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Biotoptypen 2024

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in Berlin weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope durch Klimawandel und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung auch bei der Betrachtung der Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste – Berlin.de . Fast die Hälfte (46,4 %) der dort gelisteten 1.527 Pflanzensippen wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebieten Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 21 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailliertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde in den Jahren 2003-2013 die erste Version der Biotoptypen-Karte des gesamten Stadtgebiets erarbeitet. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypen-Karte, die nun vorliegt. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die Biotoptypen-Karte wird über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt.

N-ERGIE AG, Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck

Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz

Flurabstand des Grundwassers 2002

Die Grundwasserstände in einem Ballungsgebiet wie Berlin unterliegen nicht nur naturbedingten Abhängigkeiten, wie Niederschlägen, Verdunstungen, unterirdischen Abflüssen, sondern werden durch menschliche Einwirkungen – Grundwasserentnahmen, Bebauung, Versiegelung der Oberfläche, Entwässerungsanlagen und Wiedereinleitungen – stark beeinflusst. Hauptfaktoren bei der Entnahme sind die Grundwasserförderungen der öffentlichen Wasserversorgung, private Gewinnungsanlagen und Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen (vgl. Karte 02.11). Zur Grundwasserneubildung tragen hauptsächlich Niederschläge (vgl. Karte 02.13.5), Uferfiltrat, künstliche Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwasser und Wiedereinleitung von Grundwasser im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei. In Berlin sind zwei Grundwasserstockwerke ausgebildet: Das tiefere führt Salzwasser und ist durch eine etwa 80 m mächtige Tonschicht von dem oberen süßwasserführenden Grundwasserstockwerk hydraulisch – mit Ausnahme lokaler Fehlstellen der Tonschicht – zumeist getrennt. Dieses etwa 150 m mächtige Süßwasserstockwerk, das für die Berliner Trink- und Brauchwasserversorgung genutzt wird, besteht aus einer wechselnden Abfolge von rolligen und bindigen Lockersedimenten: Sande und Kiese (rollige Böden) bilden die Grundwasserleiter, während Tone, Schluffe und Mudden (bindige Böden) Grundwasserhemmer darstellen. Die Oberfläche des Grundwassers wird in Abhängigkeit von dem (meist geringen) Grundwassergefälle und der Geländemorphologie in unterschiedlichen Tiefen angetroffen (Abb. 1). Der Flurabstand wird als lotrechter Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der freien, ungespannten Grundwasseroberfläche definiert. Wird der Grundwasserleiter von schlecht durchlässigen, bindigen Schichten (Grundwasserhemmern) abgedeckt, kann das Grundwasser nicht so hoch ansteigen, wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht. Unter diesen Umständen liegt gespanntes Grundwasser vor. Erst nach Durchbohren der Hemmschicht kann das Grundwasser in einer Grundwassermessstelle auf das Niveau der Grundwasserdruckfläche ansteigen (Abb. 1). In diesem Fall ist der Flurabstand als der lotrechte Höhenunterschied zwischen der Geländeoberfläche und der Unterkante des grundwasserhemmenden Geschiebemergels definiert, welcher den Grundwasserleiter überlagert. Die Flurabstandskarte gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung von Gebieten gleicher Flurabstandsklassen im Maßstab 1 : 50 000 (SenStadt 2003). Sie wurde auf Grundlage der Daten aus dem Zeitraum Mai 2002 berechnet. Sie hat für den jeweils oberflächennahen Grundwasserleiter mit dauerhafter Wasserführung Gültigkeit. Dies ist zumeist der in Berlin wasserwirtschaftlich genutzte Haupgrundwasserleiter (GWL 2 nach der Gliederung von Limberg und Thierbach 2002), der im Urstromtal unbedeckt, im Bereich der Hochflächen jedoch bedeckt ist. In Ausnahmefällen wurde für die Ermittlung des Flurabstandes der GWL 1 (z. B. im Gebiet des Panketales) bzw. der GWL 4 (tertiäre Bildungen) herangezogen. Von besonderer Bedeutung sind vor allem Flächen mit geringem Flurabstand (bis etwa 4 m). In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Deckschichten über dem Grundwasser können dort Bodenverunreinigungen besonders schnell zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen. Die Flurabstandskarte ist also eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (s. Karte02.16). Die räumliche Überlagerung der Flurabstände mit der Beschaffenheit der geologischen Deckschichten ermöglicht die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Schutzfunktionen der Grundwasserüberdeckung . Die Kenntnis der Flurabstände ermöglicht des weiteren eine Einschätzung, an welchen Standorten Grundwasser Einfluss auf die Vegetation hat. Der Einfluss des Grundwassers auf die Vegetation hängt von der Durchwurzelungstiefe der einzelnen Pflanze und, je nach Bodenart, vom kapillaren Aufstiegsvermögen des Grundwassers ab. Der Grenzflurabstand, bei dem Grundwasser bis zu einem gewissen Grad für Bäume nutzbar sein kann, wird für Berliner Verhältnisse im allgemeinen mit 4m angegeben. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist in ihrem Wasserbedarf meist auf das Grundwasser angewiesen und benötigt einen Flurabstand von weniger als 50 cm. Die Grundwasserstände sind im Stadtgebiet in vielfältiger Weise künstlich beeinflusst . Die ersten Grundwasserabsenkungen und damit die Vernichtung von Feuchtgebieten im Berliner Raum sind auf die Entwässerung von Sumpfgebieten wie z.B. dem Hopfenbruch in Wilmersdorf im 18. Jahrhundert zurückzuführen. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden durch den Ausbau von Kanälen weitere Gebiete entwässert. Das Grundwasser wurde dann durch die verstärkte Nutzung als Trink- und Brauchwasser, durch Wasserhaltungen bei Baumaßnahmen sowie durch Einschränkung der Grundwasserneubildungsrate infolge der Versiegelung des Bodens weiter abgesenkt bzw. starken periodischen Schwankungen mit Amplituden bis zu 10 Meter am Standort unterworfen Bis zum Ende des letzten Jahrhunderts unterlag der Grundwasserstand weitgehend nur den durch die Niederschläge hervorgerufenen natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen. Ab 1890 bis zum Zweiten Weltkrieg prägten dann der steigende Wasserverbrauch der rasch wachsenden Stadt sowie Grundwasserhaltungen das Grundwassergeschehen. Große Grundwasserhaltungen für den U- und S-Bahnbau (Alexanderplatz) sowie andere Großbauten senkten das Grundwasser in der Innenstadt flächenhaft über längere Zeiträume um bis zu acht Meter ab. Durch den Zusammenbruch der Wasserversorgung am Ende des Krieges erreichte das Grundwasser fast wieder die natürlichen Verhältnisse (Abb. 2). In der Folgezeit, von Anfang der 50er Jahre bis Anfang der 80er Jahre, wurde das Grundwasser durch steigende Entnahmen erneut kontinuierlich und großflächig abgesenkt . Besonders stark machte sich dieser Trend in den Wassergewinnungsgebieten bemerkbar. Neben dem allgemeinen Anstieg des Wasserverbrauchs der privaten Haushalte wurde diese Entwicklung auch durch Baumaßnahmen verursacht (Wiederaufbaumaßnahmen, U-Bahn-Bau und große Bauvorhaben). Der Ausbau der Wassergewinnungsanlagen der kommunalen Wasserwerke war im Westteil der Stadt Anfang der 70er Jahre abgeschlossen, während in Ost-Berlin zur Versorgung der neuen Großsiedlungen in Hellersdorf, Marzahn und Hohenschönhausen Mitte der 70er Jahre mit dem Ausbau des Wasserwerks Friedrichshagen begonnen wurde. Im Westteil Berlins ist bereits seit Ende der 70er Jahre ein leichter Wiederanstieg der Grundwasserstände zu beobachten. Als Ursache können eine Reihe von Gründen angegeben werden: geringere Förderung aus privaten Brunnenanlagen, geringere Entnahmen bei Bauvorhaben (geringeres Bauvolumen, Wiedereinleitungspflicht), geringeres Fördervolumen der öffentlichen Wasserwerke und nicht zuletzt gezielte künstliche Grundwasseranreicherungen (vgl. Karte 02.11). Nach der politischen Wende verringerte sich der Wasserverbrauch besonders in den östlichen Bezirken drastisch. Die Wasserwerksförderung ging dort schlagartig bis um 50 % zurück. Dadurch stieg das Grundwasser stadtweit bis in die Mitte der neunziger Jahre wieder an. Seitdem bewegt es sich auf relativ konstant auf hohem Niveau, ein weiterer Anstieg ist jedoch nicht zu verzeichnen (s. u., Kap. Datengrundlage). Vornehmlich im unmittelbaren Umfeld der Wasserwerke war Mitte der neunziger Jahre ein Wiederansteigen des Grundwassers um bis zu drei Metern zu verzeichnen. Im morphologisch tief gelegenen Urstromtal, das in Berlin die Hälfte der Landesfläche einnimmt, herrschen ohnehin geringe Flurabstände von nur wenigen Metern. Deshalb kam es in diesem Zeitraum gebietsweise durch den plötzlichen Grundwasserwiederanstieg bei nicht fachgerecht abgedichteten Kellern zu zahlreichen Vernässungsschäden. In zwei Gebieten waren die Schäden so umfangreich, dass grundwasserregulierende Maßnahmen durchgeführt wurden (Rudow, Kaulsdorf). In den Wassergewinnungsgebieten haben sich im Einzugsbereich der Brunnen der Wasserwerke dauerhafte, weitgespannte und tiefe Absenkungstrichter ausgebildet. Dort sind zudem, analog zu den innerhalb des Jahres schwankenden Fördermengen der meisten Wasserwerke, zum Teil erhebliche Schwankungen des Grundwasserspiegels zu beobachten. Schon zu Beginn des Jahrhunderts fielen im Grunewald der Riemeistersee und der Nikolassee durch die Wasserentnahmen des Werkes Beelitzhof trocken. Der Spiegel des Schlachtensees fiel um 2 m, der Spiegel der Krummen Lanke um 1 m. Zum Ausgleich wird unter Umkehrung der natürlichen Fließrichtung seit 1913 Havelwasser in die Grunewaldseen gepumpt. Die Feuchtgebiete Hundekehlefenn, Langes Luch, Riemeisterfenn sowie die Uferbereiche der Seen konnten nur durch diese Maßnahme erhalten werden. Die Absenktrichter der Brunnengalerien an der Havel wirken sich bis weit in den Grunewald aus. So sank der Grundwasserspiegel am Postfenn zwischen 1954 und 1974 um 3,5 m, am Pechsee im Grunewald zwischen 1955 und 1975 um 4,5 m. Durch die Entnahme der Brunnengalerien am Havelufer kommt es selbst in unmittelbarer Nähe der Havel zu starker Austrocknung im Wurzelraum der Pflanzen. Im Südosten Berlins sind 90 % der Feuchtgebiete um den Müggelsee in ihrem Bestand bedroht (Krumme Laake Müggelheim, Teufelsseemoor, Neue Wiesen/Kuhgraben, Mostpfuhl, Thyrn, Unterlauf Fredersdorfer Fließ). Um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen zu mildern, werden einige Feuchtgebiete durch Überstauung und Versickerung von Oberflächenwasser wieder vernäßt. Im Westteil der Stadt sind dies die Naturschutzgebiete Großer Rohrpfuhl und Teufelsbruch im Spandauer Forst und Barssee im Grunewald, im Ostteil Krumme Lake in Grünau und Schildow in Pankow. Großflächige Absenkungen ergaben sich ebenso im Bereich des Spandauer Forstes, bedingt durch die seit den 70er Jahren erheblich angestiegene Grundwasserförderung des Wasserwerkes Spandau. Mit Hilfe einer 1983 in Betrieb genommenen Grundwasseranreicherungsanlage wird durch die Versickerung von aufbereitetem Havelwasser versucht, den Grundwasserstand allmählich wieder anzuheben. Bis Mai 1987 konnte der Grundwasserspiegel im Spandauer Forst im Durchschnitt zwischen 0,5 und 2,5 m angehoben werden. Wegen der Vernässung von Kellern angrenzender Wohngebiete wurde die Grundwasseranreicherung in diesem Gebiet inzwischen wieder beschränkt. Mit der gleichzeitigen Steigerung der Fördermengen des Wasserwerks Spandau sank der Grundwasserspiegel bis 1990 wieder ab. Durch eine weitere Reduzierung der Fördermengen kam es in der Folgezeit zu einem erneuten Anstieg des Grundwassers (Abb.3). Insgesamt befand sich die Grundwasseroberfläche im Mai 2002 jedoch – wie auch in den letzten sieben Jahren – auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist der rückläufige Wasserverbrauch, der an der verringerten Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe abzulesen ist. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke stellten ihre Produktion in den Jahren von 1991 bis 1997 völlig ein: Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch. Im September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt; bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an beiden Standorten jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um laufende lokale Altlastensanierungen und Baumaßnahmen nicht zu gefährden. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 13 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2001 dagegen nur noch 220 Millionen m 3 gefördert. Der Rückgang der Grundwasserförderung der Wasserwerke in den östlichen Bezirken fiel mit über 60 % in diesem Zeitraum noch deutlich höher aus. Daraus resultierte in den Jahren 1989 bis 2000 ein stadtweiter Grundwasseranstieg, der sich am stärksten im Urstromtal in der Nähe der Förderbrunnen der Wasserwerke mit ihren tiefen Absenktrichtern auswirkte. Das Ausmaß des flächenhaften Grundwasserwiederanstieges in Berlin seit 1989 verdeutlicht Abbildung 4. Hier ist der Anstieg der Grundwasserstände von 1989 bis 2002 dargestellt. Dargestellt ist der Anstieg in den Beobachtungsrohren der Grundwassermessstellen; in den gespannten Bereichen also der Anstieg der Grundwasser-Druckfläche und nicht der tatsächlichen Grundwasser-Oberfläche. Aufgrund der geringen Datendichte auf der Barnim-Hochfläche konnte hier der Anstieg nicht dargestellt werden.

Flurabstand des Grundwassers 2005

Die Grundwasserstände in einem Ballungsgebiet wie Berlin unterliegen nicht nur naturbedingten Abhängigkeiten, wie Niederschlägen, Verdunstungen, unterirdischen Abflüssen, sondern sie werden auch durch menschliche Einwirkungen – Grundwasserentnahmen, Bebauung, Versiegelung der Oberfläche, Entwässerungsanlagen und Wiedereinleitungen – stark beeinflusst. Hauptfaktoren bei der Entnahme sind die Grundwasserförderungen der öffentlichen Wasserversorgung (vgl. Karte 02.11), private Gewinnungsanlagen und Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen. Zur Grundwasserneubildung tragen hauptsächlich Niederschläge (vgl. Karte 02.13.5), Uferfiltrat, künstliche Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwasser und Wiedereinleitung von Grundwasser im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei. In Berlin sind zwei Grundwasserstockwerke ausgebildet: Das tiefere führt Salzwasser und ist durch eine etwa 80 Meter mächtige Tonschicht von dem oberen süßwasserführenden Grundwasserstockwerk hydraulisch – mit Ausnahme lokaler Fehlstellen der Tonschicht – getrennt. Dieses etwa 150 Meter mächtige Süßwasserstockwerk, das für die Berliner Trink- und Brauchwasserversorgung genutzt wird, besteht aus einer wechselnden Abfolge von rolligen und bindigen Lockersedimenten: Sande und Kiese (rollige Schichten) bilden die Grundwasserleiter, während Tone, Schluffe, Geschiebemergel und Mudden (bindige Schichten) Grundwasserhemmer darstellen. Die Oberfläche des Grundwassers wird in Abhängigkeit von dem (meist geringen) Grundwassergefälle und der Geländemorphologie in unterschiedlichen Tiefen angetroffen (Abb. 1). Der Grundwasserflurabstand wird als lotrechter Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert. Wird der Grundwasserleiter von schlecht durchlässigen, bindigen Schichten (Grundwasserhemmern, wie z. B. Geschiebemergel) so überlagert, dass das Grundwasser nicht so hoch ansteigen kann, wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht, liegt gespanntes Grundwasser vor. In diesem Fall ist der Flurabstand als der lotrechte Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert, die von der Unterkante des grundwasserhemmenden Geschiebemergels bzw. von der Oberkante des unterlagernden Grundwasserleiters gebildet wird (Abb. 1). Die Flurabstandskarte gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung von Gebieten gleicher Flurabstandsklassen im Maßstab 1 : 50 000 (SenStadt 2006). Sie wurde auf Grundlage der Daten aus dem Zeitraum Mai 2006 berechnet. Sie hat für den jeweils oberflächennahen Grundwasserleiter mit dauerhafter Wasserführung Gültigkeit. Dies ist zumeist der in Berlin wasserwirtschaftlich genutzte Hauptgrundwasserleiter (GWL 2 nach der Gliederung von Limberg und Thierbach 2002), der im Urstromtal unbedeckt, im Bereich der Hochflächen jedoch bedeckt ist. In Ausnahmefällen wurde für die Ermittlung des Flurabstandes der GWL 1 (z. B. im Gebiet des Panketals) bzw. der GWL 4 (tertiäre Bildungen) herangezogen. Von besonderer Bedeutung sind vor allem Flächen mit geringem Flurabstand (bis etwa vier Meter). In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Deckschichten über dem Grundwasser können dort Bodenverunreinigungen besonders schnell zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen. Die Flurabstandskarte ist also eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (s. Karte 02.16). Die räumliche Überlagerung der Flurabstände mit der Beschaffenheit der geologischen Deckschichten ermöglicht die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Schutzfunktionen der Grundwasserüberdeckung. Die Kenntnis der Flurabstände ermöglicht des Weiteren eine Einschätzung, an welchen Standorten Grundwasser Einfluss auf die Vegetation hat. Der Einfluss des Grundwassers auf die Vegetation hängt von der Durchwurzelungstiefe der einzelnen Pflanze und, je nach Bodenart, vom kapillaren Aufstiegsvermögen des Grundwassers ab. Der Grenzflurabstand, bei dem Grundwasser bis zu einem gewissen Grad für Bäume nutzbar sein kann, wird für Berliner Verhältnisse im Allgemeinen mit vier Metern angegeben. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist in ihrem Wasserbedarf meist auf das Grundwasser angewiesen und benötigt einen Flurabstand von weniger als 50 cm. Entwicklung der Grundwasserstände Die Grundwasserstände sind im Stadtgebiet in vielfältiger Weise künstlich beeinflusst . Die ersten Grundwasserabsenkungen und damit die Vernichtung von Feuchtgebieten im Berliner Raum sind auf die Entwässerung von Sumpfgebieten wie z.B. dem Hopfenbruch in Wilmersdorf im 18. Jahrhundert zurückzuführen. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden durch den Ausbau von Kanälen weitere Gebiete entwässert. Das Grundwasser wurde dann durch die verstärkte Nutzung als Trink- und Brauchwasser, durch Wasserhaltungen bei Baumaßnahmen sowie durch Einschränkung der Grundwasserneubildungsrate infolge der Versiegelung des Bodens weiter abgesenkt bzw. starken periodischen Schwankungen mit Amplituden bis zu 10 Meter am Standort unterworfen. Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts unterlag der Grundwasserstand weitgehend nur den durch die Niederschläge hervorgerufenen natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen. Ab 1890 bis zum Zweiten Weltkrieg prägten dann der steigende Wassergebrauch der rasch wachsenden Stadt sowie Grundwasserhaltungen das Grundwassergeschehen. Große Grundwasserhaltungen für den U- und S-Bahnbau (Alexanderplatz) sowie andere Großbauten senkten das Grundwasser in der Innenstadt flächenhaft über längere Zeiträume um bis zu acht Meter ab. Durch den Zusammenbruch der Wasserversorgung am Ende des Krieges erreichte das Grundwasser fast wieder die natürlichen Verhältnisse (Abb. 2). In der Folgezeit, von Anfang der 1950er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre, wurde das Grundwasser durch steigende Entnahmen erneut kontinuierlich und großflächig abgesenkt . Besonders stark machte sich dieser Trend in den Wassergewinnungsgebieten bemerkbar. Neben dem allgemeinen Anstieg des Wassergebrauchs der privaten Haushalte wurde diese Entwicklung auch durch Baumaßnahmen verursacht (Wiederaufbaumaßnahmen, U-Bahn-Bau und große Bauvorhaben). Der Ausbau der Wassergewinnungsanlagen der kommunalen Wasserwerke war im Westteil der Stadt Anfang der 1970er Jahre abgeschlossen, während in Ost-Berlin zur Versorgung der neuen Großsiedlungen in Hellersdorf, Marzahn und Hohenschönhausen Mitte der 1970er Jahre mit dem Ausbau des Wasserwerks Friedrichshagen begonnen wurde. In den Wassergewinnungsgebieten haben sich im Einzugsbereich der Brunnen der Wasserwerke dauerhafte, weitgespannte und tiefe Absenkungstrichter ausgebildet. Dort sind zudem, analog zu den innerhalb des Jahres schwankenden Fördermengen der meisten Wasserwerke, zum Teil erhebliche Schwankungen der Grundwasserstände zu beobachten. Schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts fielen im Grunewald der Riemeistersee und der Nikolassee durch die Wasserentnahmen des Werkes Beelitzhof trocken. Der Spiegel des Schlachtensees fiel um 2 Meter, der Spiegel der Krummen Lanke um 1 Meter. Zum Ausgleich wird unter Umkehrung der natürlichen Fließrichtung seit 1913 Havelwasser in die Grunewaldseen gepumpt. Die Feuchtgebiete Hundekehlefenn, Langes Luch, Riemeisterfenn sowie die Uferbereiche der Seen konnten nur durch diese Maßnahme erhalten werden. Die Absenktrichter der Brunnengalerien an der Havel wirken sich bis weit in den Grunewald aus. So sank der Grundwasserstand am Postfenn zwischen 1954 und 1974 um 3,5 m, am Pechsee im Grunewald zwischen 1955 und 1975 um 4,5 m. Durch die Entnahme der Brunnengalerien am Havelufer kommt es selbst in unmittelbarer Nähe der Havel zu starker Austrocknung im Wurzelraum der Pflanzen. Im Südosten Berlins sind 90 % der Feuchtgebiete um den Müggelsee in ihrem Bestand bedroht (Krumme Laake Müggelheim, Teufelsseemoor, Neue Wiesen/Kuhgraben, Mostpfuhl, Thyrn, Unterlauf Fredersdorfer Fließ). Um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen zu mildern, werden einige Feuchtgebiete durch Überstauung und Versickerung von Oberflächenwasser wieder vernässt. Im Westteil der Stadt sind dies die Naturschutzgebiete Großer Rohrpfuhl und Teufelsbruch im Spandauer Forst und Barssee im Grunewald, im Ostteil Krumme Lake in Grünau und Schildow in Pankow. Großflächige Absenkungen ergaben sich ebenso im Bereich des Spandauer Forstes, bedingt durch die seit den 1970er Jahren erheblich angestiegene Grundwasserförderung des Wasserwerkes Spandau. Mit Hilfe einer 1983 in Betrieb genommenen Grundwasseranreicherungsanlage wird durch die Versickerung von aufbereitetem Havelwasser versucht, den Grundwasserstand allmählich wieder anzuheben. Bis Mai 1987 konnte der Grundwasserstand im Spandauer Forst im Durchschnitt zwischen 0,5 und 2,5 m angehoben werden. Wegen der Vernässung von Kellern angrenzender Wohngebiete wurde die Grundwasseranreicherung in diesem Gebiet inzwischen wieder beschränkt. Mit der gleichzeitigen Steigerung der Fördermengen des Wasserwerks Spandau sank der Grundwasserstand bis 1990 wieder ab. Durch eine weitere Reduzierung der Fördermengen kam es in der Folgezeit zu einem erneuten Anstieg des Grundwassers (Abb. 3). Generell ist im Westteil Berlins bereits seit Ende der 1980er Jahre ein Wiederanstieg der Grundwasserstände zu beobachten. Ursache dafür waren in erster Linie drei gegensteuernde Maßnahmen wider den sinkenden Grundwassertrend: Die Erhöhung der künstlichen Grundwasseranreicherung durch gereinigtes Oberflächenwasser in wasserwerksnahen Gebieten (Spandau, Tegel und Jungfernheide) führte zu geringeren Absenkungsbeträgen (vgl. Karte 02.11). Die Wiedereinleitpflicht bei Grundwasserhaltungsmaßnahmen bei großen Baumaßnahmen führte zu einer geringeren Belastung des Grundwasserhaushalts. Die Einführung des Grundwasserentnahmeentgelts bewirkte einen sparsameren Umgang mit der Ressource Grundwasser. Insgesamt befand sich die Grundwasseroberfläche im Mai 2006 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist der rückläufige Wassergebrauch, der an der verringerten Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe seit der politischen Wende 1989 – besonders in den östlichen Bezirken – abzulesen ist. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke stellten ihre Produktion in den Jahren von 1991 bis 1997 völlig ein: Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch. Dadurch stiegen die Grundwasserstände stadtweit bis in die Mitte der 1990er Jahre wieder an. Es kam in diesem Zeitraum gebietsweise durch den plötzlichen Grundwasserwiederanstieg bei nicht fachgerecht abgedichteten Kellern zu zahlreichen Vernässungsschäden. In zwei Gebieten waren die Schäden so umfangreich, dass grundwasserregulierende Maßnahmen durchgeführt werden mussten (Rudow, Kaulsdorf). Im September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt; bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird am Standort Johannisthal jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um laufende lokale Altlastensanierungen und Baumaßnahmen nicht zu gefährden. Am Standort Jungfernheide wird seit Januar 2006 die Grundwasserhaltung von der Siemens AG zum Schutz ihrer Gebäude betrieben. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 17 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2006 dagegen nur noch 218 Millionen m 3 gefördert. Der Rückgang der Grundwasserförderung der Wasserwerke in den östlichen Bezirken fiel mit über 60 % in diesem Zeitraum noch deutlich höher aus. Daraus resultierte in den Jahren seit 1989 ein stadtweiter Grundwasseranstieg, der sich am stärksten im Urstromtal in der Nähe der Förderbrunnen der Wasserwerke mit ihren tiefen Absenktrichtern auswirkte. Das Ausmaß des flächenhaften Grundwasserwiederanstieges in Berlin seit 1989 verdeutlicht Abbildung 4. Hier ist der Anstieg der Grundwasserstände von 1989 bis 2002 dargestellt. Dargestellt ist der Grundwasseranstieg nur im Urstromtal, da er hier für die Gebäude auf Grund des geringen Flurabstandes relevant ist. Auf den Hochflächen herrschen höhere Flurabstände.

Flurabstand des Grundwassers 2006

Die Grundwasserstände in einem Ballungsgebiet wie Berlin unterliegen nicht nur naturbedingten Abhängigkeiten, wie Niederschlägen, Verdunstungen, unterirdischen Abflüssen, sondern sie werden auch durch menschliche Einwirkungen – Grundwasserentnahmen, Bebauung, Versiegelung der Oberfläche, Entwässerungsanlagen und Wiedereinleitungen – stark beeinflusst. Hauptfaktoren bei der Entnahme sind die Grundwasserförderungen der öffentlichen Wasserversorgung (vgl. Karte 02.11), private Gewinnungsanlagen und Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen. Zur Grundwasserneubildung tragen hauptsächlich Niederschläge (vgl. Karte 02.13.5), Uferfiltrat, künstliche Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwasser und Wiedereinleitung von Grundwasser im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei. In Berlin sind zwei Grundwasserstockwerke ausgebildet: Das tiefere führt Salzwasser und ist durch eine etwa 80 Meter mächtige Tonschicht von dem oberen süßwasserführenden Grundwasserstockwerk hydraulisch – mit Ausnahme lokaler Fehlstellen der Tonschicht – getrennt. Dieses etwa 150 Meter mächtige Süßwasserstockwerk, das für die Berliner Trink- und Brauchwasserversorgung genutzt wird, besteht aus einer wechselnden Abfolge von rolligen und bindigen Lockersedimenten: Sande und Kiese (rollige Schichten) bilden die Grundwasserleiter, während Tone, Schluffe, Geschiebemergel und Mudden (bindige Schichten) Grundwasserhemmer darstellen. Die Oberfläche des Grundwassers wird in Abhängigkeit von dem (meist geringen) Grundwassergefälle und der Geländemorphologie in unterschiedlichen Tiefen angetroffen (Abb. 1). Der Grundwasserflurabstand wird als lotrechter Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert. Wird der Grundwasserleiter von schlecht durchlässigen, bindigen Schichten (Grundwasserhemmern, wie z. B. Geschiebemergel) so überlagert, dass das Grundwasser nicht so hoch ansteigen kann, wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht, liegt gespanntes Grundwasser vor. In diesem Fall ist der Flurabstand als der lotrechte Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert, die von der Unterkante des grundwasserhemmenden Geschiebemergels bzw. von der Oberkante des unterlagernden Grundwasserleiters gebildet wird (Abb. 1). Die Flurabstandskarte gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung von Gebieten gleicher Flurabstandsklassen im Maßstab 1 : 50 000 (SenStadt 2006). Sie wurde auf Grundlage der Daten aus dem Zeitraum Mai 2006 berechnet. Sie hat für den jeweils oberflächennahen Grundwasserleiter mit dauerhafter Wasserführung Gültigkeit. Dies ist zumeist der in Berlin wasserwirtschaftlich genutzte Hauptgrundwasserleiter (GWL 2 nach der Gliederung von Limberg und Thierbach 2002), der im Urstromtal unbedeckt, im Bereich der Hochflächen jedoch bedeckt ist. In Ausnahmefällen wurde für die Ermittlung des Flurabstandes der GWL 1 (z. B. im Gebiet des Panketals) bzw. der GWL 4 (tertiäre Bildungen) herangezogen. Von besonderer Bedeutung sind vor allem Flächen mit geringem Flurabstand (bis etwa vier Meter). In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Deckschichten über dem Grundwasser können dort Bodenverunreinigungen besonders schnell zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen. Die Flurabstandskarte ist also eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (s. Karte 02.16). Die räumliche Überlagerung der Flurabstände mit der Beschaffenheit der geologischen Deckschichten ermöglicht die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Schutzfunktionen der Grundwasserüberdeckung. Die Kenntnis der Flurabstände ermöglicht des Weiteren eine Einschätzung, an welchen Standorten Grundwasser Einfluss auf die Vegetation hat. Der Einfluss des Grundwassers auf die Vegetation hängt von der Durchwurzelungstiefe der einzelnen Pflanze und, je nach Bodenart, vom kapillaren Aufstiegsvermögen des Grundwassers ab. Der Grenzflurabstand, bei dem Grundwasser bis zu einem gewissen Grad für Bäume nutzbar sein kann, wird für Berliner Verhältnisse im Allgemeinen mit vier Metern angegeben. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist in ihrem Wasserbedarf meist auf das Grundwasser angewiesen und benötigt einen Flurabstand von weniger als 50 cm. Entwicklung der Grundwasserstände Die Grundwasserstände sind im Stadtgebiet in vielfältiger Weise künstlich beeinflusst . Die ersten Grundwasserabsenkungen und damit die Vernichtung von Feuchtgebieten im Berliner Raum sind auf die Entwässerung von Sumpfgebieten wie z.B. dem Hopfenbruch in Wilmersdorf im 18. Jahrhundert zurückzuführen. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden durch den Ausbau von Kanälen weitere Gebiete entwässert. Das Grundwasser wurde dann durch die verstärkte Nutzung als Trink- und Brauchwasser, durch Wasserhaltungen bei Baumaßnahmen sowie durch Einschränkung der Grundwasserneubildungsrate infolge der Versiegelung des Bodens weiter abgesenkt bzw. starken periodischen Schwankungen mit Amplituden bis zu 10 Meter am Standort unterworfen. Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts unterlag der Grundwasserstand weitgehend nur den durch die Niederschläge hervorgerufenen natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen. Ab 1890 bis zum Zweiten Weltkrieg prägten dann der steigende Wassergebrauch der rasch wachsenden Stadt sowie Grundwasserhaltungen das Grundwassergeschehen. Große Grundwasserhaltungen für den U- und S-Bahnbau (Alexanderplatz) sowie andere Großbauten senkten das Grundwasser in der Innenstadt flächenhaft über längere Zeiträume um bis zu acht Meter ab. Durch den Zusammenbruch der Wasserversorgung am Ende des Krieges erreichte das Grundwasser fast wieder die natürlichen Verhältnisse (Abb. 2). In der Folgezeit, von Anfang der 1950er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre, wurde das Grundwasser durch steigende Entnahmen erneut kontinuierlich und großflächig abgesenkt . Besonders stark machte sich dieser Trend in den Wassergewinnungsgebieten bemerkbar. Neben dem allgemeinen Anstieg des Wassergebrauchs der privaten Haushalte wurde diese Entwicklung auch durch Baumaßnahmen verursacht (Wiederaufbaumaßnahmen, U-Bahn-Bau und große Bauvorhaben). Der Ausbau der Wassergewinnungsanlagen der kommunalen Wasserwerke war im Westteil der Stadt Anfang der 1970er Jahre abgeschlossen, während in Ost-Berlin zur Versorgung der neuen Großsiedlungen in Hellersdorf, Marzahn und Hohenschönhausen Mitte der 1970er Jahre mit dem Ausbau des Wasserwerks Friedrichshagen begonnen wurde. In den Wassergewinnungsgebieten haben sich im Einzugsbereich der Brunnen der Wasserwerke dauerhafte, weitgespannte und tiefe Absenkungstrichter ausgebildet. Dort sind zudem, analog zu den innerhalb des Jahres schwankenden Fördermengen der meisten Wasserwerke, zum Teil erhebliche Schwankungen der Grundwasserstände zu beobachten. Schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts fielen im Grunewald der Riemeistersee und der Nikolassee durch die Wasserentnahmen des Werkes Beelitzhof trocken. Der Spiegel des Schlachtensees fiel um 2 Meter, der Spiegel der Krummen Lanke um 1 Meter. Zum Ausgleich wird unter Umkehrung der natürlichen Fließrichtung seit 1913 Havelwasser in die Grunewaldseen gepumpt. Die Feuchtgebiete Hundekehlefenn, Langes Luch, Riemeisterfenn sowie die Uferbereiche der Seen konnten nur durch diese Maßnahme erhalten werden. Die Absenktrichter der Brunnengalerien an der Havel wirken sich bis weit in den Grunewald aus. So sank der Grundwasserstand am Postfenn zwischen 1954 und 1974 um 3,5 m, am Pechsee im Grunewald zwischen 1955 und 1975 um 4,5 m. Durch die Entnahme der Brunnengalerien am Havelufer kommt es selbst in unmittelbarer Nähe der Havel zu starker Austrocknung im Wurzelraum der Pflanzen. Im Südosten Berlins sind 90 % der Feuchtgebiete um den Müggelsee in ihrem Bestand bedroht (Krumme Laake Müggelheim, Teufelsseemoor, Neue Wiesen/Kuhgraben, Mostpfuhl, Thyrn, Unterlauf Fredersdorfer Fließ). Um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen zu mildern, werden einige Feuchtgebiete durch Überstauung und Versickerung von Oberflächenwasser wieder vernässt. Im Westteil der Stadt sind dies die Naturschutzgebiete Großer Rohrpfuhl und Teufelsbruch im Spandauer Forst und Barssee im Grunewald, im Ostteil Krumme Lake in Grünau und Schildow in Pankow. Großflächige Absenkungen ergaben sich ebenso im Bereich des Spandauer Forstes, bedingt durch die seit den 1970er Jahren erheblich angestiegene Grundwasserförderung des Wasserwerkes Spandau. Mit Hilfe einer 1983 in Betrieb genommenen Grundwasseranreicherungsanlage wird durch die Versickerung von aufbereitetem Havelwasser versucht, den Grundwasserstand allmählich wieder anzuheben. Bis Mai 1987 konnte der Grundwasserstand im Spandauer Forst im Durchschnitt zwischen 0,5 und 2,5 m angehoben werden. Wegen der Vernässung von Kellern angrenzender Wohngebiete wurde die Grundwasseranreicherung in diesem Gebiet inzwischen wieder beschränkt. Mit der gleichzeitigen Steigerung der Fördermengen des Wasserwerks Spandau sank der Grundwasserstand bis 1990 wieder ab. Durch eine weitere Reduzierung der Fördermengen kam es in der Folgezeit zu einem erneuten Anstieg des Grundwassers (Abb. 3). Generell ist im Westteil Berlins bereits seit Ende der 1980er Jahre ein Wiederanstieg der Grundwasserstände zu beobachten. Ursache dafür waren in erster Linie drei gegensteuernde Maßnahmen wider den sinkenden Grundwassertrend: Die Erhöhung der künstlichen Grundwasseranreicherung durch gereinigtes Oberflächenwasser in wasserwerksnahen Gebieten (Spandau, Tegel und Jungfernheide) führte zu geringeren Absenkungsbeträgen (vgl. Karte 02.11). Die Wiedereinleitpflicht bei Grundwasserhaltungsmaßnahmen bei großen Baumaßnahmen führte zu einer geringeren Belastung des Grundwasserhaushalts. Die Einführung des Grundwasserentnahmeentgelts bewirkte einen sparsameren Umgang mit der Ressource Grundwasser. Insgesamt befand sich die Grundwasseroberfläche im Mai 2006 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist der rückläufige Wassergebrauch, der an der verringerten Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe seit der politischen Wende 1989 – besonders in den östlichen Bezirken – abzulesen ist. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke stellten ihre Produktion in den Jahren von 1991 bis 1997 völlig ein: Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch. Dadurch stiegen die Grundwasserstände stadtweit bis in die Mitte der 1990er Jahre wieder an. Es kam in diesem Zeitraum gebietsweise durch den plötzlichen Grundwasserwiederanstieg bei nicht fachgerecht abgedichteten Kellern zu zahlreichen Vernässungsschäden. In zwei Gebieten waren die Schäden so umfangreich, dass grundwasserregulierende Maßnahmen durchgeführt werden mussten (Rudow, Kaulsdorf). Im September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt; bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird am Standort Johannisthal jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um laufende lokale Altlastensanierungen und Baumaßnahmen nicht zu gefährden. Am Standort Jungfernheide wird seit Januar 2006 die Grundwasserhaltung von der Siemens AG zum Schutz ihrer Gebäude betrieben. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 17 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2006 dagegen nur noch 218 Millionen m 3 gefördert. Der Rückgang der Grundwasserförderung der Wasserwerke in den östlichen Bezirken fiel mit über 60 % in diesem Zeitraum noch deutlich höher aus. Daraus resultierte in den Jahren seit 1989 ein stadtweiter Grundwasseranstieg, der sich am stärksten im Urstromtal in der Nähe der Förderbrunnen der Wasserwerke mit ihren tiefen Absenktrichtern auswirkte. Das Ausmaß des flächenhaften Grundwasserwiederanstieges in Berlin seit 1989 verdeutlicht Abbildung 4. Hier ist der Anstieg der Grundwasserstände von 1989 bis 2002 dargestellt. Dargestellt ist der Grundwasseranstieg nur im Urstromtal, da er hier für die Gebäude auf Grund des geringen Flurabstandes relevant ist. Auf den Hochflächen herrschen höhere Flurabstände.

Makromycetenflora von Alnus (Erle) in der Schweiz

Langzeitprojekt zur Erfassung der Biodiversitaet und Oekologie der an Erlen (Alnus incana, Alnus viridis) gebundenen Makromycetes (Symbionten, Parasiten, Saprobe). Untersuchungsgebiet in Graubuenden und Tessin. Parameter: Biomonitoring, Evaluation bezueglich Einsatz als Bioindikatoren (Grundwassersenkung, Biotopveraenderungen durch forstwirtschaftliche Eingriffe). Artenliste, Fluktuation und Produktivitaet pro Saison und ueber mehrere Jahre. Erlenwald: Refugium fuer zahlreiche, in der Roten Liste der Makromycetes gefuehrten Pilzarten.

Grundwasserbenutzung beim BV „Neubau eines Wohngebäudes“ auf dem Grundstück Prinzessinnenstraße 29 in 10969 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 1.100 m². Insgesamt werden ca. 153.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

LSG Möckern-Magdeburgerforth Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG erfaßt einen Ausschnitt des Südlichen Landrückens im westlichen Fläming zwischen Burg und Loburg. Es erstreckt sich größtenteils im Landkreis Jerichower Land, ragt aber im Süden in den Landkreis Anhalt-Zerbst hinein. Das LSG repräsentiert die Landschaftseinheit Burger Vorfläming, kleine Teile gehören zu den Landschaftseinheiten Hochflämig und Zerbster Ackerland. Das Gebiet ist eine hügelige Landschaft. Die höchste Erhebung ist der Thümerberg bei Lübars mit 107 m über NN. An der Nordgrenze im Übergang zum Fiener Bruch fällt es bis auf 40 m über NN ab. Das Gebiet ist mit zahlreichen Mulden, Muldentälchen, Quellmulden und Talniederungen ausgestattet. Es weist mit etwa 50% eine hohe Waldbestockung auf. Dabei überwiegen wenig strukturierte Kiefernforste, in die bei Räckendorf, Lübars, Wüstenjerichow, Magdeburgerforth und Loburg Laub- und Mischwaldbestände aus Stiel-Eiche, Hänge-Birke und teils auch Rot-Buche eingestreut sind. In den feuchten Quellmulden stocken Erlen-Bruchwälder, teilweise auch Birken-Bruchwälder mit Moor-Birken sowie Erlen- und Kiefernanteilen. In den Bachauen befinden sich ausgedehnte Grünländer, die meistens intensiv, auch durch Beweidung, genutzt werden. In den Niederungen von Ihle, Ehle, Gloine und Dreibach sind Restvorkommen von Erlenbruchwäldern anzutreffen. Das LSG schließt aber auch große Ackerflächen ein, auf denen vorwiegend Getreide und Kartoffeln sowie Mais und Raps angebaut werden. Stellenweise werden die durch die Feldflur führenden Wege durch verwilderte Obstbaumbestände, vorwiegend Pflaumen, gesäumt. Während der mittleren Steinzeit gelangten die Sammler, Jäger und Fischer auf der Suche nach Nahrung am Fiener Bruch entlang nach Osten, wo sie die Talsandinseln aufsuchten. Funde der mesolithischen Bevölkerung ließen sich nicht weit vom LSG entfernt bei Fienerode nachweisen, doch sind aus dieser Zeit auch Funde aus Klein Lübars bekannt. Die frühesten Bauern der Linienbandkeramikkultur bewirtschafteten die Schwarzerdeböden und waren auf dem Gebiet des LSG nicht anzutreffen. Dies gilt auch für die jüngeren Perioden der Jungsteinzeit, wobei die Vertreter der Trichterbecherkultur während der mittleren Jungsteinzeit bis nahe an Möckern heranrückten. Sie errichteten aus riesigen eiszeitlichen Geschieben ihren Toten Großsteingräber, von denen um 1800 östlich der Elbe noch insgesamt 37 Anlagen vorhanden waren. Davon ist nur noch das Grab von Gehrden erhalten. Großsteingräber standen aber einstmals auch am westlichen Rand des LSG bei Tryppehna, Wallwitz, Vehlitz und Ziepel. Wie die einzelnen im LSG gefundenen Steingeräte zu beurteilen sind, entzieht sich noch der Kenntnis. Vermutlich nutzten die Siedler damals die Waldgebiete als Wirtschaftsraum. Während der Bronzezeit zeichneten sich Besiedlungsschwerpunkte um Grabow und Tuchheim ab. In Tuchheim ist aus der Bronzezeit eine Befestigung belegt, die einen Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete. Von dort aus drangen Siedler flußaufwärts vor. Die Siedlungsdichte war aber vergleichsweise gering. Dies trifft auch für die frühe Eisenzeit zu. Die Besiedlung verlagerte sich von Tuchheim westwärts nach Gladau und Hohenseeden, wo sich eine Befestigung der frühen Eisenzeit befand. Während der jüngeren Eisenzeit nahm die Siedlungsdichte vor allem im Raum um Grabow zu. Aus der römischen Kaiserzeit sind Siedlungen aus der Umgebung von Grabow und Möckern bekannt; östlich dieser Linie sind Spuren der Besiedlung selten. Aus der Völkerwanderungszeit gibt es keine Funde. Für das Frühmittelalter führt der Mitteldeutsche Heimatatlas eine geschlossene Walddecke an, die nur wenige Lücken für eine Besiedlung bei Möckern und am Oberlauf der Ihle bei Lübars freiläßt, von wo slawische Funde bekannt sind. Das Gebiet zählte zum Siedlungsgebiet der Liutizen, an die noch die slawischen Ortsnamen erinnern. Für die Orte Gladau, Grabow, Möckern, Lüttgenziatz und Tuchheim sind für das 10. Jahrhundert Burgwarde urkundlich bezeugt. Zu diesen gehörten die zu Diensten verpflichteten Bewohner der umliegenden slawischen Dörfer. Im 12. Jahrhundert wurden verstärkt deutsche Bauern ins Land geholt, um durch Rodungen neue Äcker zu gewinnen. Unter Erzbischof Wichmann wurden zudem Flamen in das Fiener Bruch gebracht, um nach Holländer Sitte das Land zu entwässern und urbar zu machen. Wie im gesamten Fläming wechselten im Verlauf der Besiedlung auch im Gebiet des LSG Perioden der Waldentwicklung mit denen der Waldrodung und nachfolgender landwirtschaftlichen Nutzung. Mehrere Wüstungen künden vom wechselvollen Verlauf der Besiedlung des Gebietes. Charakteristisch für das Gebiet sind die zahlreichen Gutsparke aus dem 19. Jahrhundert, von denen zum Beispiel die Parke Möckern und Brandenstein zu nennen sind. In der heutigen Zeit stehen die land- und die forstwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund, die vor allem in der zurückliegenden Zeit intensiv betrieben wurden. Im Gebiet befinden sich vorwiegend kleinere ländliche Siedlungen mit bis zu 800 Einwohnern, lediglich Möckern und Loburg sind Kleinstädte mit 6 000 bis 7 000 Einwohnern. Die Wälder werden zunehmend von Erholungsuchenden auf Wochenendausflügen beziehungsweise von Pilzsammlern aufgesucht. Einige Fischteiche bei Lochow, Wüstenjerichow und Hohenziatz wurden zumindest in der Vergangenheit für die Fischproduktion genutzt. Das Gewässer bei Bomsdorf wurde als Kleinspeicher künstlich angelegt und zeichnet sich heute durch eine reiche Vogelwelt aus. Das LSG reicht von den lehmigen und sandigen Platten des nördlichen Vorfläming über die sandigen Endmoränen der Fläminghochfläche bis in die Ehle-Niederung im Süden, die bereits Teil des Leitzkauer Hügellandes ist. Der nördliche Vorfläming beinhaltet die Burger Geschiebelehm-Platten im Norden, an die sich die sandige Endmoräne der Schermen-Buckauer Eisrandlage und die Reesdorfer Niederung nach Süden anschließen. An die Reesdorfer Niederung grenzt die sandige Endmoränenlandschaft der Fläminghochfläche mit deutlichem Anstieg. Diese beinhaltet die Ihle-Niederung, auf die nach Süden die Hohenlobbeser Endmoräne folgt. Die südliche Grenze wird durch die Ehle-Niederung gebildet. Die Endmoränenzüge wurden während der Wartheeiszeit gebildet. Die Schermen-Buckauer Randlage verläuft von Schermen über den Galgenberg bei Grabow, den Kellerberg bei Ziegelsdorf, den Galgen- und Weinberg bei Krüssau und die Eichberge bei Magdeburgerforth bis Dreetzen und Buckau; die Hohenlobbeser Endmoräne von Möser über Stegelitz und Lübars bis Belzig. Sie bildet die Wasserscheide. Damit zeigt das LSG einen reichgegliederten Querschnitt durch eine Region pleistozäner Landschaften. Weiterhin befinden sich hier zwei erwähnenswerte geologische Naturdenkmale: die Findlinge „Wetterstein“ bei Waldrogäsen in der Nähe der Autobahn und die „Heimchensteine“ bei Klein-Lübars am Weg Hohenziatz-Glinike. Die Schichtenfolge besteht aus 30 bis 90 m, in Rinnen bis über 150 m mächtigen, quartären Sedimenten über tertiären Quarz-, Glaukonit- und Glimmersanden. In einer tiefen Erosionsrinne zwischen Theeßen und Wendgräben bei Loburg lagern die quartären Sedimente über Rupelton. Entsprechend der Verbreitung der warthezeitlichen bis holozänen Sedimente finden sich die folgenden Böden im LSG: Braunerde-Fahlerden, erodierte oder podsolige Braunerde-Fahlerden, lokal und insgesamt gering verbreitet pseudovergleyte Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus lehmigem Geschiebedecksand über Geschiebelehm; Pseudogley-Tschernoseme bis Humuspseudogleye aus Geschiebedecksand bis Decklehm über Geschiebemergel in der Ehle-Niederung; Braunerden aus lehmigem Geschiebedecksand bis Lößsand über Bändersand in den Randlagen der Geschiebelehmplatten; Acker- und Sauerbraunerden, podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand; Regosole bis Podsole aus Dünensand. Gley-Braunerden, Gleye, Anmoorgleye und Moorböden sind in den Niederungen ausgebildet. In der Reesdorfer Niederung haben sich durch die Grundwasserabsenkung verbreitet eisenreiche Gleye und Anmoorgleye entwickelt. Das Grundwasser steht teilweise oberflächennah an und ist infolge der sandigen Deckschichten gegenüber Kontaminationen gefährdet, teilweise stehen Grundwasserleiter mit reicher Wasserführung in größerer Tiefe an. Einige Talniederungen des Gebietes werden von Niederungsbächen wie Ihle, Abschnitten der Ehle, Gloine, Großem Mühlenbach und Ringelsdorfer Bach durchflossen. Außer der Ehle, die direkt zur Elbe fließt, entwässern die anderen Bäche nach Norden über den Elbe-Havel-Kanal in die Elbe. An den Grenzen zwischen der Grundmoräne und den ihr auflagernden Endmoränen sind Quellaustritte zu finden, die entsprechend des Standortes auch Quellmoore bilden. Stehende Gewässer sind im Gebiet nur in geringer Zahl und geringer Größe anzutreffen, sie sind überwiegend durch Anstau von Wasserläufen künstlich entstanden. Das Klima des Vorflämings ist mit 480-560 mm Jahresniederschlag recht trocken und mit 8,2°C mittlerer Jahrestemperatur und einem Julimittel von 17,5°C gegenüber dem übrigen Fläming geringfügig thermisch begünstigt. Mit mittleren Januartemperaturen von 0°C bis -1°C wird es durch mäßig kalte Winter charakterisiert. Die potentiell natürliche Vegetation des Gebietes wird geprägt durch die feuchten Pfeifengras-Birken-Eichenwälder und Geißblatt-Stieleichen-Hainbuchenwälder sowie durch die grundwasserferneren Straußgras-Eichenwälder und ärmere lindenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder. Im Bereich des Flämings sind Schattenblümchen-Buchenwälder vorherrschend. Gegenwärtig werden die trockenen Standorte überwiegend von artenarmen Kiefernforsten eingenommen, deren Krautschicht weitestgehend vom Land-Reitgras gebildet wird. Wenige offene Stellen sind von kleinflächigen Magerrasen mit Gemeiner Grasnelke, Kleinem Sauerampfer, Zypressen-Wolfsmilch, Berg-Jasione und Silber-Fingerkraut bestanden. Auf feuchteren Standorten stocken bodensaure Buchenwälder aus Rot-Buchen mit Stiel-Eichen und Hänge-Birken, an lichteren Stellen mit Wald-Wachtelweizen sowie auch mesophile Eichenwälder aus Stiel-Eichen. Teilweise stark entwässerte Birken-Bruchwälder aus Moor-Birke mit Faulbaum, Heidelbeere, Kleinblütigem Springkraut, Gemeinem Frauenfarn und Wald-Sauerklee zeigen inmitten umgebender Kiefernforste nasse Standorte an. In den feuchten Bachauen finden sich Erlen-Bruchwälder aus Schwarz-Erle mit Winkel-Segge und Pfeifengras oder bachbegleitende Erlenbestände sowie Feuchtwiesen mit Sumpf-Kratzdistel, Flatter-Binse, Scharfem Hahnenfuß, Bertram-Schafgarbe, Schlank-Segge, Echtem Mädesüß, Wald-Simse und Sumpf-Storchschnabel. Kleine Stillgewässer weisen geringmächtige Röhrichte aus Schilf und Breitblättrigem Rohrkolben mit Ufer-Wolfstrapp, Schwarzfrüchtigem Zweizahn, Gemeinem Blutweiderich und Sumpf-Hornklee auf. An besonderen Arten werden Maiglöckchen bei Räckendorf und bei Schopsdorf, Gemeiner Wacholder bei Pabsdorf und bei Räckendorf, Königsfarn bei Pabsdorf, Märzenbecher und Sumpf-Porst in der Kienlake bei Brandenstein, Sumpf-Calla und Sprossender Bärlapp genannt, die teilweise aktueller Bestätigung bedürfen. In den Waldgebieten leben Rothirsch, Reh, Wildschwein, Rotfuchs und Dachs. Das Artenspektrum der Kleinsäuger und Fledermäuse ist nur teilweise bekannt. Von den Vogelarten sind Mäusebussard, Habicht, Sperber, Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke, Waldohreule, Schwarz- und Buntspecht, Ringeltaube, Amsel, Singdrossel, Kohl-, Blau- sowie Haubenmeise, Kleiber, Buchfink, Fitis und Star als typische Vertreter zu nennen. Die Hohltaube kommt vereinzelt in den Buchenwäldern vor. Auch Einzelvorkommen vom Schwarzstorch sind bekannt. Der Fischadler ist seit 1992 Brutvogel. Auf den Feuchtwiesen kommen selten Bekassine und Wiesenpieper vor, in den lichteren Bruchwäldern wurde der Kranich festgestellt. In der Feldflur sind Feldlerche und Goldammer, in Gebieten mit Gebüschen und Hecken auch Neuntöter vertreten. Im nördlichen Bereich westlich von Tuchheim halten die Großtrappen aus dem Fiener Bruch regelmäßig ihren Wintereinstand. Es ist das derzeit stabilste Großtrappeneinstandsgebiet Sachsen-Anhalts. In den recht naturnah erhaltenen Fließgewässern Ihle, Ehle, Gloine und Ringelsdorfer Bach lebt eine typische Fischfauna mit Bachforelle, Schmerle und Dreistachligem Stichling, hier wird auch vereinzelt der Eisvogel angetroffen, an der Ihle auch die Gebirgsstelze. Eine Graureiherkolonie befindet sich bei Wüstenjerichow. In den feuchten Erlenbeständen der Bachtäler kommt der Moorfrosch vor. Die unterschiedlichen Lebensräume werden von einer artenreichen Wirbellosenfauna bewohnt. Insbesondere auf den Wiesen leben zahlreiche Tagfalterarten wie Schwalbenschwanz, Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs, Damebrett, Großes Ochsenauge und diverse Weißlinge und Bläulinge sowie Heuschreckenarten, auf den Magerrasen auch die Blauflügelige Ödlandschrecke. Auf einigen Feuchtwiesen lebt die markante Wespenspinne und in den trockenen Landreitgras-Beständen wurde die einzige Giftspinne Mitteleuropas, die Dornfingerspinne, gefunden. Das Entwicklungsziel für dieses LSG besteht in der Erhaltung einer harmonischen, ländlich geprägten Kulturlandschaft mit einem vielseitigen Landschaftsmosaik aus Wald, Grünland, Acker und Fließgewässern. Die Wälder werden nachhaltig genutzt, ihre ökologische Funktion ist zu erhalten und zu verbessern. Dazu könnten entsprechend der differenzierten Standortverhältnisse vorhandene Kiefern- und Laubwaldforste in naturnahe Laubwaldbestände, insbesondere in Traubeneichen- und Stieleichen-Hainbuchen-Wälder, Rotbuchen-Wälder, Erlen-Eschen-Wälder, Erlen- und Birken-Bruchwälder, schrittweise umgewandelt werden. Die Quellmoor- und Bruchwaldbereiche wären dadurch zu sichern, daß jegliche weitere Entwässerungen verhindert und ehemals durchgeführte Entwässerungsmaßnahmen wieder rückgängig gemacht werden. Der Grünlandanteil ist zu erhalten und nach Möglichkeit zu vergrößern. Hierbei sind besonders die feuchten Wiesen, das heißt Sumpfdotterblumen- und Pfeifengraswiesen, sowie die nährstoffarmen, trockenen Wiesen, die Magerrasen, zu bevorzugen. Die Grünlandbewirtschaftung sollte schrittweise extensiviert werden. Auch die Ackerwirtschaft sollte den ökologischen Belangen Rechnung tragen. Die offenen Feldfluren könnten durch Anlegen von flächen- und linienhaften Flurgehölzen strukturiert und ökologisch aufgewertet werden, ohne den erhaltungswürdigen Offenlandcharakter mit seinen Sichtbeziehungen zu zerstören. Die naturnahen Oberläufe der Fließgewässer sind unbedingt zu erhalten. Durch Renaturierungen der Unterläufe und Aufhebung bestehender Querverbauungen sollte möglichst die ökologische Durchgängigkeit dieser Bäche für alle aquatisch lebenden Organismen hergestellt werden. Zur weiteren Erschließung für die naturbezogene Erholung ist das vorhandene Wanderwegenetz weiter auszubauen, ebenso die Beschilderung von Wanderwegen. Insbesondere die Waldgebiete bieten sich für ausgedehnte Wanderungen an. Auf derartigen Wanderungen können die unterschiedlichen Waldgesellschaften und -strukturen wie Eichen-Mischwälder, Rotbuchenwälder, Erlen-Bruchwälder, Birken-Bruchwälder, aber auch monotone Kiefernforste kennengelernt und verglichen werden. Aber auch die im LSG gelegenen Dörfer lohnen eine nähere Betrachtung, wie beispielsweise Ringelsdorf, Theesen oder Hohenziatz mit spätromanischen Feldstein-Dorfkirchen aus dem 13. Jahrhundert mit massiven Türmen. In der angrenzenden Kleinstadt Möckern ist die Pfarrkirche St. Laurentius mit dem spätromanischen Westturm und seinem hölzernem Tonnengewölbe eine Besichtigung ebenso wert wie das neugotische Schloß auf dem Gelände der mittelalterlichen Burg, von der nur noch der Bergfried erhalten ist. Schließlich kann eine Wanderung im LSG auch mit dem Besuch von Loburg verbunden werden, einer Stadt, die durch Fachwerkbauten, die Kirche St. Laurentius, die Ruine der Kirche Unserer Lieben Frauen, den Turm des Mönchentores und auch den Storchenhof interessant ist. Von hier aus bietet sich auch ein Besuch des Schlosses Wendgräben mit seiner ausgedehnten englischen Parklandschaft an. Das 1912 errichtete ehemalige Herrenhaus derer von Wulfen/Anhalt, am Dreiecksgiebel befindet sich die Abbildung des Wolfes als Wappentier dieser Familie, wird nach einer wechselvollen Nutzung jetzt als Bildungs- und Tagungszentrum mit attraktiver Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeit genutzt. Ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Im LSG befinden sich mit Ihle, Ehle, Gloine und Ringelsdorfer Bach kleine Fließgewässer, die in ihren Oberläufen eine naturnahe Gewässermorphologie und eine natürliche Fischfauna aufweisen. So kommen im Oberlauf der Gloine bis zum Zusammenfluß mit dem Ringelsdorfer Bach Bachforelle, Schmerle, Gründling und Dreistachliger Stichling vor, während weiter abwärts im Großen Mühlenbach Gründling, Schleie, Flußbarsch, Drei- und Neunstachliger Stichling nachgewiesen wurden. Noch weiter unterhalb, außerhalb des LSG im Tuchheim-Parchener Bach, sind nur noch wenige ubiquitäre Arten wie Hecht, Schleie und Flußbarsch anzutreffen. Auch in der Ihle kommen im Ober- beziehunggsweise Mittellauf etwa bis Grabow mit Bachforelle, Schmerle, Gründling, Hasel und Döbel typische Fließgewässerarten mit rheophilen Ansprüchen vor, während der Unterlauf bis zur Mündung mit Gründling und Hasel stark artenverarmt ist. Fische und zum Teil auch benthale Organismen benötigen während ihrer einzelnen Lebensphasen unterschiedliche Lebensraumstrukturen, die sie mittels ihrer Mobilität auch erreichen können. So müssen im Fließgewässer Terrainverluste durch strömungsbedingte Verdriftungen wieder ausgeglichen werden. Andererseits führen Fische jahres- und tagesperiodische Wechsel zwischen Ruhe- und Nahrungshabitaten durch oder verbringen verschiedene Entwicklungsphasen in unterschiedlichen Lebensräumen. Dazu gehören auch Laichwanderungen, da die Eiablage einiger Fischarten vorwiegend in den sauerstoffreichen Kiesbetten der Oberläufe erfolgt. Eine extreme Ausbildung dieses Verhaltens findet sich bei den sogenannten diadromen Wanderfischarten (zum Beispiel Lachs, Meerforelle, Stör und andere), die bei diesen Laichwanderungen einen Wechsel zwischen marinen und limnischen Lebensräumen durchführen. Schließlich müssen auch Wanderungen zum Ausgleich unterschiedlicher Besiedlungsdichten (genetischer Austausch) durchgeführt werden. Wichtig sind diese Wanderungen beispielsweise auch für die Verbreitung einiger Süßwassermuschelarten, deren Larven in den Kiemen oder Flossensäumen bestimmter Fischarten parasitieren und von Wirtstieren über weite Strecken im Gewässer mitgeführt werden, bevor sie sich fallenlassen und seßhaft werden. Diese Verhaltensweisen bedingen, daß Fließgewässer durchgängig sein müssen, damit solche Wanderungen erfolgen können. Querverbauungen bis zu einer bestimmten Höhe können nur von leistungsfähigen Fischarten (Salmoniden) überwunden werden, während Kleinfische und alle Benthosorganismen bereits durch Sohlabstürze über 10 cm Höhe an einer stromaufwärts gerichteten Wanderung gehindert werden. Daher ist die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer durch den Rückbau derartiger Staueinrichtungen oder durch die Errichtung von Passiermöglichkeiten (Umgehungsgerinne, Sohlenrampen und -gleiten oder Fischrampen oder technische Fischaufstiegsanlagen) wieder herzustellen und weitere Verbauungen sind zu vermeiden (gesetzliche Forderung durch das Landesfischereigesetz und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Im Fließgewässerprogramm Sachsen-Anhalt finden sich Schritte zur Umsetzung dieser Forderung. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Ingenieurgeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Baugrund

Die Ingenieurgeologische Karte 1 : 50 000 (IGK50) ist aus der geologischen Karte 1 : 50 000 abgeleitet und zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen Baugrundtypen in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der IGK50 nicht immer ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank oder das Geoarchiv des LBEG weitere Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln werden Beziehungen zwischen der Beschaffenheit, der Zusammensetzung sowie der Entstehung der geologischen Einheiten und der Tragfähigkeit sowie den Risiken des Untergrundes als Baugrund hergestellt. Dabei wurden unterschiedliche geologische Einheiten mit ähnlichen geotechnischen Eigenschaften zu einem Baugrundtyp zusammengefasst. Für die Abtragung der Bauwerkslasten in den Untergrund sind oberflächennahe Schichten von untergeordneter Bedeutung, weil für eine frostfreie Gründung eine Einbindetiefe der Fundamente von mindestens 0,8 m erforderlich ist. Torf ist ein besonders riskanter Baugrund, der auf Belastungen durch Bauwerke oder Grundwasserabsenkungen mit starken Sackungen reagiert. Geringmächtige Überlagerungen von 0 bis 2 m werden daher nur berücksichtigt, wenn es sich um Torf handelt, der in diesen Fällen schraffiert dargestellt wird. Aus den Baugrundtypen können generelle Informationen für Gründungsmaßnahmen und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Für die jeweiligen Baugrundtypen werden die Bodengruppen nach DIN 18196 angegeben. Die IGK50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020) ersetzen. Im Bereich der organischen / biogenen (Baugrundtyp 3, z.B. Torf), der gering konsolidierten (Baugrundtyp 5, z.B. Klei, Auelehm) sowie der nichtbindigen (Baugrundtypen 10, 11, 12, z.B. Sand, Kies) Lockergesteine muss im Allgemeinen mit Grundwasserständen im Gründungsniveau gerechnet werden (Verzicht auf Keller oder Ausbildung des Kellers mit druckwasserhaltender Isolierung). Bei bindigen Böden (Baugrundtypen 4, 5, 6, 7, 8, z.B. Ton, Schluff) muss mit Staunässe aus Niederschlag im Bereich des i.d.R. mit besser wasserleitendem Material verfüllten Arbeitsraum der Baugrube gerechnet werden. Dort ist das Wasser durch geeignete Drainagesysteme abzuleiten. Zur Frage der Gefährdung durch Hochwasser kann die "Geologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Auswertung Hochwassergefährdung" (GHG50) des LBEG hinzugezogen oder Auskunft bei der unteren Wasserbehörde eingeholt werden. Ein besonderes geotechnisches Risiko besteht durch wasserlösliche Gesteine im Untergrund (Ablagerungen des Zechstein, Oberer Buntsandstein, Mittlerer Muschelkalk und Oberer Jura (Münder Mergel)). Dort können Senkungen und Erdfälle auftreten. Informationen über Erdfälle und erdfallgefährdete Gebiete werden beim LBEG vorgehalten und sind in der "Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete" (IGG25) enthalten.

LSG Muldeaue Pouch-Schwemsal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die Mulde kommt aus Sachsen, sie wird aus der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde gebildet, die sich beide südlich von Grimma bei Leipzig zur Mulde vereinigen. Nach 124 km Lauflänge mündet sie bei Roßlau in die Elbe. Das LSG umfaßt den sachsen-anhaltischen Teil des Muldetales oberhalb des Einlaufes der Mulde in den Muldestausee bis zur B 107 Schwemsal-Bad Düben. Der Lauf der Mulde im Bereich der Landesgrenze bildet zum großen Teil die südliche Grenze des LSG. Im Norden begrenzt die B 183 das Gebiet. Der südliche Teil der Landschaftseinheit Muldetal wird von diesem LSG repräsentiert, es reicht auch in die Landschaftseinheit Dübener Heide hinein. Das Landschaftsbild der Muldeaue oberhalb des Muldestausees wird einerseits von tischebenen Ackerflächen bestimmt, es zeichnet sich andererseits aber insbesondere am Fuße des Muldesteilhanges durch ein reichhaltiges Spektrum an Landschaftselementen aus, das von Auenwald, Wiesen, Gehölzen sowie Flutrinnen und Altwassern gekennzeichnet ist. Der Wechsel von Wald, Wiesen und Gewässern bietet dem Betrachter einen Einblick in die typische Auenlandschaft. In den offenen Bereichen, insbesondere in der Rösaer Aue, sind zahlreiche Blickbeziehungen in landschaftlich reizvolle Gebiete der Aue möglich, die durch Einzelbäume zusätzlich bereichert werden. Die Ursprünge der Besiedlung reichen etwa 10 000 Jahre bis ins Mesolithikum zurück. Bevorzugte Siedlungsplätze der Jäger, Fischer und Sammler waren die Talkanten zum Muldetal. Die Mulde bildete an ihrem Unterlauf lange Zeit eine Grenze zwischen unterschiedlichen Kulturen. In der frühen und mittleren Jungsteinzeit endete dort die Besiedlung des Mittelelbe-Saale-Gebietes. Das Gebiet östlich der Mulde weist als erste Besiedlungsspuren die der Kugelamphorenkultur auf, die von Osten her in das Mittelelbe-Saale-Gebiet vordrang. Während der Spätbronze- und Früheisenzeit trennte die Mulde die Siedlungsgebiete der Saalemündungsgruppe und der Hausurnenkultur im Westen von der Lausitzer und der Billendorfer Kultur im Osten. Erst in der jüngeren Eisenzeit gelangten beide Gebiete unter den Einfluss der Jastorf-Kultur. Das blieb auch wärhend der römischen Kaiserzeit so. Im Frühmittelalter schied die Mulde die slawischen Gaue Serimunt im Westen und Nizizi im Osten. Zentrale slawische Burg war Zörbig, 961 als "Zurbici" erstmalig erwähnt. In dieser Periode ist das Bild der heutigen Kulturlandschaft weitgehend vorgeprägt worden. Siedlungen lagen in der Nähe der Flüsse und Bäche. Scherbenfunde dieser Zeit liegen aus Pouch vor. Slawische Burgwälle bestanden in Pouch und bei Döbern. Zur Zeit der deutschen Ostexpansion gegen die Slawen vom 10. bis 13. Jahrhundert lag das Gebiet an der Nahtstelle zwischen Altsiedelland und den eroberten und kolonisierten Gebieten. Im 10. Jahrhundert gehörte es zu den überwiegend von Slawen bewohnten Gauen Serimunt zwischen Saale und Mulde und Nizizi östlich der Mulde. König Heinrich I. (919-936) ließ entlang von Elbe und Mulde Burgwarde errichten, von denen aus das Land militärisch kontrolliert und tributpflichtig gemacht wurde. Die Burg in Pouch ist Ottonischen Ursprungs. Mitte des 12. Jahrhundert setzte die zweite Etappe der deutschen Ostexpansion mit der gewaltsamen Besetzung fremder Gebiete, der zwangsweisen Missionierung der Slawen und mit einer großräumigen Siedlungsbewegung ein, die an der Mulde im Jahre 1144 mit dem Erwerb des Burgwards Kleutzsch-Sollnitz durch das Kloster Nienburg begann. Ein Rittersitz befand sich unter anderem in Pouch. Die ursprünglichen Auenwälder wurden auf den fruchtbaren Auenböden frühzeitig in Grünland überführt. Mit der erfolgten Eindeichung konnte landseitig zur ackerbaulichen Nutzung übergegangen werden, die heute die dominierende Nutzungsform darstellt. Obgleich der Muldelauf noch als weitgehend natürlich anzusehen ist, wurden im Zusammenhang mit Eindeichungen und Straßenbauten auch im LSG einige Flußschlingen vom Fluß abgetrennt, zum Beispiel die Alte Mulde Döbern und die Alte Mulde Roitzschjora. Das relativ starke Gefälle der Mulde wurde früher durch Schiffsmühlen genutzt. Die bekannteste befand sich in Düben, wo heute noch eine Schiffsmühle im Museum gezeigt wird. Auch in Pouch verrichtete eine solche bis 1885 ihren Dienst. Das aus dem Muldesteilhang austretende Quellwasser wurde bei Pouch durch die Kuhquellmühle genutzt. Die Landschaft südlich der Mulde wurde durch den Mitte des Jahrhunderts die Goitzsche erreichenden großflächigen Braunkohletagebau vollständig überprägt. Die Mulde wurde in den ausgekohlten Tagebau Muldenstein, den heutigen Muldestausee, umverlegt. Durch seine geringe Speicherkapazität beeinflußt er den Verlauf von Hochwasserereignissen nur wenig. Der Talverlauf zeichnet ein saale-kaltzeitlich angelegtes Urstromtal nach, das am nördlichen Rand die mächtigen elster- und saalekaltzeitlichen Ablagerungen der Dübener Heide in einer markanten Geländestufe schneidet. Zwischen Muldestausee und Rösa erreicht der Höhenunterschied 15 m und verliert sich flußaufwärts allmählich. Im Muldetal lagern Niederterrassen-Schotter aus der Weichselkaltzeit direkt über miozänen und oligozänen Sedimenten. Die Niederterrasse ist im LSG weitflächig von holozänen Auenbildungen bedeckt, ragt aber unmittelbar südlich davon deutlich über das Aueniveau hinaus. Im Muldetal dominieren Vegas aus Auenlehm und Auenschluff. Die in tieferen Lagen vorhandenen Gley-Vegas bzw. Gleye sind wegen der Grundwasserabsenkung im Tagebau Goitzsche zum größten Teil reliktisch geworden. Die Auenlehme der Mulde sind karbonatfrei. Dieser Abschnitt der Muldeaue endet am Einlaufwerk zum Muldestausee. Um die Flutung des Tagebaues Muldenstein zu erreichen, wurde vom ”Püchberg” an ungefähr über 800 m ein neues Flußbett in die pleistozäne Hochfläche gebaggert. Die ursprüngliche Muldeaue verlief in Richtung Westen südlich der Ortslage Pouch durch den Tagebau Goitzsche. Die hydrologischen Verhältnisse werden in der Muldeaue entscheidend von der Mulde und ihrer Wasserführung bestimmt. Das Überflutungsgebiet, das ursprünglich die gesamte Talsohle umfaßte, ist durch Eindeichung stark eingeengt. Der Fluß selbst ist noch weitgehend naturbelassen. Er mäandriert stark, und die Altarme lassen erkennen, daß die Mulde häufig ihren Lauf geändert hat. Die Altwasser stehen mit dem Fluß in der Regel nicht mehr in Verbindung und werden bei Hochwasserlagen außerhalb der Deiche nur noch indirekt über den steigenden Grundwasserspiegel beeinflußt. Regelmäßig treten Frühjahr Hochwasser auf. Bedingt durch das Einzugsgebiet und relativ starkes Gefälle sind beziehungsweise waren die unregelmäßig auftretenden Sommerhochwasser der Mulde gefürchtet, wobei die ausgedehnten Waldgebiete der Dübener Heide ausgleichend auf die Abflußverhältnisse wirken. Im Bereich des Muldetalhanges ist der zum Teil artesisch gespannte obere Grundwasserleiter angeschnitten, so daß am Hangfuß verbreitet Quellaustritte auftreten. Durch den jahrzehntelangen großflächigen Braunkohlenabbau im Tagebau Goitzsche sind die Grundwasserverhältnisse linksmuldisch sehr stark gestört. Die „Hufe“ bei Döbern, ein ehemaliges großes Muldealtwasser, ist deshalb trocken gefallen. Die klimatischen Verhältnisse werden durch die geschützte Lage am östlichen Rand des herzynischen Trockengebietes bestimmt. In einem deutlichen klimatischen Gradienten, der zwischen dem subkontinental getönten Westteil des Landkreises Bitterfeld und der stärker atlantisch getönten Dübener Heide ausgebildet ist, nimmt das Muldetal eine mittlere Stellung ein. Die am weitesten im Trockengebiet gelegenen Bereiche erreichen 520 mm Jahresniederschlag. Das Muldetal weist bereits um 20 bis 30 mm höhere Werte auf, und in der Dübener Heide nehmen die Summen der Jahresniederschläge zum Zentrum des Heidegebietes hin sehr schnell bis auf 650 mm zu. Die Temperaturwerte nehmen nach Osten ab. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8,6 bis 9,0 o C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar -1,0 bis -0,6 o C und im Juli 17,6 bis 18,0 o C. Während der nördliche Teil des Muldetales pflanzengeographisch noch zum Bezirk des Dessau-Magdeburger Elbetales gerechnet werden kann, bildet das übrige Untermuldegebiet einen eigenen pflanzengeographischen Distrikt. Den klimatischen Bedingungen am Rande des hercynischen Trockengebietes entsprechend, siedeln hier eine Reihe boreomeridional-subkontinentaler Stromtalarten. Die Wassernuß erreicht bei Roitzschjora ihre Verbreitungsgrenze im Muldetal. Die typische Weich- und Hartholzauenvegetation ist bis auf geringe Reste durch Grünland und Äcker ersetzt worden. Vorherrschend sind wüchsige Fuchsschwanzwiesen. Auf den wechselfeuchten Standorten ist die Mädesüß-Hahnenfuß-Wiese und auf schwereren, staunassen Böden die Rasenschmielen-Brenndolden-Wiese vertreten. Diese artenreichen, bunten Wiesengesellschaften, die noch bis zur Mitte unseres Jahrhunderts das Auengrünland prägten, sind allerdings nur noch kleinflächig an wenigen, wechselnassen bis staunassen Standorten am Fuße des Muldesteilhanges anzutreffen. Im Überflutungsbereich zwischen den Deichen stockt heute großflächig durch intensive Nutzung an Kräutern verarmtes Intensivgrasland. Relativ artenreiche Frischwiesenbestände sind noch in einer trockenen Ausbildungsform auf den Hochwasserschutzdämmen anzutreffen. Im Verlandungsbereich alter Flußschlingen und Muldealtwasser ist eine reich strukturierte Verlandungsvegetation ausgebildet. Die Verlandungsserie beginnt im tiefen Wasser mit wurzelnder Unterwasservegetation aus Kanadischer Wasserpest, Gemeinem Hornblatt oder Spreizendem Hahnenfuß. Es schließt sich ein Vegetationskomplex aus Wasserpflanzen mit Schwimmblättern an. Am auffälligsten sind dabei die Seerosen-Gesellschaft und die Froschbiß-Krebsscheren-Gesellschaft. Insbesondere letztere ist aber durch die Gewässereutrophierung stark im Rückgang begriffen. In geschützten Altwassern finden sich weiß- beziehungsweise rosablühende Teppiche des Gemeinen Wasserhahnenfußes und der Wasserfeder. Im Schutze des Röhrichts können sich Wasserlinsendecken ausbilden, in denen als Kostbarkeiten schwimmende Lebermoose (Riccia fluitans, Ricciocarpus natans) vorkommen. Entsprechend der Standortstrophie dominieren an den Muldealtwassern unter den Röhrichtgesellschaften Wasserschwadenröhricht und Rohrkolbenbestände. Dem Röhrichtgürtel ist oftmals ein auffallender Saum aus Wasser-Pferdesaat und Wasser-Sumpfkresse vorgelagert. Die Waldbestände auf dem Steilabfall des Heidegebietes in das Muldetal zwischen Pouch und Rösa repräsentieren die einzigen relativ naturnahen Waldgesellschaften dieses Raumes. In den nährstoffreichen, frischen bis sickernassen Hanglagen (Schichtquellen) finden sich im wesentlichen Bestände von Eichen-Hainbuchen- und Erlen-Eschen-Wäldern. In der Feldschicht ist das Vorkommen von Aronstab, Lungenkraut, Wolligem Hahnenfuß, Vielblütiger Weißwurz, Sanikel, Mittlerem Lerchensporn, Türkenbund-Lilie, Behaarter Schuppenkarde und Moschuskraut neben weiteren anspruchsvollen Arten besonders zu erwähnen. Hinsichtlich der faunistischen Ausstattung sind die hohe Populationsdichte des Elbebibers und die Brutvorkommen des Weißstorchs auf Horsten in Brösa und an der Kuhquellmühle hervorzuheben. Im Winter ist die lange eisfrei bleibende Mulde unmittelbar vor dem Einlauf in den Muldestausee ein wichtiger Rast- und Überwinterungsplatz für nordische Wasservögel. Die Struktur der Auenlandschaft und die natürliche Flußdynamik sollen in ihrer jetzigen Art grundsätzlich erhalten und durch eine Strukturanreicherung weiter aufgewertet werden. In der ausgeräumten Talaue ist durch Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen, Solitärbäumen, Obstbaumalleen und -reihen sowie Hecken eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu erreichen. Alle artenreichen Feuchtwiesen sind durch eine angepaßte Pflege zu bewahren. Die kleinflächigen orchideenreichen Kleinseggenriede an der Hangkante sollten streuwiesenähnlich im Frühherbst gemäht werden, um eine Verbuschung zu verhindern. Der Grünlandanteil könnte höher sein; in diesem Zusammenhang ist die Notwendigkeit des Erhalts oder einer Erneuerung von Dränagen zu prüfen. Perspektivisch sollten auch Deichrückbauten geprüft werden. Durch Erstaufforstungen mit auentypischen Gehölzen, insbesondere Stiel-Eiche, Esche und Ulme, würden sich die vorhandenen Auenwaldreste vergrößern. Die naturnahen Waldbestände des Muldesteilhanges sind unter Förderung der Naturverjüngung und Schonung der Horst- und höhlenreichen Bäume zu erhalten. Die Erlenbestockungen sollten kleinstflächig niederwaldartig genutzt und regeneriert werden. Zusammengebrochene Bestände an der Kuhquellmühle sind unter Belassung von Jungwuchs zu ersetzen. Zur Abschirmung des Bestandesinneren dienen Waldmäntel. Fließgwässer- und Grabenunterhaltung sind auf ein ökologisch vertretbares Maß zu beschränken und Nährstoffeinträge zu vermeiden. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft der reizvollen Muldeaue mit der Dübener Heide ergeben sich insbesondere für den Erholungssuchenden zahlreiche Exkursionsmöglichkeiten. Ein umfangreiches Netz von Wander- beziehungsweise Radwegen steht zur Verfügung. Besonders erwähnenswert ist die Wanderroute von Jeßnitz über Burgkemnitz, Muldenstein und Pouch bis nach Rösa. Mit diesen Wegen besteht für den Wanderer die Möglichkeit, sich unter anderem den Altjeßnitzer Irrgarten, den Muldensteiner Berg, den Muldestausee, die Muldeaue und die landschaftlich sehr reizvoll gelegenen Orte Brösa und Rösa anzusehen. Der Ort Rösa ist eine deutsche Siedlung und im Kern ein Straßenangerdorf. Vom Ortseingang her hat man in Richtung Bitterfeld einen der besten Überblicke über das Urstromtal der Mulde. Bemerkenswert ist der etwa vier Hektrar große, ehemalige Gutspark, ein gestalteter Landschaftspark mit altem Baumbestand. Als Baumaterial für die gotische Dorfkirche wurde der in den Bachtälchen der Dübener Heide verbreitet auftretende Raseneisenstein verwendet. Ausgehend vom Einlauf des Muldestausees empfiehlt sich eine Wanderung auf der oberen Hangkante entlang des Muldetales. Es ergeben sich weite Sichten über die Muldeaue und in das Tagebaugelände der Goitzsche. Nach einer kurzen Wegstrecke beginnen die naturnahen Hangwälder. An der ehemaligen Kuhquellmühle führt ein Feldweg in die Aue hinab. Er tangiert mehrere kleinere Altwasser mit interessanter Wasservegetation. Vom Hochwasserdeich aus ergibt sich erneut ein Überblick über die Mulde und ihre Aue. Einlauf des Muldestausees Der Muldestausee wirkt durch die drastische Verminderung der Fließgeschwindigkeit als Sedimentationsfalle für die von der Mulde transportierten Geschiebe. Sehr schön ist von der Muldebrücke über dem Einlaufbauwerk bei Pouch die Ausbildung eines Flußdeltas zu verfolgen. Bereits wenige Jahre nach der Flutung 1975 erschien die erste Kiesbank unmittelbar hinter dem Einlaufwehr. Diese wächst beständig und teilt die Mulde in zwei breite, ungleiche Arme. Die Kiesflächen werden sofort nach dem Auftauchen in einer typischen Abfolge von der Vegetation in Besitz genommen. Sind die Kiesbänke noch flach und nur im Sommer nicht überspült, siedeln sich einjährige Schlamm- und Uferpflanzen wie Zweizahn-, Gänsefuß-, Knöterich- und Sumpfkresse-Arten an. Es folgt Rohr-Glanzgras. Aus angeschwemmten, sich schnell bewurzelnden Aststücken entwickeln sich sehr rasch Weidengebüsche. Typische Brutvögel des entstehenden Flußdeltas sind Flußregenpfeifer und Sturmmöwe. Während der Zugzeiten rasten entlang der Ufer und auf den Schlammflächen zahlreiche Watvögel und Möwen. Da der Einlaufbereich auch im härtesten Winter bisher eisfrei blieb, konzentrieren sich hier die nordischen Wasservögel. Regelmäßig können dann dort Gänsesäger, Schellenten, Reiherenten und andere beobachtet werden. In manchen Jahren ist auch der Zwergsäger Wintergast. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

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