Das Projekt "Langzeitsicherheitsrelevante Wirkungen der Versatz- und Dammbaustoffe zur Verfüllung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben" wird/wurde gefördert durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.
Radioaktive Abfälle in Deutschland Was? Woher? Wohin? Die Nutzung der Atomenergie in Deutschland hat große Mengen radioaktiver Abfälle hinterlassen. Man unterscheidet zwischen schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen. Volumen Schwach- und mittel- radioaktive Stoffe haben einen Anteil von ca. 95 % am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Aktivität Kernbrennstoffe enthalten etwa 99 % der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle. Bis zu 100.000 m3 ggf. zusätzlich anfallendes Abfall- volumen durch Rückstände aus der Urananreicherungs- anlage Gronau Bis zu 220.000 m³ zusätzlich anfallendes Abfallvolumen durch eine Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Ca. 300.000 m3 Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungseinrichtungen, aus der Industrie und zu einem geringen Teil aus der Medizin * Prognostizierte Abfälle nach Ende der Atom- energienutzung. ca. 620.000 m3 schwach- und mittel- radioaktive Abfälle* ca. 27.000 m3 Kernbrennstoffe* ca. 1 % schwach- und mittel- radioaktive Abfälle ca. 99 % Kernbrennstoffe Hochradioaktive Abfälle sind überwiegend verbrauchte Brenn- elemente aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Hinzu kommen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Aufgrund der hohen Strahlung und Wärmeentwicklung müssen diese Abfälle in Spezialbehältern mit aus- reichender Abschirmung gelagert werden. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Dazu gehören kontaminierte Teile oder Gebrauchsgegenstände, wie z. B. Schutzanzüge. Es sind Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen zudem in der kerntech- nischen Industrie und in geringen Mengen in der Medizin an. Die unterschiedlichen Eigenschaften von schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen spielen für die Zwischen- und Endlagerung eine wichtige Rolle. Zwischengelagerte Abfälle Seit 2017 sucht Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit bietet. Die Grundlage für die Suche bildet das Standortauswahlgesetz. Das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird derzeit errichtet. Dort können max. 303.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden. In das Endlager Morsleben wurden rund 37.000 m³ schwach- und mittelradio- aktive Abfälle eingelagert. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Still- legung des Endlagers. schwach- und mittelradioaktiv hochradioaktiv Endlager Konrad (im Bau) Endlager Morsleben Schachtanlage Asse II 2013 wurde der gesetzliche Auftrag zur Rückholung der schwach- und mittel- radioaktiven Abfälle aus der Schacht- anlage Asse II erteilt. Dabei wird ein Abfallvolumen von bis zu 220.000 m3 prognostiziert. Für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt, kommen rund 100.000 m3 abgereichtertes Uran aus der Uran anreicherungsanlage Gronau hinzu. Vereinfachte Darstellung Quellen: BASE, BMUV Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle stehen meist in direkter Nähe der Atomkraftwerke. Darüber hinaus gibt es zentrale Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Während die Spezialbehälter die Strahlung abschirmen, sorgen die Zwischen- lager für den Schutz vor äußeren Einflüssen. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es ebenfalls zentrale Zwischen- lager und betriebliche Pufferlager an verschiedenen Standorten der Atom- kraftwerke. Hinzu kommen Zwischen- lager in Forschungseinrichtungen, in der kerntechnischen Industrie sowie Landessammelstellen der Bundes- länder. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit bereits schwach- und mittelradioaktive Abfälle in das Endlager Morsleben sowie in die Schachtanlage Asse II eingelagert. Die Strategie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen ist im N ationalen Entsorgungsprogramm festgelegt, das 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Strategie wird regelmäßig fortgeschrieben.
Hauptaufgabe der atomrechtlichen Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Aufsichtsbehörden ist der Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionsierender Strahlen. Die Grundlage hierfür bilden das Atomgesetz mit seinen Rechtsverordnungen sowie untergesetzliche Regelwerke. Die wichtigsten nationalen Rechtsquellen sind: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz ) Es bildet die Grundlage des Atom- und Strahlenschutzrechts. Es enthält die wesentlichen Vorschriften, die bei der Nutzung der Kernenergie einzuhalten sind und beinhaltet internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes. Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung ( Strahlenschutzvorsorgegesetz ) Es regelt die Art und Weise der durch Bund und Länder vorzunehmenden Messungen der Radioaktivität in allen wichtigen Umweltmedien und in der Nahrungskette. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlenschutzverordnung ) Sie enthält Regelungen zum Schutz sowohl von Personen, die beruflich mit radioaktiven Stoffen umgehen, als auch der Bevölkerung vor der schädigenden Wirkung der Strahlung. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen ( Röntgenverordnung ) Sie regelt den Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Dem Bund steht gemäß Grundgesetz die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atomgesetz und weiteren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundesauftragsverwaltung aus. Dem Bund stehen damit weitgehende Aufsichtsrechte zu. Im Einzelfall kann er den Ländern Weisungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt als oberste Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Die Aufsicht erstreckt sich allerdings nicht auf das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Hier übt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die atomrechtliche Aufsicht aus.“ Im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge erledigt das Landesamt für Umweltschutz Messaufgaben. Es betreibt die Landesmessstelle. Zu den Hauptaufgaben der Landesmessstelle zählen die Überwachung der Umweltradioaktivität und die Übergabe der Daten in das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) des Bundes. Die jeweilige Zuständigkeit der Landesbehörden ist in der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht (At-ZustVO) geregelt. Das Ministerium erfüllt im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechts folgende Aufgaben: Mitarbeit in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht sowie der Endlagersuche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren, Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen, Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe , Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ). Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat dabei im Hinblick auf das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben eine besondere Aufgabe zu erfüllen. Bundesweit erstmalig wird hier ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung eines Endlagers geführt.
Das Ministerium arbeitet in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht mit. Es trägt Verantwortung bei der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Es ist verantwortlich für die Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen und für die Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe . Weiterhin muss die Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden gewährleistet sein. Die Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ) ist ein weiteres Aufgabengebiet. Radioaktivität ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Radioaktive Stoffe sind zum einen natürlichen Ursprungs - natürliche Radionuklide sind in der Erdkruste vorhanden -, zum anderen wird Radioaktivität künstlich erzeugt und freigesetzt, zum Beispiel durch oberirdische Kernwaffenversuche oder den Betrieb von Kernkraftwerken. Ferner können radioaktive Stoffe durch Anwendung in Medizin, Forschung und Technik in die Umwelt gelangen. Neben den natürlichen Strahlenquellen - vor allem Radon und dessen Folgeprodukte - bilden vor allem die künstlichen Strahlenquellen aus dem Bereich der Medizin die Ursache für die Strahlenbelastung des Menschen. Die mittlere jährliche Strahlenexposition durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe liegt bei etwa 1,9 Millisievert (mSv) pro Jahr, das ist die gleiche Größenordnung wie die natürliche Strahlenexposition. Der Hauptanteil wird dabei durch die Röntgendiagnostik verursacht. Die weiteren Beiträge zur zivilisatorischen Strahlenbelastung sind gering. Um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergienutzung und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen, gibt es in Deutschland ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Hauptaufgabe des Atomgesetzes ist die sichere und geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zu gewerblichen Zwecken und der Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Das Strahlenschutzrecht trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung radioaktiver Strahlung bei bestimmten, im Gesetz näher beschriebenen Freisetzungsszenarien. Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz ) In Sachsen-Anhalt gibt es zwar keine kerntechnischen Anlagen, allerdings fallen Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betreffend unter das AtG. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz – StrlSchG ) Das StrlSchG enthält insbesondere Regelungen für den Umgang mit Strahlenquellen, z. B. Röntgengeräten, für den Einsatz radioaktiver Stoffe, für den Schutz vor natürlicher Radioaktivität sowie für das Notfallmanagement im Falle eines radiologischen Störfalls. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) Die StrlSchV enthält nähere Anwendungsvorschriften im Umgang mit dem Strahlenschutzgesetz. Dem Bund steht gemäß Grundgesetz die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz und weiteren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundesauftragsverwaltung aus. Dem Bund stehen damit weitgehende Aufsichtsrechte zu. Im Einzelfall kann er den Ländern Weisungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) als oberster Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Da es sich beim ERAM jedoch nicht um eine kerntechnische Anlage handelt, hat das MWU hier keine Aufsichtsbefugnis, die Aufsicht wird vielmehr vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrgenommen. Das MWU ist jedoch Planfeststellungsbehörde für förmliche Verwaltungsverfahren beim ERAM, hier insbesondere für die Genehmigung zur Stilllegung des ERAM. Die Zuständigkeiten für den Strahlenschutz sind zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und dem MWU aufgeteilt. Das Landesamt für Verbraucherschutz ist für Genehmigungen im Umgang mit Geräten und radioaktiven Stoffen im Bereich des Verbraucher-- und Arbeitsschutzes zuständig, das MWU für die Mitarbeit im bundesweiten Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS). Die Messaufgaben im IMIS erledigt dabei das Landesamt für Umweltschutz. Die jeweilige Zuständigkeit der Landesbehörden ist in der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht ( At-ZustVO ) geregelt.
Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde seit 1971 im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde) errichtet. Schrittweise wurden durch die damaligen Behörden der DDR Genehmigungen zur Einlagerung der Abfälle erteilt, zuletzt 1986 die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb (Dauerbetriebsgenehmigung, DBG). Nach der Wiedervereinigung ging die Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über. Im Zuge der Neuorganisation der Behörden im Endlagerbereich hat die 2016 neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am 25. April 2017 die Aufgabe des Betreibers des Endlagers Morsleben vom BfS übernommen. Bis Anfang 1991 wurden Abfälle aus der ehemaligen DDR beziehungsweise aus den neuen Bundesländern im ERAM endgelagert, zwischen 1994 und 1998 auch zusätzlich Abfälle aus den alten Bundesländern. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM 1998 untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt und 2001 den endgültigen Verzicht auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle erklärt. Die Abfälle im ERAM stammen vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und deren Stilllegung, aus Forschungseinrichtungen und Landessammelstellen. Im ERAM werden seit den 80iger Jahren auch Abfälle zwischengelagert (Radium-226-Strahlenquellen aus dem medizinischen Bereich sowie Cobalt-60- und Cs-137-Strahlenquellen aus Bestrahlungsanlagen in Wasserbrunnen). Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), hier: Außerbetriebnahme des Aktiven Labors Errichtung einer Seilfahrtbrücke zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude Außerbetriebnahme und Rückbau des stationären Systems zur Überwachung der Ortsdosisleistung im Kontrollbereich des ERAM Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) sowie Aufhebung der Kontrollbereichs und der Sicherungszone 2 im Bereich der BUMA Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung Umgestaltung des untertägigen temporären Kontrollbereichsübergangs Rückbau der speziellen Kanalisation Das BfS hat 1992 ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz eingeleitet und 1997 dieses Verfahren auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Für die zwischengelagerten Abfälle stellte das BfS einen Antrag auf Endlagerung. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen. In dem per Gesetz vorgeschriebenen Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis der Langzeitsicherheit erbringen. Das MWU prüft unter Einbindung von Gutachtergruppen die vorgelegten Unterlagen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entfaltet der Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung und ersetzt die sonst nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Entscheidungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist ein unselbständiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden die Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts, die gemäß § 9 b des Atomgesetzes von der Konzentrationswirkung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen sind. Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim MWU ein. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung und Bewertung durch das MULE wurden die revidierten Antragsunterlagen zwischen 22.10.2009 und 21.12.2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit gingen beim MWU mehr als 13.000 Einwendungen ein. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Das Endlager ist so stillzulegen, dass die „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden“ (Atomgesetz, § 7) gewährleistet ist. Konkretisiert wird dieses im untergesetzlichen Regelwerk, z.B. in Leitlinien oder Empfehlungen der Entsorgungs- und Strahlenschutzkommission des Bundes. Für das Endlager Morsleben sind durch den BMU zwei Regelungen in den letzten Jahren veranlasst worden: SSK-Empfehlung 2010, „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben“, ESK-Empfehlung 2013, „Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“. Der regulatorische Rahmen, sowohl hinsichtlich des radiologischen Schutzzieles, als auch zur Gültigkeit bestehender Regelungen („Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ von 1983 sowie den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ von 2010) und ihrer Anwendung auf das ERAM, ist damit geklärt. Die ESK hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele in den Sicherheitsanforderungen allgemein gültig sind und auch für das ERAM gelten. Weiter legt sie dar, welche Festlegungen in den bestehenden Regelungen für das ERAM sinnvoll anwendbar sind und welche nicht (z.B. zur Standortauswahl). Unter anderem ist danach im Rahmen der radiologischen Langzeitaussage die Einhaltung von Dosiskriterien für Referenzpersonen von 0,1 mSv bzw. 1 mSv im Jahr für wahrscheinliche bzw. weniger wahrscheinliche Entwicklungen für den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre zu zeigen. Da es sich um die Stilllegung eines existierenden Endlagers mit eingeschränkten planerischen Möglichkeiten handelt, sind die genannten Dosiswerte als Referenzwerte zu verstehen. Sollte ihre Einhaltung im Planfeststellungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, so sollte aus Sicht der SSK vorrangig die Option gewählt werden, die sich im Ergebnis eines Optimierungsprozesses als die mit der geringsten Strahlenexposition und den geringsten radiologischen Risiken für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen erwiesen hat. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) wird im Prüfprozess der Antragsunterlagen weiterhin konsequent darauf achten, dass für den Nachweis der Langzeitsicherheit des ERAM die oben genannten Sicherheitsprinzipien und Schutzziele angewendet und eingehalten werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligung im Antragsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurden von den Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und an die Planfeststellungsbehörde MULE übermittelt. Diese ist verpflichtet, im Rahmen der Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen, sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und die Argumente entsprechend berücksichtigen. Das MULE hat die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach einer ersten Prüfungsphase der Antragsunterlagen im Jahr 2009 begonnen. Dazu wurden die Antragsunterlagen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind beim MULE mehr als 13.000 Einwendungen eingegangen. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Die vorgebrachten Erläuterungen wurden dokumentiert und werden nun im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung mit einbezogen. Auf Anforderung wird Einwendern eine Abschrift des Wortprotokolls des Erörterungstermins zugesendet. Das Gutachten „ Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung “ fasst die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente zusammen. Zur inhaltlichen Auswertung der Argumente wurden die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und in über 3.000 einzelne Aussagen aufgeteilt. Diese Einzelaussagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten gruppiert, soweit möglich zusammengefasst und den einzelnen Abschnitten des „Plan zur Stilllegung des ERAM“ des BfS zugeordnet. Zum jeweiligen Thema wurde eine Kurzbewertung und Kommentierung erstellt. Das Gutachten gibt damit den Zwischenstand der Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Gutachter wieder. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von den Einwendern darum gebeten, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren, die bisher nur über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand vom 10.10.2011) verfügbar sind, auch auf der Seite des MULE zu veröffentlichen. Dieses wurde im Erörterungstermin von MULE zugesagt. Als zusätzliches Informationsangebot sind nun die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Stilllegung als PDF- Dateien eingestellt. Das Stilllegungsverfahren wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom BfS vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des MULE geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schacht- und Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen weiterhin nicht vollständig vorliegen. Eine Übersicht zu aktuellen Prüfergebnissen hat das MULE auf der Informationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Beratungskommission des Bundes in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung (Entsorgungskommission = ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Wie das MULE fordert auch die ESK die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Langzeitsicherheit. Nach dem Übergang der Betreiberaufgaben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurden von MULE und BGE Gespräche zur Weiterführung des Stilllegungsverfahrens geführt. Diese dienten der Aufnahme des Status quo in wichtigen Prüfthemen und der Festlegung weiterer Schritte zur Unterlagenerstellung („Anforderungsmanagement“). Auf dieser Basis hat die BGE aktualisierte Ecktermine zum weiteren Fortgang abgeschätzt: Die endgültigen Antragsunterlagen sollen bis 2026 dem MULE vorgelegt werden und ein Entscheid über den Antrag wird für Anfang 2029 erwartet. Im Prüfkomplex 6 „Schachtverschlusssysteme“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplante Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie beschreiben. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfbericht Bearbeitungsphase (a) – Prüfung der Konzeptplanung Prüfbericht Bearbeitungsphase (b) - Rechnerische Untersuchungen zu Standsicherheit und Dichtheit der Schachtverschlusssysteme Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Langzeitbeständigkeit von Asphalten und Bitumen Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Rechnerische Untersuchungen zum möglichen Einfluss steilstehender Schichten mit unterschiedlichem Kriechverhalten auf das Gebirgstragverhalten im Bereich von Schacht Bartensleben Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) – Prüfung der vertiefenden Planung Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Vorplanung des untertägigen Großversuchs Schachtverschluss Im Prüfkomplex 7 „Streckenverschlüsse“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplanten Abdichtbauwerke beschreiben. Damit sollen die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt werden. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfung Phase 1: Brenk Phase 1 Anhang A FEP-Liste für eine Abdichtung aus Salzbeton in die Phase des Abbindens Brenk Phase 1 Anforderungen an die Streckenabschlüsse aus Salzbeton IHU Streckenverschlüsse Phase 1 Plausibilität und Konsistenz Prüfung Phase 2: 2. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss des südlichen Wetterrolllochs 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 1 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 2 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss von untertägigen Bohrungen Sachstandsbericht 2011 IHU Phase 2 Prüfung Phase3: Streckenverschlüsse Teil 3 - 1. Zwischenbericht Prüfung I 523 Im Prüfkomplex 8 „Sicherheitskonzept – geotechnische Aspekte“ werden die geotechnischen Nachweise in den Antragsunterlagen geprüft. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. 1. Zwischenbericht Standsicherheit Lager H 2. Zwischenbericht geotechnische Aspekte 3. Zwischenbericht Bewertung P 218 4. Zwischenbericht Bewertung G 216 5. Zwischenbericht Bewertung P 212 6. Zwischenbericht Konsistenz und Plausibilitätsprüfung 7. Zwischenbericht Beherrschung von Schachtwasser- und Lösungszutritten 8. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept nach bGZ P 220 9. Zwischenbericht Prüfung der Abgeschlossenheit der Einlagerungsbereiche Ost- und Südfeld 10. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept - Verfüllmaterial Endbericht Experimentelle Untersuchungen zum Materialverhalten Vergleichende Zusammenstellung und Parametisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Stilllegung ERA Morsleben - Anträge zum Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz Stilllegung ERA Morsleben - Kurzbeschreibung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Stilllegung ERA Morsleben - Plan zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Stilllegung ERAM - Betriebliche radioaktive Abfälle Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfesstellungsverfahren Umweltverträglichkeitsstudie (UVS-Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil I (Anlage 1 - 6) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil II (Anlage 7 - 12) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Kartenteil) Die in den Anlagen der UVS als Hintergrund verwendeten Karten sind urheberrechtlich geschützt und wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zur Verfügung gestellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 1. Bestimmung von Grundwassergeschwindigkeit und -richtung mittels radiohydrometrischer Methode PDF 2. ERA Morsleben: Erarbeitung eines geologischen Lagerstättenmodells Morsleben PDF,Teil1 PDF,Teil2 3. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Hutgesteins PDF 4. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Quartärs PDF 5. ERA Morsleben: Untertägige Temperaturmessungen im Rahmen der geowissenschaftlichen Standorterkundung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben 6. Festigkeitsmechanische Untersuchungen an Bohrkernen – Darstellung der Einzelergebnisse PDF 7. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung von Kreide und Tertiär PDF,Teil1 PDF,Teil2 8. Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen PDF 9. Projekt ERA Morsleben, Hydrogeologische Standortbeschreibung und Modellgrundlagen PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 10. Hydraulische Untersuchungen im Grubengebäude Morsleben 11. Seismologisches Gutachten für den Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben PDF 12. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Zwischengelagerte radioaktive Abfälle PDF 13. Geologische Bearbeitung von Trias und Jura PDF 14. Projekt ERA Morsleben – Geologische Standortbeschreibung PDF 15. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 1/96 bis 6/97 PDF 16. Geomechanische Betriebsüberwachung 1999 PDF,Teil1 PDF,Teil2 17. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 4/98 bis 3/99 PDF 18. Stoffliche Bestandteile der radioaktiven Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 19. Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben PDF 20. Beanspruchung der ERAM Schächte durch Erdbeben PDF 21. ERA Morsleben – Gebirgsspannungsuntersuchungen im Grubengebäude Bartensleben – Abschlussbericht PDF 22. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben PDF 23. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 7/97 bis 3/98 24. Numerische Untersuchungen zum Konvergenzverhalten eines Einzelhohlraumes PDF 25. Geomechanische Betriebsüberwachung 2000 PDF,Teil1 PDF,Teil2 26. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Marie PDF 27. Zusammenstellung von modellierungsrelevanten Parametern der Schichtenfolge Deckanhydrit – Grauer Salzton – Leinekarbonat (DGL) im Hutgestein des ERA Morsleben PDF 28. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Abschätzung der möglichen Lösungszutritte aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude PDF 29. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zusammenfassender Bericht Verformungsmessungen 30. Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers PDF 31. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen - Zusammenfassender Bericht Mikroakustische Messungen PDF 32. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Modellaufbau, Modellkalibrierung R 42, Rechenfall R 34 und Referenzfall R 44 PDF 33. ERA Morsleben: Kriterien für das Verfüllen von Bohrungen PDF 34. ERA Morsleben: Systembeschreibung und Qualitätssicherungskonzept Bohrlochverfüllung mit Magnesiabinder PDF 35. Modellierung der Gasentwicklung im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 36. Systembeschreibung Kraftstoffversorgung unter Tage PDF 37. Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung PDF 38. Endlager Morsleben – 2D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Salzwasserverhältnissen – Modellrechnungen zur Auspressung von Salzlösung aus dem Grubengebäude PDF,Teil1 PDF,Teil2 39. Nuklidmigration im Deckgebirge des ERAM (DGL) – Ergebnisbericht zur Sorption am Salzton PDF 40. Verfüllen untertägiger Bohrungen mit Magnesiabinder PDF 41. Nachweisführungen zur Langzeitsicherheit, zur Tragfähigkeit und zur Gebrtauchstauglichkeit der Schachtverschlüsse ERA Morsleben PDF 42. Endlager Morsleben – Korrosion von Salzbeton durch salinare Lösungen PDF 43. Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben PDF 44. Konzept und Systembeschreibung Schachtverschlusssystem der Schächte Bartensleben und Marie PDF 45. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Übergeordnete Systembeschreibung PDF 46. Rahmenbeschreibung Personelle Betriebsorganisation PDF 47. Überwachungs- und Beweissicherungsprogramm zu den Bauzuständen für die Stilllegung des ERAM PDF 48. Verfüllmaterial für Strecken mit hohen Anforderungen - Materialeigenschaften und Materialkennwerte Salzbeton M2 PDF 49. Stilllegung ERAM: Strahlungsüberwachung PDF 50. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere im südlichen Teil des Zentralbereiches Bartensleben PDF 51. Verfüllung von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzeptplanung und Nachweisführung PDF,Teil1 PDF,Teil2 52. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Rechnungen zur Ausbreitung der aus dem Grubengebäude ausgepressten Lösung PDF 53. ERA Morsleben Langzeitbewertung der Durchlässigkeit des Hutgesteins PDF 54. Szenarienanalyse, Szenarienbewertung und geologische Langzeitprognose für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Langzeitprognose der Auswirkung klimagesteuerter geologischer Prozesse auf die Barrieren des Endlagers Morsleben PDF 55. Geomechanische Betriebsüberwachung 2001 PDF,Teil1 PDF,Teil2 56. Geomechanische Betriebsüberwachung 2002 PDF,Teil1 PDF,Teil2 57. Geomechanische Betriebsüberwachung 2003 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 58. Geomechanische Betriebsüberwachung 2004 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 59. Standsicherheits- und Integritätsnachweis - Kriterien zur Auswahl von Berechnungsschnitten PDF 60. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Westfeld PDF 61. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Südfeld PDF 62. Konzept von Vorsorgemaßnahmen für die Stilllegung PDF 63. Systembeschreibung der Verfüllung PDF 64. Sicherheitsnachweismethoden und Sicherheitsnachweiskriterien für die Maßnahmen der Stilllegung PDF 65. ERA Morsleben: Radiologische Gegebenheiten am Standort PDF 66. Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 67. Salzbeton - Zusammenstellung der Eigenschaften und Materialkennwerte (Referenzmaterial M3) PDF 68. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung Brandschutz über und unter Tage PDF 69. Systembeschreibung Wärmeversorgung Bartensleben PDF 70. ERA Morsleben: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Marie PDF 71. Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes PDF 72. Systembeschreibung Wasserversorgung und -entsorgung PDF 73. Systembeschreibung Material für die Stilllegung PDF 74. ERA Morsleben: Stilllegung Überwachungskonzept Salzbeton PDF 75. Systembeschreibung der Bewetterung des ERA Morsleben in der Betriebsphase der Stilllegung PDF 76. Stilllegungskonzept, Ergänzende Berg- und Anlagentechnische Grundlagenermittlung und Konzeptplanung - Grubenbewetterung und Klimatechnik PDF 77. ERA Morsleben: Ermittlung der Langzeit-Ausbreitungs- und -Ablagerungsfaktoren im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 78. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld PDF 79. Anlagen ERAM für die Stilllegung Systembeschreibung Versatztransport Bartensleben PDF 80. Konzeptplanung Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung für für Schachtwasserhaltung, Laugenhaltung, Wasch und Prozesswässer unter Tage PDF 81. Systembeschreibung Frisch- und Löschwasserversorgung unter Tage PDF 82. ERA Morsleben: Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 83. Systembeschreibung Elektrotechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 84. Systembeschreibung Nachrichtentechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 85. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben PDF 86. Störfallanalyse für den Stilllegungsbetrieb des Endlagers Morsleben PDF 87. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Ost und Südostfeld PDF 88. Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase PDF 89. Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben: Sicherheitsanalyse des best PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 90. Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 91. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 92. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) -Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 PDF 93. Geomechanische Betriebsüberwachung 2005 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 94. Stilllegung Endlager Morsleben (ERAM): Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen - Bauzustände für horizontale Strecken (ergänzende Untersuchungen zum Nachweis der Rissbeschränkung im Salzbeton) und Nachweiskonzept für das südliche Wetterrollloch PDF 95. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Radioaktive Abfälle und Braunkohlefilterasche (BFA) PDF 96. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüllmaßnahmen im Zentralteil PDF 97. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüll- und Verschließmaßnahmen PDF 98. Konzeptplanung für die Errichtung und Nachweisführung für die Funktionstüchtigkeit von temporären Abdichtungen PDF 99. Konzeptplanung und Nachweisführung für ein Abdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit aus Magnesiabinder PDF 100. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des zugelaufenen Endlagers PDF 101. Geomechanische Betriebsüberwachung 2006 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 102. Geomechanische Betriebsüberwachung 2007 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 PDF,Teil7 PDF,Teil8 103. Ermittlung der Quellterme für die radiologisch relevanten Störfälle bei der Stilllegung des ERAM PDF 104. Ermittlung der Langzeitausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für das ERAM unter Berücksichtigung von standortmeteorologischen Messungen von 2001-2005 105. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA PDF 106. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS PDF 107. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Marie - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung PDF 108. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Bartensleben - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung - LKW-Anlieferung PDF 109. Anforderungen an Salzbeton als Baustoff für Abdichtungsbauwerke im Steinsalz PDF 110. Ableitung von Sorptionsdaten aus experimentellen Untersuchungen – Schachtanlage Konrad PDF 111. Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle PDF 112. ERA Morsleben: Jahresberichte Emissionsüberwachung PDF Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle (Wir haben hier für Sie die Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Stoffe aus dem Jahr 1986 zur Verfügung gestellt. Zu der Dauerbetriebsgenehmigung gehören darüber hinaus sehr umfangreiche Unterlagen, deren Einsicht beim BfS beantragt werden kann.) PDF
1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz Abb. 1: Logo Forum Endlagersuche, Grafik: BASE Dokumentation 1. Forum Endlagersuche 20.-21. Mai 2022 Halle 45 in Mainz und online (hybrid) Protokoll AG 2 nach der öffentlichen Online-Konsultation Dokumentation AG-Protokolle Seite 1 von 10 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 2 Methodenentwicklung AG 2 Methodenentwicklung: Was kann alles passieren, was kann alles schiefgehen? Welche (un)wahrscheinlichen Ereignisse können im Verlauf von einer Million Jahren eintreten? Ergebnisprotokoll 21.05.2022, 10:30-12:45 Uhr Teilnehmende: In der Spitze nahmen 68 Personen (55 digital/13 vor Ort) an der AG teil. Referent:innen: Dr. Anne Bartetzko (BGE mbH), Paulina Müller (BGE mbH), PD Dr. Wolfram Rühaak (BGE mbH) Dr. Michael Mehnert (endlagerdialog.de) AG-Pat:innen: Dr. Daniel Lübbert (PFE), Fynn Sauerwein (PFE) Moderation: Christoph Weinmann TOP 1 Begrüßung Der Moderator, Herr Weinmann, begrüßt alle Teilnehmer:innen und stellt den Ablauf der AG vor. Zum Einstieg können sich die Teilnehmenden in Zweiergesprächen/Breakout-Rooms zu ihren Fragen und Erwartungen an die Veranstaltung austauschen. Parallel zur Sitzung steht das webbasierte Textdokument Etherpad zur Verfügung. Anhand dieses Dokuments können Teilnehmende Fragen und Kommentare zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeben (Anlage 1). TOP 2 Vortrag Dr. Anne Bartetzko (BGE mbH) (siehe Seite 189 und Diskussion) Im Fokus des Vortrags „Wahrscheinliche oder auch unwahrscheinliche Ereignisse in 1 Million Jahren“ (Folien in Anlage 2) stehen die geologischen Prozesse, die im Laufe des Betrachtungszeitraums von einer Million Jahren eintreten können. Eingangs wird darauf hingewiesen, dass der Titel vorgegeben gewesen sei und dieser Begriff im der neuen Endlagersicherheitsanforderungsverordnung nicht mehr vorkomme. Deshalb wird sich im Vortrag auf die zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen bezogen. Diese Entwicklungen stellen die Grundlage für die weiteren Sicherheitsanalysen in den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen dar. Herrn Dr. Lübbert interessiert, inwieweit ein systematischer und später auch quantitativer Ansatz vorgesehen sei. Die BGE mbH erläutert, dass sich der Ansatz an dem internationalen FEP-Katalog der OECD-NEA und teilweise auch an nationalen FEP-Katalogen anderer Länder orientiert. Diese sollen dann auf die verschiedenen Wirtsgesteine und Teilgebiete übertragen werden. Die Methodik und die generierten FEPs sollen mit Expert:innen auch außerhalb der BGE mbH diskutiert und in einer Datenbank hinterlegt werden. Bei der generischen Betrachtung der Wirtsgesteine sieht die BGE mbH vor, alle für das Wirtsgestein möglichen Prozesse anzunehmen, um möglichst viele Entwicklungen für das jeweilige Wirtsgestein zu erfassen. Im nächsten Schritt sollen aus den generischen FEP-Katalogen untersuchungsraumspezifische FEP-Kataloge generiert werden, die dann als Grundlage für die Ableitung von Entwicklungen und Analysen für die Langzeitsicherheit dienen. In der Diskussion, warum der Begriff „Risiko“ im gesetzlichen Regelwerk nicht vorkommt, stellt das BASE klar, dass der Begriff „Risiko“ im Zusammenhang mit den in den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vorgesehenen Sicherheitsanalysen fachlich unzutreffend ist. Auf Nachfrage erläutert die BGE mbH, dass aktuelle menschliche Aktivitäten bzw. Nutzungen im Rahmen der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erfasst werden. Zukünftige menschliche Nutzungen könnten derzeit nicht abschließend bewertet werden. Dies sei später im Verfahren vorgesehen. Momentan konzentriere sich die BGE mbH – gemäß den Vorgaben aus Endlagersicherheitsanforderungsverordnung und Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung – auf die geologischen Prozesse und Entwicklungen. Für die Betrachtung der Langzeitsicherheit soll für die zu erwartenden Entwicklungen keine Rückholung bzw. Bergung im Zeitraum der ersten 500 Jahre angenommen werden. Dokumentation AG-Protokolle Seite 2 von 10 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 2 Methodenentwicklung Auf die Frage, warum Salzstöcke, die derzeit nur knapp über dem Meeresspiegel liegen, nicht ausgeschlossen werden, erklärt die BGE mbH, dass ein Meeresspiegelanstieg aufgrund von Klimaänderungen nur einer von vielen möglichen Prozessen in der Zukunft ist, der bei der Szenarienentwicklung mitberücksichtigt werden muss. Mit Blick auf die subglazialen Rinnen führt die BGE mbH aus, dass künftige Gletscherentwicklungen berücksichtigt werden müssten. Dazu gebe es Forschungsaktivitäten seitens der BGR für die BGE mbH. Diese Aspekte flössen dann – gemäß StandAG – in die Gesamtbewertung eines möglichen Standorts ein. Die BGE mbH weist darauf hin, dass auch Prozesse, die sich auf ein Endlager positiv auswirken, bei der Szenarienentwicklung betrachtet werden. TOP 3 Vortrag Dr. Michael Mehnert (endlagerdialog.de) (siehe Seite 193 und Diskussion) Im Fokus des Vortrags „Welche wahrscheinlichen oder auch unwahrscheinlichen Ereignisse können im Verlauf von 1 Million Jahren eintreten? Ist die Berücksichtigung in Prüfschritt 2 des BGE-Konzepts für die Sicherheitsuntersuchungen gelungen?“ (Details siehe Folien) stehen Wahrscheinlichkeiten, die qualitative Bewertung des sicheren Einschlusses (Prüfschritt 2) und das Kriterium zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse, die FEP und die Entwicklungen der Geologie in der letzten öffentlichen Beteiligung zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (Erörterung Morsleben 2011). Herr Mehnert resümiert, dass die Entwicklungen an einem Endlagerstandort nicht sicher seien, da es keine statistische Verteilung über viele Endlager gebe. Die von der BGE mbH anvisierte Methodik wird jedoch von Herrn Mehnert fachlich nicht kritisiert. Mit Blick auf den Vortrag von Herrn Mehnert weist die BGE mbH darauf hin, dass sie verschiedene Forschungsvorhaben betreibe, die in die Bewertungen einfließen würden und dass die Bewertung der FEP-Kataloge (vgl. TOP 2) aufwendig sei. Grundsätzlich merkt Herr Mehnert an, dass die Materialien der BGE mbH zur Methodenentwicklung nicht allgemeinverständlich seien. Diese Übersetzungsarbeit müsse das BASE leisten, da es für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig sei. Die BGE mbH weist darauf hin, dass Übersetzungsarbeit nicht immer für jedes Thema geleistet werden müsse, d. h. es werde kaum möglich sein, alle wissenschaftlichen Disziplinen und Details immer für die Öffentlichkeit zu übersetzen. Es solle der Anspruch der Öffentlichkeitsbeteiligung sein, die relevanten Fragen zu diskutieren. Die Frage sei, ob man sich auf diese relevanten Fragen einigen könne. Das Informationsangebot sei bereits sehr umfangreich – Formate wie das Forum Endlagersuche dienten auch dazu, Verbesserungsbedarfe zu identifizieren. Herr Dr. Lübbert betont, dass insbesondere die Ablaufdiagramme der BGE mbH verständlicher gestaltet werden könnten. Es wird angemerkt, dass die Verbindung zwischen den beiden Ablaufdiagrammen (einfache und komplexe Darstellung) fehle, auch ein allgemeines Glossar könne helfen. Es gibt Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, zu diesem Themenkomplex einen Antrag einzubringen, der sich an das BASE richten könne. Insbesondere die Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft betonen den Mehrwert dieser AG und danken der BGE mbH und Herrn Mehnert. Im Nachgang der Sitzung (12:45-13:00 Uhr) formulieren die Interessierten im Zoom-Raum einen Antrag: „Das Forum fordert die Akteur:innen des Standortauswahlverfahrens auf, mehr Übersetzungen komplexer Texte in leicht verständliche Sprache und einfach zugängliche Darstellungen zu leisten und die Anstrengungen zur Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftsdidaktik zu intensivieren. Die Übersetzungsarbeit kann und sollte nicht von den ursprünglichen Autoren der Fachtexte, sondern von Dritten geleistet werden. Deshalb richtet sich der Antrag nicht an die BGE mbH, sondern primär an das BASE, aber auch an das NBG, Hochschulen oder weitere Akteur:innen. Das Forum begrüßt die Anstrengungen der BGE mbH zur Qualitätssicherung ihrer Szenarienentwicklung mithilfe externer Dritter. Das Forum wünscht sich, dass die BGE mbH die interessierte Öffentlichkeit in Dokumentation AG-Protokolle Seite 3 von 10
Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz im Thüringer Landtag zu den Beratungsgegenständen „Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Stand der Maßnahmen in Thüringen“ und „Auswahlverfahren zur Suche nach einem Standort für die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll“ Im Mai 2017 wurde mit breiter Mehrheit die Novellierung des Standortauswahl- gesetzes (StandAG) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Novelle basierte auf den Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, einem pluralistisch zusammengesetzten Gremium, in dem u. a. auch die Bundesländer über zwei Jahre aktiv mitgearbeitet hatten. Die Verabschiedung der Gesetzesnovelle markierte den Neustart für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Endlager für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) führt als Bundesoberbehörde die atomrechtliche Aufsicht über das Verfahren und organisiert die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate. Die operativen Schritte setzt ein bundeseigenes Unternehmen um, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die gesetzliche Aufgabe, das Verfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten und so zu- sätzlich Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu schaffen. Derzeit befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Die BGE mbH hat am 28. September 2020 mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ einen Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlicht. Damit wurde zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren zur Arbeitsweise der BGE mbH Transparenz und Nachvoll- ziehbarkeit hergestellt. Bereits vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts hat das BASE kontinuierlich über die Endlagersuche informiert. In diesem Zusammen- hang hatte der Präsident des BASE am 25. September 2019 in Erfurt u. a. auch die Landtagsfraktionen zu der Dialogveranstaltung „Endlager gesucht“ eingeladen. Im Zwischenbericht hat die BGE mbH auf Basis verfügbarer geologischer Daten aus ganz Deutschland die von ihr ermittelten Teilgebiete veröffentlicht. Das Gesetz sieht für den Zwischenbericht keine Prüfung durch das BASE vor. Nach An- wendung weiterer Kriterien und Untersuchungen wird die BGE mbH am Ende der Phase 1 einen Vorschlag vorlegen, welche Standortregionen aus ihrer Sicht weiter betrachtet werden sollen. Nach Prüfung des Vorschlags für die Standortregionen durch das BASE sowie nach umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (u. a. im Rahmen von Stellungnahmeverfahren und Regionalkonferenzen) wird ab- schließend der Deutsche Bundestag entscheiden, welche Standortregionen in Phase 2 des Verfahrens übertägig erkundet werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet das BASE die am 2. Februar 2022 über- mittelten Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Energie und Natur- schutz. Datum 12. April 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 5 Fragen 1, 7, 8: Welche Aufgaben und Zuständigkeiten umfasst die Arbeit des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen der Endlagerung und welche Rolle kommt ihm sowohl im Institutionengefüge des Auswahlverfahrens als auch als Verfahrens- und Aufsichtsbehörde diesbezüglich zu? Welche weiteren Aufgaben sind der BASE gegenwärtig zur Erfüllung zugewiesen? Welche besonderen Aufgaben hat das BASE im Rahmen von Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben zu erfüllen? Die singuläre Aufgabe der Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe liegt mit seinen atom- und bergrechtlichen Zuständigkeiten in der Verantwortung des Bundes. Bei der Endlagersuche ist das BASE Verfahrensführer. In dieser Rolle hat der Gesetzgeber dem BASE im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hoch- radioaktive Abfälle zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE mbH und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Standortauswahl- gesetz (StandAG) festgelegt ist. Dazu gehört auch die Aufgabe sicherzustellen, dass mögliche Endlagerstandorte während des Suchverfahrens nicht durch Aktivitäten wie z. B. Erdwärmenutzung geschädigt werden („Standortsicherung“). Das BASE ist zum anderen Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung. Es ist verpflichtet, die gesetzlich fest- gelegten Beteiligungsformate zu organisieren, und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Beendigung des Standortauswahlverfahrens ist das BASE atom- und berg rechtliche Genehmigungsbehörde für das Endlager für hochradioaktive Abfälle. Darüber hinaus ist das BASE Aufsichtsbehörde über das Endlager Konrad (Niedersachsen) und das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM, Sachsen-Anhalt) sowie für die Schachtanlage Asse II. Für Konrad und ERAM geht auch die atom- und bergrechtliche Genehmigungstätigkeit nach einer Übergangs- frist von den Bundesländern auf das BASE über. Bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Stoffen sowie bei dem Transport von Kernbrennstoffen ist das BASE atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben betreibt und koordiniert das BASE die Forschung in seinen Aufgabengebieten. Zudem unterstützt das Bundesamt das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit Fachexpertise im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und nuklearen Entsorgung. Frage 2: Wie ist der aktuelle Zwischenstand bezüglich der Arbeit des BASE im Rahmen der Endlagersuche und wann kann aus Ihrer Sicht mit ersten konkreten Angaben über die Standorte gerechnet werden bzw. wie sieht der geplante Zeitablauf konkret aus? Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes im September 2020 durch die BGE mbH hat das BASE das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat im Standortauswahlverfahren umgesetzt – die Fachkonferenz Teilgebiete. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 und weiteren drei Beratungs- terminen im Februar, Juni und August 2021 konnte der Zwischenbericht von Bürger:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Kommunen und gesell- Seite 2 von 5 schaftlicher Organisationen umfassend erörtert werden. Ziel der Fachkonferenz war es, eine breite öffentliche Diskussion des Zwischenberichts und damit ein vertieftes Verstehen der Arbeit der BGE mbH zu ermöglichen. Alle Interessierten konnten sich mit ihren Fragen, Hinweisen und Kritiken einbringen und sich darüber hinaus zu unterschiedlichen Themen der Endlagersuche informieren und mitdiskutieren. Die Kommunen waren mit rund einem Drittel der Teilnehmenden vertreten. Ihre Beratungsergebnisse hat die Fachkonferenz am 7. September 2021 an die BGE mbH zur Berücksichtigung bei den weiteren Arbeitsschritten übergeben. Sie muss diese in der weiteren Arbeit berücksichtigen. Die Zeit- planung der folgenden Verfahrensschritte fällt in den Verantwortungsbereich der BGE mbH. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird ein Endlagerstandort gesucht und inwiefern werden oder wurden dabei auch Altlastenstandorte, insbesondere radioaktiver Natur, in den Abwägungsprozess einbezogen? Der Endlagerstandort wird nach wissenschaftsbasierten Kriterien gesucht, die im StandAG festgelegt sind und von der BGE mbH angewendet wurden. In einem ersten Schritt wurden von ihr die Ausschlusskriterien geprüft. D. h. es wurden bei- spielsweise Gebiete, in denen quartärer Vulkanismus oder schädliche Einflüsse gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden können, nicht weiter im Verfahren betrachtet. Im nächsten Schritt wurde von der BGE mbH geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindest- anforderungen erfüllen. Demnach sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend mächtige Schicht aus Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein (z. B. Granit) soll die hochradioaktiven Abfälle umgeben. Nur Regionen bzw. Standorte, die alle Mindestanforderungen er- füllen, sind für ein Endlager potenziell geeignet. Bei den verbleibenden Gebieten werden weitere geowissenschaftliche Vor- und Nachteile abgewogen. Hierzu werden die im StandAG formulierten geowissenschaftlichen und planungswissen- schaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Außerdem führt die BGE mbH re- präsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch. Die Suche startete mit einer „weißen Landkarte“. Es wurden keine Regionen von vornherein ausgeschlossen, sondern anhand der zuvor beschriebenen Kriterien auf Grundlage bestehender Daten analysiert. Frage 4: Inwiefern erlauben bzw. verbieten nach Kenntnis des BASE welche Schutzgebietskategorien einen Endlagerstandort in Thüringen? Schutzgebietskategorien, wie Naturschutzgebiete, Denkmalschutz, Hochwasser- schutzgebiete stellen keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien dar und sind den geowissenschaftlichen Kriterien nachgeordnet. Sie können aber als so- genannte planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Einengung von großen, potenziell geeigneten Gebieten dienen und sind zu berücksichtigen, wenn Gebiete gleichwertige geologische Bedingungen aufweisen. Die Anwendung der gesetzlich festgelegten Kriterien fällt in den Verantwortungsbereich der BGE mbH. Frage 5: Werden im Rahmen der Endlagersuche auch Alternativen zur tiefengeologischen Lagerung in Deutschland untersucht? Die ehemalige Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ beim Deutschen Bundestag (die sogenannte „Endlagerkommission“), die wesentliche Grundlagen für das heute gültige Standortauswahlgesetz geschaffen hat, hat sich Seite 3 von 5
Nachteilsausgleich für die Region ? Gesetz Voraussetzung für den Erhalt von Bundesgeldern Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des ?Zukunftsfonds Morsleben? beschlossen. Die Errichtung dieser staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts ist erforderlich, um aus dem Bundeshaushalt Gelder für einen Nachteilsausgleich für die Region um das Endlager Morsleben zu bekommen. Bis zum Jahr 2023 sollen 1,6 Millionen Euro in den Morsleben-Fonds fließen. ?Mittlerweile wird in der Schachtanlage nichts mehr eingelagert. Doch das Endlager ist weiterhin eine Belastung für die Bevölkerung. Deshalb wollen wir, dass die Menschen vor Ort ihre Dörfer attraktiver gestalten und die soziale Gemeinschaft stärken können. Die Gelder aus dem Morsleben-Fonds ermöglichen sowohl soziale als auch Umweltprojekte und selbstverständlich auch die Umsetzung von Ideen für den Tourismus. Die Menschen können so aktiv etwas für ihre Heimat tun und ihre konkreten Ideen umsetzen. Das stärkt das Heimatgefühl und macht die Region attraktiv? erläutert Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert den Sinn und Zweck der Stiftung. ?Mit der Gründung der Stiftung kommt der Bund einem Wunsch der Region nach, finanziellen Ausgleich für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Bundesrepublik zu erhalten?, ergänzte Innenminister Holger Stahlknecht. Diese Ausgleichszahlungen leistet der Bund. Nach dem Modell der Zukunftsstiftung Asse in Niedersachsen wird eine staatliche Stiftung öffentlichen Rechts gegründet. Träger der Stiftung sind die betroffenen Gebietskörperschaften: die Verbandsgemeinde Flechtingen und die dieser Verbandsgemeinde angehörende Gemeinde Ingersleben, in deren Ortsteil Morsleben liegt. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Börde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stiftung zum Ausgleich von Belastungen durch die Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Morsleben in die regionale Landesentwicklung investiert, insbesondere in folgenden Bereichen: · Wohnen, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung, · Arbeit und Wirtschaft, · Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales und Gesundheit, · Erneuerbare Energien, Umwelt und Klimaschutz, · Mobilität, Freizeit und Tourismus, · Kultur, Sport und Engagementförderung sowie · Wissenschaft und Forschung. Hintergrund: Von 1971 bis 1991 und von 1994 bis 1998 wurden insgesamt 36.754 Kubikmeter schwach- bis mittelradioaktive Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) endgelagert. Rund sechzig Prozent des derzeitigen Inventars stammen aus der Zeit nach der Übernahme durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ab dem 3. Oktober 1990 im Zuge der Wiedervereinigung. 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/endlager-morsleben/ Um aus dem Bundeshaushalt Gelder für einen Nachteilsausgleich hinsichtlich des ERAM zu erhalten, ist die von der Landesregierung unterstützte und durch Landesgesetz zu errichtende staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts erforderlich. Für den Fonds sind 400.000 Euro für 2020 im Bundeshaushalt eingestellt. Zugleich ist für 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. Euro ausgebracht, die jeweils jährlich von 2021 bis einschließlich 2023 in Höhe von jeweils 400.000 Euro fällig ist. Das ergibt insgesamt 1,6 Millionen Euro für den Morslebenfonds. Die Stiftung Zukunftsfonds Morsleben erhält als Organe einen Stiftungsrat und ?vorstand. Im Stiftungsrat sollen sitzen Vertreter des Bundes, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und von im Bördekreis ansässigen Unternehmen und Wohlfahrtsverbänden sowie der Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Flechtingen und weitere Personen, die der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Flechtingen und der Gemeinderat der Gemeinde Ingersleben berufen dürfen. Der Stiftungsvorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, besteht aus drei Personen: Landrätin/Landrat des Landkreises Börde, Bürgermeisterin/Bürgermeister der Gemeinde Ingersleben und eine vom Stiftungsrat gewählte Persönlichkeit. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) Antrag auf Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) nach § 9b Abs. 1 Atomgesetz (AtG): Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung, Antrag der BGE vom 02.10.2020, ergänzt durch Unterlagen zur UVP-Vorprüfung vom 01.04.2021 Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) betreibt das ERAM. Grundlage für den Betrieb ist die als Planfeststellungsbeschluss nach § 9b Atomgesetz (AtG) fortgeltende Dauerbetriebsgenehmigung (DBG). Für die Änderung der DBG ist ein Verfahren nach § 9b Abs. 1 AtG durchzuführen. Im ERAM werden Geräte und Ausrüstungen vorgehalten, die speziell für den Einlagerungsbetrieb gebraucht wurden und im jetzigen Offenhaltungsbetrieb nicht mehr für den in der Dauerbetriebsgenehmigung vorgesehenen Zweck benötigt werden. Diese Geräte und Ausrüstungen sollen nach §§ 31 ff Strahlenschutzverordnung freigegeben und anschließend nach den Regeln des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt oder im ERAM für konventionelle Zwecke weiter verwendet werden. Ist eine Freigabe nicht möglich, sollen sie als betrieblicher Abfall im ERAM endgelagert werden. Die betroffenen Geräte und Ausrüstungen sind in der Technischen Beschreibung „Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus der atomrechtlichen Binden und deren Nachnutzung“ vom 26.07.2020 abschließend aufgezählt. Nach Anlage 1, Nr. 11.2 UVPG ist die Einrichtung und der Betrieb eines Endlagers UVP- pflichtig. Nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 UVPG ist eine Vorprüfung durchzuführen, da bei der Genehmigung des ERAM seinerzeit keine UVP vorgesehen war. Die Vorprüfung ergab, dass das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Kopf- und Fußzeile: erste Seite anders, Kopfzeile bei Bedarf: Arial 10 pt Die beabsichtigte Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Nutzung natürlicher Ressourcen, Umweltverschmutzungen oder Belästigungen sind nicht zu besorgen. Von den Änderungsmaßnahmen gehen keine chemischen, physikalischen oder biologischen Risiken und Einwirkungen aus, die sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit von Personen in der Umgebung des ERAM auswirken können. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten des ERAM wird durch die betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet. Die Maßnahmen werden auf dem Betriebsgelände des ERAM durchgeführt und haben somit keinerlei Auswirkung auf die Biosphäre außerhalb des ERAM. Eine Beeinträchtigung oder gar Verletzung der in § 2 UVPG aufgeführten Schutzgüter ist nicht zu besorgen, das Vorhaben ist somit nicht UVP-pflichtig ist. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Datum der Entscheidung: 28.04.2021 2
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