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Australien kündigt an wilde Katzen zum Schutz von einheimischen Arten zu töten

Das australische Umweltministerium sieht die Artenvielfalt in Australien durch verwilderte Katzen bedroht. Deshalb verkündete der australische Umweltminister Greg Hunt am 16. Juli 2015 auf einer nationalen Konferenz für bedrohte Tierarten, dass u.a. in den nächsten 5 Jahren 2 Millionen verwilderte Hauskatzen getötet werden sollen. Nach Angaben des Umweltministerium sind Katzen für das Aussterben von 27 einheimischen Tierarten mitverantwortlich, 120 weitere Tierarten seien bedroht. Die heimische Tierwelt müsse vor einem vom Menschen eingeschleppten Raubtier geschützt werden, sagte Hunt. Fünf Inseln sowie zehn Gebiete auf dem Festland sollen als Sicherheitszonen ganz von Katzen befreit werden. Die Katzen kamen im 17. Jahrhundert mit den Siedlern nach Australien. Rund 30 Millionen wilde Katzen sollen frei in der australischen Wildnis leben.

Der Wolf im Saarland

Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück. Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken. Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.

Der Waschbär

Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Video: Die Parkfluencer*innen: ‘Waschechte Neubärliner’ Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär

Exotische Arten

“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten

Leitlinie Wolf - Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt 6. Juli 2017 LEITLINIE WOLF - HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN EINLEITUNG Die Leitlinie Wolf soll den natürlichen Prozess der Rückkehr des Wolfes (Canis lupus) begleiten. Das Ziel der Leitlinie ist es, das Zusammenleben mit dem Wolf in Sachsen-Anhalt möglichst konfliktarm zu gestalten. Ab dem Jahr 1996 haben sich in Deutschland wieder Wölfe angesiedelt. Nach einer ersten Besiedlung in der sächsischen Lausitz folgten Wiederbesiedlungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Seit dem Jahr 2000 vermehrt sich der Wolf in Deutschland. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2009 regelmäßig Nachwuchs. Der Wolf ist als ehemals ausgerottete heimische Tierart in Deutschland wieder heimisch. 1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet. Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt: -Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), Anhang II -EG Verordnung 338/97, Anhang A -FFH Richtlinie 92/43/EWG, Anhang II; prioritäre Art -FFH Richtlinie 92/43/EWG, Anhang IV -Berner Konvention, Anhang II Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchstabe b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchstabe a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchstaben a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern. Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig. Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. 2. Ziele und Grundsätze Ziel des Wolfsschutzes in Sachsen-Anhalt ist es: einen günstigen Erhaltungszustand der Population in einem kulturell und wirtschaftlich stark vom Menschen geprägten Umfeld zu erreichen und zu sichern, wozu Sachsen-Anhalt einen angemessenen Beitrag im Kontext mit den anderen Ländern und Nachbarstaaten leistet, den Verbund zwischen den einzelnen Vorkommen in Deutschland und den angrenzenden Ländern zu gewährleisten, ein bundesdeutsches und europaweites Wolfsmanagement zu unterstützen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken, die empfohlenen Verhaltensregeln, die Möglichkeiten der Prävention und des Schadensausgleichs zu informieren, um damit Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dabei ist Folgendes zu beachten: Der Prozess der natürlichen Wiederbesiedlung wird ohne örtliche oder sachliche Beschränkungen zugelassen und begleitet. Der Schutz des Wolfes erfolgt auf der gesamten Landesfläche. Es erfolgt keine aktive Ansiedlung von Wölfen in Sachsen-Anhalt. Ein Monitoring durch das Wolfskompetenzzentrum und Forschungsergebnisse tragen zur Umsetzung des Wolfsschutzes bei. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden in der privaten oder erwerbsmäßigen Tierhaltung ist eine eigenverantwortliche Prävention notwendig. Diese Prävention wird von staatlicher Seite im Rahmen der zugewiesenen staatlichen Haushaltsmittel bei Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungen im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb sowie in begründeten Einzelfällen bei Rinderhaltung finanziell und beratend unterstützt. Für die von Wölfen verursachten Schäden wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung des europäischen Wettbewerbsrechts ein finanzieller Ausgleich gewährt, § 33 Absatz 3 NatSchG LSA. 2  Den Organisationen und den Verbänden der Nutztier- und Wildtierhalter*innen, der Landwirtschaft, des Waldbesitzes, des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Jägerschaft etc. wird eine Mitarbeit beim Wolfsmanagement ermöglicht. Mindestens einmal jährlich wird ein Arbeitstreffen („Runder Tisch“) anlässlich der Bekanntgabe des Monitoring-Berichtes durchgeführt. 3. Organisation und Umsetzung des Wolfsmanagements 3.1 Wolfskompetenzzentrum Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) ist die zentrale Einrichtung für das staatliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt. Das Wolfskompetenzzentrum ist dem Fachbereich Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Iden. Es arbeitet eng mit der oberen Naturschutzbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, LVwA), den unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt), der Landesforstverwaltung und dem Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) zusammen. Das Wolfskompetenzzentrum hat folgende Aufgaben beim Wolfsmanagement: • • • • • • • • • • • • • • • Absicherung einer Rufbereitschaft für die Annahme von Meldungen zu Wolfs-Übergriffen und besonderen -Vorkommnissen mit Unterstützung der vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zusätzlich bestellten Rissbegutachter/*innen der Landesforstverwaltung. Nutztierriss- und Schadensbegutachtung; Erstellung von Rissprotokollen Anleitung und Koordinierung des Einsatzes der zusätzlich bestellten Rissbegutachter*innen Überprüfung von Wolfsmeldungen vor Ort Abgabe von fachlichen Stellungnahmen und Empfehlungen, z. B. bei im Straßenverkehr verletzten, kranken oder auffälligen Wölfen Entscheidung über den Umgang mit verletzten Wölfen (Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung der NatSch ZustVO) Bereitstellung von Informationen zum Wolf und seiner Lebensweise, insbesondere zur Schadensprävention und zum Schutz der Wolfspopulation Aufbau und Betreuung eines Netzes von amtlichen und ehrenamtlichen Wolfsberatern*innen und Ansprechpersonen für Monitoring und Prävention einschließlich deren Schulung und Fortbildung Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Interessengruppen incl. der Abstimmung mit dort auf ehrenamtlicher Basis bzw. in öffentlich geförderten Projekten Beschäftigten Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf und Beratung von Einzelpersonen, Tierhaltern*innen, Institutionen, Behörden, Verbänden Initiierung, Unterstützung und fachliche Betreuung von Forschungsarbeiten. Präventionsmanagement, technische Aufgaben Herdenschutz Herdenschutzberatung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Leitung eines jährlichen „Runden Tisches“ zum Wolfsmanagement Mitwirkung bei der Erfüllung der Berichtspflicht gemäß Artikel 16 Absatz 2 der FFH-Richtlinie gegenüber der Europäischen Kommission im Auftrag des für Naturschutz zuständigen Ministeriums über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes 3

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Arten melden/Igel: Igel Sie haben einen Igel gesehen?

Der Braunbrustigel oder Westigel ist der in West- und Zentraleuropa - und somit auch in Hessen -vorkommende Vertreter der beiden europäischen Igelarten. Die einst häufige Art ist jedoch in den letzten Jahren immer seltener zu sehen. In der Roten Liste der Säugetiere Hessens von 2023 wird der Igel daher in der Vorwarnliste geführt. Der Bestandstrend ist offensichtlich abnehmend, das genaue Ausmaß und die Ursachen hierfür sind jedoch nicht genauer bekannt, da bisher keine systematische Erfassung der Igelvorkommen in Hessen durchgeführt wird. Um diese Wissenslücke zu schließen und die Datengrundlage zu verbessern, rufen das HLNUG und das Institut für Tierökologie und Naturbildung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, Igel-Beobachtungen und -Totfunde über das Meldeportal des HLNUG zu melden. Das Beifügen von Fotos sowie Anmerkungen zum Zustand der Tiere sind dabei ausdrücklich erwünscht und können helfen ein genaueres Bild zu erhalten. Eine Störung der Tiere sollte selbstverständlich vermieden werden. Da Igel die kalte Jahreszeit im Winterschlaf verbringen, sind die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere je nach Witterung nur von März/April bis Oktober/November zu beobachten. Im Herbst, wenn sich insbesondere die Jungtiere Fettreserven für den Winterschlaf anfressen müssen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Igelbeobachtungen. Ziel des Projekts ist es, die Datengrundlage zu den Hessischen Igelvorkommen zu verbessern als Basis für weiterführende Untersuchungen, aber auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Wildtier des Jahres 2024 zu lenken, das trotz großer Beliebtheit langsam aber stetig aus den Gärten und der Landschaft zu verschwinden droht. Melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Systematik: Ordnung: Insektenfresser ( Eulipotyphla ) Familie: Igel ( Erinceidae ) Art: Braunbrustigel oder Westigel (auch Igel) ( Erniaceus europaeus ) Merkmale: Färbung von Fell, Gesicht und Stacheln dunkel- bis hellbraun. Das Stachelkleid besteht aus 5.000-7.500 2-3 cm langen, hell-dunkel gebänderten Stacheln. Die Vorderfüße sind mit langen Krallen versehen, der kurze Schwanz ist unscheinbar, die Ohren rund und klein, die Schnauze spitz und beweglich. Sinne: Das Sehvermögen ist bei dem nachtaktiven Igel relativ schlecht ausgebildet. Umso besser sind Geruchs-, Gehör- und Tastsinn entwickelt. Igel können auch im Ultraschallbereich sehr gut hören. Größe & Gewicht : Adulte Tiere weisen eine Körperlänge von 20-30 cm und ein Gewicht von 600 – 1500 g auf, wobei die Männchen etwas größer und schwerer sind als die Weibchen. Verbreitung: In ganz West- und Zentraleuropa und somit auch in Hessen und Deutschland flächendeckend verbreitet. In Neuseeland eingeführt. Lebensraum: Strukturreiche Landschaften in Parks und Gärten, Streuobstwiesen sowie Laub- und Mischwälder. Strukturarme Landschaften und große Äcker werden gemieden. Lebensweise: Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben als Einzelgänger und sind sehr ortstreu, zeigen aber in der Regel kein Territorialverhalten. In einer Nacht können Igel mehrere Kilometer zurücklegen. Bei den Männchen sind Streifgebiete von über 100 ha nicht selten, während es bei den Weibchen nur 3-10, maximal 30 ha sind. Bei Gefahr rollen Igel sich mit Hilfe einer ringförmigen Muskulatur zu einer Stachelkugel ein. Die Wintermonate von etwa Oktober/November bis März/April verbringen Igel im Winterschlaf in einem dichten und geschützten Nest. Nestbau: Igel nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Nester. Den Winterschlaf verbringen sie in einem dichten, möglichst geschützt und ungestört gelegenen Winternest. Recht einfach gebaute Tagesnester dienen in der aktiven Zeit des Jahres tagsüber als Ruhestätte. In gut geschützten Aufzuchtnestern ziehen die Igelweibchen ihre Jungen auf. Die Nester bestehen meist aus Laub, Moos und Gras und befinden sich oft in Reisig- und Laubhaufen oder dichten Gebüschen, aber auch in Schuppen und Scheunen. Nahrung: Hauptnahrung sind Insekten, Regenwürmer, Asseln, Schnecken, aber auch Frösche, kleine Schlangen, Eidechsen, junge Mäuse, Vogeleier und Aas werden verzehrt. Fortpflanzung & Jungenaufzucht: Die Paarungszeit dauert etwa von Mai bis August. Nach 32-36 Tagen Tragzeit werden 4-5 (selten bis zu 10) nackte und blinde Junge zur Welt gebracht. Die Nesthocker werden etwa 6 Wochen lang von der Mutter gesäugt. Bereits mit 3 Wochen beginnen sie die Nestumgebung zu erkunden und mit etwa sieben Wochen und einem Gewicht von 250-350g sind sie selbständig und gehen ihre eigenen Wege. Lebensdauer: In der freien Natur leben Igel durchschnittlich knapp 2 Jahre, nur wenige Tiere erreichen ein Alter von bis zu 7 Jahren und nur 1/3 der Jungtiere übersteht das erste Lebensjahr. In Menschlicher Obhut können die Tiere auch bis zu 11 Jahre alt werden. Natürliche Feinde: Große Greifvögel wie Uhu und Habicht sowie Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär können dem Igel gefährlich werden, aber auch Parasiten wie Flöhe, Milben und Würmer führen bei starkem Befall geschwächter Tiere zum Tod. Gefährdungen: Lebensraumverlust durch fehlende Hecken- und Saumstrukturen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaften sowie durch naturferne, „sterile“ Gärten ohne Nahrungsangebot und Versteckmöglichkeiten. Lebensraumzerschneidung durch Barrieren wie Zäune, Mauern und Straßen. Rückgang der Insektenfauna sowie trockenheitsbedingter Nahrungsmangel. Direkte Gefährdung durch Straßenverkehr, Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen, Mähgeräte wie Motorsensen und Mähroboter, künstliche Teiche ohne Ausstieg, Kellerschächte o. Ä. ohne Ausstieg. Igel sind geschützte Wildtiere, die nach den Vorschriften für besonders geschützte Tierarten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nicht gefangen und aus der Natur entnommen werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Eingreifen erlaubt. So dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere in menschliche Obhut genommen werden, um sie gesund zu pflegen. Dabei sollten unbedingt Igelexperten oder Tierärzte zu Rate gezogen werden, denn die Aufzucht von Igeln ist schwierig und die Erfolgschancen einer Wiederauswilderung erfahrungsgemäß gering. Die Tiere sind nach der Genesung unverzüglich wieder freizulassen. Ein Eingreifen sollte nur bei eindeutig hilfebedürftigen Igeln erfolgen: Offensichtlich verletzte Tiere Offensichtlich kranke und geschwächte Tiere. Mögliche Indizien: Igel die tagsüber unterwegs sind, torkeln, reglos liegen, sich bei Berührung nicht einrollen. Länger verwaiste Säuglinge Igel, die noch nach Wintereinbruch draußen unterwegs und deutlich geschwächt sind. Ausführliche Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner (deutschlandweit) gibt es z. B. bei Pro Igel e.V. In einem Igelfreundlichen Garten darf es ruhig etwas unordentlich zugehen. Verzichtet man auf allzu gründliches Aufräumen, lässt Totholz, Reisig und Herbstlaub liegen und legt möglichst vielfältige naturnahe Strukturen an, ist dem kleinen Stacheltier schon sehr geholfen. Dabei können einfache Maßnahmen schon viel bewirken und darüber hinaus auch zahlreichen anderen heimische Tierarten zugutekommen: Natürliche Igelverstecke anbieten: Hecken mit heimischen Sträuchern, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen bieten Igeln Möglichkeiten für Tagverstecke und Winternester. Aber auch seine Nahrungstiere, wie z. B. Würmer, Schnecken oder Insekten, tummeln sich gerne in diesen eher schattig-feuchten Bereichen. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Tel.: 0641-200095 24 Ansprechpartnerin: Irene Glatzle Institut für Tierökologie und Naturbildung GmbH Marburger Straße 14 + 16, 35321 Laubach-Gonterskirchen Tel.: ++49 (0) 6405 505 77 - 0 E-Mail: info[at]tieroekologie.com Ansprechpartner: Dr. Markus Dietz, Lisa Höcker Irene Glatzle Tel.: 0641-200095 24 Melden Sie uns Ihre Sichtung Rote Liste der Säugetiere Hessens (2023) Igelhilfe: Pro Igel e. V. Igelfreundlicher Garten: NABU (Naturschutzbund) e. V. Igelzentrum Zürich

Was geschieht mit den gesammelten Daten weiter ?

Eine der wichtigsten Nutzungen der Funddaten ist die Festlegung der für die Fauna wertvollen Bereiche. Diese Bereiche bilden gemeinsam mit den für die Avifauna wertvollen Bereichen den tierökologischen Beitrag zur Ermittlung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen (landesweite Biotopkartierung des NLWKN). Neben dieser flächenbezogenen Auswertung der Daten in Form der für die Fauna wertvollen Bereiche gibt es natürlich artbezogene Auswertungen. Auf der Grundlage der Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm wurden und werden Erkenntnisse zu Vorkommen, Verbreitung, Ökologie und Gefährdungssituation vieler verschiedener heimischer Tierarten gewonnen, publiziert und z.T. in Artenschutz- oder -hilfsprogramme umgesetzt. Insbesondere für die Erstellung und Aktualisierung von Roten Listen sind die aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm gewonnenen Erkenntnisse eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Für eine ganze Reihe stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten (z.B. Fischotter, Gelbbauchunke, Flussperlmuschel) sind darüber hinaus Artenschutz- bzw. Artenhilfsprogramme mit dem Ziel entwickelt worden, die letzten noch verbliebenen Restpopulationen dieser Arten in Niedersachsen langfristig zu erhalten. Die Daten waren und sind Grundlage für eine Vielzahl von Naturschutz- und Entwicklungsprogrammen, vom Landschaftsrahmenplan eines Landkreises bis zu europaweiten Programmen wie z.B. der "FFH-Richtlinie". Die vielfache und vielfältige Verwendung der Daten durch den NLWKN und die niedersächsischen Naturschutzbehörden wird ausführlich im Heft "Arten brauchen Daten" (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 5/01) beschrieben. Eine Reihe weiterer Veröffentlichungen der Fachbehörde für Naturschutz basiert ebenfalls im wesentlichen auf den Daten des Tierarten-Erfassungsprogramms. Datenweitergabe und Datenschutz Der NLWKN stellt die Daten den Naturschutzbehörden in den Landkreisen (bzw. Städten, Region Hannover) und im Umweltministerium für deren Naturschutzarbeit bei Bedarf für den Dienstgebrauch zur Verfügung. Grundsätzlich werden vom NLWKN nur die "bewerteten Daten" und nicht die Original-Meldebogen weitergegeben. An Stellen oder Personen außerhalb der Naturschutzverwaltung werden die Daten vom NLWKN nur in Einzelfällen weitergegeben (vgl. Umweltinformationsgesetz).

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Invasive Arten: Invasive Tier- und Pflanzenarten

Invasive Arten sind ein weltweites Problem. Der Mensch hat sie von seinen Reisen rund um den Globus mit oder ohne Absicht mitgebracht. Auch hier bei uns in Europa, in Hessen, haben sie überlebt und sich zu Land und zu Wasser ausgebreitet. Sie können einheimische Arten verdrängen und damit die natürliche Vielfalt bedrohen. Mit den ersten Handelswegen zu Land und zu Wasser beginnt die Geschichte der Globalisierung. Seitdem sind Menschen und Waren ständig zwischen den Kontinenten der Erde unterwegs. Haustiere und Nutzpflanzen wurden hin- und hergetauscht. Handel, Wissenschaft und Freizeitaktivitäten haben Tiere und Pflanzen in ferne Länder befördert. Unzählige Arten wurden als blinde Passagiere über die ganze Erde verteilt. In den letzten 50 Jahren haben weltweiter Handel und Fernreisen nochmal zugelegt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten landen auf fernen Kontinenten in neuen Lebensräumen. Viele neue Arten schaffen es nicht fern ihrer Heimat zu überleben. Andere breiten sich aus ohne aufzufallen. Manche bereichern sogar die einheimische Tier- und Pflanzenwelt. Nur wenige werden zum Problem. In Europa sind es vereinzelte Säugetiere, Fische, Insekten, Krebse und Pflanzen, die zu invasiven Arten geworden sind. Sie vermehren sich, breiten sich aus und können einheimische Arten gefährden. Sie bedrohen die natürliche Vielfalt, verändern Wasser- und Landlebensräume. Sind sie einmal etabliert, können sie nur schwer zurückgedrängt werden. Entscheidend ist, das Eindringen weiterer Arten zu verhindern. Informieren Sie sich hier und melden Sie uns Ihre Beobachtung Die meisten Tiere, Pflanzen und Pilze, die bei uns leben, sind einheimische Arten. Sie kommen natürlicherweise vor und breiten sich natürlicherweise aus. Erst wenn der Mensch ins Spiel kommt, wenn er mit oder ohne Absicht Tiere oder Pflanzen in die Natur einbringt, spricht man von gebietsfremden Arten. Wenn diese dann noch zur Gefahr werden, sind sie invasiv. Sie kommen von fernen Kontinenten, aus fernen Ländern – die meisten aus Nordamerika. Der Mensch bringt sie mit, um sie zu nutzen, zu jagen, zu angeln oder einfach nur anzuschauen. Die meisten invasiven Pflanzenarten, die es in die Natur geschafft haben, stammen aus dem Gartenbau. Ursprung sind häufig Gartenabfälle, die achtlos in die Natur geworfen werden. Invasive Tiere sind meist ausgebüxt oder bewusst ausgesetzt. Doch nicht immer ist es Absicht, die sie herbringt. Vielfach sind Pflanzensamen, Spinnen und Insekten blinde Passagiere in Schiffen und Flugzeugen. Sie kommen meist in Städten an, wo sie an Wegen, auf Brachen und in Parks einen Platz finden und sich von dort ausbreiten können. Straßen, Bäche und Flüsse sind beliebte Ausbreitungswege. als Zierpflanze als Nutzpflanze als Samen in Vogelfutter als Zoo- oder Haustier als Pelztier als Jagdwild als Angelfisch oder -köder als blinder Passagier in Schiff und Flugzeug Die größte Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass weiterhin neue invasive Arten nach Hessen kommen, die sich dann in der Natur ausbreiten können. Eine anschließende Bekämpfung ist in den meisten Fällen aufwendig und auf lange Sicht nicht erfolgversprechend. Nilgans, Waschbär, Herkulesstaude, Drüsiges Springkraut & Co. sind schon so etabliert, dass wir sie nicht mehr loswerden. Vorbeugung ist daher das Gebot der Stunde. Invasive Arten, die bereits in Hessen angekommen sind, dürfen sich nicht weiter ausbreiten. Ein bewusster Umgang mit ihnen ist erforderlich. Für Bürgerinnen und Bürger heißt dies: Invasive Arten und die, die es werden könnten, müssen ständig beobachtet werden. Um frühzeitig Neuankömmlinge zu erkennen, wurde ein Frühwarnsystem (Meldeportal) aufgebaut, bei dem auch die Öffentlichkeit mitmachen kann. Einige invasive Arten wie der Waschbär können nicht mehr beseitigt werden. Sie haben sich in Hessen flächendeckend etabliert und überall, wo es ihnen zusagt, sind sie angekommen. Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Bekämpfung sinnvoll. Dennoch müssen sie unter Kontrolle bleiben, dazu wurde ein Meldeportal aufgebaut. Maßnahmen gegen invasive Arten sind von deren Überlebensstrategien abhängig. Bei der Bekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Naturschutzziele dürfen nicht aufs Spiel gesetzt und Lebensräume nicht gefährdet werden. Während bei Neuankömmlingen auch harte Geschütze aufgefahren werden können, muss bei bereits massenhaft etablierten Arten zunächst festgestellt werden, ob und wie stark bedrohte einheimische Arten gefährdet sind. Außerdem muss abgewogen werden, ob der Einsatz der Mittel angemessen ist. Wirkt er sich auch auf andere Arten aus? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Ist er mit dem Tierschutz vereinbar? Wie sind die Erfolgsaussichten? Im Falle einer Bekämpfung sind die Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und zu dokumentieren, damit sie kontinuierlich verbessert werden können. im eigenen Garten keine invasiven Pflanzenarten aussäen oder anpflanzen! Gartenabfälle nicht in die Natur entsorgen! im Gartenteich keine invasiven Pflanzen und Tiere einsetzen! Haustiere aus Terrarium und Aquarium nicht in die Natur aussetzen! Nur wenn viele mitmachen, kann sich die Datenlage zu invasiven gebietsfremden Arten in Hessen verbessern. Je mehr Beobachtungen gemacht werden, umso besser kann man abschätzen, ob und wie weit sich eine invasive Art ausbreitet und ob Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Jeder kann somit Teil unseres Frühwarn- und Meldesystems werden. Wer sie entdecken möchte, der muss sie erst kennenlernen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat hierzu eine Broschüre herausgegeben. Aufgrund möglicher unerwünschter Auswirkungen trat am 01. Januar 2015 die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Herzstück der Verordnung ist die rechtsverbindliche Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung , die stets erweitert wird. Am Anfang bestand die Liste aus 37 Pflanzen- und Tierarten, die am 3. August 2016 in Kraft trat ( Durchführungsverordnung 2016/1141 ) und europaweit gilt. Mit dem 1. Update wurde diese Liste am 2. August 2017 mit weiteren 12 Arten ( Durchführungsverordnung 2017/1263 ) auf insgesamt 49 Pflanzen- und Tierarten ergänzt. (siehe Tabelle Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung) Mit dem 2. Update ( Durchführungsverordnung 2019/1262 ) im August 2019 sind weitere 17 Arten hinzugekommen. Am 02. August 2022 ist die 3. Erweiterung der Unionsliste mit 22 invasiven Arten in Kraft getreten, wobei die Listung für vier Arten erst ab dem 02. August 2024 bzw. dem 02. August 2027 gilt (Durchführungsverordnung 2022/1203). Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden. Laut Art. 24 Berichterstattung und Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind alle Mitgliedstaaten bis zum 1. Juni 2019 und danach alle sechs Jahre verpflichtet, Informationen zu Überwachungssystemen, zur Verteilung der in ihrem Hoheitsgebiet vorkommenden invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung sowie deren Wanderverhalten und Reproduktionsmuster, zu Beseitigungsmaßnahmen bzw. Managementmaßnahmen, zu Genehmigungen, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Kontrollen und Kosten an die Kommission zu übermitteln. Für folgende weit verbreitete Arten sind Maßnahmenblätter vorhanden: Bitte wenden Sie sich bezüglich des Maßnahmenmanagement an Ihr zuständiges Regierungspräsidium: RP Kassel , RP Gießen , RP Darmstadt Erster Aktionsplan über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Vorblatt FAQ Bisam Blaubandbärbling Brasilianisches Tausendblatt Buchstaben-Schmuckschildkröte Chinesische Wollhandkrabbe Drüsiges Springkraut Flieder-Knöterich Gelbe Scheinkalla Gewöhnliche Seidenpflanze Götterbaum Großblütiges Heusenkraut Großer Wassernabel Invasive Krebsarten Marderhund Nilgans Nordamerikanischer Ochsenfrosch Nutria Riesen-Bärenklau Schmalblättrige Wasserpest Sibirisches Streifenhörnchen Sonnenbarsch Verschiedenblättriges Tausendblatt Waschbär Wechselblatt-Wasserpest Zwergwels Eine Ausstellung zum Thema "Invasive, gebietsfremde Arten" wurde von der Abteilung Naturschutz des HLNUG konzipiert und kann ab Mitte Juni 2019 für Ausstellungen kostenfrei gebucht werden. Inhalte der Ausstellung sind Informationen zu invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten in Hessen (Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016) inklusive eines Puzzles, eines digitalen Quiz und eines Films zum Thema. Zusätzlich werden zum Thema Broschüren, Steckbriefe und Faltblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Ausstellung wird über Eck gestellt und hat eine jeweilige Seitenlänge von ca. 3 Meter und eine Höhe von ca. 2,2 Meter. Die Aquarien (siehe Foto) sind nicht Bestandteil der Wanderausstellung. Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Informieren und invasive Arten melden Broschüre Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Hessen Faltblatt Invasive gebietsfremde Arten Invasive Wasserpflanzen in Hessen - Bestimmungsschlüssel und Beschreibungen Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten in Hessen Bewertungsschema Ergebnisbericht zu invasiven Arten 2019 in Hessen Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Darmstadt Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Zum Thema Neobiota gibt es Beraterverträge des HLNUG, die für Behörden, Institute, Vereine, Landschaftsplaner usw. zur Verfügung stehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.

Pilsumer Vorland: Start für Renaturierung der Salzwiesen

Aurich – Das Pilsumer Deichvorland wieder stärker dem Tideeinfluss aussetzen und dadurch die Entstehung eines vielfältigen Pflanzenbewuchses fördern – das ist das Ziel der am 8. August beginnenden Renaturierungsmaßnahmen vor dem bekannten Pilsumer Leuchtturm. "Die Pilsumer Vorlandflächen entstanden durch Landgewinnungsmaßnahmen des vergangenen Jahrhunderts. Eine etwa zwei Meter über Normal Null liegende Steinlahnung begrenzt das Gelände zur See, landseitig sind die Erdverwallungen teilweise noch höher", erläutert Bernhard Janssen von der federführenden Betriebsstelle Aurich des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die das Projekt im Auftrag der Deichacht Krummhörn betreut.. Das verhindere regelmäßige Überflutungen und zudem würden die noch vorhandenen Gräben das Wasser schnell wieder abführen. Anstelle einer vielfältigen Salzwiesenflora mit Meerstrand-Beifuß, Strandaster und anderen Pflanzen dominiert daher zurzeit noch einförmiger Queckenbewuchs. Um den Gezeiten und dem Salzwasser wieder größeren Einfluss zu verschaffen, wird die seeseitige Lahnung auf einer Länge von 80 Metern um 40 Zentimeter auf rund 1,60 Meter abgesenkt. Ferner werden die Hauptentwässerungsgräben mit einer Gesamtlänge von etwa 2.400 Metern verfüllt. Das Material hierfür wird vor Ort gewonnen. Die Vernässung ermöglicht das Entstehen und die Ausbreitung naturnaher, Standort typischer Pflanzengemeinschaften, die sich auch positiv auf die Bestände heimischer Tierarten wie dem Rotschenkel auswirken können. Der NLWKN betont, dass die Maßnahmen die Sicherheit des Deiches und die Deichfußentwässerung nicht beeinträchtigen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 90.000 Euro. Die Renaturierung der Salzwiesen im Pilsumer Vorland ist ein Ausgleich für die Erhöhung und Verstärkung der Deichstrecke zwischen Rysum und Campen zwölf Kilometer südlich. Trotz behutsamer Bauausführung kommt es hierbei zu unvermeidlichen Eingriffen in die Natur, die zu kompensieren sind. Das seit Frühjahr 2004 laufende Deichbauprojekt ist die letzte Verstärkungsmaßnahme, die als Reaktion auf die Sturmflut von 1962 in Angriff genommen wurde und schließt eine Sicherheitslücke für die Bevölkerung.

Willingmann zu möglicher Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht: „Konsequentes Handeln ist sinnvoller als Symbolpolitik“

Seit mehr als einem Jahrzehnt ist der Wolf in Sachsen-Anhalt wieder heimisch. Der aktuelle Bericht zum Wolfsmonitoring erfasst im Land 22 Rudel und drei Paare mit insgesamt 150 Tieren. Hinzu kommen sechs länderübergreifende Rudel in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. „Der Wolf ist gleichsam gekommen, um zu bleiben. Die Population der streng geschützten, heimischen Tierart hat in Sachsen-Anhalt ein vergleichsweise stabiles Niveau erreicht und ist inzwischen fester Bestandteil unserer Tierwelt. Seit 2009 gibt es regelmäßig Nachwuchs, wobei die Zahl der Welpen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Wurden bis 2014 noch durchschnittlich sieben Welpen je Rudel großgezogen, waren es 2020 noch drei – ein deutlicher Hinweis auf eine Stabilisierung der Population in günstigen Lebensräumen.“ Das sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute zur Eröffnung des Thementags „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ des Landesamtes für Umweltschutz (LAU). Bestrebungen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, sieht Willingmann skeptisch: „Natürlich gibt es Vorbehalte und Konflikte, wenn eine einstmals ausgerottete Raubtierart wieder in unserer Kulturlandschaft heimisch wird. Aktionismus und Symbolpolitik helfen aber niemandem weiter. Wir sollten  stattdessen weiterhin in erster Linie auf Aufklärung und Prävention setzen, um den strengen Naturschutzstatus des Wolfes mit Interessen von Weidetierhaltern in Ausgleich zu bringen. Die sinkende Zahl der Übergriffe an Nutztieren zeigt, dass dieser Weg richtig ist und dass das Zusammenwirken von Arten- und Herdenschutz zunehmend besser funktioniert.“ Demgegenüber erscheine die Forderung nach Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht eher symbolischer Natur und hätte praktisch keinerlei Wirkung, weil sich der Schutzstatus dadurch nicht ändert, erläuterte der für Naturschutz zuständige Minister: „Auch für den Wolf im Jagdrecht würde eine ganzjährige Schonzeit gelten; eine Bejagung wäre also ebenso wenig möglich wie zusätzliche Entnahmen – also Tötungen –, die über das bisher selbst im Rahmen des Naturschutzrechts bereits Mögliche hinausgehen.“ Bereits jetzt ist es zulässig, besonders auffällige Wölfe zu entnehmen, wenn dafür eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. In Sachsen-Anhalt wurden bislang keine Wölfe aufgrund auffälligen Verhaltens entnommen. Der Umgang mit derartigen Wölfen ist für das Land in der Leitlinie Wolf definiert. Auffällig verhalten sich Wölfe u.a., wenn sie Menschen gefährden oder sich durch Schutzmaßnahmen nicht abhalten lassen, Nutztiere zu töten. Tritt bei einem Wolf ein derartiges Verhalten wiederholt und mit steigender Intensität auf, kann er schon heute u.a. vergrämt, also vertrieben, oder getötet werden. „Sollte dieser Fall in Sachsen-Anhalt eintreten, werden wir von den Möglichkeiten, die das Naturschutzrecht bereits jetzt vorsieht, auch konsequent Gebrauch machen“, betont Willingmann. Ein entsprechender Eingriff muss durch das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Wolfskompetenzzentrum Iden und im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden. Beim Thementag „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ werden u.a. das Monitoring, die Situation bei Nutztierrissen sowie geeignete Herdenschutzmaßnahmen vorgestellt. Zudem geben Expertinnen und Experten von Wissenschaftseinrichtungen Einblick in aktuelle Forschungsthemen zu Telemetrie, Genetik, Nahrungsökologie und Totfundanalytik. Weitere Informationen zu Wolf und Monitoring gibt es unter https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement/monitoring/ . Trotz leicht gestiegener Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere deutlich zurückgegangen. Das geht aus dem aktuellen Bericht zum Wolfsmonitoring hervor, der Ende 2021 veröffentlicht worden ist. Danach wurden vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 insgesamt 233 Nutztiere durch Wölfe getötet. Das waren 152 Tiere weniger (minus 39,5 Prozent) als im vorherigen Berichtszeitraum (1. Mai 2019 bis 30. April 2020). Die Zahl gemeldeter Übergriffe sank von 95 auf 62. Die Beratung und Förderung des Herdenschutzes durch das Land zahlt sich also aus. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .

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