In der Europäischen Union (EU) ist die neue Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Kraft getreten (EG - Verordnung Nr. 1830/2003/EG). Gekennzeichnet werden müssen alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt sind. Umweltschützer kritisieren, dass Fleisch- und Milchprodukte nicht gekennzeichnet werden müssen, auch wenn in der Produktion gentechnisch verändertes Tierfutter eingesetzt wurde.
In Nordrhein-Westfalen steigt die Nachfrage der Verbraucher nach Produkten aus der Region stetig. Dazu beigetragen haben sicherlich Ereignisse wie die Diskussion um gentechnisch veränderte Lebensmittel oder die immer wiederkehrenden Meldungen über Nahrungsmittelskandale, die Verbraucher nach mehr Qualität in Lebensmitteln nachfragen lassen.Gleichzeitig sucht die Landwirtschaft nach neuen Wegen, angemessene Preise für ihre hochwertigen Produkte zu erzielen. Vor diesem Hintergrund werden Initiativen begleitet, regional erzeugte Produkte in Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftspartnern zu verarbeiten und zu vermarkten. Die Regionalvermarktung NRW berät Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft sowie Vereine und Verbände zu verschiedenen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und bietet Unterstützung bei der Konzeption, Planung und Durchführung ihrer Projekte. Aufgaben Das Aufgabengebiet umfasst: Beratung, Initiierung und Begleitung der Gründung und dauerhaften Etablierung von regionalen Erzeuger- und Absatzgemeinschaften Beratung zur Absatzförderung der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere durch produkt- und themenbezogene Gemeinschaftswerbung zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Region Nordrhein-Westfalens mit ihren regionalen Qualitätsprodukten Beratung zur Nutzung des Potentials an nordrhein-westfälischen Produkten mit besonderen Qualitätsmerkmalen (z. B. EU- Geoschutz) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der NRW- Agrar- und Ernährungswirtschaft durch Beratung zur Nutzung des ELER- Förderinstrumentariums, insbesondere im Rahmen des NRW-Clusters „ Ernährung“ Aufbereitung und Erarbeitung fachlicher Grundlagen aus dem Themenfeld der Regionalen Vermarktung für das NRW-Cluster „Ernährung“ Zu- und Mitarbeit bei Konzeptionen des MLV zu innovativen, landesweiten Vermarktungsstrategien land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte in NRW Entwicklung und Umsetzung von landesweiten Kommunikationsmaßnahmen mit der Agrar- und Ernährungswirtschaft NRW Ziele Das Ziel der Regionalvermarktung NRW ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft durch kompetente Beratung und tatkräftige Hilfe. Die Richtlinien zur Marktstrukturverbesserung haben zum Ziel, die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Mit der Förderung des Absatzes der land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen sollen folgende Ziele erreicht werden: den Verbrauchern qualitätsrelevante Merkmale landwirtschaftlicher Erzeugnisse und ihrer Produktionsweisen näher zu bringen und damit dem veränderten Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen nachzukommen, durch Kommunikationsmaßnahmen zur Absatzstimulierung von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen beizutragen und so die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor zu stärken und dessen Wertschöpfung zu erhöhen, Entlastung der Überschussmärkte durch Verbreiterung und Spezialisierung des Angebotes, Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur in den Regionen. Zielgruppe Zielgruppe der regionalen Vermarktung sind Schlüsselpersonen bestehender und künftiger Vermarktungsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Die Regionalvermarktung ist Ansprechpartner für all diejenigen, die sich für die Vermarktung land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte interessieren, unabhängig aus welchen Bereichen der Impuls hierzu kommt: Erzeuger landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte Be- und Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte Handel, Gastronomie, Großverbraucher Verbände, Tourismusagenturen, Hochschulen Förderung Die Entwicklung regionaler Vermarktung ist aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten wichtig. Um die Vernetzung in diesem Bereich gezielt zu unterstützen, wird die Regionalvermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Nordrhein-Westfalen mit einem breiten Bündel an Maßnahmen gefördert. Neben der finanziellen Förderung kommt einer beratenden Unterstützung für vorhandene oder potenzielle Initiativen eine stärkere Bedeutung zu. Mit dieser Beratung sollen vielfältige Ansätze im Handlungsfeld der regionalen Vermarktung stärker gebündelt und bisher ungenutzte Potentiale erschlossen werden. Förderprogramme Absatzförderung Marktstrukturverbesserung Lebensmittelspezialitäten
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Wernicke: Brauchen ideologiefreie Debatte zur Gentechnik Wernigerode. Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat die Zerstörung von Versuchsfeldern und -anlagen durch Gentechnikgegner scharf verurteilt. Auf einem Forum des Wirtschaftsrates der CDU Sachsen-Anhalts am Dienstag in Wernigerode sagte sie, solche kriminellen Handlungen entzögen jeder Debatte über Für und Wider der grünen Gentechnik den Boden. Zuletzt sind in Sachsen-Anhalt am Pfingstwochenende Zuckerrüben-Feldversuche in Dreileben zerstört worden. Am Pfingstmontag wurden Apfelbäume in einem Sicherheitszelt des Julius-Kühn-Institutes in Dresden Pillnitz zerstört, der Schaden wird auf rund 700.000 Euro geschätzt. Wernicke weiter: ¿Wir müssen die Sorgen ernst nehmen, die viele Menschen angesichts gentechnisch veränderter Lebensmittel haben. An erster Stelle steht die Sicherheit für Menschen und Natur. Darüber muss man reden ¿ aber auf wissenschaftlicher, und nicht auf ideologischer Grundlage.¿ Das Beispiel des Gentechnikeinsatzes in der Medizin zeige, wie anfangs heftig umstrittener technologischer und wissenschaftlicher Fortschritt angesichts unbestreitbarer Vorteile an Akzeptanz gewinne. Wernicke erinnerte an gentechnisch hergestelltes Insulin. Heute wolle niemand mehr ernsthaft auf die rote Gentechnik verzichten. ¿Europa und auch Deutschland droht, in der Gentechnikforschung ins Abseits gedrängt zu werden. Wenn selbst die Forschung in Deutschland mit Anbau-Verboten belegt werden soll, wie einige Politiker schon fordern, nabeln wir uns von einer Zukunftstechnologie ab. Wie der Bt-Mais auf seine natürliche Umgebung reagiert, lässt sich nicht am Computer ermitteln. Dazu bedarf es wissenschaftlicher Feldversuche. Nur so kommen wir an Informationen, die für eine argumentative Auseinandersetzung benötigt werden.¿ Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 054/04 Magdeburg, den 16. April 2004 Gentechnisch veränderte Futtermittel: überwachungsbehörden für Kontrollgänge gut gewappnet Die Futtermittelüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt sind nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke auf die neue EU-weit geltende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel gut vorbereitet. Ab Sonntag müssen alle Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Für Kunden und Zwischenhändler wird damit unzweifelhaft erkennbar, ob das Futtermittel gentechnisch verändert wurde. Die Einhaltung der neuen EU-Verordnungen wird für den Futtermittelbereich von den ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Diese haben sich in den zurückliegenden Monaten mit der Rechtslage vertraut gemacht und werden nunmehr kontrollieren. Kontrollen finden unangemeldet stichprobenartig statt. Nötige Futtermitteluntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Halle durchgeführt. Hintergrund: Die EU hat im Jahr 2003 verschiedene Verordnungen zur Zulassung von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln erlassen. Die Verordnungen sind ab Sonntag, dem 18. April, anzuwenden. Für die Futtermittelwirtschaft bedeutet dies: Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus genetisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind zu kennzeichnen. Auf jeder Stufe der Verarbeitung und Handels sind die geforderten Informationen zu übermitteln und aufzubewahren. Damit wird eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Für ein nachweisbar unbeabsichtigtes oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln hat die EU wie für Lebensmittel einen Schwellenwert von 0,9 Prozent für die Kennzeichnung angesetzt. In Sachsen-Anhalt werden jährlich rund 800.000 Tonnen Mischfuttermittel produziert. Landesweit gibt es zwölf nach dem Futtermittelrecht anerkannte und registrierte Betriebe, die Mischfutter und teilweise auch Vormischungen fertigen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Sichtweisen der Bevölkerung auf den 5G-Mobilfunkstandard Das BfS führte in der Vergangenheit bereits einige Umfragen durch, die die Sichtweise der Bevölkerung zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erkundete. Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, die Sichtweisen der Bevölkerung auf den Mobilfunk im Allgemeinen sowie auf 5G im Speziellen zu erfassen, um die Informations- und Dialogangebote des BfS entsprechend anzupassen. Worum geht es? Das Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erfährt seit geraumer Zeit wieder mehr öffentliches Interesse. Dieses Interesse richtet sich vor allem auf die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G. Das vorliegende Vorhaben soll die Sichtweisen der Bevölkerung auf das Thema 5G erfassen. Wie ist die Ausgangssituation? Das BfS führte in der Vergangenheit bereits einige Umfragen durch, die die Sichtweise der Bevölkerung zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" erkundete. Aus diesen Umfragen sowie aus weiteren Studien ist bekannt, dass die Bevölkerung wegen des Mobilfunks weniger besorgt ist als wegen anderer Themen, wie etwa multiresistenten Bakterien oder gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln. Ebenso ist bekannt, dass das Wissen über die Funktionsweise des Mobilfunks - und damit über expositionsrelevante Faktoren - in weiten Teilen der Bevölkerung eher gering ist. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, die Sichtweisen der Bevölkerung auf den Mobilfunk im Allgemeinen sowie auf 5G im Speziellen zu erfassen, um die Informations- und Dialogangebote des BfS entsprechend anzupassen. Stand: 16.11.2023
Die Gentechnik ist ein moderner und zukunftsträchtiger, zugleich aber auch kontrovers diskutierter Zweig der Biotechnologie. In Deutschland setzt das Gentechnikgesetz (GenTG) den rechtlichen Rahmen für die Anwendung solcher gentechnischer Verfahren in Forschungs- und gewerblichen Einrichtungen. Als Technologie-Gesetz erfüllt es gemäß § 1 sowohl Schutz- und Präventionszwecke als auch Förderzwecke. Das Gesetz regelt das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in gentechnischen Anlagen, die gezielte Freisetzung von GVO in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von GVO (Abgabe von GVO – Produkten an Dritte, z. B. den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen). Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) in Halle ist Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Die Mitarbeiter des Gentechnischen Überwachungslabors des LAU stehen dem Ministerium sowie den zuständigen Behörden als Ansprechpartner in fachlichen Fragen für den Bereich Gentechniksicherheit zur Verfügung. Im Land Sachsen-Anhalt existieren spezifische Zuständigkeiten nach Gentechnik-Recht. Die fachliche Federführung liegt hierbei beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit Sitz in Magdeburg. Es ist Mitglied der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG: www.blag-gentechnik.de/ ). Als Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle für die Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten sowie für deren Überwachung und die Überwachung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens im Rahmen des GenTG zuständig. Für die experimentelle gentechnische Überwachung, die das LAU im Auftrag des LVwA ausübt, steht in der Reilstraße eine moderne gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe S2 zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit dem LVwA werden planmäßige und anlassbezogene Probenahmen aus gentechnischen Anlagen, aus Freisetzungsflächen und ggf. aus der Umwelt durchgeführt. Molekular- und mikrobiologisch analysiert und bewertet werden im Gentechnik-Labor des LAU die verschiedensten Probenmatrizes. Nachweise gentechnischer Veränderungen erfolgen z. B. in Viren, Bakterien, Pflanzen, Tieren und menschlichen Zellkulturen. Aber auch konventionelles Saatgut, Wischproben von Laboroberflächen sowie Boden-, Wasser- und Luftproben werden bei Bedarf untersucht. zurück zum Inhalt Probenahme von Organismen und Oberflächenproben sowie von Umweltmatrizes Überprüfung der Betreiberangaben zu Organismen und gentechnischen Veränderungen Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in gentechnischen Anlagen, z.B. des Containments (Arbeiten mit GVO im geschlossenen System) Analyse von konventionellem Saatgut auf GVO-Anteile Erarbeitung einer Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden für die Überwachung nach §28b GenTG beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zurück zum Inhalt Nukleinsäure-Extraktion (DNA/RNA) Qualitative und quantitative PCR-Verfahren (real-time PCR; digitale PCR) Zellkultur Mikrobiologische Verfahren ELISA weitere molekularbiologische sowie mikrobiologische und biochemische Verfahren Gen-Datenbankanalysen Liste validierter Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung (Stand 11.01.2024) Seit 2005 ist die GVO-Saatgutanalytik im LAU nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. zurück zum Inhalt P. Guertler, S. Pallarz, A. Belter, K. N. Eckermann, L. Grohmann (05/2023): Detection of commercialized plant products derived from new genomic techniques (NGT) - Practical examples and current perspectives. In: Food Control 152 (2023) 109869; https://doi.org/10.1016/j.foodcont.2023.109869 M. M. Voorhuijzen, T. W. Prins, A. Belter, J. Bendiek, C. Brünen-Nieweler, J. P. van Dijk, O. Goerlich, E. J. Kok, B. Pickel, I. M.J. Scholtens, A. Stolz, L. Grohmann (07/2020): Molecular characterization and event-specific real-time PCR detection of two dissimilar groups of genetically modified petunia (Petunia x hybrida) sold on the market. In: Frontiers in Plant Science, Vol.11, Artikel 1047. doi: 10.3389/fpls.2020.01047 L. Grohmann; A. Belter; B. Speck; O. Goerlich; P. Guertler; A. Angers-Loustau; A. Patak (11/2016): Screening for six GM soybean lines by an event-specific multiplex PCR method: Collaborative trial validation of a novel approach for GMO detection. In: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; doi: 10.1007/s00003-016-1056-y VDI (diverse Autoren) (05/2016): Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen - Leitfaden zur technischen und analytischen Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen. In: VDI-6300-1 ( www.vdi.de/6300-1 ) R. Hochegger, N. Bassani, A. Belter, D. Villa sowie 13 weitere Autoren (01/2016): Report of the Working Group “Seed Testing” of the European Network of GMO Laboratories (ENGL). In: Technical Report; doi: 10.2788/418326 ; Report number: JRC99835, Affiliation: European Union Reference Laboratory for Genetically Modified Food and Feed A. Belter (01/2016): Long-Term Monitoring of Field Trial Sites with Genetically Modified Oilseed Rape (Brassica napus L.) in Saxony-Anhalt, Germany. Fifteen Years Persistence to Date but No Spatial Dispersion. In: Genes 2016, 7 (1), 3; doi: 10.3390/genes7010003 L. Grohmann, A. Belter, B. Speck, K. Westphal, G. Näumann, N. Hess, J. Bendiek (12/2014): Collaborative trial validation of a testing plan for detection of low level presence of genetically modified seeds. In: Seed Science & Technol., 42, 414-432; https://doi.org/10.15258/sst.2014.42.3.08 A. Belter, L.Grohmann (01/2011): Gentechniküberwachung - Neuer Band der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. In: GIT Labor-Fachzeitschrift 01/2011 Newsletter des LAU - Sonderausgabe " 20 Jahre Gentechniklabor " (pdf-Datei 3,08 MB) zurück zum Inhalt Gentechnik- Gesetz ( GenTG ) in der jeweils aktuellen Fassung EU-Richtlinie 2009/41/EC über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (contained use) EU-Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt "Opt-Out"-Richtlinie 2015/412/EU zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeiten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen Allgemeine Informationen zur Gentechnik: www.transgen.de zurück zum Inhalt Letzte Aktualisierung: 11.07.2023
Das Projekt "Wahrnehmung und Bewertung von Risiken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Fakultät 08 Geschichts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Institut für Sozialwissenschaften, Abteilung für Technik- und Umweltsoziologie - Soziologie II - durchgeführt. Das Projekt verfolgt das Ziel, Defizite im Bereich der Grundlagenforschung zur Risikowahrnehmung und -bewertung zu beseitigen. Im Erhebungsinstrument wurden neben stigma- und kulturtheoretischen Ansätzen, psychometrische Variablen, sowie Merkmale, die sich auf die Performanz und das Vertrauen gegenüber Institutionen, die mit der Risikokommunikation, -kontrolle und -regulierung befasst sind, operationalisiert. Daneben sollte die Haltung der Öffentlichkeit zu habituellen, sozialen, technischen und ökologischen Risiken z.B. Rauchen, Kriminalität, Mobilfunk, BSE, Genfood, Kerntechnik, globaler Klimawandel ermittelt werden. Der empirische Vergleich unterstreicht die besondere Erklärungskraft wahrgenommener bzw. zugeschriebener psychometrischer Risikomerkmale, die durch mäßige Erklärungskraft von kulturtheoretischen und die Institutionenperformanz betreffenden Variablen komplementiert werden. Bei den untersuchten Risiken spielen hingegen Stigmatisierungseffekte nur eine marginale Rolle - allenfalls Orte mit hoher Kriminalitätsbelastung rufen bei vielen Befragten Meidungsabsichten hervor. Soziodemographische Merkmale bleiben nahezu belanglos für die Wahrnehmung und Bewertung von Risiken. Als besonders bedrohlich werden interessanterweise die Folgen des globalen Klimawandels erlebt. Rund die Hälfte der Befragten sieht hierin ein großes Katastrophenpotential, dem freilich enorme Nutzenpotentiale des motorisierten Individualverkehrs entgegengehalten werden und - in der Summe - das Klimarisiko eher akzeptabel erscheinen lassen. Vergleichsweise schlecht schneiden in der öffentlichen Wahrnehmung Genfood und das BSE-Risiko ab - anders als beim Klimawandel vermag hier nur eine Minderheit hinter den Risiken einen Nutzen zu erkennen. Überraschend hohe gesellschaftliche Nutzenpotentiale werden in der Kernenergienutzung gesehen, die deshalb im Bilanzurteil der Bürger nicht schlecht abschneidet. Als nahezu unproblematisch erweist sich schließlich das Thema Mobilfunk. Bei eher durchschnittlichen Nutzenpotentialen sieht nur eine kleine Minderheit ernsthafte Risiken in dieser Technik.
Das Projekt "Zahlungsbereitschaft für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in Abhängigkeit von Nutzen- und Risikowahrnehmung - Integration psychometrischer Daten in Choicemodelle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaftliche Professuren, Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik durchgeführt. Die vehemente Ablehnung genetisch veränderter (GV) Nahrungsmittel hat gezeigt, wie kritisch die Gesellschaft neuen Technologien gegenübersteht. Es wird jedoch erwartet, dass diese kritische Haltung abschwächt, wenn aus neuen GV-Produkten für den Verbraucher eindeutig erkennbare Vorteile entstehen. Es ist daher von Bedeutung, die Risiko- und Nutzenabwägung des Verbrauchers besser zu verstehen, um den Umgang mit neuen Technologien in unserer Gesellschaft effizienter zu gestalten. Das Entscheidungsverfahren der Verbraucher wird maßgeblich durch ihre Wahrnehmung von Risiken und Nutzen und ihre Einstellung dazu beeinflusst. Einstellung und Wahrnehmung können jedoch nur nährungsweise durch psychometrische Daten gemessen werden. Bislang wurden sie in Choice-Analysen zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft nicht explizit berücksichtigt. Neue ökonometrische Methoden zur Schätzung von Modellen mit latenten Variablen erlauben es heute, strukturelle Modelle der Wahrnehmung und Präferenzbildung explizit in die Choice-Modellierung einzubeziehen. Dieses Projekt hat zum Ziel, am Beispiel von GV-Nahrungsmittel die Risiko- und Nutzenabwägung im Entscheidungsprozess des Verbrauchers besser zu verstehen, indem der Choice-Modellierungsansatz durch den Einbezug psychometrischer Daten erweitert wird.
Das Projekt "Analyse und Evaluierung der Auswirkungen des Angebots und der Nachfrage nach neuartigen Lebensmitteln auf die Ernährungsindustrie sowie vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung (ZIEL), Abteilung Physiologie durchgeführt. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen aktuelle und mögliche künftige Entwicklungen des Nahrungsmittelangebots sowie der eingesetzten Technologien analysiert und auf ihre Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen bewertet werden. Untersuchungsschwerpunkt bilden die Entwicklungstendenzen bei neuartigen Lebensmitteln, worunter Novel food (gentechnisch veränderte Nahrungsmittel(bestandteile), Designer food und Health food (Nutraceuticals, Functional food, Pharma food) subsumiert werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Systems Angebot und Nachfrage sollen erstens die Voraussetzungen für die Verbraucherakzeptanz neuer Produkte eruiert werden. Zweitens sollen die Anforderungen untersucht werden, die Unternehmen der Ernährungsindustrie für die Produktion neuartiger Lebensmittel erfüllen müssen. Als Konsequenz daraus werden die Auswirkungen abgeleitet, die sich für die Strukturentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Produktions- und Absatzkette für deutsche Lebensmittel ergeben. Im letzten Teil der Untersuchung wird analysiert, welche Möglichkeiten bestehen, innerhalb der neuen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der meist mittelständischen Unternehmen der Produktions- und Absatzkette zu verbessern.
Origin | Count |
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Bund | 10 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 8 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 2 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 5 |
offen | 9 |
Language | Count |
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Deutsch | 14 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 11 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
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Boden | 6 |
Lebewesen & Lebensräume | 14 |
Luft | 3 |
Mensch & Umwelt | 14 |
Wasser | 4 |
Weitere | 12 |