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Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg

Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.

Regionalplanung Sachsen - Wasser und Hochwasser

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Wasser und Hochwasser dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Lockwitzbach und Niedersedlitzer Flutgraben, Defizitgebiete (Siedlungsbereiche mit verbleibendem Schutzgrad kleiner HQ100) 2022

Fläche des rechtswirksamen ÜG Lockwitz vom 24.07.2006

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Gewässer 2. Ordnung, Defizitgebiete (Siedlungsbereiche mit verbleibendem Schutzgrad kleiner HQ100), 2010

Bereiche mit einem verbleibenden Schutzgrad kleiner HQ100 an Gewässern zweiter Ordnung

im Grundwasser

Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert bzw. dokumentiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.

Überschwemmungsgebiete der Gewässer zweiter Ordnung - TSP (WMS Dienst)

Anlass für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜG) für Gewässer zweiter Ordnung sind beobachtete Überschwemmungen wie z. B. im August 2002 oder bei späteren Niederschlagsereignissen. Die fachliche Ermittlung der Überschwemmungsflächen erfolgte spezifisch für jedes Gewässer entweder über eine Kartierung der Beobachtungen (teilweise mit anschließender Plausibilisierung mit dem digitalen Geländemodell) oder über eine hydrologische Modellierung im Rahmen der Erstellung des Planes Hochwasservorsorge Dresden. Nicht berücksichtigt wurden die Wechselwirkungen des jeweiligen Gewässers mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser oder der Kanalisation sowie temporäre Verbaue bzw. Schutzmaßnahmen (z. B. Sandsackwälle) oder der mögliche Versatz von Brücken, Durchlässen oder Verrohrungen mit Treibgut. Die dargestellten ÜG gelten gemäß § 100 Abs. 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) bzw. § 72 Abs. 2 u. 3 des SächsWG von 2013. Dies sind gesetzlich festgesetzte ÜG. Die Karten sind lediglich das "Spiegelbild der Realität". Die ÜG werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die eingetragenen ÜG stellen den Arbeitsstand am 12. Dezember 2016 dar. Über das Erfordernis ggf. weiterer ÜG wird im Einzelfall entschieden. Seit 2. April 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Schullwitzbach-System, Lotzebach-System, Bartlake, Omsewitzer Graben-System, Graupaer Bach, Prohliser Landgraben/Geberbach. Seit 4. November 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Roter Graben-System, Prießnitz Oberlauf-System, Blasewitz-Grunaer-Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach, Fried-richsgrundbach und Maltengraben sowie des geänderten ÜG für den Erlenweggraben. Seit 27. Juni 2016 gilt das angepasste ÜG für das Lausenbach-System (Lausenbach, Schelsbach, Seifenbach, Ruhlandgraben, Flössertgraben, Trobischgraben, Försterbach, Sauerbuschgraben, Teichkette Weixdorf mit Waldbad Weixdorf). Neu ab 12. Dezember 2016 gelten die ÜG für das Kaitzbach-System (Kaitzbach, Nöthnitzbach und Zschauke), das Weidigtbach-System (Weidigtbach und Gorbitzbach) und das angepasste ÜG für das Helfenberger Bach-System (Helfenberger Bach, Kucksche).

Überschwemmungsgebiete der Gewässer zweiter Ordnung - TSP (WFS Dienst)

Anlass für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜG) für Gewässer zweiter Ordnung sind beobachtete Überschwemmungen wie z. B. im August 2002 oder bei späteren Niederschlagsereignissen. Die fachliche Ermittlung der Überschwemmungsflächen erfolgte spezifisch für jedes Gewässer entweder über eine Kartierung der Beobachtungen (teilweise mit anschließender Plausibilisierung mit dem digitalen Geländemodell) oder über eine hydrologische Modellierung im Rahmen der Erstellung des Planes Hochwasservorsorge Dresden. Nicht berücksichtigt wurden die Wechselwirkungen des jeweiligen Gewässers mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser oder der Kanalisation sowie temporäre Verbaue bzw. Schutzmaßnahmen (z. B. Sandsackwälle) oder der mögliche Versatz von Brücken, Durchlässen oder Verrohrungen mit Treibgut. Die dargestellten ÜG gelten gemäß § 100 Abs. 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) bzw. § 72 Abs. 2 u. 3 des SächsWG von 2013. Dies sind gesetzlich festgesetzte ÜG. Die Karten sind lediglich das "Spiegelbild der Realität". Die ÜG werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die eingetragenen ÜG stellen den Arbeitsstand am 12. Dezember 2016 dar. Über das Erfordernis ggf. weiterer ÜG wird im Einzelfall entschieden. Seit 2. April 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Schullwitzbach-System, Lotzebach-System, Bartlake, Omsewitzer Graben-System, Graupaer Bach, Prohliser Landgraben/Geberbach. Seit 4. November 2013 gelten die ÜG für die Gewässersysteme/Gewässer Roter Graben-System, Prießnitz Oberlauf-System, Blasewitz-Grunaer-Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach, Fried-richsgrundbach und Maltengraben sowie des geänderten ÜG für den Erlenweggraben. Seit 27. Juni 2016 gilt das angepasste ÜG für das Lausenbach-System (Lausenbach, Schelsbach, Seifenbach, Ruhlandgraben, Flössertgraben, Trobischgraben, Försterbach, Sauerbuschgraben, Teichkette Weixdorf mit Waldbad Weixdorf). Neu ab 12. Dezember 2016 gelten die ÜG für das Kaitzbach-System (Kaitzbach, Nöthnitzbach und Zschauke), das Weidigtbach-System (Weidigtbach und Gorbitzbach) und das angepasste ÜG für das Helfenberger Bach-System (Helfenberger Bach, Kucksche).

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Lockwitzbach und Niedersedlitzer Flutgraben, Defizitgebiete (Siedlungsbereiche mit verbleibendem Schutzgrad kleiner HQ100) 2022 (WMS Dienst)

Fläche des rechtswirksamen ÜG Lockwitz vom 24.07.2006

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Lockwitzbach und Niedersedlitzer Flutgraben, Defizitgebiete (Siedlungsbereiche mit verbleibendem Schutzgrad kleiner HQ100) 2022 (WFS Dienst)

Fläche des rechtswirksamen ÜG Lockwitz vom 24.07.2006

Plan Hochwasservorsorge Dresden - Elbe, Defizitgebiete (Siedlungsbereiche mit verbleibendem Schutzgrad kleiner HQ100) 2010

Es sind die vorhandenen zusammenhängenden Siedlungsbereiche dargestellt, für die laut PHD-Beschluss auch langfristig voraussichtlich keine Verbesserung des bestehenden Schutzgrades erreicht werden kann oder die unterhalb des angestrebten Schutzgrades von HQ100 verbleiben werden Hier handelt es sich um Siedlungsgebiete mit zusammenhängender Bebauung, Industrie oder Gewerbe, für die der Stadtrat im PHD-Beschluss zur Kenntnis genommen hat, dass auch nach sorgfältiger Prüfung Schutzgrade kleiner als HQ100 verbleiben und keine Verbesserung bestehender Schutzgrade vorgesehen ist. Die dargestellten Bereiche werden im PHD in den Kapiteln 6.1 bis 6.23 näher beschrieben und abgebildet sowie in der Übersichtskarte 7.12 dargestellt. Im Kartenbild wurden einige redaktionelle Änderungen gegenüber den Darstellungen im PHD vorgenommen.

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