Lehrerinnen und Lehrer. Das Entdeckerheft wird von der SNU zusammen mit dem gemeinnützigen Bildungsverein Pindactica entwickelt. Ergänzt wird das Entdeckerheft durch den Kinder-ArtenFinder. Alle Arten aus dem Heft können hier gefunden und gemeldet werden. Diese kindgerechte Melde-Plattform für Tiere- und Pflanzenfunde dient als Einstieg ins bürgerschaftliche Engagement für den Naturschutz. Hier sind bereits über 2.100 Meldungen eingegangen (Stand Juli 2025). Die Kosten für den Druck und Versand der Hefte trägt das Bildungsministerium – das Personal, das das Heft erstellt und den ArtenFinder betreut wird durch das Umweltministerium in Kooperation mit der SNU finanziert. Die Kosten hierfür betragen insgesamt rund 60.000 Euro. „Vom Eichhörnchen über die Weinbergschnecke bis zum weniger bekannten Tagpfauenauge können die Kinder viele interessante Eindrücke aus der Natur sammeln. So werden sie zu wahren Naturexpertinnen und -experten, denn das Entdeckerheft vermittelt viele spannende Eindrücke, durch die auch wir Erwachsenen noch so einiges lernen können. Unsere Großeltern konnten noch dreimal so viele Vögel beobachten wie wir heute – wo heute ein Spatz sitzt, saßen früher drei und noch vor nicht allzu langer Zeit neun. Das Artensterben ist ein schleichender Prozess, der mit bloßem Auge nicht so schnell auffällt. Umso wichtiger ist es, dass wir das Bewusstsein und die Wertschätzung für unsere Umgebung fördern“, so Katrin Eder. Sven Teuber sagte: „Natur- und Artenschutz haben längst einen festen und wichtigen Platz im Unterrichtsalltag unserer Schulen. Die Bewahrung unserer Umwelt ist für junge Menschen ein drängendes Zukunftsthema. Schülerinnen und Schüler haben dazu viele Fragen und auf die erwarten sie zurecht Antworten – von der Schule, den Lehrkräften und von uns allen. In Rheinland-Pfalz haben wir zusammen mit der LandesschülerInnenvertretung mittlerweile über 160 ‚Nachhaltige Schulen‘ zertifiziert. Die Entdeckerhefte werden helfen, Umweltschutz noch tiefer in der Schule zu verankern.“
Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Für “besonders geschützte Arten” gelten je nach Schutzstatus spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen, die auch bei Erwerb und Haltung dieser Arten zu beachten sind. Nach internationalem Recht zu schützenden Arten wie Affen, Papageien, Greifvögeln, Schildkröten, Schlangen oder Orchideen sind auch heimische Arten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Waldvögel, zahlreiche Wirbellose (z.B. Spinnen und Krebse) und Pflanzen geschützt. Auch Entwicklungsformen sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten unterliegen den Schutzvorschriften , wie z.B. Eier, Kaviar, Produkte aus Elfenbein, Reptilledererzeugnisse, Pelze, Präparate und vieles mehr. Eine Liste aller besonders geschützten Arten kann im Internet unter der Adresse www.wisia.de eingesehen werden. Sie wird regelmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz aktualisiert. Vermarktung (Art. 8 EG-Artenschutzverordnung und § 45 BNatSchG) Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG) Buchführungspflicht (§ 6 BArtSchV) Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV) Viele der für den Handel relevanten Arten sind in den Anhängen A und B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Für sie gelten EU-weit die gleichen Vermarktungsvorschriften. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind nur bei Vorliegen der vorgeschriebenen Bescheinigung (sogenannte EG-Vermarktungsgenehmigung) erlaubt. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft durch geeignete Dokumente oder Belege nachgewiesen werden kann (z.B. Vorerwerb, ordnungsgemäße Einfuhr oder Nachzucht, siehe auch Nachweispflicht für legale Herkunft ). Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in der Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung genannten Arten ist in der Bundesrepublik nur erlaubt, wenn diese nachweislich aus Gefangenschaftsnachzuchten von legalen Elterntieren stammen. Im Rahmen der freien Beweisführung ist die Nachzucht nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten immer vor dem Kauf eines geschützten Exemplars an die zuständige Naturschutzbehörde. Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Weitere Informationen zur Vermarktung in der Dienstleistungsdatenbank Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen . Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen. Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich. *) Eine Ausnahme existiert für sogenannte “Antiquitäten”. Dies sind verarbeitete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke, Dekorations-, Kunst-, Gebrauchsgegenstände oder Musikinstrumente) aus Arten des Anhanges A, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung (vor dem 03.03.1947) bearbeitet und erstmals erworben wurden. Diese können ohne EG-Vermarktungsgenehmigung verkauft oder gekauft werden. Im Rahmen der freien Beweisführung muss diese Tatsache jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. WA-Sachverständigen oder IHK-Sachverständigen ), einem Auszug aus einem Kunstkatalog usw. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten siehe www.bfn.de Wer besonders geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die entsprechenden Nachweise besitzt, zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung führen, nach folgendem Muster: Bei Teilen und Erzeugnissen, deren Verkaufspreis unter 250 € liegt, braucht der Name und die Anschrift des Käufers nicht eingetragen werden. Jeder Händler ist verpflichtet, die Legalität der Exemplare durch entsprechende Dokumente/Nachweise zu prüfen und das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Aufnahmebuch zu vermerken und diese Unterlagen an den Käufer weiterzugeben. Die Bücher müssen unveränderlich sein (keine computergestützte Buchführung) und sind nach dem Ende eines Kalenderjahres für mindestens fünf weitere Jahre aufzubewahren. Wer ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder es der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig. Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Abgang. Unverzüglich bedeutet, dass spätestens acht Tage nach dem Beginn der Haltung, der festgestellten Nachzucht, des eingetretenen Verlustes (Tod/entflogen) oder nach der Abgabe an Dritte, diese Meldung abgeschickt werden muss. Im Land Berlin sind die Meldungen an die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden zu richten. Die Meldung ist über diese Online-Formulare möglich. Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Tiere , die in Anlage 5 BArtSchV aufgeführt sind (z.B. einige Sittiche, Fasane, Schlangen u.a.), müssen nicht gemeldet werden. Sie sind aber besonders geschützt und unterliegen der Nachweis- und der Buchführungspflicht. Für den gewerblichen Handel (z.B. Zoohandlungen) besteht anstelle der Meldepflicht die Buchführungspflicht . Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt: Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden. Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung. Säugetiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Nach Genehmigung sind die Dokumentation oder sonstige Kennzeichen (z.B. Tätowierung, molekulargenetische Untersuchungen) zulässig. Reptilien sind vorrangig nach Wahl des Halters mit Transpondern zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung erfolgen. Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist. Die Kennzeichnung mit Transponder ist nur dann möglich, wenn das Tier mehr als 200 g (bei Schildkröten 500 g) wiegt. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt implantiert werden. Der Verlust oder die Entfernung eines Kennzeichens ist sofort der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendige Entfernung eines Kennzeichens aus medizinischen Gründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Dokumentation muss eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale enthalten, die eine Identifizierung ermöglicht. Die Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres mit Angaben zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter zu ergänzen. Ebenso sollen vorhandene Besonderheiten beschrieben werden. Die Dokumentation ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren in der Spalte Dokumentation zusätzlich Angaben zu Fußnoten. Die Fußnoten geben an, welches Körpermerkmal/-teil in der Dokumentation dargestellt werden soll (z.B. bei Schildkröten und Madagaskar-Boas). Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (z.B. nicht oder nicht richtige Kennzeichnung, Veränderung, Entfernung, Nichtvorlage der Dokumentation usw.) Zur Identifizierung/Kennzeichnung von besonders geschützten Reptilien insbesondere Landschildkröten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung ist neben der Kennzeichnung mittels Transponder die Fotodokumentation zulässig. Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT “Fotodokumentation von geschützten Reptilien” von Caroline Bender. Die Kennzeichnung der in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Tiere darf nur mit den Kennzeichen (Ringen und Transpondern) erfolgen, die von der Ringausgabestelle eines der folgenden zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Postfach 1110, 76707 Hambrücken, Tel.: (07255) 2800 BNA ZZF – Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Postfach 6164, 65051 Wiesbaden, Tel.: (0611) 447553-0 ZZF
Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 o C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 o C, im Juni zwischen 17-18 o C. Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019
Seit 2007 rückt die Stiftung Naturschutz Berlin einmal im Jahr mit dem Langen Tag der StadtNatur den Artenreichtum Berlins in den Fokus. Am 14. und 15. Juni 2025 konnten binnen 28 Stunden zahlreiche Veranstaltungen in allen Berliner Stadtteilen besucht werden. Von tierischen Nachbarn direkt vor der Haustür bis zu unbekannten oder sonst unzugänglichen Naturräumen – die Führungen, Vorträge und Mitmachaktionen machen das Erleben von Flora und Fauna in Berlin von Jahr zu Jahr zu einem einzigartigen Erlebnis. Auch in Revieren aller vier Forstämter gab es 2025 einiges zu entdecken. Ob Interessantes zur Waldgeschichte wie die frühere Harzgewinnung oder die ehemaligen Rieselfelder, Aktuelles zum Waldumbau und zum Klima oder tierisch Wissenswertes zu nachtaktiven Waldbewohnern und zu Pferden als Landschaftspfleger – alle Themen erfreuten sich großer Beliebtheit. Familien kamen besonders gut bei den spannenden Angeboten der Ber liner Waldschulen auf ihre Kosten. Wir freuen uns schon jetzt auf kommendes Jahr. Führung mit der Försterin im Revier Stolpe: Das Gold des Waldes Harzgewinnung damals und heute Führung mit dem Förster: Waldumbau im Berliner Wald Gemeinsam durch das Revier Fahlenberg Was ist das denn hier für ein Wald? Mit dem Förster des Reviers Buch die Waldgeschichte auf den ehemaligen Rieselfeldern um Hobrechtsfelde entdecken (inklusive praktischer Übung) Führung mit der Försterin: Ausstellung Wald.Berlin.Klima. Geführte Wanderung im Revier Saubucht Führung mit der Försterin im Revier Gatow: Nachtwanderung auf der Insel Pichelswerder Informatives zum Berliner Wald und seinen nachtaktiven Bewohnern Pferde als Landschaftspfleger im Revier Buch Die Rolle und Bedeutung von freilebenden Pferden für die Renaturierung entdecken In Kooperation mit der Agrar GmbH Gut Hobrechtsfelde und Pferdekultur Hobrechtsfelde Rucksack-Waldschule Eichhörnchen: Schnitzen im Wald Familienworkshop: Holz kreativ bearbeiten Rucksackwaldschule Mistkäfer: Spielen fürs Klima Interaktives Klimaspiel im Wald Waldschule Zehlendorf zusammen mit Jugend Berliner Wäldern e.V.: Waldtag für janz Kleene Naturerlebnisse für Familien mit Kindern Rucksack-Waldschule Eichhörnchen: Abend- und Nachtwanderung Was raschelt da im Bucher Forst?
Umweltministerin Katrin Eder verleiht 31. Tierschutzpreis des Landes an Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde e.V.“ aus Erbes-Büdesheim, den Verein Animal Sunshine Farm aus Kindsbach sowie Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich für herausragendes Engagement im Tierschutz „Ein respektvolles Miteinander ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Dieser Respekt muss allen Lebewesen gelten. Da Tiere nicht für sich selbst sprechen können, brauchen wir Menschen, die ihnen eine Stimme geben und sich für deren Würde und Schutz einsetzen. Der Tierschutzpreis des Landes zeichnet daher Menschen aus, die sich für das Wohl von Tieren engagieren und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren einsetzen“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag bei der 31. Verleihung des Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und soll den Projekten der Preisträgerinnen und Preisträger zu mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit verhelfen. „Der Umgang mit Tieren spiegelt unser Verantwortungsbewusstsein als Gesellschaft für alle Lebewesen. Als Umweltministerin ist es mir wichtig, achtsam mit der Natur – und damit auch mit allen Lebewesen – umzugehen. Deshalb fördern wir neben Arten- und Naturschutzprojekten, die vor allem dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen, auch Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen und dem Wohl der Tiere dienen. Das Umweltministerium fördert daher rheinland-pfälzische Tierschutzorganisationen und Tierheime finanziell. Für dieses Jahr sind es insgesamt rund 1,2 Millionen Euro“, so Eder. Für den Tierschutzpreis können sowohl Vereine als auch Privatpersonen vorgeschlagen werden, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen, einen besonderen Einzelbeitrag im Tierschutz geleistet haben, Projekte im Jugendtierschutz umsetzen oder einen vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren nachweisen. Dieses Jahr wurde der Tierschutzpreis gedrittelt. Dabei gehen 3.000 Euro an den Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde“ aus dem Landkreis Alzey-Worms, der sich seit seiner Gründung vor 24 Jahren um die Aufnahme und Betreuung von Hunden, insbesondere von alten, kranken oder verhaltensauffälligen Herdenschutzhunden, kümmert. Tierheime füllen sich zunehmend mit Herdenschutzhunden, die durch ihr eigenständiges Wesen besondere Kenntnisse für die Haltung verlangen. Die voreilige Entscheidung für die Aufnahme eines Herdenschutzhundes führt dann häufig dazu, dass die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund fehlender Informationen an den Eigenheiten und dem Wesen der sehr ursprünglichen Herdenschutzhunde verzweifeln und sich letztendlich für eine Abgabe des Tieres entscheiden. Die Vereinshunde haben aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Verfassung oder ihres Verhaltens wenig Chancen auf eine schnelle Vermittlung. „Sie bieten für betroffene Tiere eine dauerhafte und lebenswerte Unterbringung. Und wenn doch ein neues Zuhause gefunden wird, helfen Sie, dass dieses den Bedürfnissen des Hundes entspricht“, so Eder in der Laudatio. Ebenfalls ausgezeichnet, mit 2.000 Euro, wurde die Animal Sunshine Farm e.V., ein Verein zur Tierrettung im Landkreis Kaiserslautern, der sich seit 25 Jahren ehrenamtlich um Tiere in Not kümmert – vom verletzten Eichhörnchen bis hin zur ausgesetzten Schildkröte. Allein im Jahr 2024 sind die ehrenamtlichen Tierretterinnen und Tierretter 36.620 Kilometer gefahren. Es gab 557 Einsätze mit Hunden, 349 Einsätze mit Katzen, 84 Einsätze mit Vögeln, 128 Einsätze mit sonstigen Tieren und 28 Hundesuchen. 213 mal wurden die Ehrenamtlichen von Behörden alarmiert und zur Unterstützung gerufen. „Wenn Sie von der Tierrettung sprechen, dann meinen Sie Einsatzzeiten von 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Hierfür möchte ich Ihnen meinen allergrößten Respekt aussprechen. Außerdem möchte ich die außerordentlich professionelle Zusammenarbeit mit den Behörden hervorheben - sei es mit den Kreisveterinärämtern, wenn es etwa um verwahrloste Tiere geht, der Polizei, wenn es gefährliche freilaufende Hunde geht oder dem Zoll, wenn es um Tiertransporte geht“, so Eder in der Begründung für die Auswahl des Vereins als Preisträger. Die dritte Preisträgerin ist Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich e.V. Für ihren beispielhaften Einsatz in Projekten, die Kindern und Jugendlichen das Thema Tierschutz näherbringen, erhält sie 1.000 Euro. Dies geht bei der Vogelbeobachtung mit anschließender Futterherstellung los und reicht hin bis zum Aufstellen von Lebendfallen für Straßenkatzen, damit diese kastriert und medizinisch versorgt werden. Zusätzlich erleben die Kinder das Geschehen in der Pflege- und Auffangstation des Tierheimes mit und lernen viel über den artgerechten Umgang mit Tieren, wie Hunden, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. „An zwei spannenden Tagen wird im Rahmen eines Projekts gemeinsam entdeckt, was eine artgerechte Haltung für Kleintiere bedeutet. Während die Kinder am ersten Tag die Grundlagen der Kleintierhaltung vermittelt bekommen, erleben sie am zweiten Tag ganz praktisch auf einem Erlebnishof, was sie am Tag zuvor gelernt haben. Zum Abschluss wartet ein kleines Quiz auf alle Tier-Kids. Ich bin mir sicher, die Kinder werden das Gelernte in Erinnerung behalten“, stellt Eder eines der Projekte der Preisträgerin vor. Weitere Infos zum Tierschutzpreis: https://mkuem.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/tierschutzpreis-2024-kandidatinnen-und-kandidaten-koennen-ab-jetzt-fuer-ihr-engagement-vorgeschlagen-werden
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