Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am 11. Oktober 2013 in Berlin einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu. Mit ihrer Zustimmung zur Novelle hat die Länderkammer jedoch zahlreiche Auflagen verknüpft. Die EnEV schreibt energetische Mindeststandards für Gebäude fest. Die Novelle sieht vor, den höchstzulässigen Primärenergiebedarf der Häuser 2014 und 2016 um je 12,5 Prozent abzusenken – das heißt insgesamt in den nächsten drei Jahren um 25 Prozent. Zudem müssen Immobilienanzeigen künftig mit einer Einordnung der Gebäude in Energieeffizienzklassen Auskunft über den energetischen Zustand der Gebäude geben.
Energiebedarfsausweis
AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter www.kreis-hz.de 25. Juli 2009 | Nr. 7/2009 | kostenlos an die Haushalte | Auflage 125.000 Exemplare Delegation aus Belfort erneut zu Gast im Landkreis Französische Partner informierten sich über Projekte des 2. Arbeitsmarktes Landkreis. Die weitere Ausgestaltung der partnerschaftlichen Beziehun- gen zwischen dem Landkreis Harz und der Region Belfort stand im Mit- telpunkt des Arbeitsbesuches einer Delegation der französischen Partner- region. Landrat Dr. Michael Ermrich begrüßte dazu ganz herzlich seinen Amtskollegen, den Präsidenten des Territoire de Belfort, Yves Ackermann. Während ihres dreitägigen Besuches interessierten sich die Gäste vor allem für Erfahrungen mit Projekten auf dem zweiten Arbeitsmarkt. So besichtig- ten sie unter anderem das Wernigeröder Schloss, in dem die Schlossterras- sen mithilfe solcher Projekte neu gestaltet wurden. Bei einem Erfahrungsaustausch im Brücke e.V. Blankenburg wurden vor allem Probleme der Jugendarbeitslosigkeit und Möglichkeiten, wie öf- fentliche Verwaltungen hier gegensteuern können, erörtert. Präsident Ackermann zeigte sich beeindruckt von den in Blankenburg beschritte- nen Wegen. Es sei wichtig, gegenseitig von den Erfahrungen zu lernen, so betonte er zum Abschluss der Gespräche. Beide Seiten wollen deshalb bis zum Oktober weitere Vorhaben zur Vertiefung der Zusammenarbeit fest- legen. Dass dabei insbesondere der Austausch von sozial benachteiligten Jugendlichen gefördert werden soll, steht bereits fest. Für sieben Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren ist diese Part- nerschaft schon ganz konkret geworden: Sie konnten auf Einladung des Landkreises Harz am 13. Eurocamp in Güntersberge teilnehmen. n Der neue SEAT Exeo. Jede Fahrt ein Erlebnis. Bei uns schon fü r 21.990,- 2-Zonen-Climatronic mit automatischem Umluftsystem, Audiosystem mit CD/MP3-Laufwerk, Bordcomputer, Reifenkontrollanzeige, ABS, ESP inkl. Bremsassistent (HBA) und Traktions-Controllsystem (TCS), Front- und Seitenairbags für Fahrer und Beifahrer, Kopfairbag System, Nebelscheinwerfer u.v.m. * Kraftstoffverbrauch innerorts: 10,6 l/100 km, außerorts: 5,8 l/100 km, kombiniert: 7,5 l/100 km, CO2 -Emissionen kombiniert: 175 g/km. Abb. zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Bergmann & Söhne Automobile GmbH Stadtweg 1 38855 Reddeber Tel.: (0 39 43) 26 62 20 http://bergmann.seat.de Bergmann & Söhne GmbH Filiale Blankenburg Neue Halberstädter Straße 67 38855 Blankenburg Tel.: (0 39 44) 35 46 02 Gesine Daifi, Aurélie De Jésus, Wolfgang Holz, Präsident Yves Ackermann und Landrat Dr. Michael Ermrich (v.r.) informierten sich unter anderem auch im Schloss Wernigerode über Projekte, die durch Maßnahmen des 2. Arbeitsmark- tes realisiert werden konnten. SIE WOLLEN HOCH HINAUS? e g i t MACHT ES MÖGLICH ei b e von 8 – 68 Meter s el trie eit i Arbeitsbühnen v e S • Verkauf und r r • Vermietung e chb re D a Ih F n a Elektroinstallation Metallbau/ Bauschlosserei Dacheindeckungen Balkonsanierung Dachklempnerarbeiten NEBE GmbH Hinterhof 186 A · 06493 Ballenstedt/OT Badeborn Telefon (03 94 83) 8 20 20, Telefax (03 94 83) 8 20 21 ISDN (03 94 83) 93 10, www.nebegmbh.de 3 Ideen und Projekte gesucht: Landkreis wirbt für Mitarbeit an Lokaler Agenda 21 Landkreis. Immer wieder liest oder hört man von der Agenda 21. Aber was bedeutet eigentlich Agenda 21? Übersetzt aus dem Lateinischen heißt Agenda – „Was zu tun ist“. Die 21 steht für das 21. Jahrhundert. Agenda 21 ist also ein Aktionsplan oder Arbeitsplan für das 21. Jahrhundert. Die Agen- da 21 wurde 1992 in Rio de Janeiro von 179 Staaten unterzeichnet. Dieses weltweite Handlungsprogramm hat das Ziel, allen Menschen ein würdiges Leben in einer gesunden Umwelt zu ermöglichen. Dabei setzt die Agenda 21 insbesondere auf das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, einer Entwick- lung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen gerecht wird, ohne die Be- dürfnisse kommender Generationen zu gefährden. Erstmalig wurden dabei soziale, ökonomische und ökologische Belange im Einklang betrachtet. Damit es nicht nur bei Worten bleibt, haben sich die Unterzeichnerstaaten, darunter auch Deutschland, verpflichtet, bis hin zur kommunalen Ebene in einer lokalen Agenda konkrete Ziele vor Ort zu benennen und durch geeig- nete Projekte umzusetzen. Auch der Landkreis Harz bekennt sich zu diesen Zielstellungen. Der Kreis- tag hat bereits im vergangenen Jahr Rahmenzielstellungen für eine lokale Agenda beschlossen und einen Agenda-Beirat berufen. Dieser Beirat, der aus Mitgliedern des Kreistages, Vertretern der Wirtschaft, der Forschung und der Verwaltung besteht, will die zahlreichen bereits vor Ort bestehen- den Projekte und Aktivitäten sichten, Kontakte untereinander herstellen und weitere gemeinsame Aktionen anschieben. Unterstützt wird er dabei von der im Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung angesie- delten Koordinierungsstelle Agenda 21. Damit die vielen guten Ideen und Ziele auch umgesetzt werden können, sind alle Einwohner des Landkreises Harz aufgefordert, sich mit Vorschlägen und Ideen am Prozess der lokalen Agenda 21 zu beteiligen. Wo gibt es im Landkreis bereits Projekte und Aktivitäten, die dem Grundsatz „ökonomisch zukunftsfähig – ökologisch tragfähig – sozial gerecht“ entsprechen oder wo werden solche Projekte geplant? Ihre Mitarbeit, Ihre Anregungen und Ihre Ideen sind gefragt. Bitte melden Sie sich mit Ihren Vorschlägen im Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landkreises Harz Agenda 21 – Koordinierungsstelle / Elke Selke Dornbergsweg 2 38855 Wernigerode Telefon 03943- 935807 Telefon 03943- 935815 e-mail: wirtschaftsfoerderung@kreis-hz.de n KSM Castings ist auf Wachstumskurs Wernigerode. Die KSM Castings Wernigerode GmbH baut ihre Betriebs- stätte aus und investiert 13,5 Mio. Euro in die Errichtung einer neuen Pro- duktionshalle. Durch das Vorhaben entstehen am Standort rund 30 neue Dauerarbeitsplätze. Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben aktuell mehr als 200 Mitarbeiter. Die KSM Castings GmbH betreibt in Wernigerode eine der modernsten Fahrwerksgießereien Europas. Das Unternehmen gehört zur KSM Castings- gruppe mit Sitz in Hildesheim (Niedersachen). Die Gruppe ist Entwick- lungspartner und Produzent von Gussprodukten aus Leichtmetall für die Automobilindustrie. n Kolbenproduzent Seco zieht um Quedlinburg. Die Seco GmbH will bis zum Herbst 2010 ihren neuen Pro- duktionsstandort im Quedlinburger Industriegebiet Magdeburger Straße beziehen und investiert dafür 3,8 Mio. Euro. Die bisherigen Firmenräume der Seco GmbH am Standort Harzgerode wolle der Vermieter, die Trimet Aluminium AG, für eigene Produktionszwecke nutzen, sagte Geschäftsfüh- rer Uwe Pränger. Als größter, konzernunabhängiger Hersteller von Kolben für Schweröl-, Diesel- und Gasmotoren hat Seco in den vergangenen vier Jahren die Zahl der Arbeitsplätze von 38 auf 106 erhöht. Weil die Produkte bei großen Schiffsdieselmotoren sowie Stromerzeu- gungsanlagen zum Einsatz kommen und zu 90 Prozent exportiert werden, hat es bisher keinen Absatzeinbruch gegeben. In diesem Sektor legten die Kunden sehr viel Wert auf Qualitätsarbeit «Made in Germany». n Bundsverdienstkreuz für Henning Rühe Das gesellschaftliche Engagement von Henning Rühe, Landrat des ehemaligen Landkreises Halberstadt, wurde mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik gewürdigt. Aus der Hand von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer erhielt der „Kommunalpolitiker der ersten Stunde“ die hohe Auszeichnung im Rahmen des diesjährigen Sachsen-Anhalt- Tages. Traditionell nutzt der Ministerpräsi- dent das Landesfest, um das Ehrenamt zu würdigen und ver- dienstvolle Bürgerinnen und Bürger auszuzeichnen. Von 1991 bis 1993 als Bürgermeister von Dedeleben und von 1994 bis 2007 als Landrat sei Henning Rühe maßgeblich am Aufbau demokratischer Strukturen beteiligt gewesen und habe wesentliche Impulse für die wirtschaftliche, touristische und kulturelle Entwicklung des Landkreises gegeben, heißt es in der Laudatio. Mit der Auszeichnung wurde gleichermaßen seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit u. a. als Vorstand der Un- fallkasse Sachsen-Anhalt, als Mitglied des Landesausschusses für Erwachsenenbildung, als Vorsitzender des Fachausschusses für Gesundheit, Schule, Recht und Soziales des Landkreistages sowie als stellvertretender Vorsitzender des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung gewürdigt. Als Mitglied des Kreistages Harz, als Vorsitzender des DRK- Kreisverbandes Quedlinburg/Halberstadt und als Präsident des Kreissportbundes Harz ist Henning Rühe nach dem Ende seiner aktiven Dienstszeit ehrenamtlich auch weiterhin mit hohem persönlichen Einsatz tätig. Erster „Energieausweis“ für ein Kreishaus Das Verwaltungsgebäude in der Kurtsstraße 13 in Wernigerode ist das erste Haus der Kreisverwaltung, das nunmehr über einen bedarfsorientierten Ener- gieausweis verfügt. Es war im Rahmen eines Förder- projektes durch die envia Mitteldeutsche Energie AG umfassend untersucht worden. Dabei wurden so- wohl die bauliche Hülle, als auch Versorgungsleitungen und Energieströme innerhalb des Gebäudes umfassend analysiert, Schwachstellen aufgezeigt und Hinweise für eine Optimierung der Energiesituation des Hauses aus- gewiesen. Insgesamt liegt die Energieeffizienz für das Gebäude im grünen Bereich. Schrittweise sollen nun auch die anderen Verwaltungsgebäude einem gründlichen „Energiecheck“ unterzogen werden. n Impressum Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon (0 39 41) 59 70 42 09, e-mail: pressestelle@kreis-hz.de Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Layout: Anke Duda, Martin Witschaß Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon (0 39 43) 54 24-0, Fax (0 39 43) 54 24 99, e-mail: info@harzdruck.de, Internet: www.harzdruck.de Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon (0 39 43) 54 24 26 Ralf Harms, Telefon (0 39 43) 54 24 27 Verteilung: UNISON – Agentur für marktorientiertes Werben GmbH, Kyselhäuser Straße 77, 06526 Sangerhausen, Telefon (0 34 64) 24 11-0, Fax (0 34 64) 24 11-50 Sie haben kein Amtsblatt bekommen? Rufen Sie uns an! (0 34 64) 24 11-0 Ausgabe 7 | 2009 5 Kreistag beschloss millionenschweres Paket für die Sanierung von Schulen Halberstadt. Bereits Mitte Mai hatte der Kreistag in einem ersten Teil des Konjunkturprogrammes II für folgende 6 Schulen dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht: Projekt Ganztagsschule Burgbreite Wernigerode Sekundarschule „W. Gemm“ Halberstadt Hauptmann-Gymnasium Wernigerode GutsMuths-Gymnasium Quedlinburg Bosse-Sekundarschule Quedlinburg Pestalozzischule Quedlinburg Investsumme ca. 701.000 Euro 550.000 Euro 1.035.500 Euro 417.000 Euro 398.000 Euro 500.000 Euro Peter Lehmann aus dem Kreistag verabschiedet Der Kreistag am 24. Juni war der letzte, den Peter Lehmann als Fraktions- chef der Partei Bündnis 90/Die Grünen mitgestaltet hat. Zum 31. Juli hatte der 70jährige Kommunalpolitiker seinen Rücktritt als Kreistagsmitglied aus Altersgründen und „weil er 2004 für 5 Jahre in den Kreistag gewählt worden sei“, erklärt. Für die Sanierung von 9 weiteren Schulgebäuden hat der Juni-Kreistag die Weichen gestellt. Vom zweiten Teil des Konjunkturprogramms sollen fol- gende Schulen profitieren: Projekt Wolterstorff-Gymnasium Ballenstedt Heine-Sekundarschule Blankenburg Kollwitz-Gymnasium Halberstadt Investsumme ca. 699.550 Euro 194.000 Euro 90.000 Euro Berufsschule Quedlinburg Bossestraße Weyhestraße 310.000 Euro 416.000 Euro Europagymnasium Thale Sekundarschule Thale Müntzer-Sekundarschule Wernigerode Hauptmann-Gymnasium Wernigerode/ Turnhalle Bachstraße 240.000 Euro 320.000 Euro 800.000 Euro 840.000 Euro Inzwischen wurden alle Projekte durch das Landesverwaltungsamt kom- munalaufsichtlich befürwortet. Nunmehr liegen die Anträge komplett in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Plausibilitätsprüfung vor. Nach- dem von dort die Bescheide erteilt werden, werden die Maßnahmen in den Jahren 2009/2010 umgesetzt. Darüber hinaus können folgende Schulen aus dem Schulbauförderungs- programm mit Mitteln der EU saniert werden: Projekt Sekundarschule „Am Gröpertor“ HBS Gymnasium Stadtfeld Wernigerode Grundschule Harzgerode Sekundarschule „Ernst Bansi“ QLB Investsumme ca. 3.560.000 Euro 3.210.000 Euro 1.420.000 Euro 2.690.000 Euro Diese Maßnahmen sind bereits durch das Land genehmigt worden. Gegen- wärtig laufen die Abstimmungen zum unmittelbaren Baubeginn. n Fischerprüfung 2009 Am Sonnabend, dem 12.09.2009, um 09.00 Uhr findet die nächste Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt statt. Prüfungsort im Landkreis Harz sind die Berufsbildenden Schulen „Geschwister Scholl“ in Langenstein, Ortsteil Böhnshausen. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Landkreis Harz, Untere Fischereibehörde, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halber- stadt erhältlich und müssen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungs- termin bei der o. g. Behörde eingehen. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die Zulassung zur Fischerprüfung versagt. Die Gebühren betragen für die Jugendfischer-/Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28,00 Euro und für die Fischerprüfung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 56,00 Euro. Die Gebühren sind bei der o. g. Behörde einzuzahlen bzw. werden mit- tels Kostenfestsetzungsbescheid nach Antragstellung erhoben. Für die Zulassung zur Fischerprüfung ist entsprechend der Prüfungsord- nung ein Nachweis über die Teilnahme am Pflichtlehrgang zur Vorbereitung erforderlich. Lehrgänge werden von den Anglerverbänden durchgeführt. Landrat Dr. Michael Ermrich und der Vorsitzende des Kreistages, Dr. Michael Haase, fanden zum Abschied herzliche Worte, denn Peter Lehmann gehör- te nach der Wende zu den Kommunalpolitikern der ersten Stunde. Als ge- wähltes Kreistagsmitglied hat er sich seit 1990 im Landkreis Wernigerode und seit 2007 im Landkreis Harz ehrenamtlich engagiert. Dass er nicht nur dieses Engagement – wie er in seiner politischen Erklärung betonte – stets als „gelebte und lebendige Demokratie“ verstanden hat, zeigen auch die vielen anderen gesellschaftlichen Bereiche, die Peter Lehmann durch sein ehrenamtliches Wirken mitprägt. Als Mitinitiator und Sprecher des „Bürger-Bündnisses Wernigerode für Weltoffenheit und Demokratie“ hat er sich nach der Kreisgebietsreform be- sonders aktiv und erfolgreich für die Zusammenarbeit vergleichbarer Bür- gerbündnisse im Landkreis Harz eingesetzt und ist heute einer der markan- testen Akteure in diesem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. n Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Verwaltungsgericht Magdeburg gesucht Landkreis. Für die diesjährigen Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht in Magdeburg werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Harz gesucht. Voraussetzungen für die Aus- übung dieses Amtes sind, dass die Interessierten deutsche Staatsbürger sind, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in- nerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken sie bei mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit. Sie werden für fünf Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Zur Vermeidung von unzumutbaren Belastungen werden die ehrenamt- lichen Richterinnen und Richter zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sit- zungstagen im Jahr herangezogen. Nicht berufen werden können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Mitglieder des Bundesta- ges, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder Landesregierung, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. Interessenten können sich bis zum 07. September 2009 beim Ordnungs- amt des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halberstadt entweder telefonisch unter 03941/ 5970 – 4551 oder schriftlich bewerben. Ansprechpartnerin ist Frau Ecklebe. Bei der schriftlichen Bewerbung sollen der Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, der Beruf, die Wohnanschrift und die Telefonnum- mer angegeben werden. Bei Interesse an dieser Aufgabe ist eine Erklärung auszufüllen, die ebenfalls unter der vorgenannten Anschrift bzw. Telefon- nummer angefordert werden kann. n Ausgabe 7 | 2009
Das Projekt "Projektbericht Erfahrungen mit der EnEV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Umweltbewusstes Bauen durchgeführt. Im Februar 2002 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Hauptanforderungsgröße ist der Jahres-Primärenergiebedarf als Gradmesser der Umweltbelastung durch die Wärmeversorgung von Gebäuden. Die Einhaltung dieses Primärenergiebedarfs wird in einem Energiebedarfsausweis festgehalten. Darüber hinaus wird der für den Verbraucher interessante Endenergiebedarf ausgewiesen. Um dies zu ermöglichen, fließt neben dem baulichen Wärmeschutz auch die Anlagentechnik in das Nachweisverfahren mit ein. Von den an der Planung beteiligten Personen ist damit eine umfassende Betrachtung gefordert. Im günstigsten Fall wird die Planung flexibler, es findet früher eine größere Abstimmung zwischen den Beteiligten statt und es werden Ausführungsvarianten untersucht. Gleichzeitig mit der EnEV-Einführung fand eine Deregulierung der Bauordnung statt. Der Energiebedarfsausweis wird weitestgehend nicht mehr von staatlicher Seite aus geprüft und überwacht. Für die Nachweisaussteller bedeutet das neue Anforderungen bei gleichzeitig weniger Kontrolle. Seit Einführung der EnEV sind vier Jahre vergangen, die Planer haben sich entsprechend mit der Thematik vertraut gemacht und Erfahrungen gesammelt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden - der Einfluss der Nachweisführung auf die Planung und die Ausführung - die Randbedingungen zur Erstellung des Nachweises - die Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung (Planer, Nutzer und Bauaufsicht) - die Durchführungsbestimmungen ausgewählter Länder - der Einfluss der EnEV auf die Planungs- und Baukosten (in begrenztem Maße) sowie - die eingereichten Nachweise untersucht. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse über die eingesetzte Software und den Einfluss von Fördermaßnahmen gewonnen. Eine umfangreiche Fragebogenaktion und telefonische Interview bilden die Datengrundlage.
Das Projekt "Entwicklung von Handlungskompetenzen und Fachkenntnissen für Agenda 21 - Prozesse im Themenfeld 'Arbeit und Umwelt'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Projekt hat zum Ziel, für die Akteure der Lokalen Agenda 21 ein berufsbegleitendes Lernmodell im Themenfeld 'Arbeit und Umwelt' zu entwickeln. Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit soll vor dem Hintergrund der Diskussionen um 'Zukunft der Arbeit' und 'zukunftsfähige Arbeits- und Lebensformen' konkretisiert werden. Auf der Basis des Diskussions- und Sachstandes in vier europäischen Ländern (Italien, Deutschland, Schweden, Spanien) wird der Qualifikationsbedarf ermittelt. Diese Bedarfsanalyse bildet die Grundlage für die Konzeption praxisnaher Lerneinheiten, die auf die Entwicklung von Handlungsfähigkeit und fachlicher Kompetenz der lokalen Agenda-Akteure zielen. Das Projekt wird in einem ersten Arbeitsschritt ermitteln, welche Agenda-Aktivitäten im Themenfeld Arbeit und Umwelt bereits durchgeführt worden sind. Hierbei soll in Deutschland vor allem auf die Erfahrungen in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen und Bayern zurückgegriffen werden. Weitere Informationen unter: 'http://www.ambiente-lavoro.it'.
Das Projekt "Evaluation und Begleitung der Umsetzung der Energieeinsparverordnung 2002 in Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Um die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Wohngebäudebereich umzusetzen wurde Anfang 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland eingeführt. Diese brachte zum einen eine erweiterte integrierte Betrachtungsweise von Gebäude und Anlagentechnik mit sich. Dadurch ergaben sich erhöhte Anforderungen u.a. an Anlagenplaner und Architekten. Zum anderen wurde der Bauprozess weitgehend dereguliert. Für die Umsetzung der EnEV bedeutet dies, dass sich der Bauprozess vor allem zwischen den jeweiligen betroffenen Akteuren auf privater Basis regeln soll, da der Staat sich als Kontrollinstanz weitgehend zurückzieht. Es bestand daher Bedarf, die Umsetzung der EnEV-Einführung im Neu- und Altbau kritisch zu begleiten und deren Erfolg im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele zu evaluieren. Die Evaluation des Vollzugs der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass eine weitgehende Deregulierung im Bauprozess stattgefunden hat. Auf be-hördliche Prüfungen der Nachweise und Energiebedarfsausweise sowie auf behördliche Kon-trolle der Bauausführung wird weitgehend verzichtet wird. Die umfangreichen Befragungen haben allerdings ergeben, dass die Verlagerung der Verantwortung auf die privatrechtliche Seite nicht als ausreichend für die Einhaltung der EnEV angesehen wird. Auf Grund der feh-lenden Kontrolle werden Fehlentwicklungen begünstigt, da Marktakteure, welche die Regeln nicht einhalten, kaum mit Konsequenzen zu rechnen haben. Die Einführung der EnEV hat zwar die integrierte Planung leicht verstärkt, die EnEV wird aber als zu komplex angesehen. Eindeutig sind die Anbieter auch der Meinung, dass der Hausbesitzer zu wenig über die Themen am Bau informiert ist. Die Befragungen haben aber auch gezeigt, dass es mit Einführung der EnEV zu einer erheblichen Anhebung der Dämm-stärken im Gebäudebestand kam. Allerdings werden auch heute noch bei einer Sanierung der Außenfassade der Gebäude der Grossteil ohne Einbringen einer Wärmedämmung vorgenom-men. Wird das theoretische Minderungspotenzial für den Wohngebäudebestand in Baden-Württemberg auf Basis der EnEV-Bauteilanforderung berechnet, ergeben sich etwa 575 GWh jährlich. Auf Grund verschiedener Restriktionen ergibt sich allerdings ein maximales realisti-sches Minderungspotenzial durch Dämmmaßnahmen in Baden-Württemberg von etwa 250 GWh jährlich. Insgesamt kommt es, je nach Güte des Vollzugs, im Wohngebäudebestand Ba-den-Württemberg in den nächsten Jahren durch nachträgliche Dämmmaßnahmen und EnEV-induzierte Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik zu einer CO2-Minderung im Gebäude-bestand Baden-Württembergs zwischen jährlich etwa 130.000 und 170.000 Tonnen.
Das Projekt "Beobachtung und Evaluation der Energieausweispraxis im mitteleuropäischen Vergleich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführt. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung von Energieausweisen. Die Richtlinie sollte bis spätestens 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Untersuchung war, die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer mit der Ausstellung von Energieausweisen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie zu sammeln und auszuwerten. Die europäische Kommission lässt den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung große Spielräume. Insbesondere können diese die Bewertungsmethode selbst festlegen und zwischen dem berechneten Bedarf und dem gemessenen Verbrauch als Indikator der Gesamtenergieeffizient wählen. Zudem können sie festlegen, welche Experten für die Ausstellung von Energieausweisen zugelassen werden. In Deutschland hat es im Vorfeld der Umsetzung viele Diskussionen über das Nebeneinander von bedarfsbasierten und verbrauchsbasierten Energieausweisen gegeben. Auch wurde der Aufwand für die Ausstellung von Energieausweisen kritisch hinterfragt. Es ist davon auszugehen, dass auch im benachbarten Ausland vergleichbare Kontroversen ausgetragen wurden. Vor diesem Hintergrund wurde im Projekt die Energieausweispraxis in Deutschland mit der in neun Nachbarländern verglichen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen der deutschen Regierung bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Umsetzung der EPBD zur Verfügung stehen. Die Untersuchung beschreibt die nationale Umsetzung entprechend dem Stand im Herbst 2008. Es wurden dabei folgende Länder berücksichtigt: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Polen und Schweden. Wegen einer verzögerten Umsetzung in Polen lagen dort noch keine verwertbaren Ergebnisse vor, so dass Polen nicht mit in die Auswertung integriert werden konnte. Für Großbritannien obliegt die Umsetzung den einzelnen Ländern. In diesem Bericht wurde die Umsetzungspraxis in England und Wales untersucht.
Das Projekt "Marktentwicklung bei der Ausstellung von Energieausweisen im Gebäudebestand" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weeber + Partner, Institut für Stadtplanung und Sozialforschung durchgeführt. Anbieter, Leistungen und Nachfrage bei der Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude sind heterogen. Mit dem Forschungsprojekt wurden die Marktentwicklungen sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite empirisch untersucht. Schrittweise ist es in Deutschland zur Pflicht geworden, bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnungen und Wohngebäuden auf Verlangen des Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Der Markt für Energieausweise ist heterogen. Das Spektrum auf der Anbieterseite ist groß, es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Aussteller, die Energieausweise anbieten. Die EnEV 2007 lässt zudem verschiedene Verfahren bei der Erstellung des Energieausweises zu. Der grundsätzliche Unterschied ist, ob dem Ausweis die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und der berechnete Bedarf (Bedarfsausweis) oder der Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) zu Grunde gelegt werden. Abhängig vom Leistungsaufwand bei der Erstellung werden Energieausweise zu sehr unterschiedlichen Preisen angeboten. Auf der Nachfrageseite gibt es die professionellen und privaten Wohnungseigentümer, die aktuell für Verkauf oder Vermietung einen Ausweis brauchen und solche, die freiwillig oder 'auf Vorrat' für künftige Schritte einen Ausweis in Auftrag geben. Mit der Empirie sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite wurde ein systematischer Überblick über das Marktgeschehen bei der Anfertigung der Ausweise für den Wohnungsbestand gewonnen. Damit liegen wertvolle Strukturdaten zur Funktionsweise und Akzeptanz der Energieausweise vor.
Das Projekt "Erstellung von Gebäudezertifikaten für repräsentative Regierungsbauten in Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken durchgeführt. Für ausgewählte Berliner Regierungsgebäude wurden Energieausweise nach den Vorgaben der zu erwartenden nationalen Verordnung EnEV 2007 erstellt und erste Erfahrungen für komplexe Nichtwohngebäude gesammelt. Damit stand auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand auf dem Prüfstand. Ausgangslage: Zum 4. Januar 2003 trat die Europäische Richtlinie 'Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden' in Kraft. Sie war bis Anfang 2006 in nationales Recht umzusetzen. Dazu wurden in Deutschland u.a. vielfältige Forschungsprojekte initiiert. Zum Projektstart stand das technische Regelwerk DIN V 18599 'Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden' zur Verfügung - als Instrument für die Berechnung der Bedarfswerte gemäß EU-Richtlinie. Die Umsetzung der mehrere hundert Seiten umfassenden Vornorm erfolgte in einem auf Excelbasis entwickelten Berechnungstool, sodass die praktische Anwendung des Normungswerkes gewährleistet war. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde ein mit den Ressorts vorabgestimmter Entwurf für das Layout des Energieausweises erarbeitet und in einer Druckapplikation anwenderfreundlich umgesetzt. Damit bestanden die grundlegenden Voraussetzungen für die Erstellung von Energieausweisen gemäß EU-Richtlinie bzw. der zu erwartenden nationalen Verordnung EnEV 2007.
Das Projekt "Innovative Weiterentwicklung der Wärmebedarfsprognose und PV-Potentialanalyse für Gebäude und Stadtquartiere auf Basis von 3D Gebäude- und Stadtmodellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für angewandte Forschung an Fachhochschulen, Nachhaltige Energietechnik - zafh.net durchgeführt. 75% der weltweit eingesetzten Energie wird in Städten verbraucht. Die Endlichkeit der fossilen Brennstoffe und die erforderliche Reduktion von Treibhausgasemissionen führt zu der Notwendigkeit den Energiebedarf deutlich zu reduzieren. Für diese Aufgabe sind Szenarien und Prognosen des Energiebedarfs auf Stadtebene ein wichtiges Instrument, mit welchem die Potenziale für die Energieeffizienz und die Substitution fossiler Energien durch erneuerbare Energie identifiziert und abgeschätzt werden können. Daher wurden im Rahmen dieses Vorhabens durch innovative Integration verschiedener Software-Module und Werkzeuge die Voraussetzungen geschaffen, um Wärmebedarf sowie PV-Potenzial nicht nur für einzelne Gebäude sondern auch für ganze Stadtquartiere schnell, einfach und genau ermitteln zu können. Dadurch werden entscheidende Zeit- und Kostenersparnisse erzielt. Die Anwendung der entwickelten Methoden und Softwarebausteine durch Unternehmen, Kommunen, Energieberater und Energieversorger soll letztendlich die Verbesserung der Energieeffizienz auf der Gebäude- und Stadtebene garantieren und die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen steigern. Die Wärmebedarfssimulation auf Basis von 3D Stadtmodellen liefert gute Ergebnisse und erfolgt weitgehend automatisiert. Wärmebedarfsausweise können, bei guter Sachdatenlage, automatisiert erstellt werden. Durch die Entwicklungen wurden die typische Hürde kommerzieller Software, die Schnittstellenproblematik, auch im Hinblick auf die Nutzung von Web-services weiter analysiert und teilweise durch die Nutzung von Standards eliminiert. Dadurch ergibt sich eine wesentliche Zeit- und Kostenersparnis bei der Ermittlung des Wärmebedarfs auf städtischer Ebene. Die Ansätze zur automatisierten PV-Potentialanalyse auf Basis von 3D-Stadtmodellen wurden weiterentwickelt. Die genaue quantitative Bestimmung des U-Wertes von Außenbauteilen stellt sich als messtechnisch aufwändig und fehlerbehaftet dar. Dennoch ist die Thermographie aufgrund der hohen Datenerfassungsrate gut geeignet, um in Kombination mit mobile Mapping (fahrzeuggestützte Datenerfassung) den baulichen Zustand ganzer Stadtquartiere erfassen zu können. Die Ergebnisse des Vorhabens werden im Rahmen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten und gerade angelaufenen Forschungsprojekts 'SIMSTADT' gemeinsam mit dem Partner M.O.S.S. Computer Grafik Systeme GmbH intensiv weiterentwickelt.
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