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Forstliche Umweltkontrolle (forstliches Umweltmonitoring) im Land Brandenburg

Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)

Indikator: Emission von Luftschadstoffen

<p>Indikator: Emission von Luftschadstoffen</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Der gemittelte Index der Luftschadstoffe ging zwischen 2005 und 2023 um 39,5 % zurück.</li><li>Die Verpflichtungen des Göteborg-Protokolls und der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a>⁠ für das Jahr 2020 wurden erreicht.</li><li>Die Herausforderung die Ziele der europäischen NEC-Richtlinie für 2030 zu erreichen ist je nach Schadstoff unterschiedlich.</li><li>Bei den Stickstoffoxiden sind noch deutliche Minderungen erforderlich.</li><li>Bei Schwefeldioxid, Ammoniak und Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠) sind die Minderungsziele fast schon erreicht.</li><li>Bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>⁠ wurde das Minderungsziele für 2030 schon deutlich übererfüllt.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ basiert auf der Entwicklung von fünf verschiedenen Luftschadstoffen (Index). Diese haben unterschiedliche Quellen. Ammoniak (NH3) wird vornehmlich in der Landwirtschaft durch Tierhaltung und Düngung freigesetzt. Stickstoffoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) entstehen vor allem durch Verbrennungsprozesse in Kraftwerken oder Motoren. Flüchtige organische Verbindungen (außer Methan; ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>⁠) werden beispielsweise durch den Lösemitteleinsatz in der Industrie freigesetzt. Feinstaub mit einer Partikelgröße kleiner als 2,5 Mikrometer (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠) entsteht bei Verbrennungsvorgängen im Haushalt, durch den Straßenverkehr und durch die Landwirtschaft.</p><p>Die Folgen für die Umwelt sind unterschiedlich. Schwefeldioxid führt zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Versauerung#alphabar">Versauerung</a>⁠ von Ökosystemen durch sogenannten „sauren Regen“. Ammoniak und Stickstoffoxide führen zu einer übermäßigen Nährstoffanreicherung (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>⁠). NMVOCs tragen zur Entstehung gesundheitsschädlicher Ozon-Belastungen bei. PM2,5 verursacht unter anderem Atemwegserkrankungen beim Menschen</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Der Wert des Index ist seit 1995 um über 67 % gesunken. Der Erfolg bei den verschiedenen Schadstoffen ist dabei sehr unterschiedlich. Der Ausstoß von Schwefeldioxid ging seit 1995 um 87 % zurück. Dagegen sank der Ausstoß von Ammoniak im gleichen Zeitraum nur um 21 %.</p><p>Im Rahmen des 2012 novellierten<a href="https://www.bmuv.de/themen/luft/genfer-luftreinhaltekonvention/die-novellierung-des-goeteborg-protokolls-2008-bis-2012">Göteborg-Protokolls</a>der<a href="https://www.bmuv.de/themen/luft/genfer-luftreinhaltekonvention">Genfer Luftreinhaltekonvention</a>hat sich Deutschland zu Zielen für die fünf Luftschadstoffe verpflichtet. Im Durchschnitt musste Deutschland die Emissionen bis 2020 um 21 % gegenüber 2005 senken. Dieses Ziel wurde erreicht. Für die fünf Luftschadstoffe stehen außerdem seit Dezember 2016 in der neuen europäischen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a>⁠ weitere Reduktionsverpflichtungen fest. Deutschland muss die Emissionen der fünf Schadstoffe zwischen 2005 und 2030 demnach um durchschnittlich 45 % reduzieren. Die durchschnittliche Reduktion hat die Bundesregierung als Ziel in ihre<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a>aufgenommen.</p><p>Diese Ziele der europäischen NEC-Richtlinie stellen die deutsche Umweltpolitik vor unterschiedlich große Herausforderungen. Bei den Stickstoffoxiden, die vor allem im Straßenverkehr entstehen sind noch deutliche Minderungen erforderlich. Bei Schwefeldioxid, Ammoniak und Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠) sind die Minderungsziele in Reichweite. Bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>⁠ wurde das Minderungsziele für 2030 schon deutlich übererfüllt.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ basiert auf der relativen Entwicklung des Ausstoßes von fünf Schadstoffen seit dem Jahr 2005. Die Emissionen dieses Jahres wurden auf 100 festgesetzt (indiziert). Der Indikator errechnet sich aus dem jährlichen Durchschnitt der fünf Schadstoffwerte. Grundlage für die Berechnung sind die Daten der jeweiligen Luftschadstoffinventare, die am Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) berechnet werden. Im Detail werden diese Berechnungen im im jährlich erscheinenden<a href="https://iir.umweltbundesamt.de/">„German Informative Inventory Report“</a>des UBA beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/emissionen-prioritaerer-luftschadstoffe">"Emissionen prioritärer Luftschadstoffe"</a></strong>.</p>

Nährstoffeinträge über Flüsse und Direkteinleiter in die Ostsee

<p>Nährstoffeinträge über Flüsse und Direkteinleiter in die Ostsee</p><p>Nährstoffe können über Flüsse und Direkteinleiter in die Ostsee eingetragen werden. Über deutsche Flüsse gelangten im Jahr 2022 ca. 16.000 t Stickstoff und ca. 520 t Phosphor in die Ostsee. Weitere 780 t Stickstoff und 26 t Phosphor trugen Kläranlagen und Industrieanlagen als Direkteinleiter bei.</p><p>Zustandsbewertung der Ostsee</p><p>Die neun Vertragsstaaten des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) bewerten alle sechs Jahre den Zustand der Ostsee (<a href="http://stateofthebalticsea.helcom.fi/">http://stateofthebalticsea.helcom.fi</a>/) (siehe Karte „Einzugsgebiet Ostsee unterteilt nach den HELCOM-Vertragsstaaten“) und veröffentlichen jährlich die in die Ostsee eingetragenen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Frachten#alphabar">Frachten</a>⁠ von Stickstoff- und Phosphorverbindungen (<a href="https://helcom.fi/helcom-at-work/projects/summary-of-the-helcom-seventh-pollution-load-compilation-plc-7/">http://www.helcom.fi/helcom-at-work/projects/plc-7</a>). Diese Frachten führen zu ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>⁠, schädigen die Ökosysteme und beeinträchtigen die biologische Vielfalt. Die Eintragsdaten, welche jährlich im Rahmen der „Pollution-Load-Compilation“ (PLC) erhoben werden, können für die Flussfrachten unter dem folgenden Link für alle HELCOM-Vertragsstaaten eingesehen werden:<a href="https://apps.nest.su.se/helcom_plc/">PLC-Datenbank</a>.</p><p>HELCOM-Ostseeaktionsplan</p><p>Bei der Umsetzung des aktualisierten<a href="https://helcom.fi/baltic-sea-action-plan/">HELCOM-Ostseeaktionsplans</a>vom Oktober 2021 orientieren sich die Reduktionsziele der Ostseeanrainerstaaten für Stickstoff und Phosphor an wissenschaftlich abgeleiteten Zielwerten für eine Reihe von Eutrophierungsindikatoren (z.B. Sauerstoff, Sichttiefe, Chlorophyll, Nährstoffe) (siehe:<a href="https://helcom.fi/baltic-sea-action-plan/nutrient-reduction-scheme/">Nutrient Reduction Scheme</a>).</p><p>Deutschland hat sich im Ostseeaktionsplan verpflichtet, die jährlichen wasser- und luftbürtigen Nährstoffeinträge auf 70.644 t Stickstoff und 510 t Phosphor zu begrenzen (siehe<a href="https://helcom.fi/wp-content/uploads/2021/10/Nutrient-input-ceilings-2021.pdf">Ostseeaktionsplan update 2021</a>). Die letzte Überprüfung der Nährstoffreduktionsziele mit 2020er Daten zeigt, dass Deutschland die Einträge über die Flüsse und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ in die Ostsee für Stickstoff um 2,4 % (850 t) und für Phosphor um 49 % (220 t) reduzieren muss, um die oben genannten vereinbarten Nährstoffreduktionsziele einzuhalten (siehe:<a href="https://helcom.fi/baltic-sea-action-plan/nutrient-reduction-scheme/">Nutrient Reduction Scheme</a>).</p><p>Einträge der Zuflüsse aus Deutschland</p><p>Aus Deutschland tragen neben den größeren Flüssen Oder, Warnow und Peene 29, meist kleinere Flüsse Nährstoffe aus einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Einzugsgebiet#alphabar">Einzugsgebiet</a>⁠ von rund 31.100 Quadratkilometern in die Ostsee ein.</p><p>Die Stickstoff- und Phosphoreinträge über Flüsse aus dem deutschen Ostseeeinzugsgebiet haben sich seit 1995 um ca. 40 % von 26.840 t auf 16.000 t Stickstoff und um ca. 50 % Phosphor von 1.030 t auf 520 t im Jahr 2022 reduziert (siehe Abb. „Gesamtstickstoffeinträge in die Ostsee, DE“ und Abb. „Gesamtphosphoreinträge in die Ostsee, DE“).</p><p>Einträge der Direkteinleiter aus Deutschland</p><p>29 Kläranlagen sowie 2 industrielle Anlagen leiten gereinigtes Abwasser direkt in die Ostsee ein. Diese machen circa 5 % der Stickstoffeinträge und ebenso etwa 5 % der Phosphoreinträge aus dem deutschen Ostseeeinzugsgebiet aus.</p><p>Auch die Stickstoff- und Phosphoreinträge über Direkteinleiter haben sich seit 1995 von 6.370 t Stickstoff bzw. 140 t Phosphor auf 780 t Stickstoff bzw. 26 t Phosphor im Jahr 2022 verringert, was einer Reduktion von ca. 88 % bzw. 81 % entspricht (siehe Abb. „Gesamtstickstoffeinträge in die Ostsee, DE“ und Abb. „Gesamtphosphoreinträge in die Ostsee, DE“).</p><p>Weniger Nährstoffe in die Ostsee</p><p>Für den Vergleich von Nährstofffrachten aus unterschiedlichen Jahren zwecks Trendbetrachtung wurden die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Frachten#alphabar">Frachten</a>⁠ immer in Relation zum jährlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Abfluss#alphabar">Abfluss</a>⁠ gesetzt („Abflussnormalisierung“). Die Betrachtung der Frachten in Relation zum jährlichen Abfluss ist für ein aussagekräftiges Ergebnis wichtig, weil,</p><p>Die abflussnormalisierten Stickstofffrachten der Flüsse aus dem deutschen Ostseeeinzugsgebiet sind zwischen 1995 mit 21.000 t und 2022 mit 20.700 t nahezu gleichgeblieben. Die statistische Trendbetrachtung zeigt folglich keinen signifikanten Trend zwischen den Jahren 1995 und 2022 sowie 2011 und 2022 (siehe Trendanalyse Abb. „Gesamtstickstoffeinträge in die Ostsee, DE“ und Abb. „Gesamtphosphoreinträge in die Ostsee, DE“. Die abflussnormalisierten Phosphorfrachten sind zwischen 1995 mit 910 t und 2022 mit 650 t deutlicher gesunken als die Stickstofffrachten. Diese Eintragsreduktion zeigt sich auch in der statistischen Trendbetrachtung. Es konnte ein signifikanter abnehmender Trend sowohl zwischen den Jahren 1995 und 2022 sowie 2011 und 2022 festgestellt werden (siehe Abb. „Gesamtstickstoffeinträge in die Ostsee, DE“ und Abb. „Gesamtphosphoreinträge in die Ostsee, DE“). Damit konnte Deutschland die gewässerbürtigen Phosphoreinträge in die Ostsee statistisch signifikant reduzieren, jedoch sind die Stickstoffeinträge unverändert geblieben.</p><p>Wie der Vergleich mit den HELCOM-Nährstoffreduktionszielen für Deutschland zeigt, müssen insbesondere weitere Reduktionen für die Phosphoreinträge erreicht werden. Für weitere Reduktionen der Nährstoffeinträge in die Ostsee bedarf es zusätzlicher Maßnahmen, zum Beispiel die Reduktion der Einträge aus der Landwirtschaft. Diese könnten durch das Einhalten der novellierten Düngeverordnung (01. Mai 2020 in Kraft getreten) erreicht werden. Die nationalen Verpflichtungen aus dem Göteborg-Protokoll von 1999 zur Reduzierung von Luftschadstoffemissionen und aus der novellierten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a>⁠ (EU) 2016/2284, die sich als Depositionen sowohl in den Einzugsgebieten als auch in der Ostsee wiederfinden, werden auch zu Reduzierungen der Stickstoffbelastung der Ostsee beitragen.</p><p>Größere Eintragsreduktionen von Stickstoff und Phosphor wurden vor 1995 vor allem durch die Einführung phosphatfreier Waschmittel und der dritten Reinigungsstufe bei Kläranlagen erreicht. Ein optimierter Betrieb von Kläranlagen im deutschen Ostseeeinzugsgebiet und ein Ausbau vor allem der direkt in die Ostsee einleitenden Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe würden die Einträge von Nähr- und Schadstoffen zusätzlich reduzieren und die Einhaltung des Ostseeaktionsplans von 2021 maßgeblich unterstützen oder erst ermöglichen.</p><p>Methode</p><p>Die Abflussnormalisierung der Nährstofffrachten wurde nach<a href="http://dce2.au.dk/pub/TR224.pdf">Larsen, S.E, &amp; Svendsen, L.M. (2021)</a>mit den Daten, die im Rahmen der PLC-Berichterstattung von Deutschland an HELCOM berichtet werden, durchgeführt. Für die statistische Analyse der Zeitreihe wurde eine Trendanalyse für den gesamten Zeitraum (1995 bis 2022) und für den Zeitraum 2011 bis 2022 durchgeführt. Die analysierten Trends wurden mit dem Mann-Kendall-Test auf statistische Signifikanz und abnehmenden oder zunehmenden Trend geprüft.</p>

Critical loads for eutrophication and acidification for European terrestrial ecosystems

The project aimed to improve the European background database used by the Coordination Centre for Effects (CCE) to calculate ⁠ Critical Loads ⁠ (CLs) for eutrophication and acidification for (semi-) natural European terrestrial ecosystems. The database is used when member countries do not provide their own CL data to the CCE. In this case, the missing country data are replaced by the results of the background database when the CCE produces European CL maps. This report describes the (a) underlying datasets; (b) derivation of the input data for the CL model; (c) R packages and scripts developed; and (c) verification of the results. These results feed into international and national policy advice, e.g., they are an important input to the Gothenburg Protocol Review currently underway in the year 2021. Veröffentlicht in Dokumentationen | 03/2021.

The Gothenburg Protocol: A landmark for clean airand climate action

The Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution (CLRTAP) of the United Nations Economic Commission for Europe (⁠ UNECE ⁠), also known as the Geneva Convention on Air Pollution, was adopted in Geneva on 13 November 1979. Fifty-one parties have signed the Convention, including all EU Member States, the EU Commission, many Eastern European and Central Asian states, as well as the USA and Canada. To date, the Convention has been stipulated in concrete terms by eight protocols containing legally binding mitigation targets. Veröffentlicht in Broschüren, Flyer und Faltblätter.

Das Göteborg-Protokoll Ein Meilenstein bei der Minderung grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (engl. Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution) der ⁠ UNECE ⁠ (United Nations Economic Commission for Europe, dt. Wirtschaftskommission der ⁠ UN ⁠ für Europa), auch bekannt als Genfer Luftreinhaltekonvention, wurde am 13. November 1979 in Genf beschlossen. 51 Parteien haben die Konvention unterzeichnet, u.a. alle EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, viele osteuropäische und zentralasiatische Staaten sowie die USA und Kanada. Das Übereinkommen wurde durch acht Protokolle konkretisiert. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Reaktive Stickstoffflüsse in Deutschland 2010-2014 (DESTINO Bericht 2)

Der Eintrag von Stickstoff in die Umwelt verursacht vielfältige Probleme. Für die Konzeption von Minderungsmaßnahmen ist es eine wesentliche Voraussetzung, die Quellen, Senken und Flüsse reaktiver Stickstoffverbindungen (Nr) zu quantifizieren. Im Rahmen des überarbeiteten Göteborg-Protokolls zur Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution (CLTRAP) wurde 2012 vereinbart, die nationalen Stickstoff-Flüsse zu erfassen. Das "Guidance document on national nitrogen budgets" der Economic Commission for Europe bildet dafür den Ausgangspunkt (ECE 2013). In einer nationalen N-Bilanzierung (NNB) werden für acht Pools die ein- und ausgehenden Nr-Flüsse berechnet: Atmosphäre, Energiewirtschaft und Verkehr, Industrielle Produktion, Ernährung und Konsum, Landwirtschaft, Wald und semi-natürliche Flächen, Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung, Gewässer sowie die grenzüberschreitenden N-Flüsse (Importe und Exporte). Die N-Flüsse werden aus statistischen Be-richten, Veröffentlichungen etc. direkt entnommen oder als Produkt aus der transportierten bzw. um-gesetzten Stoffmenge und deren mittlerem N-Gehalt berechnet. Insgesamt werden für Deutschland rund 150 N-Flüsse beschrieben, die Unsicherheit der Ergebnisse wird in vier Stufen von "sehr gering" bis "hoch" eingestuft. In Deutschland werden jährlich 6275 kt Nr a-1 in Umlauf gebracht (Mittelwert 2010 bis 2014), davon 43 % über die Ammoniak-Synthese. Die inländische Förderung und der Import von N-haltigen fossilen Energieträgern (Braunkohle, Steinkohle, Rohöl) tragen 2335 kt N a-1 dazu bei. Mit der Stickstoff-Fixierung als einzigem natürlichen Prozess werden 308 kt N a-1 in organisch gebundenen Stickstoff überführt. Als bedeutendste Senke von Nr werden mit der Verbrennung von fossilen und regenerativen Energieträgern sowie mit der Verarbeitung von Rohöl zu Mineralölprodukten 2711 kt N a-1 wieder in N2 überführt. In Gewässern, Böden und Kläranlagen werden 1107 kt N a-1 denitrifiziert. Über die Atmosphäre und den Gewässerabfluss exportiert Deutschland netto 745 kt N a-1 in seine Nachbarländer und in die Küstenmeere. Die Änderung des N-Bodenvorrats wurde bislang nur für Waldböden ermittelt, für die ein Abbau von 293 kt N a-1 berechnet wird. Der NNB zufolge werden in Deutschland jährlich 1627 kt Nr a-1 freigesetzt. Die NNB ist allerdings durch größere Unsicherheiten gekennzeichnet, was bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden muss. Quelle: Forschungsbericht

Integrierter Stickstoffindikator, nationales Stickstoffziel und IST-Zustand (DESTINO Teilbericht 1)

Die übermäßige Freisetzung reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt durch landwirtschaftliche Produktion, Energieumwandlung und Mobilität führt zu Problemen, die dringend gelöst werden müssen: Verlust aquatischer und terrestrischer Biodiversität, Beeinträchtigung der Luftqualität, Freisetzung von Treibhausgasen und erschwerte Nutzung des Grundwassers als Trinkwasser. Die planetare Belastbarkeitsgrenze (Planetary Boundary) für Stickstoff ist deutlich überschritten. Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2017 in ihrem ersten Stickstoff-Bericht auf die Problematik hingewiesen und einen ressortübergreifenden Handlungsbedarf für Deutschland festgestellt. Im Zuge dessen hat das Umweltbundesamt dazu mehrere Projekte lanciert, unter anderem das Projekt DESTINO mit zwei Zielen: Erstens die Herleitung eines integrierten Stickstoffindikators, der sektor- und medienübergreifend die aktuellen Belastungen charakterisiert mitsamt einem nationalen Stickstoffziel, das die Belastungsgrenze aufzeigt (Teilbericht 1). Zweitens die Aktualisierung des nationalen Stickstoff-Budgets entlang internationaler Vorgaben aus dem Göteborg-Protokoll (Teilbericht 2). Der vorliegende Bericht ist der Teilbericht 1 des DESTINO Projekts und dokumentiert die Herleitung des integrierten Stickstoffindikators. Dieser orientiert sich an Stickstoffsensitiven Schutzgütern: Erhaltung der biologischen Vielfalt, Vermeidung von Eutrophierung der Ökosysteme, Erhaltung von Grundwasser-, Oberflächengewässer- und Luftqualität sowie Einhaltung der Klimaschutzziele. Der Zielwert des integrierten Stickstoffindikators, das nationale Stickstoffziel, beziffert die Belastungsgrenze, um die Schutzziele einhalten zu können. Mit diesem wirkungsbasierten, nationalen Stickstoffziel wird erstmalig ein der Planetary Boundary komplementärer Wert für die nationale Ebene vorgeschlagen. Aus dem Ausmaß der Überschreitung von Schutzzielen (z.B. Immissionsgrenzwerte) und aus den aktuellen Stickstofffreisetzungen (z. B. Emissionen) gelingt es mit Hilfe von Rückwärtsrechnungen, die Belastungsgrenzen zu quantifizieren (DESTINO-Zielwerte), mit denen die Schutzziele im räumlichen Mittel einzuhalten wären. Der integrierte Stickstoffindikator entspricht der Summe der jährlichen Stickstoffverluste in die Umwelt in Deutschland und beläuft sich aktuell (IST-Zustand) auf 1.574 kt N a-1 (1 kt = 1.000 Tonnen), was rund 19 kg N pro Einwohner pro Jahr entspricht. Die summierten Belastungsgrenzen für die einzelnen Schutzgüter ergeben für das nationale Stickstoffziel den Wert von 1.058 kt N a-1. Einige der ver-wendeten Teilziele sind bisher nur als Etappenziele vorhanden, die langfristigen gesundheitlichen und ökologischen Schutzziele wären noch ambitionierter, sind aber noch nicht festgelegt. Wären sie bekannt, läge das nationale Stickstoffziel noch niedriger. Aufgrund der benutzten Methoden stellt der Zielwert zudem nur den Mindestwert dar, der für die Betrachtung im räumlichen Mittel des Bundesgebietes gilt. Um die Schutzziele überall in Deutschland tatsächlich flächendeckend einhalten zu können, wären noch stärkere Reduktionen der Stickstoffverluste erforderlich. Mit dem berechneten nationalen Stickstoffziel von 1.058 kt N a-1 müssen die aktuellen Stickstoffverluste um mindestens einen Drittel verringert werden. Das nationale Stickstoffziel dient als Ergänzung bestehender, sektorspezifischer Indikatoren und Ziele und soll die dringend nötige Kommunikation unterstützen, die es braucht, um die Verluste reaktiven Stickstoffs zu verringern. Für kommunikative und politische Zwecke ist die Ver-wendung eines gerundeten Wertes von 1.000 kt N a-1 zulässig. Die parallele Weiterführung und die Überprüfung bestehender Indikatoren für stickstoffbezogen Schutzgüter, inklusive der Überwachung der räumlichen Komponente, sind dabei unerlässlich. Quelle: Forschungsbericht

Ergänzende Untersuchungen zur Erstellung von Emissionsszenarien zur Umsetzung der NEC-RL, NEC-Richtlinie: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe für nationale Luftreinhalteprogramme

Hintergrund: Im Dezember 2016 trat die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in Kraft. Diese Richtlinie enthält auf nationaler Ebene prozentuale Emissionsminderungsverpflichtungen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC und PM2,5 für das Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2005. Zusätzlich enthält das novellierte Göteborg-Protokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention (CLRTAP) Emissionsminderungsziele für die o. g. Schadstoffe für das Jahr 2020, die ebenfalls in die neue EU-Richtlinie übernommen wurden. Weiterhin sieht die Richtlinie umfangreiche Berichtspflichten vor: Neben der jährlichen Emissionsberichterstattung sind alle 2 Jahre Emissionsprognosen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2,5 und Black Carbon (BC) zu berichten. Zudem ist ein nationales Luftreinhalteprogramm (National air pollution control programme) zu erstellen, das neben Emissionsprognosen auch Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung inklusive einer Bewertung der Minderungspotenziale enthalten muss. Dieses nationale Luftreinhalteprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Beschreibung und Zielsetzung des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung aktualisierter Emissionsprognosen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2,5 und Black Carbon (BC) bis zum Jahr 2030 (in Fünf-Jahres-Schritten). Den Prognosen ist ein aktuelles, ressortabgestimmtes Energieszenario (Projektionsbericht 2017) zugrunde zu legen. Die Emissionsprognosen sind nach dem aktuell gültigen Format der Emissionsberichterstattung (NFR, New Format for Reporting) in einzelne Quellgruppen zu untergliedern. In einem weiteren Szenario sollen im F&E-Vorhaben weitergehende Maßnahmen zu Minderung der o. g. Schadstoffe identifiziert werden. Die Minderungspotenziale dieser Maßnahmen sind zu quantifizieren.

The Gothenburg Protocol

The Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution (CLRTAP) of the United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), also known as the Geneva Convention on Air Pollution, was adopted in Geneva on 13 November 1979. Fifty-one parties have signed the Convention, including all EU Member States, the EU Commission, many Eastern European and Central Asian states, as well as the USA and Canada. To date, the Convention has been stipulated in concrete terms by eight protocols containing legally binding mitigation targets. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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