Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.
In dem Forschungsprojekt werden von MultiplikatorInnen aus den Bildungsstätten: Berufsschulen, Landwirtschaftskammern, kirchliche Bildungseinrichtungen und Verbraucherzentralen, Einstellung, Bedeutungszuschreibung, Problembewusstsein, Kenntnisstand, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie spezifische institutionelle Rahmenbedingungen erhoben und beschrieben. In einer Modellanalyse werden der Zusammenhang zwischen personenspezifischen, situationsspezifischen und sozial-interaktiven Variablen mit dem Vermittlungshandeln ermittelt und dargestellt.
Rheinland-pfälzische Umweltministerin fordert auf der 104. Umweltministerkonferenz klare Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel „Gentechnisch veränderte Lebensmittel essen oder nicht – das soll unsere Entscheidung bleiben. Deshalb setze ich mich auf der Umweltministerkonferenz dafür ein, dass gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel klar gekennzeichnet werden müssen. Nur so kann jeder entscheiden, ob er das essen will oder nicht“, so Umweltministerin Katrin Eder im Vorfeld der 104. Umweltministerkonferenz, die am Donnerstag und Freitag in Orscholz (Saarland) tagt. Rheinland-Pfalz brachte dazu eine Beschlussvorlage ein, dass die EU-Regelungen für Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) entstanden sind, nicht entschärft werden dürfen. Um solche Verfahren handelt es sich beispielsweise, wenn mit einer „Genschere“ das Genom einer Pflanze gezielt an einer bestimmten Stelle verändert wird. In der Natur ist es dagegen dem Zufall überlassen, an welcher Stelle ein bestimmtes Gen im Genom eingebaut wird. Die EU hat vor, dass aus sogenannten NGT-Pflanzen entstandene Lebens- und Futtermittel weder gekennzeichnet noch einer besonderen Prüfung unterzogen werden müssen bevor sie in die Natur freigesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass solche Pflanzen jedoch auch auf den Feldern von Bio-Bäuerinnen und -Bauern landen, ohne dass diese dafür verantwortlich sind. Ein wichtiger Grundsatz des ökologischen Landbaus ist die Gentechnikfreiheit. Durch das Vorhaben der Kommission wird die Einhaltung der Gentechnikfreiheit im ökologischen Landbau jedoch erschwert. „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht entmündigt werden. Jede und jeder hat ein Recht darauf zu wissen, was er oder sie isst. Dies geht nur, wenn Produkte entsprechend klar gekennzeichnet sind. Bäuerinnen und Bauern sollen sich frei entscheiden können, was auf ihrem Acker wächst. Es darf nicht an ihnen hängen bleiben, sich davor zu schützen. Es muss die Aufgabe derjenigen sein, die diese Pflanzen anbauen, dafür Sorge zu tragen, dass das nicht passiert. Deshalb sind EU-weite verbindliche praxistaugliche Koexistenz-Maßnahmen erforderlich“, so Katrin Eder. Die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin weist zudem auf das Problem mit Patenten hin. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen können Patente angemeldet werden. Diese Praxis blockiert allerdings die freie Nutzung und Weiterentwicklung von Sorten, was für die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt entscheidend ist. Die Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die alle zwei Jahre durchgeführt wird, kommt zum Ergebnis, dass es den Menschen wichtig ist, zu wissen, was auf ihrem Teller landet: 94 Prozent der Erwachsenen in Deutschland befürworten demnach eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Am Freitag werden die Umweltministerinnen und -minister sowie die Umweltsenatorinnen und -senatoren der Länder darüber entscheiden, ob der Antrag aus Rheinland-Pfalz so angenommen und entsprechend auch an die Agrarministerkonferenz weitergegeben wird. Hintergrund: Was ist der Unterschied zwischen „alten“ und „neuen“ genomischen Techniken? Die neuen Techniken beschreiben Techniken, die erst nach der Verabschiedung der EU-Regelungen über genetisch veränderte Organismen im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die neuen Verfahren ermöglichen einen gezielteren und schnelleren Eingriff in das Genom als herkömmliche Züchtungsmethoden oder klassische gentechnische Verfahren, die vor 2001 entwickelt wurden. Zu den mit den neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen zählen auch solche, bei denen nur wenige Veränderungen am Erbgut vorgenommen werden. So kann man kaum nachweisen, ob die Pflanze mittels Gentechnik entstanden ist oder nicht. Deshalb sollen sie nicht unter das bestehende Gesetz zu gentechnisch veränderten Organismen fallen, so der Plan auf EU-Ebene. Dann würde aber auch die Risiko-Prüfung vor der Marktzulassung wegfallen und die Lebensmittel würden ohne Kennzeichnung im Supermarkt liegen. Bei Pflanzen, die mittels der vor 2001 entwickelten klassischen genomischen Methoden erzeugt wurden, kann es auch einen Gen-Transfer über Artgrenzen hinweg geben. Es werden also beispielsweise Gene von Bakterien in Pflanzen eingebaut, wie das etwa bei Mais der Fall ist. Für solche Pflanzen gilt weiterhin das bisherige strenge EU-Gentechnikrecht. Es erlaubt beispielsweise Gentechnik in Futtermitteln, nicht aber in Lebensmitteln und es braucht eine Risikoprüfung, ehe es auf den Markt kommt.
Sichtweisen der Bevölkerung auf den 5G-Mobilfunkstandard Das BfS führte in der Vergangenheit bereits einige Umfragen durch, die die Sichtweise der Bevölkerung zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erkundete. Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, die Sichtweisen der Bevölkerung auf den Mobilfunk im Allgemeinen sowie auf 5G im Speziellen zu erfassen, um die Informations- und Dialogangebote des BfS entsprechend anzupassen. Worum geht es? Das Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erfährt seit geraumer Zeit wieder mehr öffentliches Interesse. Dieses Interesse richtet sich vor allem auf die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G. Das vorliegende Vorhaben soll die Sichtweisen der Bevölkerung auf das Thema 5G erfassen. Wie ist die Ausgangssituation? Das BfS führte in der Vergangenheit bereits einige Umfragen durch, die die Sichtweise der Bevölkerung zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erkundete. Aus diesen Umfragen sowie aus weiteren Studien ist bekannt, dass die Bevölkerung wegen des Mobilfunks weniger besorgt ist als wegen anderer Themen, wie etwa multiresistenten Bakterien oder gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln. Ebenso ist bekannt, dass das Wissen über die Funktionsweise des Mobilfunks - und damit über expositionsrelevante Faktoren - in weiten Teilen der Bevölkerung eher gering ist. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, die Sichtweisen der Bevölkerung auf den Mobilfunk im Allgemeinen sowie auf 5G im Speziellen zu erfassen, um die Informations- und Dialogangebote des BfS entsprechend anzupassen. Stand: 16.11.2023
In der Europäischen Union (EU) ist die neue Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Kraft getreten (EG - Verordnung Nr. 1830/2003/EG). Gekennzeichnet werden müssen alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt sind. Umweltschützer kritisieren, dass Fleisch- und Milchprodukte nicht gekennzeichnet werden müssen, auch wenn in der Produktion gentechnisch verändertes Tierfutter eingesetzt wurde.
Die vehemente Ablehnung genetisch veränderter (GV) Nahrungsmittel hat gezeigt, wie kritisch die Gesellschaft neuen Technologien gegenübersteht. Es wird jedoch erwartet, dass diese kritische Haltung abschwächt, wenn aus neuen GV-Produkten für den Verbraucher eindeutig erkennbare Vorteile entstehen. Es ist daher von Bedeutung, die Risiko- und Nutzenabwägung des Verbrauchers besser zu verstehen, um den Umgang mit neuen Technologien in unserer Gesellschaft effizienter zu gestalten. Das Entscheidungsverfahren der Verbraucher wird maßgeblich durch ihre Wahrnehmung von Risiken und Nutzen und ihre Einstellung dazu beeinflusst. Einstellung und Wahrnehmung können jedoch nur nährungsweise durch psychometrische Daten gemessen werden. Bislang wurden sie in Choice-Analysen zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft nicht explizit berücksichtigt. Neue ökonometrische Methoden zur Schätzung von Modellen mit latenten Variablen erlauben es heute, strukturelle Modelle der Wahrnehmung und Präferenzbildung explizit in die Choice-Modellierung einzubeziehen. Dieses Projekt hat zum Ziel, am Beispiel von GV-Nahrungsmittel die Risiko- und Nutzenabwägung im Entscheidungsprozess des Verbrauchers besser zu verstehen, indem der Choice-Modellierungsansatz durch den Einbezug psychometrischer Daten erweitert wird.
Das Projekt verfolgt das Ziel, Defizite im Bereich der Grundlagenforschung zur Risikowahrnehmung und -bewertung zu beseitigen. Im Erhebungsinstrument wurden neben stigma- und kulturtheoretischen Ansätzen, psychometrische Variablen, sowie Merkmale, die sich auf die Performanz und das Vertrauen gegenüber Institutionen, die mit der Risikokommunikation, -kontrolle und -regulierung befasst sind, operationalisiert. Daneben sollte die Haltung der Öffentlichkeit zu habituellen, sozialen, technischen und ökologischen Risiken z.B. Rauchen, Kriminalität, Mobilfunk, BSE, Genfood, Kerntechnik, globaler Klimawandel ermittelt werden. Der empirische Vergleich unterstreicht die besondere Erklärungskraft wahrgenommener bzw. zugeschriebener psychometrischer Risikomerkmale, die durch mäßige Erklärungskraft von kulturtheoretischen und die Institutionenperformanz betreffenden Variablen komplementiert werden. Bei den untersuchten Risiken spielen hingegen Stigmatisierungseffekte nur eine marginale Rolle - allenfalls Orte mit hoher Kriminalitätsbelastung rufen bei vielen Befragten Meidungsabsichten hervor. Soziodemographische Merkmale bleiben nahezu belanglos für die Wahrnehmung und Bewertung von Risiken. Als besonders bedrohlich werden interessanterweise die Folgen des globalen Klimawandels erlebt. Rund die Hälfte der Befragten sieht hierin ein großes Katastrophenpotential, dem freilich enorme Nutzenpotentiale des motorisierten Individualverkehrs entgegengehalten werden und - in der Summe - das Klimarisiko eher akzeptabel erscheinen lassen. Vergleichsweise schlecht schneiden in der öffentlichen Wahrnehmung Genfood und das BSE-Risiko ab - anders als beim Klimawandel vermag hier nur eine Minderheit hinter den Risiken einen Nutzen zu erkennen. Überraschend hohe gesellschaftliche Nutzenpotentiale werden in der Kernenergienutzung gesehen, die deshalb im Bilanzurteil der Bürger nicht schlecht abschneidet. Als nahezu unproblematisch erweist sich schließlich das Thema Mobilfunk. Bei eher durchschnittlichen Nutzenpotentialen sieht nur eine kleine Minderheit ernsthafte Risiken in dieser Technik.
Das Projekt INFOgen wurde im Jahr des 'Gentechnikvolksbegehrens 1997 eingerichtet und versucht durch Informations- und Beratungsarbeit einen Beitrag zum Verständnis des komplexen Themas Gentechnik und der mit ihr verbundenen Auseinandersetzung zu leisten und den Meinungsbildungsprozess zu unterstützen. In diesem Sinne wurde eine Informations- und Kontaktstelle zu Grundlagenwissen, Anwendungen und Anwendungsmöglichkeiten bzw. zum Wissensstand über gesundheitliche und ökologische Risiken der modernen Biotechnologien, vor allem der Molekulargenetik mit den Schwerpunkten Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft und Medizin aufgebaut. Seit Beginn des Jahres 2002 kann unter www.infogen.at auch auf eine umfangreiche Informations-Homepage zum Thema Gen- und Biotechnologien zugegriffen werden. Dabei wurde versucht, die Erfahrungen aus vier Jahren Projektarbeit übersichtlich und benutzerInnenfreundlich aufzubereiten, um einen möglichst niederschwelligen Zugang zu den Angeboten von INFOgen zu bieten. Auf der Homepage finden sich aktuelle Termine von Veranstaltungen, monatlich aktualisierte Kurzinformationen, eine Sammlung von Artikeln und Aufsätzen zum Thema Gentechnik, sowie eine Linksammlung zu anderen Gentechnik Seiten. Für eigenständige Recherchen von MultiplikatorInnen stehen online-Datenbanken für Artikel, Bücher und Unterrichtsmaterialien zur Stichwortsuche zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung und Durchführung von berufsgruppenspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Gen- und Biotechnologien. Im Vordergrund steht neben thematisch auf die Bedürfnisse der entsprechenden Berufsgruppe zugeschnittene, sachliche Information, die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven in naturwissenschaftlich ungelösten bzw. ethischen oder gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Im Rahmen des Schwerpunktes 'GEnFOOD - InfoNet erfolgt ein europaweiter Erfahrungsaustausch in der Bildungsarbeit mit dem thematischen Schwerpunkt der Anwendung gen- und biotechnologischer Methoden in der Nahrungsmittelproduktion mit PartnerInnen aus Deutschland, Slowenien, Finnland, und Österreich. In dieser vom Europäischen Grundtvig-Programm unterstützten Initiative werden unterschiedliche Bildungswege und -konzepte miteinander verglichen und ihr Bildungspotenzial beurteilt. Im Mittelpunkt steht ein Erfahrungsaustausch in der Bildungsarbeit zum Thema und das gemeinsame Lernen an Best Practice Beispielen. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse ist das Ziel die gemeinsame Entwicklung kreativer und innovativer Konzepte und Ideen für die Kommunikations-, Bildungs- und Informationsarbeit sowie diese in die Praxisarbeit einfließen zu lassen.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen aktuelle und mögliche künftige Entwicklungen des Nahrungsmittelangebots sowie der eingesetzten Technologien analysiert und auf ihre Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen bewertet werden. Untersuchungsschwerpunkt bilden die Entwicklungstendenzen bei neuartigen Lebensmitteln, worunter Novel food (gentechnisch veränderte Nahrungsmittel(bestandteile), Designer food und Health food (Nutraceuticals, Functional food, Pharma food) subsumiert werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Systems Angebot und Nachfrage sollen erstens die Voraussetzungen für die Verbraucherakzeptanz neuer Produkte eruiert werden. Zweitens sollen die Anforderungen untersucht werden, die Unternehmen der Ernährungsindustrie für die Produktion neuartiger Lebensmittel erfüllen müssen. Als Konsequenz daraus werden die Auswirkungen abgeleitet, die sich für die Strukturentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Produktions- und Absatzkette für deutsche Lebensmittel ergeben. Im letzten Teil der Untersuchung wird analysiert, welche Möglichkeiten bestehen, innerhalb der neuen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der meist mittelständischen Unternehmen der Produktions- und Absatzkette zu verbessern.
Life Science in European Society (LSES) war ein internationales Projekt, das von der EU (DGXII Wissenschaft) im 5. Rahmenprogramm gefördert wird. Neben interdisziplinären Forschungsgruppen aus fast allen EU-Mitgliedsstaaten nahmen auch solche aus der Schweiz, Norwegen, Polen, Kanada, den USA und Japan teil. Ziel war, ein umfassendes Bild von der Wahrnehmung der Biotechnologie/Gentechnik in den jeweiligen Ländern zu liefern und Grundlagen zu schaffen, um sinnvolle Vergleiche ziehen zu können. Neben der vergleichenden Auswertung der Eurobarometer-Umfragen von 1994, 1996 und 1999 zur Wahrnehmung der Biotechnologie/Gentechnik, einer Längsschnittanalyse der Berichterstattung und einer vergleichenden Policy-Analyse, an der alle Forschungsgruppen beteiligt waren, wurden einzelne Fragen von Expertengruppen vertiefend in Fallstudien behandelt. Hierzu gehörten grundsätzliche Fragen wie die nach dem Verhältnis von öffentlicher und veröffentlichter Meinung, den Bedingungen für Vertrauen in regulatorische Entscheidungen, dem Verhältnis von Wissen und Akzeptanz oder der sozialen Repräsentation von Bedrohungsbildern; andererseits wurden auch Fragen nach der Rolle von Nichtregierungsorganisationen, der Institutionalisierung von partizipativen Methoden der Entscheidungsfindung oder von Gremien zur Beurteilung ethischer Probleme behandelt. Einigen kontroversen Anwendungen der Biotechnologie und ihrer gesellschaftlichen Implikationen wurde ebenfalls nachgegangen, wie etwa neueren Entwicklungen auf dem Gebiet der Stammzellenforschung oder genetischen Analysen, aber auch den Gründen für die Kontroverse um gentechnisch veränderte Nahrungsmittel.
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Bund | 10 |
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Text | 6 |
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Deutsch | 16 |
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Keine | 13 |
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Lebewesen & Lebensräume | 16 |
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Mensch & Umwelt | 16 |
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