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Verkehrskonzept für den Berliner Hauptbahnhof

Der Berliner Hauptbahnhof ist der wichtigste Personenbahnhof in Berlin und gehört zu den meistfrequentierten Fernbahnhöfen in Deutschland. Durch Anschlüsse an Bus, Regionalverkehr, die S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn ist er ein zentraler Umsteigepunkt für rund 330.000 Reisende und und Besucherinnen und Besucher täglich. Aufgrund der Bedeutung des Verkehrsknotenpunkts und der komplexen Belange des ÖPNV, des Taxiverkehrs und der zahlreichen Reisenden und zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Umfeld des Hauptbahnhofs soll das gesamte Umfeld des Hauptbahnhofs im Rahmen einer aktualisierten Verkehrskonzeption betrachtet werden. Der Projektzeitraum ist von Februar bis August 2025 angelegt. Der auf der Nordseite des Hauptbahnhofs gelegene Europaplatz ist derzeit nur provisorisch hergestellt und entspricht nicht den Anforderungen an einen zentralen Platz mit Adressbildung für die Hauptstadt. Der Platz soll sowohl eine gestalterische Aufwertung erfahren als auch funktional für verkehrliche Anforderungen qualifiziert werden. Gegenüber vorhergehenden Verkehrsuntersuchungen hat sich gezeigt, dass vor allem die Provisorien aufgrund der anhaltenden Bautätigkeiten auf dem Europaplatz sowie am Friedrich-List-Ufer immer wieder zu verkehrlichen Problemen und Fragestellungen geführt haben. Diese konnten, allein bezogen auf die jeweils betrachteten Teilbereiche, nicht zufriedenstellend gelöst werden und erschwerten immer wieder die Erreichung der definierten städtebaulichen Ziele. Für die zukünftige Gestaltung des Europaplatz Süd ist eine Begrünung („Grüner Schirm“) vorgesehen. Damit soll die Orientierung erleichtert und die städtebaulichen Qualität sowie der allgemeinen Situation für zu Fuß-Gehende verbessert werden (siehe Visualisierung und Wettbewerb Europaplatz Süd ). Die Taxistellplätze sollen stattdessen auf der Südseite des Hauptbahnhofs auf dem Washingtonplatz gebündelt werden. Hierfür sind dort Anpassungen der Taxivorfahrt vorgesehen. Zuletzt führte jedoch der Entfall der Taxivorfahrt auf dem Europaplatz Süd zu einer problematischen, regelwidrigen Nutzung der Bushaltestelle in der Invalidenstraße durch Taxis und private Fahrdienstleister. Durch das Verkehrskonzept sollen nun alternative Lösungen untersucht werden. Eine erhebliche Herausforderung besteht in der Unterbringung von Abstellflächen für den Radverkehr. Bereits aus der derzeitigen Nutzung lässt sich ein hoher Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten ablesen, der voraussichtlich zukünftig weiter steigen wird. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sollen die bestehenden Potenzialanalysen weiterentwickelt und Möglichkeiten für kompakte, flächensparende Lösungen bzw. für Fahrradparkhäuser betrachtet werden.

Fahrrad-Parken: Sicher abstellen

Ausreichende, leicht zugängliche, sichere und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten am Wohnort und am Fahrtziel sind eine wichtige Voraussetzung, um den Radverkehr in Berlin weiter zu stärken und dafür zu werben, aufs Fahrrad umzusteigen. Der berlinweite Ausbau von Fahrradabstellanlagen wird deswegen fortgesetzt und das Angebot kontinuierlich erweitert. Rechtliche Grundlage für diesen Ausbau ist das Mobilitätsgesetz (§ 47) . Verschiedene Maßnahmen im Bereich Fahrradparken werden geplant oder befinden sich in der Umsetzung: Seit 2017 besteht ein von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finanziertes Fahrradbügelprogramm. Dabei können die Bezirke Gelder beantragen und damit den Bau von Fahrradbügeln finanzieren. Im Ergebnis konnten seit 2017 über 15.000 neue Abstellplätze an mehr als 7.500 Fahrradbügeln eingerichtet werden; rund drei Millionen Euro wurden bis einschließlich 2019 dafür aufgewendet. Die erfolgreiche Maßnahme wird im Haushalt 2020/2021 weitergeführt. Auch Bauherren sind laut § 49 Landesbauordnung verpflichtet, für Neubauten sowie für Gebäude, an denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden beziehungsweise die Nutzung gerändert wird, ausreichend Stellplätze für Fahrräder bereitzustellen. Neben der Senatsverwaltung und den Bezirken arbeitet auch die landeseigene GB infraVelo GmbH an dem Ausbau von Fahrradabstellanlagen. Derzeit führt sie im Auftrag der Senatsverwaltung Standort- und Potenzialanalysen für Fahrradabstellanlagen an U- und S-Bahnhöfen durch, die Grundlage für weitere erforderliche Planungsschritte sind. Für einige Standorte ist heute schon sicher, dass ein zusätzlicher Bedarf besteht. Deswegen sind dort weitere Abstellanlagen vorgesehen. Beispielhaft seien hier die Bahnhöfe Jannowitzbrücke, Schönhauser Allee, Priesterweg und Grünau genannt. Neue Abstellmöglichkeiten können weitere Bügel sein, abschließbare Boxen oder platzeffiziente Doppelstockparker. Mit dem Ziel, das Radfahrenden ihre Fahrräder berlinweit in zugangsgesicherte Fahrradabstellanlage abstellen können, bereitet die GB infraVelo GmbH die Einführung eines stadtweiten Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem vor. Um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV zu fördern, plant Berlin Fahrradparkhäuser beispielsweise an den Bahnhöfen Ostkreuz, Spandau und Mahlsdorf. Weitere Informationen bei der infraVelo Lastenräder brauchen mehr Platz als gewöhnliche Fahrräder. Eine entsprechende Park-Infrastruktur können die Bezirke seit November 2019 ausweisen und so die Alltagsnutzung von Lastenräder erleichtern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat auf Initiative des Bezirks Neukölln eine entsprechende Regelung erlassen; sie ist die erste dieser Art in Deutschland und definiert die Ausgestaltung und Beschilderung der Stellplätze speziell für Lastenräder. Pressemitteilung vom 12.04.2024: Vier neue gesicherte Fahrradabstellanlagen in Berlin. ParkYourBike an mehreren Standorten Pressemitteilung vom 08.11.2019: Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern

Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Durch die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) und die Förderung umweltfreundlicher Antriebssysteme soll eine nachhaltige städtische Mobilität in Berlin vorangebracht werden. Hier geht es zu den Aufrufen Verkehrliche Strategien zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes und nachhaltige Wirtschaftsverkehrskonzepte (z. B. lokale Konzepte für Lieferverkehre, für Nullemissionszonen und Investitionen in deren Umsetzung); bessere Vernetzung und Attraktivitätssteigerung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV sowie Fußverkehr, bauliche Optimierung von Umsteigemöglichkeiten; weiterer Ausbau des ÖPNV und bessere Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierung von Umsteigezeiten sowie Sicherstellung von barrierefreier Nutzung; Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben direkt oder indirekt zu einer Verminderung des CO 2 -Ausstoßes bzw. zu einer Verminderung des Ausstoßes von Stoffen mit einem Treibhauspotenzial (CO 2 -Äquivalent) beiträgt; Verbesserung der Radinfrastruktur sowie des Fußverkehrs auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes (z. B. Radverkehrsanlagen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser, fußgängerfreundliche Platzgestaltung, Verkehrsberuhigung, Querungsmöglichkeiten, investive Maßnahmen zur Schulwegsicherheit). Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Neue Fahrradabstellanlagen in Tempelhof-Schöneberg

Am Montag haben Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Jörn Oltmann, Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg und Angelika Schöttler, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management, am Rathaus Schöneberg 64 neue Fahrradboxen offiziell eröffnet. Mit diesem neuen Angebot verbessern das Land Berlin und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeinsam die Fahrradinfrastruktur an einem zentralen Ort in der Stadt. Die erste gesicherte Fahrradabstellanlage des Landes Berlin ist auf der Straße Am Rathaus errichtet worden. Sie besteht aus vier Containern mit je 16 Stellplätzen in Form von Einzelboxen. Die Stellplätze verteilen sich auf zwei Ebenen. Die oberen Boxen können mit hydraulischer Unterstützung leicht be- und entladen werden. In den unteren Boxen gibt es eine Lademöglichkeit für E-Bikes. Mit der Anlage kommt auch das von infraVelo entwickelte Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem ParkYourBike erstmals zum Einsatz. Über eine App können Radfahrende rund um die Uhr einfach, schnell und flexibel ihre Räder in den Boxen parken. Das System startet zunächst mit einem halbjährigen kostenfreien Pilotbetrieb an der Anlage am Rathaus Schöneberg. Die Fahrradboxen wurden von der RWC Factory GmbH aus Chemnitz entwickelt. Um Radfahrenden einen einfachen Zugang zu gesicherten Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) die Einführung eines stadtweit einheitlichen Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystems als Ziel definiert. Dieses System wurde von infraVelo entwickelt. Entstanden ist ParkYourBike, mit dem Nutzende von zu Hause und unterwegs Stellplätze reservieren oder ihre Fahrräder direkt an der gewünschten Abstellanlage trocken und geschützt parken können. Die gesicherten Abstellanlagen sind Teil einer bezirklichen Initiative für mehr Fahrradstellplätze am Rathaus Schöneberg. Am John-F.-Kennedy Platz wurden die vorhandenen Fahrradbügel erneuert und erweitert. Dort sind 66 neue Stellplätze für Fahrräder und sieben neue Stellplätze für Lastenfahrräder entstanden. An der Freiherr-vom-Stein-Straße stehen zudem 36 überdachte und beleuchtete Fahrradstellplätze zur Verfügung. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch : „Zu attraktiven Radverkehrsangeboten gehören neben sicheren Radwegen auch ausreichend sichere Fahrradabstellplätze. In Schöneberg testen wir ein neues System, um Fahrräder diebstahlgeschützt abzustellen. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses gemeinsame Projekt. Ich setze darauf, dass auch andere Bezirke weitere Flächen für das Fahrradparken zur Verfügung stellen.“ Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann : „Am Rathaus Schöneberg haben wir heute ein kleines Stück Stadtgeschichte geschrieben: Ich freue mich, dass die ersten gesicherten Abstellanlagen für Fahrräder, die mit dem neuen System ParkYourBike gesteuert werden, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg stehen und wir mit den insgesamt 281 Stellplätzen am Rathaus einen wichtigen, hoffentlich beispielgebenden Impuls für die Mobilitätswende geben. Ich ermuntere alle Bürger*innen für ihren Amtsbesuch oder Markteinkauf das Fahrrad zu nutzen. Die Infrastruktur dafür haben wir nun geschaffen.“ Bezirksstadträtin Angelika Schöttler : „Es ist toll, das Ergebnis der fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Abteilungen des Bezirks mit eigenen Augen zu sehen. Wir sind stolz, mit den Fahrradboxen als Vorbild für andere Bezirke zu wirken. Ich bin sicher: Die Möglichkeit, an einem zentralen Standort wie dem Rathaus Schöneberg Fahrräder sicher abzustellen, wird viele zum Fahrradfahren motivieren.“ Arne Petersen, Geschäftsführer infraVelo : „Mit ParkYourBike geben wir allen Radfahrenden ein einfaches Werkzeug an die Hand, mit dem sie bequem per App ihr Fahrrad in geschützten Abstellanlagen unterbringen können. Wir freuen uns darauf, das System künftig an weiteren Standorten in Berlin einzusetzen. Unabhängig von den zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten, sei es eine Fahrradbox, eine Sammelgarage oder zukünftig ein Fahrradparkhaus, wird ParkYourBike ein einheitliches Nutzungserlebnis bieten.“ Die ParkYourBike-App liefert Informationen zu den verfügbaren Anlagen und darüber hinaus einen Überblick über alle Parkvorgänge sowie deren Kosten. Interessierte können sich an support@parkyourbike.berlin wenden und das System in der Pilotphase am Rathaus Schöneberg kostenfrei testen.

Allianz pro Schiene vergibt erstmals Deutschen Verkehrswendepreis

Im Rahmen des vom Bundesumweltministerium (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) geförderten Verbändeprojekts „Verkehrswende konkret“ hat die Allianz pro Schiene am 06.04.2022 erstmals den „Deutschen Verkehrswendepreis“ vergeben. Prämiert wurden fünf Projekte, die als Leuchtturm-Beispiele ihre Region schon heute lebenswerter machen und daher deutschlandweit Vorbilder für nachhaltige Mobilität sind. „Diese Projekte bringen Tempo in die Verkehrswende“, so die anerkennenden Worte des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesumweltministerium, Christian Kühn, in seiner Eröffnungsrede. Darüber hinaus ist den fünf Preisträgern gemeinsam, dass sie verschiedene Verkehrsträger verknüpfen und den Zugang zum Schienenverkehr erleichtern. Die fünf Preisträger im Einzelnen Das PlusBus -Konzept ist eine Entwicklung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) und schafft seit 2013 großflächig Mobilität im ländlichen Raum. Erstmals wurden landkreisübergreifende Buslinien systematisch im Stundentakt und mit kurzen Umsteigezeiten mit den Regionalzügen verbunden. Mittlerweile fährt der PlusBus bundesweit auf 130 Linien. Das Start-Up ioki Hamburg setzt für die sogenannte erste und letzte Meile auf On-Demand-Shuttles als Ergänzung des Nahverkehrs. Die elektrisch angetriebenen Shuttles für bis zu sechs Personen werden individuell per App gebucht und schließen die Lücke zwischen Haltestelle und Haustür am Stadtrand von Hamburg. Das Fahrradparkhaus Eberswalde bietet auf zwei Stockwerken über 600 Stellplätze und ist mit seiner Holzbauweise ein neuer Blickfang am Eberswalder Hauptbahnhof. Zudem liefert eine Solaranlage auf dem begrünten Dach des Parkhauses grünen Strom für Beleuchtung und das Laden der Batterien von E-Bikes. Das kommunale Unterstützungsnetzwerk „ Zukunftsnetz Mobilität NRW “ berät, begleitet, vernetzt und qualifiziert seine Mitglieder in allen Fragen zur kommunalen Mobilitätswende im Rahmen des Mobilitätsmanagements. Drei regionale Koordinierungsstellen unterstützen mittlerweile so mehr als 280 Kommunen und Kreise in ganz Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimagerechten Mobilität. Die RoadRailLink -Umschlag- und Transporttechnologie ermöglicht rasch und unkompliziert, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen: Mithilfe eines vollverzinkten Verladekorbs können auch nicht mit einem Kran zu verladene Lkw-Trailer – diese machen EU-weit 90 % aller Lkw-Anhänger aus – auf Güterwaggons verladen werden. Weitere Informationen zum Deutschen Verkehrswendepreis und den Preisträgern finden sie auf der Themenseite der Allianz pro Schiene .

Studie: Park-and-Ride und Bike-and-Ride-Bedarf in Brandenburg wird deutlich steigen

Potsdam. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat heute ein Gutachten zum Bedarf von Bike-and-Ride (B+R) und Park-and-Ride-Anlagen (P+R) im Land Brandenburg bis 2030 veröffentlicht. Demnach wird mit steigenden Pendlerzahlen ein erheblicher Ausbau der Fahrrad- und Pkw-Abstellplätze im Land notwendig sein, um den Fahrgästen weiterhin einen attraktiven Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen. Der Bedarf wird aber nicht nur wegen zunehmender Pendler_Innenzahlen steigen, sondern auch, weil der ÖPNV im Rahmen des Infrastrukturprojektes i2030 ausgebaut und eine Verlagerung vom Pkw-Verkehr zum ÖPNV angestrebt wird. Um diese Ziele zu erreichen, haben Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann und Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther auf Basis des Gutachtens eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die beiden Länder wollen beim Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen, die von vielen Berufspendler_Innen genutzt werden, künftig enger zusammenarbeiten: Neben der Entwicklung eines gemeinsamen strategischen Vorgehens im Metropolraum Berlin-Brandenburg wird auch eine gemeinsame Finanzierung angestrebt. Verkehrsminister Guido Beermann: „Täglich pendeln mehr als 300.000 Menschen regelmäßig zwischen Brandenburg und Berlin. Hinzu kommen viele weitere Pendler_Innen innerhalb Brandenburgs. Durch gute und sichere Anbindungen beim Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf die Bahn wollen wir noch mehr Menschen dazu bewegen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Das reduziert die Verkehrsbelastung in den Innenstädten und trägt zum Klimaschutz bei. Dafür sind gute Parkmöglichkeiten für Pkw- und Fahrradfahrer_Innen an Bahnhöfen und Haltepunkten nötig. Wir wollen deshalb den Aus- und Neubau von Stellplätzen für Autos und Fahrräder vorantreiben. Dafür arbeiten wir eng mit Berlin und allen anderen beteiligten Akteuren zusammen.“ Verkehrssenatorin Regine Günther: „Mit der neuen Kooperation intensivieren wir die Zusammenarbeit mit Brandenburg, um die gesamte Metropolregion klima- und umweltfreundlicher sowie sicherer zu gestalten. Gerade die vielen Pendlerinnen und Pendler sollen an den stark genutzten Bahnhöfen einfach auf den ÖPNV umsteigen können, um gar nicht erst mit dem Auto nach Berlin reinzufahren. Weniger Verkehr und mehr Komfort sind das Ziel. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV durch den Ausbau der notwendigen Radabstellanlagen erschlossen werden.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir haben einen leistungsstarken Schienenpersonennahverkehr im VBBLand, den wir in Zukunft noch weiter ausbauen möchten, indem wir vermehrt Angebote für Pendler_Innen schaffen. Zur Verbesserung der Verknüpfung am Bahnhof zwischen dem Bahnverkehr und den Park-and-Ride (P+R) und Bike-and-Ride (B+R)-Anlagen möchten wir die Kommunen bei der Bedarfsberechnung, Gestaltung und Förderung aktiv unterstützen und dazu eine Beratungsstelle einrichten. Damit setzen wir beim VBB künftig noch stärker auf eine geteilte und nachhaltige Mobilität.“ Die Verkehrsprognose 2030 des VBB sagt vor allem auf den pendlerstarken Verkehrskorridoren von und nach Berlin eine weitere Zunahme der Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr voraus. Wie das Gutachten zeigt, wird damit auch der Bedarf an Stellplätzen für Autos und Fahrräder deutlich steigen. Die Studie geht von einem Bedarf von 21.500 B+R-Stellplätzen und 8.800 P+R Stellplätzen bis 2030 aus. Daraus resultiert ein Investitions- und Finanzbedarf von insgesamt rund 150 Millionen Euro. Dies zeigt, wie groß die Herausforderung für die Kommunen in Brandenburg ist. Der VBB will hierbei nicht nur fachlich, sondern auch bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aktivierung der Flächen für B+R- und P+R-Anlagen. Die Partner brauchen für den Bau und die Finanzierung intelligente Lösungen. Die Brandenburger Landesregierung unterstützt entsprechend dem Koalitionsvertrag den Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern zu modernen Mobilitätszentralen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher B+R- und P+R-Anlagen sowie Sharing-Angebote. Brandenburg hat in den letzten Jahren durch das Landesförderprogramm „ÖPNV-Invest“ und über die EFRE-Richtlinie Mobilität erhebliche Anstrengungen unternommen, die Kommunen beim Thema Fahrradabstellflächen zu unterstützen. So sind neben kleineren B+R Anlagen auch größere Fahrradparkhäuser entstanden – beispielsweise in Potsdam, Bernau, Oranienburg und Königs Wusterhausen (im Bau). Ebenfalls werden P+R-Anlagen durch die genannten Landesförderprogramme unterstützt. Um den Aus- und Neubau von P+R und B+R in Brandenburg voranzutreiben, empfiehlt das Gutachten eine enge Kooperation aller Beteiligten wie dem Land Brandenburg, dem Land Berlin, den Kommunen, dem Bund, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Deutschen Bahn und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) vor dem Hintergrund eines strategischen Ausbauprozesses. Darüber hinaus gibt die Studie Handlungsempfehlungen für die Bereiche Förderung und Finanzierung, Bau, Aktivierung von Flächen, Betrieb und Unterhalt sowie Kommunikation vor und analysiert den genauen Bedarf an den Bahnhofsstationen im Land. Im Rahmen des Gutachtens wurde auch ein neuer Leitfaden „Parken am Bahnhof“ erarbeitet. Dieser eröffnet Kommunen die Möglichkeit, anhand ihrer spezifischen Daten den Stellplatzbedarf und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln. Das neue Gutachten zum Bedarf an B+R und P+R Anlagen im Land Brandenburg bis 2030 wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beauftragt und vom VBB herausgegeben. Ziel war es, mit der Studie das B+R und P+R Konzept für das Land Brandenburg aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren. Nicht barrierefrei (Scan)

Förderung des Umweltverbundes

Die Förderung des Umweltverbundes ist ein wesentlicher Maßnahmenkomplex zur langfristigen und nachhaltigen Reduzierung der Lärmimmissionen durch die Vermeidung von KFZ-Fahrten. Neben der Schaffung durchgehender, attraktiver und sicherer Radverkehrsanlagen sowie der Sicherstellung der Freizügigkeit, Barrierefreiheit und Querungssicherheit für den Fußverkehr hat die Förderung des Öffentlichen Verkehrs einen hohen Stellenwert. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmenansätze erfolgversprechend: Nachfolgend werden diese Ansätze näher beschrieben. Die Förderung des Radverkehrs und die damit angestrebte Verlagerung von KFZ-Fahrten zum Radverkehr sind maßgeblich von der Existenz nutzerfreundlicher Radverkehrsanlagen abhängig. Neben ausreichenden baulichen Gegebenheiten und den Sicherheitsanforderungen entsprechender Markierung und Beschilderung ist es auch wichtig, ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen. Hierzu kann die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und Öffentlichkeitsarbeit beitragen. Aber auch die Bereitstellung von ausreichenden Fahrradabstellanlagen an Bahn- und Bushaltestellen oder in den Einkaufsbereichen können zu einer verstärkten Fahrradnutzung beitragen und so den motorisierten Individualverkehr einschließlich der damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen reduzieren. Ein gutes Beispiel dafür sind Fahrradparkhäuser, die wettergeschützte und überdachte Abstellplätze bieten und an die oftmals ein Reparaturservice und ein Fahrradverleih angegliedert ist. Rastation in Münster Eine weitere Möglichkeit, den Radverkehr gezielt zu fördern ist die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies bietet sich auf Strecken an, die stark vom Fahrradverkehr genutzt werden. Auf diesen Straßen hat der Radverkehr Vorrang und anderer Fahrzeugverkehr dar. Eine weitere Möglichkeit den Radverkehr gezielt zu fördern ist die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies bietet sich auf Strecken an, die stark vom Fahrradverkehr genutzt werden. Auf diesen Straßen hat der Radverkehr Vorrang und anderer Fahrzeugverkehr darf nur nach entsprechender Beschilderung (Anlieger) ausnahmsweise diese Straßen mitbenutzen. Ein Beispiel hierfür ist die 2009 ausgewiesene „Wellnessroute“ in Friedrichshafen. Ausweisung Fahrradstraße – Beispiel Schmidtstraße in Friedrichshafen Der Fußverkehr ist, ähnlich wie der Radverkehr, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf sichere Wegeverbindungen und Querungen angewiesen. Daher kann er nachhaltig durch eine Verbesserung der bestehenden Fußverkehrsanlagen gefördert werden. Fußgängerquerungen können durch die Errichtung von Querungshilfen wie Mittelinseln und Lichtsignalanlagen und mit Hilfe von Umgestaltungsmaßnahmen im Straßenraum gesichert werden. Begleitende Geschwindigkeitsreduzierungen für den Kraftfahrzeugverkehr mindern die Geräuschemissionen und tragen zur Verkehrssicherheit bei. Qualitativ hochwertige Oberflächen und abgesenkte, aber noch wahrnehmbare Bordsteinkanten gewährleisten die Barrierefreiheit für behinderte und alte Menschen und führen zu einer Angebotsverbesserung. Des Weiteren sollte das Fußwegenetz besonders engmaschig sein und auch kurze direkte Wege ermöglichen, die mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar sind. Auch die Schulwegsicherung ist ein Element zur Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs. Dazu gehören definierte Schulwegpläne mit empfohlenen Schulwegrouten und verkehrsregelnden sowie baulichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder im Straßenraum. Es beinhaltet aber auch Maßnahmen der Verkehrserziehung und Verkehrsüberwachung. Somit lassen sich Bring- und Holdienste mit dem Pkw für Kurzstrecken vermeiden. Eine besondere Form der Straßenraumgestaltung stellt der sogenannte „Shared Space“ dar. Durch fehlende Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen wird ein Verkehrsraum geschaffen, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt werden. Nur durch gegenseitiges Rücksichtnahme und das Rechts-vor-Links-Gebot wird eine Verkehrssituation erzeugt, in der sich alle Verkehrsteilnehmer untereinander durch Blickkontakt abstimmen müssen. Der nicht mehr vom KFZ-Verkehr dominierte Straßenraum wird so für Fußgänger und Radfahrer attraktiver. Mit dem ÖPNV sollten nicht nur die Wohngebiete an die Innenstadt angebunden werden, sondern auch alle größeren Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen sowie Gewerbezentren in Stadtrandlage. Damit besteht die Möglichkeit, die auf die Ortsrandbereiche ausgerichteten KFZ-Fahrten auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern. Ein attraktives ÖPNV-Angebot basiert unter anderem auf kurzen Fahrzeiten mit wenigen verkehrsbedingten Halten. Hierfür können separate Busfahrstreifen angelegt werden, von deren Benutzung der motorisierte Individualverkehr ausgenommen ist. An den Ampelkreuzungen kann eine ÖPNV-Beeinflussung integriert werden, so dass die Grünphasen gedehnt bzw. beschleunigt geschaltet werden, sobald sich ein ÖPNV-Fahrzeug nähert. Hierbei entsteht jedoch ein Zielkonflikt mit der Verstetigung des KFZ-Verkehrsflusses durch eine „Grüne Welle“. Diesbezüglich wird eine Einzelfallabwägung notwendig. Behindertengerechte Haltestelle in Hamburg-Altona Die Vorrangstellung des ÖPNV kann außerdem mit gestalterischen Mitteln wie attraktiven Umsteigepunkten unterstrichen werden. Anzeigen der ÖPNV-Abfahrtzeiten in der Innenstadt bieten sowohl dem ÖPNV-Nutzer und ÖPNV-Betreiber, als auch den Gewerbetreibenden bzw. dem Einzelhandel Vorteile. Im Stadtbild präsente Informationen eines attraktiven ÖPNV-Angebotes können dazu beitragen Vorurteile von Autofahrern gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwinden. Fahrgäste können den Zugang zum öffentlichen Verkehr besser planen und verbringen die gegebenenfalls anfallende Wartezeit anstatt im Haltestellenbereich eher in den Einzelhandelseinrichtungen, Cafés und Restaurants. Die Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander ist vor allem für zentrumsferne Gebiete mit im Vergleich zu zentralen Bereichen geringeren ÖV-Erschließungsqualitäten von Bedeutung. Zu- und Abgangswege zum öffentlichen Verkehrsmittel werden in der Regel zu Fuß zurückgelegt. Zur Erweiterung des Einzugsbereiches des öffentlichen Verkehrs sollten Verknüpfungen zu anderen Verkehrsmitteln an den Haltestellen hergestellt werden. Mit Fahrradabstellanlagen an Bus- und Bahnhaltestellen und der Verknüpfung mit Angeboten wie Fahrradverleih und Carsharing können zudem neue Nutzergruppen für den öffentlichen Verkehr erschlossen werden. Ein weiteres Beispiel zur Verknüpfung der Angebote liefert Stuttgart, dort wird ab 2013 die „Mobilitäts- und Servicekarte“ ausgegeben.  Sie soll einen vereinfachten und kombinierten Zugang zu verschiedenen alternativen Verkehrsmitteln liefern. Dazu gehören Bahnen und Busse, Leihfahrräder und Carsharing-Angebote. Die Angebote sollen in den nächsten Jahren ausgebaut werden und durch Anreizsysteme gefördert werden. Verknüpfungspunkt Bahnhof Wuppertal-Barmen

Koalitionsvertrag zur Mobilität

Unter dem Namen „Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen“ haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP den Koalitionsvertrag 2021-2026 für Rheinland-Pfalz aufgesetzt und unterzeichnet. Darin haben sie sich auch einige Ziele für eine gestärkte und klimafreundliche Mobilität in Rheinland-Pfalz gesetzt. „Mobilität für alle – Infrastruktur sichern – Klimaschutz verwirklichen – vernetzte Angebote ausbauen“ heißt das Kapitel, in dem sich die Ampel-Koalition zu einer Mobilitätspolitik bekennt, mit der die "moderne Verkehrswelt erschwinglich und für alle zugänglich, klimaneutral, schnell und komfortabel ist – unabhängig, ob die Menschen in ländlichen oder in urbanen Räumen leben.“ Dafür sollen folgende Unterziele erreicht werden: Die Angebote des Nahverkehrs stärken und den ÖPNV im Sinne einer sozial und ökologisch gerechten Mobilitätskultur ausgestalten; Den Modal-Split-Anteil des Nahverkehrs in zurückgelegten Kilometern bis 2030 deutlich steigern; Einen Landesnahverkehrsplan (LNVP) mit eindeutigen Standards auf der Grundlage des neuen Nahverkehrsgesetzes (NVG) entwickeln; Den Rheinland-Pfalz-Takt mit dem Zeithorizont 2030 fortschreiben und darin die Trennung von Bus und Bahn überwinden; Ein landesweites E-Ticket einführen, um in einer durchgängigen Reisekette zwischen den Verkehrsmitteln problemlos wechseln zu können. Das Ticket soll dabei auch für Fähren, Leihfahrräder, Seilbahnen oder flexible (on-Demand-) Angebote gelten; Die Möglichkeiten des neuen NVG zur Förderung der Angebotsqualität bei Service und Material, innovativer Technologien, alternativer Antriebe sowie zur Stärkung guter Beschäftigungsbedingungen zu nutzen; Die Echtzeit-Initiative mit barrierefreien Informationsmöglichkeiten fortführen; Die vernetzte Mobilität stärken, indem landesweit Umsteigepunkte zur Bündelung von ÖPNV, Radverleihsystemen, (E-)Carsharing, Bike&Ride, Fahrradparkhäusern und Park&Ride gebündelt werden; Bürgerbusse unterstützen und möglichst in jeder Verbandsgemeine ein Bürgerbus-Angebot ermöglichen; In ein 365-Euro-Ticket für junge Menschen einsteigen; Die Elektrifizierung des gesamten Schienennetzes vorantreiben; Die Reaktivierung von Schienenstrecken fördern; Für mehr Schutz gegen Bahnlärm sorgen. Den gesamten Koalitionsvertrag finden Sie hier .

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