Ausführungsphase Die Wuhletalbrücke überspannt die Wuhletalstraße und wurde 1984 im Verlauf der Märkische Allee in Marzahn-Hellersdorf errichtet. Sie ist Bestandteil der übergeordneten Verkehrsstraße der B 158, die sich von der B 1 / B 5 Berlin-Biesdorf Richtung Norden über die Landesgrenze nach Brandenburg erstreckt und in Angermünde endet. Westlich der Märkischen Allee verläuft die Bahntrasse der S-Bahnlinie S7 (Potsdam Hbf/Ahrensfelde – Strecke 6011) und der Regionalbahn 25 (Berlin-Lichtenberg/Werneuchen – Strecke 6072). Die Märkische Allee ist eine stark befahrene Straße, die auch für den genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr genutzt wird. Das Vorhaben Der Bau Die Planung Verkehrsführung Zahlen und Daten Die alte Wuhletalbrücke wurde auf Stahlbetonwiderlagern und einer in Brückenmitte angeordneten Stützenreihe aus Stahlbetonfertigteilen gegründet. Die Überbauten bestanden aus Spannbetonfertigteilen. Aufgrund massiver Schäden an den Bauteilen war das Brückenbauwerk in seiner Standsicherheit stark beeinträchtigt und für den Verkehr nicht mehr nutzbar. Die Brücke musste daher 2019 komplett für den Verkehr gesperrt und Anfang 2022 bis auf die Fundamente abgerissen werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde ein Ersatzneubau notwendig. Die Baumaßnahme wird unter anderem mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) finanziert. Voraussichtliche Bauzeit: 2022 bis 2025 Rückbau des Bestandsbauwerkes Der Abbruch des Bestandsbauwerkes wurde 2022 als vorgezogene Maßnahme durchgeführt. Die Bauarbeiten für den Ersatzneubau haben im Januar 2024 begonnen und sollen bis Ende des III. Quartals 2025 abgeschlossen sein. Bautenstand: Nachdem die Brückenunterbauten, bestehend aus Widerlagern und Pfeilern, fertiggestellt wurden, hat nun der Bau der nördlichen und südlichen Brückenrampen begonnen. Die Überbaukonstruktion wird aus insgesamt 12 Stahlträgern und einer Ortbetonplatte bestehen. Aktuell werden die Stahlträger im Stahlwerk gefertigt. Für den Einbau der Stahlträger ist eine Vollsperrung der Wuhletalstraße vom 4. bis 6. November 2024 vorgesehen. Zudem ist Ende November 2024 eine weitere Vollsperrung für die Herstellung der Überbauschalung geplant. Ersatzneubau Die Entwurfsplanung des Ersatzneubaues wurde abgeschlossen und berücksichtigt inhaltlich die folgenden Sachverhalte. Die neue Wuhletalbrücke wird in der gleichen Lage wie das Vorgängerbauwerk mit getrennten Überbauten geplant. Die Bauwerksachse des Bestandes wurde in die Planung übernommen. Die Umsetzung folgt dem Mobilitätsgesetz und sieht daher eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr vor, ohne die anderen Verkehrsarten zu vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch den Ersatzneubau der Brücke die perspektivische Planung einer Straßenbahntrasse entlang der Wuhletalstraße berücksichtigt. Analog zum Bestandsbauwerk wird auch die neue Brücke aus zwei getrennten Überbauten bestehen. Je Überbau werden dann 2 Richtungsfahrbahnen überführt. Der Querschnitt – und damit die Gesamtbreite des Bauwerks – wird gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk aufgrund der neuen Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußgängerverkehr angepasst. Der Überbau 1 (West) ist schmaler als Überbau 2 (Ost). Seitlich der Fahrbahn wird ein Radfahrstreifen und Gehweg Richtung Osten und ein Notgehweg Richtung Westen angeordnet. Die Radwegbreite beträgt 2,50 m. Der beidseitige Gehweg hat eine Nutzbreite von 2,50 m (Ost) bzw. 1,00 (West). Die neue Brücke wird als gelenkig gelagertes Bauwerk mit Verformungslager und Fugenübergangskonstruktionen ausgebildet. Die getrennten Überbauten des Verbundtragwerks werden aus Stahlträgern mit Fahrbahnplatte in Ortbetonbauweise hergestellt und tragen über zwei Felder. Widerlager, Querträger, Flügel und Kappen werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Widerlager und Pfeiler werden flach gegründet. Nördlich und südlich der Brücke befinden sich im Anschluss Brückenrampen als Dammbauwerke. Die Brückenrampen sind geböscht ausgebildet. Im Zuge des Ersatzneubaues werden die Rampen entsprechend des neuen Querschnittes angepasst. Die Rampe Süd wird mit einer Böschung 1:1,5 ausgeführt und auf der Ostseite verbreitert. Die Rampe Nord wird beidseitig mit einem nachhaltigen Steilböschungssystem mit bewehrter Erde hergestellt. Für die Umsetzung der Neubaumaßnahme ist es erforderlich, dass in den angrenzenden Bereichen Baufreiheit für die Erdarbeiten und den Neubau der Brücke geschaffen wird. Auf den betroffenen Flächen wurden die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb der gesetzlichen Fällzeiträume entfernt. Die Genehmigung wurde hierfür von der UNB des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf erteilt. Ein Ausgleich für die Rodungsabreiten erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Neubau der Wuhletalbrücke auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der beidseitige Kfz- und Lkw-Verkehr auf der Märkischen Allee wird aufgrund der Vollsperrung der Brücke von der Märkischen Allee kommend über die vorhandenen Ab- und Auffahrtsrampen wieder auf die Märkische Allee geleitet. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage gesteuert und quert dabei die Wuhletalstraße. Diese Verkehrsführung wird bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaues bestehen bleiben. Für die Herstellung des Ersatzneubaues wird eine bauzeitliche Verkehrsführung auf der Wuhletalstraße errichtet. Dabei wird der Fahrzeug-, Fuß- und Radverkehr sichergestellt. Ausnahme sind die vorgesehenen Vollsperrungen der Wuhletalstraße an 4 Wochenenden für den Einhub der Stahlträger sowie den Ein- und Ausbau der Überbau- und Kappenschalungen. In dieser Zeit können Fußgänger und Radfahrer sowie der Kfz- und Lkw-Verkehr die Wuhletalstraße im Baustellenbereich nicht nutzen. Für den Kfz- und Lkw-Verkehr wird eine Verkehrsumleitung eingerichtet.
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt am Nordwestrand der Colbitz-Letzlinger Heide zwischen der Stadt Gardelegen, den Orten Weteritz und Kloster Neuendorf im Norden, Letzlingen im Süden sowie Solpke und Sylpke im Westen. Das Schutzgebiet hat eine ungefähre Ausdehnung von 12 km in nordwest-südöstlicher und von 6 km in nordost-südwestlicher Richtung. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Altmarkheiden und Östliche Altmarkplatten. Das Relief des Gebietes wurde durch die Gletscher der Saalekaltzeit geformt. Ein geomorphologisch relativ wenig gegliedertes, sandiges Plateau entstand, auf das südlich der Linie Zienau-Lindenthal-Ipse-Ziepel ein hügeliger Endmoränenzug aufgeschoben wurde. Nacheiszeitlich wurden abschnittsweise Dünenzüge aufgeweht. Die markantesten Erhebungen sind der Bullenberg südlich Zienau (84 m über NN) und der Weinberg bei Polvitz (93 m über NN). Zeugen der Landschaftsgeschichte sind als Naturdenkmale geschützte Großfindlinge: der „Drei-Grenzen-Stein“ (3 m Länge) sowie der „Große Stein“ auf dem Blauen Berg (3,6 m). Beide liegen auf halber Strecke zwischen Gardelegen und Letzlingen. Das Landschaftsbild wird durch großflächige Kiefernforste bestimmt. Eingestreut sind alte Laubhölzer. Bemerkenswert sind die Stieleichen-Allee an der alten Letzlinger Landstraße (zirka 280 Jahre alt) und eine Sommerlinden-Allee bei Weteritz. Vor allem im Randbereich der Niederungen stocken auch wertvolle Feuchtwälder, so bei Lindenthal, Kenzendorf und Weteritz. Bei Letzlingen erstreckt sich das landschaftsästhetisch reizvolle Quellgebiet der Milde, das Polvitzer Moor, das durch Grünland, Gräben, Gehölzreihen und Teiche geprägt wird. Die Polvitzer Teiche sind die größten und schönsten Stillgewässer im LSG. Der Mildelauf ist zum Teil begradigt und grabenartig eingetieft, durch bachbegleitende Gehölze jedoch in der Landschaft wahrnehmbar. Zwischen Neuemühle und Ziepel hat die Milde einen sehr naturnahen und vielgestaltigen Gewässerlauf, der von wertvollen Erlen- und Erlen-Eschenwäldern begleitet wird. Unterhalb Ziepel tritt der Bach in die Niederung um Gardelegen ein, die durch das Grünland der Rottwiesen geprägt wird. Hier ist der Bach fast durchgehend von Erlenreihen gesäumt. Die Niederung um Weteritz wird von Wiesen, Weiden und kleineren Feuchtwäldern dominiert. Ein sehr abwechslungsreiches Landschaftsbild bietet der historische Lenné-Park bei Weteritz mit Altholz-Beständen, Teichen, Röhrichten und mit Streuobstwiesen, naturnahen Bachabschnitten, Hecken, Erlenbruchwald und Feuchtgrünland in der Umgebung. In den Wäldern der Zienauer Heide haben sich kleinflächig Heide- und Trockenrasenflächen erhalten. Innerhalb der Grenzen des LSG befinden sich mit Ziepel, Ipse und Lindenthal nur wenige kleine Ansiedlungen. Die kleinen Dörfer Ziepel und Ipse sind äußerst idyllisch in die Landschaft eingewachsen und weisen viel historische Bausubstanz auf, in Ziepel Fachwerkhöfe mit alten Inschriften und in der Dorfmitte eine artesische Quelle, die noch heute als Trinkwasser genutzt wird. Ipse wirkt durch seine bauliche Geschlossenheit und die harmonische Einbindung der Höfe durch alte Obstgärten und Pferdekoppeln in die Landschaft. Charakteristisch sind ehemalige Wassermühlen an der Milde wie die Neuemühle, die Hoppenmühle, die Drögemühle und die Buschmühle sowie alte Forsthäuser. Bemerkenswert sind auch Schloß Weteritz und die Waldschnibbe im Wald bei Lindenthal. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die jungsteinzeitlichen Funde streuen relativ locker innerhalb eines von der Milde und einem Zufluß bogenförmig umschlossenen Bereichs, der nur bei Ziepel überschritten wird. Dabei befinden sich vier von 13 Fundstellen heutzutage unter Wald. Während der Bronzezeit, der Eisenzeit und der Kaiserzeit umfaßte die Besiedlung vier, drei und zwei Fundstellen, von denen immer nur eine an der Milde lag, während die anderen ihren Standort in Richtung auf das Quellgebiet der Milde verlagerten. Dank der schützenden Wirkung des Forstes haben sich im LSG Grabhügel der Bronze- und Eisenzeit erhalten. Um das Jahr 1000 war die Heidehochfläche noch von Wenden bewohnt. Ihre kleinen Dörfer lagen im Wald. Nach ihnen wurde die ganze Gegend als die Wendenheide bezeichnet. Im Jahre 1250 bestätigte Papst Innozenz dem Kloster Neuendorf die Schenkung des Dorfes Salchau ”cum deserto slavico” einschließlich Slawenheide. Im Mittelalter wurden lange Zeit die Begriffe ”Garleber Heide” oder ”Gardeleger Heide” verwendet. Deshalb wurde zur Bezeichnung des LSG der Name „Gardelegen-Letzlinger Forst“ gewählt. Im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters kam es zu einer intensiven Rodungsphase. Innerhalb der großflächigen Wälder entstanden neue Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst, und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Die Wälder wurden bis in das 19. Jahrhundert als Weideflächen genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der angrenzenden Colbitz-Letzlinger Heide bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen begann im Jahre 1815 die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Für die Bewohner der angrenzenden Dörfer wurden die Wälder, vor allem am moorigen Nordrand, zum Sammeln von Preisel- und Heidelbeeren genutzt, die eine zusätzliche Einnahmequelle darstellten. Daneben wurden viele Bestände zur Gewinnung von Einstreu für die Ställe alljährlich geharkt. Diese Forsten waren nahezu frei von Kraut- und Strauchschicht und nach Berichten von Zeitzeugen von einer geradezu schrecklichen Eintönigkeit. Auf solchen übernutzten Waldflächen haben sich verschiedentlich kleinflächige Flechten-Kiefern-Trockenwälder entwickelt, so beispielsweise in der Zienauer Heide und im Gebiet südlich von Ipse. Die Wälder sind seit Jahrhunderten ein beliebtes Jagdgebiet. Bereits im Jahr 1559 erbaute Kurprinz Johann Georg in Letzlingen ein Jagdschloß, die Hirschburg, und umgab sie mit einem großen Wildpark. Nachdem das Schloß durch die Einwirkungen des Dreißigjährigen Krieges verödete, wurde es erst im Jahre 1843 durch König Friedrich Wilhelm IV neu ausgebaut. Nun fanden alljährlich große Hofjagden statt. Der große Wildreichtum lockte Prominenz und Adel in die Wälder um Letzlingen. Von Kurfürst Joachim Friedrich über Prinz Louis Ferdinand, Kaiser Wilhelm I, Kaiser Wilhelm II, Reichskanzler Bismarck, Hindenburg, Franz Ferdinand von Österreich bis zu Göring reicht die lange Liste der „Waidmänner“. Die vorherrschende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. In der Niederung von Milde und Weteritzbach oberhalb Gardelegen dominiert landwirtschaftliche Nutzung mit Ackerbau und wenig Grünland. Ein bedeutendes Produkt dieser Gegend war in früherer Zeit das Bier, das vor dem Dreißigjährigen Krieg in 250 Brauereien Gardelegens gebraut wurde. Jedes zweite Haus in der Stadt war damals eine Brauerei. Entsprechend dürfte der Hopfenanbau auf den landwirtschaftlichen Flächen einen hohen Anteil gehabt haben. Noch heute wird das ”Garley”-Bier in Gardelegen gebraut, dessen wichtigste Grundlage die Güte des Heidewassers ist. Die Stadt Gardelegen führt 3 Hopfenstangen im Wappen. Die Niederung im Quellgebiet der Milde bei Letzlingen wurde in früherer Zeit in größerem Umfang zu Fischzucht genutzt. Eine Vielzahl von Gräben ist als Relikt der Teichanlagen vorhanden. Das gesamte heutige ”Polvitzer Moor” war als großer Fischteich angestaut bzw. hatte keinen natürlichen Abfluß. Das von Alvenslebensche Schloß in Polvitz war ein Wasserschloß. Die Zufahrt erfolgte über einen 2 km langen Damm, die heutige Straße nach Polvitz. Erst nach Aufgabe dieser Teiche wurde zur Entwässerung des Moores das Bett der Milde ausgehoben. Vermutlich war sie im Quellbereich nie ein natürliches Fließgewässer. Große Teile des Landschaftsschutzgebietes sind Trinkwasserschutzgebiete für die Trinkwasserförderung durch das Wasserwerk Gardelegen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Zwei Naturlehrpfade, einer beim Forsthaus Kenzendorf und ein weiterer beim Gasthaus Lindenthal, informieren die Besucher über die Pflanzen- und Tierwelt. Viele markierte Wanderwege, einzelne Radwege und Reitpfade erschließen das Gebiet für die naturbezogene Erholung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Landschaftsschutzgebiet bedeckt den Nordwest-Teil der Colbitz-Letzlinger Heide und die nördlich Letzlingen beginnende Milde-Niederung. Die Colbitz-Letzlinger Heide gehört zu den saalekaltzeitlichen (warthestadialen) Hochflächen nördlich Magdeburgs. An der Oberfläche stehen im Bereich der Hochfläche generell Sande, das heißt Schmelzwasserablagerungen, an. In der Milde-Niederung findet man auch holozäne fluviatile Sedimente. Die Lithologie der Ablagerungen in der Colbitz-Letzlinger Heide bedingt, daß ein hoher Anteil des Niederschlags versickert und als Grundwasser aufgrund veränderter hydrogeologischer Verhältnisse erst den Vorflutern am Rand der Hochfläche zufließt. Im Gebiet finden sich überwiegend sandige saalekaltzeitliche Substrate und weichselkaltzeitlicher Geschiebedecksand. Als markante Grenze zwischen beiden Sandschichten findet sich eine Steinsohle mit den bekannten Windkantern. Entsprechend den Substraten dominieren hier Braunerde-Podsole und Sand-Podsole, bevorzugt Eisen-, Eisenhumus- und Humuseisen-Podsole, unter Wald. Sofern solche Böden landwirtschaftlich genutzt werden, bezeichnet man sie als Acker-Braunerde-Podsol. In den Niederungen, zum Beispiel der Milde, treten Niedermoortorfe auf. Diese werden als Grünland genutzt und sind durch Entwässerungsmaßnahmen verändert. Im Nordwesten des LSG finden sich Gleye aus unterschiedlichen Substraten. Die aus Schmelzwassersanden aufgebauten Hochflächen der Heide sind arm an Gewässern. Das Niederschlagswasser versickert und tritt am Rande der Heide wieder zutage. Innerhalb des LSG entspringt die Milde in einer moorigen Senke zwischen Letzlingen und Polvitz, dem „Polvitzer Moor“. Die Milde fließt mit zunächst geringem Gefälle nach Nordwesten ab. Nach einem Schwenk in westliche Richtung durchbricht sie einen Endmoränenzug, verläßt die Heidehochfläche mit höherer Fließgeschwindigkeit in nördliche Richtung und erreicht bei Ziepel die Niederung um Gardelegen. Kurz vor Gardelegen nimmt sie den Weteritzbach auf, der die Niederung zwischen Solpke und Gardelegen entwässert. Ein weiteres Quellgebiet des Heiderandes ist das unmittelbar östlich bei Kloster Neuendorf an das LSG angrenzende Jävenitzer Moor, eines der seltenen Hochmoore der Altmark. Weiterhin sind artesische Quellen am Heiderand wie bei Ziepel charakteristisch. Die Altmarkheiden sind durch Grundwasserflurabstände von > 10 m gekennzeichnet. In den Übergangszonen zu den Niederungen verringert sich der Flurabstand auf 5 m und darunter. Im Bereich des oberen Mildetals steht das Grundwasser mit 2 bis 5 m hoch an. Hier konnten 1935 bei Polvitz aus Torfstichen einige größere Fischteiche angelegt werden. Aufgrund der vorhandenen Nutzungsbedingungen besitzt das Grundwasser der Heiden sehr große Potentiale zur stabilen Wasserversorgung angrenzender Niederungsgebiete. Der hohe Waldanteil und nicht vorhandene Entwässerungsanlagen bewirken eine gute Grundwasserneubildung und die Verzögerung des Gebietsabflusses. Das LSG liegt im Bereich der subatlantisch geprägten Altmarkheiden. Die Niederschläge liegen im langjährigen Mittel bei 550 bis 600 mm und die mittlere Jahrestemperatur bei 8,5° C. Pflanzen- und Tierwelt Der Quellbereich der Milde weist trotz hohen Ausbaugrades Elemente der silikatischen Quellfluren wie Bitteres Schaumkraut und Quell-Sternmiere auf. Daneben ist der Bachlauf durch Kleinröhrichte mit Berle, Flutendem Schwaden, Bachbunge und Gauchheil-Ehrenpreis gesäumt. Auf der Höhe von Polvitz treten Großseggenriede mit Rispen- und Sumpf-Segge hinzu. Abschnittsweise begleiten Schilfröhricht, Schwarzerlen- oder Grauweiden-Gebüsche das Gewässer. An den Bachlauf schließt sich Feuchtgrünland mit Kohldistel, Wald-Simse, Wald-Engelwurz, Sumpf-Storchschnabel, Großem Mädesüß und Sumpf-Schafgarbe an. Oberhalb Neuemühle begleiten Schwarzerlen-Brüche den Bach, die jedoch infolge meliorativer Maßnahmen, verbunden mit Torfzehrung und Sackung, trockengefallen sind. Die Erlen stehen zum Teil auf „Stelzen“, und die Krautschicht wird von der Brennessel dominiert. Bei Neuemühle ist die Milde gestaut. Der strömungsarme Abschnitt ist von Wasserschwadenröhricht, Wasserpest-Gesellschaft sowie Zweizahnfluren und nitrophilen Staudenfluren geprägt. Unterhalb Neuemühle wird die weitgehend naturbelassene Milde von Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald sowie Winkelseggen-Eschenwald begleitet. Typische Arten sind Sumpf-Haarstrang, Sumpf-Segge, Gemeiner Gilbweiderich und Winkel-Segge. Am Bachufer wachsen Wasser-Minze, Bach-Bunge und Wasserstern. Die umgebenden, grundwassernahen Kiefernforste weisen mit Pfeifengras in der Krautschicht auf den Pfeifengras-Eichenwald als natürliche Waldgesellschaft hin. Die Krautschicht dieser Forste ist relativ artenarm und weist Schlängel-Schmiele, Sauerklee, Heidelbeere und Keulen-Bärlapp auf. Die Niederung bei Ziepel trägt abschnittsweise feuchte Rasenschmielenwiesen mit Flatter-Binse und Rasen-Schmiele. In den Moorwiesen zwischen Ziepel und Gardelegen befinden sich Restbestände von Geflecktem und Breitblättrigem Knabenkraut. Hier liegt als FND „Rottwiesen bei Gardelegen“ das größte in Sachsen-Anhalt bekannte Vorkommen der Schachblume mit über 2 000 Exemplaren. Die Wälder um Letzlingen sind seit alters her für ihren Wildreichtum berühmt. Im 19. Jahrhundert übertraf der Wildbestand 10 000 Stück, vor allem Dam-, Rot- und Schwarzwild. Der letzte Luchs wurde im Jahre 1655 erlegt, auf Wölfe wurden noch im Jahre 1722 große Jagden abgehalten. Heute sind vor allem Reh-, Rot- und Schwarzwild anzutreffen. Das LSG ist Lebensraum einer vielfältigen Vogelwelt. Bemerkenswerte Bewohner der Kiefernwälder sind Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber, Kolkrabe, Baumfalke und Schwarzstorch. In Feuchtwäldern tritt der Kranich auf. Baumreihen und Gebüsche in der Ackerlandschaft sind Lebensraum von Ortolan und Neuntöter. Sehr häufig ist der Graureiher im Gebiet anzutreffen. In Ipse und in Gardelegen befinden sich besetzte Storchenhorste. Von den Fledermäusen wurden Zwerg-, Langohr- und Fransenfledermaus nachgewiesen. Die Milde ist Lebensraum von Bachforelle, Regenbogenforelle, Schmerle und Gründling. Die Polvitzer Teiche werden von Verlandungsvegetation mit Schilf-Röhricht, Röhricht des Schmalblättrigen und des Breitblättrigen Rohrkolbens, Rispenseggenried und Steiffseggenried gesäumt. Hier wurden Insektenarten feuchter Lebensräume nachgewiesen wie Sumpf-Schrecke, Sumpf-Grashüpfer, Kurzflügelige Schwertschrecke und Große Goldschrecke. Entwicklungsziele Schutzzweck ist die Bewahrung und Wiederherstellung eines für die Altmark typischen Landschaftsteiles mit seiner Vielfalt an Wald-, Grünland-, Acker-, Feucht- und Trockenstandorten. Insbesondere die Wälder sind zu erhalten und schrittweise in überwiegend naturnahe Bestände umzuwandeln. Waldränder sind als artenreiche Übergänge zwischen Wald und Offenland zu erhalten und wiederherzustellen. Die Grünländer sind durch Nutzung zu erhalten und auf den Niedermoorstandorten durch extensive Grünlandwirtschaft zu verbessern. Die offene Agrarlandschaft ist durch Anlage von Hecken und Feldgehölzen ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten. Die Trockenstandorte sind zu schützen und durch geeignete Pflege freizuhalten. Die Fließgewässer sind durch Schonstreifen zu schützen. Der Quellbereich und Oberlauf der Milde bei Polvitz ist unter Anhebung der Gewässersohle und Anlage eines mäandrierenden Laufes zu renaturieren. Durch Anhebung des Grundwasserspiegels sind die Feuchtwaldgesellschaften zu sichern. Der Gehölzanteil ist hier zu erhöhen. Der naturnahe Mildelauf zwischen Neuemühle und Drögemühle ist zu schützen. Die Erholungsnutzung beschränkt sich auf eine naturbezogene, ruhige Erholung durch Wandern und Radfahren auf dem vorhandenen Wegenetz. Im Gebiet besitzt das Reiten, einschließlich das Wanderreitens, traditionsgemäß eine überdurchschnittliche Bedeutung. In allen angrenzenden Orten ist Kränzchenreiten ein Volksfest besonderer Bedeutung. Im Herbst werden Jagden geritten. Zu Himmelfahrt und Pfingsten erfolgen Ausritte. Durch das Gebiet wird der nationale Reitweg Nr. 2 von der Ostsee zum Schwarzwald führen. Exkursionsvorschläge Wanderung Letzlingen-Forsthaus Kenzendorf Von Letzlingen geht man in nordwestliche Richtung und passiert am Ortsausgang das historische Jagdschloß. Weiter geht es nach Polvitz, wo die in der Niederung liegenden Teiche einen reizvollen Anblick bieten. Von Polvitz wandert man nach Westen in die Kiefernwälder und über die höchste Erhebung des Landschaftsschutzgebietes, den Weinberg, und anschließend nach Neuemühle. Dort überquert man die Milde und trifft linkerhand auf das Forsthaus Kenzendorf. Hier kann man den Naturlehrpfad begehen und sich über Flora und Fauna der Wälder informieren. Auf Waldwegen in östlicher und südlicher Richtung kann über den Blauen Berg und Sorgenschen Berg der Rückweg nach Letzlingen beschritten werden. Wanderung Lindenthal - Zienauer Heide 150 m südlich vom Gasthaus Lindenthal befindet sich ein Informationsstand. Hier beginnt der Naturlehrpfad, der über Naturgeschichte und Lebewelt des Gebietes unterrichtet. Der Weg in südliche Richtung steigt deutlich an und markiert die Anhöhen der Endmoräne. Etwa 2 km südlich Lindenthal stellt der Bullenberg die markanteste Anhöhe dar. Vom Bullenberg kann man zahlreiche Waldwege durch die Wälder der Zienauer Heide beschreiten. In westliche Richtung erreicht man die Ansiedlung Ipse und kann, vorbei an den Teichen im Eichengrund, nach Lindenthal zurückkehren. Wanderung Gardelegen-Rottwiesen-Ziepel-Weteritz-Gardelegen Vom Stadtgraben aus wandert man durch die Rottwiesen in westlicher Richtung nach Ziepel, von dort durch den idyllischen „Heidwinkele“, ein lockeres Waldgebiet mit eingesprengten Wiesen und Feldern, alten Eichen und Linden. In Weteritz wurde durch Lenné ein Landschaftspark mit altem Baumbestand, Wasserflächen und Grünländern angelegt. Diesen kann man besichtigen und dann auf verschiedenen Wegen nach Gardelegen zurückkehren. Das Landschaftsschutzgebiet wird von Kloster Neuendorf bis Sylpke auf zirka 15 km Länge vom Altmark-Radwander-Rundkurs durchquert. Weitere neue Radwege erschließen das Gebiet um Gardelegen-Weteritz-Ipse-Ziepel-Lindenthal. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr schöne Findlinge, die als Geotope erfaßt sind. Sie wurden aus Skandinavien mit dem Inlandeis während der Saalevereisung in diesen Raum tranportiert. Dazu gehören: - Findling „Drei-Grenzen-Stein“, zirka 2,2 km nordöstlich Polvitz, grobkörniger Granit; - Findling „Großer Stein am Blauen Berg“, zirka 1,5 km nordöstlich Polvitz, Orthogneis mit großen Feldspäten; - Findling „Wächterstein“, zirka 4 km südöstlich Ziepel, im alten Gadelegener Hospitalforst, grobkörnig-pegmatitischer Granit; - Findling „Kenzendorfer Stein“, zirka 1,2 km nordwestlich Polvitz, im Wald, Orthogneis mit großen Feldspäten. Verschiedenes Gardelegen An einem alten Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung der Straßen Salzwedel-Magdeburg und Stendal-Oebisfelde entstand im 12. und 13. Jahrhundert die Stadt Gardelegen. Noch heute sind die alten Straßen im Grundriß der Stadt als Hauptstraßen erkennbar. Das mächtige Salzwedeler Tor gibt am Nordwestrand der Altstadt einen Hinweis auf die einstige Bedeutung der Stadt. Zwei mächtige Rundtürme von 10 bzw. 13 m Durchmesser stammen aus dem 17. Jahrhundert. Auf die ehemalige Stadtbefestigung weisen noch der Stadtgraben, heute rekonstruierter Parkteich, und die ringförmig um die Altstadt liegenden Wallanlagen mit Resten der alten Stadtmauer hin. Die Wallanlagen sind heute eine denkmalgeschützte Parkanlage mit herrlichen geschlossenen Lindenalleen auf dem ehemaligen Wallverlauf. In der Sandstraße sind zahlreiche Fachwerkhäuser aus dem 16. und 17. Jahrhundert erhalten. Am südlichen Rand der Altstadt, dort wo ehemals das Magdeburger Tor stand, befindet sich das um 1300 gegründete Heilig-Geist-Spital. Nach einem Brand wurde es im Jahre 1591 erweitert und 1728 nochmals erneuert. Unweit steht die Marienkirche, eine um 1200 als flachgedeckte Basilika errichtete, aber noch im 13. Jahrhundert in eine fünfschiffige Backsteinhalle umgebaute Kirche. Besonders sehenswert ist hier der Anfang des 15. Jahrhunderts gearbeitete vierflügelige Schnitzaltar. Im Zentrum der Altstadt befindet sich der Rathausplatz mit dem 700 Jahre alten Rathaus, vielfach umgebaut und mit offener Laube, Arkaden und mit einem mit doppelt durchbrochener Laterne bekrönten Turm. Ebenfalls an diesem Platz steht mit dem „Deutschen Haus“, ein Fachwerkhaus aus dem Jahre 1687, und der zweigeschossige Putzbau der Löwenapotheke, die Sitz des Stadtmuseums ist. Die städtische Silhouette Gardelegens wird weiterhin von der Nikolaikirche geprägt. Nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche als Ruine erhalten, aus der noch der wuchtige, hohe Westquerturm emporragt. Kloster Neuendorf Östlich von Gardelegen liegt an der Grenze des LSG das um 1232 gegründete Zisterziensernonnenkloster Neuendorf, von dem noch die einschiffige, langgestreckte Klosterkirche und ein gotischer Kreuzgang erhalten sind. In der Kirche haben sich die auf Strenge und Klarheit gerichteten Baugewohnheiten des Ordens verwirklicht. Besonders schön ist die durch eine Dreifenstergruppe gegliederte Ostwand, in welcher der Rhythmus der Fenster durch auf den Giebel aufsteigende Stege und einen Spitzbogenfries aufgenommen wird. Letzlingen In Letzlingen stellt das Jagdschloß die herausragende Sehenswürdigkeit dar. Das im Jahre 1559 erbaute Schloß verfiel in Folge des Dreißigjährigen Krieges. König Friedrich Wilhelm IV ließ es im Jahre 1843 als romantisierenden Putzbau mit Türmen, Zinnen und Wassergraben im Stil britischer Adelsburgen neu ausbauen. Die Architekten August Stüler und Ludwig Ferdinand Hesse schufen auf des Königs Wunsch auch eine Kirche im Stil der englischen Tudorgotik. Die Schloßkirche besitzt als besondere Sehenswürdigkeit Wandmalereien mit jagdlichen Motiven. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."
Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hoher Weg“ wurde erforderlich, um für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie seiner 1. Änderung die baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Eigentümer zu erweitern. Hierfür entfallen die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu Gunsten überbaubarer Flächen.
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.
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