Die Zielsetzung des Projektes ist es, Prozesse und Verhaltensweisen sichtbar zu machen, die sich im Spannungsfeld zwischen der Etablierung einer wissenschaftsbasierten Forstwirtschaft, einer modernen Justizverwaltung und den Akteuren einer ländlichen Gesellschaft im Übergang zur Moderne ergaben. Eine wichtige These ist, dass es sich bei dem Wandel vom frühneuzeitlichen Multifunktionswald zum modernen Holzproduktionswald keineswegs um die radikale Durchsetzung eines monostrukturellen Programms handelte, das je nach Standpunkt die Rettung des Waldes vor der vollständigen 'Devastation' oder die Unterdrückung der ländlichen Schichten im Modernisierungsprozessbedeutete. Weder wurde das Programm der Forstaufklärung schnell und radikal umgesetzt, noch blieb es vor erheblicher Modifikation gefeit, die zum großen Teil auf das aktive Handeln der ländlichen Akteure zurückzuführen ist. Waldgeschichte ist aus dieser Perspektive nicht primär Prozess- oder Strukturgeschichte sondern eine Geschichte der Aushandlung zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Im Zentrum der Arbeit steht also die Frage: Wie zeigten neue wissenschaftliche Konzepte, die in der Aufklärung entstanden, aber auch ein neuer zentralisierter und rationalisierter Zugriff auf die natürliche Ressource Wald in der Alltagswelt ländlicher Bevölkerungsschichten Wirkung? Wie wurde das Modell des modernen Waldes rezipiert und was bedeuteten das Handeln und die Praktiken, der Frevel der ländlichen Bevölkerung, für die Implementierung dieses Modells? Was bedeuteten Waldprivatisierungen, Waldrechtsablösungen und ein entstehender regionaler Brennstoffmarkt für die ländliche Lebenswelt? Verwaltungsakten, Suppliken und Verhörprotokolle geben Einblicke in einen Prozess der Aushandlung von Reform, der teils gewalttätig teils zäh verhandelt verlief. Die forst- und verwaltungswissenschaftliche Publizistik wie auch die Parlamentsdebatten über die Forstgesetze und die ethnologischen Beschreibungen der Landbevölkerung zeigen die gesamtgesellschaftlichen Diskurse, mit denen dieser Prozess verwoben war.
Ziel ist es, in Form einer Vorstudie die forstlich relevanten Regelungen des Umweltrechts einzugrenzen sowie eine Evaluation des maßgeblichen forst- und umweltpolitischen Diskurses vorzunehmen. Der Umfang und die Regelungsintensität umweltgesetzlicher Vorschriften steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Forstwirtschaft hat sich gegenwärtig nicht mehr nur mit den Anforderungen der Waldgesetze zu befassen, auch andere Regelwerke des öffentlichen Umweltrechts, z.B. das Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzrecht sowie das gesamte Recht der Projekt- und Programmplanung stellen Leitvorgaben für die Bewirtschaftung der Wälder auf. Vor diesem Hintergrund gibt der Bericht zunächst einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft. Es werden die Anforderungen und forstlich bedeutsamen Inhalte der Fauna-Habitat-Richtlinie, der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen (Plan-UVP-Richtlinie) sowie der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (so genannte Wasserrechts-Rahmenrichtlinie) dargestellt. Hieran schließt sich eine Kurzkommentierung der wichtigsten nationalen Rechtsetzungsaktivitäten im Bereich des forstlich relevanten Umweltrechts an, wie sie sich aus dem unlängst in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetz, dem im Jahr 2001 novellierten Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie dem im März 2002 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ergeben. Obwohl das geltende Umweltrecht in der Vergangenheit häufig den Abschluss politischer Diskussionsprozesse bildete, die zu einer Vielzahl von weltweiten, europäischen und nationalen Übereinkommen und Programmen führten, hat sich die forstwissenschaftliche Forschung bislang weder mit den Inhalten noch mit den bedeutsamen Wechselwirkungen zwischen umwelt- und forstpolitischem Diskurs auf der einen sowie der verbindlichen rechtlichen Normierung zur Umsetzung des politischen Rahmens auf der anderen Seite befasst. Um dem abzuhelfen, gibt der Bericht einen Überblick über die wichtigsten internationalen Übereinkommen und Programme zum Schutz der Wälder und zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Biodiversitäts-Konvention, das UM-Waldforum, der Gesamteuropäische Prozess zum Schutz der Wälder, das Konzept der Nationalen Forstprogramme sowie die auf EU-Ebene zu beobachtenden forstpolitischen Aktivitäten. Aus diesen und aus weiteren prognostizierbaren Entwicklungen werden Handlungsempfehlungen für eine pro-aktive Forstpolitik abgeleitet, die sich u. a. auf den Aufbau eines langfristigen Monitoring-Programms, die gezielte Verknüpfung von Bewirtschaftungsanforderungen in europäischen Schutzgebieten mit der Zertifizierung forstlichen Managements sowie die Schaffung neuer bzw. den Ausbau bestehender Fördersysteme beziehen.
In etlichen Bereichen wurden in den vergangenen Jahren Kommentierungen von Umwelterlassen neu verfasst oder überarbeitet. Als nunmehr letzte neue Kommentierung steht noch diejenige des Waldgesetzes (WaG) an, welche durch eine vom BAFU beauftragte Herausgeberschaft erstellt werden soll. Die Kommentierung wird auf der Grundlage eines Kommentierungskonzeptes erarbeitet. Projektziele: Erarbeitung von rechtswissenschaftlichen Grundlagen für die rechtskonforme Anwendung des Waldgesetzes durch Behörden und interessierte Kreise: Gestützt auf ein Kommentierungskonzept, welches in Zusammenarbeit mit der Universität Luzern und den Herausgebern erarbeitet worden ist, werden die Bestimmungen des Waldgesetzes kommentiert.
Eine nachhaltige Entwicklung der Wälder erfordert, dass der Forst als naturnahe Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren dauerhaft geschützt, seine nachhaltige Nutzung gewährleistet sowie seine Schutz- und Wohlfahrtsfunktion sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang untersucht, beschreibt und bewertet das Forschungsprojekt interdisziplinär die ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekte und Auswirkungen der (Freizeit-)Nutzung stadtnaher Wälder. Im Teilprojekt 'Ökonomie' wird zum einen der Erholungsnutzen der verschiedenen Besuchergruppen, entsprechend den Aktivitäten im Wald, monetär bewertet. Zum anderen werden vorhandene Nutzungskonflikte zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen des Waldes untersucht und ebenfalls monetär bewertet. Hieraus werden Folgerungen für das Forstmanagement gezogen. Als Grundlage für das gesamte interdisziplinäre Projekt dient: Bauer, B. (Hrsg.) (1999): Der Allschwiler Wald. Allschwiler Schriften Band 11. Verkehrs- und Kulturverein Allschwil. Wir danken der Stiftung Mensch-Gesellschaft-Umwelt ( MGU), Universität Basel für die finanzielle Unterstützung des Projekts. Die Leitung des Gesamtprojekts lag bei Prof. Dr. B. Baur, Universität Basel. Die Leitung des Teilprojekts 'Ökonomie' hatte Prof. Dr. S. Schaltegger, Universität Lüneburg.
Im Zentrum der Untersuchung steht die Entwicklung von Minimalmethoden zur Ausscheidung von Waeldern mit Besonderer Schutzfunktion (BSF) gemaess Waldgesetz. Die zu entwickelnde Methode geht vom Kreisschreiben Nr 8 der Eidgenoessischen Forstdirektion aus. Zum Nachweis der Besonderen Schutzfunktion muessen die Kriterien 'wichtiges Schadenpotential, Gefahrenpotential, Gefaehrdungsnachweis und Schutzwirksamkeit des Waldes' kumulativ erfuellt sein. Fuer alle Naturgefahrenprozesse sollen vergleichbare und landesweit einheitliche Kriterien angewendet werden. Wichtig sind die Einbindung der Methode in die forstliche Planung und die Koordination mit den Naturgefahren-Grundlagenerhebungen und der waldbaulichen Planung. Als besonders bedeutungsvoll wird die weitere Erforschung der Zusammenhaenge zwischen Naturgefahren und Waldstandorten beurteilt.
Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur Inhaber einer 'Fachbewilligung Wald' dürfen PSM ausnahmsweise verwenden. Die HAFL wurde vom BAFU beauftragt, die Umsetzung der nötigen Maßnahmen zu koordinieren. Projektziel: Information und Beratung der Kantone bez. Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der 'Fachbewilligungen Wald' werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.
Zu etlichen Bereichen (insbesondere Natur- und Heimatschuztgesetz, Wald Gesetz, CO2-Gesetz) stehen neue oder zu überarbeitende Kommentierungen der Erlasse an. Diese sollen auf der Grundlage eines neuen Kommentierungskonzeptes erarbeitet werden.
Das Ökokonto als Möglichkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung findet zunehmende Verbreitung bei Kommunen, Eigentümern und in staatlichen Verwaltungen. Für die Wälder will das Projekt Ökokonto Wald Grundlagen zur fachlichen Anwendung des Ökokontos im Wald erarbeiten. Ausgehend von der Frage, wo wird das Ökokonto bereits heute in Deutschland im Waldbereich angewendet, sollen bestehende und neue Möglichkeiten der Verwendung im Wald aufgezeigt werden. Anwendungsbereiche sind vor allem Natur und Landschaft im Sinne der Naturschutz- und Waldgesetze sowie jene Teile der Erholung in der Waldlandschaft, die in Verbindung mit dem Natur- und Landschaftsschutz stehen. Im Naturschutzbereich vorhandene Ansätze für den Einsatz des Ökokontos werden berücksichtigt und erweitert. Die Grundlagen für das Ökokonto Wald werden mit der Forst- und Planungspraxis entwickelt. Ökokonten für den Wald werden i. d. R. für das Gebiet einer Gemeinde (Stadt) angelegt. Beispiele sind die Ökokonten für die Städte und Gemeinden Calw, Hinterzarten und Walldorf. Für die Anwendung des Ökokontos in den Wäldern gibt es noch wenige Erfahrungen. Die Naturschutzverwaltung (LfU) hat Bewertungsgrundlagen und Vorschläge zur Vergabe von Ökopunkten entwickelt. Für den forstlichen Bereich wurde von der Forstdirektion Freiburg Nord in Verbindung mit dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord ein Vorschlag für Ökokontofähige Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Diese Grundlagen und Vorschläge sind der Ausgangspunkt für das abteilungsübergreifende Projekt.
Sortenprüfung (Anbaueignung) vorhandener oder neu gezüchteter Pappelklone zur energetischen Verwertung (Energiewald): - Erfassung vorhandener Altklone auf alten Pappelversuchsflächen mit Zuarbeit durch FVA Baden Württemberg - Ernte von Altbäumen - Stecklingsgewinnung - Beschaffung ausgewählter ausländischer Klone - Auspflanzung in Mutterquartieren - Anlage von Prüffeldern - Genetische Charakterisierung der Klone - Auswertung der Wuchsentwicklung 2008/09 Erfassung alter Versuchsflächen, Gewinnung von Steckholzmaterial, Absteckung Pflege v. Mutterquartieren 2009 Bonitierung der Aufwüchse im Mutterquartier, Genetische Charakterisierung, Pflege v. Mutterquartieren 2010 Anlage von Sortenprüffeldern Pflege von Prüffeldern; Klonbonitierung 2011 Abschlussbericht Ergebnisse: Vorprüfung von Klonen als Grundlage für künftige Sortenempfehlungen nach FoVG (geprüftes Vermehrungsgut)
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