Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte geben Sie mir Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Ist in Zusammenarbeit mit der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH und den durch das Land Berlin beauftragten ÖPNV-/SPNV-Unternehmen die Einführung einer Mobilitätsgarantie nach Vorbild der "Mobilitätsgarantie NRW", also der Erstattung von Fahrtkosten alternativer Verkehrsmittel wie E-Scooter, Leihräder, Taxi, Fernzüge etc., ab einer Verspätung von 20 Minuten geplant?
2. Wenn eine derartige Einführung nicht geplant ist: Warum nicht?
2.1. Bitte nennen sie in diesem Falle, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Reisendenpünktlichkeit im Störungsfall zukünftig angestrebt werden. (Bitte Kurzfristige und Langfristige Maßnahmen nennen)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ziel des Projektes BatCO2tiv ist die Konzeptionierung und der Aufbau einer innovativen und kollaborativen Multi-Mix-Splitlinie für die flexible Automatisierung der Herstellung der Unipower-Produktfamilie bei dem Batteriepackproduzenten Smart Battery Solutions GmbH, die nahezu alle Marktsegmente der Batterietechnik adressiert. Dazu werden Konzepte für alle Produktionsschritte erarbeitet. Designregeln für Zellverbinder und Zellhalter werden abgeleitet und münden in einem Packdesign, das mit kollaborativen Robotern verarbeitet werden kann. Mithilfe einer umfassenden Charakterisierung der Batterieverbindungen wird eine intelligente Prozessführung entwickelt, die den Ausschuss und damit die CO2-Emssionen deutlich reduziert. Des Weiteren sollen nicht-invasive, zerstörungsfreie Methoden evaluiert werden, um eine inline-Prozessüberwachung der elektrischen Leitfähigkeit der Fügestellen zu ermöglichen. Die Korrelation von Schweißparametern und der Charakteristik der Fügestellen ist ein weiteres Ziel. Die Ziele im Einzelnen: - Konzeptionierung und Aufbau einer Multi-Mix-Splitlinie bei der Smart Battery Solutions GmbH - Verdreifachung der Stückzahlen durch eine Reduktion der Produktionszeit von derzeit 1,8 Sekunden pro Schweißpunkt auf kleiner als 0,6 Sekunden pro Schweißpunkt - Einsparung von CO2-Emissionen durch eine Reduzierung des Ausschusses - CO2-Reduktion der Produkte für Last-Mile-Delivery, E-Scooter, Sharing-Systeme und E-Bikes - Qualitätsverbesserung der Produkte der Unipower-Familie durch eine detaillierte Fügestellen-Charakterisierung - Höhere Standzeit der Schweißelektroden durch eine verbesserte Prozessführung - Korrelation der Schweißparameter mit den Daten der Fügestellencharakterisierung - Evaluation von nicht-invasiver Charakterisierungsmethoden für Schweißpunkte für eine Inline-Prozessüberwachung - Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Kostensenkung der Produktion und Beibehaltung der Wertschöpfungskompetenz.
“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Björn Wylezich – stock.adobe.com Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ bündelt sowohl fachliche Grundlagen für die Förderung des stationsbasierten Carsharings, rechtliche Rahmenbedingungen als auch Umsetzungsvorschläge für die Bezirksämter. Weitere Informationen
Ziel des Projektes BatCO2tiv ist die Konzeptionierung und der Aufbau einer innovativen und kollaborativen Multi-Mix-Splitlinie für die flexible Automatisierung der Herstellung der Unipower-Produktfamilie bei dem Batteriepackproduzenten Smart Battery Solutions GmbH, die nahezu alle Marktsegmente der Batterietechnik adressiert. Dazu werden Konzepte für alle Produktionsschritte erarbeitet. Designregeln für Zellverbinder und Zellhalter werden abgeleitet und münden in einem Packdesign, das mit kollaborativen Robotern verarbeitet werden kann. Mithilfe einer umfassenden Charakterisierung der Batterieverbindungen wird eine intelligente Prozessführung entwickelt, die den Ausschuss und damit die CO2-Emssionen deutlich reduziert. Des Weiteren sollen nicht-invasive, zerstörungsfreie Methoden evaluiert werden, um eine inline-Prozessüberwachung der elektrischen Leitfähigkeit der Fügestellen zu ermöglichen. Die Korrelation von Schweißparametern und der Charakteristik der Fügestellen ist ein weiteres Ziel. Die Ziele im Einzelnen: - Konzeptionierung und Aufbau einer Multi-Mix-Splitlinie bei der Smart Battery Solutions GmbH - Verdreifachung der Stückzahlen durch eine Reduktion der Produktionszeit von derzeit 1,8 Sekunden pro Schweißpunkt auf kleiner als 0,6 Sekunden pro Schweißpunkt - Einsparung von CO2-Emissionen durch eine Reduzierung des Ausschusses - CO2-Reduktion der Produkte für Last-Mile-Delivery, E-Scooter, Sharing-Systeme und E-Bikes - Qualitätsverbesserung der Produkte der Unipower-Familie durch eine detaillierte Fügestellen-Charakterisierung - Höhere Standzeit der Schweißelektroden durch eine verbesserte Prozessführung - Korrelation der Schweißparameter mit den Daten der Fügestellencharakterisierung - Evaluation von nicht-invasiver Charakterisierungsmethoden für Schweißpunkte für eine Inline-Prozessüberwachung - Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Kostensenkung der Produktion und Beibehaltung der Wertschöpfungskompetenz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 4 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern) in öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich des Berliner Tiergartens:
1. Rechtliche Grundlage für das Verbot von E-Scootern in Berliner Grünanlagen
• Welche spezifische Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnung, Satzung) verbietet die Nutzung von E-Scootern auf den asphaltierten Wegen des Großen Tiergartens?
• Inwiefern unterscheiden sich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich im Hinblick auf die erlaubte Nutzung öffentlicher Grünanlagen?
• Erfolgt eine Differenzierung zwischen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen in den zugrundeliegenden Regelwerken (z.B. durch Sondernutzungssatzungen oder Verwaltungsvorschriften)?
2. Beschilderung / Verkehrszeichen im Tiergarten
• Welche Verkehrszeichen und Beschilderungen sind derzeit an den Ein- und Ausgängen des Großen Tiergartens vorgesehen oder installiert, die sich auf die Nutzung durch Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge oder motorisierte Fahrzeuge beziehen?
• Warum enthalten diese Schilder keine ausdrücklichen Hinweise auf E-Scooter, obwohl sie rechtlich nicht als Fahrräder gelten?
• Wann wurde die derzeit vorhandene Beschilderung zuletzt aktualisiert?
• Gibt es Planungen, die Beschilderung an den aktuellen Rechtsstand anzupassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV, in Kraft seit 2019)?
3. Verhalten der Ordnungsbehörden (Kontrollpraxis)
• Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden in den letzten zwei Jahren wegen der Nutzung von E-Scootern in Berliner Grünanlagen eingeleitet (bitte jährlich und nach Bezirken aufgeschlüsselt)?
• Wie viele dieser Verfahren betrafen den Großen Tiergarten?
• Gibt es dienstliche Weisungen oder Einsatzanweisungen, die eine gezielte Kontrolle von E-Scooter-Nutzern in bestimmten Grünanlagen vorsehen?
• Wie wird sichergestellt, dass Verstöße nicht selektiv geahndet werden (z. B. gegenüber deutschsprachigen Nutzern), während Tourist:innen, die sich in identischer Weise verhalten, unbehelligt bleiben?
4. Rechtliche Einschätzung zur fehlenden Beschilderung
• Wie wird rechtlich sichergestellt, dass Bürger*innen, die sich an der Beschilderung (z. B. "Radfahren erlaubt, Fußgänger haben Vorrang") orientieren, erkennen können, dass E-Scooter von dieser Freigabe nicht erfasst sind?
• Wie wird der Vertrauensschutz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatlichkeitsprinzip) gewährleistet, wenn die Beschilderung unvollständig, unklar oder veraltet ist?
Ich bitte um vollständige Beantwortung dieser Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist. Sollte die Beantwortung der Anfrage teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung gemäß § 7 IFG Bln.