In einer Reihe von Versuchen mit Erosionsanlagen wurde die Beziehung zwischen Begrünungstechnik und Erosionsverhalten beobachtet. Es konnte deutlich beobachtet werden, dass nur bei Verwendung von Mulchdecken sowohl erhöhte Oberflächenabflüsse als auch nennenswerte Bodenabträge vermieden werden. Der deutlich bessere Erosionsschutz bei Abdeckung des Oberbodens durch so unterschiedliche Materialien wie Heu, Stroh, Netze oder Matten kann durch die schützende Wirkung des organischen Materiales erklärt werden. Dabei wird die (kinetische) Energie der Regentropfen abgebaut und das Wasser sickert langsam in den Boden. Dadurch werden die Bodenaggregate vor Zerstörung bewahrt. Die Kapillaröffnungen des Bodens verschlämmen nicht und deutlich höhere Wassermengen können in den Boden einsickern. Ohne Abdeckung des Oberbodens mit Mulchmaterial haben standortgerechte und schnellwüchsige Saatgutmischungen in den ersten 4 bis 8 Wochen nach der Ansaat ein vergleichbar schlechtes Erosionsverhalten. Wie schon erwähnt kann das Erosionsverhalten durch die Verwendung von Deckfrüchten anstatt Mulchdecken in Hochlagen nicht nennenswert verbessert werden.
Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Auswahl von kostengünstigen, für Routineanalysen geeignete Methoden zur Energie- und Proteinbewertung von Futtermitteln in der österreichischen Praxis (besonders Grundfutter), die den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen und somit eine sowohl bedarfsgerechte als auch umweltschonende Ernährung der Wiederkäuer erlauben. Voraussetzung für diese Entwicklungsarbeit sind repräsentative Futterproben, welche die einzelnen Futterkategorien und deren Futterwert (Nährstoffgehalt wie Gerüstsubstanzen, Protein und Verdaulichkeit bzw. Energiekonzentration) in Österreich mit ihrem gesamten Streuungsbereich abbilden. Dazu wird in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern der Bundesländer und dem Futtermittellabor Rosenau der LK Niederösterreich eine systematische Probenziehung auf landwirtschaftlichen Betrieben über einen Zeitraum von vier Vegetationsjahren (2016-2019) durchgeführt, sodass Futterproben der wesentlichen Futterkategorien aus allen Bundesländern bzw. den wichtigsten Produktionsgebieten im Untersuchungsmaterial repräsentiert sind. Für eine regressionsanalytische Auswertung ist entscheidend, dass innerhalb der Futterkategorien ein breites Spektrum an Futterqualität (im Sinne von Gehalt an Gerüstsubstanzen, d.h. Verdaulichkeit) gegeben ist. Die Futterkategorien orientieren sich an der Bedeutung der Futtermittel für die österreichische Rinderhaltung: - Wiesenfutter (als Grünfutter, Silage und Heu), jeweils 1. Aufwuchs und Folgeaufwüchse - Feldfutter (als Silage), jeweils 1. Aufwuchs und Folgeaufwüchse - Silomais (als Silage). Diese Kategorien werden systematisch auf die Bundesländer aufgeteilt. Es sind 900-1000 Proben geplant, sodass von gut abgesicherten Ergebnissen auszugehen ist. Die Analysen werden überwiegend im Futtermittellabor Rosenau der LK Niederösterreich durchgeführt. Methoden, welche die Verwendung von frischem Pansensaft erfordern (HFT, modHFT, in vitro-Verdaulichkeit nach Tilley und Terry), werden an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein abgewickelt. Folgende Parameter werden analysiert: - Weender Analyse (TM, XP, XL, XF, XX, XA) - Gerüstsubstanzen (NDF, ADF, ADL) - in vitro-Verdaulichkeit (ELOS, Tilley&Terry, HFT) - nXP-Gehalt (modHFT) - Protein-Fraktionen des CNCPS (A, B1, B2, B3, C) - Gärqualität (Milchsäure, Essigsäure, Buttersäure, pH-Wert, NH3-Stickstoff). 1. Durchführung der Energiebewertung: - Je nach Verfügbarkeit der Analysenparameter ergeben sich verschiedene Wege der Energiebewertung, mit abnehmender Genauigkeit, aber auch geringeren Kosten. - a. auf Basis der in vitro-Verdaulichkeit (Gleichungen GfE 2008): genau, aber teuer - b. auf Basis von Regressionsgleichungen, welche die Beziehung zwischen Gerüstsubstanzen und Verdaulichkeit nützen. Diese Beziehung wird aus dem erarbeiteten Datenmaterial abgeleitet. (Text gekürzt)
“Berlin ist arm, aber sexy”, so hat es der ehemalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit einst ausgedrückt. Hinsichtlich der Attraktivität ist dem natürlich zuzustimmen. Eine andere Wahrheit ist aber auch: Berlin ist reich! Und zwar reich an sehr unterschiedlichen Lebensräumen – von den Flächen der Berliner Forsten über historische Kulturlandschaften bis hin zu urbanen Lebensräumen. Diese Vielfalt ist die Voraussetzung für den Reichtum an Pflanzen- und Tierarten in der Stadt. Einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt leisten die Bienen. Die wohl bekanntesten Bienen sind die Honigbienen. Neben den Honigbienen sind es jedoch vor allem die Wildbienen, zu denen auch die Hummeln gehören, ohne deren unermüdliche Bestäubungsarbeit ein großer Teil der Pflanzen Berlins in ihrer Existenz bedroht wäre. Der Schutz der Wildbienen, ihrer Nahrungspflanzen und Lebensräume ist daher von höchster Bedeutung. Viele Pflanzen können wegen ihrer Größe oder Form nicht von Honig-, sondern nur von Wildbienen bestäubt werden. Das gilt für eine große Zahl von Blütenpflanzen von denen eine Vielzahl auch landwirtschaftlich genutzt wird und uns als Lebensgrundlage dient. So können z.B. Tomaten und Paprika nur von Hummeln bestäubt werden, die eine spezielle Rütteltechnik, das sogenannte “Buzzen”, beherrschen. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist daher auch der Erhalt der Vielfalt an Wildbienen und ihrer Lebensräume unverzichtbar. Weltweit werden etwa 75 % der wichtigsten Feldfrüchte von Bienen bestäubt, darunter eine Vielzahl an Früchten, aber auch Kaffee und Kakao. Auch hier übernehmen die Wildbienen den größten Teil der Arbeit. Aus diesem Grund haben Wildbienen nicht nur eine biologische, sondern auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung – die Leistung von Wildbienen ist weltweit viele Milliarden Dollar wert. Und macht damit auch Berlin in jeder Hinsicht reicher. Die meisten Wildbienen mögen es warm und trocken, ihre Lebensräume sind deshalb häufig an sonnenexponierten Standorten. Sie benötigen blühende Pflanzen als Nahrungsgrundlage, geeignete Nistmöglichkeiten und Material für den Nestbau. Die einzelnen Arten haben ganz unterschiedliche Blütenvorlieben und Nistweisen. So nisten einige Wildbienen in Erdlöchern oder an steilen, sandigen Abbruchkanten, andere haben ihr Quartier in Löchern toter Bäume, in Steinhaufen oder in Schneckengehäusen. Manche Wildbienen bauen sich ihr Nest sogar selbst und benötigen dafür bestimmte Nistmaterialien, je nach Art kann dies z.B. Harz, Moos, Laub, Heu oder Wolle sein. In Deutschland ist das Überleben etwa der Hälfte der Wildbienen-Arten gefährdet. Insbesondere der Verlust ihres Lebensraumes in Verbindung mit der zunehmenden Versiegelung und Bebauung trägt dazu bei. Immer mehr Wildbienen werden nachweislich auch durch den Einsatz von Pflanzenschutzgiften getötet. Auf dem “Wiesenmeer” in den Gärten der Welt finden Wildbienen mit der Ansaat heimischer Blütenpflanzen eine vielfältige Nahrungsgrundlage. Außerdem wird das “Wiesenmeer” nur ein- bis zweimal im Jahr in zeitlicher und räumlicher Staffelung gemäht, so dass es immer genug Blüten für die hungrigen Wildbienen gibt. Der Schutz von Wildbienen ist unweigerlich mit dem Erhalt trockener und halbtrockener Biotope sowie strukturreicher, kleinteiliger Landschaftselemente verbunden, die ein großes Angebot an verschiedenen Blütenpflanzen und Nistmöglichkeiten bieten. Schon auf einem Balkon oder in einem kleinen Garten kann man den Wildbienen das Leben vereinfachen und verschönern. Dazu gehört: auch Wildpflanzen stehen lassen oder sogar pflanzen. lieber Pflanzen mit ungefüllten statt gefüllten Blüten verwenden, da gefüllte Blüten kaum Nektar und Pollen bieten. Oft sind es die als “Unkraut” verschrienen Wildkräuter, die Wildbienen besonders mögen: Rote Taubnessel, Wilde Möhre, Bärenklau, Kratzdistel, Kornblume, Klatschmohn oder Natternkopf. Dabei können auch diese Arten, an einer geeigneten Stelle, einen Garten auch optisch bereichern. So kann als “Hummelpflanze” der blaublühende, zweijährige Natternkopf, der längere Zeit äußerst attraktiv blüht, ein bereichernder Bestandteil von Blumenrabatten in trockenen Sandgärten werden. Aufgrund seiner Anspruchslosigkeit muss er nicht einmal gewässert werden. Wildbienen bauen ihre Wohnungen in der Nähe ihrer Nahrungsquellen im Boden, in Pflanzenstängeln oder auch in Schneckengehäusen. Mit diesem Wissen lassen sich leicht einfache Bienenhotels einrichten. Dazu wählen Sie einfach ein sonniges Fleckchen, vielleicht eine Hauswand, die gleich auch den nötigen Wind- und Regenschutz bietet. Dann nehmen Sie ein Stück trockenes, unbehandeltes Holz, in welches Sie verschieden große Löcher (2 bis 10 mm Durchmesser, etwa 5 bis 10 cm tief) bohren oder ein Bündel aus etwa 10 cm langem Schilfrohr oder Bambus, das von hinten verschlossen wird. Wichtig: Wildbienen mögen es trocken, damit der Nachwuchs gesund bleibt. So einfach kann jeder zu “Berlins großem Reichtum” beitragen. Damit unser ehemaliger Bürgermeister am Ende doch nicht Recht behält. Berlin summt! Bienen-Infocenter
'- Auswertung von Feldmessungen an Sonnenenergie-, Waermepumpen- und konventionellen Komfortwaermeanlagen, Weiterfuehren von Feldmessungen. - Ueberpruefung von Bruttowaermeertragsmodellen, Verhalten von Sonnenenergieanlagen unter realen Betriebsbedingungen. - Abschluss der Testmethodenentwicklung an Niedertemperaturkollektoren und Ueberpruefung. - Methode zur Bestimmung der charakteristischen Kenngroessen von NT-Kollektoren. - Herstellung von 2 Luftkollektoren variabler Abmessungen zur Welkheutrocknung. - Bereitstellung von Unterlagen; Trocknungsvermoegen als Funktion der Kollektordimension, Abdeckung, Luftdurchsatz. - Untersuchung der freien Konvektion in Warmwasserspeichern. - Verlustmechanismen aufgrund der freien Konvektion. - Impulsprogramm II Haustechnik: Untersuchung an Luft-Wasser-Waermetauschern. - Beitraege zur Messtechnik an haustechnischen Anlagen.
Erste Orientierungshilfe bei Betriebsgründungen für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt 1 Die persönliche MOTIVATION 2 Meister seines Faches!? 3 „PARTNERSUCHE mal anders“ 4 „Geld wie Heu?!“ Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 5 ALLES erledigt?!? Stand: Oktober 2025 -Netzwerk Junglandwirte- Erste Orientierungshilfe bei Betriebsgründungen für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt 1 Vorwort Was muss ich tun, wenn ich eine Existenz in der Landwirtschaft gründen oder ein Unternehmen übernehmen will? Für den Einstieg in die praktische Landwirtschaft gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zum Beispiel die Übertragung des Familienbetriebes auf die nächste Generation, die Pacht von Gesamtbetrieben, den Kauf einer Hofstelle oder den Kauf von Anteilen einer Genossenschaft. Die folgenden Ausführungen geben eine Übersicht über die notwendigen Schritte bei der Betriebsgründung. Es besteht jedoch aufgrund der Individualität und Komplexität dieses Prozesses kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem ersetzt diese Orientierungshilfe nicht die persönliche Beratung durch einen Betriebs- und Steuerberater. Die richtige Beratung sollte als wichtigste Zukunftsinvestition verstanden werden und möglichst frühzeitig bei den Überlegungen zum Schritt in die Selbständigkeit in Anspruch genommen werden. Diese Orientierungshilfe besteht aus fünf Bausteinen. Jedem dieser Bausteine sollte aufgrund der Komplexität des Themas ausreichend Zeit gewidmet werden. 1 2 3 4 5 Die persönliche Motivation Meister seines Faches!? „Partnersuche mal anders“ Geld wie Heu?! Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Alles erledigt?! 1 Die persönliche MOTIVATION Bevor der Weg in die eigene landwirtschaftliche Existenz eingeschlagen wird, gilt es zu klären, ob dafür auch tatsächlich die notwendige Motivation und Qualifikation vorhanden sind. So stellt sich die Frage - sind Sie ein Unternehmertyp? o o o o o o Haben Sie Ihre Geschäftsidee gut durchdacht und sind Sie von Ihrem Erfolg überzeugt? Bewahren Sie einen kühlen Kopf auch wenn es hektisch zugeht? Setzen Sie Ihre selbst gesteckten Ziele auch um? Können Sie ruhig schlafen, auch wenn Sie kein festes Einkommen haben? Kennen Sie Ihre persönlichen Grenzen und Ihre Leistungsfähigkeit? Sind Sie ausreichend für den Schritt in die Selbstständigkeit qualifiziert? Konnten Sie alle Fragen mit JA beantworten? -Netzwerk Junglandwirte- Die Motivation - die eigene Vision - ist der größte Antrieb, einen Betrieb erfolgreich zu gründen und zu führen. Doch was bedeutet „ERFOLG“ für Sie? Erfolg wird von jedem unterschiedlich wahrgenommen. Für einige zählt der wirtschaftliche Erfolg, für andere ist es der größte Erfolg, im eigenen Betrieb frei handeln und gestalten zu können. Was sind Ihre Ziele? Und reicht Ihre Motivation wirklich aus, diese Ziele zu erreichen? Daraus ergeben sich weitere Fragen für die Gründung eines Betriebes. o o o o o o Wird der Einstieg in einen bestehenden Betrieb bevorzugt oder möchten Sie schrittweise einen eigenen, neuen Betrieb aufbauen? Suchen Sie in Ihrer Umgebung nach einem Betrieb oder wäre auch ein Ortswechsel denkbar? Wie möchten Sie zukünftig produzieren? ökologisch konventionell Welche Betriebszweige und Schwerpunkte soll Ihr Betrieb haben? Tierhaltung und/oder Ackerbau/Gartenbau? Produzieren Sie Produkte mit hoher Spezialisierung („Nischenprodukte“ oder „Sonderkulturen“)? oder Produzieren Sie eine breite Produktpalette und setzen auf Diversifizierung? Wer ist Ihre Zielgruppe/ist der Absatz gesichert (Direktvermarktung/Großhändler)? Schaffen Sie die Arbeit allein oder benötigen Sie weitere Mitarbeiter? Schon vor der Betriebsgründung sollte außerdem feststehen, ob man seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb führen möchte. Häufig ist ein außerlandwirtschaftliches Einkommen während der Startphase der Betriebsgründung notwendig. 2 Meister seines Faches!? Für die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist eine entsprechende Ausbildung in einem der landwirtschaftlichen Berufe keine Voraussetzung, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Allerdings ist für die erfolgreiche Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine praktische und theoretische Qualifikation unerlässlich. Allein um die, in vielen Bereichen, geforderte Sachkunde nachzuweisen und eine fachgerechte Bewirtschaftung zu gewährleisten. Auch für eine Reihe von Fördermaßnahmen des Landes ist der Nachweis einer beruflichen Qualifikation erforderlich. An der Fachschule für Landwirtschaft in Haldensleben werden verschiedene Weiterqualifizierungen angeboten. Neben dem staatlich geprüften Wirtschafter oder dem staatlich geprüften Agrarbetriebswirt, kann auch ein Qualifizierungslehrgang für Nebenerwerbslandwirte zur Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der landwirtschaftlichen Fachschule: https://llg.sachsen-anhalt.de/direkt-zu/fachschule-fuer-landwirtschaft Für Landwirte ohne entsprechende Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, den Berufsabschluss als Quereinsteiger über eine Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzulegen und dadurch u. a. auch die Sachkunde nachträglich zu erwerben. Dazu muss der Nachweis von mindestens 4,5 Jahren hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit erbracht werden. Ein weiterer Weg, die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen, besteht für Junglandwirte, die älter als 25 Jahre sind, indem nach §§ 50 b und 50 c BBiG ein Feststellungsverfahren der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit absolviert wird. -Netzwerk Junglandwirte- 2
Anlage 1 A. Liegegeld (1) Das Liegegeld beträgt für Fahrgastschiffe und sonstige Fahrzeuge, die Personenbeförderung gegen Entgelt durchführen, unabhängig davon, ob Güter mitgeführt bzw. Personen befördert werden, je zugelassenem Fahrgast und Benutzung bis zu drei Kalendertagen im Hafen Borkum 0,43 €, in den übrigen Häfen 0,23 €; für Bäderboote, Sportanglerfahrzeuge und Personenfähren, unabhängig davon, ob Güter mitgeführt bzw. Personen befördert werden, je zugelassenem Fahrgast und Benutzung bis zu drei Kalendertagen im Hafen Borkum 0,43 €, in den übrigen Häfen 0,23 €; für Fracht- und Tankschiffe (einschließlich Wagen- und Güterfähren) und sonstige Wasserfahrzeuge - mit Ausnahme der in § 3 Absatz 1 Nummer 6 des Entgelts genannten - je BE in den Häfen am Nord-Ostsee-Kanal bei Benutzung für je angefangene 24 Stunden 0,13 €, in den übrigen Häfen bei Benutzung bis zu drei Kalendertagen 0,40 €. (2) Das Liegegeld beträgt nach Ablauf einer Liegezeit von drei Kalendertagen bzw. nach 72 Stunden für die Wasserfahrzeuge nach Absatz 1 je BE oder je zugelassenem Fahrgast und je Kalendertag in den Häfen am Nord-Ostsee-Kanal 0,13 € in den übrigen Häfen 0,40 €. (3) Für Fischereifahrzeuge beträgt das Liegegeld ohne Rücksicht auf die Anzahl der täglichen Benutzungen je angefangene 24 Stunden bei einer Länge von Länge Euro bis zu 7 m 1,30 € über 7 m bis zu 10 m 2,00 € über 10 m bis zu 12 m 2,60 € über 12 m bis zu 14 m 3,00 € über 14 m bis zu 16 m 3,20 € über 16 m bis zu 18 m 4,00 € über 18 m bis zu 20 m 6,00 € über 20 m bis zu 26 m 8,00 € über 26 m bis zu 30 m 12,00 € für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich 1,10 € (4) Für Wasserfahrzeuge nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe b des Entgelts beträgt das Liegegeld ohne Rücksicht auf die Anzahl der täglichen Benutzungen in den Häfen je angefangene 24 Stunden bei einer Länge Länge Euro bis zu 8 m 5,50 € über 8 m bis zu 10 m 8,00 € über 10 m bis zu 14 m 10,00 € über 14 m bis zu 17 m 11,00 € über 17 m bis zu 20 m 14,00 € für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich 1,10 € Bei Mehrrumpfbooten erhöhen sich diese Beträge jeweils um die Hälfte. (5) Die Pauschale nach § 6 des Entgelts beträgt für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe für ein Kalenderjahr bis zu jährlich 20 Benutzungen das 15fache, 40 Benutzungen das 30fache, 80 Benutzungen des 45fache 250 Benutzungen das 90fache, über 250 Benutzungen das 100fache des Liegegeldes nach Absatz 1, für Fischereifahrzeuge für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate 20 und für ein Kalenderjahr 60 Tagessätze nach Absatz 3. B. Kaigeld Das Kaigeld beträgt für Fahrgast 0,30 €, für Güter allgemein je Tonne 0,36 € für Dünger, Düngemittel, Futtermittel, Getreide, Heizöl, Heu, Kies, Kartoffeln, Kohlen, Koks, Reet, Salz, Sand, Soda, Steine, Torf und Zement je Tonne 0,18 €, für Speisefische, Speisemuscheln, Krabben und Fischmehlrohware je 50 kg Bruttogewicht 0,10 €, für lebendiges Vieh je Stück 0,23 € für Fahrräder, Mopeds, Motorroller und Handkarren je Fahrzeug 0,59 €, für Pkw , Pkw-Anhänger je Fahrzeug 2,36 €, für Lkw , Omnibusse je Fahrzeug 5,90 €. C. Überladegeld Das Überladegeld beträgt für Fahrgäste je Person 0,23 €, für Güter je Tonne 0,97 €. D. Lagergeld Das Lagergeld beträgt nach Ablauf einer lagergeldfreien Zeit von zwei Kalendertagen für jeden folgenden angefangenen Kalendertag je Quadratmeter der belegten Fläche 0,31 €. Stand: 01. September 2025
| Origin | Count |
|---|---|
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| Type | Count |
|---|---|
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|---|---|
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|---|---|
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