UBA: Für Kinder unter zwei Jahren, die familiär mit Allergien vorbelastet sind, vorerst kein Babyschwimmen Schwimmen ist gut für die Gesundheit. Deshalb - und auch zum Schutz vor dem Ertrinken - wird Schwimmen in der Schule unterrichtet. Aber: Zur Desinfektion von Schwimmbeckenwasser ist Chlor erforderlich. Möglicherweise können Reaktionsprodukte des Chlors bei Risikogruppen zur Entwicklung von Asthma beitragen. Vor allem Trichloramin, ein Reaktionsprodukt aus Chlor und dem von Badegästen eingetragenem Harnstoff, ist als asthmaauslösende Substanz in Verdacht geraten. Ob tatsächlich eine Schadwirkung auf das Lungenepithel im frühkindlichen Stadium ausgeht und diese zu Asthma führt, kann auf Grund fehlender Daten zur Wirkschwelle von Trichloramin noch nicht abschließend beurteilt werden. Besorgten Eltern von Kindern unter zwei Jahren, in deren Familien gehäuft Allergien auftreten, empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), aus Vorsorgegründen vom Babyschwimmen abzusehen, bis geklärt ist, ob sich der Verdacht bestätigt. Alle anderen Kinder und Erwachsene können Schwimmbäder mit einer Wasseraufbereitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik weiter ohne Bedenken nutzen. UBA -Präsident Jochen Flasbarth forderte die Bevölkerung auf, einfache Hygieneregeln für ein gesundes Baden zu beachten: „Schwimmen ist gesund für Kinder und Erwachsene. Damit das so bleibt, sollte jede und jeder durch gründliches Duschen vor dem Baden dazu beitragen, dass es nicht zu Gesundheitsgefahren durch Trichloramin kommt.“ Trichloramin entsteht, wenn Chlor im Beckenwasser mit dem Harnstoff in Kontakt kommt, den die Badegäste über Urin, Schweiß, Kosmetika oder Hautschuppen ins Wasser einbringen. Trichloramin verursacht den typischen Hallenbadgeruch, der als „Chlorgeruch“ empfunden wird. Von den Schwimmbadbetreibern verlangt Flasbarth, verfügbare Techniken zur Wasseraufbereitung konsequent zu nutzen: „Hallenbadbetreiber können die Belastung mit Trichloramin senken, indem sie genügend Frischwasser zuführen, ihre Bäder ausreichend belüften und nach allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben. Moderne Technik und intensive Aufklärungsarbeit können das Problem so weit lösen, dass Gesundheitsrisiken durch Reaktionsprodukte des Chlors minimiert werden.“ Öffentliche Bäder werden in Deutschland pro Jahr von 250 bis 300 Millionen Menschen besucht. Eine ausreichende Desinfektion des Beckenwassers - meist mit Chlor - ist unerlässlich: Denn nicht selten ist jemand mit Krankheitserregern infiziert, ohne Krankheitssymptome zu haben. Geht diese Person dann ins Schwimmbad, so ist unvermeidlich, dass Erreger in das Beckenwasser gelangen. Dass durch die Desinfektion - in geringen Konzentrationen - Desinfektionsnebenprodukte wie Trichloramin unvermeidlich entstehen, wird als kleineres Übel akzeptiert. In der Hallenluft deutscher Bäder fand das UBA Trichloramin-Konzentrationen bis maximal 18,8 Milligramm/Kubikmeter Luft (mg/m 3 ). 90 Prozent der gemessenen Werte lagen allerdings unter 0,34 mg/m 3 und damit deutlich unter dem von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) empfohlenen Richtwert von 0,50 mg/m 3 . Bei den hohen Messwerten entsprach entweder die Wasseraufbereitung oder die Hallenbadlüftung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik [DIN 19643 bzw. VDI 2089 Blatt 1]. Ob von solchen Konzentrationen eine Schadwirkung auf das Lungenepithel im frühkindlichen Stadium ausgeht und in wie weit diese zur Asthmaentstehung beiträgt, muss in weiteren Studien ermittelt werden. Belgische Autoren hatten 2003 erstmals einen möglichen Zusammenhang zwischen Asthma und dem Schwimmen in gechlortem Beckenwasser diskutiert. Ihre Hypothese: Das Risiko von Asthmaerkrankungen steigt, wenn der Spiegel des Clara-Zell-Proteins im Blutserum absinkt. Hintergrund ist, dass dieses Absinken auf eine Schädigung des Bronchialepithels hinweist, die - wenn sie wiederholt auftritt - vermutlich zu einem erhöhten Asthmarisiko führt. Als mögliche Substanz, die diesen Effekt auslöst, gilt das Desinfektionsnebenprodukt Trichloramin. Spätere Studien bestätigten diese Verdachtsmomente und zeigten eine signifikante Korrelation zwischen dem Zeitpunkt des ersten Schwimmens vor dem zweiten Lebensjahr und dem Abfall des Clara-Zell-Proteins im Blutserum. Noch fehlen aber Daten zur kritischen Konzentration an Trichloramin und ggf. weiterer Nebenprodukte , die einzeln oder gemeinsam diese Effekte auslösen. Die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit ( BMG ) beim UBA empfiehlt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Bildung oder Anreicherung von Trichloramin und anderen Desinfektionsnebenprodukten so gering wie möglich zu halten:
Anlässlich der bevorstehenden Wintersaison informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die wesentlichen Fakten zum Winterdienst. Damit alle gut und vor allem unfallfrei durch den Winter kommen, sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst: Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBErahmen findet sich der Abschnitt zum Winterdienst. Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die BSR führt den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und auf Fußgängerüberwegen durch. Hinzu kommen Radwege, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, Haltestellen des ÖPNVs, bestimmte Fußgängerzonen und Plätze sowie Gehwege, wo kein Anlieger vorhanden ist. Der Winterdienst auf Gehwegen umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens ein Meter, bei Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden können, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr Schneefall oder Glättebildung eintritt, dann ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR ist bereits für den Fahrbahn-Winterdienst und weitere Bereiche zuständig. Bei einem über 5.000 km langen Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine unverhältnismäßige Steigerung der Kosten sowie des Aufwandes an Logistik, Personal und Technik bedeuten. Die winterliche Bearbeitung aller Berliner Gehwege durch die BSR ist somit nicht realisierbar. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr wurde bewusst und explizit den Anliegern der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann der Winterdienst hier besonders schnell bzw. zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es sie frei zu erwerben gibt, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR kann zum Winterdienst nachgelesen werden.
Liebe Leserin, lieber Leser, die Luft muss endlich in allen deutschen Städten so gut werden, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU eingehalten wird. Denn die zu hohen Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Gesundheitsproblem. Was die Beschlüsse des Diesel-Gipfels vom 2. August 2017 dazu beitragen können, hat das UBA genauer unter die Lupe genommen – das Ergebnis lesen Sie hier in unserer aktuellen Newsletterausgabe. Auch um andere drängende Aufgaben geht es in „UBA aktuell“, zum Beispiel um Ressourcenschonung, die Reduzierung „besonders besorgniserregender Stoffe“ in Verbraucherprodukten und natürlich um den Klimaschutz. Was die Menschheit in Sachen globale Umweltprobleme erreichen kann, wenn Staaten entschlossen gemeinsam vorgehen, zeigt unser neues Hintergrundpapier zum Montrealer Protokoll. Vor 30 Jahren unterzeichnet, wurde es zu einer wahren Erfolgsgeschichte: Alle 197 Staaten der Vereinten Nationen traten ihm bei und sorgten mit dem Ausstieg aus den FCKW dafür, dass sich die Ozonschicht, die uns vor schädlichen UV-Strahlen schützt, wieder erholt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Diesel-Pkw: Software-Updates reichen nicht aus für saubere Luft In Städten ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für Stickstoffdioxid. Quelle: Stefan Redel / Fotolia.com Zwischen 15 und 25 Prozent weniger Stickoxide werden Diesel-Pkw der Schadstoffklassen EU 5 und 6 ausstoßen, wenn sie mit einem Software-Update versehen werden – so Schätzungen des UBA zu den Beschlüssen des Diesel-Gipfels vom 2. August 2017. Ein erster, aber noch nicht ausreichender Schritt, wenn man das schlechte Ausgangsniveau der Fahrzeuge bedenkt: Ein Euro-5-Diesel-Pkw stößt heute im Schnitt 906 Milligramm Stickoxide pro Kilometer aus und läge nach einem Software-Update mit 25 Prozent Minderung bei etwa 680 Milligramm – und damit auf dem Niveau eines Euro-4-Diesel-Pkw und immer noch fast viermal über dem Euro-5-Grenzwert. Die Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte in Deutschland nach UBA-Schätzung nur um drei bis sieben Prozent senken. Auch die von Autoherstellern zurzeit angebotene Umtauschprämie für Dieselfahrzeuge verspricht nur eine geringe Verbesserung unserer Atemluft. Denn auch die neuen Diesel der Schadstoffklassen Euro 6a, 6b und 6c stoßen mit 507 Milligramm pro Kilometer im realen Fahrbetrieb durchschnittlich mehr als sechsmal mehr Stickoxide aus, als erlaubt. In der Praxis könnte die Luft sogar noch schlechter werden. Denn die Prämie belohnt auch den Umtausch gegen einen noch schmutzigeren Diesel als das Altfahrzeug, etwa, wenn ein Kleinwagen gegen einen SUV mit hohem Spritverbrauch getauscht wird. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“ Damit sind weitere Maßnahmen notwendig, um Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden: Neben einer Prämie, die nur den Umtausch gegen auf der Straße wirklich saubere Fahrzeuge fördert, sieht das UBA Hardware-Nachrüstungen als weitere wichtige Maßnahme für saubere Luft in Innenstädten an: Bei der Hardware-Lösung handelt es sich um so genannte SCR-Katalysatoren mit Harnstoff (AdBlue), die nachträglich in Diesel-Pkw eingebaut werden. Wie viele Fahrzeuge aber tatsächlich nachrüstbar sind, klärt aktuell eine beim Diesel-Gipfel beschlossene Expertengruppe unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums. Software macht Diesel kaum sauberer Die Autohersteller wollen den Stickoxid-Ausstoß mit einer Nachrüstung der Elektronik verringern. Doch das wird nicht reichen, mahnt das Umweltbundesamt. Artikel in der Süddeutschen Zeitung zu den UBA-Schätzungen (23.08.2017) Klima-Bilanz Jeder kann dazu beitragen, die Erderwärmung zu stoppen. Nur wie viel machen Fleisch- und Autoverzicht tatsächlich in der Treibhausgas-Bilanz aus? Spiegel Online informiert (13.08.2017) Schadstoffe in Innenräumen Die EU plant, Kennzeichnungen für Lacke und Fußböden aufzuweichen. UBA-Experte Dr. Wolfgang Plehn in Bayern 2, Sendung "IQ - Wissenschaft und Forschung" (27.07.2017) … das UBA-Lärmlabor? Blick ins UBA-Lärmlabor mit Spezial-Mikrofonen Quelle: Steffen Körper / UBA Lärm stört und kann auf Dauer krank machen. Aber was ist Lärm, und wie wird er ermittelt und beurteilt? Das UBA verfügt in seinem Dienstgebäude in Dessau-Roßlau über einen Freifeld-Schallmessraum. Darin können Geräusche mit Präzisionsmikrofonen ohne Störungen und Reflexionen gemessen und bewertet werden. Hierdurch erkennen wir, aus welchen Frequenzen ein Geräusch besteht, oder wie sich der Schall ausbreitet. Im „Lärmlabor“ werden beispielsweise folgende Fragestellungen untersucht: Wie sollen Geräusche von Haushalts- und Gartengeräten gemessen werden, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen? Genügen die bekannten Messgrößen und -verfahren für die Beurteilung der vielfältigen Geräuschsituationen? Mit den Ergebnissen werden die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Menschen gegen Lärm weiterentwickelt. Für das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ leiten wir Geräuschanforderungen für lärmarme Produkte ab. Darüber hinaus können wir – angedacht sind etwa Hörbeispiele für den Schulunterricht – mit Hilfe des Lärmlabors demonstrieren, wie laut Geräusche wahrgenommen werden. Beispielsweise wird ein Computer mit 30 Dezibel nur etwa halb so laut empfunden wie einer mit Bildprojektor mit 40 Dezibel – das können wir im „Lärmlabor“ am eigenen Ohr erfahren.
Die swb Entsorgung GmbH beabsichtigt die bisher zur Mitverbrennung genehmigte Klärschlamm-menge Im Müllheizkraftwerk (MHKW) von 25.000 Mg/a auf 35.000 Mg/a zu erhöhen. Der Klär-schlamm ist entwässert und hat eine Trockenzubstanz zwischen 18% und 25%. Die genehmigte Ge-samtjahresmenge Abfall wird durch die Erhöhung der durchgesetzen Klärschlammmenge nicht er-höht. Der Klärschlamm wird per LKW angeliefert und auf der Fahrzeugwaage verwogen. Durch die Erhö-hung der Klärschlammmenge erhöht sich die Anlieferfrequenz von 4LKW/ Tag auf bis zu 6 LKW/ Tag. Nach der Verwiegung fahren die LKW zur Annahmestation und kippen den Klärschlamm ab. Hierzu wird der Deckel des Bunkers hydraulisch geöffnet. Der Klärschlamm wird über ein geschlos-senes System über Schneckenförderer zum Tagesbunker befördert, in dem der Klärschlamm über eine Wurfbeschickungsanlage in den Fallstrom des Mülls verteilt wird. Aufgrund der fast 8 Jahre langen Erfahrung mit der Mitverbrennung von Klärschlamm im MHKW werden keine Auswirkungen auf die Verbrennung und der Rauchgasreinigung erwartet. Im täglischen Betrieb wurden weder Auswirkungen auf Emissionswerte noch Einflüsse auf Ausbrand, Kesselasche, Flugasche, Reststoffe, Verbrauch von Harnstoff, Kalkmilch oder Trockensorbens festgestellt.
Erneuerung der Lagertanks 7.14-7.16, die Aufstellung eines weiteren Tanks B 7.17 in einem zweiten Bauabschnitt und die Umwidmung des Behandlungsbehälters B 7.13 der Betriebseinheit BE 12 zu einem Lagertank der Betriebseinheit BE 08, Wegfall der Abluftwäscher EQ6 wg. des Verzichts auf die Zudosierung von Harnstoff in dem Behandlungsstrang zur separaten Behandlung von stickstoff- und organisch belasteten Abfällen
Cylindrospermopsin (CYN) is a toxin associated with numerous species of freshwater cyanobacteria throughout the world. It is postulated to have caused an episode of serious illnesses in Australia through treated drinking water, as well as lethal effects in livestock exposed to water from farm ponds. Toxicity included effects indicative of both hepatic and renal dysfunction. In humans, symptoms progressed from initial hepatomegaly, vomiting, and malaise to acidosis and hypokalemia, bloody diarrhea, and hyperemia in mucous membranes. Laboratory animal studies predominantly involved the intraperitoneal (i.p.) route of administration and confirmed this pattern of toxicity with changes in liver enzyme activities and histopathology consistent with hepatic injury and adverse renal effects. The aim of this study was designed to assess subchronic oral exposure (90 d) of purified CYN from 75 to 300 Ìg/kg/d in mouse. At the end of the dosing period, examinations of animals noted (1) elevated organ to body weight ratios of liver and kidney at all dose levels, (2) treatment-related increases in serum alanine aminotransferase (ALT) activity, (3) decreased blood urea nitrogen (BUN) and cholesterol concentrations in males, and (4) elevated monocyte counts in both genders. Histopathological alterations included hepatocellular hypertrophy and cord disruption in the liver, as well as renal cellular hypertrophy, tubule dilation, and cortical tubule lesions that were more prominent in males. A series of genes were differentially expressed including Bax (apoptosis), Rpl6 (tissue regeneration), Fabp4 (fatty acid metabolism), and Proc (blood coagulation). Males were more sensitive to many renal end points suggestive of toxicity. At the end of exposure, toxicity was noted at all dose levels, and the 75 Ìg/kg group exhibited significant effects in liver and kidney/body weight ratios, reduced BUN, increased serum monocytes, and multiple signs of histopathology indicating that a no-observed-adverse-effect level could not be determined for any dose level. Quelle: https://www.tandfonline.com
Neubau der Energiezentrale für das Klärwerk Bayreuth Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale im Klärwerk Bayreuth für den Einsatz von Klärgas und Gas aus der öffentlichen Gasversorgung auf dem Grundstück der Stadt Bayreuth, Fl.Nr. 3655/2 der Gemarkung Bayreuth an der Drossenfelderstraße 2 in 95445 Bayreuth beantragt. Konkret umfasst das Vorhaben im Wesentlichen: • die Errichtung einer KWK-Anlage, bestehend aus drei Blockheizkraftwerken (BHKW) mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 6.496,5 kW, • die Errichtung eines Zwischenbauwerks mit Gasaufbereitung, • die Errichtung der beiden Niederdruckgasbehälter (à 4.000 m³), • die Errichtung von drei doppelwandigen Lagertanks (à 30 m³) für Natronlauge, Magnesiumchlorid und Harnstoff, • die Errichtung von drei freistehenden Kaminanlagen mit je 20,5 m Höhe
Die Kronospan GmbH Lampertswalde, Mühlbacher Straße 1, in 01561 Lampertswalde, beantragte mit Datum vom 28. April 2022 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten in der Halle 19 am Standort Lampertswalde. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Austausch der bestehenden Harzreaktoren R19-01 und R19-04 durch zwei neue Reaktoren mit Vergrößerung des Fassungsvermögens von je 17 m³ auf je 20 m³ bei gleichbleibender Produktionskapazität von 73.000 t/a Harz • Vergrößerung der bestehenden Hopper für Melamin (B3-01) und Harnstoff (B3-02) von 8,5 m³ auf 12 m³ • Wegfall der thermoölinduzierten Beheizung der Harzreaktoren (R19-01, R19-04) und des Laborreaktors (R19-03) und Rückbau des Thermoölsystems in der Harzküche • Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde mittels Dampfreduzierstation zur Beheizung der Harzreaktoren • Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfkondensatnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde • Anbindung des Kühlsystems der Harzreaktoren an die Rückkühlanlage des Betriebsteils IX (Formalin- und Leimanlage) • gleichzeitiger Betrieb der Harzreaktoren R19-01 und R19-04 unter Beibehaltung der genehmigten Abluftführung in die Regenerative Nachverbrennung (RNV) • Entfall der Vakuumanlage und Ersatz selbiger durch zwei Ventilatoren an den Harzreaktoren • Entfall und Rückbau der Lagertanks für Zuckerlösung, Dosierung des Zuckers als Feststoff direkt in die Reaktoren • Aufstellung von zwei 80-m³-Silos für Melamin (B19-08 und B19-09) an der Stelle der Zuckertanks • Umwidmung des Lagertanks B2.03 auf Diethylenglykol (DEG), 32%ige Hexamethylentetraminlösung und Caprolactam in Wasser 30% (jeweils Alternativbelegung) und des Tanks B1.01 auf Harnstoffharze, • Änderung der Stofflagerung in der Halle 19 - Umnutzung des Passivlagers B von Natronlauge-Lagerung (IBC) auf Titandioxid-Suspension mit geändertem Lagerort - Schaffung zusätzlicher Passivläger C bis E • Anbindung der Abgase der Leimanlage der BE IX an die bestehende RNV (BE VII) • Entfall der Druckentlastung auf dem Melamin Hopper
Die Esfandyar Ventures One SARL, Avenue J. F. Kennedy 46A L-1855 Luxembourg hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Notstromdieselmotoranlage eines noch zu errichtendes Rechenzentrums FRA03 südlich des Industrieparks Höchst gestellt. Vorgesehen ist die Errichtung und der Be-trieb von 59 Netzersatzanlagen (NEA) zur Notstromversorgung des Rechenzentrums sowie eine NEA zur Sicherheitsstromversorgung (Life Safety Generator) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt ca. 392 MW. Als Brennstoff wird dafür Die-selkraftstoff eingesetzt werden. Die NEA dienen der Sicherstellung einer unterbre-chungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Falle eines Stromausfalls. Für die Notstromversorgung sind beantragt: 59 Notstromaggregate (Motortyp MTU20V4000 G74F, CAT175-16, CAT 3516E oder Kohler KD3100) jeweils mit Kraftstoff-Tagestanks mit 800 l Volumen, Mo-torkühlsystemen und SCR-Systemen mit Urea-Tagestanks mit 1.500 l Volumen Ein Notstromaggregat für die Sicherheitsstromversorgung des Gebäudes (Mo-tortyp MTU 18V2000 G26F oder CAT 3412C-C18) mit Kraftstoff-Tagestank mit 800 l Volumen, Motorkühlsystem und SCR-System mit Urea-Tagestank mit 1.500 l Volumen Zwei Harnstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 40 m3 16 Sammel-Abgaskamine Für die Brennstoffversorgung sind beantragt: 20 unterirdische Kraftstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 100 m3 mit jeweils einer Kraftstofftauchpumpe Zwei Kraftstoffpflegeanlagen Zwei Abfüllplätze für Kraftstoff und Harnstoff zugehörige Rohrleitungen Für die Anlage ist folgender Standort vorgesehen: Frankfurt am Main Gemarkung: Schwanheim, Flur: 30, Flurstück: 233/5, Rechts-/Hochwert: 32U 467195 / 5547455. Die Notstromdieselmotoranlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
Herr Franz Hartmann hat am 02.08.2019, zuletzt ergänzt am 17.09.2020, beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes seiner Biogasanlage beantragt. Inhalt des Genehmigungsantrags ist: - die Errichtung und der Betrieb eines dritten BHKWs in einem Container mit einer FWL von 2.132 kW - die Errichtung und der Betrieb einer zweiten Trafostation - die Errichtung eines zweiten Betriebsmittellagers für Frisch- und Altöl (im BHKW Container) - die Errichtung eines zweiten Betriebsmittelannahmeplatzes für Öl und Harnstoff Außerdem sind aus formellen Gründen folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetzte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Motorentausch am BHKW 2 (Anzeigenbestätigung vom 23.05.2014, Az.: 41-1711.3/2-G2/A1) - Einbau von Oxidationskatalysatoren an BHKW 1 und 2 (Anzeigenbestätigung vom 22.02.2018, Az.: 41-1711.3/2-G2.A2) Durch die Änderung erhöht sich die Gesamt-Feuerungswärmeleistung der Verbrennungsmotoranlage von bislang max. 1,603 MW auf zukünftig max. 3,735 MW, der Gesamtjahresgasverbrauch bleibt gleich bei 2,376 Mio. Nm³/a.
Origin | Count |
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Bund | 169 |
Land | 15 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 158 |
Text | 14 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 2 |
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