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Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr

Das Projekt "Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr" wird/wurde gefördert durch: Universität Kassel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesamthochschule Kassel, Fachbereich 6 Angewandte Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft - FPN Arbeitsforschung und Raumentwicklung.Es sollen zunaechst Hypothesen entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte durch das KrW-/AbfG (insbesondere Paragraphen 4, 5, 10-18) in die Praxis umgesetzt werden wird, insbesondere ob private Entsorgungstraeger nach dem KrW-/AbfG (Paragraphen 17, 18) gebildet werden und in welcher Weise diese Entsorgungs-Funktionen uebernehmen werden. Diese Neuregelung und ihre zu erwartende Umsetzung sollen diskutiert werden unter den besonderen Aspekten a) inwieweit sie positiv in Richtung Abfallvermeidung/-verwertung wirken, b) ob sie eine Zunahme von Abfalltransporten induzieren oder verstaerken. Schliesslich sollen Vorschlaege zur institutionellen Ausgestaltung kooperativer Ansaetze zur Abfallvermeidung/-entsorgung durch mehrere Unternehmen entsprechend den neuen rechtlichen Moeglichkeiten eroertert werden.

Stand der Technik bei der Entsorgung von Oel- und Fettabscheidern

Das Projekt "Stand der Technik bei der Entsorgung von Oel- und Fettabscheidern" wird/wurde gefördert durch: Haniel Rohr-Service. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Veranlasst durch ein Gutachten in einem Strafverfahren, ua wegen des Vorwurfes der umweltgefaehrdenden Abfallbeseitigung nach Paragraph 326 StGB, befasst sich das IWS seit 1994 mit der Entsorgung von Fettabscheiderinhalten. Als Fettabscheider werden hier ausschliesslich Abscheider nach DIN 4040 verstanden. Diese sind nach Ziffer 8.7 der DIN 1986 (Grundstuecksentwaesserung), Teil I in Betrieben einzubauen, in denen fetthaltiges Wasser anfaellt. Die Entsorgung von Abscheidern fuer Leichtfluessigkeiten (Benzin- und Mineraloelabscheider) nach DIN 1999 und Sperren fuer Leichtfluessigkeiten nach DIN 4043 (sog Heizoelsperren) blieben ausser Betracht. Ausserdem bezogen sich die Untersuchungen nur auf Indirekteinleiter in Staedten und Gemeinden mit ordnungsgemaess funktionierenden Kanalnetzen und Abwasserreinigungsanlagen. Fettabscheider dienen der Vorbehandlung von Abwasser, das in der beim Indirekteinleiter anfallenden Beschaffenheit nicht in die oeffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation eingeleitet werden darf. Bestandteil der Fettabscheider nach DIN 4040 ist neben dem Fettabscheideraum ein dem Fettabscheider vorgeschalteter Schlammabscheider zur Rueckhaltung der im Abwasser enthaltenen Sinkstoffe. Ueber eine Tauchwand wird das Abwasser in den Fettsammelraum geleitet, wo die Oele und Fette aufschwimmen und durch eine weitere Tauchwand vom Abfluss zurueckgehalten werden. Vor der Uebergabestelle in die oeffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation durchlaeuft das Abwasser noch einen Probenahmeschacht. Sowohl die im Schlammsammelraum sedimentierten Stoffe als auch die im Fettsammelraum abgeschiedenen Oele und Fette muessen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfaehigkeit aus den Fettabscheidern regelmaessig entleert werden. Im Regelfall werden damit einschlaegige Entsorgungsunternehmen beauftragt. Eine eindeutige, zusammenhaengende und widerspruchsfreie technische Regel ueber die Anforderungen an die Entsorgung von Fettabscheiderinhalten oder die Art und Weise, wie und wo Fettabscheiderinhalte zu entsorgen sind, findet sich weder in den og DIN-Normen noch im Abwassertechnischen Regelwerk der ATV (Abwassertechnische Vereinigung eV, Hennef). Die in Fettabscheidern nach DIN 4040 zu behandelnden Stoffe zaehlen nicht zu den gefaehrlichen Stoffen im Sinne des Paragraphen 7a WHG. Auch die Herkunft der Abwaesser laesst den Schluss zu, dass Anforderungen nach dem Stand der Technik nicht heranzuziehen sind. Dh, gefaehrliche Stoffe stehen hier nicht zur Debatte, denn die Begriffe 'Gefaehrliche Stoffe' und 'Stand der Technik' erlangen erst durch Konkretisierung in einer Abwasserverwaltungsvorschrift rechtliche Existenz. Somit gilt hinsichtlich der am Auslauf der Fettabscheider einzuhaltenden Abwasserbeschaffenheit nur das jeweilige kommunale Satzungsrecht. Die kommunalen Satzungen erhalten idR Anforderungen an die technische Ausbildung der Vorreinigungsanlagen als Bestandteil der Grundstuecksentwaesserung ...

Expertise zur Entsorgung der Inhalte von Fettabscheidern nach DIN 4040 mittels einer kombinierten mobilen Schlammsaug-/Entwaesserungseinheit fuer die Vor-Ort-Behandlung

Das Projekt "Expertise zur Entsorgung der Inhalte von Fettabscheidern nach DIN 4040 mittels einer kombinierten mobilen Schlammsaug-/Entwaesserungseinheit fuer die Vor-Ort-Behandlung" wird/wurde gefördert durch: Brauer Rohr & Umwelt GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Die gegenwaertige Technik der Entsorgung der Rueckstaende, die beim Betrieb von Abscheideranlagen fuer Fette nach DIN 4040 anfallen, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt aller Abscheideraeume komplett abgepumpt und als Mischung aus Abwasser, Fett und Schlamm entsorgt wird. In Abhaengigkeit vom Wartungszyklus und der Belastung der aufgeleiteten Abwaesser bestehen die zu entsorgenden Rueckstaende bis zu 95 Prozent aus Abwasser. Da idR nicht 'sortenrein' gesammelt wird, kommt meist nur eine Beseitigung der Rueckstaende auf dem Wege der Schlammbehandlung auf kommunalen Klaeranlagen in Frage. Eine weitere Schwachstelle der gegenwaertigen Praxis der Entsorgung von Fettabscheidern ist, dass die Abscheideraeume sowie die Zu- und Ableitungen der Fettabscheider nicht ordnungsgemaess gereinigt und gewartet werden. Dies ergibt sich bei den Schlammsaugwagen allein schon aus Gruenden des unzureichend mitgefuehrten Vorrats an Wasser. Als Alternative dazu kann der Einsatz mobiler Schlammsaug-/Entwaesserungsanlagen empfohlen werden. Ein Beispiel fuer eine derartige Anlage ist die kombinierte Schlammsaug-/Entwaesserungseinheit (KSE) der Fa Simson Moos, Sonderburg/Daenemark. Neben der Entsorgung abflussloser Sammelgruben fuer haeusliche Abwaesser wird diese Anlage in einigen Bundeslaendern auch schon zur Entsorgung von Fettabscheiderinhalten eingesetzt. Es wurden jedoch bisher noch keine Nachweise darueber erbracht, ob 1) die Beschaffenheit des Filtrats eine Rueckleitung in die Abscheideranlagen erlaubt, 2) die eingesetzten Flockungshilfsmittel unbedenklich und 3) die in der mobilen Anlage separierten und gesammelten Fette einer Verwertung zugaenglich sind. Um gesicherte Antworten auf diese Fragen zu erhalten, wurde das IWS mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

Entsorgung

Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Dabei genießt der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Bei der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen werden unterschiedliche Behandlungsverfahren angewendet. Sie richten sich nach der Beschaffenheit des Abfalls und dem Behandlungsziel. Kernziele einer fortschrittlichen Abfallbewirtschaftung sind, die Umwelt möglichst wenig zu beeinträchtigen und gleichzeitig den größtmöglichen Nutzen aus den Abfällen zu ziehen. Moderne Abfallwirtschaftskonzepte beinhalten alle notwendigen Schritte: von der Erfassung über den Transport von Abfällen bis hin zu deren Aufbereitung für die stoffliche beziehungsweise energetische Verwertung. Einige Abfallarten, wie zum Beispiel Papier oder Bioabfälle, sollten bereits am Entstehungsort separat erfasst werden. So können sie besser verwertet werden. Die weitere Aufbereitung beziehungsweise die Behandlung erfolgt in den für die jeweilige Art des Abfalls vorgesehenen technischen Anlagen. Wenn der Restmüll nicht direkt getrennt erfasst und gesammelt  wird, wird er in mechanisch-biologischen Behandlungsverfahren aufgeteilt. So können die stofflich verwertbaren oder heizwertreichen Fraktionen weiter genutzt werden. Das durch mechanische Trennung aussortierte Material wird im nächsten Schritt stofflich oder energetisch verwertet. Der Rest wird nach biologischer Behandlung auf Deponien abgelagert. Bei der thermischen Behandlung wird in der Regel die bei der Verbrennung entstehende Energie als elektrische Energie, Wärme und/oder Prozessdampf genutzt. Bioabfälle können ebenfalls zur Energiegewinnung genutzt werden. Hierzu werden sie zuerst in Biogasanlagen vergoren, so dass nutzbares Biogas entsteht. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungsverfahren, welche die Zerstörung beziehungsweise Umwandlung der darin enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Je nach Art und Beschaffenheit des gefährlichen Abfalls ist eine Behandlung in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder in Anlagen zur chemisch-physikalischen Behandlung erforderlich.

Bedarfsprüfung/Vorschläge zur Anpassung des KrW-/AbfG in Folge der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG sowie der Erfahrungen im Vollzug des Gesetzes

Das Projekt "Bedarfsprüfung/Vorschläge zur Anpassung des KrW-/AbfG in Folge der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG sowie der Erfahrungen im Vollzug des Gesetzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Lüneburg, Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO), Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht.A) Problemstellung: Die immer umfangreichere Rechtsprechung des EuGH zum EG-Abfallrecht schlägt auch auf das deutsche Abfallrecht durch. Dies gilt für materielle Anforderungen ebenso wie für Überwachungs-, Planungs oder Genehmigungspflichten. Zum KrW-/AbfG selbst hat auch das BVerwG bislang strittige Auslegungsfragen höchstrichterlich entschieden, z.B. zur Getrennthaltung von Abfällen oder zum Abfallbesitzer. Präzisierungsbedarf gibt es schließlich auch hinsichtlich der Entsorgungsordnung, wie etwa hinsichtlich der Übertragung von Entsorgungspflichten (Beleihung). Zwar wird gegenwärtig auf EU-Ebene die Novellierung der Abfallrahmen-RL vorbereitet. Aber die dort aufzugreifenden Regelungsbereiche betreffen nicht die vorgenannten Präzisierungen, so dass eine parallele Vorgehensweise - Klärung nationaler Rechtsfragen und Novellierung des europäischen Abfallrechtes - erforderlich ist. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Zum Teil lassen sich Bestimmungen des KrW-/AbfG mit der Rechtsprechung des EuGH nur noch durch eine überaus 'großzügige' Auslegung in Einklang bringen. Ferner sind bestimmte Forderungen des Vollzuges/der Wirtschaft nach Klarstellung und Präzisierung des KrW-/AbfG - auch in Folge der vorgenannten Rechtsprechung - zu prüfen. C) Ziel des Vorhabens ist, im ersten Schritt den erforderlichen Anpassungsbedarf des KrW-/AbfG durch entsprechende Analyse der europäischen/nationalen Rechtsprechung sowie der inzwischen fast zehnjährigen Vollzugserfahrungen zu ermitteln. Im zweiten Schritt sind ausformulierte Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Insgesamt soll damit Vertragsverletzungsverfahren vorgebeugt sowie der Vollzug im Interesse aller Beteiligten rechtsicherer und vereinfachend ausgestaltet werden. Zu behandeln sind nur die klärungsbedürftigen Rechtsfragen, die nicht schon durch die in Vorbereitung befindliche Novellierung des europäischen Abfallrechtes aufgegriffen werden (vgl. Ausführungen zu A).

Privatisierung in der Abfallwirtschaft

Das Projekt "Privatisierung in der Abfallwirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Institut für Angewandte Umweltforschung und -technik (BIfA).Gegenstand des Vorhabens ist die wissenschaftliche Ergründung der aktuellen Privatisierungs- bzw. Liberalisierungsbestrebungen speziell in der Siedlungsabfallwirtschaft in Deutschland sowie eine daran anknüpfenden Ableitung geeigneter Handlungsempfehlungen für die betroffenen Akteure respektive die staatlichen Institutionen. Neben der Frage des 'Ob' einer Liberalisierung steht insbesondere die Frage des 'Wie' zur Diskussion, wozu die Belange und Möglichkeiten der involvierten Akteure zu berücksichtigen sind. Dabei wurden ausgewählte Liberalisierungsszenarien betrachtet.

Möglichkeiten einer Regulierungsinstanz für die Siedlungsabfallwirtschaft insbesondere in Bayern

Das Projekt "Möglichkeiten einer Regulierungsinstanz für die Siedlungsabfallwirtschaft insbesondere in Bayern" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.Gegenstand des Vorhabens ist die Erörterung der Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung eines liberalisierten Entsorgungssektors mittels einer Regulierungsinstanz, wobei auch die bayerischen Besonderheiten mit ins Kalkül gezogen werden sollen. Dabei wurden zunächst einige ausgewählte Liberalisierungsszenarien betrachtet sowie eine umfassende Analyse der Erfahrungen aus anderen liberalisierten Sektoren sowie entsprechender Regulierungsinstrumente durchgeführt. Auf dieser Basis werden an verschiedene Liberalisierungsvorschläge angepasste Re-Regulierungsoptionen erörtert.

Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Das Projekt "Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" wird/wurde ausgeführt durch: Gesamthochschule Kassel, Fachbereich 6 Angewandte Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft - FPN Arbeitsforschung und Raumentwicklung.Erhebung der Umsetzung der Paragraphen 17,18 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz durch Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern bzw. durch gewerbliche Wirtschaft (Bildung von Entsorgungsverbaenden gemaess Paragraph 17 bzw. von Entsorgungseinrichtungen gemaess Paragraph 18 KrW-/AbfG); - Darstellung und Bewertung der Neuregelung der Entsorgungsverantwortlichkeiten durch KrW-/AbfG.

Produktverantwortung von Fahrzeugherstellern aus internationaler Perspektive

Das Projekt "Produktverantwortung von Fahrzeugherstellern aus internationaler Perspektive" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Halle-Wittenberg, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliches Umweltmanagement.Gegenwärtig dominierende Mobilitätserfordernisse generieren einen enormen Individualverkehr mit Personenkraftwagen sowie kleinen Nutzfahrzeugen. Problematisch gestaltet sich dabei der immense Ressourcenverbrauch bei der Fahrzeugherstellung sowie -nutzung und der hohe Anteil an zu deponierenden Materialien zum Ende der Nutzungsdauer, der nach vorsichtigen Schätzungen annähernd 30 Prozent des Fahrzeuggewichtes ausmacht. Bereits diese Mengen verursachen erhebliche Umweltprobleme, denen der Gesetzgeber durch eine verstärkte Förderung des Nachhaltigkeitsprinzip entgegenwirken will. Das zum 6. Oktober 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) orientiert sich an diesem Prinzip und beinhaltet die Abkehr von der Durchflusswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft als wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Bezogen auf die Entsorgung soll an Stelle der derzeitigen öffentlichen Entsorgungspflicht, die nachsorgeorientiert ist und vorwiegend die Verbraucher in Form von Gebühren und Beiträgen in die Verantwortung nimmt, die herstellerseitige Produktverantwortung treten. Die durch die Hersteller zu tragende Produktverantwortung erstreckt sich dabei über den gesamten Lebenszyklus ihrer Fahrzeuge und macht nicht vor Landesgrenzen halt. Das hat zur Folge, dass auch in der Konsum- und Verwertungsphase die Fahrzeughersteller, neben Konsumenten und Verwertern, ein deutliches Mitspracherecht, im Sinne produktverantwortlichen Handelns erhalten. Dieses aus internationaler Perspektive zu betrachten ist Gegenstand des beschriebenen Projektes.

Moeglichkeiten zum Abbau regionaler Naehrstoffueberschuesse aus Bioabfall und Klaerschlamm - eine entsorgungswirtschaftliche und landwirtschaftliche Herausforderung

Das Projekt "Moeglichkeiten zum Abbau regionaler Naehrstoffueberschuesse aus Bioabfall und Klaerschlamm - eine entsorgungswirtschaftliche und landwirtschaftliche Herausforderung" wird/wurde gefördert durch: Universität Bonn. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Institut für Agrarpolitik, Marktforschung und Wirtschaftssoziologie.Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die oekonomischen Auswirkungen des Einbindens von biogenen Siedlungsabfaellen (Bioabfall und Klaerschlamm) insbesondere auf den landwirtschaftlichen Sektor zu untersuchen. Zunaechst werden kuenftige Naehrstoffueberschussgebiete identifiziert und in das Modellsystem RAUMIS eingebunden. Unter der Voraussetzung flaechendeckend ausgeglichener regionaler Naehrstoffbilanzen sind kostenoptimale Loesungen fuer die entsorgungspflichtigen Koerperschaften zu erstellen. Dabei ist die Frage zu stellen, inwieweit durch das Zusammenspiel der Duengeverordnung und der TA Siedlungsabfall Viehabstockungen ein realistisches Instrument in Zukunft sein werden.

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