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Erhebung des Quer - und Längsverkehrs Rad und Fuß im Bereich Bahnhofplatz Konstanz - Evaluation und wissenschaftliche Dokumentation

Die Stadt Konstanz beabsichtigt den Bereich des Bahnhofplatzes neu zu gestalten. Dabei sollen alle Anforderungen verkehrlicher, funktionaler und gestalterischer Art Berücksichtigung finden. Gleichzeitig besteht großes Interesse diese vielschichtigen Anforderungen durch den Entwurfsansatz 'Shared Space' oder den der Schweizer 'Begegnungszonen' zu integrieren und damit zu einem überzeugenden funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzept zu gelangen. In diesem Zusammenhang wird zunächst eine verkehrliche Analyse durchgeführt. Dabei werden auch die Aspekte des Verkehrsverhaltens bzw. des auftretenden Längs- und Querverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer Berücksichtigung finden. Die vorgesehenen Entwurfsprinzipien basieren auf einem Miteinander von Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr. Daher ist es für eine Beurteilung zwingend erforderlich für alle Verkehrsteilnehmergruppen entsprechende Daten vorliegen zu haben. Solche Daten sind für den Untersuchungsbereich und die Verkehrsmittel Fußgänger und Radfahrer bis dato nicht verfügbar und werden durch imove im Rahmen einer Verkehrserhebung ermittelt.

Modal Split Hamburg

Der wegebezogene Modal Split beschreibt die prozentuale Verteilung aller von Hamburgerinnen und Hamburgern zurückgelegten Wege auf die Verkehrsmodi „Motorisierter Individualverkehr (MIV)“, „Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)“, „Radverkehr“ und „Fußverkehr". Der Datensatz enthält den wegebezogenen Modal Split für Hamburg für das Jahr 2017 gem. der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2017“ (https://www.hamburg.de/bvm/mid-hamburg). Die Auswertung erfolgte hier für die sieben Bezirke sowie sieben Stadtregionen. Die Differenzierung nach Stadtregionen wurde für die MiD-Untersuchung vorgenommen, um die raumstrukturellen und sozioökonomischen Unterschiede, und damit letztlich auch die Mobilitätsvoraussetzungen, in der Stadt besser abzubilden als in einer Differenzierung nach Bezirken.

Gremium Fußverkehr: Beratungsgremium zur Förderung des Fußverkehrs in Berlin

Sicherer und komfortabler Fußverkehr bildet die Grundlage für eine nachhaltige Mobilität in Berlin. Das Mobilitätsgesetz sieht deshalb vor, dass ein Gremium auf Landesebene etabliert wird, welches die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung in allen Belangen des Fußverkehrs unterstützt (§ 51 Abs. 5 MobG BE). Das Gremium bringt Akteurinnen und Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung zusammen, um den Fußverkehr in der Stadt zu fördern und die Planung und Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben. Die Mitwirkenden im Gremium vertreten die verschiedenen Sichtweisen auf das Thema Fußverkehr – eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Die aktuelle Zusammensetzung des Gremiums wurde 2021 gemäß Mobilitätsgesetz vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats beschlossen. Folgende Mitglieder sind im Gremium vertreten. Senatsverwaltungen und nachgeordnete Behörden Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Staatssekretär für Mobilität und Verkehr; Koordinierungsstelle Rad- und Fußverkehr (KRF), Abteilung Mobilität, Abteilung Verkehrsmanagement Bildung, Jugend und Familie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Polizei Berlin, Die Polizeipräsidentin Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Integration, Arbeit und Soziales) Bezirke Mitte (Straßen- und Grünflächenamt) Marzahn-Hellersdorf (Straßen- und Grünflächenamt) Lichtenberg (Straßen- und Grünflächenamt) Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt) Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt) Verbände, Kammern und Träger öffentlicher Belange ABSV – Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. BSR – Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V. BVG – Berliner Verkehrsbetriebe AöR Changing Cities e.V. Fuss e.V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland IHK – Industrie- und Handelskammer zu Berlin Landesbeirat für Menschen mit Behinderung Landesschülerausschuss LEAK – Landeselternausschuss Kindertagesstätte Berlin LSBB – Landesseniorenbeirat Zivilgesellschaftliche und weitere relevante Handelnde Architektenkammer Berlin Difu – Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Technische Universität Berlin, IVP – Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung Visit Berlin – Berlin Tourismus & Kongress GmbH Das Gremium hat folgende Aufgabenschwerpunkte: Mitwirkung bei der Erarbeitung des Fußverkehrsplans Mitwirkung bei der Erstellung bzw. Überarbeitung von Standards zur fußverkehrsfreundlichen Gestaltung Mitwirkung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Ausstattung von Straßen, Wegen und Plätzen Mitwirkung bei der Kategorisierung und Priorisierung von Fußverkehrsnetzen Sicherstellung transparenter Verfahrensverläufe und der Einbindung aller Bevölkerungsgruppen durch geeignete Beteiligungsverfahren im Bereich der Fußverkehrspolitik Die Sitzungen des Gremiums werden von der für Mobilität zuständigen Senatsverwaltung organisiert und finden in der Regel drei Mal im Jahr statt.

Neue Querungsstellen

Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.

Neue Querungsstellen (WMS Dienst)

Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.

Neue Querungsstellen (WFS Dienst)

Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.

Neue Gehwege

Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.

Neue Gehwege (WMS Dienst)

Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.

Neue Gehwege (WFS Dienst)

Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.

GPS-Referenzpunkte

Darstellung des städtischen und weiterer GPS-Referenzpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Mobile Geräte wie Handys, iPhones, Smartphones und Navigationsgeräte helfen im privaten Gebrauch bei der Orientierung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto. Auch können diese GPS-Empfänger zur Verortung von Fotos und Mobiltelefonen sowie bei der digitalen Schnitzeljagd, dem so genannten Geocaching, eingesetzt werden. Hier können die GPS-Referenzpunkte helfen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des verwendeten GPS-Empfängers besser einzuschätzen bzw. zu überprüfen.

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