Das Projekt "Beratung der EU-Kommission und der European Environment Agency (EEA) zur internationalen Klimapolitik als Mitglied im European Topic Center on Air and Climate Change (ETC/ACC)" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Nr.: 8/2010 Halle (Saale), 17.09.2010 Travel Smarter – Live Better Bereits zum neunten Mal lädt die EU ein, sich an der Europäischen Mobili- tätswoche zu beteiligen, die vom 16. – 22.09.2010 stattfindet. Höhepunkt der Mobilitätswoche ist der autofreie Tag am 22.09.2010. „Der Verkehr ist mit rund einem Fünftel der Treibhausgas-Emissionen einer der Hauptverursacher des globalen Klimawandels. Darüber hinaus bringt der Verkehr gerade in Städten auch Luftverschmutzung und Lärmbelästigungen mit sich, die die Lebensqualität beeinträchtigen. Hinzu kommen noch das Un- fallgeschehen sowie der Flächenbedarf des Individualverkehrs. Höchste Zeit, sich alternativen Fortbewegungsmitteln zuzuwenden und um- weltfreundliche Mobilität noch mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rü- cken“, so Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt. „Die diesjährige Woche der Mobilität steht unter dem Motto: Travel Smarter – Live Better (Clever unterwegs, besser leben). Damit wird unterstrichen, dass Gesundheit und Mobilität sich hervorragend verknüpfen lassen. Der Umstieg vom Auto aufs Rad entlastet die Straßen, verringert Lärm und Schadstoffe, fördert die Gesundheit und erhöht somit die Lebensqualität in Städten und Gemeinden. Grund genug sich an der Aktion und insbesondere am autofreien Tag am 22.09.2010 zu beteiligen. Gerade kurze Strecken – sowohl in der Stadt – als auch im ländlichen Raum eignen sich für Alternativen wie zu Fuß zu gehen, mit dem Rad zu fahren oder einfach öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Der autofreie Tag kann daher auch Anlass sein, die Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel auszuprobieren“, so Rehda weiter. Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland beteiligen sich während der Europäischen Mobilitätswoche an Aktionen des Klima-Bündnis: In Sachsen- Anhalt beteiligen sich die Städte Halle und Wernigerode mit speziellen Aktio- nen an der Mobilitätswoche und dem autofreien Tag. Veranstaltet wird in Halle u.a. im Rahmen der Aktion „Stadtradeln“ am 18.09.2010 eine Fahrradtour mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitgliedern des Stadtrates. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt selbst nutzt bereits seit einiger Zeit die bestehenden Möglichkeiten für eine klimafreundliche Mobilität. So war der CO2-Ausstoß bei der Beschaffung der Dienstwagen ein wichtiges Kriterium. Darüber hinaus steht derzeit den Bediensteten für kurze Strecken in der Stadt ein Elektro-Dienstfahrrad zur Verfügung. Außerdem wurden ver- schiedene Hybrid-Autos getestet. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft zur Beteiligung am autofreien Tag auf E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Rückblick auf 50 Jahre Umweltschutz mit Ausstellung, digitaler Zeitreise und Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 in Dessau-Roßlau Vor über 50 Jahren brachte die sozial-liberale Koalition unter Kanzler Willy Brandt frischen Wind für den Umweltschutz. Mit dem Start des ersten Umweltprogramms der Bundesregierung und der Ernennung des ersten deutschen Umweltministers im Jahr 1971 wird Umweltpolitik zunächst im Bundesministerium angesiedelt. Kurze Zeit später gründet die Bundesrepublik Deutschland als erstes europäisches Land eine wissenschaftliche Umweltbehörde: Am 22. Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) im Berliner Westen mit rund 170 Mitarbeitenden seine Arbeit auf. Umweltthemen nahmen in Deutschland und Europa mehr und mehr Einzug in die politische Agenda. Seit dem Umzug des UBA an den Hauptsitz in Dessau-Roßlau im Mai 2005, ist die Zahl der Mitarbeitenden – heute über 1.800 an 16 Standorten in ganz Deutschland – mindestens genauso stark gewachsen, wie die Bandbreite seiner Themen. Anlässlich des 50. Jubiläums im Jahr 2024 führen eine neue Ausstellung am UBA-Hauptsitz und eine virtuelle Zeitreise Interessierte durch die Herausforderungen, Maßnahmen und Erfolge aus 50 Jahren UBA und zeigen eines ganz klar: In den vergangenen 50 Jahren hat sich in Sachen Umweltschutz vieles getan und das wird mit einem Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 in Dessau auch öffentlich gefeiert. Aufgabe des UBA ist seit seiner Gründung, mögliche zukünftige Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und Politik und Gesellschaft praktikable Lösungen vorzuschlagen. Dazu erhebt das UBA umfassende Daten über den Zustand der Umwelt und berät mit diesem Wissen die gesamte Bundesregierung. Es forscht dazu in eigenen Laboren oder vergibt Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze, beispielsweise für den Emissionshandel oder die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Weitere Aufgabe ist seit 1974 die Information der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Wie facettenreich die Arbeit des UBA ist, zeigt ein Blick auf die Themenpalette: Die Mitarbeitenden arbeiten, forschen und informieren über unterschiedlichste Aspekte des Zusammenlebens von Mensch und Umwelt: vom Schutz der Weltmeere über die Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, Auswirkungen unterschiedlicher chemischer Stoffe auf die Gesundheit der Menschen bis zur Mobilität und Ernährung von Morgen. Im Mittelpunkt der Arbeit stand und steht immer der Schutz von Mensch und Umwelt. Das UBA heute : Derzeit arbeiten hierzu 1.837 (Stand: Juni 2023) Mitarbeitende an 16 Standorten des UBA. Der Hauptsitz ist seit 2005 in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Weitere Standorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster (Sachsen), Langen (Hessen), Merseburg (Sachsen-Anhalt), Salzgitter (Niedersachsen) und Cottbus (Brandenburg). Darüber hinaus betreibt das UBA ein Messnetz mit sieben Messstellen von Zingst bis zur Zugspitze. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „In aller Bescheidenheit können wir durchaus mit Stolz sagen, dass durch die Hingabe und Hartnäckigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen über die Jahre einiges im Umweltschutz passiert ist. Wir haben nicht nur Veränderungen angestoßen, sondern sie auch aktiv mitgeprägt und umgesetzt – vom Asbest- und FCKW-Halon-Verbot bis hin zum Start des Emissionshandels. Trotz der Erfolge richten wir den Blick im Jubiläumsjahr auf neue gesellschaftspolitische Herausforderungen. Um Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben und Wohlstand in den Grenzen der Ökosysteme weiterhin zu ermöglichen, ist eine verstärkte, interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Sie erfordert einen ganzheitlichen Blick auf den Klimaschutz und die Arbeit zum Schutz von Mensch und Umwelt – beispielsweise durch die konsequente Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft oder die Förderung der Zirkularität der Ökonomie, ohne die uns sozial gerechter und erfolgreicher Klimaschutz heute und in Zukunft nicht gelingen kann. Das 50-jährige Jubiläum markiert einen Meilenstein, gibt uns die Chance, Partnerschaften zu stärken und mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um globale Umweltziele zu erreichen – allen voran die Ziele des 2019 verabschiedeten European Green Deals, der Klimaneutralität bis 2045 und damit einer lebenswerten Zukunft, der wir als Gesellschaft durch unsere gemeinschaftliche Transformationsarbeit optimistisch entgegen gehen wollen.“ Jubiläumsfest am 15. Juni 2024: Mit seinem Jubiläumsfest am 15.06.2024 am Hauptsitz in Dessau-Roßlau lädt das UBA herzlich dazu ein, gemeinsam einen Blick auf die Herausforderungen, Meilensteine, Erfolge und Misserfolge der vergangenen 50 Jahre zu werfen und bei informativen Aktionen und Ständen der unterschiedlichen Fachleute und Mitarbeitenden des UBA einen Ausblick in die aktuellen Schwerpunkte und die Themen der Zukunft zu erhalten. Bei den unterschiedlichen Ständen und Mitmach-Aktionen ist für Groß und Klein von 10:00 bis 17:00 Uhr etwas dabei. Auch für musikalisches, kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm ist gesorgt. Der Eintritt ist frei, es ist keine Voranmeldung notwendig. UBAwegs in Dessau-Roßlau am 26. April 2024 : Einen Einstieg in das Jubiläumsjahr bietet neben der Ausstellung und virtuellen Zeitreise auf uba.de auch die am 26.04.2024 startende Veranstaltungsreihe „UBAwegs in Dessau-Roßlau für Mensch und Umwelt“. Ab 15:00 Uhr lädt das UBA zu einem geführten Spaziergang mit historischer Einordnung um das Quartier des Hauptgebäudes am ehemaligen Wörlitzer Bahnhof ein. Im Anschluss begrüßen UBA-Präsident Dirk Messner und der Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau, Robert Reck, zu einem Vortrag und Gespräch im UBA-Hörsaal. Weitere Informationen : Die Ausstellung „50 Jahre Umweltbundesamt“ ist am UBA-Hauptsitz zu sehen: Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Weitere Informationen hier . Die Inhalte der Ausstellung und darüber hinaus weitere interessante Anekdoten und Informationen sind als digitale Zeitreise hier zu finden. Die Tourenreihe „UBAwegs in Dessau-Roßlau für Mensch und Umwelt“ startet am 26.04.2024 um 15:00 Uhr in Dessau. Eine Anmeldung für die kostenpflichtige Teilnahme ist erforderlich. Weitere Informationen zu Anmeldung, Treffpunkt und Ablauf hier . Das Jubiläumsfest findet am 15.06.2024 in der Zeit von 10:00 -17:00 Uhr am Hauptsitz in Dessau-Roßlau statt. Der Eintritt ist frei. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Weitere Informationen hier . Details zum Programm werden in Kürze veröffentlicht.
Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Deutsche Umweltschutzgüter sind in allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg gefragt. Die Weltmärkte für Umwelt- und Effizienztechnologien weisen Wachstum auf und für die Unternehmen werden Energie-, Rohstoff- und Materialeffizienz zu einem immer wichtiger werdenden Wettbewerbsfaktor. Umweltwirtschaft in Deutschland Die Umweltwirtschaft ist eine Querschnittsbranche, die alle Unternehmen erfasst, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen anbieten. Deutsche Unternehmen produzierten im Jahr 2021 Güter im Wert von 90,6 Milliarden Euro, die für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden können . Das entspricht 6,2 % der gesamten Industrieproduktion (siehe Tab. „Produktion von potenziellen Umweltschutzgütern in Deutschland nach Umweltbereichen“). Güter, die dem Klimaschutz dienen können, stellen mit 47,5 % des Produktionsvolumens erneut den mit Abstand größten Umweltbereich. Hierzu gehören beispielsweise Windenergie- und Solaranlagen. Potenzielle Umweltschutzgüter können Umweltschutzzwecken dienen, aber auch andere Funktionen erfüllen. Dazu gehören Güter wie Luft- oder Abwasserfilter oder Rotorblätter für Windkraftanlagen, die ausschließlich für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden. Es werden auch Güter einbezogen, die sowohl im Umweltschutz, aber auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden können, wie beispielsweise Pumpen, Leitungen oder Mess-, Steuer- und Regelgeräte. Aufgrund ihres Querschnittcharakters basieren die wirtschaftlichen Daten zu Umweltwirtschaft auf verschiedenen Klassen der Produktions- und Außenhandelsstatistik. Produktion potenzieller Umweltschutzgüter nach Wirtschaftszweigen Ein Blick auf die sektorale Aufteilung zeigt, dass fast die Hälfte aller Umweltschutzgüter in nur zwei Wirtschaftszweigen produziert wurde: dem Maschinenbau und dem Sektor Gummi- und Kunststoffwaren (siehe Abb. „Produktion von potenziellen Umweltschutzgütern nach Wirtschaftszweigen 2021“). Beide Wirtschaftszweige sind für mehrere Umweltbereiche von Bedeutung. So machen Maschinenbauerzeugnisse 42,9 % der Produktion von Gütern zur Luftreinhaltung, 36,0 % der Produktion von Gütern für Erneuerbare Energie, und 34,7 % der Produktion von Gütern zur Abfallbehandlung aus. Gummi-und Kunststoffwaren sind besonders in der Produktion von Gütern für die Energieeffizienz (40,1 %), im Abfallbereich (28,4 %) und zur Abwasserbehandlung (24,8 %) wichtig. Gesamt: 89,1 Milliarden Euro Umweltwirtschaft im internationalen Wettbewerb Im Jahr 2021 hat die deutsche Wirtschaft Umweltschutzgüter im Wert von 65 Milliarden Euro exportiert. Das entspricht einem Welthandelsanteil von 12,0 %. Deutschland liegt damit an zweiter Position hinter China mit einem Welthandelsanteil von 20 % (siehe Abb. „Welthandelsanteile der größten Anbieter von potenziellen Umweltschutzgütern“). Chinas Anteil am internationalen Handel mit potenziellen Umweltschutzgütern hat sich seit 2002 mehr als verdreifacht. Auch andere aufholende Volkswirtschaften gewinnen als Anbieter an Bedeutung. „Grüne Zukunftsmärkte“ als Wirtschaftsfaktor Umweltschutz hat nicht nur durch die Produktion von Umweltschutzgütern Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Er entwickelt sich zunehmend auch zu einem Kernthema in den „klassischen“ Wirtschaftszweigen wie beispielsweise dem Automobil- oder Maschinenbau. Der Einsatz von Umwelt- und Effizienztechnologien gewinnt an Bedeutung und entscheidet wesentlich über die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Für diese „grünen Zukunftsmärkte“ wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum des globalen Marktvolumens bis 2030 von mehr als sieben Prozent vorausgesagt ( GreenTech-Atlas ). Grüne Zukunftsmärkte haben eine Schlüsselrolle für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschheit und die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse. Zudem sind sie wirtschaftlich besonders bedeutsam. Die sieben grünen Zukunftsmärkte sind: Umweltfreundliche Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Energie Energieeffizienz Rohstoff- und Materialeffizienz Nachhaltige Mobilität Kreislaufwirtschaft Nachhaltige Wasserwirtschaft Nachhaltige Agrar- und Forstwirtschaft Diese Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz sind weit über den Nischenstatus hinaus gewachsen. Sowohl in Deutschland als auch weltweit hat das Marktvolumen der grünen Zukunftsmärkte zugenommen. Im Jahr 2020 betrug das globale Marktvolumen nach Schätzungen von Roland Berger Consulting 4,6 Billionen Euro, 2016 waren es noch 3,2 Billionen Euro. Die vorliegenden Prognosen des Umwelttechnologie-Atlas „GreenTech-Atlas” gehen von einem weiteren Anstieg des Marktvolumens aus. Die Methodik zur Prognose der Marktvolumen ist im GreenTech-Atlas auf S. 19 beschrieben. Weitere Informationen und Literaturhinweise Die Umweltwirtschaft in Deutschland (2023) Weiterentwicklung der Abgrenzung der Umweltwirtschaft
Drohnenansicht eines kontaminierten, giftigen Wasserlaufs in Geamana, Rumänien Das neue OECD-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten ist ein Meilenstein für den Umweltschutz in globalen Wertschöpfungsketten. Erstmals wird konkret beschrieben, wie Unternehmen Umweltbelastungen am Anfang ihrer globalen Lieferketten identifizieren, bewerten, priorisieren und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Wiedergutmachung ergreifen können. Der Bergbau ist für die Energiewende und die Erreichung der UN -Nachhaltigkeitsziele vorerst unverzichtbar, aber ein Hochrisikosektor für Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Umweltbelastungen. Viele Unternehmen, beispielsweise aus dem Automobil- oder Maschinenbausektor, sind auf Metalle aus globalen Lieferketten angewiesen und sehen sich gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung gegenüber. Diese spiegeln sich zunehmend in gesetzlichen Anforderungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der neuen EU-Batterieverordnung wider: Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Missstände in ihren Lieferketten zu identifizieren, ihnen zu begegnen, darüber Rechenschaft abzulegen und so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Kooperation mit ihren Geschäftspartnern Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Was das konkret für den Schutz von Menschenrechten bedeutet, ist bereits in einer Vielzahl von Standards und Handreichungen beschrieben und zunehmend in die unternehmerische Beschaffungspraxis integriert. Für den Umweltbereich gibt es angesichts der dreifachen planetaren Krise aus Klimaerhitzung, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung großen Handlungsdruck, aber bislang wenig praktische Anleitung. Diese Lücke wird nun durch das neue OECD -Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten geschlossen. Das Handbuch beschreibt Umweltaspekte bei der Gewinnung und Verarbeitung mineralischer und metallischer Rohstoffe. Es soll Unternehmen im „Downstream“-Bereich globaler Lieferketten (Hersteller von Endprodukten und Halbzeugen, Metallhändler, Metallbörsen, Einzelhändler) dabei unterstützen, Umweltaspekte in ihr Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement zu integrieren. Ebenso soll es Unternehmen im „Upstream“-Bereich (Bergbau, Rohstoffhändler, Metallhütten, Raffinerien und Recycler) dabei helfen, die Erwartungen ihrer Kunden im „Downstream“ zu erfüllen. Es beschreibt in vier Kapiteln, warum risikobasierte umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten von Bedeutung sind, welche schädlichen Umweltauswirkungen im Upstream Bereich auftreten können und wie Umweltaspekte bei der Implementierung des 6-stufigen OECD Rahmenwerks Schritt-für Schritt berücksichtigt werden können. Die Entwicklung des Handbuchs geht auf eine Politikempfehlung des UBA zurück. Im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) die Entwicklung des Handbuchs durch das OECD Center for Responsible Business Conduct angestoßen und mitfinanziert. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben den internationalen Multi- Stakeholder -Prozess bei der OECD begleitet und fachlich unterstützt.
Das Projekt "Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der sogenannten 'Klimaklagen', insbesondere in Bezug auf den nationalen und europäischen Klimaschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M.,M.A..In den letzten Jahren wurden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von unterschiedlichen Akteuren vermehrt Gerichte angerufen, um dem Umwelt- und Klimaschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Klagen, die sich gegen ungenügenden Klimaschutz richteten und deren Ziel es war, ambitionierteres staatliches Handeln per Gerichtsurteil zu erzwingen. Es gab ebenso vermehrt Klagen gegen die (westlichen) Muttergesellschaften großer Unternehmen und großer CO2-Emittenten, die als Mitverursacher für Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden sollen. In verschiedenen EU-Mitgliedsländern wurden die Gerichte in letzter Zeit durch verschiedene Klagen beispielsweise auf Tätigwerden des Gesetzgebers in Anspruch genommen, ein aktuelles Beispiel aus Deutschland ist die kürzlich beim VG Berlin verhandelte Klimaklage von Landwirten gegen die Bundesrepublik Deutschland ( VG 10 K 412.18), die in 1. Instanz bereits an der Zulässigkeit der Klage scheiterte. Diese sogenannte 'Klimaklagen' werfen verschiedene Fragen auf, die im Rahmen dieses Vorhabens genauer untersucht werden sollen, z.B. die Verantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit der Judikative eines bestimmten Staates angesichts der globalen Herausforderungen Umweltschutz und Klimawandel, die Verantwortlichkeit und die Frage nach den 'richtigen' Beklagten (Gesellschaften oder Staaten), die Vereinbarkeit mit der Gewaltenteilung und die dadurch zutage tretenden Regulierungsdefizite, aber auch die Frage nach den Potentialen dieser Klagen.
Internationale „CODES-Initiative“ diskutiert über mehr Klima- und Umweltschutz durch gerechte Digitalisierung Wie lassen sich die immensen Potenziale der Digitalisierung für alle Menschen erschließen, ohne dass damit ein zu hoher Ressourcen- und Energieverbrauch einhergeht? Diese und andere Fragen diskutieren über 150 internationale Fachleute mit Unterstützung des Umweltbundesamtes (UBA) auf der virtuellen Konferenz der „Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)“ am 30. Juni und 1. Juli 2021. Als prioritäre Felder für mehr Umweltschutz und mehr Teilhabe durch die Digitalisierung identifizierte die Konferenz etwa eine bessere Datenverfügbarkeit zu Klima- und Umweltschutz weltweit und den Aufbau klimaneutraler digitaler Infrastrukturen. Ferner sei wichtig, die Digitalisierung auch institutionell zu stärken, etwa durch ein internationales Sofortprogramm zur digitalen Modernisierung globaler Umwelt- und Nachhaltigkeitsinstitutionen, einschließlich der globalen Umweltforschung zu Digitalisierung. Die Digitalisierung ist zentraler Treiber des wirtschaftlichen und sozialen Wandels. Sie stellt Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern gleichermaßen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verschärfen sich Risiken durch den Klimawandel und die weltweite Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen. Insbesondere die aktuelle COVID-19-Pandemie zeigt, wie sich soziale und ökologische Krisen gegenseitig verstärken - und wichtige Projekte, wie die globale Armutsbekämpfung, durch Pandemien große Rückschläge erleiden. „Die Zukunftsfähigkeit der Menschheit wird sich vor allem daran bemessen, inwieweit es gelingt, gegenüber zunehmenden Umweltrisiken und sozialer Konfliktlagen neue Wege zu mehr Resilienz zu finden. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von digitaler Infrastruktur sowie die breite Anwendung digitaler Technologien ist dafür mehr denn je zu einem zentralen Erfolgsfaktor geworden“, so Dirk Messner, Präsident des UBA . Deutlich wurde auf der Konferenz aber auch: Eine ungeregelte Digitalisierung führt nicht automatisch zu einem global gerechten Wohlstand und zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit . UBA-Präsident Dirk Messner fasst seine Eindrücke so zusammen: „So lange die Digitalisierung sich hauptsächlich an der kurzfristigen ökonomischen Rentabilität orientiert, werden die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit nicht genutzt. Für den Aufbau weltweit zugänglicher digitaler Infrastrukturen sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Handlungsfähigkeit im Umgang mit digitalen Technologien braucht es einen global gut aufgestellten Handlungsrahmen und Partnerschaften, um die notwendigen Kapazitäten und Investitionen für die digitale Nachhaltigkeit auf den Weg zu bringen“. Wichtig sei auch, das zentrale gesellschaftliche Institutionen stärker in die Lage versetzt werden, sich selbst digital zu modernisieren und zu transformieren. „Die digitale Fitness von Institutionen ist ein ganz entscheidender Faktor für die Nachhaltigkeitstransformation.“, so Dirk Messner. Er schlug vor, in den nächsten Jahren ein digitales Investitions- und Modernisierungsprogramm für die globale Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik aufzulegen, dass die global vernetzte Umweltkompetenz durch multilaterale Open-Data-Governance stärkt und Umweltschutzmaßnahmen global besser aufeinander abstimmt und transparent macht. CODES – Coalition for Digital Environmental Sustainability ist eine vom Umweltbundesamt, UNEP , UNDP, ISC, Kenia und Future Earth am 31. März 2021 gegründete Initiative zur Unterstützung der vom UN Generalsekretär Guterres initiierten Roadmap für digitale Zusammenarbeit. Ziel ist die Erarbeitung eines globalen Aktionsplans für die Förderung des internationalen Klima - und Umweltschutzes durch eine global gerechte Digitalisierung.
Das Projekt "Ökonomie des Klimawandels: Anreizstrukturen, Fairnessaspekte und deren Effekte auf die Einhaltung internationaler Umweltabkommen, Teilprojekt 4: Internationale Delegiertenbefragung der UN-Klimakonferenzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Die Weltklimakonferenz von Paris (COP 21) wurde von Politik und Medien in weiten Teilen als großer Erfolg der internationalen Klimadiplomatie gefeiert. Ziel des Klimavertrags ist es, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarung bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Die angekündigten nationalen Klimaschutzbeiträge sind unverbindlich und - aus heutiger Perspektive - unzureichend, um das langfristige Klimaschutzziel zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist daher die konkrete Ausgestaltung des Klimavertrags, so dass die Vertragspartner sich an ihre Zusagen halten und ihre Anstrengungen über die Zeit intensivieren. Hierzu setzt die Vereinbarung auf eine wiederholte kollektive Bestandsaufnahme der weltweiten Emissionen sowie auf Finanztransfers von Industriestaaten an Entwicklungsländern zur Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit. InFairCom zielt auf die Analyse von Instrumenten zur effektiven Umsetzung des Klimavertrags ab. Insbesondere soll herausgearbeitet werden, welche Bedingungen in Bezug auf die kollektive Bestandsaufnahme der weltweiten Emissionen sowie der Finanztransfers notwendig sind, um individuelle Klimaschutzbeiträge zu implementieren, zu kontrollieren und über die Zeit zu intensivieren. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene theoretische und empirische Methoden - sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Perspektive - angewendet. Neben wissenschaftlicher Exzellenz zielt das Projekt auf einen intensiven Dialog zwischen Forschern und den relevanten Stakeholdern ab. Das Forschungsvorhaben und die Projektergebnisse sollen intensiv mit Teilnehmern der Klimaverhandlungen diskutiert werden, um einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis erfolgreicher globaler Klimapolitik leisten zu können.
Das Projekt "Ökonomie des Klimawandels: Anreizstrukturen, Fairnessaspekte und deren Effekte auf die Einhaltung internationaler Umweltabkommen, Teilprojekt 3: Juristische Analyse von Gerechtigkeitsaspekten des Pariser Klimaabkommens" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig - Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen, Professur für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht.Die Weltklimakonferenz von Paris (COP 21) wurde von Politik und Medien in weiten Teilen als großer Erfolg der internationalen Klimadiplomatie gefeiert. Ziel des Klimavertrags ist es, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarung bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Die angekündigten nationalen Klimaschutzbeiträge sind unverbindlich und - aus heutiger Perspektive - unzureichend, um das langfristige Klimaschutzziel zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist daher die konkrete Ausgestaltung des Klimavertrags, so dass die Vertragspartner sich an ihre Zusagen halten und ihre Anstrengungen über die Zeit intensivieren. Hierzu setzt die Vereinbarung auf eine wiederholte kollektive Bestandsaufnahme der weltweiten Emissionen sowie auf Finanztransfers von Industriestaaten an Entwicklungsländern zur Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit. InFairCom zielt auf die Analyse von Instrumenten zur effektiven Umsetzung des Klimavertrags ab. Insbesondere soll herausgearbeitet werden, welche Bedingungen in Bezug auf die kollektive Bestandsaufnahme der weltweiten Emissionen sowie der Finanztransfers notwendig sind, um individuelle Klimaschutzbeiträge zu implementieren, zu kontrollieren und über die Zeit zu intensivieren. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene theoretische und empirische Methoden - sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Perspektive - angewendet. Neben wissenschaftlicher Exzellenz zielt das Projekt auf einen intensiven Dialog zwischen Forschern und den relevanten Stakeholdern ab. Das Forschungsvorhaben und die Projektergebnisse sollen intensiv mit Teilnehmern der Klimaverhandlungen diskutiert werden, um einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis erfolgreicher globaler Klimapolitik leisten zu können.
Das Projekt "Ökonomie des Klimawandels: Anreizstrukturen, Fairnessaspekte und deren Effekte auf die Einhaltung internationaler Umweltabkommen, Teilprojekt 1: Ökonomische Laborexperimente zur Einhaltung internationaler Umweltabkommen, Verbundkoordination und Ergebnisverwertung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement.
Origin | Count |
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Bund | 86 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 61 |
Text | 24 |
unbekannt | 4 |
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geschlossen | 28 |
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Lebewesen & Lebensräume | 78 |
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