Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.
Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz
In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.
In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von potenziell sulfatsauren Böden unterhalb von 2 m Tiefe bis zur Basis der holozänen Sedimente dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde im Gegensatz zu der Karte für den Tiefenbereich 0-2 m in 2018 nicht neu überarbeitet, aber es werden auch hier die gleichen, neuen Legenden verwendet. Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Für diese Karte gibt es keine Werte östlich von Cuxhaven und Bremerhaven, da deren Datengrundlage, die Geologische Küstenkarte von Niedersachsen, dort ebenfalls endet. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.
Änderungen des Grundwasserstandes können mit z.T. irreversiblen Schäden für Böden und Ökosysteme verbunden sein. Gegenüber Grundwasserabsenkungen sind besonders solche Böden empfindlich, deren Funktionen von einem hohen Grundwasserstand abhängen, so z.B. Moore, Nass- und Auengleye, sowie grundwasserbeeinflusste Böden, z.B. Gleye und vergleyte Böden. Böden mit nassen und extrem feuchten Eigenschaften werden aus den Bewertungen der Bodenteilfunktion Lebensraum und Lebensgrundlage gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Trockenlegung“ dargestellt.
01.11.1 Regionale Seltenheit der Bodengesellschaften Beschreibung Im Interesse des Erhaltes einer großen Standortvielfalt ist es anzustreben, den Bestand möglichst vieler unterschiedlicher Böden zu sichern. Mit dem Kriterium Seltenheit wird die flächenmäßige Verbreitung einer Bodengesellschaft im Land Berlin beschrieben. Im Berliner Stadtgebiet treten Böden in unterschiedlicher Häufigkeit auf. Mit Hilfe der Bodengesellschaftskarte kann eine Übersicht über die Verbreitung und damit Seltenheit bzw. Häufigkeit von Bodengesellschaften gegeben werden. Eine Bodengesellschaft ist umso gefährdeter, je geringer ihr jeweiliger Flächenanteil ist, d.h. mit abnehmendem Flächenanteil steigt der Gefährdungsgrad. Die Bewertung der Seltenheit bezieht sich ausschließlich auf Bodengesellschaften und nicht auf einzelne Bodentypen. So können an sich seltene Bodentypen auch innerhalb von weniger seltenen bis häufig vorkommenden Bodengesellschaften auftreten und umgekehrt. Methode Die Ermittlung der flächenmäßigen Anteile der einzelnen Bodengesellschaften erfolgte mittels der im Informationssystem Stadt und Umwelt vorliegenden Daten zu den Flächengrößen. Flächen von Straßen und Gewässern wurden nicht berücksichtigt. Die Flächengrößen wurden für die einzelnen Bodengesellschaften aufsummiert und zur betrachteten Gesamtfläche in Beziehung gesetzt. Im Ergebnis liegen Werte zu den Flächenanteilen der jeweiligen Bodengesellschaften in Prozent der Gesamtfläche vor. Zur Bewertung der Seltenheit der Böden wurde die von Stasch, Stahr und Sydow (1991) dargestellte Verfahrensweise gewählt. Die Bewertung erfolgte nach dem flächenmäßigen Auftreten der Bodengesellschaften in Berlin. Die Einstufung der Seltenheit der Böden erfolgte in fünf Kategorien von “sehr selten” bis “sehr häufig” (Tab. 1). Die Sammelgesellschaften (vgl. Karte 01.01 ) wurden, wie die zur Sammelgesellschaft gehörige Bodengesellschaft, mit der geringsten flächenhaften Verbreitung bewertet (3020 -> 1100; 3030 -> 1340, 1350; 3040 ->1360, 1370). Die Konzept-Bodengesellschaft 2471 [49a] wurde, wie die Bodengesellschaft 2470 [49], in die Kategorie “häufig” eingestuft. 01.11.2 Besondere naturräumliche Eigenart der Böden Beschreibung Die eiszeitlichen Ablagerungen haben dem Berliner Raum eine besondere naturräumliche Eigenart verliehen, die sich von anderen Landschaften Deutschlands deutlich unterscheidet. Auffällig im Landschaftsbild sind vor allem geomorphologische Besonderheiten wie Toteissenken, End- und Stauchmoränen, Dünen und ehemalige glaziale Schmelzwasserrinnen. Toteissenken entstanden durch später ausschmelzende Resteisblöcke der letzten Eiszeit und stellen heute runde, zum Teil noch wassergefüllte Vertiefungen dar, die grundwasserbeeinflusste Böden und Moorgesellschaften aufweisen. Lehmige Böden mit Sandkeilen, bei denen in der Späteiszeit Trockenrisse durch eingewehten Flugsand verfüllt wurden, liegen auf ungestörten Geschiebemergelhochflächen und sind im Luftbild als regelmäßiges Polygonnetz erkennbar. End- und Stauchmoränen sind Aufschüttungsmoränen, die sich bei einem Gleichgewicht von Nachschub und Abschmelzen des Eises an seinen Rändern bildeten. In der Landschaft stellen sie heute Höhenrücken und Hügel dar. Die spät- und nacheiszeitlichen Dünen sind noch deutlich in ihrer Form erkennbar, aber durch die Bedeckung mit Vegetation kaum noch in Bewegung. Die glazialen Schmelzwasserrinnen sind zum Teil erhalten und bilden Seenketten und Feuchtgebiete. Die Bodenentwicklungen und vorkommenden Bodengesellschaften, die eng mit der Morphologie und dem Ausgangsmaterial verknüpft sind, spiegeln hier die naturräumlichen Besonderheiten und Eigenarten wider. Methode Es werden ausschließlich Bodengesellschaften berücksichtigt, die an eiszeitlich geprägte geomorphologische Besonderheiten gebunden sind und sich ungestört aus den eiszeitlichen Ablagerungen entwickeln konnten. Böden mit besonderer Eigenart dürfen anthropogen nur wenig überprägt sein, daher wurden nur naturnahe Bodengesellschaften berücksichtigt (vgl. Legende zu Karte 01.01 ). Böden aus Auffüllungen und Aufschüttungen oder umgelagertem Bodenmaterial erhalten keine Kennzeichnung der naturräumlichen Eigenart. Eine Zusammenstellung der Bodengesellschaften, die aufgrund ihres Ausgangsmaterials, ihrer besonderen Morphologie und der weitgehend ungestörten Bodenentwicklung eine naturräumliche Eigenart darstellen, ist in Tab. 1 zusammengefasst. Hierbei handelt es sich vor allem um Moränenhochflächen mit Sandkeilen, Moränenhügel, Schmelzwasserrinnen mit Grundwasserböden und Mooren, Flussauen mit Auenböden, Mudden und Torfen sowie Dünen. Die in der Tab. 1 aufgeführten Bodengesellschaften erhalten eine positive Bewertung hinsichtlich der naturräumlichen Eigenart. Alle anderen Bodengesellschaften weisen keine besondere naturräumliche Eigenart auf. 01.11.3 Naturnähe der Böden Beschreibung Im Berliner Stadtgebiet sind Böden in großem Ausmaß durch menschliche Eingriffe stark verändert. Mit dem Kriterium Naturnähe wird das Ausmaß der Veränderungen gegenüber dem natürlichen Ausgangszustand beschrieben. Als Veränderungen werden in diesem Zusammenhang insbesondere Vermischungen der natürlichen Horizontierung der Böden, der Abtrag von Bodenmaterial oder die Überlagerung mit Fremdmaterialien verstanden. Stoffeinträge und Grundwasserabsenkungen bleiben hier unberücksichtigt. Mit Hilfe der Bodengesellschaftskarte und Angaben über die Flächennutzung wird eine Übersicht über das Ausmaß der anthropogenen Veränderungen und damit der Naturnähe von Böden und Bodengesellschaften in Berlin gegeben. Diesem Kriterium kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als davon auszugehen ist, dass sich natürliche Bodencharakteristika und die Vielfalt von Bodeneigenschaften vor allem an wenig veränderten Standorten erhalten haben, während der Einfluss des Menschen zu einer Homogenisierung von Bodentypen und deren Eigenschaften geführt hat. Bereits bei der Bildung der Legendeneinheiten der Bodengesellschaftskarte wird daher grob zwischen naturnahen und anthropogen geprägten Bodengesellschaften unterschieden. Methode Zur Ermittlung der Naturnähe wurden von Blume und Sukopp (1976) Hemerobiestufen für Böden in Anlehnung an den Hemerobiebegriff aus der Vegetatationskunde eingeführt. Danach wurden verschiedene Landnutzungsformen nach dem Grad des Kultureinflusses auf Ökosysteme in sogenannte Hemerobiestufen eingegliedert. Dieses System nutzte Grenzius (1987) zur Beschreibung des anthropogenen Einflusses auf Böden und Bodengesellschaften in Hinsicht auf die Karte der Bodengesellschaften von Berlin (West) von 1985. In Grenzius (1987) wurde eine differenziertere Untergliederung der Hemerobiestufen in Abhängigkeit von Flächennutzungen durchgeführt (vgl. Tab. 1). Ausgangspunkt war, dass insbesondere die spezifischen Nutzungen der Flächen durch den Menschen Art und Umfang der Veränderung und Zerstörung des natürlichen Bodens verursachen. In der Tab. 1 ist die Einstufung der Flächen in Abhängigkeit von ihrer Nutzung in Anlehnung an die verschiedenen Autoren dargestellt. Da in Berlin völlig unveränderte Böden nicht mehr existieren, blieben die Kategorien der unveränderten oder sehr wenig veränderten Böden unberücksichtigt. Entsprechend wurden für die Bewertung der Berliner Böden die Kategorien unter Berücksichtigung der Einstufungskriterien von Blume (1990), Grenzius (1985) und Stasch, Stahr, Sydow (1991) neu festgelegt. Für die Bestimmung der Naturnähe der Böden wurden Daten zu Bodengesellschaften, Nutzung, Flächentyp und zum Versiegelungsgrad verwendet. Aus diesen Werten wurden in einem ersten Aggregationsschritt eine automatisierte Einstufung vorgenommen, indem bestimmten Kombinationen aus Bodengesellschaften, Nutzungen und Versiegelungsgraden die entsprechenden Bewertungen hinsichtlich der Naturnähe (Stufen 1 – 10 nach Grenzius entsprechend Tab. 1) zugeordnet wurden. Für ausgewählte Flächennutzungen wie z.B. Grün- und Parkanlagen, Brachflächen usw. war eine individuelle Bewertung der Naturnähe erforderlich. Böden von Park- und Grünanlagen und von Brachflächen können in sehr unterschiedlichem Umfang verändert worden sein. Während Böden in der Innenstadt in der Regel stark verändert bzw. auf anthropogen geschüttetem Material völlig neu entstanden sind, finden sich im Außenbereich bei gleicher Nutzung vielfach naturnahe Böden mit z. T. sehr geringen Veränderungen. Die Naturnähe dieser Flächen wurde daher individuell unter Zuhilfenahme topographischer Karten, Schutzgebietskarten und Gutachten ermittelt. Für die Darstellung in der vorliegenden Karte erfolgte eine Bewertung und Zusammenfassung in vier Stufen, von sehr gering bis hoch (vgl. Tab. 2). 01.11.4 Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Beschreibung Die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers gibt an, wie oft das in der belebten Bodenzone vorhandene Wasser durch das zugeführte Niederschlagswasser ausgetauscht wird. Je geringer die Austauschhäufigkeit, desto länger ist die Verweilzeit des Wassers im Boden. Längere Verweilzeiten wirken ausgleichend auf die Grundwasserspende und erlauben einen stärkeren Abbau bestimmter eingetragener Stoffe. Methode Die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers wurde als Verhältnis (Quotient) zwischen der Versickerung ohne Berücksichtigung der Versiegelung (in mm pro Jahr, langjährige Mittelwerte 1991 – 2020) und der nutzbaren Feldkapazität des effektiven Wurzelraums (mm) berechnet. Die Versickerung wurde mit Hilfe des Abflussbildungsmodells ABIMO der Bundesanstalt für Gewässerkunde als Differenz zwischen Niederschlag und Verdunstung errechnet. In dieses Modell gehen flächendifferenzierte Daten zu Niederschlag, Flächennutzung, Vegetationsstruktur, Feldkapazitäten (aus den Bodenarten) und Flurabständen (Abstand der Erdoberfläche zum Grundwasser) ein (Glugla et al 1999) (vgl. Karte 02.07 ). Für die Ermittlung der Versickerung im Zusammenhang mit der Bewertung von Bodenfunktionen blieb der Einfluss der Versiegelung hier unberücksichtigt, d. h. die Berechnung erfolgte unter der Annahme gänzlich unversiegelter Verhältnisse. In der Nachbarschaft versiegelter Böden erhöhen sich die Austauschhäufigkeiten durch abfließendes Niederschlagswasser nochmals deutlich. Die nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes wurde aus der Bodengesellschaftskarte und den Flächennutzungen unter Verwendung der bei Grenzius (1987) angegebenen schematischen Bodenprofile der Bodengesellschaften abgeleitet. Da die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers nur selten ermittelt wird, liegen keine allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe vor. Die in Berlin ermittelten Werte wurden daher so bewertet, dass die einzelnen Stufen einen ähnlichen Flächenanteil im Stadtgebiet einnehmen. 01.11.6 Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen der Böden (KAKeff-Wert) Beschreibung Das Speicher- und Bindungsvermögen beschreibt die Fähigkeit eines Bodens, Nähr- oder Schadstoffe an der organischen Substanz oder an den Tonmineralien des Bodens zu binden. Sie hängt vom Tongehalt, der Art der Tonminerale und dem Humusgehalt ab. Die organische Substanz in Form von Humus und Torf hat eine deutlich höhere Bindungsfähigkeit als Tonminerale. Diese ist jedoch vom pH-Wert abhängig und sinkt mit abnehmendem pH-Wert. Eine hohe Bindungsfähigkeit für Nähr- und Schadstoffe haben daher Böden mit hohem Tongehalt und einem hohen Anteil an organischer Substanz bei schwach saurem bis neutralem pH-Wert. Methode Das Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen der Böden wird aus den Stufen der ermittelten effektiven Kationenaustauschkapazität, die die o. g. Kennwerte weitestgehend beinhalten, abgeleitet (vgl. Karte 01.06.9 ). Die Bewertung des Bindungsvermögens erfolgt in drei Stufen nach Tab. 1 aus den Stufen der effektiven Kationenaustauschkapazität, wobei die Stufen 1 und 2 als gering und 4 bis 6 als hoch zusammengefasst wurden. 01.11.7 Nährstoffversorgung des Oberbodens (S-Wert) Beschreibung Die Nährstoffversorgung eines Standortes ergibt sich aus dem Vorrat an Nährstoffen und den für die Pflanzen verfügbaren Nährstoffen. Der Nährstoffvorrat besteht aus den vorhandenen Mineralen des Ausgangsgesteins, die bei Bodenverwitterung freigesetzt werden. Die aktuell verfügbaren Nährstoffe als basische Kationen Calcium (Ca 2+ ), Magnesium (Mg 2+ ), Kalium (K + ) und Natrium (Na + ) in der Bodenlösung können aus der Summe der austauschbaren Kationen (S-Wert) (vgl. Karte 01.06.8 ) abgeleitet werden. Dabei kann nur eine Aussage über die Gesamtmenge der basischen Kationen getroffen und keine Angabe über das Verhältnis der Kationen untereinander gemacht werden. So kann z. B. ein Standort eine gute Nährstoffversorgung mit Ca 2+ und Mg 2+ , aber einen Mangel an K+ aufweisen. Die Nährstoffe Phosphor (P) und Stickstoff (N), die näherungsweise über den Gehalt der organischen Substanz bestimmt werden könnten, werden hier nicht berücksichtigt, sondern ausschließlich der Anteil basischer Kationen. Methode Um eine grobe Aussage über die aktuelle Nährstoffversorgung der Bodengesellschaften zu erhalten, werden die Stufen der Summe der austauschbaren Kationen des Oberbodens zur Bewertung herangezogen (vgl. Karte 01.06.8 ). Die vereinfachte Bewertung der Nährstoffversorgung durch die Basensättigung erfolgt nach Tab. 1 für die Stufen 1 bis 6 als nährstoffarm, für die Stufe 7 als mittel und für die Stufen 8 bis 10 als nährstoffreich. 01.11.8 Wasserversorgung der Böden Beschreibung Die Wasserversorgung der Pflanzen durch den Boden wird durch seine Fähigkeit bestimmt, Niederschlagswasser im Wurzelbereich zu halten und wieder an die Pflanzenwurzeln abgeben zu können. Die Wassermenge, die der Boden festhalten kann, hängt von der Bodenart, dem Humusgehalt, der Lagerungsdichte und dem Grobbodenanteil ab. Bei Böden, die Grundwasseranschluss haben, kann das aus dem Grundwasser aufsteigende Kapillarwasser die Wasserversorgung der Pflanzen entscheidend begünstigen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Wasserversorgung, wird die durchschnittliche nutzbare Feldkapazität der Flachwurzelzone herangezogen. Methode Die Wasserversorgung der Standorte und Bodengesellschaften wird aus der mittleren nutzbaren Feldkapazität (nFk) der Flachwurzelzone (0 – 30 cm) abgeleitet (vgl. Karte 01.06.2 ), da dieses Kriterium nur zur Bewertung der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen (vgl. Karte 01.12.2 ) und der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften (vgl. Karte 01.12.1 ) benötigt wird. Die Wasserversorgung für Tiefwurzler (> 30 – 150 cm), wie z.B. Bäume, wird hier nicht eingeschätzt. Die Bewertung ergibt sich nach Tab. 1. Um den kapillaren Aufstieg zu berücksichtigen, wird bei einem Grundwasserflurabstand < 0,8 m die Bewertung um eine Stufe erhöht (wenn sie nicht bereits als hoch bewertet wird). 01.11.9 Filtervermögen der Böden (kf-Wert) Beschreibung Unter dem Filtervermögen eines Bodens wird die Fähigkeit verstanden, gelöste und suspendierte Stoffe im Boden festzuhalten und sie nicht in das Grundwasser gelangen zu lassen. Entscheidend ist dabei die Bodenart und die daraus ableitbare Geschwindigkeit mit der sich das Niederschlagswasser im Boden mit der Schwerkraft bewegt. Bei kiesigen und sandigen Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit ist daher das Filtervermögen gering, da im wassergesättigten Boden das Wasser über 2 Meter pro Tag wandert, während die Wanderungsgeschwindigkeit bei Böden aus Geschiebelehm nur rd. 0,1 bis 0,2 Meter pro Tag beträgt. Ob und wie viel Wasser sich aber tatsächlich in Richtung Grundwasser bewegt (abhängig von der Verdunstung / Vegetation), ist bei der Bewertung des Filtervermögens nicht berücksichtigt worden. Dies wird z. T. beim Kriterium Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (vgl. Karte 01.11.4) berücksichtigt. Methode Das Filtervermögen der Böden wird anhand der gesättigten Wasserdurchlässigkeit (kf-Werte) ermittelt (vgl. Karte 01.06.10 ). Die Mächtigkeit der Filterstrecke bis zum Grundwasser findet bei diesem Verfahren keine Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt in drei Kategorien anhand Tab. 1. Dabei erhalten Böden mit hoher gesättigter Wasserdurchlässigkeit mit den kf-Stufen 4 – 6 ein geringes Filtervermögen und schwer durchlässige Böden mit den kf-Stufen 1 – 2 eine hohe Bewertung. 01.11.10 Bindungsstärke für Schwermetalle der Böden Beschreibung Die Bindung von Schwermetallen erfolgt durch Adsorption an Huminstoffe, Tonminerale und Sesquioxide. Die Löslichkeit der Schwermetalle ist von deren Gesamtgehalt und vom pH-Wert der Bodenlösung abhängig. Generell nimmt bei zunehmender Versauerung die Löslichkeit der Schwermetallverbindungen zu. Dies hängt damit zusammen, dass die Metalle dazu neigen, bei höheren pH-Werten stabile Oxide zu bilden oder durch Fällung schwer lösliche Bindungsformen, z.B. PbCaCO 3 , einzugehen. Als ein Kriterium zur Bewertung der Filter- und Pufferfunktion (vgl. Karte 01.12.3 ) wird die relative Bindungsstärke von Schwermetallen herangezogen. Die einzelnen Schwermetalle werden sehr unterschiedlich gebunden (DVWK, 1988). Cadmium geht vergleichsweise schnell in Lösung und ist als Hintergrundbelastung in Berlin verbreitet und hinsichtlich seiner Schädlichkeit relevant. Deswegen und in Anlehnung an die von der Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg (2003) vorgeschlagene Methode wird hier die Bindungsstärke des leicht löslichen Cadmiums als Maß der Bindungsstärke für Schwermetalle verwendet. Methode Zur Beurteilung der Empfindlichkeit der Böden gegenüber Metallbelastungen wurde von Blume und Brümmer (1987, 1991) ein Konzept entwickelt, das nun flächendeckend für Berlin angewandt wird. Prinzip der Prognose ist die relative Bindungsstärke einzelner Metalle in Abhängigkeit vom pH-Wert der Bodenlösung, ausgehend von den Verhältnissen eines sorptionsschwachen, humusarmen Sandbodens. Über Zu- und Abschläge werden höhere Humus-, Ton- und Eisenhydroxidgehalte berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt bis 1 m Tiefe. Hierzu werden schrittweise Kennwerte für den Ober- und Unterboden in Abhängigkeit vom pH-Wert, vom Humusgehalt und vom Tongehalt ermittelt, deren Summe die Bindungsstärke BS SM ergibt. Dieser Wert erfährt noch eine Korrektur durch den Grobbodenanteil und die Horizontmächtigkeit und kann Werte zwischen 0 und 5 annehmen, die keine bis zu sehr hoher Bindungsstärke für Schwermetalle darstellen. 01.11.11 Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt der Böden Beschreibung Der Boden stellt im globalen organischen Kohlenstoffkreislauf einen wesentlichen Puffer, teilweise auch eine Senke dar, die die Freisetzung von CO 2 verringert und dadurch einen Beitrag zur Minderung der globalen Erwärmung zu leisten vermag. Diese Leistung des Bodens ist an seinen Humus- und Torfanteil gebunden, der sich durch Einträge vor allem aus der Vegetation bildet. Eine Erhöhung dieses Anteils mindert die CO 2 -Freisetzung, wohingegen die Zersetzung von Humus und Torf eine CO 2 -Quelle darstellt. Unter natürlichen Bedingungen stellt sich langfristig meist ein Gleichgewicht zwischen Auf- und Abbau von Humus ein. Eine Erhöhung des Humus- und Torfanteils erfolgt bei sich entwickelnden, relativ jungen Böden und in intakten Mooren. Zerstörungen von Bodenstrukturen, intensive agrarische Nutzung und (bei Mooren) Entwässerung führen zum Abbau der organischen Substanz und somit zur Freisetzung von CO 2 und Methan (CO 4 ). Behutsame agrarische und gärtnerische Nutzung und spontane Entwicklung städtischer (Roh-) Böden führen zu einer Akkumulation organischer Substanz und stellen somit eine CO 2 -Senke dar. In Hinblick auf den organischen Kohlenstoffhaushalt könnten somit zwei Bodenformen mit hohem Puffervermögen ausgezeichnet werden: Rohböden, die bei ungestörter Entwicklung noch viel organischen Kohlenstoff zu binden vermögen sowie Böden mit aktuell hohem Humus- bzw. Torfgehalt, deren Störung bzw. Zerstörung zu einer Freisetzung von CO 2 führt. Ersteres, die Bindung von organischem Kohlenstoff in jungen Böden, ist ein langsamer Prozess, letzteres, die Freisetzung von CO 2 nach Zerstörung der Bodenstruktur, geschieht vergleichsweise schnell. Diese Freisetzung wird deswegen als vorrangig angesehen und hier deswegen als einziges Kriterium bewertet. Die insgesamt in den Berliner Böden gespeicherten Torf- und Humusmengen entsprechen ca. 25,8 Mio. t CO 2 . Die Berliner CO 2 -Emissionen betragen ca. 14,6 Mio. t/Jahr (Stand 2020, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2022). Methode Die Bewertung des Puffers bezüglich des organischen Kohlenstoffhaushaltes erfolgt auf Basis der Stufen des organischen Kohlenstoffvorrates (vgl. Karte 01.06.6 ). Eine Stufe des organischen Kohlenstoffvorrats von 1 bis 3 entspricht dabei einem geringen, die Stufen 5 bis 6 einem hohen Puffervermögen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube in einem Größenumfang von ca. 1.320 m². Insgesamt werden innerhalb von 120 Tagen ca. 210.300 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Das LSG erfaßt einen Ausschnitt des Südlichen Landrückens im westlichen Fläming zwischen Burg und Loburg. Es erstreckt sich größtenteils im Landkreis Jerichower Land, ragt aber im Süden in den Landkreis Anhalt-Zerbst hinein. Das LSG repräsentiert die Landschaftseinheit Burger Vorfläming, kleine Teile gehören zu den Landschaftseinheiten Hochflämig und Zerbster Ackerland. Das Gebiet ist eine hügelige Landschaft. Die höchste Erhebung ist der Thümerberg bei Lübars mit 107 m über NN. An der Nordgrenze im Übergang zum Fiener Bruch fällt es bis auf 40 m über NN ab. Das Gebiet ist mit zahlreichen Mulden, Muldentälchen, Quellmulden und Talniederungen ausgestattet. Es weist mit etwa 50% eine hohe Waldbestockung auf. Dabei überwiegen wenig strukturierte Kiefernforste, in die bei Räckendorf, Lübars, Wüstenjerichow, Magdeburgerforth und Loburg Laub- und Mischwaldbestände aus Stiel-Eiche, Hänge-Birke und teils auch Rot-Buche eingestreut sind. In den feuchten Quellmulden stocken Erlen-Bruchwälder, teilweise auch Birken-Bruchwälder mit Moor-Birken sowie Erlen- und Kiefernanteilen. In den Bachauen befinden sich ausgedehnte Grünländer, die meistens intensiv, auch durch Beweidung, genutzt werden. In den Niederungen von Ihle, Ehle, Gloine und Dreibach sind Restvorkommen von Erlenbruchwäldern anzutreffen. Das LSG schließt aber auch große Ackerflächen ein, auf denen vorwiegend Getreide und Kartoffeln sowie Mais und Raps angebaut werden. Stellenweise werden die durch die Feldflur führenden Wege durch verwilderte Obstbaumbestände, vorwiegend Pflaumen, gesäumt. Während der mittleren Steinzeit gelangten die Sammler, Jäger und Fischer auf der Suche nach Nahrung am Fiener Bruch entlang nach Osten, wo sie die Talsandinseln aufsuchten. Funde der mesolithischen Bevölkerung ließen sich nicht weit vom LSG entfernt bei Fienerode nachweisen, doch sind aus dieser Zeit auch Funde aus Klein Lübars bekannt. Die frühesten Bauern der Linienbandkeramikkultur bewirtschafteten die Schwarzerdeböden und waren auf dem Gebiet des LSG nicht anzutreffen. Dies gilt auch für die jüngeren Perioden der Jungsteinzeit, wobei die Vertreter der Trichterbecherkultur während der mittleren Jungsteinzeit bis nahe an Möckern heranrückten. Sie errichteten aus riesigen eiszeitlichen Geschieben ihren Toten Großsteingräber, von denen um 1800 östlich der Elbe noch insgesamt 37 Anlagen vorhanden waren. Davon ist nur noch das Grab von Gehrden erhalten. Großsteingräber standen aber einstmals auch am westlichen Rand des LSG bei Tryppehna, Wallwitz, Vehlitz und Ziepel. Wie die einzelnen im LSG gefundenen Steingeräte zu beurteilen sind, entzieht sich noch der Kenntnis. Vermutlich nutzten die Siedler damals die Waldgebiete als Wirtschaftsraum. Während der Bronzezeit zeichneten sich Besiedlungsschwerpunkte um Grabow und Tuchheim ab. In Tuchheim ist aus der Bronzezeit eine Befestigung belegt, die einen Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete. Von dort aus drangen Siedler flußaufwärts vor. Die Siedlungsdichte war aber vergleichsweise gering. Dies trifft auch für die frühe Eisenzeit zu. Die Besiedlung verlagerte sich von Tuchheim westwärts nach Gladau und Hohenseeden, wo sich eine Befestigung der frühen Eisenzeit befand. Während der jüngeren Eisenzeit nahm die Siedlungsdichte vor allem im Raum um Grabow zu. Aus der römischen Kaiserzeit sind Siedlungen aus der Umgebung von Grabow und Möckern bekannt; östlich dieser Linie sind Spuren der Besiedlung selten. Aus der Völkerwanderungszeit gibt es keine Funde. Für das Frühmittelalter führt der Mitteldeutsche Heimatatlas eine geschlossene Walddecke an, die nur wenige Lücken für eine Besiedlung bei Möckern und am Oberlauf der Ihle bei Lübars freiläßt, von wo slawische Funde bekannt sind. Das Gebiet zählte zum Siedlungsgebiet der Liutizen, an die noch die slawischen Ortsnamen erinnern. Für die Orte Gladau, Grabow, Möckern, Lüttgenziatz und Tuchheim sind für das 10. Jahrhundert Burgwarde urkundlich bezeugt. Zu diesen gehörten die zu Diensten verpflichteten Bewohner der umliegenden slawischen Dörfer. Im 12. Jahrhundert wurden verstärkt deutsche Bauern ins Land geholt, um durch Rodungen neue Äcker zu gewinnen. Unter Erzbischof Wichmann wurden zudem Flamen in das Fiener Bruch gebracht, um nach Holländer Sitte das Land zu entwässern und urbar zu machen. Wie im gesamten Fläming wechselten im Verlauf der Besiedlung auch im Gebiet des LSG Perioden der Waldentwicklung mit denen der Waldrodung und nachfolgender landwirtschaftlichen Nutzung. Mehrere Wüstungen künden vom wechselvollen Verlauf der Besiedlung des Gebietes. Charakteristisch für das Gebiet sind die zahlreichen Gutsparke aus dem 19. Jahrhundert, von denen zum Beispiel die Parke Möckern und Brandenstein zu nennen sind. In der heutigen Zeit stehen die land- und die forstwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund, die vor allem in der zurückliegenden Zeit intensiv betrieben wurden. Im Gebiet befinden sich vorwiegend kleinere ländliche Siedlungen mit bis zu 800 Einwohnern, lediglich Möckern und Loburg sind Kleinstädte mit 6 000 bis 7 000 Einwohnern. Die Wälder werden zunehmend von Erholungsuchenden auf Wochenendausflügen beziehungsweise von Pilzsammlern aufgesucht. Einige Fischteiche bei Lochow, Wüstenjerichow und Hohenziatz wurden zumindest in der Vergangenheit für die Fischproduktion genutzt. Das Gewässer bei Bomsdorf wurde als Kleinspeicher künstlich angelegt und zeichnet sich heute durch eine reiche Vogelwelt aus. Das LSG reicht von den lehmigen und sandigen Platten des nördlichen Vorfläming über die sandigen Endmoränen der Fläminghochfläche bis in die Ehle-Niederung im Süden, die bereits Teil des Leitzkauer Hügellandes ist. Der nördliche Vorfläming beinhaltet die Burger Geschiebelehm-Platten im Norden, an die sich die sandige Endmoräne der Schermen-Buckauer Eisrandlage und die Reesdorfer Niederung nach Süden anschließen. An die Reesdorfer Niederung grenzt die sandige Endmoränenlandschaft der Fläminghochfläche mit deutlichem Anstieg. Diese beinhaltet die Ihle-Niederung, auf die nach Süden die Hohenlobbeser Endmoräne folgt. Die südliche Grenze wird durch die Ehle-Niederung gebildet. Die Endmoränenzüge wurden während der Wartheeiszeit gebildet. Die Schermen-Buckauer Randlage verläuft von Schermen über den Galgenberg bei Grabow, den Kellerberg bei Ziegelsdorf, den Galgen- und Weinberg bei Krüssau und die Eichberge bei Magdeburgerforth bis Dreetzen und Buckau; die Hohenlobbeser Endmoräne von Möser über Stegelitz und Lübars bis Belzig. Sie bildet die Wasserscheide. Damit zeigt das LSG einen reichgegliederten Querschnitt durch eine Region pleistozäner Landschaften. Weiterhin befinden sich hier zwei erwähnenswerte geologische Naturdenkmale: die Findlinge „Wetterstein“ bei Waldrogäsen in der Nähe der Autobahn und die „Heimchensteine“ bei Klein-Lübars am Weg Hohenziatz-Glinike. Die Schichtenfolge besteht aus 30 bis 90 m, in Rinnen bis über 150 m mächtigen, quartären Sedimenten über tertiären Quarz-, Glaukonit- und Glimmersanden. In einer tiefen Erosionsrinne zwischen Theeßen und Wendgräben bei Loburg lagern die quartären Sedimente über Rupelton. Entsprechend der Verbreitung der warthezeitlichen bis holozänen Sedimente finden sich die folgenden Böden im LSG: Braunerde-Fahlerden, erodierte oder podsolige Braunerde-Fahlerden, lokal und insgesamt gering verbreitet pseudovergleyte Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus lehmigem Geschiebedecksand über Geschiebelehm; Pseudogley-Tschernoseme bis Humuspseudogleye aus Geschiebedecksand bis Decklehm über Geschiebemergel in der Ehle-Niederung; Braunerden aus lehmigem Geschiebedecksand bis Lößsand über Bändersand in den Randlagen der Geschiebelehmplatten; Acker- und Sauerbraunerden, podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand; Regosole bis Podsole aus Dünensand. Gley-Braunerden, Gleye, Anmoorgleye und Moorböden sind in den Niederungen ausgebildet. In der Reesdorfer Niederung haben sich durch die Grundwasserabsenkung verbreitet eisenreiche Gleye und Anmoorgleye entwickelt. Das Grundwasser steht teilweise oberflächennah an und ist infolge der sandigen Deckschichten gegenüber Kontaminationen gefährdet, teilweise stehen Grundwasserleiter mit reicher Wasserführung in größerer Tiefe an. Einige Talniederungen des Gebietes werden von Niederungsbächen wie Ihle, Abschnitten der Ehle, Gloine, Großem Mühlenbach und Ringelsdorfer Bach durchflossen. Außer der Ehle, die direkt zur Elbe fließt, entwässern die anderen Bäche nach Norden über den Elbe-Havel-Kanal in die Elbe. An den Grenzen zwischen der Grundmoräne und den ihr auflagernden Endmoränen sind Quellaustritte zu finden, die entsprechend des Standortes auch Quellmoore bilden. Stehende Gewässer sind im Gebiet nur in geringer Zahl und geringer Größe anzutreffen, sie sind überwiegend durch Anstau von Wasserläufen künstlich entstanden. Das Klima des Vorflämings ist mit 480-560 mm Jahresniederschlag recht trocken und mit 8,2°C mittlerer Jahrestemperatur und einem Julimittel von 17,5°C gegenüber dem übrigen Fläming geringfügig thermisch begünstigt. Mit mittleren Januartemperaturen von 0°C bis -1°C wird es durch mäßig kalte Winter charakterisiert. Die potentiell natürliche Vegetation des Gebietes wird geprägt durch die feuchten Pfeifengras-Birken-Eichenwälder und Geißblatt-Stieleichen-Hainbuchenwälder sowie durch die grundwasserferneren Straußgras-Eichenwälder und ärmere lindenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder. Im Bereich des Flämings sind Schattenblümchen-Buchenwälder vorherrschend. Gegenwärtig werden die trockenen Standorte überwiegend von artenarmen Kiefernforsten eingenommen, deren Krautschicht weitestgehend vom Land-Reitgras gebildet wird. Wenige offene Stellen sind von kleinflächigen Magerrasen mit Gemeiner Grasnelke, Kleinem Sauerampfer, Zypressen-Wolfsmilch, Berg-Jasione und Silber-Fingerkraut bestanden. Auf feuchteren Standorten stocken bodensaure Buchenwälder aus Rot-Buchen mit Stiel-Eichen und Hänge-Birken, an lichteren Stellen mit Wald-Wachtelweizen sowie auch mesophile Eichenwälder aus Stiel-Eichen. Teilweise stark entwässerte Birken-Bruchwälder aus Moor-Birke mit Faulbaum, Heidelbeere, Kleinblütigem Springkraut, Gemeinem Frauenfarn und Wald-Sauerklee zeigen inmitten umgebender Kiefernforste nasse Standorte an. In den feuchten Bachauen finden sich Erlen-Bruchwälder aus Schwarz-Erle mit Winkel-Segge und Pfeifengras oder bachbegleitende Erlenbestände sowie Feuchtwiesen mit Sumpf-Kratzdistel, Flatter-Binse, Scharfem Hahnenfuß, Bertram-Schafgarbe, Schlank-Segge, Echtem Mädesüß, Wald-Simse und Sumpf-Storchschnabel. Kleine Stillgewässer weisen geringmächtige Röhrichte aus Schilf und Breitblättrigem Rohrkolben mit Ufer-Wolfstrapp, Schwarzfrüchtigem Zweizahn, Gemeinem Blutweiderich und Sumpf-Hornklee auf. An besonderen Arten werden Maiglöckchen bei Räckendorf und bei Schopsdorf, Gemeiner Wacholder bei Pabsdorf und bei Räckendorf, Königsfarn bei Pabsdorf, Märzenbecher und Sumpf-Porst in der Kienlake bei Brandenstein, Sumpf-Calla und Sprossender Bärlapp genannt, die teilweise aktueller Bestätigung bedürfen. In den Waldgebieten leben Rothirsch, Reh, Wildschwein, Rotfuchs und Dachs. Das Artenspektrum der Kleinsäuger und Fledermäuse ist nur teilweise bekannt. Von den Vogelarten sind Mäusebussard, Habicht, Sperber, Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke, Waldohreule, Schwarz- und Buntspecht, Ringeltaube, Amsel, Singdrossel, Kohl-, Blau- sowie Haubenmeise, Kleiber, Buchfink, Fitis und Star als typische Vertreter zu nennen. Die Hohltaube kommt vereinzelt in den Buchenwäldern vor. Auch Einzelvorkommen vom Schwarzstorch sind bekannt. Der Fischadler ist seit 1992 Brutvogel. Auf den Feuchtwiesen kommen selten Bekassine und Wiesenpieper vor, in den lichteren Bruchwäldern wurde der Kranich festgestellt. In der Feldflur sind Feldlerche und Goldammer, in Gebieten mit Gebüschen und Hecken auch Neuntöter vertreten. Im nördlichen Bereich westlich von Tuchheim halten die Großtrappen aus dem Fiener Bruch regelmäßig ihren Wintereinstand. Es ist das derzeit stabilste Großtrappeneinstandsgebiet Sachsen-Anhalts. In den recht naturnah erhaltenen Fließgewässern Ihle, Ehle, Gloine und Ringelsdorfer Bach lebt eine typische Fischfauna mit Bachforelle, Schmerle und Dreistachligem Stichling, hier wird auch vereinzelt der Eisvogel angetroffen, an der Ihle auch die Gebirgsstelze. Eine Graureiherkolonie befindet sich bei Wüstenjerichow. In den feuchten Erlenbeständen der Bachtäler kommt der Moorfrosch vor. Die unterschiedlichen Lebensräume werden von einer artenreichen Wirbellosenfauna bewohnt. Insbesondere auf den Wiesen leben zahlreiche Tagfalterarten wie Schwalbenschwanz, Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs, Damebrett, Großes Ochsenauge und diverse Weißlinge und Bläulinge sowie Heuschreckenarten, auf den Magerrasen auch die Blauflügelige Ödlandschrecke. Auf einigen Feuchtwiesen lebt die markante Wespenspinne und in den trockenen Landreitgras-Beständen wurde die einzige Giftspinne Mitteleuropas, die Dornfingerspinne, gefunden. Das Entwicklungsziel für dieses LSG besteht in der Erhaltung einer harmonischen, ländlich geprägten Kulturlandschaft mit einem vielseitigen Landschaftsmosaik aus Wald, Grünland, Acker und Fließgewässern. Die Wälder werden nachhaltig genutzt, ihre ökologische Funktion ist zu erhalten und zu verbessern. Dazu könnten entsprechend der differenzierten Standortverhältnisse vorhandene Kiefern- und Laubwaldforste in naturnahe Laubwaldbestände, insbesondere in Traubeneichen- und Stieleichen-Hainbuchen-Wälder, Rotbuchen-Wälder, Erlen-Eschen-Wälder, Erlen- und Birken-Bruchwälder, schrittweise umgewandelt werden. Die Quellmoor- und Bruchwaldbereiche wären dadurch zu sichern, daß jegliche weitere Entwässerungen verhindert und ehemals durchgeführte Entwässerungsmaßnahmen wieder rückgängig gemacht werden. Der Grünlandanteil ist zu erhalten und nach Möglichkeit zu vergrößern. Hierbei sind besonders die feuchten Wiesen, das heißt Sumpfdotterblumen- und Pfeifengraswiesen, sowie die nährstoffarmen, trockenen Wiesen, die Magerrasen, zu bevorzugen. Die Grünlandbewirtschaftung sollte schrittweise extensiviert werden. Auch die Ackerwirtschaft sollte den ökologischen Belangen Rechnung tragen. Die offenen Feldfluren könnten durch Anlegen von flächen- und linienhaften Flurgehölzen strukturiert und ökologisch aufgewertet werden, ohne den erhaltungswürdigen Offenlandcharakter mit seinen Sichtbeziehungen zu zerstören. Die naturnahen Oberläufe der Fließgewässer sind unbedingt zu erhalten. Durch Renaturierungen der Unterläufe und Aufhebung bestehender Querverbauungen sollte möglichst die ökologische Durchgängigkeit dieser Bäche für alle aquatisch lebenden Organismen hergestellt werden. Zur weiteren Erschließung für die naturbezogene Erholung ist das vorhandene Wanderwegenetz weiter auszubauen, ebenso die Beschilderung von Wanderwegen. Insbesondere die Waldgebiete bieten sich für ausgedehnte Wanderungen an. Auf derartigen Wanderungen können die unterschiedlichen Waldgesellschaften und -strukturen wie Eichen-Mischwälder, Rotbuchenwälder, Erlen-Bruchwälder, Birken-Bruchwälder, aber auch monotone Kiefernforste kennengelernt und verglichen werden. Aber auch die im LSG gelegenen Dörfer lohnen eine nähere Betrachtung, wie beispielsweise Ringelsdorf, Theesen oder Hohenziatz mit spätromanischen Feldstein-Dorfkirchen aus dem 13. Jahrhundert mit massiven Türmen. In der angrenzenden Kleinstadt Möckern ist die Pfarrkirche St. Laurentius mit dem spätromanischen Westturm und seinem hölzernem Tonnengewölbe eine Besichtigung ebenso wert wie das neugotische Schloß auf dem Gelände der mittelalterlichen Burg, von der nur noch der Bergfried erhalten ist. Schließlich kann eine Wanderung im LSG auch mit dem Besuch von Loburg verbunden werden, einer Stadt, die durch Fachwerkbauten, die Kirche St. Laurentius, die Ruine der Kirche Unserer Lieben Frauen, den Turm des Mönchentores und auch den Storchenhof interessant ist. Von hier aus bietet sich auch ein Besuch des Schlosses Wendgräben mit seiner ausgedehnten englischen Parklandschaft an. Das 1912 errichtete ehemalige Herrenhaus derer von Wulfen/Anhalt, am Dreiecksgiebel befindet sich die Abbildung des Wolfes als Wappentier dieser Familie, wird nach einer wechselvollen Nutzung jetzt als Bildungs- und Tagungszentrum mit attraktiver Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeit genutzt. Ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Im LSG befinden sich mit Ihle, Ehle, Gloine und Ringelsdorfer Bach kleine Fließgewässer, die in ihren Oberläufen eine naturnahe Gewässermorphologie und eine natürliche Fischfauna aufweisen. So kommen im Oberlauf der Gloine bis zum Zusammenfluß mit dem Ringelsdorfer Bach Bachforelle, Schmerle, Gründling und Dreistachliger Stichling vor, während weiter abwärts im Großen Mühlenbach Gründling, Schleie, Flußbarsch, Drei- und Neunstachliger Stichling nachgewiesen wurden. Noch weiter unterhalb, außerhalb des LSG im Tuchheim-Parchener Bach, sind nur noch wenige ubiquitäre Arten wie Hecht, Schleie und Flußbarsch anzutreffen. Auch in der Ihle kommen im Ober- beziehunggsweise Mittellauf etwa bis Grabow mit Bachforelle, Schmerle, Gründling, Hasel und Döbel typische Fließgewässerarten mit rheophilen Ansprüchen vor, während der Unterlauf bis zur Mündung mit Gründling und Hasel stark artenverarmt ist. Fische und zum Teil auch benthale Organismen benötigen während ihrer einzelnen Lebensphasen unterschiedliche Lebensraumstrukturen, die sie mittels ihrer Mobilität auch erreichen können. So müssen im Fließgewässer Terrainverluste durch strömungsbedingte Verdriftungen wieder ausgeglichen werden. Andererseits führen Fische jahres- und tagesperiodische Wechsel zwischen Ruhe- und Nahrungshabitaten durch oder verbringen verschiedene Entwicklungsphasen in unterschiedlichen Lebensräumen. Dazu gehören auch Laichwanderungen, da die Eiablage einiger Fischarten vorwiegend in den sauerstoffreichen Kiesbetten der Oberläufe erfolgt. Eine extreme Ausbildung dieses Verhaltens findet sich bei den sogenannten diadromen Wanderfischarten (zum Beispiel Lachs, Meerforelle, Stör und andere), die bei diesen Laichwanderungen einen Wechsel zwischen marinen und limnischen Lebensräumen durchführen. Schließlich müssen auch Wanderungen zum Ausgleich unterschiedlicher Besiedlungsdichten (genetischer Austausch) durchgeführt werden. Wichtig sind diese Wanderungen beispielsweise auch für die Verbreitung einiger Süßwassermuschelarten, deren Larven in den Kiemen oder Flossensäumen bestimmter Fischarten parasitieren und von Wirtstieren über weite Strecken im Gewässer mitgeführt werden, bevor sie sich fallenlassen und seßhaft werden. Diese Verhaltensweisen bedingen, daß Fließgewässer durchgängig sein müssen, damit solche Wanderungen erfolgen können. Querverbauungen bis zu einer bestimmten Höhe können nur von leistungsfähigen Fischarten (Salmoniden) überwunden werden, während Kleinfische und alle Benthosorganismen bereits durch Sohlabstürze über 10 cm Höhe an einer stromaufwärts gerichteten Wanderung gehindert werden. Daher ist die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer durch den Rückbau derartiger Staueinrichtungen oder durch die Errichtung von Passiermöglichkeiten (Umgehungsgerinne, Sohlenrampen und -gleiten oder Fischrampen oder technische Fischaufstiegsanlagen) wieder herzustellen und weitere Verbauungen sind zu vermeiden (gesetzliche Forderung durch das Landesfischereigesetz und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Im Fließgewässerprogramm Sachsen-Anhalt finden sich Schritte zur Umsetzung dieser Forderung. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die Grundwasserstände in einem Ballungsgebiet wie Berlin unterliegen nicht nur naturbedingten Abhängigkeiten, wie Niederschlägen, Verdunstungen, unterirdischen Abflüssen, sondern sie werden auch durch menschliche Einwirkungen – Grundwasserentnahmen, Bebauung, Versiegelung der Oberfläche, Entwässerungsanlagen und Wiedereinleitungen – stark beeinflusst. Hauptfaktoren bei der Entnahme sind die Grundwasserförderungen der öffentlichen Wasserversorgung (vgl. Karte 02.11), private Gewinnungsanlagen und Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen. Zur Grundwasserneubildung tragen hauptsächlich Niederschläge (vgl. Karte 02.13.5), Uferfiltrat, künstliche Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwasser und Wiedereinleitung von Grundwasser im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei. In Berlin sind zwei Grundwasserstockwerke ausgebildet: Das tiefere führt Salzwasser und ist durch eine etwa 80 Meter mächtige Tonschicht von dem oberen süßwasserführenden Grundwasserstockwerk hydraulisch – mit Ausnahme lokaler Fehlstellen der Tonschicht – getrennt. Dieses etwa 150 Meter mächtige Süßwasserstockwerk, das für die Berliner Trink- und Brauchwasserversorgung genutzt wird, besteht aus einer wechselnden Abfolge von rolligen und bindigen Lockersedimenten: Sande und Kiese (rollige Schichten) bilden die Grundwasserleiter, während Tone, Schluffe, Geschiebemergel und Mudden (bindige Schichten) Grundwasserhemmer darstellen. Die Oberfläche des Grundwassers wird in Abhängigkeit von dem (meist geringen) Grundwassergefälle und der Geländemorphologie in unterschiedlichen Tiefen angetroffen (Abb. 1). Der Grundwasserflurabstand wird als lotrechter Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert. Wird der Grundwasserleiter von schlecht durchlässigen, bindigen Schichten (Grundwasserhemmern, wie z. B. Geschiebemergel) so überlagert, dass das Grundwasser nicht so hoch ansteigen kann, wie es seinem hydrostatischen Druck entspricht, liegt gespanntes Grundwasser vor. In diesem Fall ist der Flurabstand als der lotrechte Höhenunterschied zwischen der Geländeoberkante und der Grundwasseroberfläche definiert, die von der Unterkante des grundwasserhemmenden Geschiebemergels bzw. von der Oberkante des unterlagernden Grundwasserleiters gebildet wird (Abb. 1). Die Flurabstandskarte gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung von Gebieten gleicher Flurabstandsklassen im Maßstab 1 : 50 000 (SenStadt 2006). Sie wurde auf Grundlage der Daten aus dem Zeitraum Mai 2006 berechnet. Sie hat für den jeweils oberflächennahen Grundwasserleiter mit dauerhafter Wasserführung Gültigkeit. Dies ist zumeist der in Berlin wasserwirtschaftlich genutzte Hauptgrundwasserleiter (GWL 2 nach der Gliederung von Limberg und Thierbach 2002), der im Urstromtal unbedeckt, im Bereich der Hochflächen jedoch bedeckt ist. In Ausnahmefällen wurde für die Ermittlung des Flurabstandes der GWL 1 (z. B. im Gebiet des Panketals) bzw. der GWL 4 (tertiäre Bildungen) herangezogen. Von besonderer Bedeutung sind vor allem Flächen mit geringem Flurabstand (bis etwa vier Meter). In Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Deckschichten über dem Grundwasser können dort Bodenverunreinigungen besonders schnell zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen. Die Flurabstandskarte ist also eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (s. Karte 02.16). Die räumliche Überlagerung der Flurabstände mit der Beschaffenheit der geologischen Deckschichten ermöglicht die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Schutzfunktionen der Grundwasserüberdeckung. Die Kenntnis der Flurabstände ermöglicht des Weiteren eine Einschätzung, an welchen Standorten Grundwasser Einfluss auf die Vegetation hat. Der Einfluss des Grundwassers auf die Vegetation hängt von der Durchwurzelungstiefe der einzelnen Pflanze und, je nach Bodenart, vom kapillaren Aufstiegsvermögen des Grundwassers ab. Der Grenzflurabstand, bei dem Grundwasser bis zu einem gewissen Grad für Bäume nutzbar sein kann, wird für Berliner Verhältnisse im Allgemeinen mit vier Metern angegeben. Die Vegetation der Feuchtgebiete ist in ihrem Wasserbedarf meist auf das Grundwasser angewiesen und benötigt einen Flurabstand von weniger als 50 cm. Entwicklung der Grundwasserstände Die Grundwasserstände sind im Stadtgebiet in vielfältiger Weise künstlich beeinflusst . Die ersten Grundwasserabsenkungen und damit die Vernichtung von Feuchtgebieten im Berliner Raum sind auf die Entwässerung von Sumpfgebieten wie z.B. dem Hopfenbruch in Wilmersdorf im 18. Jahrhundert zurückzuführen. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden durch den Ausbau von Kanälen weitere Gebiete entwässert. Das Grundwasser wurde dann durch die verstärkte Nutzung als Trink- und Brauchwasser, durch Wasserhaltungen bei Baumaßnahmen sowie durch Einschränkung der Grundwasserneubildungsrate infolge der Versiegelung des Bodens weiter abgesenkt bzw. starken periodischen Schwankungen mit Amplituden bis zu 10 Meter am Standort unterworfen. Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts unterlag der Grundwasserstand weitgehend nur den durch die Niederschläge hervorgerufenen natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen. Ab 1890 bis zum Zweiten Weltkrieg prägten dann der steigende Wassergebrauch der rasch wachsenden Stadt sowie Grundwasserhaltungen das Grundwassergeschehen. Große Grundwasserhaltungen für den U- und S-Bahnbau (Alexanderplatz) sowie andere Großbauten senkten das Grundwasser in der Innenstadt flächenhaft über längere Zeiträume um bis zu acht Meter ab. Durch den Zusammenbruch der Wasserversorgung am Ende des Krieges erreichte das Grundwasser fast wieder die natürlichen Verhältnisse (Abb. 2). In der Folgezeit, von Anfang der 1950er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre, wurde das Grundwasser durch steigende Entnahmen erneut kontinuierlich und großflächig abgesenkt . Besonders stark machte sich dieser Trend in den Wassergewinnungsgebieten bemerkbar. Neben dem allgemeinen Anstieg des Wassergebrauchs der privaten Haushalte wurde diese Entwicklung auch durch Baumaßnahmen verursacht (Wiederaufbaumaßnahmen, U-Bahn-Bau und große Bauvorhaben). Der Ausbau der Wassergewinnungsanlagen der kommunalen Wasserwerke war im Westteil der Stadt Anfang der 1970er Jahre abgeschlossen, während in Ost-Berlin zur Versorgung der neuen Großsiedlungen in Hellersdorf, Marzahn und Hohenschönhausen Mitte der 1970er Jahre mit dem Ausbau des Wasserwerks Friedrichshagen begonnen wurde. In den Wassergewinnungsgebieten haben sich im Einzugsbereich der Brunnen der Wasserwerke dauerhafte, weitgespannte und tiefe Absenkungstrichter ausgebildet. Dort sind zudem, analog zu den innerhalb des Jahres schwankenden Fördermengen der meisten Wasserwerke, zum Teil erhebliche Schwankungen der Grundwasserstände zu beobachten. Schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts fielen im Grunewald der Riemeistersee und der Nikolassee durch die Wasserentnahmen des Werkes Beelitzhof trocken. Der Spiegel des Schlachtensees fiel um 2 Meter, der Spiegel der Krummen Lanke um 1 Meter. Zum Ausgleich wird unter Umkehrung der natürlichen Fließrichtung seit 1913 Havelwasser in die Grunewaldseen gepumpt. Die Feuchtgebiete Hundekehlefenn, Langes Luch, Riemeisterfenn sowie die Uferbereiche der Seen konnten nur durch diese Maßnahme erhalten werden. Die Absenktrichter der Brunnengalerien an der Havel wirken sich bis weit in den Grunewald aus. So sank der Grundwasserstand am Postfenn zwischen 1954 und 1974 um 3,5 m, am Pechsee im Grunewald zwischen 1955 und 1975 um 4,5 m. Durch die Entnahme der Brunnengalerien am Havelufer kommt es selbst in unmittelbarer Nähe der Havel zu starker Austrocknung im Wurzelraum der Pflanzen. Im Südosten Berlins sind 90 % der Feuchtgebiete um den Müggelsee in ihrem Bestand bedroht (Krumme Laake Müggelheim, Teufelsseemoor, Neue Wiesen/Kuhgraben, Mostpfuhl, Thyrn, Unterlauf Fredersdorfer Fließ). Um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen zu mildern, werden einige Feuchtgebiete durch Überstauung und Versickerung von Oberflächenwasser wieder vernässt. Im Westteil der Stadt sind dies die Naturschutzgebiete Großer Rohrpfuhl und Teufelsbruch im Spandauer Forst und Barssee im Grunewald, im Ostteil Krumme Lake in Grünau und Schildow in Pankow. Großflächige Absenkungen ergaben sich ebenso im Bereich des Spandauer Forstes, bedingt durch die seit den 1970er Jahren erheblich angestiegene Grundwasserförderung des Wasserwerkes Spandau. Mit Hilfe einer 1983 in Betrieb genommenen Grundwasseranreicherungsanlage wird durch die Versickerung von aufbereitetem Havelwasser versucht, den Grundwasserstand allmählich wieder anzuheben. Bis Mai 1987 konnte der Grundwasserstand im Spandauer Forst im Durchschnitt zwischen 0,5 und 2,5 m angehoben werden. Wegen der Vernässung von Kellern angrenzender Wohngebiete wurde die Grundwasseranreicherung in diesem Gebiet inzwischen wieder beschränkt. Mit der gleichzeitigen Steigerung der Fördermengen des Wasserwerks Spandau sank der Grundwasserstand bis 1990 wieder ab. Durch eine weitere Reduzierung der Fördermengen kam es in der Folgezeit zu einem erneuten Anstieg des Grundwassers (Abb. 3). Generell ist im Westteil Berlins bereits seit Ende der 1980er Jahre ein Wiederanstieg der Grundwasserstände zu beobachten. Ursache dafür waren in erster Linie drei gegensteuernde Maßnahmen wider den sinkenden Grundwassertrend: Die Erhöhung der künstlichen Grundwasseranreicherung durch gereinigtes Oberflächenwasser in wasserwerksnahen Gebieten (Spandau, Tegel und Jungfernheide) führte zu geringeren Absenkungsbeträgen (vgl. Karte 02.11). Die Wiedereinleitpflicht bei Grundwasserhaltungsmaßnahmen bei großen Baumaßnahmen führte zu einer geringeren Belastung des Grundwasserhaushalts. Die Einführung des Grundwasserentnahmeentgelts bewirkte einen sparsameren Umgang mit der Ressource Grundwasser. Insgesamt befand sich die Grundwasseroberfläche im Mai 2006 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist der rückläufige Wassergebrauch, der an der verringerten Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe seit der politischen Wende 1989 – besonders in den östlichen Bezirken – abzulesen ist. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke stellten ihre Produktion in den Jahren von 1991 bis 1997 völlig ein: Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch. Dadurch stiegen die Grundwasserstände stadtweit bis in die Mitte der 1990er Jahre wieder an. Es kam in diesem Zeitraum gebietsweise durch den plötzlichen Grundwasserwiederanstieg bei nicht fachgerecht abgedichteten Kellern zu zahlreichen Vernässungsschäden. In zwei Gebieten waren die Schäden so umfangreich, dass grundwasserregulierende Maßnahmen durchgeführt werden mussten (Rudow, Kaulsdorf). Im September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt; bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird am Standort Johannisthal jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um laufende lokale Altlastensanierungen und Baumaßnahmen nicht zu gefährden. Am Standort Jungfernheide wird seit Januar 2006 die Grundwasserhaltung von der Siemens AG zum Schutz ihrer Gebäude betrieben. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 17 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2006 dagegen nur noch 218 Millionen m 3 gefördert. Der Rückgang der Grundwasserförderung der Wasserwerke in den östlichen Bezirken fiel mit über 60 % in diesem Zeitraum noch deutlich höher aus. Daraus resultierte in den Jahren seit 1989 ein stadtweiter Grundwasseranstieg, der sich am stärksten im Urstromtal in der Nähe der Förderbrunnen der Wasserwerke mit ihren tiefen Absenktrichtern auswirkte. Das Ausmaß des flächenhaften Grundwasserwiederanstieges in Berlin seit 1989 verdeutlicht Abbildung 4. Hier ist der Anstieg der Grundwasserstände von 1989 bis 2002 dargestellt. Dargestellt ist der Grundwasseranstieg nur im Urstromtal, da er hier für die Gebäude auf Grund des geringen Flurabstandes relevant ist. Auf den Hochflächen herrschen höhere Flurabstände.
Änderungen des Grundwasserstandes können mit z.T. irreversiblen Schäden für Böden und Ökosysteme verbunden sein. Gegenüber Grundwasserabsenkungen sind besonders solche Böden empfindlich, deren Funktionen von einem hohen Grundwasserstand abhängen, so z.B. Moore, Nass- und Auengleye, sowie grundwasserbeeinflusste Böden, z.B. Gleye und vergleyte Böden. Böden mit nassen und extrem feuchten Eigenschaften werden aus den Bewertungen der Bodenteilfunktion Lebensraum und Lebensgrundlage gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Trockenlegung“ dargestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 205 |
| Kommune | 29 |
| Land | 769 |
| Weitere | 5 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 63 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Förderprogramm | 129 |
| Taxon | 19 |
| Text | 133 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 728 |
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|---|---|
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|---|---|
| Boden | 392 |
| Lebewesen und Lebensräume | 638 |
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