Das Thema zeigt die Lage und weitere Angaben von Erdgas- bzw. Geothermie-Bohrungen in Niedersachsen, in denen Frac-Maßnahmen durchgeführt wurden. Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: to fracture = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
Das Thema zeigt die Lage und weitere Angaben von Erdgas- bzw. Geothermie-Bohrungen in Niedersachsen, in denen Frac-Maßnahmen durchgeführt wurden. Hydraulic Fracturing (Fracking) ist eine Technik, mit der Gesteine behandelt werden, um künstliche Fließwege zu erzeugen. Dabei werden in den Gesteinen durch Einpressen einer Frac-Flüssigkeit Risse erzeugt. Das Gestein wird aufgebrochen (engl.: to fracture = aufbrechen) und die bis zu mehrere hundert Meter langen, schmalen Risse werden mit Stützkörpern aus Spezialsanden verfüllt, damit sie sich nicht wieder schließen. Bei der Anwendung der Frac-Technik in der Erdgasförderung soll die Förderrate einer Erdgasbohrung erhöht werden.
Gemeinsam mit dem Nachbarstaat Kanada haben die USA große Teile der arktischen Gewässer für Ölbohrungen gesperrt, teilte das Weiße Haus am 20. Dezember 2016 mit. Gesperrt bleiben die Tschuktensee und die Beaufort See auf der US-Seite und die kompletten Arktis-Gewässer vor Kanada.
US-Präsident Barack Obama kündigte am 17. Juni 2014 zum Anlass einer Ozean-Konferenz in Washington an, seine Exekutivvollmachten für mehrere Massnahmen zu nutzen. So soll im Pazifischen Ozean ein Meeresschutzgebiet auf drei Millionen Quadratkilometer ausgeweitet werden. Neben der Fischerei wären dann auch Öl- oder Gasbohrungen in dem Areal verboten.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU) Neues Gutachten: Keine Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten Die Fracking-Technologie, mit der Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird, kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem so genannten Flowback. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt, das heute in Berlin von Bundesumweltminister Peter Altmaier und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt wurde. Zwar soll Fracking an sich nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßt das Gutachten: „Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens bringen uns in der Diskussion um Fracking ein großes Stück voran. Die Risiken für das Grundwasser sind klar benannt. Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, halte ich für besonders wichtig. Unsere Trinkwasserressourcen dürfen wir nicht gefährden“. Beide sprechen sich für eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Bei der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten, zum Beispiel Kohleflözgas, können mehrere tausend Tonnen zum Teil gefährlicher, giftiger, gesundheits- und umweltgefährdender Chemikalien pro km² Fläche zum Einsatz kommen. Diese werden in einer so genannten Stützmittelflüssigkeit dazu eingesetzt, um erdgashaltiges Gestein aufzubrechen. Die derzeit vorliegenden Fakten reichten nicht aus, um mögliche Risiken abschließend bewerten zu können. Um die konkreten Auswirkungen bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland benennen zu können, fehlte es an wissenschaftlich fundierten Kenntnissen. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf das Grundwasser. Eine interdisziplinäre Gruppe von Gutachtern hat nun die Risiken von Fracking mit besonderem Blick auf das Grundwasser untersucht. Die Gutachter raten davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Da es nach wie vor an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien mangelt, empfehlen sie stattdessen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweises vorzugehen. Weitgehende Transparenz fordern die Gutachter beim Einsatz von Chemikalien. Über deren Menge und Eigenschaften sollten vollständige Information vorliegen. Das gilt im Besonderen für ihr human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial. Zudem sollte geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Insofern relevante Daten zu den beim Fracking eingesetzten Stoffen fehlen, kann nach Ansicht der Gutachter auch keine Genehmigung erteilt werden. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Demnach soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden, um einen effizienten Umweltschutz durch eine funktionale und organisatorische Trennung vom Wirtschaftsressort zu gewährleisten. „Die Vorschläge werden nun intensiv zu prüfen und mit den Beteiligten zu diskutieren sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine für Alle akzeptable Lösung der Fracking-Problematik finden werden“ so Bundesumweltminister Peter Altmaier.
Etwa die Hälfte aller Unesco-Weltnaturerben sind durch Öl- und Gasbohrungen, Bergbau, Überfischung, illegalen Holzeinschlag oder große Infrastrukturprojekte wie Häfen, Autobahnen oder Dämme in ihrer Existenz bedroht. Das geht aus einem Bericht der Dalberg Global Development Advisors im Auftrag des WWF hervor, welcher am 6. April 2016 von Umweltorganisation vorgestellt wurde. Für den Bericht wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten in und um die weltweit insgesamt 229 Weltnaturerbestätten untersucht. Die Hälfte, also 114 dieser Naturgebiete seien akut in Gefahr, da hier entweder bereits Bergbauaktivitäten sowie Öl- und Gasförderung stattfänden oder entsprechende Konzessionen vergeben worden seien oder aber andere industrielle Aktivitäten sie bedrohten. Zwei Drittel des Weltnaturerbes sind laut WWF wichtig für die Menschheit: Flüsse etwa helfen bei der Wasserversorgung. Wälder binden Kohlenstoff und sind so natürliche Klimaschützer, sie können zudem auf Hängen den Boden stabilisieren und so Erdrutsche verhindern. Gesunde Böden schützen vor Hochwasser. Etwa elf Millionen Menschen seien direkt von den Weltnaturerbe-Stätten abhängig und würden demnach unter den industriellen Tätigkeiten leiden, heißt es in der Studie.
Die Firma ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Riethorst 12, 30659 Hannover, hat nordöstlich der Stadt Vechta, in der Gemarkung Oythe, eine Erdgaslagerstätte erschlossen, aus der seit Jahren produziert wird. Bei der Auswertung von Lagerstätten- und Produktionsdaten zeigte sich, dass das Produktionspotential der Erdgasbohrung Goldenstedt Z23 (siehe Grafik) weitaus größer ist, als ursprünglich vermutet. Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH möchte dieses Potential nun nutzen und hat deshalb einen „Rahmenbetriebsplan für die Erhöhung des Fördervolumens der Erdgasbohrung Goldenstedt Z23 auf täglich mehr als 500.000 Kubikmeter Erdgas“ beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vorgelegt, das als zuständige Behörde über diesen Antrag in einem Planfeststellungsverfahren entscheiden muss. Um das Produktionspotential der in 2010 niedergebrachten Erdgasbohrung nutzen zu können, muss die Aufbereitungskapazität der übertägigen Trocknungsanlage durch einen Austausch einzelner Komponenten erweitert und anschließend das Mengenventil der Bohrung weiter geöffnet werden. Durch diese Maßnahme soll sich die Erdgasgewinnung aus dieser Bohrung von 20.500 m³(Vn)/h auf durchschnittlich 38.000 m³(Vn)/h steigern lassen, für einen kurzen Zeitraum sogar auf 45.000 m³(Vn)/h. Durch diese Förderratenerhöhung werden bis 2040 insgesamt ca. 220 Mio. m³(Vn) Erdgas mehr gefördert werden und die Förderdauer wird sich um ca. zwei Jahre verkürzen. Für die Entscheidung über die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (§ 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG), § 57c BBergG in Verbindung mit § 1 Ziffer 2 Buch-stabe a der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau).
Die Firma 5P Energy GmbH plant, die bestehende Erdgasbohrung Alfeld-Elze Z4 nach einer Überarbeitung / Workover wieder in Betrieb zu nehmen. Die bestehende Bohrung wird dafür teilrückverfüllt. Anschließend werden mehrere Seitenarme mit der Radial Drilling Methode gebohrt. In der Betriebsphase ist mit einer Förderleistung von ca. 20.000 – 48.000 m³ Erdgas am Tag zu rechnen. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Elze im Landkreis Hildesheim. Die Ablenkung aus der bestehenden Bohrung stellt eine Änderung eines bestehenden Vorhabens dar. Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2. UVPG ist für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn für das Vorhaben eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind. Die Überarbeitung / Workover aus einer bestehenden Bohrung stellt eine Änderung eines bestehenden Vorhabens dar. Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2. UVPG ist für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn für das Vorhaben eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind. Gemäß § 1 Nr. 2. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28.07.2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung sind im untenstehenden Prüfvermerk einsehbar.
Die Arktis im Wandel Gute Nachrichten: US-Präsident Obama und der kanadische Premierminister Trudeau haben Bohrungen nach Öl und Gas für große Teile der Arktis untersagt. Damit sollen die vielfältigen Ökosysteme sowie die Interessen der Ureinwohner geschützt werden. Das Umweltbundesamt (UBA) informiert auf seinen Internetseiten zur einzigartigen Nordpolregion. Die Arktis ist im Wandel: Klimaveränderungen und das Abschmelzen des Eises rücken das Gebiet in den Fokus geopolitischer und ökonomischer Interessen. Veränderungen der Arktis haben auch Auswirkungen auf uns und unser Leben. Daher ist die gesamte Welt gefordert, die sensiblen Ökosysteme zu bewahren. Umweltschützer auf der ganzen Welt freuen über eine der letzten Entscheidungen von Barack Obama als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika: Gemeinsam mit seinem kanadischen Amtskollegen Justin Trudeau hat er riesige Meeresgebiete in der Arktis unter Schutz gestellt. Für diese Gebiete vor der US-Amerikanischen und Kanadischen Arktisküste, die insgesamt etwa so groß sind wie Spanien, dürfen künftig keine neuen Lizenzen für Öl- und Gasbohrungen vergeben werden. Dadurch soll das Risiko von Umweltverschmutzungen durch Ölbohrungen verringert werden. Denn durch das harsche Klima und die extremen Wetterbedingungen in der Arktis sind Rettungs- und Säuberungsaktionen beispielsweise nach einer Havarie besonders kompliziert und kostspielig. Auswirkungen des Klimawandels Die Nordpolregion leidet stärker unter dem Klimawandel als andere Teile der Welt und reagiert sehr sensibel auf Veränderungen. Die Eisbedeckung des Arktischen Ozeans schwindet und mit ihr auch der Lebensraum für zahlreiche Tiere. Doch nicht nur das Gesicht der Arktis verändert sich unaufhörlich – die Vorgänge im hohen Norden wirken auf die ganze Welt. Die abschmelzende Eiskappe Grönlands lässt den Meeresspiegel ansteigen, der tauende Permafrostboden entlässt Klimagase in die Luft, die ihrerseits wieder den Klimawandel begünstigen. Nicht zuletzt hat das Klima der Arktis gravierenden Einfluss auf Klima- und Wetterbedingungen der gesamten nördlichen Hemisphäre. Politische und wirtschaftliche Interessen Die Arktis steht auch für Deutschland mehr und mehr im Fokus politischer und wirtschaftlicher Interessen. Im Jahr 2013 verabschiedete die Bundesregierung Leitlinien zur deutschen Arktispolitik und bekennt sich darin zu einer umwelt- und naturverträglichen sowie nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung der Arktis. Das UBA stellt gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz den Erhalt der einzigartigen Lebensräume im arktischen Raum in den Fokus und entwickelt Anforderungen an eine Nutzung der Arktis mit hohen Umweltstandards sowie wissenschaftliche Grundlagen zur Bewertung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten – wie Schifffahrt, Forschung, Wirtschaft, Fischerei oder Tourismus – auf die arktische Umwelt. Informationen zur Arktis auf UBA.de Für interessierte Bürgerinnen und Bürger informiert das UBA online zu den einzigartigen Ökosystemen der Nordpolregion, menschlichen Aktivitäten, rechtlichen Grundlagen. Hier geht es direkt zu unseren Arktisseiten .
Beitrag im Rahmen der FKTG: Stichworte: -->Z.B. bei einer rotliegend (?) (01:37:38) Erdgasbohrung, wusste man, wenn wir durch den tiefsten Sedimentzyklus durch sind und treffen den Hyelit (?) (01:37:43) an, dann sind wir sicher an der Endtreusche (?) (01:37:43). Man hat diese mitteldeutsche Kristallinschwelle - das ist zum Teil südlich des mitteldeutschen Hauptabrruchs (?) (01:37:59) hat man da die Kristallingesteine in Form von Hyelit (?) (01:38:01) schon in Größenordnungen von 1.000 m, aber leider mit einem sedimentären Deckgebirge überlagert. Da weiß ich nicht, wie das bewertet wird. Und weiter unten habe ich einmal die Kristallinschwelle gesehen im Eichsfeld. Da war sie in Form eines (unverständlich) (01:38:16) unterhalb einer Kalilagerstätte. Ja? [...] Das ist also etwas, wo man sagt, das ist da technisch ohne weiteres erreichbar. Stellungnahme der BGE: Die Beschreibung der strukturgeologischen Situation im Bereich der Mitteldeutschen Kristallinzone scheint korrekt zu sein. In vielen Bereichen liegen die kristallinen Gesteinsformationen, zu denen auch Gesteinstypen wie Syenite (Ist im Beitrag Syenit gemeint?) gehören, unter einer mächtigen sedimentären Überdeckung. Ob in solchen Fällen eine günstige geologische Gesamtsituation wahrscheinlich ist, und ob ein günstiger Gebirgsbereich für ein Endlager erkundbar ist, ist auch für die BGE eine offene Frage und Gegenstand laufender Arbeiten in Schritt 2 der Phase I. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 34 |
Land | 5 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 28 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 6 |
offen | 33 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 39 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 3 |
Dokument | 5 |
Keine | 4 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 33 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 39 |
Lebewesen & Lebensräume | 32 |
Luft | 24 |
Mensch & Umwelt | 39 |
Wasser | 24 |
Weitere | 38 |