Waldumwandlung eines Bestandes auf Pionierbaumarten auf ca, 1,0 ha zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Steinbruch Flechtingen
Das Projekt "Towards a Post-2012 Climate Change Regime" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Commissioned by the European Union, Ecofys performed an exploration of possible approaches to the UNFCCCs Post-2012 negotiation process. Key elements of the report include a three-stage agreement on emission reductions of Kyoto-gases (excluding LUCF) and options towards agreement on LUCF/deforestation (with a goal of reducing emissions by 10 to 20Prozent), adapting to climate change, and the joint development of various technologies for meeting countries' long-term emission reduction targets.
Das Projekt "Forest management in the Earth system" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Institut für Meteorologie.The majority of the worlds forests has undergone some form of management, such as clear-cut or thinning. This management has direct relevance for global climate: Studies estimate that forest management emissions add a third to those from deforestation, while enhanced productivity in managed forests increases the capacity of the terrestrial biosphere to act as a sink for carbon dioxide emissions. However, uncertainties in the assessment of these fluxes are large. Moreover, forests influence climate also by altering the energy and water balance of the land surface. In many regions of historical deforestation, such biogeophysical effects have substantially counteracted warming due to carbon dioxide emissions. However, the effect of management on biogeophysical effects is largely unknown beyond local case studies. While the effects of climate on forest productivity is well established in forestry models, the effects of forest management on climate is less understood. Closing this feedback cycle is crucial to understand the driving forces behind past climate changes to be able to predict future climate responses and thus the required effort to adapt to it or avert it. To investigate the role of forest management in the climate system I propose to integrate a forest management module into a comprehensive Earth system model. The resulting model will be able to simultaneously address both directions of the interactions between climate and the managed land surface. My proposed work includes model development and implementation for key forest management processes, determining the growth and stock of living biomass, soil carbon cycle, and biophysical land surface properties. With this unique tool I will be able to improve estimates of terrestrial carbon source and sink terms and to assess the susceptibility of past and future climate to combined carbon cycle and biophysical effects of forest management. Furthermore, representing feedbacks between forest management and climate in a global climate model could advance efforts to combat climate change. Changes in forest management are inevitable to adapt to future climate change. In this process, is it possible to identify win-win strategies for which local management changes do not only help adaptation, but at the same time mitigate global warming by presenting favorable effects on climate? The proposed work opens a range of long-term research paths, with the aim of strengthening the climate perspective in the economic considerations of forest management and helping to improve local decisionmaking with respect to adaptation and mitigation.
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Gollmitz, Flur 3, Flurstück 233, Flur 4, Flurstücke 6 - 3 und 8, Flur 5, Flurstück 13 vier Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen vom Typ Siemens Gamesa SGR-170-6,6 MW mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und damit einer Gesamthöhe von 250 m. Die elektrische Leistung beträgt je Anlage 6,6 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Stahlturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung auf Flächen von insgesamt 2,5795 Hektar erforderlich. Es handelt sich um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.3 S in Verbindung mit Nummer 17.2.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen.
Die Firma reVenton Asset Partners GmbH, Theatinerstraße 14 in 80333 München, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15518 Berkenbrück in der Gemarkung Berkenbrück, Flur 7, Flurstücke 95, 96, 112, 113, 143, 144, 169, 170, 177, 283, 285, 293, 294, 299, 347 elf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G02024). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen des Typs V172-7.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt jeweils 7,2 MW und 79,2 MW insgesamt. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurden Anträge zur Errichtung von drei Löschwasserzisternen, auf Waldumwandlung nach § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg und auf Befreiung vom Alleenschutz nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens sind Baugrundverbesserungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf das Grundwasser haben können. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Zeitraum zwischen März 2026 und September 2026 vorgesehen.
Das Projekt "Modelling vegetation dynamics and biomass in semiarid ecosystems (Eastern Africa) using remote sensing multisensor approaches" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Geographisches Institut, GIUB.This pre-study pilot project will be carried out in Kenya and Tanzania and is part of a more extensive remote sensing project (initiated by the European Space Agency, ESA) aiming to develop a monitoring system for the assessment of land cover change of farmlands, rangelands and forest standings (logging, fires, uncontrolled deforestation, new settlements, etc.) at a national regional level. An integrated approach of remote sensing techniques (both through the use of satellite and ground data), physical vegetation models and ground measurements will be adopted. Operatively, the execution will consist of a 6-month period (pre-study) consisting in a ground campaign along a north-south transect, which is almost unknown to the current vegetation cartography. Based on the field results of the pre-study and within an on-going 30 month period (extended study, see Annexed 3), new classification methods and algorithms will be developed for assessment of land use and cover change using ENVISAT-data. An outcoming of this research will be a system capable to monitor and plan the available agricultural food resources for those developing regions.
Das Projekt "Entwaldung und Aufforstung in Neuseeland - Räumliche Entwicklung und Steuerungsfaktoren" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Passau, Lehrstuhl I für Geographie.Ausgehend von der seit der Mitte der 1980er Jahre zu beobachtenden rapiden Ausweitung der kommerziellen, weltmarktorientierten Aufforstungen in Neuseeland untersucht die Arbeit deren räumliche Differenzierung auf nationaler Ebene, ihre Träger und ihre gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Hintergründe, die unmittelbar und vordergründig mit der ab 1984 stattfindenden Deregulierung bzw. Liberalisierung der neuseeländischen Volkswirtschaft zusammenhängen. Besonderes Augenmerk wird dabei dem Spannungsfeld 'Globalisierung - Regionalisierung' gewidmet: Der neuseeländische Forstsektor unterliegt einerseits den globalisierenden Einflüssen pazifischer Wirtschaftsverflechtungen, andererseits zeigt er in vielen Facetten spezifische Ausprügungen, deren Ursachen in nationalen und sogar regionalen Eigenheiten wurzeln. Die Arbeit kann nachweisen, dass die historischen Ansätze dieser jüngsten Phase der wald- bzw. forstwirtschaftlichen Entwicklung Neuseelands tief in den kolonialzeitlichen Strukturen und Mentalitäten des 19. Jahrhunderts verankert sind, so dass man geradezu von einer kulturgenetischen Bedingtheit des neuseeländischen Forstsektors und seiner räumlichen Ausprägungen sprechen kann. Der Nachweis solcher Verflechtungen mit anthropogenen, aber auch mit physischen Strukturen und Rahmenbedingungen i.w.S. lässt es als gerechtfertigt erscheinen, die anthropogeographische Teildisziplin der 'Geographie der Wald- und Forstwirtschaft' durch einen integrativer vorgehenden methodischen Ansatz zu ersetzen, der unter der Bezeichnung 'Hylogeographie' der Komplexität wald- und forstwirtschaftsräumlicher Strukturen und Entwicklungen angemessener Rechnung trägt.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - Integrated Ocean Drilling Program/Ocean Drilling Program (IODP/ODP), Teilprojekt: Landwirtschaftliche Aktivität und ihr Einfluss auf terrestrische und marine Ökosysteme im Ostseegebiet während der vergangenen 6000 Jahre" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Geologie.Im geplanten Projekt sollen landwirtschaftliche Aktivität während der vergangenen 6000 Jahre und zeitgleiche Klima- und terrestrische und marine Ökosystemänderungen im Ostseegebiet erfasst werden. Dies soll durch Untersuchung multidekadaler palynologischer Records von vier IODP-Expedition-347-Sites erreicht werden. Haupthypothesen des Projekts: a) Landwirtschaftliche Aktivität begann in Küstenbereichen früher als im Hinterland und breitete sich von Süden nach Norden aus. b) Aus landwirtschaftlicher Aktivität folgten Umweltveränderungen wie zum Beispiel Waldrodung. c) Die Intensität von Getreideanbau wurde durch Klimaparameter, zum Beispiel Niederschläge, beeinflusst. D) Landwirtschaft nahm Einfluss auf marine Ökosysteme, der in den Vergesellschaftungen mariner Palynomorpher und weiterer Mikrofossilien nachgewiesen werden kann. Die vier gewählten Sites liegen im Südwesten (Site M0059), im Zentralbereich (M0063) und im Nordwesten (Sites M0061/M0062) der Ostsee. Landwirtschaftliche Aktivität soll über das Auftreten von Pollenkörnern kultivierter Pflanzen, insbesondere Getreidearten wie Roggen (Secale) oder Weizen (Triticum), erkannt werden. Die vergangenen ca. 1600 Jahre sollen in besonders hoher zeitlicher Auflösung (ca. 25-50 Jahre) untersucht werden.Das Projekt würde eine Analyse des zeitlichen Rahmens landwirtschaftlicher Aktivität erlauben, z.B. die Dauer bis Getreideanbau in den verschiedenen Gegenden des Ostseegebiets - repräsentiert durch die gewählten Sites - eingeführt wurde, und wann er besonders intensiv war. Zeitliche Unterschiede bei der Getreideanbau-Einführung in küstennahen Bereichen und im Hinterland können durch Vergleich mit bekannten terrestrischen Datensätzen erfasst werden. Das Projekt wird ferner zu einem besseren Verständnis zeitgleicher Änderungen in terrestrischen Ökosystemen während der vergangenen 6000 Jahre, wie Entwaldung oder Pflanzenmigration, beitragen. Anwendung verschiedener Klimarekonstruktionsmethoden soll erlauben, klimatische Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher Aktivität zu ermitteln. Da marine Sedimente genutzt werden, lassen sich zeitgleiche Änderungen in aquatischen Ökosystemen über die Untersuchung aquatischer Palynomorpher erkennen. So kann herausgefunden werden, ob Landwirtschaft den marinen Raum beeinflusste, z.B. durch erhöhten Nährstoffeintrag. Daten anderer Wissenschaftler (z.B. Diatomeen- und Foraminiferen-basierte Datensätze) sollen in die Analysen einbezogen werden. Die nötige zeitliche Auflösung ist durch hohe Sedimentationsraten in den erbohrten Becken gewährleistet. Pilotstudien während der IODP-Epedition-347-Onshore-Party und derzeit laufender Folgeprojekte zeigen eine gute Palynomorphenerhaltung für alle Sites und exzellente Erhaltung von Chironomidenresten für eine nördliche Site. Die Ergebnisse des geplanten Projekts werden zu einem detaillierten Einblick in die Entwicklung und den Einfluss landwirtschaftlicher Aktivität und die Umwelt- und Klimadynamik im Ostseegebiet beitragen.
Die PLE Pipeline Engineering GmbH beantragte mit Schreiben vom 21.08.2024, für das Vorhaben „Netzausbau im Bereich Lauchhammer, Neubau FGL 307.05, Neubau Verbindungsleitungen von FGL 215 bzw. FGL 301 zur GDRMA II“ der ONTRAS Gastransport GmbH die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) plant in Verbindung mit der Errichtung einer zweiten Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) auf dem betriebseigenen Gelände des Netzknotenpunkts Lauchhammer (GDRMA Lauchhammer II) den Neubau eines Anschlusses an die EUGAL sowie der zugehörigen Verbindungsleitungen zum ONTRAS Netz. Über die GDRMA Lauchhammer II sollen etwa 60 % der künftig über die EUGAL zusätzlich ins ONT-RAS Netz gelangenden Gasmengen zur Gasversorgung von drei bereits in Planung befindlichen Kraftwerken der LEAG in der Lausitz genutzt werden. Rund 40 % der Gasmenge sollen über die bestehenden Ferngasleitungen FGL 301 und 215 ins ONTRAS Netz gespeist und zur Versorgung anderer Anschlussnehmer bereitgestellt werden, um die Gasversorgung der Region nachhaltig zu stärken und zukunftsfest zu machen. Die Anschlussleitung FGL 307.05 führt von Westen nach Osten, beginnend an der EUGAL, der Gasleitung der GASCADE Gastransport GmbH, westlich des Fließgewässers Oberer Lauchgraben, am westlichen Rand der Pommerheide, etwa 1.500 m westlich der Ortschaft Lauchhammer. Sie endet an der geplanten GDRMA II, etwa 500 m westlich von Lauchhammer und etwa 330 m südlich des Unteren Neuteichs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Im Rahmen des Vorhabens sollen drei Leitungen realisiert werden: - Verbindungsleitung EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) - GDRMA II, DN 800, DP 100 mit einer Länge von ca. 1.005 m, verbindet die bestehende Gasleitung EU-GAL mit der geplanten GDRMA. Dem Vorhaben geht der Rückbau der bestehenden Leitung FGL 10 (DN600/500) voraus. - Verbindungsleitung von der bestehenden FGL 301 zur GDMRA, DN 400, DP 84 mit einer Länge von ca. 320 m. - Verbindungsleitung von der bestehenden FGL 215 zur GDMRA auf dem Betriebsge-lände der ONTRAS in zwei Abschnitten: DN 800, DP 84 mit einer Länge von ca. 342 m von der geplanten GDRMA bis zu einer Abzweig-Armaturengruppe; dieses Leitungsstück wird später be-triebstechnisch der FGL 21 zugeordnet. DN 500, DP 84 von diesem Abzweig zur bestehenden Ferngasleitung FGL 215 mit einer Länge von 80 m. Für die beiden geplanten Anbindungsleitungen auf dem Netzknotenpunkt (NKP) Lauchhammer wird die bestehende ONTRAS-Leitung FGL 206.01 (DN 200) auf einer Länge von ca.75 m demontiert. Im Rahmen des Vorhabens sind temporäre Wasserhaltungen während der Bauphase vorgesehen. Die maximal zu hebende Wassermenge beträgt für die Leitungen maximal 1,44 Mio. m3 im Umsetzungsjahr. Eine Waldumwandlung aufgrund der Beanspruchung von Waldflächen im Sinne des LWaldG wird auf einer Fläche von ca. 1.12 ha (0,53 ha dauerhaft, 0,59 ha temporär) notwendig. Der Rück- und Neubau der Anlagen soll im Zeitraum März – Dezember 2026 erfolgen, wobei die bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z. B. Gehölzeinhieb im Januar 2026 beginnen sollen.
Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier im UVP-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade eingesehen werden (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.
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