In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.
Die thermische Abfallbehandlung erfüllt im Rahmen der Circular Economy gleich mehrere Aufgaben: - Gewährleistung der Entsorgungssicherheit als Beitrag zur Daseinsvorsorge unter Ausnutzung vorhandener Potenziale zur Energiebereitstellung und Wertstoffgewinnung - Zerstörung und Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf und das Bindeglied zwischen Stoffumwandlung und Energie. Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) erfüllen bereits heute höchste Umweltstandards, u.a. zur Emissionsminderung. Die absehbaren Entwicklungen zielen auf eine weitere Absenkung der Emissionswerte, optimierte Energieausnutzung, Recycling von Endprodukten aus der thermischen Behandlung. Die thermische Abfallbehandlung in ihrer Funktion als Schadstoffsenke ist essentielle Voraussetzung für das hochwertige Recycling bestimmter Abfallfraktionen und konzentriert sich dabei vor allem auf organische Schadstoffe, die dem Stoffkreislauf entzogen werden müssen. Dabei liegt besonderes Interesse auf den POPs (z.B. bromierte Dioxine) aufgrund deren besonderer Produkteigenschaften wie hohe Stabilität aber die gleichzeitig damit verbundene schwere Abbaubarkeit sowie einigen fluorierten Verbindungen (PFAS). Um die die Funktion der Schadstoffentfrachtung von Stoffströmen sicher erfüllen zu können, sind Kenntnisse über die thermische Zersetzung dieser Stoffgruppen notwendig, die über das geplante Vorhaben generiert werden sollen. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse über das Ausgangsmaterial (Abfallanalyse Bauabfälle, Sortierreste Verpackungssortierung (DSD), Gewerbeabfälle) durch die Auswahl geeigneter Leitsubstanzen oder Summenparameter in Verbindung mit der Auswahl geeigneter Messmethoden zu erarbeiten. Weiterhin sind Emissionsmessungen an großtechnischen Anlagen durchzuführen, wobei die Emissionsmessungen aufgrund von Abfallanalysen und den dabei als sinnvoll erkannten Leitparametern erfolgen sollen.
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der planfestgestellten Hausmuelldeponie bei Greiling in Oberbayern (Bad Toelz). Wegen der Naehe zur umliegenden Wohnbebauung (ca. 250m) wurden die Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung der geplanten Deponie untersucht. Eine Abschaetzung und Beurteilung der in einem bereits existierenden Gutachten vorgenommenen Annahmen und Berechnungen fuehrte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies betrifft insbesondere die Bedeutung von kleineren Stoerungen an der abgeschlossenen Deponie, die Emissionen aus dem Deponiebetrieb sowie die zugrundegelegten Ausbreitungsverhaeltnisse von Schadstoffen und deren Abbildung mit Ausbreitungsmodellen. Insgesamt laesst sich eine positive Eignung des planfestgestellten und in erster Gerichtsinstanz bestaetigten Standortes aus den vorliegenden und vom Deutschen Wetterdienst zu erhaltenden Ergebnissen nicht ableiten.
Die REMONDIS Mainfranken GmbH betreibt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1660/1 der Gemarkung Karsbach folgende immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen: 1. Sortieranlage für hausmüllähnliche Abfälle Nr. 8.4 Anhang 1 4. BImSchV 2. Abfallzwischenlager für g. A. mit Nr. 8.12.1.1 Anhang 1 4. BImSchV Behandlungsanlage für g. A. als Nebeneinrichtung Nr. 8.11.2.2 Anhang 1 4. BImSchV 3. Abfallzwischenlager für n. g. A. Nr. 8.12.2 Anhang 1 4. BImSchV 4. Abfallzwischenlager für Eisen- und NE-Schrotte Nr. 8.12.3.2 Anhang 1 4. BImSchV 5. Behandlungsanlage für n. g. A. Nr. 8.11.2.4 Anhang 1 4. BImSchV 6. Abfallumschlag von g. A. Nr. 8.15.2 Anhang 1 4. BImSchV 7. Abfallumschlag von n. g. A. Nr. 8.15.3 Anhang 1 4. BImSchV Die Anlagen wurden mit Bescheid vom 04.12.1998 (Az. 410-177-285) erstmals genehmigt und mit Bescheid vom 10.12.2012 (Az. 41-177-476-M) wesentlich geändert. Darüber hinaus hat es in der Vergangenheit diverse Anzeigen nach § 15 BImSchG gegeben. Die REMONDIS Mainfranken GmbH hat mit Schreiben vom 28.03.2025 (elektronisch eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 22.09.2025) betreffend die Anlagen nach den Nrn. 8.4, 8.11.2.4, 8.12.2 und 8.12.3.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV eine Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG für folgendes Vorhaben beantragt: - Dauerhafter Betrieb einer Anlage zur Ballierung und bedarfsweisen Zerkleinerung von Hausmüll / Gewerbeabfall und zeitweilige Lagerung des ballierten Hausmülls / Gewerbeabfalls - Ergänzung des Abfallkatalogs um den Abfallschlüssel 19 12 12 - Genehmigung der nach dem Bescheid vom 10.12.2012 nach § 15 BImSchG angezeigten Änderungen Das Abfallzwischenlager für gefährliche Abfälle (Nr. 8.12.1.1 Anhang 1 4. BImSchV), die Behandlungsanlage für gefährliche Abfälle (Nr. 8.11.2.2 Anhang 1 4. BImSchV) und der Abfallumschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Nrn. 8.15.2 und 8.15.3 Anhang 1 4. BImSchV) sind vom beantragten Vorhaben nicht betroffen. Die Änderung der genannten Anlagen bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. den Nrn. 8.4, 8.11.2.4, 8.12.2, 8.12.3.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV. Für das Vorhaben ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen, da die wesentliche Änderung nur die Anlagen betrifft, die in einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen sind (§ 16 Abs. 2 Satz 3 BImSchG).
Gewerbe- und Industrieabfaelle weisen ein hohes Verwertungspotential auf. Die Moeglichkeiten zur Verwertung sind bei weitem noch nicht ausgeschoepft. Insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben bestehen noch Informationsdefizite. Hier setzt die Beratung ein, um moeglichst viele Abfaelle einer Verwertung zuzufuehren. Die entsprechenden Dienstleistungen im Bereich der Logistik werden angesprochen. Die Abfallstoffe umfassen unter anderem Verpackungsmaterialien, Reststoffe aus der Produktion, besonders ueberwachungsbeduerftige Abfaelle (Sonderabfaelle). Im Rahmen des Projektes werden auch Ruecknahmemoeglichkeiten fuer Altprodukte (z.B. Elektrogeraete) eroertert.
Anwendung des GAD bei der Nutzungsentscheidung von Hausmülldeponien. Es wird eine Zusammenführung von Vorarbeiten des CEMAGREF (Frankreich) - externe Kostenschätzungen verschiedener Nutzungsmöglichkeiten - und der Universität Tübingen - intergenerationelle Diskontierung - angestrebt.
Standorte mit Altablagerungen haeuslicher, industrieller und gewerblicher Abfaelle sowie Flaechen ehemaliger Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen der begruendete Verdacht besteht, dass von ihnen Gefahren bzw. Beeintraechtigungen fuer die menschliche Gesundheit oder Umwelt ausgehen koennen, werden Altlasten genannt. Aktuellen Schaetzungen zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 100000 Altlasten, von denen etwa 20000 als sanierungsbeduerftig angesehen werden. Es ist damit zu rechnen, dass in den naechsten 10-20 Jahren fuer die Sicherung und Sanierung von Altlasten ein zweistelliger Milliardenbetrag aufgewendet werden muss. In verschiedenen Bundeslaendern laufen Programme, um die Altlasten systematisch zu erfassen und hinsichtlich ihrer Umweltgefaehrdung zu untersuchen und zu beurteilen. Um die mit der Untersuchung und Beurteilung befassten Fachleute zu unterstuetzen, wird vom Institut fuer Angewandte Informatik des Kernforschungszentrums Karlsruhe und vom Institut fuer Boden, Abfall, Altlasten der Landesanstalt fuer Umweltschutz Baden-Wuerttemberg (LfU) in einem gemeinsamen Vorhaben das Expertensystem Umweltgefaehrlichkeit von Altlasten (XUMA) entwickelt (1)(2),(3). Seit Anfang 1993 beteiligt sich das Forschungszentrum Rossendorf an der Weiterentwicklung des Systems. Das Expertensystem XUMA unterstuetzt Fachleute in Behoerden und Ingenieurbueros als intelligenter Assistent und entlastet sie von Routinearbeiten. Das Wissen der wenigen Fachexperten auf diesem Gebiet wird den Sachbearbeitern leichter zugaenglich und die Erfahrungen aus den Sanierungen sowie andere neue Erkenntnisse koennen unverzueglich in die Beurteilungen einfliessen. Daneben traegt das System zur Vereinheitlichung des Vorgehens sowie der Beurteilungskriterien bei.
Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 258 |
| Kommune | 1 |
| Land | 111 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 208 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 67 |
| Umweltprüfung | 32 |
| unbekannt | 45 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 140 |
| offen | 223 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 341 |
| Englisch | 36 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 19 |
| Dokument | 79 |
| Keine | 205 |
| Unbekannt | 7 |
| Webseite | 119 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 193 |
| Lebewesen und Lebensräume | 191 |
| Luft | 126 |
| Mensch und Umwelt | 367 |
| Wasser | 123 |
| Weitere | 349 |