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Ausbau Munitionslager Walldürn-Altheim

ID: 4885 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Munitionslager Altheim müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 44 Lagerhäusern, 7 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 33,6 ha notwendig. Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,1 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca. 33,6 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 5 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.03.2025 Datum der Entscheidung: 01.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Nürnberger Straße 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung: Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Altheim (Baden-Württemberg) Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Weitere Hinweise: Termin 23. Juli 2025 um 13:00 Uhr. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben Informationsveranstaltung: 23.07.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Projektinformationen Öffentliche Bekanntmachung für den nicht öffentlichen Erörterungstermin Entscheidung über Zulassung Jeweils eine Ausfertigung des Bescheids wird gemäß §§ 27 Abs. 1 UVPG, 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Walldürn und Höpfingen zur Einsicht ausgelegt. Bescheid über die Zulassung Öffentliche Bekanntmachung des Bescheids

Ausbau Munitionslager Wermutshausen

ID: 4992 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Munitionslager Wermutshausen müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 35 Lagerhäusern und 8 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 31,38 ha notwendig . Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,3 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca . 31,38 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 7 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.05.2025 Datum der Entscheidung: 03.09.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Nürnberger Straße 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung: Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Wermutshausen Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Weitere Hinweise: Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Informationsveranstaltung: 28.08.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: In dem vorgenannten Verfahren findet  der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.07.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 250514_Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Unterlagen Wermutshausen_0.pdf Projektinformation Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen für das Munitionslager Wermutshausen Erörterungstermin In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben Entscheidung über Zulassung Eine Ausfertigung des Bescheids wird gemäß §§ 27 Abs. 1 UVPG, 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom 04.09.2025 bis einschließlich 18.09.2025 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederstetten (Albert-Sammt-Straße 1, 97996 Niederstetten, Bauamt, 2. OG, Zimmer 18) zur Einsicht ausgelegt. Bescheid über die Zulassung Öffentliche Bekanntmachung des Bescheids

Modeling the Linkages between Climate and Society: The CLIMSOC Model

Discussions of the causes and effects of global climate change invariably invoke the interaction between the physical environment and human activities. The increase of greenhouse gases in the earth's atmosphere is widely identified as central to the projected warming trends of the next several generations. These temperature changes will also affect precipitation and sea levels and thus determine amounts and types of land available for cultivation and the kinds of crops appropriate to grow on them, thus influencing population size and density as well as various economic and political arrangements. Human activities in turn contribute significantly to the amount of greenhouse gases emitted so that changes in populations and their ways of life will alter climate trends. There are numerous and complex feedback relations between climate and human behavior. Although these are always acknowledged, their effects are poorly understood. However, until the linkages between the physical and human domains are identified and explicitly introduced into our models, it will be difficult to understand the direction and consequences of change or to make viable policy recommendations. In order to study the impact of climate on human systems and of human behavior on physical systems, we have developed a model called CLIMSOC that focuses on climate-society interactions. The structure is a general and theoretical one that permits empirical studies of specific geographical regions or key linkages at the global scale. A set of basic variables and key social, economic, and political relationships underlie the model's structure.

Erfassung und Bewertung des CO2-Festlegungspotentials von Aufforstungen und Sekundaerwaeldern in zwei verschiedenen Klimazonen Suedamerikas

Problemstellung: Aenderungen in der Art der Landnutzung weltweit haben entscheidende Wirkungen auf natuerliche Ressourcen. Moegliche negative Folgen sind Verschlechterung der Land- und Wasserqualitaet, Verlust von Biodiversitaet und globaler Klimawandel. Zwei Haupteffekte unkontrollierter Landnutzung sind Desertifikation und Deforestation. Obwohl diese Prozesse in sehr verschiedenen klimatischen Zonen ablaufen, haben sie doch vergleichbare Ursachen und Effekte. 75 Prozent der Flaeche Argentiniens liegen in ariden und semi-ariden Zonen. Diese Flaeche liefert 50 Prozent der landwirtschaftlichen Produktion Argentiniens. Negativer Einfluss durch die Art der Landnutzung und grossflaechige Abholzung von Naturwaeldern fuehrten zu Bodendegradation, Erosion und Versalzung. Ca. 40 Prozent der Flaeche Argentiniens zeigen Symptome schwerer Degradation. In Patagonien sind bereits 70-80 Prozent der Flaeche schwer oder irreparabel geschaedigt. Ecuador ist ein Land mit grosser agrooekologischer Diversitaet. In der Vergangenheit war die landwirtschaftliche Nutzung auf die dichter besiedelte Andenregion konzentriert. Seit ca. 1900 erfolgte die Besiedelung des tropischen Tieflandes, speziell in der Kuestenregion, gefolgt von einem Anstieg der agrarischen Nutzung der Amazonasregion ab ungefaehr 1970. Den groessten Anteil daran hat eine extensive Viehbeweidung, insbesondere auf ehemaligen Naturwaldflaechen. Durch die Viehweide werden dem Boden Naehrstoffe entzogen, die Produktion sinkt nach relativ kurzer Zeit dramatisch ab. Als Folge dieser nicht nachhaltigen Landnutzung werden viele Flaechen bereits nach wenigen Jahren verlassen. In den letzten Jahren ist das Interesse an forstlichen Plantagen und Sekundaerwaeldern im Zusammenhang mit der Entwicklung von nachhaltigen Landnutzungssystemen gewachsen. Gefoerdert wurde diese Entwicklung durch die Rolle, die diese Landnutzungsformen bei der Festlegung von Kohlenstoff spielen. Die im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarten Instrumente lassen eine Einbeziehung der CO2-Senkenfunktion forstlicher Projekte zu. Dies eroeffnet die Moeglichkeit, finanzielle Anreize fuer Aufforstungen und Sekundaerbewaldung zu schaffen und damit der Degradation und Desertifikation entgegenzuwirken. Eine Voraussetzung fuer die internationale Anerkennung der CO2-Senkenfunktion sind die systematische Erfassung, Auswahl, Bewertung und Kontrolle von geeigneten Projekten/Flaechen. Bisher beschraenkten sich die Untersuchungen fast ausschliesslich auf die mengenmaessige Erfassung ueberirdisch gespeicherten Kohlenstoffs. Fuer eine umfassende Beurteilung ist auch die Kohlenstoffspeicherung im Boden zu erfassen und das Gesamtpotential im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse zu bewerten. Vorgehensweise: Kosten-Nutzen-Analyse: Eine Kosten-Nutzen-Analyse fuer Sekundaerwaldbewirtschaftung und Baumplantagenwirtschaft in einer bestimmten Region ist durchgefuehrt, und die Ergebnisse sind verglichen.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH im Landkreis Stade

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Antragsunterlagen konnten vom 23.04.2025 bis zum 22.05.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 23.06.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stel-lungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan waren mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Ein-wendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wurde durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG). Die Onlinekonsultation fand vom 11.09.2025 bis einschließlich 25.09.2025 statt. Am 20.10. wurde der vorzeitige Beginn für einige Baumaßnahmen zugelassen. Am 13.02.2026 wurde eine Verschiebung der Querung der Schwinge beantragt. Der Plan wurde am 17.03.2026 planfestgestellt. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Teil C des Planfeststellungsbeschlusses wird besonders hingewiesen. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG hier auf dieser Internetseite. Rechtlich relevant ist der Veröffentlichungszeitraum vom 16.04.2026 bis 30.04.2026 (jeweils einschließlich). Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Weltklimakonferenz COP30: Kein Durchbruch, aber kleine Erfolge

<p> <p>Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém (COP30) sind enttäuschend und spiegeln die komplexe geopolitische Situation wider, die substanzielle Fortschritte verhinderte. Der angedachte Fahrplan für den vollständigen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas scheiterte an starken Widerständen. Trotz der immensen Differenzen konnten viele Detail-Beschlüsse und kleine Erfolge erzielt werden.</p> </p><p>Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém (COP30) sind enttäuschend und spiegeln die komplexe geopolitische Situation wider, die substanzielle Fortschritte verhinderte. Der angedachte Fahrplan für den vollständigen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas scheiterte an starken Widerständen. Trotz der immensen Differenzen konnten viele Detail-Beschlüsse und kleine Erfolge erzielt werden.</p><p> <p>Am Samstagabend, den 22. November 2025, endete die 30. Weltklimakonferenz (COP30) im brasilianischen Belém mit fast 27 Stunden Verspätung. Trotz äußerst intensiver Verhandlungen blieb der letztlich von allen Staaten verabschiedete Ergebnistext hinter den Zielen der brasilianischen COP-Präsidentschaft zurück. So hatte Brasiliens Präsident Lula da Silva zum Start der COP30 das ambitionierte Ziel formuliert, gemeinsam einen Weg für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu beschließen. Druck für eine erfolgreiche COP kam auch aus der brasilianischen, insbesondere auch der indigenen Zivilgesellschaft vor Ort, die auf den Straßen von Belém zahlreiche Proteste organisierte und am Abend des zweiten Verhandlungstags sogar auf das COP-Gelände vordrang.</p> <p>In der zweiten Verhandlungswoche hatte sich ein Bündnis aus mehr als 80 Staaten gefunden, um die im Jahr 2023 auf der 28. Weltklimakonferenz (COP28) in Dubai gemeinsam getroffene Entscheidung zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („Transitioning away from Fossil Fuels“) in einen verbindlichen Prozess umzuwandeln. Für einen konkreten Fahrplan zum globalen Ausstieg aus den fossilen Energien ließ sich aber letztendlich kein Konsens aller Staaten bilden. In erster Linie ist hierfür der starke Widerstand von öl- und gasreichen Nationen, angeführt von Saudi-Arabien und Russland, verantwortlich. Die Regierung der USA hatte an der Konferenz gar nicht erst teilgenommen. Ein Durchbruch blieb damit aus. Im Abschlussplenum kündigte COP30-Präsident André Corrêa do Lago aber die Erstellung eines solchen Fahrplans und eines Fahrplans zum Stopp der Entwaldung unter seiner noch elf Monate andauernden Präsidentschaft an.</p> Vorreiterallianz für Fahrplan zum Ausstieg aus Fossilen <p>Die Dynamik auf der COP30 zeigte deutlich, dass eine starke Allianz von progressiven Staaten im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> vorangehen muss, um in Zukunft gemeinsame Fortschritte zu erzielen. Dem sollte sich Deutschland anschließen und zusammen mit der EU die eigenen Klimaschutzambitionen stärken.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Präsident Dirk Messner zieht folgende Bilanz:</p> <p>„Das in Brasilien erzielte Ergebnis ist alles andere als ideal, vor allem, weil es keine klare Aussage und keinen Zeitplan zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen enthält und damit hinter den Erwartungen zurückbleibt, die der brasilianische Präsident Lula zu Beginn der Konferenz formuliert hatte. Öl- und Gasexportinteressen von Ländern wie Saudi-Arabien, Russland und den USA haben gemeinsame Klimafortschritte blockiert. &nbsp;Auch China hat klare Aussagen zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern verhindert. &nbsp;Aber vor dem Hintergrund einer zersplitterten geopolitischen internationalen Arena wurde immerhin eine freiwillige Vereinbarung getroffen, eine Roadmap für einen solchen Ausstieg zu diskutieren. Das ist der Silberstreif am Horizont und sollte nicht unterschätzt werden. Und es ist besser als gar kein Ergebnis.</p> <p>Deutschland und die Europäische Union müssen nun daran arbeiten, so viele Länder wie möglich mit ins Boot zu holen, um diese Roadmap in den kommenden Jahren zu verwirklichen.“</p> <p>Denn ohne den Ausstieg aus den fossilen Energien sind weder 1,5 °C noch 2 °C globale Erwärmung einhaltbar.</p> Langsam aber stetig: Klimaverhandlungen wirken <p>Bei dem auf den ersten Blick enttäuschenden Ergebnis von Belém liegt die Frage nahe, was die vielen mühsamen Verhandlungen unter der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12827">Klimarahmenkonvention (UNFCCC)</a> und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris (ÜvP)</a> nützen. Die Antwort: sehr viel! Denn zur Bilanz von Belém gehört auch, dass eine Vielzahl an Detailbeschlüssen verabschiedet wurde, die die Umsetzung des ÜvP stärken und weiter vorantreiben, wenn auch langsam. Beispielsweise soll die Finanzierung zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> bis 2035 verdreifacht werden, auch der Fonds für Schäden und Verluste durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> sowie der Mechanismus zur Unterstützung von Ländern für einen sozial gerechten Übergang („Just Transition Work Programme“) wurden arbeitsfähig gemacht. Freiwillige Initiativen wie die „Tropical Forest Forever Facility“ sollen zudem künftig helfen, den Schutz von Regenwäldern weltweit zu finanzieren.</p> Zehn Jahre Paris: Eine andere Welt als vor 2015 <p>Vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) auf der Weltklimakonferenz im Jahr 2015 zeigten die Projektionen der globalen Treibhausgasemissionen, dass die Welt auf eine Erwärmung von mindestens 3,6&nbsp;°C bis zum Jahr 2100 zusteuerte<em>. </em>Durch das internationale Klimaabkommen sind jedoch seit 2015 weltweit sehr viele einzelne, nationale Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen worden, die zusammengenommen eine große Wirkung erzielt haben.</p> <p>Diese kollektive Wirkmacht des multilateralen Prozesses zeigt sich insbesondere beim starken Ausbau der erneuerbaren Energien (vor allem Solar- und Windenergie) sowie in deutlich gesteigerter Energieeffizienz. Die heutigen Projektionen belegen deshalb schon eine klare Verbesserung im Vergleich zur Lage vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris: Bei Fortführung der bisher beschlossenen Politiken und Umsetzung der bisher eingereichten neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/116052">nationalen Klimaschutzpläne (NDCs – Nationally Determined Contributions)</a> sowie langfristigen Strategien ergibt sich bis zum Jahr 2100 eine Erwärmung von etwa 2,6&nbsp;°C. Die Minderung der Erderwärmung um ein Grad Celsius bedeutet de facto eine andere Welt, was <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> wie Ernteausfälle durch Dürren, Meeresspiegelanstieg, Überschwemmungen und Hitzewellen betrifft (siehe <a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/">IPCC 2023</a><em>).</em> Trotzdem steuern wir auch mit aktuellen Projektionen noch auf eine Zukunft mit Klimawandelfolgen zu, an die wir uns als Menschheit kaum anpassen können.&nbsp;</p> Ist das 1,5-Grad-Ziel von Paris weiterhin erreichbar? <p>In der Entscheidung zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90901">Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake)</a> aus dem Jahr 2023 wurden unter anderem die Ziele vereinbart, bis 2030 die weltweit installierte Kapazität an erneuerbaren Energien zu verdreifachen, die jährliche Steigerungsrate der Energieeffizienz zu verdoppeln sowie auch die Emissionen von Nicht-CO2-Treibhausgasen substanziell zu verringern, insbesondere von Methan. Würden diese drei Ziele erreicht und die dafür notwendige Politik sowie die daraus folgende Abkehr von fossilen Brennstoffen konsequent fortgeführt, dann könnte die Erwärmung auf 1,7 °C begrenzt werden (<a href="https://climateactiontracker.org/publications/cop30-briefing-energy-methane-goals/">Climate Action Tracker 2025</a>).</p> <p>Wenn die Weltgemeinschaft zusätzlich weitere umfassende Maßnahmen ergreifen würde – insbesondere einen globalen Stopp der Entwaldung und die Stärkung der Ökosysteme insgesamt, um sie wieder stärker als CO2-Senke nutzen zu können – ließe sich schließlich das Ziel des ÜvP erreichen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114877">die globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5&nbsp;°C zu begrenzen</a>.</p> <p>UBA-Präsident Dirk Messner verdeutlicht den Handlungsdruck:</p> <p>„Die Wissenschaft ist eindeutig: Wenn wir die globale Erwärmung nicht verlangsamen, werden wir unter extremen Wetterereignissen wie Dürren, Hurrikanen, Überschwemmungen und Hitzewellen leiden, die menschliche und wirtschaftliche Verluste verursachen werden. Große Ökosysteme, wie der Grönland-Eisschild oder das Amazonas-Regenwaldsystem, könnten kollabieren. Die COP30 war kein Wendepunkt, um endlich klare Weichen zur Klimaneutralität zu stellen.“</p> <p>Alle Entscheidungstexte der Weltklimakonferenz COP30 werden in den UN-Sprachen auf der <a href="https://unfccc.int/cop30/belem-political-package">Webseite des UN-Klimasekretariats</a> veröffentlicht.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Waldumwandlungsverfahren - Marinefliegerstützpunkt Nordholz - Umwandlung der Restfläche zur Herstellung der Sichtfreiheit für das neue Flugsicherungsgebäude

ID: 5429 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur Herstellung der Sichtfreiheit für die bestimmungsgemäße Nutzung des neu errichteten Flugsicherungsgebäudes erforderlich. Bei der Prüfung von Sichteinschränkungen wurde festgestellt, dass die Restfläche eines Waldbestands im dauerhaft freizuhaltenden Bereich liegt und daher aufgrund der Wuchshöhenbegrenzung dauerhaft in Offenland umgewandelt werden muss. Die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover, mit Schreiben vom 04.08.2025 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, beauftragt. Für das Vorhaben werden 1,39 ha Wald in Anspruch genommen. Die Waldrodung wird durch Ersatzaufforstung in der Region vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Nach § 11 Abs. 3 UVPG ist darüber hinaus für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur Herstellung der Sichtfreiheit für das Flugsicherungsgebäude keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der allgemeinen Vorprüfung vom 02.02.2026 zu entnehmen. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde aufgrund der Gefahrensituation für die Flugverkehrssicherheit und militärischer Erfordernisse vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im März 2026 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben. Jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht noch nicht erfolgt. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 20.04.2026 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument UVP_Allgemeine-VP_Nordholz_20260202.pdf

Modelling vegetation dynamics and biomass in semiarid ecosystems (Eastern Africa) using remote sensing multisensor approaches

This pre-study pilot project will be carried out in Kenya and Tanzania and is part of a more extensive remote sensing project (initiated by the European Space Agency, ESA) aiming to develop a monitoring system for the assessment of land cover change of farmlands, rangelands and forest standings (logging, fires, uncontrolled deforestation, new settlements, etc.) at a national regional level. An integrated approach of remote sensing techniques (both through the use of satellite and ground data), physical vegetation models and ground measurements will be adopted. Operatively, the execution will consist of a 6-month period (pre-study) consisting in a ground campaign along a north-south transect, which is almost unknown to the current vegetation cartography. Based on the field results of the pre-study and within an on-going 30 month period (extended study, see Annexed 3), new classification methods and algorithms will be developed for assessment of land use and cover change using ENVISAT-data. An outcoming of this research will be a system capable to monitor and plan the available agricultural food resources for those developing regions.

Towards a Post-2012 Climate Change Regime

Commissioned by the European Union, Ecofys performed an exploration of possible approaches to the UNFCCCs Post-2012 negotiation process. Key elements of the report include a three-stage agreement on emission reductions of Kyoto-gases (excluding LUCF) and options towards agreement on LUCF/deforestation (with a goal of reducing emissions by 10 to 20Prozent), adapting to climate change, and the joint development of various technologies for meeting countries' long-term emission reduction targets.

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