Das Projekt "ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau" wird/wurde ausgeführt durch: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL).Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)
Die Karte zeigt das 110 kV-Netz der Netze BW GmbH als regionalen Netzbetreiber. Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.
Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 S. 1. Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. In Zusammenhang mit der Errichtung der Höchstspannungsfreileitung sollen Änderungen an der 110-KV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr und der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren durchgeführt werden. Für die Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alte Fassung (a.F) in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F.. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern, Ohne Getelo, Gildehaus, Schwefingen, Nordhorn, Vierhöfen, Hesepe, Engden, Ringe, Hoogstede, Osterwald, Emlichheim, Wietmarschen, Neuenhaus und Steinau beansprucht. Darüber hinaus erfolgt ein Teil der Kompensation im Kompensationsflächenpool der Niedersächsischen Landesforsten „Heidfeld“ in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden rund 57 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Meppen (Mast 344) bis zum Punkt Haddorfer See (Mast 203). Eine Realisierung mit Erdkabeln ist in den Antragsunterlagen nicht vorgesehen. Der beantragte Leitungsabschnitt ist Teil des Neubauprojektes Dörpen West – Niederrhein, das sich in insgesamt acht planfestzustellenden Abschnitte gliedert; sechs Abschnitte in Nordrhein-Westfalen und zwei Abschnitte in Niedersachsen. Der Bundesgesetzgeber hat im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das Leitungsvorhaben festgestellt. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken nach § 2 EnLAG (a.F.), die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen dienen sollen. Die plangegenständliche Leitung verläuft durch den Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim. Sie beginnt im Gebiet der Stadt Meppen, verläuft dann durch die Gemeinden Emsbüren, Geeste und Wietmarschen und die Stadt Lingen (Ems), die Gemeinden Salzbergen und Twist sowie die Samtgemeinde Schüttorf. Sie berührt dabei die Gebiete Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern und Ohne. Im Rahmen des Neubaus werden zwei bestehende 110-kV-Leitungen teilweise zurückgebaut: 1. Leitungen Salzbergen – Haren, Nr. 0541, der Deutschen Bahn (DB) Netz Service GmbH, von Punkt Lohne bis Punkt Dalum 2. Leitung eines regionalen Versorgers, ebenfalls von Punkt Lohne bis Punkt Dalum In Zusammenhang mit dem Rückbau der DB Leitung Nr. 0541 wird ein 110-kV- Mast neu errichtet. Erreicht werden soll mit diesem Vorhaben die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der nordwestlichen Küstenregion und der Region Niederrhein. Die 380-kV-Verbindung dient vor allem dem Abtransport der Energie aus Offshore- und Onshore-Windparks. ERGÄNZUNG 1. DECKBLATTÄNDERUNG Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen 1. Planänderung Abschnitt Haddorfer See-Meppen“ zugänglich. ERGÄNZUNG 2. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die 2. Deckblattänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: • Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 • Geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253 auf dem Gebiet der Gemeinde Emsbüren • Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie) auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste • Anpassung des Schutzstreifens im Mastbereich Nr. 232 - 238 • Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015 • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecke im Mastbereich 302 Von der Änderung betroffen sind Grundstücke in den Gemeinden Emsbüren und Geeste. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. ERGÄNZUNG 3. DECKBLATTÄNDERUNG Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA 7 Haddorfer See-Meppen DB 3“ zugänglich. ERGÄNZUNG 4. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG In der 4. Deckblattänderung erfolgt eine Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Einwendungen Privater und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Hierbei erfolgen keine Änderungen von Leitungseinführung, Maststandorten, - höhen oder anderer technischer Parameter. Inhalt der beantragten 4. Deckblattänderung ist die Aktualisierung der umweltfachlichen Unterlagen im Genehmigungsabschnitt. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben vom 15.02.2024. Diese konnten bis zum 06.03.2024 eine Einwendung oder Stellungnahme übermitteln. In den Unterlagen des vorliegenden Antrags ist die beantragte Trasse in rot dargestellt. Änderungen im Rahmen der 2. Deckblattänderung sind grün dargestellt, während der entfallende ursprüngliche Planungsstand durch grüne Kreuze markiert ist. Die im Rahmen der vorhergehenden 1. Deckblattänderung erfolgten Änderungen sind zudem in blau dargestellt. Die Änderungen aufgrund der 4. Deckblattänderung erfolgte in magentafarbener Schrift.
Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 70 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Wehrendorf in Niedersachsen. Das in der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unter der Nummer 16 festgelegte Leitungsvorhaben umfasst insgesamt vier Genehmigungsabschnitte. Hiervon verlaufen zwei auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW): GA 1 und GA 2; sowie zwei auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen: der antragsgegenständliche GA 3 vom Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zu NRW bis zur Umspannanlage Lüstringen mit einer Länge von ca. 25,5 km sowie der GA 4, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens sein wird. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kerßenbrock, Wellingholzhausen, Peingdorf und Vessendorf in der Stadt Melle, in den Gemarkungen Bissendorf, Holte-Sünsbeck, Natbergen, Stockum-Gut und Uphausen-Eistrup in der Gemeinde Bissendorf, in den Gemarkungen Allendorf, Borgloh-Wellendorf, Ebbendorf, Uphöfen in der Gemeinde Hilter, in den Gemarkungen Schinkel, in der Gemarkung Voxtrup in der Stadt Osnabrück sowie in der Gemarkung Holsten-Mündrup in der Stadt Georgsmarienhütte sowie nur für Zuwegungen in der Gemarkung Aschen in der Stadt Dissen beansprucht. Für Ersatzaufforstungsmaßnahmen außerhalb des Trassenverlaufs werden Grundstücke in der Gemarkung Scharmbeck der Gemeinde Faßberg, Baven und Oldendorf in der Gemeinde Südheide, Hohnebostel und Langlingen der Gemeinde Langlingen in der Samtgemeinde Flotwedel, Hohne der Gemeinde Hohne in der Samtgemeinde Lachendorf und Eversen in der Stadt Bergen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst: Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Lüstringen im Genehmigungsabschnitt 3 zwischen dem Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (Stadt Melle) und der UA Lüstringen (Stadt Osnabrück). Die Höchstspannungsleitungsverbindung soll auf Grundlage des durch das EnLAG vorgegebenen Pilotcharakters auf einer Strecke von ca. 25,5 km als Kombination aus Freileitung und Teilerdverkabelung (TEV) umgesetzt werden. Die TEV wird als Pilotstrecke auf einer Länge von ca. 8,9 km realisiert. Für die Verbindung von Freileitung und Erdkabel ist eine sogenannte Kabelübergabestation (KÜS) erforderlich, die den Übergang der Stromleiter in das Erdreich sicherstellt. Gleichzeitig werden im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens mehrere Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen sowie Änderungen beantragt: Insgesamt gliedert sich das Projekt GA 3 zwischen dem Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen in insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel. Die Maßnahme I stellt die Fortführung der in den nordrhein-westfälischen Abschnitten GA 1 (UA Gütersloh – Pkt. Hesseln) und GA 2 (Pkt. Hesseln - Pkt. Königsholz) ebenfalls als Bl. 4210 bezeichneten Freileitung dar. An der Landesgrenze am Pkt. Königsholz werden aus NRW zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreise übergeben und auf dem Neubau Richtung Nordwesten bis zur KÜS Steingraben bzw. Pkt. Steingraben weitergeführt. Die KÜS Steingraben (Stations-Nr. 01232) beschreibt die Maßnahme II und dient dem Systemübergang zwischen Freileitung und Erdkabel. Das Erdkabel Bl. 4252 zwischen der KÜS Steingraben und der UA Lüstringen ist die Maßnahme III und umfasst zwei 380-kV-Stromkreise. Die 380-kV-Stromkreise von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen der Maßnahmen I bis III dienen dazu, die bestehende 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 2310 zu ersetzen. Der Rückbau der Bl. 2310 beschreibt die Maßnahme IV. Die Bestandsleitung Bl. 2310 trägt heute den zu ersetzenden 220-kV-Stromkreis und einen 110-kV-Stromkreis. Die Maßnahme V beschreibt die Anpassungen an der 110-kV-Hochspannungsleitung Bl. 0226. Im Bereich Allendorf knüpft im Bestand die zwei 110-kV-Stromkreise tragende Bl. 0226 an die 110-kV-Stromkreise der Bl. 2310 und der Bl. 1123 an. Zukünftig wird diese Anknüpfung der 110-kV-Stromkreise ca. 700 m weiter östlich am Pkt. Allendorf Ost an der neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. Rückbau 110-/220-kV-Freileitung, Bl. 2310 4210 stattfinden. Auf diesen ca. 700 Metern (räumliche Distanz zwischen Pkt. Allendorf und Pkt. Allendorf Ost) wird die Bl. 0226 zurückgebaut und für die Anknüpfung an die neue Bl. 4210 ein neuer 110-kV-Mast am Pkt. Allendorf Ost errichtet. In der KÜS Steingraben werden von den auf der neuen Freileitung Bl. 4210 geführten zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreisen nur die beiden 380-kV-Stromkreise verkabelt. Die beiden 110-kV-Stromkreise werden an dem im Nahbereich der KÜS Steingraben liegenden Pkt. Steingraben auf die bestehende 30-/110-kV-Freileitung Bl. 1123 ab- und in nördlicher Richtung bis zur UA Lüstringen als Freileitung weitergeführt. Derzeitig werden auf der Bl. 1123 ein 110-kV- und abschnittsweise ein 30-kV-Stromkreis geführt, die dann zukünftig durch die beiden am Pkt. Steingraben von der Bl. 4210 abgeführten 110-kV Stromkreise ersetzt und bis zum Pkt. Voxtrup Süd auf der 110-kV-Spannungsebene betrieben werden. Südlich des Pkt. Steingraben muss das bis zum Pkt. Allendorf parallel zur Bl. 2310 verlaufenden Teilstück der Bl. 1123 zurückgebaut werden, da die Bl. 1123 in Teilen im zukünftigen Trassenraum der geplanten Leitung steht. Die Anpassungen der Bl. 1123 werden in der Maßnahme VI zusam-mengefasst. Im Bereich Pkt. Voxtrup Süd enden derzeit die Bestandsleitungen der Bl. 2310 und Bl. 1123 und übergeben die Stromkreise an die Bl. 2476 und Bl. 0089, die diese bis in die UA Lüstrin-gen einführen. Durch den Rückbau der Bl. 2310, von der aus die beiden Stromkreise auf die Bl. 2476 heute umgelegt werden, werden dann auf der Bl. 2476 die Gestängeplätze dieser beiden Stromkreise frei. Diese werden zukünftig von den 110-kV-Stromkreisen der ange-passten Bl. 1123, die dann am Pkt. Voxtrup Süd auf die Bl. 2476 umgelegt wird, weiter ge-nutzt. Dadurch entsteht zwischen der Landesgrenze und der UA Lüstringen über die Bl. 4210, Bl. 1123 und Bl. 2476 eine durchgehende Verbindung von zwei 110-kV-Stromkreisen. Die nötigen Anpassungen an der Bl. 2476 stellen die Maßnahme VII dar. Durch die Umlegung der beiden 110-kV-Stromkreise der angepassten Bl. 1123 auf die Bl. 2476 kommt es zu Minderabständen der einzelnen Leiterseile auf einem Spannfeld der Bl. 0768, die am Pkt. Voxtrup Süd ebenfalls zwei 110-kV-Stromkreise an die Bl. 2476 übergibt. Um diese Minderabstände zu vermeiden, werden die Leiterseile eines 110-kV-Stromkreises der Bl. 0768 in diesem Spannfeld ausgetauscht und mit angepasster Zugspannung neu ver-legt. Diese Anpassung der Bl. 0768 beschreibt die Maßnahme VIII. Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung wird anstelle des bisherigen Mastes Nr. 52 der Bl. 2310 ein Provisorium (Mast P 52) im bestehenden Schutzstreifen hergestellt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Das im vorliegenden Genehmigungsabschnitt Voerde – Rheinberg beantragte Vorhaben besteht aus dem Freileitungsprovisorium, das als temporäre Freileitung ausgeführt wird, und dem Erdkabelpiloten, welches letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen wird. Bei dem vorliegenden Planfeststellungsabschnitt soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – 110-/380-kV Höchstspannungsleitungsverbindung (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Für die kommenden Jahre ergeben sich jedoch auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall (Ausfall eines Betriebsmittels z.B. eines Stromkreises) netztechnische Engpässe, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen sowie deutlicher Engstellen in der Freischaltmöglichkeit beim weiteren notwendigen Netzausbau im westlichen Rheinland entstehen. Um die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten versorgungstechnisch überbrücken zu können wird im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ebenfalls ein rd. 10,2 km langes Freileitungsprovisorium als temporäre Überbrückung bis zur Inbetriebnahme des Erdkabelpiloten benötigt und beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Voerde und der Stadt Rheinberg beansprucht. Das Planfeststellungsverfahren wurde Ende September 2022 eingeleitet (Einreichzeitpunkt 1) und durch ergänzende Unterlagen Ende Juni 2023 in Bezug auf den Kabelpiloten konkretisiert (Einreichzeitpunkt 2). Nach Auswertung der in das Planfeststellungsverfahren von Privaten und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen und nachfolgenden Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange, beabsichtigt die Vorhabenträgerin ine Planänderung des Vorhabens. Die Planänderung umfasst im Wesentlichen die Anpassung von Einleitstellen zur Bauwasserhaltung für den Kabelpiloten und die damit verbundenen umweltfachlichen Auswirkungen. Im Rahmen der Planänderung werden alle hiermit im Zusammenhang stehenden Unterlagen angepasst.
Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.
Welche Abstände zu Wohnhäusern müssen Stromleitungen einhalten? Bundesweit geltende Mindestabstände für Stromleitungen gibt es nicht. Zum Teil existieren landesrechtliche Regelungen. Allerdings müssen Stromleitungen so weit von Wohnhäusern entfernt sein, dass die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte eingehalten werden. Bei neuen Trassen dürfen Höchstspannungs-Freileitungen, die mit Wechsel- bzw. Drehstrom betrieben werden, nicht über Gebäude geführt werden, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (z.B. Wohngebäude; § 4 Abs. 3 der 26. BImSchV ). Zudem wurde für den Netzausbau im Höchstspannungsbereich mit dem Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vom 21. Dezember 2015 ( BGBl . 2015 I, S. 2490) beschlossen, dass die neuen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung errichtet werden (§ 3 des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan – BBPlG ). Bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich sind Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten ( § 3 Abs. 4 BBPlG ). Für Höchstspannungs-Drehstrom-Leitungen soll der Einsatz von Erdkabeln zunächst im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden. Durch das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2015 wird die Anzahl der Pilotvorhaben, für die eine Erdverkabelung ermöglicht wird, erhöht. Hauptkriterium sind auch hier die oben genannten Abstände zu Wohngebäuden ( § 4 BBPlG , § 2 Abs. 2 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ).
Das Projekt "Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf Wirksamkeit des Umweltschutzes (umweltfachlich, planerisch, rechtlich)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hitschfeld, Büro für strategische Beratung GmbH.Die Bundesregierung beabsichtigt einen beschleunigten Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. 2011 schufen die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) die gesetzlichen Grundlagen dafür. Der Ausbau des Übertragungsnetzes soll nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch umweltverträglich und transparent erfolgen. Das Vorhaben soll das Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigung und Umweltschutz untersuchen auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Erfahrungen mit der Umsetzung. Zu berücksichtigen sind Beiträge und Erörterungen bei der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, insbesondere die Stellungnahmen der Umweltseite. Untersuchungsgegenstände: Geht der Ansatz des beschleunigten Netzausbaus de facto zu Lasten von Umweltbelangen? Welchen Umwelt-, Ressourcenschutz- und Klimanutzen bringt das neue Planungs- und Genehmigungsverfahren unter weitgehender Konzentration der Entscheidungskompetenzen auf eine Bundesbehörde sowie eine Gerichtsinstanz? Wird Beschleunigung erreicht? Welchen Stellenwert erlangt der Umwelt- und Ressourcenschutz? Wo liegen die verfahrensrechtlichen und faktischen Grenzen bzw. Hemmnisse der 'neuen' Elemente des mehrstufigen Verfahrens (z.B. Auswahl und Prüfung von Alternativen im Rahmen der Umwelt- und der Raumverträglichkeitsprüfung, Einbezug und Berücksichtigung der Länderinteressen, potenzielle Konflikte zwischen Umweltschutzgütern); Verknüpfung formeller und Informelle Beteiligungselemente (Beteiligung / Information der Umweltverbände). Welche Rechtsfragen verzögern den Netzausbau, welche Lösungsansätze sind denkbar, was ist auf mehrstufige (kaskadenförmige) Verfahren übertragbar?
Das Projekt "VerNetzen, Sozial-ökologische, technische und ökonomische Modellierung von Entwicklungspfaden der Energiewende" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Umwelthilfe e.V..Die DUH wird maßgeblich Arbeitspaket 2 'Analyse der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Akzeptanz' durchführen und bei den anderen Arbeitspaketen unterstützen. In AP 2 werden die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche Akzeptanz mit einem Schwerpunkt auf den Technologiebereich Netz, unter Mitbeachtung der Bereiche Speicher und Erzeugung basierend auf den Erfahrungen zum Netzausbau herausgearbeitet und weiter vertieft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen (EnLAG, NABEG, EnWG, VwVfG, Raumordnung, Baurecht etc.) werden daraufhin analysiert, inwieweit sie regionale Akzeptanz behindern oder fördern. Seit 2008 werden im Dialogforum 'Forum Netzintegration Erneuerbare Energien' überregional Politikempfehlungen zum regional und naturschutzfachlich akzeptablen Umbau der Stromnetzinfrastruktur erarbeitet (Plan N, 2010; Bilanz Plan N, 2012, Plan N 2.0, in Arbeit). Die Handlungsempfehlungen sowie die Bilanz zur Umsetzung der Plan-N-Maßnahmen von 2012 werden in Bezug auf ihre Akzeptanzwirkung untersucht. Zusätzlich werden Schlüsselfaktoren aus der sozial-psychologischen Akzeptanzforschung für die Westtrasse Schleswig Holstein (Akzeptanzuntersuchung der Uni Halle, laufend) und Wahle Mecklar (u.a. Schweizer-Ries 2010) herausgearbeitet. Im Anschluss an die Analyse werden Fachgespräche durchgeführt, um offene Fragen mit den entsprechenden Experten zu diskutieren.
Das Projekt "Qualifizierung des Alternativenvergleichs als Mittel zur Beschleunigung und Akzeptanzsteigerung der Planung von Stromtrassen^Entwicklung von Ansätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung und -arbeit beim Alternativenvergleich, Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen technischer und räumlicher Alternativen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.Ein wesentliches Ziel des Vorhabens besteht in der Erarbeitung einer Bewertungskonzeption für eine partizipative und effiziente Gestaltung des Alternativenvergleichs im Rahmen der Planung von Stromtrassen nach NABEG. Die verfahrensführenden Behörden sollen darin unterstützt werden, die Auswahl des Trassenkorridors in die Bundesfachplanung sowie die Auswahl der Alternativen im Planfeststellungsverfahren transparent, konfliktmindernd und rechtssicher zu leiten bzw. zu prüfen. Vohabenträger und Gutachter erhalten praktikable Methoden, um den Alternativenvergleich bei der Bundesfachplanung und Planfeststellung nachvollziehbar und belastbar durchzuführen. Das Methodenkonzept zielt insb. auf Vorhaben zum Netzausbau nach NABEG, soll aber auch auf die Höchstspannungsleitungen nach EnLAG und EnWG sowie ansatzweise auf die Mittel- und Niedrigspannungsebene übertragbar sein. Folgende Arbeitspakete sind vorgesehen: AP1 Technische und ökonomische Anforderungen an die Gestaltung von Netztrassen (Head: TU Ilmenau); AP2 Analyse ökologischer und sozialer Auswirkungen der Alternativen (Head: Bosch&Partner); AP3 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Netzausbau (Head: Uni Jena); AP4 Aufbereitung und Anpassung methodischer Ansätze zum Alternativenvergleich (Head: Dr. Wachter); AP5 Entwicklung von Ansätzen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Head: Uni Magdeburg); AP6 Erprobung der entwickelten Ansätze (Head: Bosch&Partner); AP7 Evaluation und Identifikation der Anschlussfähigkeit (Head: Bosch&Partner).
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unbekannt | 3 |
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Deutsch | 14 |
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Dokument | 5 |
Keine | 1 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 9 |
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Boden | 6 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Luft | 5 |
Mensch & Umwelt | 14 |
Wasser | 4 |
Weitere | 14 |