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Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Besonders wertvolle Gehölze (WMS Dienst)

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Besonders wertvolle Gehölze (WFS Dienst)

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Freilandausstellung Bahnbrechende Natur

Zum Gebärdenvideo Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln – davon 30 Tafeln mit außergewöhnlichen, detailstarken Fotos und 12 inklusiven Tafeln mit taktilen Elementen und einem Kunstobjekt – regt die Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Wegbeschreibung zum Besuch der Ausstellung für Menschen mit Seheinschränkung Zu allen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten eine Hörfassung mit den Ausstellungstexten, ausführlichen Bildbeschreibungen und vereinzelt auch Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Auf einzelnen Seiten finden Sie außerdem Gebärdenvideos. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände ist eine Naturoase, die sich mitten in der Großstadt Berlin auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Tempelhof entwickelt hat. Eine Besonderheit ist seine Verbindung von Natur, Bahnrelikten und Kunst. Um den Artenreichtum und die Naturentwicklung langfristig zu erhalten, wurde er 1999 als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet gesichert. Rücksichtnahme und die Achtung vor Tieren und Pflanzen tragen dazu bei, den Natur-Park Schöneberger Südgelände und seine Einrichtungen zu erhalten. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände wurde 2021 erstmals von “Reisen für Alle” auf Barrierefreiheit geprüft und erhält die Zertifizierung bis Mai 2024. Hunde dürfen in den Natur-Park nicht mitgenommen werden. Im Natur-Park ist das Fahrradfahren nicht gestattet. Für Fahrräder stehen Stellplätze zur Verfügung. Das Verlassen des Steges im Naturschutzgebiet ist nicht erlaubt. Lassen Sie Blumen und Pflanzen an Ort und Stelle. Wild lebende Tiere dürfen nicht beunruhigt und Nester nicht zerstört werden. Das Sammeln von Früchten und Pilzen ist nicht gestattet. Müll ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Grillen oder das Anlegen von Feuer ist nicht erlaubt. Der Besuch des Natur-Parks ist kostenpflichtig. Bitte lösen Sie Ihre Eintrittskarte an den Automaten der Eingänge (siehe Plan). Bild: Holger Koppatsch Natur-Park Schöneberger Südgelände Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Bahnbrechende Natur Der Natur-Park ist Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Ein Großteil der Fläche steht unter Naturschutz. Der etwa 18 Hektar große Park verfügt über zwei behindertengerechte Rundwege. Veranstaltungen und neue Wege der Umweltbildung verbinden Wissenschaft, Kunst und Naturschutz. Bahnbrechende Natur Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Technische Sehenswürdigkeiten Im Gelände finden sich einige Sehenswürdigkeiten. Solche aus der Bahnära wie der 50 Meter hohe, restaurierte Wasserturm - Wahrzeichen des Geländes, die 1940 gebaute Dampflokomotive 50 3707 sowie die restaurierte Drehscheibe. Die Beschleunigungsröhren sind zwei L-förmige, tunnelartige Installationen. Technische Sehenswürdigkeiten Weitere Informationen Bild: Carl Bellingrodt, Archiv Alfred Gottwald Geschichte und Entwicklung Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Geschichte und Entwicklung Weitere Informationen Bild: Archiv Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Verschiebebahnhof Tempelhof Ende des 19.Jahrhunderts erforderte zunehmender Personen- und Güterverkehr den Neubau von Werkstätten und Rangierbahnhöfen. Die Gesamtleistung des Verschiebebahnhofs Tempelhof lag an zweiter Stelle unter den neun Rangierbahnhöfen Berlins. Hier wurden Züge der Dresdener und Anhalter Bahn abgewickelt. Verschiebebahnhof Tempelhof Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Luftbilder von 1953, 1989 und 2015 lassen erkennen, wie sich die Natur das ehemalige Bahngelände nach und nach zurückerobert und sich immer stärker Gehölze ausbreiten. Inzwischen bedecken sie mehr als Zweidrittel des Geländes. Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Schutz und Pflege Der Natur-Park wird ab 1996 durch die Grün Berlin GmbH entwickelt, Baumaßnahmen werden großzügig durch die Allianz Umweltstiftung gefördert. 1999 wird das Gelände unter Schutz gestellt. Pflegemaßnahmen der Obersten Naturschutzbehörde steuern die Sukzession und verhindern eine vollständige Bewaldung. Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Sebastian Hennigs Die Natur kehrt zurück Mit der Aufgabe der Bahnnutzung nehmen Tiere und Pflanzen das Gelände wieder in Besitz. Die Veränderung und zeitliche Abfolge unterschiedlicher Gemeinschaften aus Pflanzen und Tierarten wird „Sukzession“ genannt. Das Endstadium ist ein Waldtyp, der den jeweiligen Standortbedingungen entspricht. Die Natur kehrt zurück Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin/Luftbild 2011 Grüntangente und Biotopverbund Der Natur-Park ist mit dem Park am Gleisdreieck durch die Fuß- und Radwegeverbindung über den Flaschenhals-Park verbunden. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt der Biotopverbund eine große Rolle. Gerade Bahndämme sind dabei von besondere Bedeutung. Grüntangente und Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Archiv Stiftung Naturschutz Berlin Natur und Kultur verbinden Die Stahl-Kunst von ODIOUS, Bahnrelikte und wilde Natur geben dem Natur-Park seinen besonderen Charakter. Im Gelände werden vielfältige Aktivitäten und Projekte rund um oder in Verbindung mit der Natur angeboten. Natur und Kultur verbinden Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Giardino Segreto Die Künstlergruppe ODIOUS errichtete mit 30 stählernen Kuben und Skulpturen auf dem 130 Meter langen und 22 Meter breiten ehemaligen Lagerplatz des Rangierbahnhofs einen Giardino Segreto, italienisch: „geheimer Garten“ . Giardino Segreto Weitere Informationen Bild: Grün Berlin/Frank Sperling Kunstobjekt Waldohreule Die Waldohreule ist Symbol für den Naturschutz. Für die Freilandausstellung schuf der Bildhauer Stephan Hüsch 2019 ein Kunstobjekt aus Kunststein, das in wesentlichen Zügen dem natürlichen Vorbild entspricht. Wie Waldohreulen aussehen und was sie besonders auszeichnet, erfahren Sie hier. Kunstobjekt Waldohreule Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Auf den nährstoffarmen, trockenen Kies- und Schotterböden des ehemaligen Bahngeländes siedelte sich eine an diese Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt an. Um die Lichtungen zu erhalten, wird dem Vordringen von Bäumen und Sträuchern durch Pflegemaßnahmen Einhalt geboten. Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Paul Westrich Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Viele gefährdete Insektenarten, wie Langhorn- und Seidenbiene, Heidegrashüpfer und Blauflügelige Ödlandschrecke kommen auf den Offenflächen vor. Das Wiesen-Habichtskraut hat hier eines seiner wenigen Vorkommen in Berlin. Ideale Lebensbedingungen findet die europaweit geschützte Zauneidechse. Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Blütenmeer im Gleisbett Die blütenreichen Wiesen ziehen viele Insekten, darunter Schmetterlinge an. Wie auch bei den Wildbienen sind viele an bestimmte Futterpflanzen gebunden. Der Schwalbenschwanz bevorzugt rotviolette bis blaue Blumen wie Natternkopf und Flockenblume, seine Raupe aromatische Doldenblütler wie Wilde Möhre. Blütenmeer im Gleisbett Weitere Informationen Bild: Kühne & Saure Artenreichtum auf engem Raum Wildbienen ernähren sich von Pollen und Nektar der Blüten. Etwa 30 % der Arten sind auf bestimmte Blühpflanzen angewiesen. Bienen sind weltweit die wichtigsten Bestäuber. Anders als die Honigbiene nisten Wildbienen im Boden, andere in Pflanzenstängeln. Mehr über ihren Lebenszyklus lesen sie hier. Artenreichtum auf engem Raum Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Lautstarke Hüpfer Im Natur-Park kommt u.a. der Heidegrashüpfer vor, eine typische Art der Sandtrockenrasen. Heuschrecken unterscheiden sich in ihrer Gestalt, aber auch in ihren Lauten, an denen sie sich wie Vögel erkennen lassen. Die Lauterzeugung geschieht auf unterschiedliche Weise. Lautstarke Hüpfer Weitere Informationen Bild: Wolfgang Brandmeier Gefiederte Rückkehrer Der Wald nimmt mehr als zwei Drittel des Geländes ein. Nachtigall und Buntspecht gehören zu den Vogelarten, die die parkartigen Waldbereiche bevorzugen. Der Neuntöter fühlt sich in den nur locker mit Gehölzen durchsetzten Flächen wohl. Stieglitze finden hier Samen aller Art und der Turmfalke Mäuse. Gefiederte Rückkehrer Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Der Wald ist auf dem Vormarsch Hier lässt sich die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache verfolgen. Birken und Robinien, die sich als Pioniergehölze angesiedelt hatten, werden nun durch die nächste Baumgeneration aus nährstoffliebenden Arten wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche abgelöst. Der Wald ist auf dem Vormarsch Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Baumporträts Im Gelände kommen verschiedene Baumarten vor. Ausgewählte Arten werden vorgestellt. Was Hänge-Birke, Zitterpappel, Robinie und Stieleiche unterscheidet, erfahren sie hier. Baumporträts Weitere Informationen Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – bei Abendveranstaltungen auch länger. Bitte beachten Sie, dass das Gelände abgeschlossen wird. Führungen und Veranstaltungen Hinweise entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website Natur-Park Schöneberger Südgelände . Einen angenehmen und erholsamen Besuch wünschen Ihnen die Parkverwaltung Grün Berlin GmbH, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Oberste Naturschutzbehörde. Die Informationstafeln im Natur-Park wurden von der Obersten Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt. Die Erschließung und Gestaltung des Natur-Parks wurden unterstützt durch die Allianz Umweltstiftung. Das Planungskonzept wurde von der Arbeitsgemeinschaft planland/ÖkoCon entwickelt.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Hoher Weg" der Gemeinde Hohne

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hoher Weg“ wurde erforderlich, um für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie seiner 1. Änderung die baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Eigentümer zu erweitern. Hierfür entfallen die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zu Gunsten überbaubarer Flächen.

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

Entwicklung eines ökoeffizienten Combi-Substrats aus einheimischen pflanzlichen und tierischen Fasern für Erwerbs- und Hobby-Gartenbau, IBÖM09: EcoFa2 - Entwicklung eines ökoeffizienten Combi-Substrats aus einheimischen pflanzlichen und tierischen Fasern für Erwerbs- und Hobby-Gartenbau

Potenziale von Agroforst- und Agri-PV-Systemen für die Maximierung von Humusaufbau und Kohlenstoffspeicherung auf landwirtschaftlichen Flächen, Potenziale von Agroforst- und Agri-PV-Systemen für die Maximierung von Humusaufbau und Kohlenstoffspeicherung auf landwirtschaftlichen Flächen ('HUMAX')

Im Projekt HUMAX sollen verschiedene Maßnahmen zum Humusaufbau in unterschiedlichen Kombinationen auf Ackerflächen untersucht werden. Ein Alleinstellungsmerkmal des Projektes HUMAX ist es, dass diese Maßnahmen in Kombination mit Agri-Photovoltaik-Anlagen und Agroforstsystemen angewendet werden sollen. Ziel ist es, mögliche Synergien der Maßnahmen zu identifizieren und kombinierte Anwendungsoptionen aufzuzeigen. Das innovative Potenzial des Projektes HUMAX liegt darin, dass etablierte Maßnahmen des Humusaufbaus (Zwischenfrüchte, Winterbegrünung, Untersaaten, Kompostapplikation, u.a.) mit vielversprechenden Maßnahmen wie Pflanzenkohle, u.a. kombiniert und getestet werden sollen. Die Verbindung mit Agroforstsystemen eröffnet dabei, neben dem Humusaufbau, weitere Potenziale als Kohlenstoffsenke, da die Bäume und Sträucher Kohlenstoff in der ober- und unterirdischen Biomasse speichern und darüber hinaus noch ein großes Substitutionspotenzial durch die Holzprodukte und das beim Management der Gehölze anfallende Material mit sich bringen. Dieses soll genau quantifiziert werden um auf diese Weise nicht nur Aussagen über die gesamte Kohlenstoffspeicherung im Boden und der Biomasse treffen zu können, sondern auch die Substitutionseffekte und Biomassepotentiale für die Pflanzenkohleproduktion durch Pyrolyse quantifizieren zu können. Durch die Kombinationen der verschiedenen humusaufbauenden Maßnahmen sollen Wege gefunden werden, den Humusaufbau und damit die Kohlenstoffbindung, d.h. die Funktion des Bodens als C-Senke zu maximieren. Darauf aufbauend soll ein modulares System entwickelt werden, das es Landwirt*innen erlaubt, die für ihre Rahmenbedingungen bestmögliche Maßnahmenkombination für ein gezieltes Kohlenstoff- und Humusmanagement und für die Energieerzeugung mittels Agri-Photovoltaik in ihrem Betrieb zusammenzustellen.

Der Apoplast mykorrhizierter Wurzeln, Ort der Nährstoffanlieferung und Reaktionsraum für den Nährstofftransfer

Bei den meisten bestandsbildenden Waldbäumen, aber auch bei krautigen Pflanzen, ist die Mykorrhiza, eine enge Symbiose zwischen Pflanzenwurzeln und Bodenpilzen, von entscheidender Bedeutung für die Nährstoffversorgung. Charakteristische Strukturmerkmale der ektrotrophen Form dieser Symbiose, die im wesentlichen bei holzigen Pflanzen ausgebildet wird, sind die Bildung eines Hyphenmantels, der locker aufgebaut, aber auch sehr komplex ausgestaltet sein kann und die Wurzel vollständig umschließt, und eines Hartig'schen Netzes, das eine apoplastische Stoffaustauschzone mit transferzellartigen Strukturen darstellt. Kontrovers wird die Möglichkeit und Bedeutung der rein apoplastischen Nährstoffanlieferung von der Bodenlösung über den Hyphenmantel an diese Austauschzone diskutiert, wobei deren mögliche Begrenzung eine vollständige Abhängigkeit der Wurzel hinsichtlich der Nährstoffversorgung von ihrem pilzlichen Symbiosepartner bedeutet. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, einerseits die apoplastische Permeabilität des Hyphenmantels bei verschiedenen Mykorrhiza-Assoziationen der Kiefer und Pappel zu untersuchen und zum anderen den Apoplasten im Bereich des Hartig'schen Netzes bezüglich der Nähr- und Schadstoffbereitstellung wie auch des pH-Wertes näher zu charakterisieren, um damit Aussagen über den Beitrag der Mykorrhiza zur Nährstoffversorgung des pflanzlichen Symbiosepartners treffen zu können.

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