Änderungen des Grundwasserstandes können mit z.T. irreversiblen Schäden für Böden und Ökosysteme verbunden sein. Gegenüber Grundwasserabsenkungen sind besonders solche Böden empfindlich, deren Funktionen von einem hohen Grundwasserstand abhängen, so z.B. Moore, Nass- und Auengleye, sowie grundwasserbeeinflusste Böden, z.B. Gleye und vergleyte Böden. Böden mit nassen und extrem feuchten Eigenschaften werden aus den Bewertungen der Bodenteilfunktion Lebensraum und Lebensgrundlage gefiltert und als Böden mit „Empfindlichkeit bei Trockenlegung“ dargestellt.
Die Kulisse „Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme“ weist für ganz Niedersachsen Flächen mit dem abiotischen Potenzial zur Etablierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen im mittleren Maßstab (1:50.000) aus. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind ein wichtiger Lebens- und Rückzugsort für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Deshalb stehen Grundwasserabhängige Landökosysteme unter besonderen Schutz und müssen in Wasserrechts- und Planungsverfahren Berücksichtigung finden. Die Kulisse bewertet die abiotischen Standortfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Landnutzung, auf Basis der BK50, Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Periode 1971 -2000 und des Digitalen Landschaftsmodells 1: 25.000 (DLM25). Die Kulisse dient als Überblick und stellt alle Flächen mit einem Standortpotenzial dar unabhängig davon, ob sich auf den ausgewiesenen Standorten aktuell ein grundwasserabhängiges Biotop etabliert hat oder nicht. Grundwasserabhängige Landökosysteme sind durch die Absenkung des Grundwassers und Veränderungen des Klimas gefährdet. Zur Bewertung der Vulnerabilität gegenüber diesen Gefahren wurden mit Hilfe von bodenwasserhaushaltlichen Parametern eine Methode entwickelt. Das Ergebnis der Methode ist die Bewertung der Güte des Standortpotentials gwaLÖS, die in diesem Thema unter aktuellen Bedingungen (Klima und Grundwasserständen) dargestellt wird. BUG, J., PLINKE, A-K., AFFELT, L. & HARDERS, D. (2021): Standortpotenziale Grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) - Erläuterung zur Kulissenerstellung und Bewertung der Vulnerabilität. In: GeoBerichte 43, Hannover.
Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.
Antrag der UNIPER Kraftwerke GmbH auf Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Abs. 2 WHG; wasserrechtlicher Antrag zur Erneuerung der Brücke bei Inkofen (KKM 8+500) sowie bauzeitliche Wasserhaltung/ Grundwasserabsenkung, die Errichtung einer Behelfsüberfahrt (Benutzungstatbestände nach § 9 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 bzw. Nrn. 2 und 4 WHG) sowie Ersetzung von Erlaubnissen nach § 5 der Landschaftsschutzgebietsverordnungen „Ampertal im Landkreis Freising“
Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
Die Firma Max Bögl hat im Auftrag des Bauträgers, der VDT30 Grundbesitz GmbH & Co. KG, zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 139 und 139/17 je Gemarkung Sündersbühl am 15.07.2025 die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a (360.000 m3) im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gem. § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Am 28.07.2025 wurden hierfür seitens des Antragstellers ergänzende Angaben eingereicht. Die Vorprüfung (in Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg) hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Das Vorhaben liegt in keinem schützenswerten Bereich. Bis auf eine Grundwasserabsenkung im Bereich des Absenktrichters sind durch die Baumaßnahme, hier die Bauwasserhaltung, keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Nach Beendigung der Wasserhaltung werden sich die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse wiedereinstellen. Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens und damit verbundenen allgemeinen UVP-Vorprüfung sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum Vorhabenstandort, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplante Bauwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, hier auf den Grundwasserkörper und auf die Grundwasserströmungsverhältnisse, haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht. Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbständig anfechtbar.
Antragsteller: Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg Die Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg, beabsichtigt, eine Grundwasserabsenkung in Rietberg, auf dem Grundstück Gemarkung Rietberg, Flur 25, Flurstück 30 vorzunehmen. Diese Grundwasserabsenkung dient der Sanierung der Altlast „Mastholter Straße“ (Katasternummer: 4216.0001). Das hierbei entnommene Grundwasser soll nach einer Vorbehandlung/Abreinigung anschließend in ein namenloses Gewässer an der Straße „Am Eichenhof“ in gleicher Menge wie die Entnahme eingeleitet werden. Die maximal zulässigen Entnahme- bzw. Einleitungsmengen betragen 160 m³/h, jedoch nicht mehr als 4.000 m³/d und 150.000 m³ insgesamt. Für dieses Vorhaben hat die Stadt Rietberg, Rathausstraße 31, 33397 Rietberg, die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen der Verbindlichkeitserklärung der Sanierungsplanung beantragt.
Methode: Agrarwissenschaftlich.
Die H & K Teckentrup GmbH & Co. KG, Industriestraße 50, 33415 Verl, plant im Zuge der Errichtung einer Produktions- und Logistikhalle auf dem Betriebsgelände Grundwasser abzusenken. Insgesamt ist eine Grundwasserentnahme von maximal 79.000 m³ über einen Zeitraum von ca. drei Monaten geplant. Das Absenken des Grundwassers erfolgt mittels Tiefendrainage. Diese wird in ca. 70 m langen Strängen über das gesamte Baufeld verteilt eingefräst. Das entnommene Wasser wird über einen Regenwasserschacht eingeleitet
AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
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