Am 27. Mai 2010 unterzeichneten bei einer internationalen Wald- und Klimakonferenz in Oslo rund 50 Staaten eine globale Partnerschaft zum weltweiten Schutz der Tropenwälder. Für den Schutz der Wälder in Entwicklungsländern werden bis 2012 vier Milliarden Dollar (rund 3,28 Milliarden Euro) zur Verfügung gestellt. Deutschland unterstützt den globalen Waldschutz mit mindestens 350 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren. Die Globale Partnerschaft wird die internationalen Klimaverhandlungen durch ganz konkrete Maßnahmen bei der Vermeidung von Emissionen aus Entwaldung und zerstörerischer Waldnutzung in den Tropenländern unterstützen.
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH ist Verfahrensträger des Windparkvorhabens „Königsbronn“ mit einer geplanten Windenergieanlage. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG für den Windpark „Königsbronn“ wurde am 02.07.2018, Az: 3029-IM/Hs18, vom Landratsamt Heidenheim erteilt. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hat im Rahmen des o.g. BImSch-Verfahrens für den „Windpark Königsbronn“ mit Schreiben vom 19.10.2018 über die untere Forstbehörde Heidenheim einen Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 9 LWaldG für einen ca. 0,8843 ha großen Waldbereich auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 255, 334/1 und 47/2 auf Gemarkung Ochsenberg gestellt. Die im Rahmen des Vorhabens „Windpark Königsbronn“ beantragten Flächen grenzen an den bereits bestehenden Windpark „Ochsenberg“ an, für den im Jahr 2015 eine Waldumwandlung über eine Fläche von 6,11 ha genehmigt und vollzogen wurde. Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald - einer allgemeinen Vorprüfung nach § 10 Abs. 2 (kumulierendes Vorhaben) i.V. mit § 7 Abs.1 UVPG. Genehmigende Behörde ist die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen. Für das Vorhaben wird gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem kumulierenden Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das kumulierende Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das kumulierende Vorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass durch die Inanspruchnahme von ca. 0,8813 ha Wald in Verbindung mit der im Jahr 2015 erfolgten Inanspruchnahme von 6,11 ha Wald im Wasserschutzgebiet (WSG) Zone III, Bodenschutzwald gemäß Waldfunktionenkartierung und im Bereich der Zuwegung im FFH-Gebiet Schutzkriterien gemäß Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und daher besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Das WSG „Fassungen im Brenztal“ und das WSG „WF im Egautal, Dischingen“ sind durch die kumulierenden Vorhaben betroffen. Durch die Waldumwandlung werden die das Grundwasser schützenden Deckschichten teilweise entfernt und der Kahlhieb kann zu einer vermehrten Nitratfreisetzung führen, durch die Versiegelung von Teilflächen wird diese Gefahr für das Grundwasser jedoch wieder kompensiert. Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind keine negativen Auswirkungen durch die geplante Waldumwandlung zu befürchten, sofern eine flächengleiche Waldfläche innerhalb der Wasserschutzzone III mit überwiegenden Laubholzanteilen wiederaufgeforstet wird (vgl. Stellungnahme der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim vom 22.11.2018). Das Vorhaben zieht darüber hinaus den kleinflächigen Verlust von kartiertem Bodenschutzwald nach sich. Angesichts der Kleinflächigkeit und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind keine nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenschutzfunktion zu erwarten. Der Zufahrtsbereich der WEA Königsbronn ragt im Süden in das FFH-Gebiet „Heiden- und Wälder zwischen Aalen und Heidenheim“ hinein, wobei die beanspruchte Fläche von 2.170 m² die Relevanzschwelle von 2.500 m² unterschreitet und sich größtenteils als Überschwenkbereiche im Bereich von Grünstreifen darstellt. Eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen bzw. Lebensräumen von Arten ist nicht zu erwarten (vgl. FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des BImSch-Verfahrens). Naturschutzfachlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Waldumwandlung (vgl. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Heidenheim vom 15.11.2018). Die in Stufe 2 durchgeführte summarische Prüfung hat somit ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht von derartigem Gewicht sind, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. Hinweise auf erhebliche Eingriffe in relevante Schutzgüter haben sich demzufolge nicht gezeigt. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der Nicht-UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Umweltverwaltungsgesetzes im Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 8 Forstdirektion (Dienstgebäude: Im Schloss, 72074 Tübingen eingesehen werden). Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe nach § 5 UVPG.
Zum offiziellen Auftakt des Internationalen Jahres der Wälder 2011 enthüllte der WWF am 2. Februar 2011 in Berlin den Waldverlust-Ticker 2011. In jeder Minute verschwinden laut WWF rund um die Welt 35 Fußballfelder wertvoller Wald. Eine große digitale Uhr zählt vom 1.1. bis zum 31.12.2011 die vernichtete Waldfläche weltweit. Unter dem Zähler steht der Satz: „Innerhalb der nächsten 60 Stunden verlieren wir Wald von der Größe Berlins.“ Anhand alltäglicher Beispiele erklären Infografiken und Texte auf der Rückseite des Tickers, in welchen Produkten Wald zu finden ist und wofür die gigantische Zahl von 35 Fußballfeldern Wald pro Minute verschwindet. Der Waldverlust-Ticker steht bis zum 28. Februar im Berliner Hauptbahnhof und wird anschließend in anderen Bahnhöfen Deutschlands aufgestellt.
Die 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) der Klimarahmenkonvention und 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 3) im Jahr fand 3. bis zum 14. Dezember 2007 in Bali, Indonesien statt. Die Klimakonferenz endete mit dem Beschluss des Aktionsplan von Bali. Mit ihm beschlossen die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention über die Themen konkrete Verpflichtungen sowie Beiträge aller Staaten zur Minderung von Emissionen (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung, Technologie und Finanzierung bis und nach 2012 zu verhandeln. Ursprünglich sollten diese Verhandlungen 2009 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) in Kopenhagen enden. In Durban wurde entschieden, dass die Gruppe in Doha ihre Arbeit beenden soll.
Die Umweltstiftung WWF stellte am 27. April 2011 das erste Kapitel des umfassenden "Living Forest Report", der im Laufe des UN-Waldjahres veröffentlicht werden soll, in Berlin und Jakarta vor. In diesem Bericht warnte der WWF, dass ohne ambitionierten Waldschutz die Erde 2050 um rund 230 Millionen Hektar Wald und damit eine Fläche von der siebenfachen Größe Deutschlands verschwinden wird. Der WWF fordert ein gemeinsames Handeln von Wirtschaft und Politik, um bis 2020 die so genannte Netto-Entwaldung sowie die so genannte Walddegradation zu stoppen. Dies bedeutet, monotone, artenarme Wälder ebenso zu verhindern wie den Verlust kompletter Waldgebiete. Im Gegenzug müsse die nachhaltige Nutzung von Wäldern gefördert werden. Um die Abholzung zurückzufahren, sei es nötig, den weltweiten Konsum einzudämmen und die Verschwendung von Energie und Lebensmitteln zu stoppen.
Am 29. November 2016 teilte das staatliche Umweltforschungsinstitut INPE in Brasilien mit, dass zwischen August 2015 und Juli 2016 7989 Quadratkilometer Regenwald abgeholzt wurden. Die Entwaldung entspricht rund dreimal der Fläche des Saarlandes und bedeutet einen Anstieg von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es ist der größte gemeldete Waldverlust seit 2008. Dies geht aus einer Analyse von Satellitendaten hervor.
Bundesumweltminister Peter Altmaier kündigte am 20. November 2013 auf der UN-Klimakonferenz in Warschau an, dass Deutschland mit zusätzlichen 12 Millionen Euro ein Programm aufstockt, mit dem Pionierregionen unterstützt werden, die Entwaldung bekämpft und damit Treibhausgasemissionen verhindert haben. Deutschland baut damit sein Engagement bei Waldschutzmaßnahmen, die nachweisbar zur Vermeidung von Emissionen beitragen, auf nunmehr 56 Millionen Euro aus.
Auf dem UN-Sondergipfel zum Klimaschutz wurden zahlreiche Initiativen zum Schutz der tropischen Wälder vorgestellt. Die "New York Declaration" zielt auf einen Stopp der Entwaldung in Entwicklungsländern bis 2030 sowie auf den Aufbau von Lieferketten, die ohne Entwaldung auskommen. Initiiert wurde die Erklärung von Deutschland, Großbritannien und Norwegen, den drei größten Gebern für Waldschutz als Beitrag zum Klimaschutz in Entwicklungsländern. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der "New York Declaration" mit einer neuen Finanzierungszusage zum Schutz der tropischen Wälder. So erklärte Deutschland sich bereit, künftig gemeinsam mit Großbritannien und Norwegen Waldschutz-Programme in bis zu 20 Entwicklungsländern zu finanzieren, wenn mit diesen Programmen nachweisbare vermiedene Entwaldung und Emissionsminderungen einhergehen. Am Rande des Klimagipfels begründete Deutschland bereits zusammen mit Norwegen eine neue Waldschutz-Partnerschaft mit Peru. Hendricks unterzeichnete eine entsprechende Absichtserklärung mit dem peruanischen Staatspräsidenten Ollanta Humala und der norwegischen Ministerpräsidentin Erna Solberg. Darin erklärte Peru sich bereit, seine CO2-Emissionen aus Entwaldung schnell und entschieden zu reduzieren. Bis 2021 soll Perus Landnutzung und Forstwirtschaft klimaneutral sein. Zudem sollen die Rechte der indigenen Waldbewohner deutlich ausgeweitet werden.
Die 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 15) und die 5. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 5) fand vom vom 7. und 18. Dezember 2009 in Kopenhagen statt. Ziel des UN-Klimagipfels in Kopenhagen war es, die Kernelemente für ein neues Klimaabkommen verbindlich zu entscheiden. Das wurde nicht erreicht. In Kopenhagen ist es nur gelungen, während der letzten beiden Verhandlungstage durch eine Gruppe von repräsentativ ausgewählten Staats- und Regierungschefs die Kopenhagen Vereinbarung (Copenhagen Accord, CA) zu erarbeiten. In der Kopenhagen-Vereinbarung bekennen sich alle unterstützenden Staaten erstmals zum Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die Industrieländer bekennen sich dazu, für die Zeit von 2010-12 bis zu 30 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz in Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen ein "Technologie Mechanismus", und ein "REDD+ Mechanismus" eingerichtet werden. Diese sollen Entwicklungsländer bei Technologieprogrammen und bei der Minderung ihrer Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung unterstützen.
Klimawandel, zu viel Stickstoff und Übernutzung derzeit die größten Herausforderungen für Wälder Der deutsche Wald! Er liefert Holz und sauberes Grundwasser, reinigt unsere Atemluft und schützt uns vor Lawinen und Hochwasser. Und bietet so jede Menge Leistungen, die wir alle fast täglich nutzen; oft sogar kostenlos. Dennoch hat der Mensch den Wald immer wieder über Gebühr strapaziert: Im Mittelalter waren es großflächige Rodungen, im 20. Jahrhundert vor allem die Luftschadstoffe aus Industrie, Verkehr oder Landwirtschaft. Heute verursacht der Klimawandel zusätzlichen Stress für den Wald: „Einerseits wollen wir Holz verstärkt nutzen, um fossile Rohstoffe einzusparen, andererseits sollen die Wälder ihre Klimaschutzfunktion als Kohlenstoffspeicher nicht verlieren. Auch die Stickstoffbelastungen führen langfristig zur Destabilisierung der Wälder und verstärken ihre Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel. Sie müssen auf 70 Prozent der Waldflächen um bis zu 20 Prozent sinken, auf einigen sogar um 40 - 50 Prozent, damit die Wälder ihre vielfältigen Funktionen auch zukünftig erfüllen. Vor allem die Emissionen aus der Landwirtschaft müssen deutlich zurückgehen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) zum Tag der Umwelt am Sonntag, 5. Juni 2011. Was eine anspruchsvolle Luftreinhalte-Politik bewirken kann, zeigt die erfolgreiche Minderung der Schwefelemissionen seit Beginn der 1980er Jahre. Der Klimawandel hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Wälder in Deutschland: Positiv schlagen längere Vegetationsperioden mit einem verstärkten Wald-Wachstum zu Buche. Negativ dagegen: Wasserknappheit, mehr Schädlinge und eine erhöhte Waldbrandgefahr. Hitze- und Dürreperioden, Starkregen und Sturm werden vermutlich häufiger. Wälder, die durch Stoffeinträge vorgeschädigt sind, reagieren empfindlicher auf diese Stressfaktoren. Die Fichte ist das beste Beispiel für die Anfälligkeit des Waldes gegenüber dem Klimawandel. Weil sie schnell wächst, wird sie in Deutschland häufig angebaut. Fichten bevorzugen feuchte, kühle Standorte, sind aber wenig hitzetolerant und anfällig gegenüber Borkenkäfern und starken Winden. Schon heute lohnt sich deshalb der Anbau von Fichten in manchen Regionen kaum noch. Weniger anfällig sind artenreiche Mischwälder, mit einer Mischung natürlich vorkommender Baumarten. Wälder wirken dem Klimawandel aber auch entgegen, denn sie beeinflussen die Menge an Klimagasen in der Atmosphäre : Sie entziehen der Luft Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), andererseits geben sie es bei Verbrennung oder Verrottung wieder ab. Damit die Wälder in der Summe mehr Kohlenstoff speichern als in die Atmosphäre abgeben, muss aber einiges passieren: „Global gesehen gilt es, die Entwaldung deutlich zu reduzieren. Wir müssen Wald zudem nachhaltig bewirtschaften - und in größerem Umfang als bisher an einigen Standorten unter Schutz stellen“, so UBA -Präsident Flasbarth. Nur mit naturnahem und umweltverträglichem Waldbau kann es gelingen, gleichzeitig auf lange Sicht die Produktivität unserer Wälder, ihre Artenvielfalt sowie die WaldLeistungen zu erhalten. Holz als Brennstoff trägt erheblich zum Klimaschutz bei, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Nicht erneuerbare Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran werden eingespart. Holz als Baustoff kann nicht-erneuerbare oder weniger umweltfreundlich hergestellte Rohstoffe wie Beton oder PVC ersetzen. Zusätzlich wird das im Holz enthaltene CO 2 über die Nutzungsdauer hinweg gespeichert. Um die weltweit steigende Nachfrage nach Holz für stoffliche und energetische Nutzungen umweltverträglich bedienen zu können, gilt es Holz nachhaltig und effizient zu nutzen. Wo immer möglich, ist deshalb bei der Energieerzeugung aus Holz darauf zu achten, dass bei der Verbrennung möglichst wenige Feinstaub-Emissionen entstehen. Hierzu gibt die UBA-Broschüre „Heizen mit Holz“ wertvolle Ratschläge. Voraussetzung für ein gesundes und umweltfreundliches Produkt ist, dass es nachhaltig erzeugt wurde und bei der Be- und Verarbeitung sowie der Nutzung nur geringe Emissionen freigesetzt werden. Verbraucher erkennen solche unbedenklichen Produkte am „Blauen Engel“.
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