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Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Anpassung einer Deponiesickerwasserklaeranlage an den Stand der Technik

UVP Vorprüfungsergebnis Fackel Hakensbüttel-Süd / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant auf dem Betriebsplatz des Erdölfeldes Hankensbüttel-Süd die Errichtung und den Betrieb einer Hochtemperaturfackel. Das bei der Erdölproduktion anfallende Begleitgas wird auf dem Betriebsplatz des Feldes Hankensbüttel-Süd zur Erzeugung elektrischer Energie mittels Verbrennung in einem BHKW genutzt. Die Fackelanlage dient ausschließlich zur Überdruckabsicherung des Gaspendelsystems bei ungeplanten Betriebsstörungen, die zum unzulässigen Anstieg des Gaspendeldruckes bei Ausfall des BHKW's führen und in der Lage ist, die gesamte anfallende (Spitzen-) Begleit-Gasproduktion zu verbrennen. Die geplante Fackelanlage soll die bestehende Fackeleinrichtung auf dem Betriebsplatz ersetzen. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Hankensbüttel im Landkreis Gifhorn. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (s. Download-Dokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Effect of the diet on enteric methane emissions of ruminants and the corresponding emissions from their manure during storage

Methane has been identified as an important greenhouse gas which has significantly increased in the atmosphere during the last century. In cattle husbandry, the proportion of total methane coming from manure storage is estimated to range around 14 percent. Recently evidence was provided that this proportion can considerably vary and is influenced by the diet of the animals. In particular, the long-term pattern of methane release form stored manure may differ. Based on these considerations, the objectives of the present project are (i) to measure the level of methane emission from rumen fluid and ruminants using diets distinctly differing in composition; (ii) to measure the corresponding methane release from manure when these diets are fed; (iii) to develop a model for overall methane emission based on diet and storage duration. This is a joint project together with the Animal Production group of The Royal Veterinary and Agricultural University Copenhagen. A major part of the project will be carried out at the ETH research station Chamau employing dairy cows and respiratory chambers.

UVP Vorprüfungsergebnis Fackel Betriebsplatz Höver / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant auf dem Betriebsplatz Höver die Errichtung einer Hochtemperaturfackel im diskontinuierlichen Betrieb. Mit der Bodenfackel sollen die Pendelgase bei der TKW-Verladung sowie die Verbrennung von Prozessgasen im Zuge von Wartungsarbeiten. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Region Hannover. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung (SuV) GmbH & Co. KG – Werk I, Errichtung Flotationsanlage

Die Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co. KG (SuV, Werk I) betreibt am Standort der Gottlieb-Daimler-Straße 3-7 (33334 Gütersloh) eine chemisch-physikalische Abfallbehandlungsanlage (kurz: CP-Anlage) zur Behandlung und Reinigung industrieller, flüssiger Abfälle. Mit diesem Genehmigungsantrag beabsichtigt das Werk I der Zimmermann SuV die Zulassung einer (erneuerten) Indirekteinleitung auf der Grundlage des BImSchG. Neben der Zulassung der Genehmigung zur Indirekteinleitung von Abwasser aus der Abfallbehandlung, sind Änderungen innerhalb der CP-Anlage Bestandteil dieses Antrages. Infolgedessen wird ein Antrag nach dem BImSchG gestellt, da eine Änderung der Anlagen- und Verfahrenstechniken inklusive der Indirekteinleitung umgesetzt werden soll. In Zukunft sollen die Verfahrenstechnik Flotation zur Abfallbehandlung eingesetzt werden, sodass die Abfallbehandlung optimiert und die Qualität des entstehenden Abwassers verbessert wird. Die Druckentspannungsflotation soll dabei als Verfahren zur Abfallnachbehandlung dienen und bei der Behandlung flüssiger Abfälle zum Einsatz kommen, welche im Reaktionsbereich I vorbehandelt wurden. Die Druckentspannungsflotation stellt eine geeignete Alternative zur klassischen Abfallbehandlung mittels Neutralisationsfällung dar, so dass ggf. chloridhaltige Behandlungschemikalien eingespart werden können. Das wesentliche Grundprinzip dieses physikalisch-chemischen Trennverfahrens besteht in der Anlagerung von Gasblasen an dispergierte oder suspendierte Partikel, welche durch den verursachten Auftrieb an die Wasseroberfläche transportiert und dort abgetrennt werden.

UVP Vorprüfungsergebnis UV-VP Fackel Betriebsplatz Wisselshorst / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant auf dem Betriebsplatz der Gasbohrung Wisselshorst Z1a die Inbetriebnahme einer Hochtemperaturfackel. Mit der Bodenfackel sollen die Pendelgase bei der TKW-Verladung sowie die Prozessgase bei Anlagenentspannungen zu Wartungszwecken abgleitet und verbrannt werden. Die Verbrennungstemperatur beträgt ca. 1.000°C mit einer Verweildauer von 0,3 Sekunden. Die Bodenfackel hat eine Aufbauhöhe von ca. 10,5 m. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Walsrode im Landkreis Heidekreis. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP Vorprüfungsergebnis Fackel Betriebsplatz Ölheim Süd / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Hochtemperaturfackel auf dem Betriebsplatz Ölheim Süd auf dem Gebiet der Stadt Peine. Das im Rahmen der Erdölförderung im Erdölfeld Ölheim kontinuierlich anfallende Erdölbegleitgas wird einem Blockheizkraftwerk und einer Kompressorstation zugeführt. Bei Ausfall der Kompressorstation muss das anfallende Gas verbrannt werden. Das Blockheizkraftwerk kann nicht die gesamte anfallende Gasmenge verwerten. Mit der hier beantragten Fackel soll gewährleistet werden, dass die Gase vollständig verbrannt werden. Die Fackel dient zudem der bedarfsorientierten Verbrennung anfallender Pendelgase bei der Tankkraftwagen-(TKW-) Verladung sowie der Verbrennung von Prozessgasen im Zuge von Wartungsarbeiten. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Peine. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Verkehrsmanagement

Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: SenUMVK/Patrick Kutschat Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) Berlin: Ihr kostenloser Mobilitätsservice Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) Berlin stellt umfassende, kostenfreie Mobilitätsdienste für alle Verkehrsteilnehmenden bereit – von Fahrgästen im öffentlichen Verkehr über Radfahrende und zu Fuß Gehende bis hin zu Autofahrenden. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ordnen die Straßen­verkehrs­behörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf Bluesky unter https://bsky.app/profile/vizberlin.bsky.social mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen

UVP Vorprüfungsergebnis Fackel Betriebsplatz Schönewörde / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG betreibt auf dem Betriebsplatz Schönewörde eine Hochtemperaturfackel im diskontinuierlichen Betrieb. Bei der betreffenden Fackelanlage handelt es sich um eine bestehende Anlage aus dem Jahr 2018, die durch einen Sonderbetriebsplan nach Bundesberggesetz zugelassen worden ist. Es erfolgt keinerlei Änderung an der betreffenden Anlage, dies gilt sowohl für die Bauart und Ausführung als auch für die Betriebsweise. Die standortbezogene Vorprüfung für diese Fackelanlage wird nun im Zusammenhang mit der Anpassung der Genehmigungslage (BImSchG) nachgeholt. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Schönewörde im Landkreis Gifhorn. Gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

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