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Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

Wallhecken im Landkreis Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.

Potenziale von Agroforst- und Agri-PV-Systemen für die Maximierung von Humusaufbau und Kohlenstoffspeicherung auf landwirtschaftlichen Flächen

Im Projekt HUMAX sollen verschiedene Maßnahmen zum Humusaufbau in unterschiedlichen Kombinationen auf Ackerflächen untersucht werden. Ein Alleinstellungsmerkmal des Projektes HUMAX ist es, dass diese Maßnahmen in Kombination mit Agri-Photovoltaik-Anlagen und Agroforstsystemen angewendet werden sollen. Ziel ist es, mögliche Synergien der Maßnahmen zu identifizieren und kombinierte Anwendungsoptionen aufzuzeigen. Das innovative Potenzial des Projektes HUMAX liegt darin, dass etablierte Maßnahmen des Humusaufbaus (Zwischenfrüchte, Winterbegrünung, Untersaaten, Kompostapplikation, u.a.) mit vielversprechenden Maßnahmen wie Pflanzenkohle, u.a. kombiniert und getestet werden sollen. Die Verbindung mit Agroforstsystemen eröffnet dabei, neben dem Humusaufbau, weitere Potenziale als Kohlenstoffsenke, da die Bäume und Sträucher Kohlenstoff in der ober- und unterirdischen Biomasse speichern und darüber hinaus noch ein großes Substitutionspotenzial durch die Holzprodukte und das beim Management der Gehölze anfallende Material mit sich bringen. Dieses soll genau quantifiziert werden um auf diese Weise nicht nur Aussagen über die gesamte Kohlenstoffspeicherung im Boden und der Biomasse treffen zu können, sondern auch die Substitutionseffekte und Biomassepotentiale für die Pflanzenkohleproduktion durch Pyrolyse quantifizieren zu können. Durch die Kombinationen der verschiedenen humusaufbauenden Maßnahmen sollen Wege gefunden werden, den Humusaufbau und damit die Kohlenstoffbindung, d.h. die Funktion des Bodens als C-Senke zu maximieren. Darauf aufbauend soll ein modulares System entwickelt werden, das es Landwirt*innen erlaubt, die für ihre Rahmenbedingungen bestmögliche Maßnahmenkombination für ein gezieltes Kohlenstoff- und Humusmanagement und für die Energieerzeugung mittels Agri-Photovoltaik in ihrem Betrieb zusammenzustellen.

Ein Miniwald für Marzahn – Café neBENNan bekommt doppelten Tiny Forest

Am Mittwoch, den 19. November 2025 , wird auf dem Gelände des Begegnungscafés neBENNan in Marzahn ein besonderes Umweltprojekt umgesetzt: Der „Miniwald neBENNan“ entsteht – ein Tiny Forest mit doppelter Funktion. Auf rund 400 m² entstehen gleich zwei Waldflächen: eine „Wildnis-Oase“ mit kleinem Pfad durch dichtes Gehölz und eine „Wildnis-Hecke“ mit essbaren Sträuchern, die an den bestehenden urbanen Garten anschließt. Gastgeber ist das Café neBENNan im Rahmen des BENN-Programms („Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften“) unter Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Berlin-Nordost e.V. Unterstützt wird das Projekt durch das Tiny-Forest-Team der KARUNA Sozialgenossenschaft eG in Kooperation mit Miya Forest e.V. und mit Förderung aus dem Right Now Climate Fund von Amazon. Medien, Freiwillige und Interessierte sind herzlich eingeladen – der Presserundgang startet um 10 Uhr. Der „Miniwald neBENNan“ ist bereits der zweite Tiny Forest, der im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gepflanzt wird – und er zeigt eindrucksvoll, was städtische Klimaanpassung leisten kann. Das Tiny-Forest-Konzept stammt aus Japan und wird vom Verein Miya Forest e.V. auf deutsche Verhältnisse angepasst: Auf kleiner Fläche entsteht innerhalb kürzester Zeit ein dichter, wilder Wald mit hoher Biodiversität, der Kühlung, Luftreinigung und Lebensraum bietet. Der neue Miniwald ist nicht nur ökologisch wirksam, sondern auch ein Ort der Begegnung: Schon in der Planungsphase konnten sich Besucherinnen und Besucher des Cafés neBENNan aktiv mit Ideen einbringen – etwa für die Gestaltung eines Schattenpfads mit einer Waldinsel oder die Auswahl essbarer Gehölze für die Wildnis-Hecke. Die Idee für diesen essbaren Waldteil entstand auf Anregung von Anja Fiedler, Projektleiterin der Initiative „Pflück mich!“, die gemeinsam mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf daran arbeitet, essbare Stadtlandschaften zu schaffen. „Mit dem Miniwald werden viele Aspekte erlebbar, die „Pflück mich!“ sichtbar machen will: Essbare Pflanzen direkt vor der Haustür bieten nicht nur Nahrung, sondern auch mehr Lebensqualität, Schatten und schöne Orte des Verweilens und der Begegnung“, sagt Anja Fiedler. Das Projekt wird in enger Partnerschaft mit dem BENNplus Raoul-Wallenberg-Straße realisiert, dessen Café neBENNan ein wichtiger Anlaufpunkt im Quartier ist. Getragen vom DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.V., steht das Café für gelebte Nachbarschaft, Teilhabe und Vielfalt. Swantje Ritter, Stadtteilkoordinatorin und Projektpartnerin vor Ort, freut sich über den neuen Ort der Naturerfahrung: „Der Miniwald wird unser Gelände nicht nur grüner machen, sondern auch die Nachbarschaft stärken – er lädt zum Gestalten und Mitmachen ein.“ Initiiert von der KARUNA Sozialgenossenschaft eG verfolgt das Projekt das Ziel, das Tiny-Forest-Konzept dauerhaft auf öffentliche Flächen in Berlin zu bringen – als lebendige Antwort auf die Klimakrise. Wo sonst Asphalt dominiert, sollen in Zukunft klimaaktive Miniwälder entstehen, die Schatten spenden, Wasser speichern, die Temperatur senken und Artenvielfalt fördern. Unterstützt wird das Vorhaben von der Umsetzungsallianz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Möglich wird diese Umsetzung dank der finanziellen Förderung durch den Right Now Climate Fund von Amazon und durch den Einsatz vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer, darunter auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versandhändlers, die die Pflanzaktionen aktiv unterstützen. So entsteht aus einer Vision konkreter Klimaschutz vor der eigenen Haustür in Zusammenarbeit mit Verwaltung, Politik, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die Pflanzung beginnt am 19.11. um 10 Uhr in der Otto-Rosenberg-Straße 4, 12681 Berlin. Im Rahmen eines Presserundgangs wird das Projekt vorgestellt. Im Anschluss erfolgt gemeinsam mit Freiwilligen die Pflanzung der 1.200 Bäume und Sträucher. Alle Projektpartner stehen für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Für die Teilnahme an der Pflanzaktion wird um Anmeldung unter www.tinyforests.eu gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. KARUNA eG – Tiny Forests Miniwälder Isabell Steiner Projektleitung isabell.steiner@karuna.family +49 157 39 44 60 47 www.tinyforests.eu DRK Kreisverband Berlin-Nordost e.V. Swantje Ritter Stadtteilkoordination nbz@drk-berlin-nordost.de +49 176 43 65 18 64 www.drk-berlin-nordost.de

Zertifizierung des Berliner Waldes

Die Berliner Forsten pflegen den Wald nachhaltig. Das bedeutet vor allem: keine Kahlschläge natürliche Aussaat der Bäume und Sträucher statt Pflanzung Förderung heimischer Baum- und Straucharten kein Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln waldschonende Arbeitsverfahren Erhaltung von Totholz im Wald 10 Prozent Naturwaldentwicklungsfläche Förderung heimischer Baum- und Straucharten waldverträgliche Wildbestände wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden Für dieses Konzept haben die Berliner Forsten 2002 die Zertifikate des internationalen Forest Stewardship Council ® (FSC ® ) und des Naturland-Verbandes erhalten. Diese Warenzeichen kennzeichnen Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gemäß den Richtlinien von FSC ® und Naturland. Die Einhaltung der Kriterien wird jährlich von unabhängiger Seite kontrolliert.

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

NSG und NATURA 2000-Gebiet Teufelsseemoor Köpenick

Der aus einem Toteisloch hervorgegangene Teufelssee weist eine ausgedehnte Schwimmblattzone auf, an die sich landwärts schmale Röhrichte anschließen. Im nahegelegenen Moor haben sich in nassen Bereichen Torfmoos-Seggen-Wollgrasriede ausgebildet. Vereinzelt kommen Sonnentau und Rosmarinheide vor. Wassermangel lässt im Moor jedoch zunehmend Kiefern und Birken wachsen, schließlich führt die Verlandung zur Ausbildung von Erlenbruchwäldern. Zahlreiche Gehölze wurden deshalb im Rahmen eines Umweltentlastungsprojekts der Berliner Forsten im Winter 2014/2015 aus den Moorflächen entnommen. Hierdurch wird die Verlandung des Moores verlangsamt und lichtliebende Arten wie der Sonnentau gefördert. Eine Besonderheit für Berlin ist, dass das Moor auf einem Steg überquert werden kann. Ein Naturlehrpfad und das Informationszentrum der Berliner Forsten bieten die Möglichkeit, Wissenswertes über das Moor, den Köpenicker Wald und seine Bewohner zu erfahren. Im Gebiet können sechs verschiedene Amphibienarten beobachtet werden, unter anderem Kammmolch und Moorfrosch. Auch Reptilien wie Ringelnatter, Wald- und Zauneidechse sowie die Blindschleiche sind hier heimisch. Das Teufelsseemoor lässt sich auf verschiedenen Wegen erreichen. Von der Gaststätte Rübezahl am Müggelsee gelangt man über den Müggelheimer Damm zum Teufelssee und dem Lehrkabinett der Berliner Forsten , wo man sein Wissen zur Moor- und Waldökologie vertiefen kann. Um den See und das ihn umgebende Moor ist ein Rundweg angelegt. Von dem 2016 fertig gestellten Steg sind interessante Einblicke in die unterschiedlichen Verlandungsstadien des Moores möglich. Man kann aber auch vom Langen See kommend die Müggelberge erklimmen und auf der Nordseite zum Teufelsmoor herabsteigen. Von der rund 30 Meter hohen Aussichtsplattform des Müggelturms südöstlich des Teufelssees bietet sich ein wunderschöner Rundumblick über den Müggelsee, die Müggelberge und den Langen See. Das zum Turm gehörende Restaurant ist seit Frühjahr 2017 wieder geöffnet und hält Erfrischungen und kleine Speisen für Turmbesteiger und Wanderer bereit. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3547-302 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.

Moor für Morgen

Mit Gummistiefeln zum Moorbesuch: Auf einem Rundgang am Versunkenen See in Berlin-Rahnsdorf informierte sich Staatssekretärin Britta Behrendt über die Fortschritte bei einem der spannendsten Renaturierungsprojekte der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) im Osten der Stadt. Das Moor im Revier Rahnsdorf des Forstamtes Köpenick wird derzeit wieder in einen lebendigen Feuchtlebensraum zurückverwandelt – ein Gewinn für Artenvielfalt, Klima und Wasserhaushalt in Berlin. Einst Lebensraum für seltene Moorpflanzen wie Torfmoos und Sonnentau, war der Versunkene See durch Grundwasserabsenkung und zunehmende Trockenheit in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend von jungen Gehölzen bedeckt. Seit dem Frühjahr 2025 wird das Gebiet durch die SNB und in Kooperation mit den Berliner Forsten renaturiert. In einem ersten Schritt wurden Bäume und Sträucher entfernt, die sich hier angesiedelt und durch eine erhöhte Verdunstung weiter zur Austrocknung des Moores beigetragen hatten. Ziel ist es, das Moor wieder in einen artenreichen Lebensraum zu verwandeln – als wichtiger Beitrag für den Klima- und Artenschutz in Berlin. Finanziert werden die Arbeiten mit Mitteln aus Naturschutz-Ersatzgeldern, die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bereitgestellt werden. In Berlin gibt es 76 ausgewiesene Moorstandorte – viele davon sind in ihrer Funktion stark beeinträchtigt. Die SNB arbeitet mit Unterstützung der Senatsverwaltung systematisch an ihrer Wiederherstellung. „Moore sind stille Klimaschützer. Sie speichern Kohlenstoff, puffern Niederschläge und schaffen Lebensraum für seltene Arten. Ihre Wiederherstellung ist ein zentrales Anliegen unserer Klimaanpassungspolitik und gelebter Klimaschutz vor unserer Haustür“, betonte Staatssekretärin Britta Behrendt beim Rundgang durch das Gebiet. Gemeinsam mit dem Moorexperten der SNB, Justus Meißner, der die Arbeiten koordiniert, entnahm Behrendt vor Ort Bodenproben, um den Zustand der einzelnen Torfschichten zu prüfen. „Natürlich ist da noch Luft nach oben“, konstatiert Meißner . „Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Maßnahmen erfolgreich sind und Moorrenaturierung funktioniert.“ Gleichzeitig betont er die ökologische Bedeutung: „Selbst kleine Moorflächen wie hier am Versunkenen See sind für den Naturhaushalt enorm wertvoll. Sie bieten spezialisierten Arten einen letzten Rückzugsraum – etwa dem Sonnentau, einer fleischfressenden Pflanze, die nährstoffarme Böden bevorzugt, verschiedenen Torfmoos-Arten sowie verschiedenen Tierarten wie der Großen Moosjungfer oder dem Moorfrosch.“ Zusammen mit den über 400 Kleingewässern Berlins sind Moore als Feuchtlebensräume wichtige Rückzugsorte für seltene Tier- und Pflanzenarten und zugleich natürliche Helfer gegen die Folgen des Klimawandels. Intakte Moore speichern in ihrem Torf große Mengen Kohlenstoff und wachsen dadurch jedes Jahr 0,5-1 mm. Außerdem wirken sie wie ein Schwamm, indem sie Wasser speichern und langsam wieder abgeben. Zusammen mit Kleingewässern tragen Moore zur Artenvielfalt, zur Abkühlung der Stadtlandschaft und zur Stabilisierung des lokalen Wasserhaushalts bei. Gemeinsam machen Moore und Kleingewässer Berlin widerstandsfähiger gegen Hitze, Trockenheit und zunehmende Wetterextreme. Infos zur Moorrenaturierung in Berlin: Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stiftung-naturschutz.de/naturschutz/klimaschutzabgabe-moorrenaturierung Sie möchten über das Thema berichten oder einen Termin vor Ort für Ihre Berichterstattung? Melden Sie sich, wir organisieren gerne den Termin für Sie: presse@stiftung-naturschutz.de Pressebilder: Rechtefreie Bilder für Ihre aktuelle Berichterstattung finden Sie unter: https://www.stiftung-naturschutz.de/presse/pressemitteilungen

Gebiete mit Standarddatenbögen Kontakt Gebiete mit unbestätigten Planungen Hinweise: Natura 2000-Landesverordnung und Standarddatenbögen Veröffentlichungen

Kontakt Natura 2000 und geschützte Teil von Natur und Landschaft Naturschutz Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Frau Heike Hoppe Tel.: +49 345 5704-611 E-Mail an Frau Hoppe Gebietsname EU_Nr.= Standarddatenbogen_2020 (PDF) Landes_Nr.= Gebietskarte (PDF) Schutz-und Erhaltungsziel (SEZ) (PDF) Managementplan (MMP / Jahr) A Aland-Elbe-Niederung DE 2935 401 SPA0006LSA SEZ Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen DE 2935 301 FFH0007LSA SEZ Alte Elster und Rohrbornwiese bei Premsendorf DE 4244 301 FFH0075LSA Alte Schule in Ahlsdorf DE 4434 304 FFH0218LSA Altengrabower Heide DE 3839 301 FFH0274LSA Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz DE 4431 302 FFH0100LSA MMP / 2013 Annaburger Heide DE 4344 302 FFH0176LSA Arendsee DE 3134 301 FFH0252LSA Auenwald Plötzkau DE 4236 401 SPA0017LSA Auenwälder bei Plötzkau DE 4236 301 FFH0164LSA B Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland DE 3732 302 FFH0041LSA Bebertal bei Hundisburg DE 3734 303 FFH0237LSA Beeke-Dumme-Niederung Neumeldung DE 3132-302 FFH0288LSA MMP / 2023 Bere und Mosebach südwestlich Stiege DE 4331 301 FFH0095LSA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd DE 4737 401 SPA0025LSA SEZ Bergholz nördlich Halle DE 4437 305 FFH0116LSA Bergwiesen bei Königshütte DE 4230 303 FFH0090LSA Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland DE 4231 306 FFH0222LSA SEZ Bielsteintunnel bei Hüttenrode DE 4231 304 FFH0220LSA SEZ Binnendüne bei Scharlibbe DE 3338 301 FFH0015LSA Binnendüne Gommern DE 3936 302 FFH0166LSA SEZ Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA MMP / 2021 Bode und Selke im Harzvorland DE 4133 301 FFH0172LSA Bodenschwende bei Horla im Südharz DE 4433 302 FFH0099LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale DE 4231 303 FFH0161LSA MMP / 2011 Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt DE 4634 301 FFH0135LSA MMP / 2006 Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA MMP / 2017 Brandberge in Halle DE 4437 309 FFH0179LSA Brauereikeller Gardelegen DE 3434 303 FFH0230LSA Bresker Forst östlich Oranienbaum DE 4141 302 FFH0130LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA MMP / 2019 Buchenwald östlich Klötze DE 3333 301 FFH0186LSA Buchenwälder um Stolberg FFH0097LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwälder um Stolberg SPA0030LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide DE 4341 301 FFH0133LSA Bunker bei der Halde Pfännerhall DE 4737 301 FFH0229LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz DE 4432 301 FFH0101LSA Burg Saaleck DE 4836 308 FFH0216LSA Bürgerholz bei Burg DE 3637 302 FFH0040LSA Bürgerholz bei Rosian DE 3838 301 FFH0057LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt DE 4233 302 FFH0177LSA MMP / 2011 C Colbitzer Lindenwald DE 3635 302 FFH0029LSA MMP / 2012 Colbitz-Letzlinger Heide DE 3535 301 FFH0235LSA MMP / 2012 D Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg DE 4534 301 FFH0110LSA Der Most bei Harpe DE 3035 301 FFH0006LSA SEZ Dessau-Wörlitzer Elbauen DE 4140 304 FFH0067LSA MMP / 2015 Devonkalkgebiet bei Elbingerode und Rübeland DE 4231 302 FFH0082LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA MMP / 2017 Diesdorfer Wohld DE 3231 301 FFH0245LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA MMP / 2014 Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA MMP / 2023 Dommitzscher Grenzbach DE 4342 306 FFH0259LSA MMP / 2022 Drömling DE 3533 301 FFH0018LSA SEZ E Eckartsberga Keller Gartenstraße DE 4835 306 FFH0255LSA Eckartsberga Weinkeller Marienthal, Dorfstr. 11 DE 4835 305 FFH0215LSA Ecker- und Okertal DE 4029 301 FFH0044LSA Ehle zwischen Möckern und Elbe DE 3837 301 FFH0199LSA Eiskeller in Klötze DE 3333 302 FFH0223LSA Eislebener Stiftsholz DE 4535 301 FFH0111LSA Elbaue bei Bertingen DE 3637 301 FFH0037LSA MMP / 2009 Elbaue Beuster-Wahrenberg DE 3036 301 FFH0008LSA SEZ Elbaue Jerichow DE 3437 401 SPA0011LSA MMP / 2010 Elbaue Steckby-Lödderitz DE 4037 302 FFH0054LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung DE 3736 301 FFH0038LSA MMP / 2009 Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg DE 3138 301 FFH0009LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Derben und Schönhausen DE 3437 302 FFH0157LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Griebo und Prettin DE 4142 301 FFH0073LSA MMP / 2022 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg DE 3936 301 FFH0050LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3238 302 FFH0012LSA MMP / 2009 Elendstal im Hochharz DE 4230 302 FFH0088LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA MMP / 2011 Engelwurzwiese bei Zwintschöna DE 4538 301 FFH0142LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA SEZ MMP / 2011 Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle DE 4437 306 FFH0119LSA MMP / 2011 Bachelorarbeit Hochschule Anhalt Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinke DE 3636 302 FFH0184LSA Eschengehege nördlich Tangerhütte DE 3536 303 FFH0171LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck FFH0045LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck SPA0027LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fasanengarten Iden DE 3237 301 FFH0238LSA MMP / 2022 Feldflur bei Kusey DE 3432 401 SPA0024LSA Fenn in Wittenmoor DE 3436 301 FFH0033LSA Feuchtwiese bei Dobien DE 4041 302 FFH0250LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA MMP / 2011 Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA MMP / 2014 Fledermausquartier Bunker Dornberg DE 3636 303 FFH0282LSA Fledermausquartier in der Kirche Branderoda DE 4736 304 FFH0146LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA MMP / 2023 Forst Bibra DE 4735 302 FFH0139LSA Forsthaus Mullberg DE 4141 303 FFH0211LSA Friedenthaler Grund DE 4042 303 FFH0240LSA Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen DE 4338 301 FFH0127LSA Fuhnesümpfe östlich Löbejün DE 4337 301 FFH0115LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LS MMP / 2013, Erg. 2020 Gehölz bei Osterfeld DE 4937 301 FFH0248LSA SEZ Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA MMP / 2011 Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen DE 4244 302 FFH0074LSA Gewässersystem der Helmeniederung DE 4533 301 FFH0134LSA MMP / 2002 außerhalb SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 innerhalb SPA0004LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz DE 4434 301 FFH0108LSA Glücksburger Heide FFH0068LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Glücksburger Heide SPA0022LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming DE 3940 301 FFH0060LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA MMP / 2014 Grabensystem Drömling DE 3532 301 FFH0020LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA MMP / 2022 Großes Bruch bei Wulferstedt DE 3932 301 FFH0043LSA Güsener Niederwald DE 3638 301 FFH0039LSA Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra DE 4835 301 FFH0190LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Hakel DE 4134 401 SPA0005LSA MMP / 2015 Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA MMP / 2015 Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA MMP / 2022 Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str. 25 DE 3734 302 FFH0206LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA MMP / 2021 Harzer Bachtäler DE 4330 301 FFH0089LSA Havel nördlich Havelberg DE 3138 302 FFH0010LSA Heers bei Blankenburg DE 4131 302 FFH0203LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA MMP / 2010 Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) DE 4531 401 SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 Hermannshöhle Rübeland DE 4231 305 FFH0221LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA MMP / 2002 Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA MMP / 2014 Hochharz DE 4229 301 FFH0160LSA Hohes Holz bei Eggenstedt DE 3933 301 FFH0042LSA Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga DE 4835 302 FFH0191LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Huy nördlich Halberstadt FFH0047LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 Huy nördlich Halberstadt SPA0028LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 I Ihle zwischen Friedensau und Grabow DE 3737 302 FFH0167LSA J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA MMP / 2015 Jederitzer Holz östlich Havelberg DE 3238 301 FFH0013LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA MMP / 2021 Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA MMP / 2021 Jeggauer Moor DE 3433 301 FFH0019LSA SEZ K Kalbescher Werder bei Vienau DE 3234 301 FFH0003LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau DE 4536 305 FFH0227LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA MMP / 2023 Keller Schloßruine Zerbst DE 4038 301 FFH0225LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA MMP / 2013 Kirche Großjena DE 4836 307 FFH0214LSA Kirche in Bülstringen DE 3634 302 FFH0205LSA Kirche Muldenstein DE 4340 303 FFH0217LSA Kirche Nebra DE 4735 303 FFH0212LSA Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle DE 4042 302 FFH0234LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA MMP / 2012 Klietzer Heide DE 3338 302 FFH0159LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA MMP / 2022 Kloster in Remkersleben DE 3933 302 FFH0209LSA Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde DE 3634 301 FFH0025LSA Köhe westlich Winterfeld DE 3233 301 FFH0185LSA Korgscher und Steinsdorfer Busch DE 4144 301 FFH0069LSA Krumker Holz und Wälder östlich Drüsedau DE 3136 301 FFH0279LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA MMP / 2023 Kuckenburger Hagen DE 4535 302 FFH0140LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA MMP / 2010 Kuhlache und Elsteraue bei Jessen DE 4243 302 FFH0070LSA Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau DE 4138 301 FFH0125LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA SEZ MMP / 2010 Kupferschieferhalden bei Hettstedt DE 4335 301 FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld DE 4434 302 FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Wimmelburg DE 4434 303 FFH0109LSA L Landgraben-Dumme-Niederung DE 3132 401 SPA0008LSA Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel DE 3132 301 FFH0001LSA MMP / 2014 Langes Holz und Steinberg westlich Hettstedt DE 4334 301 FFH0104LSA Lappwald südwestlich Walbeck DE 3732 301 FFH0028LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 301 FFH0078LSA MMP / 2011 Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA MMP / 2022 Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga DE 4835 303 FFH0196LSA Löhnsdorfer Revier bei Göritz DE 3940 302 FFH0061LSA M Magerweide Aschkabel DE 3034 301 FFH0265LSA Mahlpfuhler Fenn FFH0035LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Mahlpfuhler Fenn SPA0026LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA MMP / 2010 Marienborn DE 3732 305 FFH0286LSA Marktkirche Quedlinburg DE 4232 305 FFH0204LSA Milde-Niederung/Altmark DE 3334 401 SPA0009LSA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst DE 4139 401 SPA0001LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Mittlere Oranienbaumer Heide SPA0032LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Moorweide bei Stapen DE 3232 304 FFH0253LSA Mooswiese Hottendorf östlich Gardelegen DE 3435 301 FFH0031LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA MMP / 2017 Muldeaue oberhalb Pouch DE 4340 301 FFH0180LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster DE 4142 401 SPA0016LSA MMP / 2022 Muschelkalkhänge westlich Halle DE 4536 303 FFH0123LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA MMP / 2022 Nienburger Auwald-Mosaik DE 4136 301 FFH0103LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA MMP / 2011 Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle DE 4437 307 FFH0120LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 30 FFH0059LSA MMP / 2022 Obere Ohre DE 3431 302 FFH0017LSA Ohreaue DE 3331 302 FFH0275LSA MMP / 2015 Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben DE 3734 301 FFH0048LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA MMP / 2013 Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA MMP / 2022 Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA MMP / 2014 P Pfaffenheide-Wörpener Bach nördlich Coswig DE 4040 301 FFH0064LSA Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA SEZ MMP / 2011 Pinge Weißer Stahlberg Rübeland DE 4231 307 FFH0224LSA SEZ Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA MMP / 2022 Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA MMP / 2022 Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA MMP / 2015 R Radeweg bei Hasselfelde DE 4330 302 FFH0094LSA Rathaus Sangerhausen DE 4533 303 FFH0210LSA Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA MMP / 2011 Rohnberg, Westerberg und Köhlerholz bei Ilsenburg DE 4129 301 FFH0046LSA Rohrberger Moor DE 3232 301 FFH0170LSA Röhricht und Salzwiesen am Süßen See DE 4536 301 FFH0113LSA MMP / 2015 Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau DE 4039 301 FFH0062LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA MMP / 2011 Saaleaue bei Groß Rosenburg DE 4037 303 FFH0053LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA MMP / 2011 Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA MMP / 2011 Saalehänge bei Goseck DE 4837 301 FFH0183LSA Saalehänge bei Tultewitz südlich Bad Kösen DE 4936 301 FFH0195LSA Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen DE 4836 304 FFH0153LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA MMP / 2016 Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA MMP / 2016 Salziger See und Salzatal DE 4536 401 SPA0020LSA MMP / 2016 Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA MMP / 2010 Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA SEZ MMP / 2010 Sand-Silberscharten-Standort bei Quedlinburg DE 4132 303 FFH0086LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA MMP / 2022 Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA SEZ MMP / 2011 Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA MMP / 2021 Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA MMP / 2022 Schlossberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA MMP / 2023 Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt DE 4635 301 FFH0137LSA Schweinitz bei Loburg DE 3839 302 FFH0247LSA Schweinitzer Fließ DE 4144 302 FFH0175LSA Schwermetallrasen bei Hornburg DE 4535 303 FFH0201LSA SEZ Secantsgraben, Milde und Biese DE 3334 301 FFH0016LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege DE 4332 302 FFH0096LSA MMP / 2010 Silberkuhle bei Bodendorf DE 3633 302 FFH0207LSA Spaltenmoor östlich Friedrichsbrunn DE 4332 301 FFH0162LSA MMP / 2011 Spetze und Krummbek im Ohre-Aller-Hügelland DE 3633 301 FFH0023LSA Spitzberg südwestlich Klinke DE 3435 302 FFH0278LSA SEZ Stauberg nördlich Oebisfelde DE 3531 301 FFH0022LSA SEZ Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA MMP / 2010 Stendaler Rohrwiesen DE 3437 303 FFH0232LSA MMP / 2022 Stendaler Stadtforst DE 3337 302 FFH0233LSA MMP / 2022 Stimmecke bei Suderode DE 4029 302 FFH0173LSA Stollen und Trockenrasen bei Unterfarnstädt DE 4535 304 FFH0226LSA Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode DE 4230 301 FFH0081LSA SEZ Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg DE 3835 301 FFH0174LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA MMP / 2002 Süppling westlich Weißewarte DE 3537 303 FFH0036LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA MMP / 2023 Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA MMP / 2021 Taube-Quelle und Auengebiet bei Möst DE 4239 301 FFH0128LSA Teufelsmauer nördlich Thale DE 4232 301 FFH0091LSA SEZ Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA MMP / 2021 Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA MMP / 2022 Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA MMP / 2014 Trockenrasen am Wendelstein DE 4734 302 FFH0194LSA Trockenrasenfläche bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA MMP / 2022 Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA MMP / 2017 U Uchte unterhalb Goldbeck DE 3236 301 FFH0231LSA Unstrutaue bei Burgscheidungen DE 4735 307 FFH0272LSA Untere Havel und Schollener See DE 3239 301 FFH0011LSA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See DE 3239 401 SPA0003LSA Untere Muldeaue DE 4239 302 FFH0129LSA MMP / 2013 Untere Ohre DE 3735 301 FFH0024LSA Untere Schwarze Elster DE 4143 301 FFH0071LSA MMP / 2022 V Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide DE 3839 401 SPA0014LSA Vogelschutzgebiet Annaburger Heide DE 4244 401 SPA0023LSA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide DE 3635 401 SPA0012LSA MMP / 2015 Vogelschutzgebiet Drömling DE 3532 401 SPA0007LSA SEZ Vogelschutzgebiet Fiener Bruch DE 3639 401 SPA0013LSA MMP / 2011 Vogelschutzgebiet Hochharz DE 4229 401 SPA0018LSA Vogelschutzgebiet Klietzer Heide DE 3338 401 SPA0010LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA MMP / 2011 W Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet DE 4937 302 FFH0264LSA Wälder am Flechtinger Höhenzug DE 3733 301 FFH0287LSA Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel DE 3232 303 FFH0244LSA Wasserschloß in Sankt Ulrich DE 4636 301 FFH0213LSA Weideflächen bei Kraatz DE 3134 302 FFH0254LSA Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA MMP / 2010 Weinfeld nordwestlich Mansfeld DE 4334 302 FFH0106LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA MMP / 2024 Wiesen und Quellenbusch bei Radegast DE 4338 302 FFH0200LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA MMP / 2011 Wipper im Ostharz DE 4433 301 FFH0098LSA Wipper unterhalb Wippra DE 4235 301 FFH0257LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA MMP / 2016 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg DE 4137 401 SPA0015LSA MMP / 2017 Z Zaschwitz bei Wettin DE 4436 303 FFH0246LSA Zeitzer Forst FFH0156LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zeitzer Forst SPA0031LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zerbster Land DE 3938 401 SPA0002LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA MMP / 2017 Ziegenberg bei Königerode DE 4433 303 FFH0178LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Zillierbach südlich Wernigerode DE 4130 301 FFH0077LSA Zisterne Weferlingen DE 3732 304 FFH0208LSA Externe Links: Quelle Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Karteninformation Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Natura 2000-Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Rechtliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten außerhalb der Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Auf diesen Seiten finden Sie neben dem Verordnungstext u. a. auch die Übersichtskarten, Gebietskarten und Detailkarten zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen zu den Datenblättern (Standarddatenbögen) von Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt, Stand 11/2017 (PDF) Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 978-3-00-042711-4; 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 10 (2013); ISSN 0941-7281 Letzte Aktualisierung: 08.05.2025

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