Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der Geodatensatz enthält Verbreitungsübersichten zu ausgewählten Vogelarten im Land Brandenburg. Dazu gehören beispielsweise: Großtrappe, Greifvogel-, Eulen- Storch-, Raufußhuhn-, Wiesenbrüter- oder Koloniebrüterarten.
Die Großtrappe ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Derzeit leben hier noch 123 Vögel (Stand Februar 2012) dieser Art. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in einer Antwort vom 28. Juni 2012 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die meisten der Großtrappen (otis tarda) gibt es demnach in Brandenburg. Ihre Zahl habe dort von 1939 bis 1997 dramatisch abgenommen - von 4.000 Tieren auf 57 Exemplare. Der Lebensraum der Art ist nach Einschätzung der Bundesregierung trotz des Ausbaus europäischer Vogelschutzgebiete durch die Zunahme erneuerbarer Energien „akut gefährdet“. Als Ursachen nennt die Bundesregierung zum einen die regional zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft und die so genannte Vermaisung, da Maisflächen für Großtrappen keinen ausreichenden Lebensraum bieten. Zum anderen würde der Lebensraum auch durch Windparks stark eingeschränkt, weil Großtrappen Untersuchungen zufolge diese Orte meiden. Da diese Vogelart große, unzerschnittene Gebiete mit extensiver Ackerwirtschaft benötigt, sei der Großvogel auch durch die zunehmende Zersiedlung stark bedroht, heißt es in der Antwort weiter.
Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.
Die Großtrappe als typischer Bewohner offener Steppen, stellt eine Leitart dar, welche stellvertretend für viele andere Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in Bedrängnis gerieten. Die politische Wende von 1989 hat neue Chancen für den Großtrappenschutz in Brandenburg gebracht. Privatisierung und Neuorientierung der Landwirtschaft wurden genutzt, um gemeinsam mit den Landwirten die Situation für die Großtrappe in den Einstandsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch weiter zu verbessern. Seit 1991 erfolgt dies unter dem Dach des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (ehemals Landesumweltamtes Brandenburg). LIFE-Projekte haben die Voraussetzungen für die späteren Agrar-Umweltmaßnahmen und die dauerhafte Sicherung der Gebiete geschaffen. Dazu trug unter anderem auch der Erwerb von Land für den Großtrappenschutz bei, unterstützt durch Sponsoren wie die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Ein Förderverein für den Großtrappenschutz wurde gegründet.
Ein Lernangebot für Kinder. Einer der größten flugfähigen Vögel der Welt kann 16 Kilogramm auf die Waage bringen - und trotzdem fliegen. Er ist hier bei uns in Deutschland zu Hause. Aber die allermeisten Naturdetektive haben ihn noch nie gesehen: Die Großtrappe.
Ein Lernangebot für Kinder. Die Amsel Auerhuhn Die Bekassine - Vogel des Jahres 2013 Bienenelfe Der Bienenfresser Braunkehlchen Die Blaumeise Dohle - Vogel des Jahres 2012 Edelsteine der Natur Der Eisvogel Falken Die Feldlerche Feldvögel in Gefahr! Der Goldregenpfeifer Greifvögel - Jäger der Lüfte Großtrappe Habicht - Vogel des Jahres 2015 Hähne Hausrotschwanz Kaiserpinguin, Weddellrobbe Der Kiebitz Kraniche Frühlingsbote Kuckuck Mauersegler Meeresenten Die Nachtigall Neuntöter Papageiensprache Pelikane in Europa Rauchschwalben Das Rotkehlchen Schellenten Schleiereulen Schwarzkopfruderenten Der Spatz Die Stadttaube Star Steinadler Der Uhu Nachwuchs bei Familie Uhu Vögel artgerecht füttern Vögel bestimmen Vögel im Winter Vogelgesang Vogelkinder Warum Vogelfüße immer kalt sind Jetzt balzt der Waldkauz Schutz für Wasservögel Störche Wiedehopf Wiesenvögel Wintergoldhähnchen Zugvögel Rekorde der Zugvögel
Liste der Verantwortungsarten für das Land Sachsen-Anhalt Elbe-Biber, Castor fiber albicus Die Unterart des Europäischen Bibers war gegen Mitte des 20. Jh. nahezu ausgestorben und hat sich ausgehend von wenigen Exemplaren an der Mittleren Elbe wieder ausgebreitet. Heute sind in Sachsen-Anhalt die geeigneten Lebensräume im Einzugsgebietgebiet der Flüsse Elbe, Saale, Mulde und Havel weitgehend besiedelt. Feldhamster, Cricetus cricetus Der Feldhamster ist ursprünglich eine Art der Steppenlandschaften, die hauptsächlich auf Ackerstandorten vorkommt. Infolge der Intensivierung im Feldbau ist die Art großräumig vom Aussterben bedroht. In Sachsen-Anhalt tritt die Art hauptsächlich noch auf Schwarzerdebö- den im Mitteldeutschen Trockengebiet auf. Wildkatze, Felis silvestris Die Wildkatze ist an größere Waldgebiete gebunden. In Sachsen-Anhalt liegt der Verbrei- tungsschwerpunkt im Harz. Mopsfledermaus, Barbastella barbastellus Die Mopsfledermaus ist auf ausgedehnte Wälder angewiesen. Die Wälder müssen eine na- turnahe Altersstruktur mit einem hohen Totholzanteil, insbesondere als Voraussetzung für Wochenstubenquartiere aufweisen. Winterquartiere befinden sich vor allem in Gebäuden und unterirdischen Objekten. Mausohr. Myotis myotis Das Mausohr ist in Europa weit verbreitet. Überwiegend aufgrund von Pestizidbelastung und Eingriffen in Quartiere in Gebäuden ging der Bestand stark zurück, erholt sich aber zurzeit wieder. Die Art ist in Sachsen-Anhalt weit verbreitet. Großtrappe, Otis tarda Die Großtrappe war bis in die 1960er Jahre nahezu flächendeckend in den Acker- und Grün- landgebieten Sachsen-Anhalts verbreitet. Nach gravierenden Rückgängen durch Nutzungs- intensivierung in der Agrarlandschaft ist ihr Vorkommen aktuell auf das Fiener Bruch und die angrenzenden Ackerflächen beschränkt und von intensiven Schutzmaßnahmen abhängig. Einzeltiere suchen nach wie vor auch die alten Einstandsgebiete, insbesondere im Zerbster Land, der Magdeburger Börde und im Stendaler Raum, auf. Rotmilan, Milvus milvus Etwa 60 % der Weltpopulation des Rotmilans brüten in Deutschland und davon wiederum ein hoher Anteil in Sachsen-Anhalt. Hier ist die Art nahezu flächendeckend verbreitet. Schwer- punkte des Vorkommens befinden sich im Harzvorland aber auch in Teilen der Elbaue. Mittelspecht, Dendrocopos medius Der Mittelspecht ist Bewohner totholzreicher Eichen- oder sehr alter Buchenwälder. Dement- sprechend befinden sich die Schwerpunktvorkommen in Hartholzauen an der Elbe und Hangwäldern des Harzes. Aber auch im Flechtinger Höhenzug und im Colbitzer Lindenwald sind höhere Brutdichten zu verzeichnen. Feuersalamander, Salamandra salamandra In Deutschland ist Salamandra salamandra vor allem im bewaldeten westlichen, mittleren und südwestlichen Hügel- und Bergland verbreitet, in Sachsen-Anhalt liegt der Schwerpunkt im Bereich des Harzes, dazu haben sich isolierte Populationen in der Altmark und im Ohre- Aller-Hügelland gehalten. Beobachtungen von Feuersalamandern gelingen insbesondere bei Regenwetter und sowie nachts, wenn die Tiere aktiv sind. Rotbauchunke, Bombina bombina Die Schwerpunktvorkommen innerhalb Deutschlands liegen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die westliche Verbreitungsgrenze durchzieht Sachsen- Anhalt in Nord-Süd-Richtung. Auch hier sind in den letzten Jahren starke Bestandseinbußen zu verzeichnen. Hauptsächlich besiedelt Bombina bombina stehende Flachgewässer sowohl innerhalb als auch außerhalb der Überflutungsaue. Nördlicher Kammmolch, Triturus cristatus Die Art ist in Deutschland wie auch in Sachsen-Anhalt eher lückig verbreitet. Triturus crista- tus besiedelt fast ausschließlich möglichst dauerhaft wasserführende stehende Gewässer, wobei dann die Flachwasserzonen eine reiche Krautschicht aufweisen. Gefährdungen kön- nen der Art hauptsächlich durch Stoffeinträge (Eutrophierung) aus der Landwirtschaft sowie durch den Einsatz von Nutzfischen entstehen. Heldbock, Cerambyx cerdo Das Hauptverbreitungsgebiet der Art für Deutschland liegt in Sachsen-Anhalt, hier im Be- reich des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie in der Colbitz-Letzlinger Heide. Momentan erscheint der Bestand als gesichert, allerdings ist damit zu rechnen, daß sich die Situation in den kommenden Jahren verschärfen wird. Als Brutbaum nutzt Cerambyx cerdo vorwiegend die Stieleiche Quercus robur, die im Altersstadium einen gewissen Umfang und geeignete Standortfaktoren (Besonnung) aufweisen muß. Da ein Großteil der derzeitig besiedelten Alt- eichen stark abgängig ist, wird sich perspektivisch eine Lücke in der Faunentradition zeigen – es fehlen geeignete Brutbäume. Goldener Scheckenfalter, Euphydryas aurinia Früher war Euphydryas aurinia in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt weiter verbreitet. Inzwischen sind die Vorkommen in Deutschland sehr stark rückläufig. Die Art bildet zwei „Ökotypen“ aus, wobei die Populationen an Feuchtstandorten besonders gefährdet und z. g. T. bereits erloschen sind. Im sachsen-anhaltinischen Harz werden einige wenige montane Naßwiesen besiedelt, wobei das Vorkommen der Futterpflanze Succisa pratensis und die Offenhaltung der Wiesenflächen essentiell für den Weiterbestand der Art sind. Haarstrangwurzeleule, Gortyna borelii In Deutschland ist Gortyna borelii extrem selten, in Sachsen-Anhalt kann nur noch über eine Population berichtet werden. Frühere lokale Vorkommen in Flußauen sind erloschen. Der letzte aktuelle Fundort ist durch Gehölzsukzession bereits stark beeinträchtigt. Schlehen-Jaspiseule, Veleria jaspidea In Deutschland ist die Art extrem selten, es existieren nur noch wenige isolierte Vorkommen. Die letzte Population von Valeria jaspidea im Süden Sachsen-Anhalts ist in ihrem Existenz durch das Überwachsen der „Krüppelschlehen“, d. h. die Verbuschung kleinwüchsiger Schle- henbestände an Xerothermhängen, gefährdet. Braungrauer Bergwald-Steinspanner, Elophos vittaria hercynicus In Deutschland ist Elophos vittaria in den Alpen weiter verbreitet. Die hochgradig isolierte endemische Unterart E. vittaria hercynicus kommt ausschließlich im Hochharz vor, sie sollte aufgrund ihres Vorkommens in den lichten, blockreichen Bergfichtenwäldern infolge des Pro- zessschutzes im Nationalpark derzeit als gesichert gelten. Zierliches Brillenschötchen, Biscutella laevigata subsp. gracilis Diese Unterart des Brillenschötchens kommt nur im Elbetal zwischen Wittenberg und Mag- deburg sowie nördlich von Halle vor. Es besiedelt offene Sandtrockenrasen auf den Hoch- ufern der Elbe bzw. verwitternden Gesteinen im Saaletal. Durch Nutzungsaufgabe mit nach- folgender Verfilzung, Verbuschung und Bewaldung sind insbesondere die Vorkommen am Elbufer sehr stark gefährdet. Zwerg-Zypergras, Cyperus michelianus In Deutschland gibt es nur ein natürliches Vorkommen des Zwerg-Zypergrases auf Schlammfluren eines Altwassers südlich von Wittenberg. Nicht in jedem Jahr können sich die Pflanzen entwickeln. Nur wenn flache Uferbereiche, die normalerweise mehrere Monate im Jahr überflutet und deshalb ohne dichte Pflanzendecke sind, im Sommer über längere Zeit trocken fallen, entwickeln sie sich aus ihren langlebigen Samen. Stängelloser Tragant, Astragalus exscapus Der Stängellose Tragant ist eine Art der kontinentalen Steppenrasen, welche teilweise auf Extremstandorten wachsen, die auch während der letzten Eiszeit eisfrei waren. In Deutsch- land konzentriert sich die Verbreitung auf das mitteldeutsche Trockengebiet im Regenschat- ten des Harzes mit Vorkommen insbesondere im Bereich der Mansfelder Seen, dem Saale- tal nordwestlich von Halle und im Unstrut-Tal 8. Februar 2013
Legende Erhaltungsmaßnahmen (schwarz - generelle Maßnahmen, blau - teilflächenweise Maßnahmen) 60008 GTr Maßnahmen auf Habitatflächen Vogelart Maßnahme-ID 60023 Spgr GBr GTr Ki Kra Nt Großer Brachvogel Großtrappe Kiebitz Kranich Neuntöter RbH Spgr SuE Wako Wwh Rebhuhn Sperbergrasmücke Sumpfohreule Wachtelkönig Wiesenweihe Maßnahmen auf Grünlandhabitatflächen Maßnahmen auf Ackerhabitatflächen 60027 GTr 60017 Ki 60018 Ki 60008 GTr 60009 Wako 60010 Wako 60022 Nt 60001 60008 GTr 60008 GTr 60017 Ki 60018 Ki 60008 GTr 60022 Nt 60027 GTr 60019 GBr 60020 GBr 60021 GBr 60022 Nt 60017 60007 GTr 60009 Wako 60010 Wako 60026 PA GTr 60026 RE GTr 60018 60028 PA GTr 60026 PA GTr 60026 PA GTr 60008 GTr Maßnahmen an Gehölzen Vogelart Baumart Maßnahme-ID EAh Erl PA RE RErl WEI Eschen-Ahorn Erle Pappel Rotesche Roterle Weide 60026 EAh GTr 60011 Ki 60012 Ki 60013 Ki 60015 Ki 60007 GTr 60027 GTr 60005 WEI GTr 60005 WEI GTr 60005 Erl GTr 60005 60022 60023 60026 60005 WEI GTr 60005 Erl GTr 60028 GTr, GBr, Ki 60005 Erl GTr 60026 PA GTr 60026 PA GTr 60019 GBr 60020 GBr 60021 GBr 60027 GTr 60026 PA GTr 60004 Kra 60008 GTr Gesamtgebiet: 60006 GTr 60024 SuE 60025 GTr 60029 Wwh # Y 60007 GTr 60028 GTr, GBr, Ki 60002 RbH 60001 RbH 60008 GTr Maßnahmen im Gesamtgebiet 60006Wegegebot (außer für Eigentümer und Nutzungsberechtigte) in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli; Abschluss von Schleppen und/oder Walzen bis 31. März Mahd von innen nach außen Belassen ungemähter Reststreifen bei Grünlandmahd (1 - 3 Streifen je Schlag, mind. 5 m breit) Erhaltung/Unterhaltung des Trappenschutzzaunes und Bewirtschaftung der im Zaun befindlichen und weiterer Flächen in Absprache mit dem Gebietsbetreuer Keine Jagdausübung in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Juli Ganzjähriger Leinenzwang für Hunde (außer Jagdhunde in der Zeit vom 30.09. bis 15.01.) 60024Im engeren Brutrevier der Sumpfohreule: erste Nutzung ab 15. Juli Kein Schleppen und/oder Walzen von Anfang April bis Mitte August Bei unvermeidlicher Mahd unbesiedelter Teilflächen: Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h Einhaltung einer Schnitthöhe von mindestens 10 cm 60025Jährliche Kontrolle der Flächen auf Großtrappenbesiedlung ab Mitte März (Monitoring) 60029Im engeren Brutrevier auf ca. 50x50 m: vollständige Aussparung von der Bewirtschaftung (kein Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln; keine Mahd, Beweidung, Ernte) bis 15. August Bei unvermeidlicher Nutzung der unbesiedelten Teilflächen der Nestumgebung: Auszäunung des unmittelbaren Nestbereiches von 2,5x2,5 m bis zum Flüggewerden der Jungvögel 60022 Nt 60019 GBr 60020 GBr 60021 GBr 60008 GTr 60011 Ki 60012 Ki 60013 Ki 60014 Ki 60011 Ki 60012 Ki 60013 Ki 60016 Ki 60019 GBr 60020 GBr 60021 GBr # Y 60008 GTr 60026 PA GTr 60005 WEI GTr Kappen von Bäumen / Kopfbäume entwickeln und/oder "Auf-den-Stock-setzen" von Erlen/ Weiden Periodisches abschnittsweises "Auf den Stock setzen" von Grauweidengebüschen Ergänzungspflanzung in größeren Gehölzlücken mit Dornsträuchern Fällung von Gehölzreihen 60026 PA GTr 60003 Kra 60005 RErl GTr 60026 PA GTr 60028 GTr, GBr, Ki 60028 GTr, GBr, Ki 60003 60004 60007 60009 60010 60005 Erl/WEI GTr 60008 GTr 60002 Bei Besiedlung durch Kiebitz für Ackerhabitatflächen: Aussparen der Brutpätze bei Bewirtschaftungsdurchgängen (Markierung der Brutplätze) Gesamtgebiet: 60006 GTr 60024 SuE 60025 GTr 60029 Wwh 60019 GBr 60020 GBr 60021 GBr 60008 GTr Gesamtgebiet: 60006 GTr 60024 SuE 60025 GTr 60029 Wwh 60008 keine Mahd der Habitatfläche zur Brutzeit (von Mitte April bis Mitte Juni); Extensivierung auf Teilflächen / Ackerrandstreifen; Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h; Vermeidung des Einsatzes von Insektiziden Anlage von Trappenschutzstreifen bzw. -flächen (Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen); Anlage von Rotationsbrachen; Ökologischer Landbau; keine PSM auf Ackerrandstreifen; keine Düngung auf Ackerrandstreifen; Anlage von Ackerrandstreifen Jährliche Kontrolle der Flächen auf Kiebitzbesiedlung ab Mitte März (Monitoring) keine Mahd der Habitatfläche zur Brutzeit (von Mitte April bis Mitte Juni); Mahd der Habitatflächen von innen nach außen; Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h Anlage eines Kleingewässers Gräben verschließen Anlage eines Kleingewässers Gräben verschließen *Trappenspezifisches Nutzungsregime (frühzeitiger 1. Schnitt in Verbindung mit später 2. Nutzung auf mind. 50% der Fläche) Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h in Bereichen mit Brutverdacht Einhaltung einer Schnitthöhe von mindestens 10 cm Bei 1. Schnitt keine Mahd auf 10% der Mahdflächen durch Belassen von mind. 2 ha großen Gelegeschutzzonen und/oder ungemähter Reststreifen bei Grünlandmahd (1 - 3 Streifen je Schlag, mind. 10 m breit) Wirtschaftsruhe von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang keine Winterbeweidung mit Zufütterung Beweidung mit maximal 1,4 GVE pro ha (zum Zeitpunkt der Beweidung) keine Düngung (bei Bedarf Zufuhr von Spurenelementen möglich) keine Jagdausübung in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Juli (außer Bau- und/oder Fallenjagd in Abstimmung) Erhaltung/Unterhaltung des Trappenschutzzaunes und Bewirtschaftung der im Zaun befindlichen und weiterer Flächen in Absprache mit dem Gebietsbetreuer Jährliche Kontrolle der Flächen auf Wachtelkönigbesiedlung ab Mitte Mai (Monitoring) Bei Besiedlung durch Wachtelkönig: Wegegebot (außer für Eigentümer und Nutzungsberechtigte) in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli; erste Nutzung ab 15. August oder in Absprache mit dem Gebietsbetreuer ab Mitte Juli, sofern die Besiedlung zeitig erfolgte und Grünlandvegetation auf benachbarten, früher gemähten Grünlandflächen wieder Aufwuchshöhen von mind. 30 cm aufweist (vgl. artspez. Grundsätze) Kein Schleppen und/oder Walzen von Mitte Mai bis Mitte August Bei unvermeidlicher Mahd: Mahd von innen nach außen mit maximal 1 Mähwerk bis 3 m Breite Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h Einhaltung einer Schnitthöhe von mindestens 10 cm 60011 Jährliche Kontrolle der Flächen auf Kiebitzbesiedlung ab Mitte März (Monitoring) Wegegebot (außer für Eigentümer und Nutzungsberechtigte) in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli; Blänkenbildung bis 30. Mai zulassen Abschluss von Schleppen und/oder Walzen bis 31. März (jahrweise ggf. witterungsabhängig bis 15.03.) Mahd von innen nach außen Belassen ungemähter Reststreifen bei Grünlandmahd (1 - 3 Streifen je Schlag, mind. 5 m breit) Verhinderung bzw. Zurückdrängung von Gehölzaufwuchs 60012 Bei Besiedlung durch Kiebitz für Grünlandhabitatflächen: erste Nutzung ab 15. Juni Kein Schleppen und/oder Walzen von Anfang April bis Mitte August Bei unvermeidlicher Mahd unbesiedelter Teilflächen: Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h mit maximal 1 Mähwerk bis 3 m Breite Einhaltung einer Schnitthöhe von mindestens 10 cm 60013 keine Beweidung keine Düngung 60014 Hohe Wasserhaltung mit Blänkenbildung bis 15. Juni 60015 Erweiterung einer vorhandenen Feuchtsenke mit Staudenflur 60016 Anlage von mindestens 2 Feuchtsenken durch Ausschieben 60019 Jährliche Kontrolle der Flächen auf Brachvogelbesiedlung ab Mitte März (Monitoring) Wegegebot (außer für Eigentümer und Nutzungsberechtigte) in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli Blänkenbildung bis 30. Mai zulassen Abschluss von Schleppen und/oder Walzen bis 31. März (jahrweise ggf. witterungsabhängig bis 15.03.) Mahd von innen nach außen Belassen ungemähter Reststreifen bei Grünlandmahd (1 - 3 Streifen je Schlag, mind. 5 m breit) Verhinderung bzw. Zurückdrängung von Gehölzaufwuchs 60020 Bei Besiedlung durch den Brachvogel: erste Nutzung ab 15. Juni Kein Schleppen und/oder Walzen von Anfang April bis Mitte August Bei unvermeidlicher Mahd unbesiedelter Teilflächen: Mahdgeschwindigkeit max. 5 km/h mit maximal 1 Mähwerk bis 3 m Breite Einhaltung einer Schnitthöhe von mindestens 10 cm 60021 keine Beweidung keine Düngung Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" einschließlich des FFH-Gebietes "Fiener Bruch" # Y [ % sonstige Maßnahmen 60026 PA GTr 60007 GTr 60027 60028 [ % # Y Entfernen / Erdverlegung elektrischer Leitungen Sperrung von Wirtschaftswegen für öffentlichen Verkehr sowie Personenverkehr (außer Eigentümer und Nutzungsberechtigte) in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli Wegesperrung umsetzen Wegesperrung vorhanden SPA_0013 (DE 3639 401) und FFH_0158 (DE 3639 301) Karte 5 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Maßstab 1 : 20.000 Auftraggeber: Sachsen-Anhalt SPA-Gebiet "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch"LANDSCHAFTS- FFH-Gebiet "Fiener Bruch"DR. REICHHOFF Raubwild-sichere Umzäunung zum Trappenschutz PLANUNG GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: August 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995
Origin | Count |
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Bund | 12 |
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Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 2 |
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Text | 28 |
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License | Count |
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geschlossen | 36 |
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Language | Count |
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