Tierhalter/Name: ______________________________ Bauliche Einheit/Aufstallungssystem: _____________________________ Checkliste zur Vermeidung von Verhaltensstörungen (Schwanzbeißen) Grundsatz: Das routinemäßige Kupieren der Schwänze von Ferkeln ist verboten. Bevor ein solcher Eingriff vorgenommen wird, sind andere Maß- nahmen zu treffen. Der Tierhalter weist mit dieser Liste nach, dass er auf der Suche nach Maßnahmen ist, um auf das Kupieren zu verzichten! Betrieblicher Wert, Verfahren Risikobereich (entsprechend der EU Empfehlung 2016/336-) 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Standard Verbesserter Standard (Datum der Erfassung, Wert bzw. Ver- fahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) Haltung Prinzip: Haltungsbedingungen, die geringe Anpassungsleistungen verlangen oder eine Wahl bzw. Reaktion ermöglichen, wirken positiv! Umgang mit Problemtieren Besatzdichte Sortierung Licht Buchtenstruktur (- Nr. 3d) (- Nr. 3e) (- Nr. 3e + 3d) (- Nr. 3c) (- Nr. 3b) 1.5 LfULG, . Meyer, Stand: Juni 2021 Tierbetreuung durch ausgebil- detes Personal gesichert, Krankenbucht (Liegebereich: Einstreu/Unterlage) vorhan- den, Opfertiere werden sepa- riert. 10 kg - 20 kg = 0,20 m² 20 kg - 30 kg = 0,35 m² 30 kg - 50 kg = 0,50 m² 50 kg - 110 kg = 0,75 m² > 110 kg = 1,00 m² Gewichts- oder Geschlechtssortierung natürliches Licht (3 % bzw. 1,5 % Fensterfläche) vorhan- den und künstliches Licht (80 Lux im Aktivitäts-, 40 Lux Ru- hebereich), mind. 8 Stunden Bucht unstrukturiert, Vollspaltenboden Auf die Früherkennung von Verhaltensstörungen intensiv geschultes (Nachweis) Personal kontrolliert regelmäßig. Intensive Betreuung fokussiert auf Risikogruppen, kritische Zeitfenster: Mitte Ferkelaufzucht bis Mitte Schweinemast bzw. JS-Aufzucht, Tätertiere (hyperaktiv) werden sofort se- pariert, Verletzungen der Opfertiere sofort behandelt. * ** Platzangebot ermöglicht zeitgleiches Liegen aller Schweine einer Gruppe in entspannter Seitenlage: m²/Schwein = 0,047 * kg Körpergewicht 0,67 Mast < 110 kg , Ferkelaufzucht < 70 kg KM/m² Stallfläche* Wurfgeschwister bleiben zusammen, keine Neugruppierun- gen, Aufzucht- oder Mastgruppen aus 1 bis max. 2 Würfen, keine Großgruppen > 40 Tiere, gemischt geschl. Haltung* Tiergerechte Lichtintensität und -verteilung: Buchten mit un- terschiedlich hellen Bereichen, aber keine Schlagschatten! Lichtquellen gleichmäßig, künstliches Licht nicht > 80 Lux Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, nachts Notlicht < 10 Lux, Achtung: kein Dauerlicht! „Tier offensichtliche“ Funktionsbereiche, Strukturelemente: (Liegekojen, mittig eingebaute Futterautomaten, Sensor- tröge + 1 bis 2 m Trennwand, höher bzw. tiefer gelegte Fußbodenbereiche) erschließen getrennte Verkehrswege Achtung: Liegeflächen nicht obligatorisch in Fensternähe ** ** * ** * ** Betrieblicher Wert, Verfahren Risikobereich (entsprechend der EU Empfehlung 2016/336-) Standard Verbesserter Standard (Datum der Erfassung, Wert bzw. Ver- fahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) 2.Stallklima Prinzip: wie Haltung - unangepasste Strömungsgeschwindigkeit und Temperaturschwankungen ohne Anpassungsmöglichkeiten belasten! 2.1Strömungsgeschwindigkeit a 2.2 (- Nr. 3c) Temperaturkomfort (- Nr. 3c) Abteil: 0,2 bis 0,3 m/s b, Buchten unterschiedlich durch- strömt, keine ZugluftBucht: 0,15 - 0,2 m/s in allen Buchten gleich (keine unge- regelten Wandklappen, keine starke Strömung im Liegebe- reich) Regelbereich: 6 K im Sommer bzw. 3 K im Winter, Achtung: Buchten am Anfang oder Ende des Zuluftkanals Raumheizung, Raumtempera- tur nach Wachstumskurve, Vollspaltenboden Beton, Tem- peraturgefälle von der Mitte zum Rand der Abteile - max. 5 °CRaumtemp.: Umstallung + 2 °C, Übergangszeiten + 1 °C gleichmäßige Temperaturverteilung, technische Maßnah- men zur Verminderung der Wärmebelastung (z. B. Zuluft- kühlung, Fußbodenaufbau mit Elementen unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit, konditionierte Unterflurzuluft, Hoch- druckverneblung, Zonenheizung mit der Lüftung korresp.) Achtung zum Ende der Aufzucht: Kühle ersetzt Wärme! * ** * ** 2.3Temperaturschwankung (- Nr. 3c) Tag/Nacht max. 20 % < 15 % (Datenlogger stellen Verläufe dar) 2.4Schadgase a (- Nr. 3c) werden nicht überschritten: ppm NH3 - 20 CO2 - 3.000 ppm ppm H2S - 5 NH3 deutlich ≤ 15 ppm ≤ 2.000 ppm CO2 deutlich ≤ 3 ppm H2S Gülle max. 10 cm unter Spaltenboden, Staub < 10 mg/m³ 2.5Luftfeuchtigkeit (- Nr. 3c) 60 bis 80 % 65 bis 75 % 3.Futter/Wasser Prinzip: Bedarfsgerechte Versorgung fördert Darm- und Tiergesundheit! Unterversorgung führt zu starkem Erkundungsverhalten, Fut- ter beschäftigt nachhaltig – ad libitum besser als restriktive Fütterung, Trocken- und Flüssigfütterung sind besser als Rohr- breiautomatenfütterung, enges Tier-Fressplatz-Verhältnis 1:1 besser als weites! Gerste ist das Rückgrat der Rationen! (Gerste > 50 % des Getreideanteils, Weizenanteil deutlich < 40 %) 3.1 Fressplätze (- Nr. 3e) Tier-Fressplatz-Verhältnis: rationierte Fütterung = 1:1 ad-libitum-Fütterung: Trocken- und Sensorfütterung ≤ 4:1 Breiautomaten ≤ 8:1 Tier-Fressplatz-Verhältnis (TFPV) bevorzugt 1:1, Trocken/Sensor- bzw. Breiautomaten TFPV = 3,5 bzw. 7:1 Mindestfressplatzbreite: < 25 kg KM = 21 cm 26 – 60 kg KM = 27 cm 61 – 120 kg KM = 37 cm > 120 kg KM = 40 cm Sauen = 47 cm Fressplatzbreite dynamisch angepasst : 0,164 + Körpermasse in kg / 538 2 * ** * ** * * ** ** Betrieblicher Wert, Verfahren Risikobereich (entsprechend der EU Empfehlung 2016/336-) 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 Standard Verbesserter Standard (Datum der Erfassung, Wert bzw. Ver- fahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) Rohrbreiautomaten mit konstruktiv getrennter Futter-/Wasserschale bedarfsgerecht, hygienisch unbedenklich Ferkelaufzucht: Trocken- oder Flüssigfütterung und TFPV = 3,5 bzw. 2,5:1; Rohrbreiautomaten nur in Kombina- * ** tion mit Beschäftigungsfutter oder Wühlerde Futterphasen verschnitten; Vermahlung: < 0,5 mm < 35 %; hohe Proteinqualität (FA: 0,9; Mast: 0,7 g Lysin/MJ ME), NSP, eher geringe Proteinmenge (FA < 17 % RP), N-/P- * alle: Reduktion begrenzt, Mast > 13 % RP, P > 0,4 %, geringes DON < 0,9 mg/kg Futter Säurebindungsvermögen/Pufferkapazität (< 700 mmol/kg), Sauen und Mastschweine: Futtermenge und Futterzu- Minimierung der Belastung durch Myko- und Endotoxine ZEN < 0,25 mg/kg Futter a Ferkel, Zuchtläufer und Jungsauen: (Futter, Einstreu, Luft), bei Verdacht Einsatz bewährter To- (- Nr. 3f) sammensetzung ZEN < 0,1 mg/kg Futter xinbinder, Natrium: bis + 0,18 %, Tryptophan: bis + 0,15 % Natrium = 0,2 % in kritischen Zeitfenstern, Futterkurve angepasst (bis ±15 % ** Ergothalkaloide, MK < 0,1% Futtermenge), Energiebegrenzung über Trockensubstanz Futterangebot: ad libitum oder (- 2 %) und/oder Faser: Ferkel = 4,5 % Rfa., Mast = 5,2 % restriktiv Rfa., z. T. fermentierbar Tränken im Durchfluss an Trinkvermögen angepasst: für alle Schweine jederzeit Aufzuchtferkel ca. 0,5 l/min Zugang zu Wasser in ausrei- Mastschweine ca. 1,0 l/min max. 10 Tiere/Tränke chender Qualität, von der Füt- Sauen ca. 1,5 l/min (- Nr. 3f) Wasser terung getrennt, für je 12 Tränken aus offener Fläche: Aqua Level oder „wangenfreie“ Schweine eine Tränke, Beckentränke regelmäßig reinigen, Wasserqualität (geringe ** unregulierte Zapfentränken Keim- bzw. Fe- [< 3 mg/l], Mn- [< 4 mg/l] Gehalte) prüfen, Ziel: Trinkwasserqualität und optimale Aufnahmemenge! Beschäftigung Prinzip: muss den Wühltrieb befriedigen (am Boden, gemeinsam) oder in anderer Weise mit der Futteraufnahme oder dem Futterauf- nahmeverhalten in Verbindung stehen! Fütterungstechnik Material (- Nr. 3e) (- Nr. 3a) LfULG, . Meyer, Stand: Juni 2021 Einsatz von gesundheitlich un- bedenklichem organischen und faserreichen Beschäfti- gungsmaterial: jedes Schwein zu jeder Zeit („untersuch-, be- weg- und veränderbar“): 12 Tiere/Beschäftigungsmöglich- keit Prinzip 2. Futterstrecke: fressbares, faserreiches, pelle- tiertes Beschäftigungsmaterial mit Futterwert, Reihenfolge der Vorzüglichkeit: Luzerne-/Gras-/Stroh-Pellets mit „Kau- komponenten“ > unbedenkliche Silage > hygienisierte Wühlerde > hygienisch definiertes Heu- oder Stroh, Angebot von Beschäftigungsfutter in optimalen Mengen mehrmals täglich bzw. täglicher Wechsel des Beschäftigungsmaterials * **
Tierhalter/Name: ______________________________ Bauliche Einheit/Aufstallungssystem: _____________________________ Checkliste zur Vermeidung von Verhaltensstörungen (Schwanzbeißen) Grundsatz: Das routinemäßige Kupieren der Schwänze von Ferkeln ist verboten. Bevor ein solcher Eingriff vorgenommen wird, sind andere Maßnah- men zu treffen. Der Tierhalter weist mit dieser Liste nach, dass er auf der Suche nach Maßnahmen ist, um auf das Kupieren zu verzichten! Risikobereich (entsprechend der EU Empfeh- lung 2016/336-) 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Standard Verbesserter Standard Betrieblicher Wert, Verfahren (Datum der Erfassung, Wert bzw. Verfahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) Haltung Prinzip: Haltungsbedingungen, die geringe Anpassungsleistungen verlangen oder eine Wahl bzw. Reaktion ermöglichen, wirken positiv! Umgang mit Problemtieren Besatzdichte Sortierung Licht Buchtenstruktur (- Nr. 3d) (- Nr. 3e) (- Nr. 3e + 3d) (- Nr. 3c) (- Nr. 3b) 1.5 LfULG, E. Meyer, Stand: Februar 2023 Tierbetreuung durch ausgebilde- tes Personal gesichert, Kranken- bucht (Liegebereich: Einstreu/ Unterlage) vorhanden, Opfer- tiere werden separiert. 10 kg - 20 kg - 30 kg - 50 kg - 20 kg = 0,20 m² 30 kg = 0,35 m² 50 kg = 0,50 m² 110 kg = 0,75 m² > 110 kg = 1,00 m² Gewichts- oder Geschlechtssortierung natürliches Licht (3 % bzw. 1,5 % Fensterfläche) vorhanden und künstliches Licht (80 Lux im Aktivitäts-, 40 Lux Ruhebereich), mind. 8 Stunden Bucht unstrukturiert, Vollspaltenboden In Früherkennung von Verhaltensstörungen und nekrotische Veränderungen geschultes, qualifiziertes Personal kontrolliert mehrmals täglich. Betreuung fokussiert auf Risikogruppen und kritische Zeitfenster: Mitte Ferkelaufzucht bis Mitte Schweinemast bzw. Jungsauen Aufzucht, Tätertiere (hyper- aktiv) werden sofort separiert, Verletzungen der Opfertiere werden sofort und angemessen behandelt. Platzangebot ermöglicht zeitgleiches Liegen aller Schweine einer Gruppe in entspannter Seitenlage: m²/Schwein = 0,047 * (kg Körpergewicht 0,67) Mast < 110 kg , Ferkelaufzucht < 70 kg KM/m² Stallfläche Wurfgeschwister bleiben zusammen, keine Neugruppierun- gen, Aufzucht- oder Mastgruppen aus ein bis max. zwei Wür- fen, keine Großgruppen > 40 Tiere, gemischt geschl. Haltung Tiergerechte Lichtintensität und -verteilung: Funktionsberei- che mit unterschiedlich hellen Bereichen, aber keine Schlag- schatten! Lichtquellen gleichmäßig verteilt, künstliches Licht nicht > 80 Lux, Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, nachts Notlicht < 10 Lux, Achtung: kein Dauerlicht! „Tier offensichtliche“ Funktionsbereiche, Strukturelemente: (Liegekojen, mittig eingebaute Futterautomaten, Sensortröge + 1 bis 2 m Trennwand, höher bzw. tiefer gelegte Fußboden- bereiche) erschließen getrennte Verkehrswege Achtung: Liegeflächen nicht obligatorisch in Fensternähe * ** * ** * ** * ** * ** Risikobereich (entsprechend der EU Empfeh- lung 2016/336-) Standard Verbesserter Standard Betrieblicher Wert, Verfahren (Datum der Erfassung, Wert bzw. Verfahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) 2.Stallklima Prinzip: wie Haltung - unangepasste Strömungsgeschwindigkeit und Temperaturschwankungen ohne Ausweichmöglichkeiten belasten! 2.1Strömungsgeschwindigkeit a 2.2 (- Nr. 3c) Temperaturkomfort (- Nr. 3c) Abteil: 0,2 bis 0,3 m/s b, Buchten unterschiedlich durch- strömt, keine ZugluftBucht: 0,15 - 0,2 m/s in allen Buchten gleich (keine ungere- gelten Wandklappen, keine starke Strömung im Liegebe- reich) Regelbereich: 6 K im Sommer bzw. 3 K im Winter, Achtung: Buchten am Anfang oder Ende des Zuluft Kanals Raumheizung, Raumtemperatur nach Wachstumskurve, Tempe- raturgefälle von der Mitte zum Rand der Abteile - max. 5 °CRaumtemp.: Umstallung + 2 °C, Übergangszeiten + 1 °C, gleichmäßige Temperaturverteilung, technische Maßnahmen zur Verminderung der Wärmebelastung (z. B. aktive Kühlung oder passive Konditionierung der Zuluft, Fußbodenaufbau mit Elementen unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit, Hochdruck- verneblung, Zonenheizung mit der Lüftung korrespondierend) Achtung zum Ende der Aufzucht: Kühle ersetzt Wärme! * ** * ** 2.3Temperaturschwankung Tag/Nacht (- Nr. 3c) max. 20 % < 15 % (Datenlogger stellen Verläufe dar) 2.4Schadgase a (- Nr. 3c) werden nicht überschritten: NH3 - 20 ppm CO2 - 3.000 ppm H2S - 5 ppm NH3 deutlich ≤ 15 ppm CO2 deutlich ≤ 2.000 ppm H2S ≤ 3 ppm Gülle max. 10 cm unter Spaltenboden, Staub < 10 mg/m³ 2.5Luftfeuchtigkeit (- Nr. 3c) 60 bis 80 % 65 bis 75 % 3.Futter/Wasser Prinzip: Bedarfsgerechte Versorgung fördert Darm- und Tiergesundheit! Unterversorgung führt zu starkem Erkundungsverhalten, Futter beschäftigt nachhaltig, d.h.: ad libitum ist besser als restriktive Fütterung, Trocken- und Flüssigfütterung sind besser als Rohrbrei- automatenfütterung, enges Tier-Fressplatz-Verhältnis 1:1 ist besser als weites! Gerste ist das Rückgrat der Rationen! (Gerste > 50 % des Getreideanteils, Weizenanteil deutlich < 40 %) 3.1 Fressplätze (- Nr. 3e) Tier-Fressplatz-Verhältnis: rationierte Fütterung = 1:1 ad-libitum-Fütterung: Trocken- und Sensorfütterung ≤ 4:1 Breiautomaten ≤ 8:1 Tier-Fressplatz-Verhältnis (TFPV) bevorzugt 1:1, Trocken/Sensor- bzw. Breiautomaten TFPV = 3,5 bzw. 7:1 Mindestfressplatzbreite: < 20 kg KM = 18 cm > 20 – 30 kg KM = 21 cm > 30 –50 kg KM = 24 cm > 50-110 kg KM = 34 cm > 110 kg KM = 37 cm Sauen = 47 cm Fressplatzbreite in cm dynamisch angepasst : 0,164 + Körpermasse in kg / 538 2 * ** * ** * * ** ** Risikobereich (entsprechend der EU Empfeh- lung 2016/336-) 3.2 3.3 3.4 4. Standard Verbesserter Standard Betrieblicher Wert, Verfahren (Datum der Erfassung, Wert bzw. Verfahren vor* bzw. nach** Einleitung der Maßnahme) Ferkelaufzucht: Trocken- oder Flüssigfütterung und TFPV = 3,5 bzw. 2,5:1; Moderne Rohrbreiautomaten nur in * ** Kombination mit Beschäftigungsfutter oder Wühlerde Futterphasen verschnitten; Vermahlung: < 0,5 mm < 35 %;> 1 mm > 50%; > 2 mm > 20 %, hohe Proteinqualität (FA: 0,9; Mast: 0,7 g Lysin/MJ ME), NSP, eher geringe Proteinmenge * alle: (FA < 17 % RP), N-/P- Reduktion begrenzt, Mast > 13 % RP, DON < 0,9 mg/kg Futter P > 0,4 %, geringes Säurebindungsvermögen/Pufferkapazität Sauen und Mastschweine: Futtermenge und Futterzu- (< 700 mmol/kg), Minimierung der Belastung durch Myko- ZEN < 0,25 mg/kg Futter und Endotoxine (Futter, Einstreu, Luft), in kritischen Zeitfens- sammensetzung a (- Nr. 3f) Ferkel, Zuchtläufer und Jungsauen: ZEN < 0,1 mg/kg Futter tern: Einsatz speziell aufbereiteter und separierter Tonmine- Natrium = 0,2 % rale (Toxinbinder), Natrium: bis + 0,18 %, Tryptophan: + 0,15 ** Ergothalkaloide, MK < 0,1% %, Futterkurve angepasst (bis ±15 % Futtermenge), Energie- Futterangebot: ad libitum oder begrenzung über Trockensubstanz (- 2 %) und/oder Faser: restriktiv Ferkel = 4,5 % Rfa., Mast = 5,2 % Rfa., z.g.T. fermentierbar Tränken im Durchfluss an Trinkvermögen angepasst: Aufzuchtferkel ca. 0,5 l/min für alle Schweine jederzeit Mastschweine ca. 1,0 l/min max. 10 Tiere/Tränke Zugang zu Wasser in ausrei- Sauen ca. 1,5 l/min chender Qualität, von der Fütte- Wasser (- Nr. 3f) Tränken aus offener Fläche: Aqua Level oder „wangenfreie“ rung getrennt, für je 12 Beckentränke regelmäßig reinigen und/oder etwas höherer Schweine eine Tränke, Wasserdruck, Wasserqualität (geringe Keim- bzw. Fe- < 3 ** unregulierte Zapfentränken mg/l, Mn- < 4 mg/l Gehalte) prüfen, Ziel: Trinkwasserqualität und optimale Aufnahmemenge! Beschäftigung Prinzip: muss den Wühltrieb befriedigen (am Boden, gemeinsam) oder in anderer Weise mit der Futteraufnahme oder dem Futteraufnahme- verhalten in Verbindung stehen! Fütterungstechnik(- Nr. 3e) Material(- Nr. 3a) 4.1 LfULG, E. Meyer, Stand: Februar 2023 Rohrbreiautomaten mit konstruktiv getrennter Futter-/Wasserschale bedarfsgerecht, hygienisch unbedenklich Einsatz von gesundheitlich un- bedenklichem organischen und faserreichen Beschäftigungsma- terial: jedes Schwein zu jeder Zeit („untersuch-, beweg- und veränderbar“): 12 Tiere/Beschäf- tigungsmöglichkeit Prinzip 2. Futterstrecke: fressbares, faserreiches, pelletier- tes Beschäftigungsmaterial mit Futterwert, Reihenfolge der Vorzüglichkeit: Luzerne-/Gras-/Stroh-Pellets mit „Kaukompo- nenten“ > unbedenkliche Silage > hygienisierte Wühlerde > hygienisch definiertes Heu- oder Stroh, Angebot von Be- schäftigungsfutter in optimalen Mengen mehrmals täglich bzw. täglicher Wechsel des Beschäftigungsmaterials * **
Foto: Dr. J. Balfanz - Dr. M. Lohmeyer GbR -Biotechnologie, Forschung, Analytik, Münster Luftgetragene Mikroorganismen werden als Bioaerosole bezeichnet. Mikroorganismen kommen überall in der Umwelt vor und üben viele nützliche Funktionen aus. Ein Teil der Mikroorganismen sind allerdings (potenzielle) Krankheitserreger, so beispielsweise einige hundert Bakterienarten. Neben Bakterien sind insbesondere (Schimmel-)Pilze und Viren zu nennen. Es gibt ca. 6000 unterschiedliche Bakterienarten, welche eine sehr unterschiedliche Morphologie besitzen. Bakterien sind ca. 0,2 µm bis 4 µm groß und sehr anpassungsfähig gegenüber ihrer Umwelt. Pilze besitzen eine Größe von 2 bis 100 µm. Es gibt in etwa 120.000 verschiedene Arten. Bei den Bioaerosolen wird zwischen kultivierbaren und nicht kultivierbaren Mikroorganismen, d. h. lebens- und vermehrungsfähigen sowie abgestorbenen Bestandteilen unterschieden. Bei Messungen von luftgetragenen kultivierungsfähigen Mikroorganismen werden die ermittelten Konzentrationen in Kolonie Bildende Einheiten (KBE) pro m 3 Luft angegeben. Als Stellvertreter für Substanzen, welche nach dem Zelltod von Mikroorganismen freigesetzt werden und umweltmedizinisch für den Menschen relevant sein können, sind die sogenannten Endotoxine zu nennen . Endotoxin-Konzentrationen werden in Endotoxin Units (EU) pro m 3 Luft gemessen. Hierbei entsprechen 10 EU 1 ng/m 3 . Im Rahmen der immissionsrechtlichen Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen wie beispielsweise Tierhaltungsbetriebe werden die möglichen gesundheitlichen Wirkungen der von diesen Anlagen emittierten Bioaerosole für den Menschen thematisiert. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem Fragen nach den allergenen, toxischen und infektiösen Risiken bei der Inhalation dieser Bioaerosole. Bioaerosole können eine Reihe von gesundheitlichen Wirkungen auslösen. Diese lassen sich unter die Oberbegriffe Infektionen, Allergien und toxische Effekte einordnen. Aus der Arbeitsmedizin sind Erkenntnisse über ein gehäuftes Auftreten von bioaerosolbedingten Atemwegserkrankungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem in der Landwirtschaft bekannt. Allerdings sind die Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizin nicht oder nur sehr eingeschränkt auf die Allgemeinbevölkerung inklusive der hierin enthaltenden empfindlichen Personengruppen übertragbar. In umweltepidemiologischen Studien wurde bei gegenüber bioaerosol-exponierten Personen im Vergleich zu nicht belasteten Personen eine erhöhte Häufigkeit insbesondere für Schleimhautirritationen, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma, Lungenentzündung, Q-Fieber, Infektionen bei Vorgeschädigten (Asthma, COPD) sowie Campylobakteriose und infektiöse Durchfallerkrankungen beobachtet. Neben diesen schädlichen Effekten wurden auch schützende Effekte (insbesondere geringere Häufigkeit von Atopien und Allergien) festgestellt. Aus den vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich Hinweise für eine Verknüpfung zwischen einem erhöhten Erkrankungsrisiko der Anwohner und Anwohnerinnen und Bioaerosolen. Eine gesicherte Angabe von Dosis-Wirkungs-Beziehungen zwischen Bioaerosolen und gesundheitlichen Wirkungen ist bislang aber nicht möglich. Die Schwere der möglichen Erkrankungen nach Exposition gegenüber Bioaerosolen macht jedoch eine Bewertung im Sinne des Immissionsschutzes erforderlich. Gesundheitliche Bewertung TA Luft Nach Nr. 5.2.9 TA Luft 2021 sind bei Anlagen, die umweltmedizinisch relevante Bioaerosole in relevantem Umfang emittieren können, zur Emissionsminderung dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu treffen. Einen Immissionswert zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Bioaerosol-Immissionen enthält die TA Luft nicht. Eine Prüfung, ob durch Bioaerosole aus einer Anlage nach BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, ist daher nach Nr. 4.8 TA Luft („Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen“) vorzunehmen. Eine Sonderfallprüfung ist dann erforderlich, wenn hierzu hinreichende Anhaltspunkte vorliegen. Wie konkret bei der Anhaltspunkte- und Sonderfallprüfung vorgegangen werden kann, ist im LAI-Leitfaden Bioaerosole sowie in den Erlassen des MUNV NRW beschrieben. LAI-Leitfaden Bioaerosole Mit dem Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Leitfaden Bioaerosole) liegt eine standardisierte Methode zur Bewertung der möglichen Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Bioaerosole im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vor. Dieser dient zur Prüfung, ob von einer Anlage schädliche Umwelteinwirkungen durch Bioaerosole ausgehen und wann eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft vorzunehmen ist. Bei Überschreitung der LAI-Orientierungswerte ist eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft erforderlich. Ferner beschreibt der Leitfaden, wie eine solche Sonderfallprüfung durchzuführen ist. Der LAI-Leitfaden Bioaerosole wird derzeit überarbeitet. Mit Erlass des MKULNV NRW vom 25.6.2015 wurde der den „Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz“ (LAI) für den Vollzug eingeführt. Bereits am 19.2.2013 veröffentlichte das MKULNV NRW den Erlass „Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen“, welcher Vorgaben zur Berücksichtigung der Bioaerosolproblematik in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Anlagen zur Haltung von Schweinen und Geflügel enthält. Nach Tierhaltungserlass emittieren Tierhaltungsbetriebe Bioaerosole, die grundsätzlich geeignet sein können, nachteilig auf die Gesundheit der benachbarten Anwohnerinnen und Anwohner einer Anlage einzuwirken. Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Bioaerosol-Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen können, sind aus Gründen der Vorsorge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG solche Risiken durch Emissionsbegrenzungen ggf. auch unter die Gefahrengrenze nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zu minimieren. Zur Umsetzung der o. g. NRW-Erlasse wurden den Vollzugsbehörden zusätzlich die Arbeitshilfe des LANUV vom 10.12.2015 zur Berücksichtigung der Bioaerosol-Thematik in Genehmigungsverfahren sowie ein Katalog zu Auslegungsfragen zur Verfügung gestellt. Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 Nach Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 „Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen“ ist eine gegenüber der Hintergrundbelastung erhöhte Immissionskonzentration umweltmedizinisch unerwünscht und sollte aus Vorsorgegründen verringert bzw. vermieden werden. Dieser Bewertungsansatz stellt eine umweltmedizinische Beurteilung von Bioaerosol-Immissionen und keine immissionsschutzrechtliche Beurteilung dar. Einen Bezug zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit weist dieser nicht auf. In der Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 werden verschiedene Bewertungskriterien genannt. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Die RichtlinieVDI 4250 Blatt 3 „Anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Messparameter und Beurteilungswerte“ (Ausgabe August 2016) kann nach TA Luft 2021 als Erkenntnisquelle für relevante Anlagen dienen. In dieser Richtlinie wird für die wichtigsten Anlagenarten wie Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen, bei denen Bioaerosolemissionen und –immissionen von Bedeutung sind, eine Übersicht über anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Parameter sowie eine Orientierung für ihre umweltmedizinische Bewertung zur Verfügung gestellt. Auch diese Richtlinie befindet sich zurzeit in der Überarbeitung.
Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist laut Arbeitsschutzgesetz an klare Bedingungen geknüpft. Wenn Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen sollen bzw. deren Freisetzung möglich ist, dürfen Arbeitgeber dies erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen zulassen. Dabei ist eine Minimierung der Freisetzung von Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik gefordert. Zudem muss eine gute Arbeitspraxis nicht nur am Arbeitsplatz, sondern im gesamten Arbeitsbereich gewährleistet sein. Für den Arbeitgeber ist nicht immer einfach zu beurteilen, ob alle Gefahren erkannt wurden und Schutzmaßnahmen geeignet und ausreichend sind. Generell sind die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Diese Priorisierung ist im Arbeitsschutz unter der Abkürzung "S-T-O-P" geläufig. Auf dieser Internetseite werden Informationen zu ausgewählten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen dargestellt, an denen die LUBW z. B. messtechnisch beteiligt war. Die von der Europäischen Union geforderte Energieeffizienz von Leuchtmitteln hat zur Folge, dass verstärkt quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen, ESL) und Leuchtstoffröhren als Alternative zur klassischen Glühbirne eingesetzt werden. Diese ESL enthalten zur Lichterzeugung Quecksilber (derzeit ca. 2,5 mg/Lampe). Auf Grund des Quecksilbergehaltes dürfen diese Lampen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern werden über ein separates Rücknahmesystem erfasst und wiederverwertet ( Lightcycle ). Beim Bruch dieser Lampen wird Quecksilber freigesetzt. Die daraus resultierende Gefährdung für Beschäftigte in gewerblichen und kommunalen Sammelstellen bei der Rücknahme der Leuchtmittel wurde messtechnisch erfasst und bewertet. Details zu diesem Thema (pdf; 183 KB) Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Papierrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der Aufbereitung von Papierabfällen" ist eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung. Sie gilt für Arbeitsplätze in Betrieben, die Papierabfälle lagern, behandeln (Sortieren, Schreddern) sowie umschlagen (Verpressen, Bündeln, Transportieren). Ferner gibt sie Hinweise auf die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Grundlage der abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden umfangreiche Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 in mehr als 40 Betrieben, in denen Papierabfälle aufbereitet wurden, um diese einer weiteren Verwertung zuzuführen. Hierbei wurde insbesondere die Belastung von Beschäftigten am Arbeitsplatz durch Stäube und Dieselmotoremissionen ermittelt. Sofern die empfohlenen Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden und deren dauerhafte Wirksamkeit durch regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist, sind im Regelfall keine Arbeitsplatzmessungen erforderlich. Papierabfälle können mit biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilzen, Bakterien, Endotoxine) kontaminiert sein - die Handlungsanleitung enthält daher auch ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die vorliegende Handlungsanleitung wurde von den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Berufsgenossenschaften für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sowie Handel und Warendistribution (BGHW) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) erarbeitet. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. In Deutschland fallen derzeit jährlich mehr als 1,5 Mio. Tonnen Elektro- und Elektronikschrott an, von denen ein Teil im Rahmen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes fachgerecht recycelt wird. Bei der manuellen Zerlegung der Geräte während des Recyclingprozesses können Staub und Gefahrstoffe aus schadstoffhaltigen Bauteilen freigesetzt werden. Messungen der Luftbelastung an den Arbeitsplätzen führten zu folgendem Ergebnis: Bei Einhaltung grundlegender Schutzmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass der eingehalten werden können. Dazu ist sicherzustellen, dass die Anlieferung der Geräte zerstörungsfrei erfolgt, die Staubfreisetzung durch staubarme Arbeitstechniken bei entsprechender Arbeitsorganisation vermieden sowie gefahrstoffhaltige Bauteile sachgerecht ausgebaut werden. Erhöhte Anforderungen werden an Demontagearbeitsplätzen von Bildröhrengeräten und von Geräten mit quecksilberhaltigen Beleuchtungsröhren gestellt. Für den Bereich Elektro(nik)schrott-Recycling wurde von den Bundesländern und Berufsgenossenschaften die „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis - Elektronikschrottrecycling" erstellt. Die Handlungsanleitung gilt für Betriebe, in denen Bildschirmgeräte und andere Elektrokleingeräte, bereitgestellt und unter Verwendung von Handwerkzeugen demontiert, Bildröhren belüftet und schadstoffhaltige Bauteile entfernt werden. Sie enthält Kriterien für die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten und weiteren Beurteilungsmaßstäben für die inhalative Exposition am Arbeitsplatz. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Bei allen Arbeiten, die zur Freisetzung von Holzstaub führen, soll die Staubbelastung unter 2 mg/m 3 liegen. Zur Beurteilung der Staubbelastung bei Hand- und Montagearbeiten wurde in insgesamt 59 Betrieben (49 Handwerksbetriebe und 10 Industriebetriebe) ein Untersuchungsprogramm zur Freisetzung von Holzstaub durchgeführt. Die Untersuchungen beinhalteten eine Vielzahl von Tätigkeiten, bei denen es zur Freisetzung von Holzstaub kam. Hierbei zeigte sich, dass vor allem das Handschleifen eine deutliche Erhöhung der Holzstaubbelastung für die Beschäftigten mit sich brachte. Für die betriebliche Praxis sollten daher die nachfolgenden Maßnahmen zur Verringerung der Holzstaubbelastungen bei Handarbeiten getroffen werden: Mehr als 1000 anerkannte Kfz-Demontagebetriebe in Deutschland setzen die Forderung der Altfahrzeug-Verordnung ( AltfahrzeugV ) nach flächendeckender Rücknahme und umweltverträglicher Entsorgung von Altfahrzeugen um. Betreiber von Demontagebetrieben müssen nach der Anlieferung bei jedem Altfahrzeug unverzüglich die Batterien entnehmen und den Flüssiggastank nach Vorgaben des Herstellers ausbauen. Sie müssen ferner pyrotechnische Bauteile (z. B. Airbags) durch geschultes Fachpersonal entweder demontieren und in zugelassenen Anlagen entsorgen lassen oder durch Auslösung im eingebauten Zustand unschädlich machen. Vor der weiteren Behandlung des Altfahrzeugs sind noch Betriebsflüssigkeiten und Betriebsmittel wie Kraftstoffe, Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen (FCKW), Motoren-, Getriebe- und andere Öle sowie ggfs. Stoßdämpferöl zu entfernen und getrennt zu sammeln. Die Verwertungsbetriebe haben bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Trockenlegung und Demontage von Altfahrzeugen neben baulichen und technischen Anforderungen auch Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umzusetzen. Die Handlungsanleitung „Kraftfahrzeugrecycling – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen“ gibt branchenspezifisch Hilfestellungen für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Betrieben, die Altautos verwerten. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) erarbeitet. Die Handlungsanleitung kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung angewendet werden. Die vorgegebenen Schutzmaßnahmen wurden auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen abgeleitet. Bei ihrer Anwendung kann von einer Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes und des Arbeitsplatzgrenzwertes für Kohlenwasserstoffe ausgegangen werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis “ können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen wurde durch die LUBW im Jahre 2003 (damals LfU) ermittelt. In 6 Verwertungsbetrieben, die sich auf freiwilliger Basis an dem Projekt beteiligten, wurde die Belastung durch Stäube, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe (Zersetzungsprodukte) und Schimmelpilze bei der Sortierung und Aufarbeitung verschiedener Kunststoffarten gemessen. Die Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen ergaben für die Stäube (alveolengängige und einatembare Fraktion) überwiegend den Befund „Einhaltung des Grenzwertes". Überschreitungen des Grenzwertes für die einatembare Staubfraktion (10 mg/m³) wurden bei Misch- und Abfüllarbeiten sowie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem Maximalwert von 29,5 mg/m³ gemessen. Die Konzentrationen der untersuchten Schwermetalle Blei und Cadmium sowie der durch thermische Zersetzung der Kunststoffe freigesetzten Kohlenwasserstoffe lagen in allen Betrieben unter den Grenzwerten. Als Leitparameter für die Belastung durch biologische Arbeitsstoffe wurde die Schimmelpilzkonzentration in einzelnen Arbeitsbereichen ermittelt. Die Ergebnisse der Expositionsmessungen lassen den Schluss zu, dass beim fachgerechten Recycling von Kunststoffen nach dem Stand der Technik eine Einhaltung der derzeit gültigen Grenzwerte für Gefahrstoffe und der Richtwerte für biologische Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gegeben ist. Im Rahmen der Erstellung einer „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis" wurden die Ergebnisse durch aktuelle Messungen im Jahre 2008 bestätigt. Weitere Informationen: Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. In einer Vielzahl von Betrieben werden Textilien aus gewerblichen bzw. karitativen Sammlungen und/oder Produktionsabfälle aus der Textilherstellung und -verarbeitung sortiert oder im Rahmen eines Recyclingprozesses stofflich wiederverwertet. Um die Gefahrstoffbelastung der Branche zu erfassen, wurden von den Messstellen der Länder Baden-Württemberg (LUBW), Hessen und Niedersachsen sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den zuständigen Berufsgenossenschaften in 24 Betrieben Messungen durchgeführt. Neben Gefahrstoffen wurden auch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt. Auf Basis der Ergebnisse wurde die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen" erstellt. Sie gilt für die Betriebe der Branche unter üblichen betrieblichen Bedingungen nach dem Stand der Technik und enthält Maßnahmen, bei deren Anwendung eine Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte gewährleistet ist. Die Handlungsanleitung wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in das Verzeichnis der als VSK (Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien) anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren aufgenommen und kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren angewendet werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Unter bestimmten Umständen kann bei der Reinigung von größeren Aluminiumteilen mit phosphathaltigen Reinigern in Industriespülmaschinen „Phosphin" (Phosphorwasserstoff, PH3) entstehen. Die dabei auftretende Phosphin-Konzentration kann zeitweise die an Arbeitsplätzen zulässige Höchstkonzentration (Arbeitsplatzgrenzwert, AGW) überschreiten und die Gesundheit gefährden. Bei Auftreten von Phosphin sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen (z.B. Absaugung an der Austritts- oder Entstehungsstelle). Details zu diesem Thema (pdf; 106 KB) Das Verschießen bleihaltiger Munition verursacht insbesondere beim Training in geschlossenen Räumen eine deutliche Luftbelastung. Freigesetztes elementares Blei kann in Form von Staub über Lunge oder Schleimhäute aufgenommen werden. Es reichert sich bei Aufnahme über einen längeren Zeitraum stetig in der Knochensubstanz an und kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen. Diese zeigt sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung sowie Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur. Deshalb sind grundsätzlich stets Maßnahmen zur Minimierung der Bleistaub-Belastung beim Schießen zu treffen. Die im Jahr 2006 der Polizei in Baden-Württemberg zur Verfügung stehende Farbmarkierungs-Munition (FM-Munition) enthielt - nach den Angaben des Sicherheitsdatenblattes - neben unbedenklichen Lebensmittelfarben und einem geringen Anteil einer Nitrocellulose-Treibladung - einen bleihaltigen Zündsatz. Da davon auszugehen war, dass beim Verschießen der FM-Munition dieser Bleianteil teilweise freigesetzt und in der Raumluft fein verteilt wird, wurden realistische Übungsszenarien von der LUBW messtechnisch begleitet. Hierbei konnte nachgewiesen werden, dass pro Schuss FM-Munition bis zu 1 mg fein verteilter Bleistaub in die Raumluft abgegeben wird. Da bioverfügbares Blei beim Menschen bekanntermaßen „die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt“ bzw. als „fruchtschädigend“ eingestuft ist, waren insbesondere für unbelüftete Übungsräume nach der Gefahrstoffverordnung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Auf Druck der baden-württembergischen Polizei und der Polizeibehörden anderer Bundesländer sah sich der Hersteller schließlich gezwungen, seine FM-Munition zukünftig nur noch mit bleifreien Anzündsätzen herzustellen. Inzwischen ist „bleifreie“ Farbmarkierungsmunition verfügbar und entspricht somit den Erwartungen der Nutzer. Gesamtbericht „Gefahrstoffbelastung durch bleihaltige Zünder beim Training mit Farbmarkierungsmunition“ (pdf; 4 MB) s.a.: Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 11/12 2006, Seite 469 Die Polizei Baden-Württemberg betreibt an ihren Standorten gedeckte Raumschießanlagen, in denen die erforderliche Schießausbildung mit Pistolen und Maschinenpistolen durchgeführt wird. Die inzwischen eingeführte neue Polizeimunition mit Deformationsgeschossen zerstört die Geschossfänge aus weichen Materialien und macht die Umrüstung auf andere Geschossfangsysteme erforderlich. Bei deren Einsatz entstehen allerdings zusätzliche Belastungen durch Metallstäube. Die LUBW führte in einer pilothaft umgebauten Raumschießanlage mit Kettengeschossfang Untersuchungen zur Gefahrstoffbelastung durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die Gefahrstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der geltenden Luftgrenzwerte liegen. Aufgrund der ca. 100 fachen Überschreitung des Bleigrenzwertes (TRGS 900: Stand 10/2000) innerhalb des abgeschirmten Kettengeschossfanges sind dort bestimmte Vorsichtsmaßnahmen - insbesondere bei Reinigungsarbeiten - notwendig. Details zum diesem Thema (pdf; 734 KB) Die Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit viel versprechendem Entwicklungspotenzial. Man vesteht darunter die Herstellung, Bearbeitung und Verwendung von Materialien auf atomarer, molekularer und makromolekularer Ebene. Hierdurch ist es möglich, neue Eigenschaften und Funktionen für Komponenten und Produkte zu erzeugen. Die Einsatzmöglichkeit von gezielt hergestellten Nanomaterialien, die in wenigstens einer Dimension kleiner als 100 nm sein müssen, ist vielfältig. Die zunehmende Herstellung und Verwendung dieser Materialien lässt jedoch zugleich die Befürchtung anwachsen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen könnten, etwa direkt durch Aufnahme mit der Atemluft oder indirekt durch Beeinflussung von Wasser, Boden und Vegetation. Ein Anlass für solche Besorgnisse ist, dass sich feine und ultrafeine Partikel, welche nicht gezielt hergestellt wurden, bereits als nicht zu unterschätzendes Risiko herausgestellt haben. Vor diesem Hintergrund kommt präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Weitere Informationen zum Thema Nanomaterialien erhalten Sie innerhalb des Themportals "Querschnittsthemen" unserer Internetseiten. Von gezielt hergestellten Nanomaterialien (< 0,1 µm) für technische Produkte werden zukünftig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und enorme Wachstumsraten erwartet. Vielfältige Produktverbesserungen und neuartige Einsatzbereiche bei Verwendung von weniger Materialressourcen werden prognostiziert. Die vorliegenden Informationen zu möglichen Wirkungen von neuartigen Nanopartikeln auf Menschen und die belebte Umwelt sind nur unzureichend – die Datenbasis für eine verlässliche Risikoabschätzung reicht derzeit nicht aus. Um die Auswirkungen von Nanopartikeln abschätzen zu können, sind Untersuchungen des gesamten Lebenszyklus der neuen Materialien notwendig, die sich sowohl mit den Transportwegen in der Umwelt, den Expositionspfaden der lebenden Organismen, den toxischen Effekten sowie der Bioverfügbarkeit und der Bioakkumulation beschäftigen. Neuartige Nanomaterialien wie Carbon-Nanotubes (CNT) und Fullerene (Bucky Balls), die bislang in der Umwelt nicht anzutreffen waren, bedürfen hierbei einer besonderen Aufmerksamkeit. Weiterer Aufklärungsbedarf über die toxikologische Wirkungsweise von Nanopartikeln besteht bezüglich der stofflichen Partikel-Zusammensetzung, der Partikelform und der Partikeloberfläche (Coating). Für ultrafeine Stäube im Bereich unterhalb von 1 µm gibt es derzeit keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Richt- oder Grenzwerte für die Teilchenkonzentration bzw. Teilchengrößenverteilung kommen erst in Betracht, wenn hierzu toxikologisch aussagefähige Schlussfolgerungen begründet werden können und standardisierte, reproduzierbare Messverfahren festgelegt sind. Aus Vorsorgegründen werden deshalb bei Tätigkeiten mit synthetisch hergestellten Nanopartikeln derzeit technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (geschlossenen Systeme, Abgrenzung der Arbeitsbereiche, Staubschutzausrüstung) vorgeschlagen. Untersuchungen der LUBW zur Partikelanzahl und Partikelgrößenverteilung von ultrafeinen Stäuben mittels Partikel-Kondensationszähler kommen zu dem Schluss, dass neben der Standardisierung des Messverfahrens die gezielte Messung und Bewertung von synthetisch hergestellten Nanopartikeln in der Luft am Arbeitsplatz erforderlich ist. Hier finden Sie den Gesamtbericht "Anwendung von Nanopartikeln" Nanotechnologie gilt als Querschnittstechnologie und beeinflusst zunehmend viele Bereiche der Biologie, der Medizin, der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Material- und Ingenieurwissenschaften. Bereits heute ist eine Vielzahl von Produkten auf der Basis von synthetischen Nanomaterialien auf dem Markt, mit verbesserten Produkteigenschaften bei geringerem Materialeinsatz. Zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur Vermeidung möglicher Folgekosten für Gesellschaft und Wirtschaft müssen aber neben den Chancen auch mögliche Risiken umfassend und frühzeitig untersucht werden. Das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Materialien ist bis heute nur sehr unzureichend. Um eine Minimierung der Exposition gegenüber Nanopartikeln am Arbeitsplatz zu erreichen, sollten daher bei möglicher Freisetzung von Nanomaterialien, Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen werden. Der LUBW-Bericht „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" beschreibt die besondere Problematik beim Umgang mit Nanomaterialien und soll Unternehmen, Beschäftigte und Vollzugsbehörden über Begriffsdefinitionen, Anwendungsbereiche sowie Messmethoden informieren. Die Zusammenstellung fasst den derzeitigen Sachstand zur praktikablen Vorgehensweise bei der Einschätzung der möglichen Risiken auf diesem rasch wachsenden Forschungs- und Entwicklungsgebiet zusammen und gibt einen Ausblick über zukünftig mögliche, regulative Vorgaben LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" Für die Zukunft werden von der Nanotechnologie zahlreiche innovative Entwicklungen in verschiedenen Anwendungsfeldern erwartet. Mit der prognostizierten Zunahme von Nano-Anwendungen ist aber auch eine vermehrte Emission bzw. Immission von Nanomaterialien in die Umwelt verbunden, so dass auch die Exposition von Lebewesen (einschließlich des Menschen) in den Vordergrund tritt. Die Höhe der Exposition und das Ausmaß einer möglichen Belastung der Umwelt und des Menschen sind derzeit aber noch weitgehend unbekannt. Um die Chancen der Nanotechnologie auch in der Zukunft zu sichern, ist eine frühzeitige Identifizierung und Minimierung möglicher Risiken für Gesundheit und Umwelt unerlässlich. Sofern abschätzbare bzw. unbekannte Risikien beim Einsatz von Nanomaterialien bestehen, sollte deren Anwendung kritisch hinterfragt werden. Der LUBW - Bericht „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie" beschreibt den derzeitigen Sachstand zu bekannten Wirkungen von Nanomaterialien auf den Menschen und die belebte Natur. Es werden die besonderen toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Eigenschaften von Nanomaterialien in verständlicher Form dargestellt. Die Zusammenstellung soll mithelfen, die Öffentlichkeit, Unternehmen, Fachleute und Überwachungsbehörden über die derzeitigen gesundheitlichen bzw. umweltrelevanten Erkenntnisse bei der Exposition gegenüber Nanomaterialien zu informieren. Dem interessierten Laien werden u.a. gesundheits- bzw. umweltrelevante Hintergrundinformationen zu möglichen Risiken bei der Anwendung von neuartigen Nanomaterialien erläutert und zukünftige Handlungsoptionen aufgezeigt. LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie"
Das Projekt "Einfluß von Bewirtschaftungsformen des Grünlandes auf die Belastung von Futtermitteln mit mikrobiellen Toxinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie durchgeführt. Extensive Nutzungsformen des Grünlandes können unter dem Einfluss einer reduzierten Schnitthäufigkeit und Düngung zu veränderten ökologischen Bedingungen im Pflanzenbestand führen. Dabei werden insbesondere auf nährstoffreichen Standorten Voraussetzungen geschaffen, die einen signifikanten Anstieg der Besiedlung der Phyllosphäre mit Mikroorganismen zur Folge haben und damit die Gefahr der Bildung und Anreicherung von toxischen Stoffwechselprodukten und Zellinhaltsstoffen im Futter erhöhen. In den Untersuchungen wird die Populationsdynamik von Bakterien, Schimmelpilzen und Hefen und deren Bildung von Mykotoxinen und Endotoxinen in Abhängigkeit von der Nutzung charakterisiert. Gleichzeitig sollen biotische und abiotische Faktoren als Einflussgrößen determiniert werden, um kausale Funktionen und Prozesse aufzuklären. Ein wichtiges Ziel besteht darin, eventuell Vorhersagen zur Pathogen- und Toxinbelastung der Futtermittel zu ermöglichen bzw. auf deren Grundlage Empfehlungen zu Bewirtschaftungsmaßnahmen abzuleiten.
Das Projekt "Untersuchung und Bewertung von Staub, Endotoxin, Schadgasen und Keimen in ausgewählten Stallsystemen mit freier Lüftung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Umweltmedizin durchgeführt. Ziel: Das Ziel ist die Erfassung und Bewertung von Emissionen in 13 modernen Rinder-, Schweine- und Geflügelstallungen in Bayern unter den Aspekten Arbeitsmedizin, Tiergesundheit und Umweltwirkung. Methodik: Die ganztägigen Messkampanien erfolgen von Sommer 2004 bis Frühjahr 2005. Ergebnisse: Erste Auswertungen erfolgen im Frühjahr 2005.
Das Projekt "TEPS: Teilprojekt BAKTOX: Rolle von Bakterien bei der Toxinbildung in marinen Algen, Schwaemmen und Protozoen - Teilprojekt TABAK: Toxische Algen und Bakterien in Konsortien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung in der Helmholtz-Gemeinschaft, Biologische Anstalt Helgoland (Institut BAH) durchgeführt. Die Projekte BAKTOX und TABAK sind Teile des Forschungsverbundes TEPS. Im Teilprojekt BAKTOX wird die Rolle mariner Bakterien bei der Entstehung toxischer Algenblueten in der Nordsee untersucht. Toxinbildende Schwaemme und Protozoen werden in die Untersuchungen einbezogen. Forschungsschwerpunkt ist die Isolierung toxinbildender und toxinausloesender Bakterien aus Algen, Protozoen und Schwaemmen und deren Detektion durch Nukleinsaeuresonden. Mit Hilfe von Kulturexperimenten sollen die abiotischen und biotischen Faktoren beschrieben werden, die fuer die Toxinbildung verantwortlich sind. Im Teilprojekt TABAK werden toxische und nichttoxische Klone der Dinoflagellaten Alexandrium und Prorocentrum sowie Prymnesiophyceen unter verschiedenen Umweltbedingungen (z.B. Licht, Temperatur, Naehrstofflimitation) kultiviert, die Kulturen auf Toxinproduktion getestet und die Toxinmuster bestimmt. Den Algenkulturen werden Bakterienpopulationen zugesetzt und untersucht, wie und ob sich die Toxinproduktion der Algen aendert.
Das Projekt "Ersatz des Tierbedarfs beim Nachweis von Endotoxinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Abteilung EU Kooperation , Mikrobiologie, Fachgebiet Bakteriologische Sicherheit durchgeführt. Nachdem der Kaninchen-Pyrogentest erfolgreich durch den Monozyten-Aktivierungstest (MAT) ersetzt wurde (EP-Mongraphie 2009), soll nun der Limulus polyphemus-Amoebozyten-Lysat-Test (LAL-Test) abgelöst werden. Der LAL-Test ist zwar kein Tierversuch im engeren Sinne, jedoch muss den Tieren zur Gewinnung der Reagenzien Hämolymphe entnommen werden, was zu Leiden und Tod der Tiere führt. Beispielsweise wurden im Jahr 2007 allein an der Ostküste der USA 430.000 Pfeilschwanzkrebse zur Entnahme von Hämolymphe gefangen; an dieser Prozedur starben mehr als 60.000 Tiere, was einer Letalität von 14 Prozent entspricht. LAL-Tests werden auch hierzulande in der Pharmaindustrie in enormen Umfang eingesetzt, sodass der Tierschutz in Deutschland betroffen ist. Die Ablösung des LAL-Tests soll durch eine Weiterentwicklung des MAT geschehen: auf der Basis von im PEI entwickelten Technologien sollen innovative Methoden entwickelt werden, welche sowohl die Sensitivität der heutigen LAL-Tests erreichen, als auch innerhalb weniger Stunden durchführbar sind, um eine praxisnahe, für die Industrie akzeptable Alternative zum LAL-Test zu schaffen. Die erforderliche Sensitivität soll über eine Anreicherungstechnik für Endotoxin mittels Beads erreicht werden, welche mit LPS-affinen Liganden beladen sind; dieses Prinzip wurde vom Antragsteller in Vorversuchen bereits erfolgreich erprobt. Natürliche Liganden für Endotoxin (z.B. humanes LPS Binding Protein, humanes CD14) sollen kloniert und gentechnisch hergestellt werden. Die erforderliche Testbeschleunigung soll mittels verschiedener Methoden erreicht werden (z.B. Nachweis der mRNA für die Zytokine IL-1, IL-6 und TNF mittels Real Time RT-PCR, Nachweis der genannten Zytokine mittels Durchflusszytometrie). Die zu entwickelnden neuartigen Methoden sollen in Zusammenarbeit mit der IPAL GmbH, Berlin (Vertragspartner des PEI in punkto Patentierung und Lizenzierung) patentiert und vermarktet werden.
Das Projekt "Phage-Ex: Analyse von Bioaerosolen in Schweineställen während der Anwendung von Phagen zur Reduzierung von MRSA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Im Gesamtvorhaben werden Phagen in Schweineställen mit dem Ziel ausgebracht, die MRSA-Kolonisierung in dem Stall und an den Tieren zu reduzieren. Um möglicherweise auftretende Folgen dieser Maßnahme für die Gesundheit von Beschäftigten und der Umwelt durch Bioaerosole abzuschätzen, ist es im hier geplanten Teilprojekt Ziel, Veränderungen in der Anzahl der ausgebrachten Phagen, die Freisetzung von Endotoxinen durch lysierte Mikroorganismen, sowie die Veränderungen in der Zusammensetzung der Mikroorganismen im Bioaerosol zu analysieren. Dafür werden die Bioaerosole mit High Volume Samplern vor, während und nach dem Ausbringen auf Filter gesammelt. Nach Anpassung bestehender Methoden werden mittels quantitativer PCR-Assays die Phagenkonzentrationen in der Luft und mittels Limulus-Amöbozyten-Lysat- (LAL)Tests die Endotoxinbelastungen quantifiziert. Die Zusammensetzung der Mikroorganismen im Bioaerosol wird mittels Amplicon Sequencing der 16S rRNA-Gene bzw. der internal transcribed spacer (ITS)-Region bestimmt. Außerdem werden metaproteomische Analysen der Bioaerosole durchgeführt, um Informationen über eventuelle bakterielle Anpassungsstrategien oder auch Exotoxinbildung zu erhalten. Die Ergebnisse, die zu den unterschiedlichen Zeitpunkten in einem Stall mit sowie in einem Stall ohne Maßnahme gewonnen werden, werden verglichen und bezüglich möglicher Gefahren für Mensch und Umwelt ausgewertet. Die Resultate werden durch Publikationen und Bereitstellung der Daten in frei zugänglichen Datenbanken zur Verfügung gestellt.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Toxikologische Bewertung von Endotoxine als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Der Mensch atmet pro Tag 10 bis 20 m3 Luft ein, was einer Masse von 12 bis 24 kg Luft pro Tag entspricht. Davon entfällt etwa 90 % auf die Innenraumluft. Damit kann kontaminierte Innenraumluft zu einer relevanten Aufnahme von Schadstoffe führen. Es ist deswegen äußerst wichtig, die Vorkehrungen zu treffen, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Für diesen Zweck setzt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für die Innenraumluft fest. Der AIR hat bereits über 100 Stoffe in der Innenraumluft bewertet und für eine Vielzahl von Stoffen Richtwerte abgeleitet, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude in Deutschland angewandt werden. Wegen der Entwicklung der Bautechnik, kultureller Veränderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden stets neue Stoffe in der Innenraumluft identifiziert. Die Liste der Stoffe für die eine toxikologische Bewertung dringend notwendig ist, wurde durch den Ausschuss für Innenraumrichtwerte im Jahr 2016 aktualisiert. Gemäß der Angaben der beteiligten Länder besteht ein akuter Bedarf nach Bewertung von Endotoxine in der Innenraumluft. Ziel des Projekts ist die Bereitstellung eines geeigneten Stoffdossiers als Bewertungsgrundlage für Ableitung der Richtwerte durch den AIR.
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Bund | 41 |
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Förderprogramm | 41 |
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unbekannt | 3 |
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Deutsch | 45 |
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