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Methodological Convention 3.1 for the Assessment of Environmental Costs - Value Factors

The Methodological Convention 3.1 for the Assessment of Environmental Costs – Value Factors provides value factors for emissions of greenhouse gases, air pollutants, noise, nitrogen and phosphorus, as well as for transport, energy generation, building materials and greenhouse gas emissions in agriculture. The value factors show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. Veröffentlicht in Broschüren.

Umsetzung eines wichtigen Vorhabens des Bundes im Kontext der Dekarbonisierung des deutschen Straßengüter-Fernverkehrs mit Hilfe der Errichtung von Wasserstofftankstellen für LKW

Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrs¬ministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. EURO staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. EURO werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Neben den IPCEI-Projekten der Daimler Truck AG in Wörth und der BASF SE in Ludwigshafen hatte der Bund auch die bundesweite Förderung des Aufbaus eines Netzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge im Grundsatz ausgewählt, da der Aufbau eines solchen Netzes unabdingbar ist, wenn es gelingen soll, Wasserstoff-getriebene Nutzfahrzeuge wirtschaftlich und technologisch erfolgreich im europäischen Fernverkehrsnetz zu etablieren. Im Zuge der IPCEI-Wasserstoff-Ausschreibung des Bundes kamen drei Konsortien mit Projekten zum Zuge, deren Ziel der nationale Aufbau einer Tankstelleninfrastruktur (350 bar und 700 bar) für Wasserstoff-betriebene LKW in einem europäischen Netz in Rheinland-Pfalz ist. Der Bund wählte hier die Shell Deutschland GMBH (am Standort Koblenz), die Projekt H2 Mobility Deutschland GmbH & Co. KG (am Standort Gensingen) sowie die TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH (am Standort Waldlaubersheim) zur Förderung aus. Der vom Bund genannte 30-prozentige Kofinanzierungsanteil beträgt über alle drei Projekte hinweg ca. 6,3 Mio. EURO. Mit Blick auf die erforderlichen Landesmittel steht eine entsprechende Verpflichtungsermächtigungs-Deckung in anderen Titeln des Einzelplans des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung; die entsprechenden Mittel müssen für die kommenden Haushaltsverhandlungen angemeldet werden.

Umsetzung eines „wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Important Project of Common European Interest, IPCEI) des Bundes im Kontext der Dekarbonisierung des deutschen Straßengüter-Fernverkehrs

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat stimmt einer landesseitigen Förderung von 30 Prozent der gesamtstaatlichen Förderung zu, so dass dem Bund sowie dem Antragsteller die landesseitige Garantie im Hinblick auf die Kofinanzierung des Landes durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau übermittelt werden kann. 3. Bei Vorliegen der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), unterrichtet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau den Ministerrat erneut. 4. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die abschließende (s.o.) Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer IIder Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung durch die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über die beabsichtigte Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen informiert.

Umsetzung eines „wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischen Interesse“ des Bundes zur Entwicklung und Erprobung von 100 innovativen, emissionsfreien Schwerlast-Brennstoffzellen-LKW im kommerziellen Fernverkehr

Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. Euro staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. Euro werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Auch in Rheinland-Pfalz soll ein Projekt dieser transnationalen, wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse durchgeführt werden. Es handelt sich um das Projekt „PEGASUS“ der Daimler Truck AG. Innerhalb des Projektes „PEGSUS“ geht es insbesondere um die Entwicklung, den Umbau und die Alltagserprobung von 100 schweren LKW mit Brennstoffzellen-Antrieben, die Klärung sämtlicher technischer Zulassungs- und Genehmigungsfragen, die Erstellung von Entwicklungs- und Produktionsnormen sowie die Implementierung der Produktion dieser neuen Fahrzeugtypen in eine vorhandene Produktion am Standort Wörth. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau hat den Ministerrat bereits am 19. Juli 2022 umfassend über das Vorhaben informiert und der Ministerrat hat der anteiligen Kofinanzierung des Vorhabens in Höhe von 30 Prozent zugestimmt. Entsprechende Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen wurden daraufhin in der vom BMDV kommunizierten Höhe von insgesamt 99 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 beantragt und vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt. Zwischenzeitlich haben der Antragsteller, die Daimler Truck AG, das BMDV sowie die Europäische Kommission die beihilferechtlichen und inhaltlichen Themenstellungen abschließend geklärt, so dass das BMDV nun einen abschließenden Finanzierungsplan und den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgelegt hat.

German Environmental Specimen Bank: Characteristics of 24-H urine samples and their relevance for human biomonitoring

For documenting trends in human exposure, the German Environmental Specimen Bank (ESB) has been routinely collecting and archiving 24 h-urine samples from young adults at four sampling sites in Germany. In addition to pollutant concentrations, urinary creatinine (UC), specific gravity (SG), conductivity (CON) and total urine volume (UVtot) have been routinely recorded. It is known that the above-mentioned characteristics of 24 h- urine samples vary between individuals and over time and might affect data interpretation. To identify relevant differences and trends in these parameters, we analysed ESB data from 1997-2016 from 8,916 participants also with regard to the impact of sex, sampling site. Sampling sites do not substantially affect UVtot, UC, SG and CON. A significant increasing trend was revealed for UVtot. This increase is associated with UC, SG, and CON decreasing over time. Effects of normalization against these urine parameters were demonstrated for urinary Ca2+ concentrations: From 1996-2016, Ca2+ showed a significant decreasing trend over time. A normalization against UVtot, UC, or CON eliminated this trend. The known sex specific excretion for Ca2+ is confirmed in this study. A normalization against UC, SG, or CON alleviated differences between sexes whereas a normalization against UVtot did not. To avoid misinterpretations in trend analysis and of sex specific excretion, the collection of 24-h urine samples and the calculation of the total daily excretion is recommended. Also if sampling is limited to spot or morning urine samples, the record of multiple urinary parameters should be considered for supporting data standardization. The suitability of these characterization may, however, vary by the analyte of interest, the study design, and the kind of urine sample taken. Funding by the German Ministry for the Environment (BMU) is gratefully acknowledged. In: ISES-ISEE 2018 Joint Annual Meeting : Abstract book. Ottawa: International Society of Exposure Science, 2018, S. 1521

Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz

Durch Spenden Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen unterstützen Was Sie beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz beachten sollten Spenden Sie für Projekte und Initiativen im Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, denn Spenden hilft. Informieren Sie sich vorab über die Spendenorganisationen und deren Projekte, z. B. auf entsprechenden Portalen. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer Spende durch feste Mitglieds- oder regelmäßige Förderbeiträge. Vereinfachen Sie Ihren Recherche- und Entscheidungsaufwand, z. B. durch ein eigenes jährliches Spendenbudget. Gewusst wie Umwelt- und Klimaschutzorganisationen informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und sind Interessensvertreterinnen in Gesetzgebungsprozessen für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. So waren beispielsweise Solarinitiativen in den 1980er und 1990er Jahren treibende Kräfte für die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das wiederum den weltweiten Durchbruch der Photovoltaik einleitete. Für solche Erfolge benötigen Nichtregierungsorganisationen und Initiativen nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen. Mit Spenden den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen: Spenden sind das Rückgrat von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Für professionelle Arbeit, nationale oder gar internationale Interessenvertretung oder für die Sicherstellung von Kontinuität in langfristigen Projekten werden beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter*innen benötigt, deren Gehälter bezahlt werden müssen. Bei der Beantragung von öffentlichen oder privaten Fördergeldern für konkrete Umwelt- und Klimaschutzprojekte ist eine solide Grundfinanzierung des "Normalbetriebs" der Organisation notwendig. Zudem müssen bei geförderten Projekten in der Regel auch finanzielle Eigenleistungen aufgebracht werden. Auch vollständig ehrenamtlich getragene Initiativen kommen nicht ohne ein Budget für entstehende Ausgaben aus, zum Beispiel für Raummieten und Material. Durch Spenden können Sie somit einen relevanten Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten und die gesellschaftliche Wirkung Ihres Handelns deutlich erhöhen – auch kleine Beiträge sind hilfreich. Organisationen und Projekte auswählen: Überlegen Sie zunächst, welche Themen am ehesten zu Ihnen passen, was Ihre Spendenziele sind und welche Projekte Sie persönlich überzeugen. Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungen über Organisationen und Projekte. Anregungen finden Sie auch auf speziellen Webseiten wie denen von Phineo , Active Philanthropy oder Betterplace (Kategorien "Umwelt" und "Klimaschutz"), wobei zu empfehlen ist, Spenden nicht über Portale, sondern direkt an die ausgewählte Organisation zu überweisen. Die Anerkennung der Organisation als gemeinnützig durch das zuständige Finanzamt ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Außerdem ist sie ein Indiz dafür, dass die Organisation eine ordentliche Buchhaltung hat und ihre Ausgaben satzungskonform erfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit macht allerdings keine Aussagen darüber, ob die Spendengelder auch effektiv eingesetzt werden. Sie müssen letztlich selbst entscheiden, für wie vertrauenswürdig Sie die Organisation und für wie effektiv Sie deren Projekte einschätzen. Wie beim Kauf von Konsumgütern gibt es auch bei Spenden keine 100%ige Sicherheit. Weitere allgemeine Spendentipps und Hinweise für sicheres Spenden finden Sie beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) . DZI-Spendensiegel Quelle: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Phineo-Wirkt-Siegel Quelle: Phineo DZI-Spendensiegel Phineo-Wirkt-Siegel Spendensiegel beachten: Spendensiegel können die Auswahl ebenfalls unterstützen. Sie belegen allerdings nur die Übereinstimmung mit bestimmten Prüfkriterien. Am bekanntesten ist das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) . Das Siegel zeichnet die seriöse Arbeitsweise der Organisation aus und belegt unter anderem, dass eine Organisation ihre Mittel wirtschaftlich verwendet, transparent arbeitet und ihre Spendenwerbung die Angesprochenen nicht unter Druck setzt. Ein Siegel, dass auch eine vertiefte inhaltliche Prüfung der möglichen Wirksamkeit von Projekten vornimmt, ist das Wirkt-Siegel der privatwirtschaftlichen Organisation Phineo. Es zeichnet auch eine Reihe von Projekten im Bereich ⁠ Klimaschutz ⁠ aus. Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass eine Organisation ein Siegel nicht hat, nicht automatisch, dass sie unseriös ist oder die Mittel nicht effektiv einsetzt. Durch Regelmäßigkeit die Wirksamkeit erhöhen: Werden Sie, wenn möglich, Mitglied, Fördermitglied oder Dauerspender*in von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Das Sammeln von Spenden kostet Organisationen Zeit und Geld. Dauerhafte Spenden ermöglichen hingegen Planungssicherheit und erhöhen so die Wirksamkeit ihrer Spende. Durch dauerhafte Fördermitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen können langfristige Strukturen etabliert und stärkere positive Umweltwirkungen entfaltet werden. Z. B. sind Organisationen attraktiver für qualifizierte Mitarbeiter*innen, wenn sie diesen langfristige Verträge anbieten können. Als Mitglied können Sie zudem z. B. im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen über verschiedene Fragen der Organisation mitbestimmen. Den eigenen Spendenaufwand verringern: Regelmäßige Spenden helfen auch Ihnen, den Entscheidungsaufwand zu begrenzen. Sie müssen nicht jedes Jahr neu darüber nachdenken, an wen Sie spenden möchten. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie für sich ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Mit Klimaschutzprojekten messbare CO 2 -Minderungen anstoßen: Wenn Sie eine Spende in Höhe einer genau bestimmbaren Menge Treibhausgase leisten möchten, können Sie auf Anbieter von freiwilligen CO 2 -Kompensationszahlungen zurückgreifen. Diese setzen konkrete Klimaschutzprojekte wie den Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Förderung von effizienten Technologien in Entwicklungsländern um. Dabei lässt sich die Spendenhöhe direkt mit der eingesparten Menge an Treibhausgasen in Verbindung setzen. Dies ermöglicht Menschen z. B., bewusst einen Klimabeitrag in Höhe des eigenen jährlichen CO 2 -Fußabdrucks zu leisten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Was Sie noch tun können: Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Postadresse bei Spenden angeben. Bei Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch ein einfacher Nachweis z. B. in Form eines Kontoauszugs oder Buchungstätigung. Bedenken Sie gemeinnützige Organisationen beim Nachlass. Beachten Sie unsere Tipps zur nachhaltigen Geldanlage . Hintergrund Umweltsituation: Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen und viel Geld notwendig. Generell fließt weltweit noch immer deutlich zu wenig Geld in den ⁠ Klimaschutz ⁠. Freiwillige finanzielle Beiträge von Privatpersonen sind daher eine gute Ergänzung zu staatlichen Maßnahmen, gerade in Bereichen, die durch Staaten oder Unternehmen eher nicht finanziert werden. Wirksamkeit einzelner Projekte: Viele Spender*innen wollen wissen, was ihr Geld genau bewirkt und fragen sich, wie sie eine gute Auswahl treffen. Die Wirksamkeit verschiedener Projekte im Detail zu vergleichen, ist sehr aufwändig. Ohne Zweifel gibt es auch Organisationen und Projekte, die das ihnen anvertraute Geld wenig effizient einsetzen. Daher hat das Thema Wirkungsmessung in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und die Bewegung des "Effektiven Altruismus" hat sich der Idee verschrieben, mit wissenschaftlichen Methoden zu bewerten, welche Organisationen pro eingesetztem Dollar Spendengeld den größten Nutzen erzielen. Nicht alles lässt sich jedoch quantifizieren. Beispielsweise ist es sehr viel schwieriger, den durch politische Arbeit eines Umweltverbands erreichten Beitrag zur CO 2 -Einsparung zu bestimmen als die Einsparung durch die Wiederaufforstung eines Waldes. Projekte, die eher bei den politisch-gesellschaftlichen Stellschrauben ansetzen, können aber unter Umständen mit dem eingesetzten Geld viel bedeutendere Veränderungen anstoßen. Bei Spenden für den Klimaschutz lässt sich das Feld grob in die folgenden fünf Einsatzbereiche einteilen : Direkt Treibhausgase reduzieren (natürliche Lösungen wie Moor-Wiedervernässung oder Wiederaufforstung sowie Förderung klimaschonender Technologien) Förderung nachhaltigen Konsums Kampagnen/Kooperationen für mehr Klimaschutz in Unternehmen Politisches Engagement fördern Kommunikationsprojekte zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen Entsprechend der eigenen Überzeugungen lassen sich hier Schwerpunkte setzen. In jedem Fall ist es wichtig, sich von der Komplexität der Auswahl nicht vom Spenden abhalten zu lassen, da Klimaschutz am wirksamsten ist, wenn er möglichst schnell umgesetzt wird. Marktbeobachtung: Bislang geht nur ein geringer Anteil des in Deutschland gespendeten Geldes in den Umweltschutz. In 2023 flossen von allen Spenden privater Haushalte nur 3,2 % in den Umwelt- und Naturschutz, obwohl laut der Studie Umweltbewusstsein in Deutschland 2022 nach eigener Aussage 36 % der Deutschen bereit wären, Geld für Umwelt- oder Naturschutzgruppen zu spenden. Gesetzeslage: Spenden an eine gemeinnützige Organisation können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation satzungsgemäß gemeinnützig anerkannte Zwecke verfolgt. Diese sind in § 52 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. "Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes" sind in § 52, Abs. 2, Punkt 8 genannt. Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie z. B. auf den Seiten des Deutschen Spendenrats .

2024-03-25_Merkblatt_Antrag_2024.pdf

Merkblatt 2024 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2024 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in diesem Jahr mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt 120.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes:  Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen.  Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2024 und muss bis 30.11.2024 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.  Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann anlie- gendes Formular genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. Ist die Anerkennung unbefristet, reicht eine einmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens im Jahr 2024 bei der Verantwortlichen des Landesver- bandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes e.V..  Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Be- trag, wird nur der geringere Betrag erstattet.  Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden.  Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren.  Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde.  Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, einmalig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen er- folgen – siehe Anlage zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den An- tragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschrei- ben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2024: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt).  Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.)  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden.  Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht.  Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg Anlage: Antragsformular Anerkennungsschreiben der Kommune (Muster) info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315

2023-06-28_Merkblatt_Antrag_2023.pdf

Merkblatt 2023 Übernahme von Ausgaben für die Kastration und Kennzeichnung von freilebenden herrenlosen Katzen Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie:  Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen.  Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.02.2023 und muss bis 30.11.2023 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.  Es werden Netto-Ausgaben in Höhe von maximal 100 € pro weiblicher Katze und maximal 50 € pro männlicher Katze erstattet. Liegen die Netto-Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet.  Pro Tierschutzverein werden Netto-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden.  Es empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Zeitraum kastrierten Kat- zen.  Die Ausgaben für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze werden dann über- nommen, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde.  Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind immer beizufügen: eine Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer und der Ausweisung des Brutto- und Nettobetra- ges notwendig. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2023: ein aktueller Auszug aus dem Vereins- register sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt).  Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.)  Im Monat November haben alle Tierschutzvereine, die im Jahr 2023 Unterstützungszahlun- gen erhalten haben, einen Sachbericht zu den von ihm betreuten Populationen herrenloser freilebender Katzen zu erstellen und spätestens bis 30.11.2023 bei der Verantwortlichen des Deutschen Tierschutzbundes einzureichen. Für Vereine, die im Beantragungszeitraum wie- derholt Unterstützung erhalten, ist dabei ein zusammenfassender Sachbericht ausreichend. Der Sachbericht soll neben der Schilderung der Ausgangslage an den Futterstellen bzw. Ein- fangorten Angaben zur Entwicklung der Populationsgrößen und des Gesundheitszustandes der Katzen sowie eine Beschreibung der Veränderung der Situation in den Jahren 2022 und 2023 enthalten Damit soll die Ausreichung der Unterstützungsmittel evaluiert werden.  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden.  Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht.  Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315 Anlage: Antragsformular

Endlagersuche Frankreich: Baugenehmigung beantragt

Am 16. Januar 2023 hat die französische Vorhabenträgerin Andra (Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs) den Baugenehmigungsantrag für das geplante tiefengeologische Endlager Cigéo beim zuständigen Ministerium für die Energiewende eingereicht. In dem Endlager sollen insgesamt 83.000 Kubikmeter hochradioaktive sowie langlebige mittelradioaktive Abfälle dauerhaft eingelagert werden. Es soll in der Region Meuse/Haute-Marne in einer rund 130 Meter mächtigen Tongestein-Formation in 500 Metern Tiefe errichtet werden. Der geplante Standort befindet sich in Luftlinie rund 120 Kilometer von der deutschen Grenze zum Saarland entfernt. Bedeutung des Baugenehmigungsantrags Die Einreichung des Baugenehmigungsantrags ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem französischen Endlager für hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle . Falls der Antrag genehmigt wird, darf die Vorhabenträgerin die Oberflächen- und Schachtanlagen sowie die ersten unterirdischen Einlagerungsstrukturen errichten und im Rahmen einer vorgeschalteten Pilotphase erste Tests durchführen. Eine Einlagerung radioaktiver Abfälle ist jedoch erst nach Erteilung einer Betriebsgenehmigung durch die französische Aufsichtsbehörde ASN (Autorité de sûreté nucléaire) vorgesehen. Diese wird für den Zeitraum 2035-2040 angestrebt. Der Baugenehmigungsantrag umfasst insgesamt 23 untersetzende Unterlagen. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein vorläufiger Sicherheitsbericht, eine Risikomanagement-Studie, ein aktualisierter Umweltbericht sowie ein Masterplan zur Umsetzung des Gesamtvorhabens. Nächste Schritte Im nächsten Schritt wird die französische Aufsichtsbehörde ASN die Unterlagen prüfen und eine Stellungnahme veröffentlichen. Anschließend können Gebietskörperschaften, Behörden sowie weitere Gremien und Organisationen Stellungnahmen einreichen (consultation réglementaire) und ein öffentliches Anhörungsverfahren (enquête publique) ist vorgesehen. Erst danach wird die französische Regierung per Dekret über die Genehmigung entscheiden. Insgesamt veranschlagt die Vorhabenträgerin einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren für diese Schritte. Rückblick auf die Endlagersuche in Frankreich Gestartet war die Endlagersuche in Frankreich im Jahr 1991 mit einem ersten Gesetz, das ein Forschungsprogramm zum Umgang mit radioaktiven Abfällen definierte. In dessen Folge erhielt die Andra die Genehmigung zur Errichtung eines Untertage-Forschungslabors in der Region Meuse/Haute-Marne. Auf Basis der im Forschungslabor durchgeführten Untersuchungen kam die Andra 2005 zu dem Ergebnis, dass eine tiefengeologische Endlagerung in der Region machbar und sicher sei. 2006 verabschiedete die französische Regierung ein weiteres Gesetz, das die tiefengeologische Endlagerung für hochradioaktive Abfälle vorschreibt und die Andra damit beauftragte, konkrete Planungen für ein Endlager in Umgebung des Forschungslabors zu erstellen. 2012 legte die Andra eine erste Planungsskizze für ein Endlager in einem 30 Quadratkilometer großen Gebiet nördlich des Forschungslabors vor. Nach einem öffentlichen Beteiligungsprozess folgte 2016 ein drittes Gesetzgebungsverfahren, das die Vorschläge der Andra bestätigte und konkrete Anforderungen an das Endlager definierte. Zuletzt hat die französische Regierung im Sommer 2022 die Gemeinnützigkeit des Vorhabens festgestellt (déclaration d’utilité publique – DUP). Dies ermöglicht es der Vorhabenträgerin, im Bedarfsfall Grundbesitzer zu enteignen. Darüber hinaus schafft sie eine rechtliche Grundlage für die Errichtung notwendiger Infrastrukturen wie Straßen- und Schienenanschlüsse sowie Elektrizitäts- und Wasserversorgung. Für Fragen und Auskünfte steht das BASE unter frankreich@base.bund.de zur Verfügung. 18.01.2023 Weitere Informationen in englischer Sprache Website der Andra in englischer Sprache

Förderaufruf: nachhaltige und flächensparende Siedlungsentwicklung

Bild: Barczewski Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf Modul 1 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023. Ziel des Förderaufrufs ist es, Vorhaben zu fördern, die das Potential Sozialer Innovationen für eine nachhaltige und klimafreundliche Bestandserneuerung von Wohngebäuden, Umnutzungen von Nichtwohngebäuden sowie eine effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen in Transformationsclustern erforschen und erschließen. Städtische Siedlungsgebiete sind die Hauptemittenten von Treibhausgas- und anderen umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen sowie für einen erheblichen Teil der Flächenversiegelung, gerade auch im Stadtumland ursächlich. Der Gebäudesektor ist dabei einer der entscheidenden Treiber dieser Entwicklung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die CO2-Emissionen im Gebäudesektor um weitere 40 Prozent zu reduzieren und die Flächeninanspruchnahme auf unter 30 ha pro Tag neuversiegelte Fläche zu begrenzen. Die gesetzten Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele sind nur erreichbar, wenn es gelingt, den Gebäudebestand möglichst zügig und unter Nutzung kreislauffähiger Materialen nachhaltig und klimafreundlich zu sanieren sowie durch eine effiziente und suffiziente Nutzung bestehender Gebäude weitere Flächenversiegelung zu minimieren. Dieser Umbau muss finanzierbar und sozialverträglich sein. Es bedarf Konzepte, die Lösungen für die nachhaltige Erneuerung des Gebäudebestands und Nutzung von Flächen mit Lösungen für die in vielen Städten existierende Wohnungsknappheit und hohen Wohnkosten verbinden und die dazu beitragen, die Lebensqualität in Städten und Stadtquartieren zu verbessern. In den Transformationsclustern soll erforscht und erprobt werden, inwiefern Soziale Innovationen hier neue Möglichkeiten eröffnen und wirksam transformative Potentiale entfalten können. Gefordert sind Forschungsdesigns, die Fragen nachhaltiger und klimafreundlicher Bestandserneuerung, Umnutzungen und reduzierten Flächenverbrauchs mit Lösungen für soziale Anliegen wie Bezahlbarkeit, Teilhabe, Durchmischung und Zusammenhalt im Quartier verknüpfen und sozial-innovative Lösungsansätze die helfen, Ziel- und Transformationskonflikte zu bewältigen. Von besonderem Interesse ist die Erforschung, die Erprobung und der Transfer Sozialer Innovationen in den untenstehend aufgeführten Handlungsfeldern. Darüber hinaus können Soziale Innovationen in weiteren Handlungsfeldern untersucht werden, sofern sie zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gebäudebestandserneuerung, Umnutzungen sowie zu einer effizienten und suffizienten Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen beitragen und zugleich soziale und ökonomische Herausforderungen zu bewältigen helfen. Sozial-innovative Finanzierungs- und Betreibermodelle Ökonomische Abwägungen und komplexe Regelwerke und Prozesse verhindern häufig eine zügige Gebäudesanierung und effiziente Flächennutzung. Um Finanzierungslücken zu schließen und Anreize zur Sanierung und effizienteren Flächennutzung zu setzen, spielen Finanzierung- und Betreibermodelle eine wichtige Rolle. Es soll erforscht und erprobt werden, welche sozial-innovativen Finanzierungsinstrumente und Betreibermodelle es ermöglichen, Finanzierungslücken zu schließen und Anreize zur Sanierung und effizienteren Flächennutzung setzen zu können und welche Erfolgsfaktoren für das Wirken sozial-innovativer Finanzierungs- und Betreibermodelle relevant sind. Mögliche sozial-innovative Finanzierungs- und Betreibermodelle können z.B. Bürgergenossenschaften, Baugruppen, neue privat oder zivilgesellschaftlich getragene Formen der Gemeinnützigkeit sowie neue Kooperationsformen/ Private-Public-Partnerships zwischen privaten, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bau- und Wohnungssektor sein. Ein wichtiger Forschungsgegenstand sind dabei auch die Rahmenbedingungen, die für die erfolgreiche Entfaltung neuer Finanzierungs- und Betreibermodelle erforderlich sind. Sozial-innovative Bodenpolitik Eine ökologische, wirtschaftliche und sozial tragfähige Bestandsentwicklung und Flächennutzung in Stadtquartieren und Siedlungsbereichen (z.B. durch innerstädtische Nachverdichtung oder Umnutzung) ist auf Verfügbarkeiten auf dem Bodenmarkt angewiesen. Es soll erforscht und erprobt werden, ob, wie und welche sozial-innovativen Instrumente der Bodenpolitik Kommunen, Wohnungswirtschaft, private Investoren und Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, bezahlbaren und ressourcenschonenden Wohnraum im Bestand bereitzustellen und wie diese Instrumente weiterentwickelt werden können. Zentral ist dabei die Frage, wie klimaneutrales und nachhaltiges Wohnen ohne unerwünschte soziale Effekte (z.B. Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen) realisiert werden kann. Mögliche sozial-innovative Instrumente für die Umsetzung einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Bodenpolitik können u.a. Erbbaurechte, Vorkaufssatzungen, Bodenvorratspolitik, Community Land Trusts, Konzeptvergaben und Baugebote sein. Relevante sozial-innovative Institutionen sind z.B. kommunale Akteure, Organisationen oder Unternehmen, die Fonds zur Finanzierung von Grundstücken oder Gebäuden verwalten (siehe auch oben Finanzierungs- und Betreibermodelle). Sozial-innovative Wohnformen Die Art und Weise, wie wir wohnen, hat weitreichende ökologische und soziale Auswirkungen. Als Antwort auf neue Wohnwünsche und -bedürfnisse von Menschen entstehen zunehmend neue Wohnformen. Es soll erforscht werden, ob, wie und in welchem Umfang sozial-innovative Wohnformen maßgeblich auch zu einer nachhaltigen und flächeneffizienten bzw. suffizienten Bestandsentwicklung und -erneuerung beitragen können und dabei zugleich Antworten auf Herausforderungen wie demographische Entwicklung, Wohnraummangel, soziale Verdrängungseffekte oder Vereinsamung geben können. Es stellen sich unter anderem Fragen der Wohnflächenoptimierung, der Wohnraummobilität im Lebenszyklus, des Wohnraumtauschs und der Wohnraumvermittlung, des ressourcenschonenden Umbaus und energetisch sparsamen Betriebs von Wohnungen, des gemeinschaftlichen Wohnens auch in Stadtrandlagen, der Wiedernutzung leerstehender Wohnräume, wohnortnahe Office- und Desk-Sharing-Konzepte, Co-Working im Quartier oder neue sozialunternehmerischer Geschäftsmodelle für nachhaltiges Wohnen. Darüber hinaus sind folgende Querschnittsthemen von besonderem Interesse, die den Rahmen für eine erfolgreiche Umsetzung Sozialer Innovationen in oben genannten Bereichen setzen oder beeinflussen können und deshalb in den Vorhaben berücksichtigt werden sollten: Governance, institutionelle und regulatorische Rahmenbedingungen Eine Vielzahl an Akteuren mit unterschiedlichen, teils divergierenden Interessen ist auf dem Gebiet des Bau- und Wohnungswesens aktiv (z.B. kommunale Verwaltung mit unterschiedlichen Dezernaten, Unternehmen, Zivilgesellschaft). Die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse sind gegebenenfalls konfliktiv. Es soll erforscht werden, wie innovative Formen der Governance und veränderte Rahmenbedingungen dazu beitragen können, Fortschritte in der Gebäudebestandssanierung und in der Effizienz sowie Suffizienz der Flächennutzung zu erzielen und hierfür förderliche Sozialen Innovationen unterstützen können. Themenfelder, die hier adressiert werden können, sind u.a. Verwaltungsinnovationen, veränderte bzw. neue Instrumente des Bau- und Planungsrechts der Kommunen, Zertifizierungs- und Normierungsinstrumente, Mechanismen der Aushandlung und Beteiligung, Methoden der Zielgruppenansprache, Anreizmechanismen. Partizipation und Beteiligung Formalisierte Formen der Beteiligung haben bereits eine lange Tradition in der Stadtplanung. Es soll untersucht werden, inwiefern sozial-innovative Beteiligungsformen Lösungen für eine nachhaltige Bestandserneuerung und Flächennutzung beschleunigen können bzw. wie und welche Beteiligungsformen förderlich sind, um vielversprechenden Sozialen Innovationen den Weg aus der Nische in die Breite zu bereiten. Themenfelder, die hier adressiert werden können, sind die begleitende Erprobung und Erforschung von Beteiligungsmaßnahmen, die Umsetzungsprozesse ggf. beschleunigen können, die auf eine Erhöhung der Beteiligungsmotivation und Schließung von Wissenslücken insbesondere bisher wenig engagierter Bevölkerungsgruppen abzielen, oder solche, die helfen können, Interessenskonflikte bei Transformationen im Quartier oder stadtregional zu reduzieren. Internationale und historische Perspektive Die Berücksichtigung der internationalen und historischen Perspektive bei der Untersuchung und Erprobung sozial-innovativer Ansätze verspricht zusätzliche Erkenntnisse. Die Untersuchung sozial-innovativer Beispiele im Bereich des Bauens und Wohnens in Ländern wie Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, USA, England oder Niederlande (z.B. Community Land Trusts, multikultureller und genossenschaftlicher Wohnungsbau) oder aus der Vergangenheit, wie historische Formen des gemeinschaftlichen Wohnens und Arbeitens (z.B. Wohnhöfe aus der Reformära des frühen 20. Jahrhunderts, Beginenhöfe des Mittelalters und der Neuzeit, der frühe Werkswohnungsbau und Sozialsiedlungen seit dem späten Mittelalter) bzw. Wohnungsreformprojekte des Neuen Bauens (z.B. Bauhaus) kann wichtige Beiträge liefern und historisch bewährte Konzepte der Nachhaltigkeit für die heutige Debatte und aktuelle Problemlösungen fruchtbar machen. Wirkungen Für politische Entscheidungen sind Aussagen zur Wirkung von Sozialen Innovationen essentiell. Ein besonderer Fokus soll deshalb auf Ansätzen zur Wirkungsforschung liegen, um die transformativen Potentiale Sozialer Innovationen für eine nachhaltige Quartiersentwicklung künftig besser abschätzen und Förderinstrumente so zielgerichteter einsetzen zu können. Themen, die hier adressiert werden können, sind u.a. Ermittlung und Bewertung des Einsparpotenzials der untersuchten Sozialen Innovationen, beispielsweise von CO2 oder stofflicher Ressourcen sowie des Beitrags zu sozialen Zielen (z.B. sozialer Zusammenhalt). Darüber hinaus lassen sich die Entwicklung, Erprobung und Verankerung Sozialer Innovationen im sozial-räumlichen Gefüge auf ihre Erfolgsbedingungen hin untersuchen. Auf dieser Grundlage sollen im Rahmen dieses Querschnittthemas Leitfäden, Handreichungen oder stärker formalisierte Dokumente zur Qualitätssicherung entstehen (z.B. DIN SPEC). Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Verfahren Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu inhaltlichen und administrativen Fragen wird voraussichtlich 15.12.2023 stattfinden. Weitere Details zur Veranstaltung werden unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php veröffentlicht. Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 23.02.2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=SOEF-TC ). In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für weitere Bestimmungen siehe Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Quelle: BMBF

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