Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.
Langzeitprojekt zur Erfassung der Biodiversitaet und Oekologie der an Erlen (Alnus incana, Alnus viridis) gebundenen Makromycetes (Symbionten, Parasiten, Saprobe). Untersuchungsgebiet in Graubuenden und Tessin. Parameter: Biomonitoring, Evaluation bezueglich Einsatz als Bioindikatoren (Grundwassersenkung, Biotopveraenderungen durch forstwirtschaftliche Eingriffe). Artenliste, Fluktuation und Produktivitaet pro Saison und ueber mehrere Jahre. Erlenwald: Refugium fuer zahlreiche, in der Roten Liste der Makromycetes gefuehrten Pilzarten.
Die Kulisse „Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme“ weist für ganz Niedersachsen Flächen mit dem abiotischen Potenzial zur Etablierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen im mittleren Maßstab (1:50.000) aus. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind ein wichtiger Lebens- und Rückzugsort für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deshalb stehen Grundwasserabhängige Landökosysteme unter besonderen Schutz und müssen in Wasserrechts- und Planungsverfahren Berücksichtigung finden. Die Kulisse bewertet die abiotischen Standortfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Landnutzung, auf Basis der BK50, Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Periode 1971 -2000 und des Digitalen Landschaftsmodells 1: 25.000 (DLM25). Die Kulisse dient als Überblick und stellt alle Flächen mit einem Standortpotenzial dar unabhängig davon, ob sich auf den ausgewiesenen Standorten aktuell ein grundwasserabhängiges Biotop etabliert hat oder nicht. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind durch die Absenkung des Grundwassers und Veränderungen des Klimas gefährdet. Zur Bewertung der Vulnerabilität gegenüber diesen Gefahren wurden mit Hilfe von bodenwasserhaushaltlichen Parametern eine Methode entwickelt. Das Ergebnis der Methode ist die Bewertung der Güte des Standortpotentials gwaLÖS, die in diesem Thema unter aktuellen Bedingungen (Klima und Grundwasserständen) dargestellt wird. BUG, J., PLINKE, A-K., AFFELT, L. & HARDERS, D. (2021): Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) - Erläuterung zur Kulissenerstellung und Bewertung der Vulnerabilität. In: GeoBerichte 43, Hannover.
Bei der Darstellung der Messstellen mit aktuellen Messwerten wird unterschieden zwischen Trend (letzter Wert im Vergleich zum Vorwochenwert) und letzter Wasserstand bzw. prozentuale Quellschüttung im Vergleich zum langjährigen Monatsmittelwert. Die Trenddarstellung erfolgt nur dann, wenn der letzte Messwert nicht älter als 8 Tage und der vorletzte Wert nicht älter als 15 Tage ist, die Darstellung im Vergleich zum langj. Monatsmittelwert, wenn mehr als 10 vollständige Abflussjahre vorliegen.
Die Firma GTS Grundstücksgesellschaft mbH, Heinrich Krone Str. 10, 48480 Spelle hat einen Antrag zur Förderung von Grundwasser auf dem Grundstück Heinrich Krone Str. 10, 48480 Spelle (Gemarkung Ibbenbüren, Flur 73, Flurstück 230) vorge-legt. Gegenstand des Antrages ist die Entnahme von Grundwasser in einer Gesamt-menge von jährlich bis zu 264.000 m³ zum Zweck der Grundwasserabsenkung während einer Baumaßnahme bis zum 30.11.2025.
Aufgrund der heterogenen Bodenschichten, welche zum Großteil aus bindigen Schiebeböden bestehen, ist ein kombiniertes Wasserhaltungskonzept bestehend aus Vakuumlanzen entlang der Oberkanten der geplanten Baugrubenböschungen und im Bereich der geplanten Tiefteile vorgesehen. In Sohlabschnitten mit anstehenden Sanden können eingefräste horizontale (Tiefen-)Drainagen eingesetzt werden. Das in der Baugrube anfallende Grundwasser wird mittels einer Aufbereitungsanlage gereinigt und in das nahe gelegene Regenwassersiel abgeschlagen. Eine Wiederversickerung beispielsweise über Schluckbrunnen oder ein Abschlag in eine nahe gelegene Vorflut ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Bauzeit der Baugrube wird auf 14 Monate geschätzt, sodass sich ein Fördervolumen von ca. 72.351 m³ ergibt. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Das Staatl. Bauamt Erlangen-Nürnberg hat bei der Stadt Erlangen eine wasser-rechtliche Erlaubnis (§ 8 Abs. 1 WHG) für das Zutagefördern von maximal 131.500 m³ Grundwasser für die Zeit von 10.08.2026 bis 23.04.2027 im Zuge der vorüberge-henden Grundwasserabsenkung im Rahmen der Baumaßnahme für den Neubau eines Forschungsgebäudes CARE-MED TRC III auf dem Grundstück, FlurNr. 590 der Gemarkung Erlangen beantragt.
Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Bestimmung der meist hohen Mineralisation des Grundwassers tiefer Stockwerke und Beobachtung des Aufstiegs in hoehere, z.T. wasserwirtschaftlich genutzte Stockwerke. Untersuchung der Auswirkungen, welche die grossraeumige Grundwasserabsenkung fuer den Braunkohlentieftagebau auf die Grundwasserbeschaffenheit hat.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 187 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 16 |
| Land | 667 |
| Weitere | 52 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 63 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 129 |
| Taxon | 14 |
| Text | 107 |
| Umweltprüfung | 564 |
| unbekannt | 65 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 659 |
| Offen | 189 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 876 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 5 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 600 |
| Keine | 172 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 132 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 634 |
| Lebewesen und Lebensräume | 616 |
| Luft | 278 |
| Mensch und Umwelt | 879 |
| Wasser | 761 |
| Weitere | 781 |