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Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung im Zuge der funktionalen Wiederherstellung der GKA Nieheim

Die Stadt Nieheim, Marktstraße 28, 33039 Nieheim, plant im Zuge der funktionalen Wiederherstellung der GKA Nieheim Grundwasser abzusenken. Insgesamt ist eine Grundwasserentnahme von maximal 7.000 m³ über einen Zeitraum von ca. 2 ½ Monaten geplant. Es ist vorgesehen ein neues Nachklärbecken in das bestehende Kombibecken einzubetonieren. Geplant ist die Grundwasserabsenkung über einen Bestandsbrunnen, einen neu zu errichtenden Brunnen und einen ergänzenden Brunnensumpf in der Baugrubenmitte. Das entnommene Wasser wird in einen Graben östlich der GKA Nieheim eingeleitet, der in die Emmer mündet.

Entnahme von Grundwasser durch die Hamburger Hochbahn AG

Die Hamburger Hochbahn AG hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Warnstedtstraße 2 (Neubau Betriebsgebäude) in Hamburg-Stellingen beantragt. Zur Trockenhaltung der Baugrube wird eine gering wasserdurchlässige Trogbaugrube mittels einer überschnittener Bohrpfahlwand hergestellt und das eingeschlossene und nachströmende Grundwasser vorübergehend über acht Schwerkraftbrunnen und kleinräumig im Bereich der Aufzugsunterfahrt und Geothermieschacht ergänzt durch Vakuumkleinfilterbrunnen abgesenkt. Das Fassen vom anfallenden Tagwasser erfolgt über eine offene Wasserhaltung. Die Grundwasserabsenkung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 18 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 407.000 m³ zu fördern sein wird.

Bodenempfindlichkeit: Empfindlichkeit bei Trockenlegung, Austrocknung

Änderungen des Grundwasserstandes können mit z.T. irreversiblen Schäden für Böden und Ökosysteme verbunden sein. Gegenüber Grundwasserabsenkungen sind besonders solche Böden empfindlich, deren Funktionen von einem hohen Grundwasserstand abhängen, so z.B. Moore, Nass- und Auengleye, sowie grundwasserbeeinflusste Böden, z.B. Gleye und vergleyte Böden. Böden mit nassen und extrem feuchten Eigenschaften werden aus den Bewertungen der Bodenteilfunktion Lebensraum und Lebensgrundlage gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Trockenlegung“ dargestellt.

Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Denitrifizierungspotential des Bodens

Das Denitrifikationspotenzial beschreibt die Fähigkeit des Bodens durch mikrobielle Umsetzungen und unter anaeroben Bedingungen einen Teil des Nitrats wieder in Luftstickstoff (z.T. Lachgas) umzusetzen. Voraussetzungen für den Nitratabbau sind die Präsenz von Nitrat, die Abwesenheit von Sauerstoff und die Anwesenheit von oxidierbarer organischer Materie. Das Denitrifikationspotenzial wird auf Grundlage der niedersachsenweiten Bodenkarte (BK50, Gehrt et al 2021) abgeleitet und gilt bis zu einer Tiefe von zwei Metern. Die Methodik ist im Geobericht 19 (Bug et al. 2020) dargestellt. Jedem Bodentyp ist in Abhängigkeit vom Grund- bzw. Stauwassereinfluss eine Denitrifikationsstufe mit einer mittleren, jährlichen Rate zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf Denitrifikationsstufen, die durch mittlere Denitrifikationsraten von 5, 20, 40, 60 und 100 kg N/ha*a (in torfhaltigen Substraten bei hohem Grundwasserstand 150 kg N/ha*a) gekennzeichnet sind. Die niedrigsten Denitrifikationsraten weisen gering humose Standorte auf, bei denen ganzjährig eine Wassersättigung des Bodenkörpers ausgeschlossen wird. Mit Zunahme des Humusgehalts oder durch das Auftreten von temporärer Nässe bei Grund- oder Stauwassereinfluss steigt das Denitrifikationspotenzial der Böden. Die zweite Denitrifikationsstufe steht für eine mittlere Denitrifikationsrate von 20 kg N/ha*a. Grundsätzlich ist mit den höchsten Denitrifikationsraten zu rechnen, sobald Grundwasser in humus- oder schwefelhaltigen Bodenschichten steht. Bei der Denitrifikationsstufe 5 (>> 150 kg N/ha*a) kann die Denitrifikationsrate bis 3 000 kg N/ha*a betragen. Solche Raten sind vor allem in Niedermooren und humusreichen Böden zu finden, bei denen die Grundwasseroberfläche ganzjährig bei = 6 dm u. GOK im Torfkörper ansteht. Da bei der Denitrifikation organische Substanz in wassergesättigten Bodenschichten abgebaut wird, ist vor allem für mineralische Horizonte anzunehmen, dass die Denitrifikationsrate im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte abnimmt. Auch Grundwasserabsenkungen können die Denitrifikationsleistung in der Bodenzone eines Standortes deutlich herabsetzen (Wienhaus et al., 2008). Referenzen: BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG GEHRT, E., BENNE, I., EVERTSBUSCH, S., KRÜGER, K. & LANGNER, S. (2021): Erläuterung zur BK 50 von Niedersachsen. – GeoBerichte 40: 282 S., 125 Abb., 100 Tab.; Hannover (LBEG). WIENHAUS, S.,HÖPER, H., EISELE, M.,MEESENBURG, H. & SCHÄFER,W. (2008): Nutzung bodenkundlich- hydrogeologischer Informationen zur Ausweisung von Zielgebieten für den Grundwasserschutz - Ergebnisse eines Modellprojektes (NOLIMP) zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. – GeoBerichte 9: 56 S., 13 Abb., 5 Tab., Anh.; Hannover (LBEG).

Ingenieurgeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Baugrund

Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.

Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme in Niedersachsen 1 : 50 000 - Bewertung

Die Kulisse „Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme“ weist für ganz Niedersachsen Flächen mit dem abiotischen Potenzial zur Etablierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen im mittleren Maßstab (1:50.000) aus. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind ein wichtiger Lebens- und Rückzugsort für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deshalb stehen Grundwasserabhängige Landökosysteme unter besonderen Schutz und müssen in Wasserrechts- und Planungsverfahren Berücksichtigung finden. Die Kulisse bewertet die abiotischen Standortfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Landnutzung, auf Basis der BK50, Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Periode 1971 -2000 und des Digitalen Landschaftsmodells 1: 25.000 (DLM25). Die Kulisse dient als Überblick und stellt alle Flächen mit einem Standortpotenzial dar unabhängig davon, ob sich auf den ausgewiesenen Standorten aktuell ein grundwasserabhängiges Biotop etabliert hat oder nicht. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind durch die Absenkung des Grundwassers und Veränderungen des Klimas gefährdet. Zur Bewertung der Vulnerabilität gegenüber diesen Gefahren wurden mit Hilfe von bodenwasserhaushaltlichen Parametern eine Methode entwickelt. Das Ergebnis der Methode ist die Bewertung der Güte des Standortpotentials gwaLÖS, die in diesem Thema unter aktuellen Bedingungen (Klima und Grundwasserständen) dargestellt wird. BUG, J., PLINKE, A-K., AFFELT, L. & HARDERS, D. (2021): Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) - Erläuterung zur Kulissenerstellung und Bewertung der Vulnerabilität. In: GeoBerichte 43, Hannover.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - unterhalb von 2 m Tiefe

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von potenziell sulfatsauren Böden unterhalb von 2 m Tiefe bis zur Basis der holozänen Sedimente dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde im Gegensatz zu der Karte für den Tiefenbereich 0-2 m in 2018 nicht neu überarbeitet, aber es werden auch hier die gleichen, neuen Legenden verwendet. Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Für diese Karte gibt es keine Werte östlich von Cuxhaven und Bremerhaven, da deren Datengrundlage, die Geologische Küstenkarte von Niedersachsen, dort ebenfalls endet. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Denitrifikationspotenzial des Bodens

Das Denitrifikationspotenzial beschreibt die Fähigkeit des Bodens durch mikrobielle Umsetzungen und unter anaeroben Bedingungen einen Teil des Nitrats wieder in Luftstickstoff (z.T. Lachgas) umzusetzen. Voraussetzungen des Nitratabbau sind die Präsenz von Nitrat, die Abwesenheit von Sauerstoff und die Anwesenheit von oxidierbarer organischer Materie. Das Denitrifikationspotenzial wird auf Grundlage der niedersachsenweiten Bodenübersichtskarte (BÜK50) abgeleitet und gilt bis zu einer Tiefe von zwei Metern. Jedem Bodentyp ist in Abhängigkeit vom Grund- bzw. Stauwassereinfluss eine Denitrifikationsstufe mit einer mittleren, jährlichen Rate zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf Denitrifikationsstufen, die durch mittlere Denitrifikationsraten von 5, 20, 40, 60 und 100 kg N/ha*a (in torfhaltigen Substraten bei hohem Grundwasserstand 150 kg N/ha*a) gekennzeichnet sind. Die niedrigsten Denitrifikationsraten weisen gering humose Standorte auf, bei denen ganzjährig eine Wassersättigung des Bodenkörpers ausgeschlossen wird. Mit Zunahme des Humusgehalts oder durch das Auftreten von temporärer Nässe bei Grund- oder Stauwassereinfluss steigt das Denitrifikationspotenzial der Böden. Die zweite Denitrifikationsstufe steht für eine mittlere Denitrifikationsrate von 20 kg N/ha*a. Grundsätzlich ist mit den höchsten Denitrifikationsraten zu rechnen, sobald Grundwasser in humus- oder schwefelhaltigen Bodenschichten steht. Bei der Denitrifikationsstufe 5 (>> 150 kg N/ha*a) kann die Denitrifikationsrate bis 3 000 kg N/ha*a betragen. Nach WELL et al. (1999, 2005) sind solche Raten vor allem in Niedermooren und humusreichen Böden zu finden, bei denen die Grundwasseroberfläche ganzjährig bei = 6 dm u. GOK im Torfkörper ansteht. Da bei der Denitrifikation organische Substanz in wassergesättigten Bodenschichten abgebaut wird, ist vor allem für mineralische Horizonte anzunehmen, dass die Denitrifikationsrate im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte abnimmt. Auch Grundwasserabsenkungen können die Denitrifikationsleistung in der Bodenzone eines Standortes deutlich herabsetzen (Wienhaus et al., 2008).

Ersatzneubau Eisenbahnüberführung und Durchlass Strecke 6156 Werbig - Frankfurt/Oder, km 104,566 und 104,577

ID: 4200 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung km 104,566 und des Durchlasses km 104,577 auf der Strecke 6156 Werbig – Frankfurt (Oder). Der Vorhabenbereich befindet sich nördlich des Bahnhofs Seelow (Mark) im Landkreis Märkisch Oderland in Brandenburg. Die DB InfraGO AG, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, hat hierfür beim Eisenbahn-Bundesamt mit Datum vom 15.02.2024 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für folgende Gewässerbenutzungen beantragt: - Bauzeitliche Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Grundwasserabsenkung mit einer Gesamtentnahmemenge von bis zu 112.050 m³ über die Dauer der Bauarbeiten (70 Tage) - Bauzeitliche Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Krankenhausgraben) - Bauzeitliche Einleitung des entnommenen Grund- und Oberflächenwassers in die Vorflut (Krankenhausgraben) - Bauzeitliches und dauerhaftes Einbringen von Stoffen ins Grundwasser in Form von Filterlanzen sowie Stahlbeton (Durchlass, Fundamente) und einer zementverfestigten Bauwerkshinterfüllung Ort des Vorhabens: Bundesland Brandenburg, Landkreis Märkisch Oderland, nördlich des Bahnhofs Seelow (Mark), Strecke 6156 Werbig - Frankfurt/Oder, Bahn-km 104,566 und 104,577 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG Abschlussdatum: 14.06.2024 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO AG Caroline-Michaelis-Straße 5-11 10115 Berlin Deutschland Dokument Dokument Vermerk über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

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