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Palm Power GmbH & Co. KG, Heizkraftwerk, Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage) einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von naturbelassenem Holz sowie in der eigenen Produktionsanlage anfallendem gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz oder Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz sowie daraus anfallenden Resten gemäß Ziffer 1.2.1 der 4. BImSchV
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung als 1. Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks (GuD) mit Ammoniakwasserlager, zwei Heißwasserstationen zur Erdgasvorwärmung und Notstromversorgung an ihrem Standort Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK 9). RDK 9 soll vollständig innerhalb des bestehenden Kraftwerksgeländes errichtet werden. Die zentralen Komponenten von RDK 9 sind die Gasturbine mit Generator, der nachgeschaltete Abhitzedampferzeuger mit Dampfturbine und Generator, mehrere Transformatoren, die Fernwärmeauskopplung, das Kühlwassersystem sowie der Schornstein. Zur Rückkühlung des Kühlwassers soll der vorhandene Kühlturm auf Kreislaufkühlung umgerüstet werden. RDK 9 soll flexibel zur Deckung des Elektrizitätsbedarfes des Netzes betrieben werden. Die Einbindung in das 380 kV-Netz von Transnet soll über das Umspannwerk in Daxlanden erfolgen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch.“
Untersuchung des Abgasverhaltens von Gasturbinen fuer verschiedene Belastungsfaelle; Optimierung der Verbrennung und der Brennkammergeometrie unter dem Gesichtspunkt der Schadstoffverminderung und des Brennstoffbedarfes.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant am Kraftwerksstandort Heilbronn, Lichtenbergerstraße 23, 74076 Heilbronn, im Zuge des Kohleausstiegs im Rahmen eines „Fuel-Switch-Vorhabens“ die Errichtung und den Betrieb eines erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD-Kraftwerk, HLB 8) zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung und die Modernisierung und Erweiterung der Heißwasserkesselanlage (HWKA, auch HiDE 3 genannt) um zwei neue Heißwasserkessel. Die Inbetriebnahme ist für 2026 vorgesehen. Das GuD-Kraftwerk soll aus einer Gasturbine mit Abhitzedampferzeuger und einer Dampfturbine bestehen und hat eine Feuerungswärmeleistung (FWL) von max. 1.140 MW und wird primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben, wobei es bereits perspektivisch für die Mitverbrennung von Wasserstoff ausgelegt ist. Die zwei neuen Heißwasserkessel haben eine FWL von insgesamt 87,5 MW (je 43,75 MW) und werden ebenfalls primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung als 1. Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks (GuD) mit Ammoniakwasserlager sowie Notstromversorgung und zwei Heißwasserstationen zur Erdgasvorwärmung an ihrem Standort Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK 9). Das geplante Kraftwerk RDK 9 soll vollständig innerhalb des bestehenden Kraftwerksgeländes errichtet werden. Die zentralen Komponenten der geplanten GuD-Anlage sind die Gasturbine mit Generator mit dem nachgeschaltetem Abhitzedampferzeuger und Schornstein sowie Dampfturbine mit Generator und gemeinsamem Blocktransformator, Fernwärmeauskopplung sowie das Kühlwassersystem. Zur Rückkühlung des Kühlwassers soll der vorhandene Kühlturm umgerüstet werden. RDK 9 soll flexibel zur Deckung des Elektrizitätsbedarfes des Netzes betrieben werden, die Einbindung in das TransnetBW 380 kV Netz wird in der Nähe des Kraftwerksstandortes im Umspannwerk Daxlanden geplant. Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Für bauvorbereitende Maßnahmen hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG im o.g. Verfahren die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a Abs. 1 Satz 2 BImSchG, die Anordnung der sofortigen Vollziehung und die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung zur Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG plant am Kraftwerksstandort Stuttgart-Münster, im Zuge des Kohleausstiegs das Heizkraftwerk mit seinen drei Kohlekesseln und den drei heizölbetriebenen Gasturbinen durch eine Neuanlage (Projektname: „Fuel-Switch Münster“) zu ersetzen. Ziel des Projekts ist es, die Fernwärmeversorgung CO2-ärmer und zukunftssicher zu gestalten sowie weiterhin zur Netzstabilität beizutragen. Hierfür sind die Errichtung und der Betrieb zweier monovalenter Gasturbinen, jeweils mit zusatzgefeuertem Abhitzedampferzeuger als Abhitzekessel, sowie dreier bivalent gefeuerter Heißwasserkessel als Redundanz zu den Gasturbinen und zur Spitzenlastabdeckung vorgesehen.
Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde. Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110°C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde. Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungs- und Überwachungsdaten Störfallvorsorge Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) 42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (KaVKA) 44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Berichtspflichten Formulare Rechtsvorschriften
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 928 |
| Kommune | 13 |
| Land | 125 |
| Weitere | 15 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 307 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 726 |
| Taxon | 3 |
| Text | 222 |
| Umweltprüfung | 105 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 128 |
| Offen | 739 |
| Unbekannt | 195 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1023 |
| Englisch | 111 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 206 |
| Bild | 2 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 290 |
| Keine | 504 |
| Webseite | 277 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 558 |
| Lebewesen und Lebensräume | 673 |
| Luft | 477 |
| Mensch und Umwelt | 1062 |
| Wasser | 448 |
| Weitere | 1020 |