<p> <p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p> </p><p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p> Nur geringer Rückgang beim Hausmüll <p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p> <p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p> <p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252 kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p> <strong> Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.pdf">Diagramm als PDF (248,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zu viel biologische Abfälle im Restmüll <p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81249">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p> <p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p> <p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p> </p><p> Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen <p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p> <p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p> <p>Im Jahr 2023 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2025 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 16 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 17 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft. </p> <p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in allen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p> <p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p> </p><p> Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? <p>Zum einen belasten Lebensmittel das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen. Lebensmittelverluste und -abfälle verursachen 8-10 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen - fast das Fünffache der Gesamtemissionen des Luftfahrtsektors. Dies geschieht, während 783 Millionen Menschen hungern und ein Drittel der Menschheit von <a href="https://www.unep.org/resources/publication/food-waste-index-report-2024">Ernährungsunsicherheit</a> betroffen ist.</p> <p>Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
<p> So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier <ul> <li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li> <li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p> <p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/be_siegel_blau_2019_uba-web.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Recyclingpapier </strong> Quelle: Blauer Engel <p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p> <p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher,</li> <li>Schulmaterial aus Papier,</li> <li>Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen,</li> <li>Geschenkpapier und –karton,</li> <li>Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,</li> <li>leere Pizzakartons</li> <li>Eierkartons.</li> </ul> <p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack),</li> <li>Tapeten (Restmüll),</li> <li>Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/thermopapiere">Blauen Engels für Thermopapiere</a> ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> <li>Selbstdurchschreibepapier,</li> <li>Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) </li> <li>Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/trenntabelle_papier-1.jpg"> </a> <strong> Was gehört in die Papiertonne? </strong> Quelle: Initiative Mülltrennung wirkt <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung"</li> <li>Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum.</li> <li>Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig.</li> <li>Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto.</li> <li>Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden.</li> <li>Nutzen Sie beim Papier beide Seiten.</li> <li>Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken).</li> <li>Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p> <p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69299">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a> wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p> <p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p> <p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p> <ul> <li><em>FSC und PEFC auf Papier:</em> FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert.</li> <li><em>Chlorfrei gebleicht: </em>Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleiche. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert.</li> <li><em>EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan):</em> Beide Siegel stellen Anforderungen an den gesamten Herstellungsprozess. Sie fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Das verwendete Material muss außerdem zu mindestens 70 Prozent recycelt sein und/oder von externen Zertifizierungssystemen, wie beispielsweise FSC und PEFC, zertifiziert sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt.</li> <li><em>Österreichische Umweltzeichen: </em>Dieses Zeichen setzt für den gesamten Herstellungsprozess Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier und hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sind nur 70 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen zu mindestens 70 Prozent aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei nicht vollständig erfüllt.</li> </ul> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/faqs-recyclingpapier">FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Broschüre)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/19082">Papier- und Altpapierverbrauch</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altpapier/altpapier-verbrauchertipp">Altpapier</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14488">Papierprodukte</a> (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung)</li> </ul> <p>Quellen:</p> <ul> <li>Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-oekobilanz-von-grafik-hygienepapier">Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier</a>.</li> <li>Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8333">Papier. Wald und Klima schützen.</a></li> <li>DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (DPI) (2025): <a href="https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik/papier-2022-herunterladen">Ein Leistungsbericht</a> Papier 2025.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png"> </a> <strong> Altpapierverwertungsquote </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (693,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (123,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (104,10 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (52,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (78,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (51,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier <ul> <li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li> <li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p> <p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/be_siegel_blau_2019_uba-web.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Recyclingpapier </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> <p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p> <p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher,</li> <li>Schulmaterial aus Papier,</li> <li>Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen,</li> <li>Geschenkpapier und –karton,</li> <li>Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton,</li> <li>leere Pizzakartons</li> <li>Eierkartons.</li> </ul> <p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p> <ul> <li>Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack),</li> <li>Tapeten (Restmüll),</li> <li>Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/thermopapiere">Blauen Engels für Thermopapiere</a> ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> <li>Selbstdurchschreibepapier,</li> <li>Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) </li> <li>Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack),</li> <li>Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/trenntabelle_papier-1.jpg"> </a> <strong> Was gehört in die Papiertonne? </strong> Quelle: Initiative Mülltrennung wirkt </p><p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung"</li> <li>Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum.</li> <li>Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig.</li> <li>Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto.</li> <li>Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden.</li> <li>Nutzen Sie beim Papier beide Seiten.</li> <li>Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken).</li> <li>Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p> <p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69299">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a> wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p> <p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p> <p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p> <ul> <li><em>FSC und PEFC auf Papier:</em> FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert.</li> <li><em>Chlorfrei gebleicht: </em>Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleiche. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert.</li> <li><em>EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan):</em> Beide Siegel stellen Anforderungen an den gesamten Herstellungsprozess. Sie fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Das verwendete Material muss außerdem zu mindestens 70 Prozent recycelt sein und/oder von externen Zertifizierungssystemen, wie beispielsweise FSC und PEFC, zertifiziert sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt.</li> <li><em>Österreichische Umweltzeichen: </em>Dieses Zeichen setzt für den gesamten Herstellungsprozess Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier und hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sind nur 70 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen zu mindestens 70 Prozent aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei nicht vollständig erfüllt.</li> </ul> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/faqs-recyclingpapier">FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Broschüre)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/19082">Papier- und Altpapierverbrauch</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altpapier/altpapier-verbrauchertipp">Altpapier</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14488">Papierprodukte</a> (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung)</li> </ul> <p>Quellen:</p> <ul> <li>Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-oekobilanz-von-grafik-hygienepapier">Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier</a>.</li> <li>Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8333">Papier. Wald und Klima schützen.</a></li> <li>DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (DPI) (2025): <a href="https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik/papier-2022-herunterladen">Ein Leistungsbericht</a> Papier 2025.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png"> </a> <strong> Altpapierverwertungsquote </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (693,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (123,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_altpapierverwertungsquote_2025-12-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (104,10 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (52,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_altpapiereinsatzquoten_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png"> </a> <strong> Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch </strong> Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.png">Bild herunterladen</a> (78,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.pdf">Tabelle als PDF</a> (51,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_papiererzeugung_2025-12-17.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p>Informationen für...</p>
Berliner Gipsabfälle wurden lange Zeit auf Deponien abgelagert. Seit 2019 besteht ein Netz aus Annahmestellen für Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die ein Recycling dieses wertvollen Stoffes ermöglichen. Gipsabfälle fallen auf Baustellen u.a. als Verschnitt bei der Verarbeitung von Gipskarton- oder faserfreien Gipsakustikplatten und vor allem bei der Sanierung und dem Rückbau von Gebäuden an. Werden Gipsabfälle mit anderen mineralischen Bauabfallmaterialien vermischt, können die aus den Bauabfallmaterialien hergestellten Recyclingprodukte wegen des Sulfatgehalts des Gipses nur sehr eingeschränkt im Erdbau bzw. dem Straßen- und Wegebau weiterverwendet werden. Bauabfälle, die mit Gips verunreinigt sind, werden deshalb von den Entsorgungsunternehmen gar nicht oder nur zu deutlich höheren Entsorgungspreisen angenommen. Aus diesem Grund verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung auch den Abfallerzeuger und den Abfallbesitzer, Gipsabfälle bereits auf der Baustelle zu separieren und einer von den übrigen Abfällen getrennten qualitativ hochwertigen Verwertung, d.h. möglichst dem Recycling, zu übergeben. Bei den gipshaltigen Abfällen von Bau- und Abbruchmaßnahmen handelt es sich weitgehend um Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die nicht nur gut auf der Baustelle getrennt zu sammeln sind, sondern aufgrund ihres hohen Gipsgehaltes von 80 bis 95 % ideale Voraussetzungen für ein Recycling zur Herstellung von neuen Gipsprodukten bieten. Das Besondere am Gipsrecycling ist, dass der einmal abgebaute Naturgips unendlich häufig wiederverwendet werden kann, und zwar vollständig und abfallfrei. Die Senatsverwaltung hat deshalb gemeinsam mit Berliner Recyclingunternehmen und dem Berlin nächstgelegenen Gips-Recycling-Werk – der MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH in Großpösna (Landkreis Leipzig) – ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten aus Baumaßnahmen aufgebaut und den Transport zu dem Recycling-Werk ermöglicht. Der dort erzeugte Recycling-Gips hat dieselbe Qualität wie Neuprodukte und erfüllt damit die Qualitätsanforderungen des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Die Stärkung des Recyclings von Gipsabfällen aus dem Land Berlin schont die Umwelt in mehrfacher Weise: Da die Nachfrage nach Gips als Baustoff kontinuierlich steigt, reduziert die Verwendung von recyceltem Gips nicht nur den Bedarf an Deponiekapazitäten, sondern schont vor allem die Ressourcen des Naturgipsvorkommens in Deutschland. Zudem werden unnötig lange Transportwege vermieden. Schließlich wird damit ein Ersatz geschaffen für den bisher hauptsächlich eingesetzten Rauchgasentschwefelungsgips (REA-Gips) aus der Kohleverstromung, der aufgrund der nationalen Klimaschutzziele und der Energiewende für die Herstellung von Gipsprodukten künftig nicht mehr verfügbar sein wird. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den Annahmestellen für das Recycling von Gipskarton- und faserfreien Gipsakustikplatten sind dem Flyer “Ressourcenschonung durch Gipsrecycling” zu entnehmen. Vorträge (PowerPoint in PDF-Format) Vorträge (Videos in mp4-Format)
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
Gewerbe- und Industrieabfaelle weisen ein hohes Verwertungspotential auf. Die Moeglichkeiten zur Verwertung sind bei weitem noch nicht ausgeschoepft. Insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben bestehen noch Informationsdefizite. Hier setzt die Beratung ein, um moeglichst viele Abfaelle einer Verwertung zuzufuehren. Die entsprechenden Dienstleistungen im Bereich der Logistik werden angesprochen. Die Abfallstoffe umfassen unter anderem Verpackungsmaterialien, Reststoffe aus der Produktion, besonders ueberwachungsbeduerftige Abfaelle (Sonderabfaelle). Im Rahmen des Projektes werden auch Ruecknahmemoeglichkeiten fuer Altprodukte (z.B. Elektrogeraete) eroertert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 253 |
| Kommune | 5 |
| Land | 103 |
| Weitere | 14 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 62 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 206 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 80 |
| Umweltprüfung | 27 |
| unbekannt | 33 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 137 |
| Offen | 220 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 335 |
| Englisch | 35 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 6 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 80 |
| Keine | 204 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 118 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 188 |
| Lebewesen und Lebensräume | 280 |
| Luft | 118 |
| Mensch und Umwelt | 351 |
| Wasser | 114 |
| Weitere | 361 |