Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
ID: 4784 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB InfraGO AG, Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg, hat beim Eisenbahn-Bundesamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Rahmen mit der Errichtung des Überwerfungsbauwerks Hasselbrook auf der Strecke 1249 Hamburg-Bad Oldesloe, Bahn-km 100,200 beantragt. Das Vorhaben ist mit folgenden Gewässerbenutzungen verbunden, für die beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG beantragt wurde: bauzeitliche Entnahme von Grundwasser zwecks Grundwasserabsenkung für die Dauer von bis zu 365 Tagen; max. Entnahmemenge: 237.650 m³ bauzeitliches Einbringen und Einleiten von Stoffen ins Grundwasser Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser Die Entnahme von Grundwasser in der o. g. Menge unterliegt der Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG Abschlussdatum: 29.01.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO AG Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg Deutschland Dokument Dokument Vermerk Allgemeine Vorprüfung Grundwasser-Absenkung Überwerfungsbauwerk Hasselbrook
Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die Feststellung der UVP-Pflicht Antragsteller: Spexarder Höfe GmbH & Co. KG, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh Die Spexarder Höfe GmbH & Co. KG, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Gütersloh, auf den Grundstücken Gemarkung Spexard, Flur 2, Flurstück 2811 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung (zweiter Pumpversuch) dient der Errichtung von einer Tiefgarage zu Wohn- und Praxisräumen. Das hierbei entnommene Grundwasser soll anschließend in den Regenwasserkanal der Stadt Gütersloh eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahmemengen betragen
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Trogbaugrube mit einer Grundfläche von 4.200 m². Die Restwasserförderung wird über 119 Kalendertage betrieben. Insgesamt werden maximal 122.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Durch die Herstellung einer Trogbaugrube entsteht kein Absenktrichter > 30 cm um die Baugrube herum. Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben besteht nicht. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden ein-gehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden
Das Projekt "Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Wald" wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen.Methode: Agrarwissenschaftlich.
Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen hat mit Antrag vom 25.02.2025 gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung von max. 415 m³/Tag, insgesamt 60.000 m³, beantragt. Die Grundwasserabsenkung findet auf dem Flur 4, Flurstück 9, 10, 11, 12, 336 der Gemarkung Schmehausen in Hamm statt und ist für einen Zeitraum von sieben Monaten ab April 2025 geplant.
Die Fa. Alterric Deutschland GmbH, Holzweg 87, 26605 Aurich hat als Vorhabenträgerin am 28.11.2024 die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit §§ 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes für die temporäre Grundwasserentnahme zum Rückbau und Neubau von Fundamenten für Windenergieanlagen (WEA) in Sassenberg, Gemarkung Gröblingen, Flur 2, Flurstücke 23, 33 und 52, Gemarkung Füchtorf, Flur 146, Flurstücke 6, 25, 29, 56, 60, 61 und 66 und Flur 147, Flurstück 46 beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Im Rahmen des Rückbaus von elf WEA und Neubaus von sechs WEA im Windpark Füchtorfer Moor wird eine Grundwasserabsenkung erforderlich. Es ist vorgesehen, bis zu rd. 235.000 m³ Grundwasser zu entnehmen und über oberirdische Gewässer abzuleiten. In dieser Zeit sinkt der Grundwasserstand bereichsweise im Vorhabengebiet ab. Die bauzeitliche Wasserhaltung soll sich insgesamt über max. 160 Tage erstrecken. Dem Amt für Umweltschutz und Straßenbau des Kreises Warendorf wurden die für die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG relevanten Unterlagen durch die Fa. Alterric, erstellt durch das Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme, Meisenstraße 96, 33607 Bielefeld, vorgelegt.
Herr Hermann Peitz, Determeyerstraße 137, 33334 Gütersloh, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Gütersloh, auf den Grundstücken Gemarkung Spexard, Flur 3, Flurstück 291 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung dient der Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Das hierbei entnommene Grundwasser soll anschließend in den Regenwasserkanal der Stadt Gütersloh eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahmemengen betragen 27 m³/h, jedoch nicht mehr als 648 m³/d und insgesamt 16.800 m³.
AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Das Projekt "Holzanatomische Untersuchungen zur Reaktion von Baeumen gegen anthropogene Umweltveraenderungen" wird/wurde gefördert durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Umweltgestaltung, Leitstelle Umweltschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Ordinariat für Holzbiologie und Institut für Holzbiologie und Holzschutz der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft.Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.
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