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Sonderforschungsbereich (SFB) 607: Wachstum oder Parasitenabwehr? Wettbewerb um Ressourcen in Nutzpflanzen aus Land- und Forstwirtschaft, Teilprojekt B1: Allometrie und Raumbesetzung von krautigen und holzigen Pflanzen. Integration von Pflanzen- und Bestandesebene

Das Projekt B1 'Allometrie und Raumbesetzung von krautigen und holzigen Pflanzen' ist Teil des Sonderforschungsbereiches 607 Wachstum und Parasitenabwehr und befindet sich bereits in der vierten Phase des seit 1998 laufenden Forschungsprojektes. Bisher wurde im Projekt B1 die Allometrie als Resultat der pflanzeninternen Steuerung der Allokation untersucht. Auf Individuenebene wurden Allometrie und ihre Veränderung für verschiedene Baumarten in verschiedenen ontogenetischen Stadien untersucht. Auf Bestandesebene wurden die self-thinning-Linien von Yoda und Reineke für krautige bzw. holzige Pflanzenbestände analysiert. Bisherige Allometriebestimmungen erbrachten für diese Arten zwar ähnliche Größenordnung aber auch charakteristische Unterschiede, die Ausdruck spezifischer Strategien der Raumbesetzung und -ausbeutung widerspiegeln. Die bisher vereinzelten Auswertungen sollen in Phase IV in eine übergreifende Analyse (versch. Arten, ontogenetische Stadien, Konkurrenzsituationen, Störfaktoren) der Allometrie auf Pflanzen- und Bestandesebene münden.

Modes of vector transmission of Cherry leaf roll virus (CLRV) - molecular basis and potential arthropod vector species

Cherry leaf roll virus (CLRV) is a plant pathogen of economic and ecologic importance. It is globally distributed in a wide range of forest, fruit, and ornamental trees and shrubs. In several areas of cherry and walnut production CLRV causes severe losses in yield and quality. With current reference to the rapid dissemination and strong symptom expression in Finnish birches and the Germany-wide distribution of CLRV in birches and elderberry, we continuously investigate and gradually reveal CLRV transmission pathways as by pollen, seeds or water. However, modes and interactions responsible for the wide intergeneric host transmission as well as for the exceptional CLRV epidemic in Fennoscandia still remain unknown. In this project systematic studies shall investigate biological vectors as a causal agent to finally derive control mechanisms and strategies to avoid new epidemics in different hosts and geographic regions. Detailed monitoring of the invertebrate fauna of birch stands/forests and elderberry plantations in Germany and Finland shall reveal potential vectors to subsequently study them in detail by approved virus detection methods and transmission experiments. Molecular analyses of the CLRV coat protein shall prove its role as a viral determinant for a virus/vector interaction. Consequently, this project essentially will contribute important answers on the CLRV epidemiology, and this will be a key element within the first network of research on plant viral pathogens in forest trees.

Charakterisierung, Transport und Deposition von Silica-Polymeren in ausgewählten monocotyledonen und dicotyledonen Holzgewächsen

Si-Einschlüsse in holzbildenden Pflanzen sind vielfach beschrieben und dienen für verschiedene chemische und biologische Fragestellungen als wichtiges Merkmal. Über Aufnahme, Transport und Deposition liegen jedoch nur lückenhafte Kenntnisse vor. Im Vorhaben sollen folgende Themenkomplexe bearbeitet werden: i) Aufnahme und Ferntransport, ii) Primärausscheidung, iii) Struktur und chemische Komposition. Als Objekte sind Bambus (Monocotyledone) sowie tropische Laubbaumarten (Dicotyledone) vorgesehen. Chemische Analysen (IR und Raman, simultane Thermoanalyse/STA, Thermogravimetrie/TG, Differential Thermoanalyse/DTA, Massenspektrometrie/MS, Si K-XANES-Spektroskopie) werden zur Identifizierung der Aufnahme- und Ferntransportform an Wurzelgewebe und Kapillarsaft durchgeführt sowie an Geweben der Deposition. Mit Licht- und Elektronenmikroskopie werden Si-Verbindungen in den Zielzellen lokalisiert, Kompartimenten zugeordnet (intrazellulärer Transport) und mit TEM/EDX und TEM/EELS charakterisiert. Für Bambus wird beispielhaft die extrazelluläre Deposition in der Zellwand untersucht, um Befunde zu Wechselwirkungen zwischen organischer Matrix und Si-Einlagerung zu erhalten. Folgende Ergebnisse werden erwartet: i) Identifizierung der Si-Transportform in Wurzel und Kapillarsaft, ii) Lokalisierung und Identifizierung deponierter Si-Verbindungen, iii) feinstrukturelle Charakterisierung Si-deponierender Zellen und nicht-deponierender Nachbarzellen.

Willingmann will Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt klimafest aufstellen

So frostig es zuletzt in Sachsen-Anhalt auch war, sprechen langfristige Datenerhebungen eine klare Sprache: der Klimawandel schreitet in Sachsen-Anhalt weiter fort, auch 2025 war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes überdurchschnittlich warm und viel zu trocken. Umso wichtiger ist es, dass sich das Land darauf einstellt. Am heutigen Mittwoch hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann in Dessau-Roßlau zwei Klima-III-Förderbescheide über insgesamt 862.920 Euro an die Stadt Dessau-Roßlau überreicht. Gefördert werden Maßnahmen zur Hitzevorsorge auf Spielplätzen sowie zur Klimaanpassung im Gartenreich Dessau-Wörlitz. „Wir werden auch in Zukunft nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen, denn es geht um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen. Wir müssen uns gegen extreme Wetterlagen wie wochenlange Hitze, Dürren, Starkregen und Hochwasser besser wappnen“, betonte Willingmann. „Mit diesen Aufgaben lässt das Umweltministerium die Kommunen nicht alleine. Genau dafür stellen wir Mittel über unser Landesprogramm Klima III bereit und ich freue mich, heute gleich zwei Bescheide an die Stadt Dessau-Roßlau überreichen zu können.“ Der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Dr. Robert Reck, erklärte: „Ich freue mich, dass uns vom Land zwei Förderbescheide überreicht werden. Mit dem Geld können wir notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen finanzieren, die unseren Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen. Zum einen schützen wir unsere Kinder beim Spielen im Freien an heißen Tagen und zum anderen sichern und erhalten wir wertvolle naturnahe Erholungsräume im Tiergarten und an der Mulde. Dafür danke ich Herrn Minister Willingmann sehr.“ Schutz für Spielplätze 693.000 Euro erhält die Stadt für eine klimafreundliche, naturnahe und biodiversitätsfördernde Umgestaltung von fünf besonders hitzebelasteten Spielplätzen im Stadtgebiet. Vorgesehen sind unter anderem die Pflanzung zahlreicher Bäume und Sträucher sowie die Installation sogenannter Schattier-Elemente wie Weidentipis, berankter Schattendächer oder kleiner Holzhütten. Zusammen mit einem städtischen Eigenanteil von 77.000 Euro beläuft sich das Gesamtvolumen des Projekts auf 770.000 Euro. Ziel ist es, die thermische Belastung an heißen Tagen zu reduzieren, das lokale Mikroklima zu verbessern, die Biodiversität zu stärken und die Aufenthaltsqualität für Kinder, Jugendliche und Familien deutlich zu erhöhen. Ergänzend sind sozial-pädagogische Mitmach-Angebote geplant: Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Bauseminaren und Arbeitseinsätzen aktiv an der Gestaltung einzelner Spielplätze beteiligt werden. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Klimawandels ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Mit der Umgestaltung der Spielplätze investiert Dessau-Roßlau nicht nur in Hitzeschutz, sondern auch in Naturschutz, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärte Willingmann. Förderung fürs Gartenreich Dessau-Wörlitz Einen zweiten Förderbescheid erhält die Stadt für den Vorderen Tiergarten im Gartenreich Dessau-Wörlitz. Der rund 130 Hektar große Vordere Tiergarten liegt südöstlich der Dessauer Innenstadt in der Muldeaue und ist Teil des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz. Die historische Parkanlage erfüllt wichtige Funktionen für das Stadtklima, die Biodiversität sowie den Hochwasserschutz. Gleichzeitig ist sie durch die Folgen des Klimawandels – insbesondere Trockenjahre und Sturmschäden – stark belastet. Ziel des Projekts ist es, die Klimaresilienz des Parks zu erhöhen, geschädigte Baumbestände möglichst zu sanieren, entstandene Lücken durch Neupflanzungen zu schließen und das historische Landschaftsbild langfristig zu sichern. Die Förderung aus dem Programm KLIMA III beträgt 169.920 Euro. Gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil von 19.080 Euro ergibt sich ein Gesamtvolumen von 189.000 Euro. „Die Förderung des Vorderen Tiergartens ist ein wichtiger Baustein, um dieses einzigartige kultur-historische Erbe an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen“, so Minister Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Bebauungsplan Eidelstedt 11-Schnelsen 50 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."

Besonders wertvolle Gehölze (WMS Dienst)

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Besonders wertvolle Gehölze (WFS Dienst)

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Ökologische Grundeinheit nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

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