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Fischwanderung ohne Grenzen Zur Durchgängigkeit an Wasserstraßen: Fischen die Reise erleichtern - Fische auf Wanderschaft: Wasserstraßen verbinden

Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)

Potenzialstudie Wasserkraft - Potenzialstudie Erneuerbare Energien, Teil 5: Wasserkraft

In der Studie wurde landesweit das noch ungenutzte Wasserkraftpotenzial an bestehenden Querbauwerken unter Berücksichtigung der Belange der Gewässerökologie und des Fischschutzes ermittelt. Dabei wurde in einem 'maximalen Szenario' ein ungenutztes Erzeugungspotenzial von 107,9 GWh/a an 128 Querbauwerken identifiziert (davon 35 Repoweringstandorte). In einem 'minimalen Szenario', in dem weitere, nicht abschließend zu klärende ökologische Aspekte berücksichtigt wurden, verbleibt noch ein ungenutztes Potenzial von 59,8 GWh/a an 54 Standorten. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit bereits ein großer Anteil des gesamten Wasserkraftpotenzials genutzt. Dennoch macht es Sinn, den Ausbau der bisher noch ungenutzten Wasserkraftpotenziale zu unterstützen, vor allem an potenziellen Standorten für besonders große Anlagen oder bei dem Repowering bereits bestehender Anlagen. Die Wasserkraftnutzung ist eine ausgereifte Technik mit relativ hohen Wirkungsgraden, die durch eine meist relativ gleichmäßige Stromerzeugung im Gegensatz zur Wind- oder Solarenergie auch den Einsatz als Grundlastkraftwerke ermöglicht. Darüber hinaus wurden in der Studie auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserkraftnutzung in NRW sowie das Potenzial von kinetischen Strömungsmaschinen und der Wasserkraftnutzung an Infrastruktureinrichtungen betrachtet.

Fischartenkataster Niedersachsen

Das Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst, ist die dem Fischereireferat des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgeschaltete Fachbehörde. Die Arbeit des Dezernates steht unter dem Leitziel: Erhaltung und Aufbau standorttypischer, artenreicher und ausgewogener Fischbestände, einschließlich des Schutzes der Lebensgrundlagen für die Fischfauna und Bewahrung bzw. Schaffung optimaler Bedingungen für eine nachhaltige Fischerei. Der Geodatensatz ist intern und wird nicht öffentlich bereitgestellt, Abgabe von Daten erfolgt nur auszugsweise auf Anfrage nach Anonymisierung

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage Eimühle in Ostrach-Habsthal

Der Betreiber Herr Luca Hemberle, Eimühle 1, 88356 Ostrach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Eimühle“ im Gewässer „Ostrach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 190/1, 421, 422, 423 Gemarkung Habsthal, Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Errichtung und Betrieb von Wasserkraftanlagen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Begleitdokumentation TBG Ablach-Kanzach, Steckbriefe Biotopkartierungen Umgebung, VO WSG „Eimühle Habsthal“ vom 04.07.1997, GEP Ostrach Okt. 2011, Objektinformationen Denkmalpflege B.-W, eigener fachlicher Kenntnis und Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Das Vorhaben zur Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes besteht im Wesentlichen aus drei baulichen Maßnahmen im Bereich der bestehenden Wasserkraftanlage „Eimühle“ am Gewässer „Ostrach“. Der Neubau eines Horizontalrechens mit Rechenreiniger wird an der Stelle des bisherigen Rechens angebracht. Die Fischabstiegsanlage verläuft auf einer Länge von ca. 12 m entlang des Turbinengebäudes und mündet in das Unterwasser der „Ostrach“. Der Fischaufstieg soll als Schlitzpass errichtet werden und überwindet eine Höhendifferenz von maximal 2,93 m auf einer Länge von ca. 67 m. Es erfolgt eine Flächeninanspruchnahme der neuen Anlagen von ca. 170 m² und ein Eingriff in den Boden mit ca. 155 m³, vor allem im Bereich der Böschung des Gewässers „Ostrach“ neben der „Eimühle“. Eine zusätzliche bzw. neue, dauerhafte Inanspruchnahme von Fläche und Boden findet in keinem umweltrelevanten Umfang statt. Während des Baus kann es zu den gängigen Lärm- und Schadstoffemissionen eines Baustellenbetriebs kommen. Der Untersuchungsraum ist durch das kanalartige Gewässer „Ostrach“ mit der Wasserkraftanlage als Flusskraftwerk, der Wohn- und gewerblichen Nutzung, der Verbindungsstraße von der L286 nach Einhart und den landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbelastet. Die Erholungsfunktion von Anwohnern und Besuchern kann temporär durch Lärm- und Staubbelästigungen gemindert werden, Unterbrechung der Wegeverbindungen sind nicht zu erwarten. Das Vorhaben führt weder vorübergehend noch dauerhaft zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch, der Wohn- und Erholungsfunktion oder der landwirtschaftlichen Nutzungen. Durch die Nutzungen sind keine Lebensräume oder Funktionsbeziehungen mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Tiere betroffen. Es erfolgen keine Auswirkungen auf die westlich und südöstlich gelegenen Biotope. Naturschutzfachliche Schutzkriterien sind nicht betroffen. Im Bereich des Baufeldes und der Anlage sind Gehölze zu entfernen, eine erhebliche dauerhafte Beeinträchtigung geht vom Vorhaben aufgrund der Art und Größe nicht aus. Entsprechend der artenschutzrechtlichen Begehung liegen keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vor. Bauzeitlich bedingte akustische und visuelle Störung auf verschiedene Tiergruppen, insbesondere der Vögel, werden durch bauzeitliche Beschränkungen auf weniger sensible Lebensphasen berücksichtigt. Änderungen am Gewässer „Ostrach“ erfolgen durch den Einbau der Ein- bzw. Auslassbauwerke, die Wassermenge bleibt insgesamt unverändert. Die Hochwassersituation wird nicht nachteilig verändert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. An der „Eimühle“ flussabwärts beginnt die Zone II des Trinkwasserschutzgebietes „Eimühle Habsthal“. Der zur Trinkwasserversorgung benötigte Tiefbrunnen Eimühle, Habsthal befindet sich ca. 380 m nördlich der Wasserkraftanlage. Der Eingriff in den Boden findet nur im Bereich des Gewässers und seinem Ufer statt. Das Risiko von stofflichen Einträgen in das Wasser und über den Boden in das Grundwasser besteht lediglich während der Umsetzungsphase und ist unter Einhaltung der gängigen Vorschriften, wie z.B. eines sorgfältigen Umgangs mit wasser-gefährdenden Stoffen, sehr gering. Erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht zu erwarten. Die Gebäude der Eimühle, insbesondere das Mühlengebäude, und die Wasserkraftanlage sind nach § 2 DSchG als Kulturdenkmale geschützt und haben siedlungs- und ortsgeschichtliche Bedeutung. Weder am Mühlengebäude noch an der Wasserkraftanlage erfolgen Änderungen, die sich auf den Bestand oder die Ansicht der Anlage auswirken. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

Wasserrecht; Antrag auf Planfeststellung für den Gewässerausbau für die Errichtung einer Fischwanderhilfe (Durchgängigkeit und Lebensraum) beim Kraftwerk Egglfing-Obernberg, Bekanntmachung nach Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 98 BayVwVfG n. F. und Art. 74 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 BayVwVfG a. F.; Öffentliche Auslegung des Bescheides mit der Rechtsbehelfsbelehrung und den ausgefertigten Unterlagen

I. Beschreibung des Vorhabens: Die Errichtung des Innkraftwerks Egglfing-Obernberg führte zu Einschränkungen der Durchgängigkeit des Inn für wandernde Fische. Mit dem geplanten Projekt Durchgängigkeit und Lebensraum wird neben der Herstellung der Durchgängigkeit entsprechend den heutigen Anforderungen, Fließgewässerlebensraum für Fische und andere Wasserlebewesen geschaffen. Dies trägt zu Schutz und Stärkung der Fischpopulation sowie zur Erreichung des guten ökologischen Potentials in den Wasserkörpern am Unteren Inn bei, schafft positive Effekte für das Auensystem und beseitigt bestehende ökologische Defizite. Zur Erreichung dieser Ziele wird am linken Ufer ein dynamisch dotiertes Umgehungsgewässer mit einer Gesamtlänge von 5,8 km errichtet. Das Ausstiegsbauwerk befindet sich etwa 5 km flussauf des Innkraftwerks Egglfing-Obernberg, der Einstieg im Unterwasser etwa 400 m flussab. Etwa 1,6 km flussab des Ausstiegsbauwerks und somit etwa 3,4 km vor dem Innkraftwerk-Egglfing-Obernberg wird ein Zusatzdotationsbauwerk errichtet, in welches auch eine Wasserkraft-/Fischaufstiegsschnecke integriert wird, mit der einerseits die permanente Zusatzdotation energetisch genutzt und andererseits ein zusätzlicher Wanderkorridor für Fische angeboten wird. Die Fischaufstiegsanlage wird aus dem Inn gespeist. In Abhängigkeit vom Inn-Abfluss werden über das Ausstiegsbauwerk bei ca. Inn-km 40,600 kontinuierlich 2-4 m³/s in das Umgehungsgewässer im Bereich des Verbindungsgerinnes ausgeleitet. Ab ca. Inn-km 38,880 erfolgt eine weiter kontinuierliche Dotation von Q= 2,0 m³/s über die Wasserkraftschnecke und einer dynamische Dotation von 4-6 m³/s. Somit ergeben sich Abflüsse im Umgehungsgewässer im Bereich des Auengerinnes von Q30 = 4,0 m³/s und Q330 = 10,0 m³/s. Der max. Abfluss ab Zusatzdotation mit integrierter Wasserkraftschnecke beträgt bei Spüldotation bis ca. Q= 40,0 m³/s. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende neu zu errichtende Anlagenteile: - Fischwanderhilfe von ca. Innkm 40,600 bis Innkm 34,800 mit Ein- und Ausstiegsbauwerk Zusatzdotationsbauwerk integrierter Wasserkraft-/Fischaufstiegsschnecke bei Inn-km 38,880 Strukturierungsmaßnahmen, wie Uferrückbau von ca. Innkilometer 32,700 bis ca. Inn-km 35,100, Inselvorschüttung bei ca. Innkilometer 34,800 Amphibientümpel bei ca. Innkilometer 32,700 und Stillgewässer bei ca. Innkilometer 34,600, Inn-km 34,400 und Inn-km 33,000. - Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen - Vorübergehende Baustromversorgung und Bauabwicklung

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau, Wasserrecht der Mühle Knaus, Krauchenwies Bittelschieß

Die Knaus GmbH, Untere Mühle 1, 72505 Krauchenwies-Bittelschieß beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ und Erteilung des Wasserbenutzungsrechts zur Wehranlage im „Kehlbach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 110, 111, 112, 129, 130, 133, 139 und 141, Gemarkung Bittelschieß, Gemeinde Krauchenwies im Landkreis Sigmaringen. Für diese Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen, 13.18.1 Gewässerausbau des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, eigener fachlicher Kenntnis und den Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit an der Wasserkraftanlage „Mühle Knaus“ mit nachträglicher Erteilung des Wasserrechts für den bestehenden Aufstau an der Wehranlage und Ableitung des Wassers in den Triebwerkskanal mit Wiedereinleitung. Die „Mühle Knaus“ besitzt ein wasserrechtliches Altrecht und wurde mit dem Kehlbachausbau ab 1961 so verändert, dass im verlegten „Kehlbach“ eine neue Wehranlage errichtet wurde und der bisherige Bachlauf zum Triebwerkskanal wurde. Trotz begonnenem Planfeststellungsverfahren erfolgte kein Beschluss und damit kein Wasserrecht für die Wasserbenutzungsanlage. Zur Herstellung der Durchgängigkeit im „Kehlbach“ wird ein Umgehungsgerinne als Fischauf- und Fischabstieg, eine Rechenanlage mit Fischschutz sowie den notwendigen Folgemaßnahmen wie Aufweitung des Unterwasserkanals, Einbau einer Buhne, Bau einer Spülrinne und Anpassung der Sohle im Einlaufbereich beantragt. Auch ein Antrag für das Wassernutzungsrecht zum Aufstau, zur Ableitung und Wiedereinleitung des Wassers liegt der unteren Wasserbehörde vor und wird im Gesamten betrachtet. Die Maßnahmen finden im Gewässer II. Ordnung „Kehlbach“ sowie auf den zur Mühle gehörenden Grundstücken statt. Für die Anwohner, Besucher des Umfeldes und für die Beschäftigten der landwirtschaftlichen Betriebe kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm-, Staub- und Abgasemissionen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen befinden sich Tiere wie Vögel und Insekten, im Gewässer vor allem Bachforellen. Die Bepflanzung wird teilweise entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder standortgerecht bepflanzt. Tiere und Pflanzen können durch die Bauarbeiten kurzzeitig be-einträchtigt werden. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung minimiert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 521 m² Fläche bau- und anlagenbedingt in Anspruch genommen. Der Eingriff in das Gewässer durch den Einbau der Buhne mit Wasserbausteinen benötigt eine Fläche von ca. 18 m². Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit der Ver-schlechterung von Bodenfunktionen gerechnet. Durch die Regulierung des Umgangs mit Maschinen und Fahrzeugen wird vermieden, dass gewässergefährdende Stoffe in das Grundwasser oder das Fließgewässer gelangen. Die Mindestwasserführung im „Kehlbach“ ist u.a. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und wurde auf das Gewässer abgestimmt, daher ist mit keiner nachteiligen Veränderung des Wassers zu rechnen. Die Hochwassersituation ist bei der Maßnahme betrachtet worden und soll keine nachteilige Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht direkt tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf Luft und das Klima zu rechnen. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 14.10.2025 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. Andreas Geiger

Willingmann weiht Pumpwerk Satuelle ein: „System zur Trinkwasserversorgung muss mit Klimawandel und Demografie Schritt halten“

Das Wasserwerk Colbitz gehört zu den zentralen Bausteinen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt. Die Anlage im Landkreis Börde bereitet Grundwasser aus der Colbitz-Letzlinger-Heide auf und versorgt rund 450.000 Menschen im Großraum Magdeburg mit hochwertigem Trinkwasser. Um die natürliche Neubildung des Grundwassers zu unterstützen, wird es mit Wasser aus der Ohre angereichert. Dafür sorgte bislang das 1963 errichtete Pumpwerk im Haldensleber Ortsteil Satuelle. Diese baufällige Anlage ist durch einen Neubau ersetzt worden; er wurde heute durch Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann offiziell eingeweiht. In das moderne Pumpwerk und die damit verbundene Erneuerung des Ohre-Wehrs hat die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH (TWM) als Betreiber des Colbitzer Wasserwerks insgesamt rund 16 Millionen Euro investiert. Die Anlage fördert jährlich zwischen 15 und 20 Millionen Kubikmeter Wasser aus der Ohre über einen etwa zwölf Kilometer langen Kanal in die Colbitz-Letzlinger-Heide. Das neue Pumpwerk ist kompakter, energieeffizienter sowie stärkt u.a. durch eine so genannte Multidisc-Anlage zur Fischrückhaltung und eine neue Fischaufstiegstreppe am Ohre-Wehr auch den Natur- und Fischschutz. Willingmann betonte: „In Sachsen-Anhalt kommt jederzeit hochwertiges Trinkwasser aus dem Hahn. Basis dafür ist unser leistungsfähiges Netz zur Fernwasserversorgung. Dieses System ist stabil, muss aber mit dem fortschreitenden Klimawandel sowie der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Deshalb freue ich mich, dass die TWM kräftig investiert hat. Der moderne Neubau des Pumpwerks Satuelle stellt die Trinkwasserversorgung der Menschen in Magdeburg und Umgebung auf eine zukunftsfeste Grundlage.“ TWM-Geschäftsführer Dr. Alexander Ruhland ergänzte: „Für den Ausgleich von Dürreperioden wird die Speicherung von Wasser in Zukunft immer wichtiger. Mit dem System Colbitz und dem großen Grundwasserspeicher der Colbitz-Letzlinger Heide verfügen wir über sehr gute Voraussetzungen, um Wasser dann zu speichern, wenn es ausreichend vorhanden ist, und es abzugeben, wenn es für die Versorgung unserer Region in trockenen Phasen benötigt wird.“ Die TWM stellt die Wasserlieferung für rund 750.000 Menschen auf fast einem Drittel der Landesfläche sicher. Die TWM betreibt 15 Wasserwerke und gibt jährlich etwa 40 Millionen Kubikmeter Trinkwasser ab. Gesellschafter sind Gemeinden, Zweckverbände und Stadtwerke. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Ingenieurbiologische Planungen und Bewertungen

In Sachsen-Anhalt war in den vergangenen 10 Jahren an diversen Wasserkraftanlagen bis 2,3 MW Fischschutz und Fischabstieg sicherzustellen. Dies gelang durch das Leitrechen-Bypass-System EBEL, GLUCH  & KEHL  (2001) . In gemeinsamer iterativer Berechnung und Planung durch Fischökologen, Ökohydrauliker und Bauingenieur konnten jeweils die fallspezifische Lösung entwickelt und damit die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen tatsächlich erfüllt werden (EG-WRRL, EG-FFH-RL, EG-AalSchutzVO, WHG § 33 Mindestwasser, WHG § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer, WHG § 35 Wasserkraftnutzung, § 38 FischG LSA Fischschutz und Fischabstieg „Wer Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke errichtet oder betreibt, hat auf seine Kosten durch geeignete Vorrichtungen das Eindringen von Fischen zu verhindern und für die schadlose Ableitung der Fische in das Unterwasser zu sorgen“, § 44  FischG LSA Gewährleistung Fischwechsel an Stauanlagen, § 3 NatschG LSA Biotopverbund, § 38 NatschG LSA Gewässervernetzung). In der Regel ergaben sich mit dem System neben der Umweltverträglichkeit der Wasserkraftanlage auch noch erhebliche Betriebs- und Unterhaltungs-Vorteile für den Kraftanlagen-Betreiber. Fischwissenschaftliche Grundlagen, Modellierung und Bemessung finden sich in „Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen, Handbuch Rechen- und Bypasssysteme“ (EBEL 2013) . Das Prinzip und wichtige praktische Detailes aus 10 Jahren Planung, Genehmigung und Betrieb des Leitrechen-Bypass-Systems EBEL, GLUCH & KEHL (2001) finden Sie hier .

Umbau der Wasserkraftanlage (WKA) „Bannmühle“, Odernheim am Glan

Herr Hans Pfeffer, Staudernheimer Straße 1, 55571 Odernheim beantragt die Erteilung einer Planfeststellung gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur Gewährleistung des Fischschutzes für die Wasserkraftanlage Bannmühle in Odernheim, Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Kreis Bad Kreuznach. Gegenstand des Antrages ist die Neugestaltung der vorhandenen Wehranlage (Entfernung des bestehenden Balkenaufsatzes und Ersetzen durch ein Federwehr) sowie der Neubau einer Fischauf- und –abstiegsanlage, die Herstellung eines Einlaufbauwerkes und der Einbau einer Vertikalrechenanlage an der bestehenden Wasserkraftanlage der Bannmühle in Odernheim am Glan

Wasserrecht; Antrag auf Planfeststellung für den Gewässerausbau für die Errichtung einer Fischwanderhilfe (Durchgängigkeit und Lebensraum) bzw. Organismenwanderhilfe beim Kraftwerk Schärding-Neuhaus, Anhörungsverfahren nach § 68 ff, 70 WHG, Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG; Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen; Eingang der vollständigen und brauchbaren Antragsunterlagen: 23.01.2025 unser Aktenzeichen: 53.0.04 – 641.03-73 Und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 19 UVPG und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 18 UVPG für das oben genannte Neuvorhaben nach § 7 Abs. 1 UVPG.

Die Errichtung des Innkraftwerks Schärding-Neuhaus führte zu Einschränkungen der Durchgängigkeit des Inn für wandernde Fische. Mit dem geplanten Projekt Durchgängigkeit und Lebensraum wird neben der Herstellung der Durchgängigkeit entsprechend den heutigen Anforderungen, Fließgewässerlebensraum für Fische und andere Wasserlebewesen geschaffen. Dies trägt zu Schutz und Stärkung der Fischpopulation sowie zur Erreichung des guten ökologischen Potentials in den Wasserkörpern am Unteren Inn bei. Zur Erreichung dieser Ziele wird am linken Ufer ein dynamisch dotiertes Umgehungsgewässer mit einer Gesamtlänge von 3,3 km errichtet. Das Ausstiegsbauwerk befindet sich etwa 2,3 km flussauf des Innkraftwerks Schärding-Neuhaus, der Einstieg im Unterwasser etwa 500 m flussab. Die Gesamtlänge ergibt sich aus dem mäandrierenden Verlauf des Umgehungsgewässers. Für die dynamische Dotation des Gerinnes werden ergänzend zur Basisdotation (2,0 m³/s) zusätzliche Wassermengen über eine Zusatzdotation (bis zu 6 m³/s) zugeführt. Die Dotationsöffnungen befinden sich unmittelbar nebeneinander beim Ausstiegsbauwerk. Somit ergeben sich Abflüsse im Umgehungsgewässer von Q30 = 2,0 m³/s bis Q330 = 8,0 m³/s. Der max. Abfluss ab Zusatzdotation beträgt bei Spüldotation bis ca. Q= 12,0 m³/s. Des Weiteren ist im Unterwasser des Innkraftwerks und in unmittelbarer Nähe des Einstiegs der OWH ein einseitig angebundenes Stillgewässer als Strukturierungsmaßnahme geplant. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende neu zu errichtende Anlagenteile: - Fischwanderhilfe mit Ein- und Ausstiegsbauwerk - Errichtung eines Stillgewässers mit Anbindung an den Kößlarner Bach - Umsetzung der Maßnahmen gem. Landschaftspflegerischen Begleitplans - Errichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen und Zwischenlagerflächen

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