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Dreizehnte UN-Klimakonferenz in Bali (COP 13 / CMP 3)

Die 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) der Klimarahmenkonvention und 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 3) im Jahr fand 3. bis zum 14. Dezember 2007 in Bali, Indonesien statt. Die Klimakonferenz endete mit dem Beschluss des Aktionsplan von Bali. Mit ihm beschlossen die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention über die Themen konkrete Verpflichtungen sowie Beiträge aller Staaten zur Minderung von Emissionen (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung, Technologie und Finanzierung bis und nach 2012 zu verhandeln. Ursprünglich sollten diese Verhandlungen 2009 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) in Kopenhagen enden. In Durban wurde entschieden, dass die Gruppe in Doha ihre Arbeit beenden soll.

Deutsches National Focal Centre des ICP Modelling & Mapping (CLRTAP)

Anlage 3: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von ⁠ Versauerung ⁠, ⁠ Eutrophierung ⁠ und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National ⁠ Emission ⁠ Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 58/2012.

Deutsches National Focal Centre des ICP Modelling & Mapping (CLRTAP)

Anlage 4: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von ⁠ Versauerung ⁠, ⁠ Eutrophierung ⁠ und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National ⁠ Emission ⁠ Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 59/2012.

Deutsches National Focal Centre des ICP Modelling & Mapping (CLRTAP)

Anlage 1: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von ⁠ Versauerung ⁠, ⁠ Eutrophierung ⁠ und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National ⁠ Emission ⁠ Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 56/2012.

Deutsches National Focal Centre des ICP Modelling & Mapping (CLRTAP)

Anlage 2: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von ⁠ Versauerung ⁠, ⁠ Eutrophierung ⁠ und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National ⁠ Emission ⁠ Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 57/2012.

Deutsches National Focal Centre des ICP Modelling & Mapping (CLRTAP)

Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von ⁠ Versauerung ⁠, ⁠ Eutrophierung ⁠ und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National ⁠ Emission ⁠ Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 55/2012.

Emissionshandel in Europa geht in die nächste Runde

Deutsche Emissionshandelsstelle zieht positive Bilanz Rund 530 Millionen Zertifikate sind in der Handelsperiode 2005 bis 2007 im Deutschen Emissionshandelsregister transferiert worden. Damit hat mehr als ein Jahresbudget (rund 500 Millionen) der Emissionsberechtigungen in Deutschland den Besitzer gewechselt. Dies bedeutet, dass etwas mehr ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate auch gehandelt wurden. Die übrigen Zertifikate wurden von den Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Abgabepflichten verwendet. „Die Bilanz für die Pilotphase fällt positiv aus. Die Infrastruktur für den Emissionshandel funktioniert, die Anlagenbetreiber sind mit dem System vertraut und nutzen es”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Emissionshandel zeigt, was in ihm steckt, indem er Emissionsminderungen im großen Maßstab erwirtschaftet”, so Troge. Auf den Emissionshandel als flexibles Klimaschutzinstrument setzen international immer mehr Staaten und sogar einige Regionen der USA. Die europäischen und insbesondere die deutschen Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 sind dabei besonders gefragt. Nach der Pilotphase begann am 1. Januar 2008 die zweite Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS). Nunmehr gelten europaweit kleinere nationale Emissionsbudgets. Für Deutschland sind es nur noch insgesamt 453 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr für die Sektoren Industrie und Energieerzeugung. Ein Teil der Emissionsberechtigungen wird nicht mehr kostenlos ausgegeben, sondern verkauft oder versteigert (40 Millionen pro Jahr). Die Orientierung an technischen Standards löst zunehmend die unentgeltliche Zuteilung auf Basis historischer Emissionen ab. Für die kommenden fünf Jahre gilt zudem eine Lastenteilung zwischen Energiewirtschaft und Industrie: Die Energiewirtschaft übernimmt den Großteil der erforderlichen Kohlendioxid-Emissionsminderungen, die Kraftwerke werden anhand von Effizienzstandards mit Emissionsberechtigungen ausgestattet. Zudem gelten für Industrieanlagen moderate Emissionsminderungsverpflichtungen in Höhe von 1,25 Prozent - bezogen auf die bisherigen Kohlendioxid-Emissionen. Für kleinere Anlagen mit Jahresemissionen von weniger als 25.000 Tonnen Kohlendioxid brauchen die Betreiber die Emissionen nicht zu mindern. Der europäische Emissionshandel zwischen Unternehmen ist damit für die zweite Handelsperiode so aufgestellt, dass das EU-Emissionsminderungsziel für Kohlendioxid und vor allem das deutsche Emissionsminderungsziel nach dem Kyoto-Protokoll im Umfang von 21 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990 erreicht wird. Einen deutlichen Beitrag können Unternehmen in Deutschland auch mit Minderungen aus bilateralen Klimaschutzprojekten mit Entwicklungsländern, dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, leisten. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen und der Einbeziehung anderer Emissionssektoren - wie dem Flugverkehr – zu sammeln.

Luftqualität: Europäisches Parlament stimmt für nationale Höchstgrenzen bei Luftschadstoffen

Am 28. Oktober 2015 billigte das Europäische Parlament eine Richtlinie, in der nationale Höchstgrenzen für sechs wichtige Luftschadstoffe festgelegt wurden, darunter Schwefeldioxid, Partikel und Stickstoffoxide. Mit der Richtlinie soll das grenzüberschreitende Problem der Luftverunreinigung regulieren werden sowie die Gesamtkosten der Luftverschmutzung bis 2030 um 40 Milliarden Euro gesenkt werden. Die Abgeordneten haben Höchstgrenzen festgesetzt für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5), die zwischen 2020 und 2030 erreicht werden sollen, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Sie verlangen, dass die geplante Richtlinie zur Einführung einer „nationalen Emissionshöchstmenge“ (die Höchstmenge eines Stoffes in Kilotonnen, die in einem Mitgliedstaat während eines Kalenderjahres emittiert werden darf) auch zur Verringerung von Quecksilberemissionen beiträgt. Zuvor jedoch soll die Kommission eine Folgenabschätzung zu Quecksilber vornehmen, bevor eine nationale Emissionsreduktionsverpflichtung bestimmt wird.

EU-Parlament unterstützt strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

Am 23. November 2016 sprach sich das Europäische Parlament für strengere nationale Grenzwerte für Emissionen von bestimmten Schadstoffen aus. Die Grenzwerte waren bereits informell mit der niederländischen Ratspräsidentschaft vereinbart worden. Die neuen Vorschriften legen nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (Partikel unter 2,5 Mikrometer Durchmesser) fest.

Quantifying emission reduction contributions by emerging economies

Further action is needed that goes far beyond what has been agreed so far under the United Nations Framework Convention on Climate Change (⁠ UNFCCC ⁠) and the Kyoto Protocol to ‘prevent dangerous anthropogenic interference with the climate system’, the ultimate objective of the UNFCCC. It is out of question that developed countries (Annex I countries) will have to take a leading role. They will have to commit to substantial emission reductions and financing commitments due to their historical responsibility and their financial capability. However, the stabilisation of the climate system will require global emissions to peak within the next decade and decline well below half of current levels by the middle of the century. It is hence a global issue and, thus, depends on the participation of as many countries as possible. Veröffentlicht in Climate Change | 07/2011.

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