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Schalleintrag während der Rammarbeiten pro Ereignis (MarinEARS Schallregister)

Schalleintrag während der Rammarbeiten.

Schalleintrag während der Rammarbeiten pro Offshore-Windpark-Fläche (MarinEARS Schallregister)

Räumliche und zeitliche Verteilung von Rammschall durch die Gründung von Windenergieanlagen in Offshore-Windpark-Vorhaben der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Datenquelle: MarinEARS-Schallregister (Marine Explorer and Registry of Sound); siehe https://marinears.bsh.de Datenerhebung: Erhebung zu Rammschall am Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) im Rahmen der Zulassung von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ sowie im Rahmen der durch die Umsetzung der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) gegebenen Meldeverpflichtung von impulshaften Schallereignissen an das nationale Schallregister (siehe https://marinears.bsh.de) Produktbeschreibung: Beginn und Ende der Bauphase des Rammschall-Eintrages durch die Gründung von Windenergieanlagen pro Fläche des Offshore-Windparks, Visualisierung der zeitlichen Zuordung durch Farbgebung.

Lärm im Meer – der unterschätzte Störfaktor

Airgunsignale stören Wale über weite Distanzen Airguns oder Luftpulser können noch in 2.000 Kilometer Entfernung Meeressäuger stören. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes. Der Störeffekt kann sowohl die Physis als auch die Psyche der Tiere verschlechtern. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der Lärm in den Meeren nimmt zu und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Allein schon wegen der weiter anstehenden Rohstofferkundungen in den Weltmeeren. Airguns spielen dabei eine wichtige Rolle. Für Meeressäuger sind sie eine erhebliche Störung. Ihre Schallimpulse können die Verständigung von Blau- und Finnwalen extrem einschränken. Im schlimmsten Fall sogar über ein gesamtes Ozeanbecken hinweg.“ Dieser Effekt träte auch dann ein, wenn Airguns nur zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Airguns oder Luftpulser wurden entwickelt, um den Meeresboden nach Öl- und Gaslagerstätten zu untersuchen. Für Wale ist die Fähigkeit ihre Umgebung akustisch wahrzunehmen lebenswichtig – sie „sehen“ mit den Ohren. Werden diese Signale überdeckt, also das „Sehfeld“ verkleinert, kann dies die biologische Fitness – den physischen und psychischen Zustand – von marinen Säugetieren wie Blau- oder Finnwal verschlechtern. Menschgemachter Unterwasserlärm ist heute in allen Ozeanen fast ständig präsent. Der Schiffsverkehr ist eine Quelle chronischen Lärms, der ein hohes, sogenanntes „Maskierungspotential“ hat. Maskierung bedeutet, dass Schallsignale sich akustisch gegenseitig verdecken. Ein gewolltes Signal zur Verständigung zwischen den Meeressäugern wird dabei durch ein Störsignal verdeckt, also akustisch maskiert. Airguns für die Erkundung des Meeresbodens senden solche Störsignale aus. Sie sind viel lauter, aber auch viel kürzer als typischer Schiffslärm. Für diese lauten Schallimpulse wird schon länger befürchtet, dass sie das Gehör von marinen Säugetieren schädigen können. Solche impulshaften Schallwellen können dabei 1.000-mal lauter sein als ein Schiff. Unterwasserlärm kann aber auch die Kommunikation zwischen Meeressäugern und ihre Wahrnehmung anderer Umgebungsgeräusche stören. Die Wale brauchen diese Signale beispielsweise, um Nahrung oder Paarungspartner zu finden. Die neue ⁠ UBA ⁠-Studie demonstriert nun: Airgunsignale können über eine Entfernung von bis mindestens 2.000 Kilometern (km) wirken. Das kann Tiere innerhalb des besonders geschützten Bereiches der Antarktis südlich von 60° betreffen. Selbst dann, wenn die Schiffe nördlich des 60°-Breitengrades mit Airguns bzw. Luftpulsern arbeiten. Schon in mittleren Entfernungen (500-1.000 km) kann das Airgunsignal zu einem intervallartigen Geräusch gedehnt werden, das bereits ein hohes Maskierungspotenzial hat. In Entfernungen ab 1.000 km können sich Airgunimpulse zu einem kontinuierlichen Geräusch ausdehnen. Das schränkt die Verständigung von Blau- und Finnwalen in der Antarktis extrem ein; auf nur noch etwa ein Prozent des natürlichen Verständigungsraumes. Die Ergebnisse der UBA-Studie zeigen, dass Maskierungseffekte und signifikante Auswirkungen auf das Vokalisationsverhalten von Tieren über große Distanzen möglich sind und bei der Bewertung von Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns beachtet werden sollten. Das Modell soll in einem Folgeprojekt weiterentwickelt werden, so dass auch eine Übertragung auf andere Lebensräume möglich ist. Hierzu gehört zum Beispiel die Arktis, in der in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl von ⁠ Airgun ⁠-Einsätzen zur Erkundung des Meeresbodens auf Bodenschätze und zur Forschung zu rechnen ist. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Wir müssen die Wirkung von Schallimpulsen aus Airguns auf die Meeressäuger genau kennen und diese in die Umweltbewertung der Meeresforschung einbeziehen. Wir brauchen deshalb auch ein internationales Lärmschutzkonzept, zum Beispiel im Rahmen des Antarktis-Vertragsstaaten-Systems.“ In Deutschland hat das Bundesumweltministerium zum 1. Dezember 2013 ein Schallschutzkonzept für die Nordsee in Kraft gesetzt, das einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ermöglicht. Es soll die hier lebendenden Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht ihres Nachwuchses vor Lärm schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht. Vollständiger Abschlussbericht zu der UBA-Studie „ Entwicklung eines Modells zur Abschätzung des Störungspotentials durch Maskierung beim Einsatz von Luftpulsern (Airguns) in der Antarktis “. Bei den zur Erkundung des Untergrundes eingesetzten Airguns (oder Luftpulser) handelt es sich prinzipiell um Metallzylinder, in denen Luft mit hohem Druck komprimiert wird und dann explosionsartig austritt. Hierbei entsteht eine Gasblase, die beim Kollabieren ein sehr kurzes, aber sehr lautes Schallsignal erzeugt. Der größte Teil der von Airguns erzeugten Schallwellen stammt aus dem tiefen Frequenzbereich bis 300 Hertz, so dass eine Überschneidung mit Lauten und Gesängen von Walen und Robben wahrscheinlich ist. Vor allem die im Südlichen Polarmeer häufigen Bartenwale, wie Blauwal oder Finnwal, kommunizieren überwiegend in diesem Frequenzbereich. Die UBA-Studie modellierte die Schallausbreitung von Airgun-Signalen für Entfernungen in 100, 500, 1.000 und 2.000 km. Kurze, tieffrequente Schallsignale können sich über große Entfernungen zu einem akustischen Dauersignal verlängern, das ein hohes Störpotenzial hat. Die modellierten Störsignale wurden mit Rufen und Gesängen von Finnwal, Blauwal und Weddellrobbe überlagert, um die Distanzen zu ermitteln, in denen Kommunikationssignale potenziell maskiert (= verdeckt) und dadurch Kommunikationsreichweiten verringert werden können. Die Störsignale wurden mit einem mathematischen Hörmodell  im Frequenzbereich der ausgewählten Vokalisationssignale von Weddellrobbe, Blauwal und Finnwal analysiert. Diese UBA-Studie zeigt, dass auch die Fernwirkung von Unterwasserlärm nicht unterschätzt werden sollte: Obwohl eine Reihe von Fragen noch unbeantwortet sind, zeigen die Ergebnisse der Studie, dass Maskierung durch Airgun-Signale sehr wahrscheinlich ist und ein Populationseffekt bei dem modellierten Maß der Auswirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies sollte Eingang in die Betrachtung möglicher Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns finden.

BfS-Broschüre: „Strahlenschutz konkret | Informationen für Schwangere“ (PDF, nicht barrierefrei)

STRAHLENSCHUTZKONKRET Informationen für Schwangere | Verantwortung für Mensch und Umwelt | Eine Schwangerschaft bedeutet für viele werdende Eltern eine Zeit voller Vorfreude und Spannung, ist aber häufig auch mit Sorgen und Ängsten verbunden. Denn das ungeborene Leben ist sehr empfindlich und bedarf eines besonderen Gesundheits- und Lebens­ schutzes. Gerade in Bezug auf Röntgen- und andere ionisierende Strahlung gibt es viele Unsicherheiten: Schade ich meinem ungeborenen Kind, wenn ich in den Urlaub fliege? Hat es Auswirkungen auf das Kind, wenn ich geröntgt werde? Auswirkungen ionisierender Strahlung auf das Ungeborene Diagnostische Strahlenanwendungen in der Schwangerschaft Grundsätzlich kann ionisierende Strahlung Zellen Das ärztliche Personal muss jede gebärfähige bleibend schädigen. Wird eine Schwangere zumFrau fragen, ob eine Schwangerschaft ­bestehen Beispiel bei einer Computertomografie geröntgtkönnte, bevor es ionisierende Strahlung an­ oder mit anderer ionisierender Strahlung belastet, wendet. In den ersten zehn Tagen nach Beginn zum Beispiel bei der Arbeit mit radioaktiven der Regelblutung ist eine Schwangerschaft Quellen, kann das zu Fehlbildungen und Entwick­ äußerst unwahrscheinlich. Daher sollten länger­ lungsstörungen beim ungeborenen Kind führen.fristig planbare röntgendiagnostische oder Zudem besteht für das Kind später ein erhöhtesnuklear­medizinische Untersuchungen in ­diesem Risiko, an Krebs oder Leukämie zu erkranken.Zeitabschnitt durchgeführt werden. Die Auswirkungen der Strahlung können, ab­Nutzen-Risiko-Abwägung hängig von ihrer Energie, sehr unterschiedlichIm Falle einer Schwangerschaft muss besonders sein. Von deterministischen Wirkungen sprichtkritisch geprüft werden, wie notwendig eine man, wenn diese auf ein bestimmtes Ereignis,radiologische Untersuchung ist. Der mögliche eine konkrete Strahlenexposition zurückzufüh­Nutzen für die Mutter muss sorgfältig gegen­ ren sind. Sie treten akut auf, wenn die Stärkeüber dem strahlen­bedingten Risiko für das der Strahlung einen bestimmten SchwellenwertKind abgewägt werden. übersteigt. Dann werden Gewebezellen durch Wenn irgend möglich, Embryo schwer geschädigt werden. Ob ein Scha­ sollte auf eine den beim Ungeborenen auftritt, ist nicht nur davon abhängig, wie hoch die Strahlendosis ist, Strahlenanwendung sondern auch davon, in welchem Entwicklungs­ stadium es sich befindet (siehe Infokasten unten). verzichtet werden. die Strahlung abgetötet und je nach Menge der zerstörten Zellen kann ein Organ oder der Bereits bei geringeren Strahlendosen könnenIn manchen Fällen ist den Frauen zum Zeit­ Jahre und Jahrzehnte nach einer Strahlen­punkt der Strahlenbelastung nicht bewusst, exposition sogenannte stochastische Schädendass sie schwanger sind. Das macht eine nach­ auftreten. Sie entstehen, wenn durch die Strah­trägliche Beratung der Frauen notwendig. Um lung die genetische Zellinformation verändertden betroffenen Frauen und den behandelnden wird. Langfristig können diese VeränderungenÄrztinnen und Ärzten eine fundierte, fall­ Krebserkrankungen und Leukämien aus­lösen.bezogene Entscheidungshilfe zu geben, kann Stochastische Wirkungen treten zufällig auf,das ärztliche Personal beim Bundesamt für der Eintritt eines Spätschadens ist jedochStrahlenschutz (BfS) eine schriftliche Anfrage umso wahrscheinlicher, je höher die erhaltenezum individuellen Risiko des Ungeborenen Strahlen­dosis ist. Eine Schwellendosis wird hierstellen. nicht angenommen. Dieses Risiko betrifft alle Entwicklungsphasen des Ungeborenen. Strahlenwirkung auf das ungeborene Kind in unterschiedlichen Entwicklungsphasen Erster Tag der letzten Regelblutung Die Strahlenwirkung kann dazu führen, dass sich die befruchtete Eizelle nicht einnistet oder abstirbt. Schwellendosis: 50 bis 100 mSv 4 Wochen nach der letzten Regelblutung Zellen teilen und differenzieren sich und es werden die embryonalen Organanlagen, z. B. für Herz und Nervensystem, gebildet. In dieser Phase besteht das Risiko für Fehlbildungen. Schwellendosis: 50 bis 100 mSv 10 Wochen nach der letzten Regelblutung Strahlenbelastungen können ab etwa der 11. Schwangerschaftswoche eine Fehl­entwicklung des Gehirns zur Folge haben. Schwellendosis: etwa 300 mSv Geburt 2 Millisievert ist die Maßeinheit für die auf den Menschen einwirkende Strahlendosis. Ultraschallaufnahme des Kopfes eines Ungeborenen. Dosis der Gebärmutter bei konventionellen Röntgen­ untersuchungen und CT in mSv: Die Gebärmutterdosis kann während der ersten acht Schwangerschaftswochen mit der Ganzkörperdosis des Unge- borenen gleichgesetzt werden. Je weiter die mittels Röntgendiagnostik untersuchte Körperregion von der Gebärmutter entfernt ist, desto geringer ist im Allgemeinen die Strahlenbelastung für das ungeborene Kind. Alternative Untersuchungsverfahren Alternativen zu radiologischen Untersuchungen sind die Ultraschalldiagnostik (Sonografie) und die Magnet-Resonanz-Tomografie (MRT, auch Kernspintomografie genannt). Hier sind keine Röntgenstrahlen oder radioaktiven Stoffe für die Bildgebung notwendig. Bei der Ultraschall-Diagnostik werden Ultra­ Röntgen Computer- tomografien (CT) schallimpulse in den Körper gesendet und die in den Gewebeschichten unterschiedlich reflektierten Signale („Echos“) empfangen. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge werden in der Regel um die 10., 20. und 30. Schwanger­ schaftswoche konventionelle Ultraschall-Unter­ Schädel < 0,1 Brustkorb in 2 Ebenen < 0,01 suchungen angewendet. Bei Verdacht einer bestimmten Fehlbildung oder Erkrankung kann eine weiterführende Untersuchung mit spezi­ ellen Doppler-Verfahren durchgeführt werden, Brustkorb < 0,3 die insbesondere Aussagen über die Blutfluss­ geschwindigkeiten in Gefäßen ermöglichen. Herkömmliche Ultraschall-Untersuchungen können zwar zu einer Erwärmung des unter­ suchten Gewebes führen, jedoch ist diese mini­ Lenden- wirbelsäule in 2 Ebenen 1 – 4* mal. Beim Doppler-Verfahren ist es hingegen Oberbauch 3 – 10 möglich, dass sich das Gewebe überwärmt. Zur Sicherheit von Embryo oder Fetus werden hier während der Untersuchung verschiedene Geräte­parameter überwacht, für die Grenz­ werte festgelegt sind. Becken 1 – 3* Becken 15 – 30* Während Ultraschall-Untersuchungen als un­ schädlich gelten, sollten MRT-Untersuchungen bei Schwangeren, insbesondere im ersten Schwangerschaftsdrittel, nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und Aufklärung der Eltern durchgeführt werden. Bei einer MRT-Untersuchung sind die Schwan­ geren verschiedenen (elektro-)magnetischen Feldern ausgesetzt. Die wenigen bislang * Bei diesen Untersuchungen liegt die Gebärmutter im Nutzstrahlfeld. vorliegenden Studien zur Wirkung dieser Felder auf das Ungeborene haben keine schädlichen Effekte gezeigt. Allerdings ist die Aussagekraft dieser Studien aufgrund der geringen Fall­ zahlen und der Probleme bei der Interpretation der Ergebnisse bislang begrenzt. 3

Lärm im Meer – der unterschätzte Störfaktor

Lärm im Meer – der unterschätzte Störfaktor Airgunsignale stören Wale über weite Distanzen Airguns oder Luftpulser können noch in 2.000 Kilometer Entfernung Meeressäuger stören. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes. Der Störeffekt kann sowohl die Physis als auch die Psyche der Tiere verschlechtern. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der Lärm in den Meeren nimmt zu und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Allein schon wegen der weiter anstehenden Rohstofferkundungen in den Weltmeeren. Airguns spielen dabei eine wichtige Rolle. Für Meeressäuger sind sie eine erhebliche Störung. Ihre Schallimpulse können die Verständigung von Blau- und Finnwalen extrem einschränken. Im schlimmsten Fall sogar über ein gesamtes Ozeanbecken hinweg.“ Dieser Effekt träte auch dann ein, wenn Airguns nur zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Airguns oder Luftpulser wurden entwickelt, um den Meeresboden nach Öl- und Gaslagerstätten zu untersuchen. Für Wale ist die Fähigkeit ihre Umgebung akustisch wahrzunehmen lebenswichtig – sie „sehen“ mit den Ohren. Werden diese Signale überdeckt, also das „Sehfeld“ verkleinert, kann dies die biologische Fitness – den physischen und psychischen Zustand – von marinen Säugetieren wie Blau- oder Finnwal verschlechtern. Menschgemachter Unterwasserlärm ist heute in allen Ozeanen fast ständig präsent. Der Schiffsverkehr ist eine Quelle chronischen Lärms, der ein hohes, sogenanntes „Maskierungspotential“ hat. Maskierung bedeutet, dass Schallsignale sich akustisch gegenseitig verdecken. Ein gewolltes Signal zur Verständigung zwischen den Meeressäugern wird dabei durch ein Störsignal verdeckt, also akustisch maskiert. Airguns für die Erkundung des Meeresbodens senden solche Störsignale aus. Sie sind viel lauter, aber auch viel kürzer als typischer Schiffslärm. Für diese lauten Schallimpulse wird schon länger befürchtet, dass sie das Gehör von marinen Säugetieren schädigen können. Solche impulshaften Schallwellen können dabei 1.000-mal lauter sein als ein Schiff. Unterwasserlärm kann aber auch die Kommunikation zwischen Meeressäugern und ihre Wahrnehmung anderer Umgebungsgeräusche stören. Die Wale brauchen diese Signale beispielsweise, um Nahrung oder Paarungspartner zu finden. Die neue ⁠ UBA ⁠-Studie demonstriert nun: Airgunsignale können über eine Entfernung von bis mindestens 2.000 Kilometern (km) wirken. Das kann Tiere innerhalb des besonders geschützten Bereiches der Antarktis südlich von 60° betreffen. Selbst dann, wenn die Schiffe nördlich des 60°-Breitengrades mit Airguns bzw. Luftpulsern arbeiten. Schon in mittleren Entfernungen (500-1.000 km) kann das Airgunsignal zu einem intervallartigen Geräusch gedehnt werden, das bereits ein hohes Maskierungspotenzial hat. In Entfernungen ab 1.000 km können sich Airgunimpulse zu einem kontinuierlichen Geräusch ausdehnen. Das schränkt die Verständigung von Blau- und Finnwalen in der Antarktis extrem ein; auf nur noch etwa ein Prozent des natürlichen Verständigungsraumes. Die Ergebnisse der UBA-Studie zeigen, dass Maskierungseffekte und signifikante Auswirkungen auf das Vokalisationsverhalten von Tieren über große Distanzen möglich sind und bei der Bewertung von Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns beachtet werden sollten. Das Modell soll in einem Folgeprojekt weiterentwickelt werden, so dass auch eine Übertragung auf andere Lebensräume möglich ist. Hierzu gehört zum Beispiel die Arktis, in der in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl von ⁠ Airgun ⁠-Einsätzen zur Erkundung des Meeresbodens auf Bodenschätze und zur Forschung zu rechnen ist. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Wir müssen die Wirkung von Schallimpulsen aus Airguns auf die Meeressäuger genau kennen und diese in die Umweltbewertung der Meeresforschung einbeziehen. Wir brauchen deshalb auch ein internationales Lärmschutzkonzept, zum Beispiel im Rahmen des Antarktis-Vertragsstaaten-Systems.“ In Deutschland hat das Bundesumweltministerium zum 1. Dezember 2013 ein Schallschutzkonzept für die Nordsee in Kraft gesetzt, das einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ermöglicht. Es soll die hier lebendenden Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht ihres Nachwuchses vor Lärm schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht. Vollständiger Abschlussbericht zu der UBA-Studie „ Entwicklung eines Modells zur Abschätzung des Störungspotentials durch Maskierung beim Einsatz von Luftpulsern (Airguns) in der Antarktis “. Hintergrund Bei den zur Erkundung des Untergrundes eingesetzten Airguns (oder Luftpulser) handelt es sich prinzipiell um Metallzylinder, in denen Luft mit hohem Druck komprimiert wird und dann explosionsartig austritt. Hierbei entsteht eine Gasblase, die beim Kollabieren ein sehr kurzes, aber sehr lautes Schallsignal erzeugt. Der größte Teil der von Airguns erzeugten Schallwellen stammt aus dem tiefen Frequenzbereich bis 300 Hertz, so dass eine Überschneidung mit Lauten und Gesängen von Walen und Robben wahrscheinlich ist. Vor allem die im Südlichen Polarmeer häufigen Bartenwale, wie Blauwal oder Finnwal, kommunizieren überwiegend in diesem Frequenzbereich. Die UBA-Studie modellierte die Schallausbreitung von Airgun-Signalen für Entfernungen in 100, 500, 1.000 und 2.000 km. Kurze, tieffrequente Schallsignale können sich über große Entfernungen zu einem akustischen Dauersignal verlängern, das ein hohes Störpotenzial hat. Die modellierten Störsignale wurden mit Rufen und Gesängen von Finnwal, Blauwal und Weddellrobbe überlagert, um die Distanzen zu ermitteln, in denen Kommunikationssignale potenziell maskiert (= verdeckt) und dadurch Kommunikationsreichweiten verringert werden können. Die Störsignale wurden mit einem mathematischen Hörmodell  im Frequenzbereich der ausgewählten Vokalisationssignale von Weddellrobbe, Blauwal und Finnwal analysiert. Diese UBA-Studie zeigt, dass auch die Fernwirkung von Unterwasserlärm nicht unterschätzt werden sollte: Obwohl eine Reihe von Fragen noch unbeantwortet sind, zeigen die Ergebnisse der Studie, dass Maskierung durch Airgun-Signale sehr wahrscheinlich ist und ein Populationseffekt bei dem modellierten Maß der Auswirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies sollte Eingang in die Betrachtung möglicher Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns finden.

Lärm am Arbeitsplatz

Ob Presslufthammer oder Lärm am laufenden Band – Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass in Deutschland zwischen vier und fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind. Schwerhörigkeit als Lärmfolge ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen jährlich mehr als 6 000 neue Krankheitsfälle. Bereits die Einwirkung einzelner sehr starker Schallimpulse kann zu einem akuten Gehörschaden führen. Auch Symptome wie Hörsturz oder Tinnitus können ausgelöst werden. Wer schlecht hört und den begründeten Verdacht hat, dass diese Beeinträchtigung auf Arbeitslärm zurückzuführen ist, sollte beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Meldung einreichen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link auf die LUBW-Seiten zum Thema Arbeitsschutz . Als Erschließungshilfe zu dieser Thematik hat die LUBW ein 12-seitiges Faltblatt erstellt, von dem auch Druckexemplare bestellt werden können: Faltblatt „Lärm und Vibrationen – Regelungen zum Schutz von Beschäftigten“

Lärm und Vibrationen

Lärm und Vibrationen sind in der Arbeitswelt weit verbreitete Belastungsfaktoren für die Beschäftigten. Sowohl ihre Sicherheit im Arbeitsprozess als auch ihre Gesundheit kann durch sie gefährdet werden. Sehr starker Lärm schädigt das Hörvermögen der Menschen sogar auf Dauer. Längere Einwirkungen von Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen führen. Aus diesen Gründen bestehen gesetzliche Regelungen zur Eindämmung derartiger Gefährdungen. Auf diesen Internetseiten erfahren Sie Näheres über Hintergründe, Anwendungsbereiche und Inhalte der bestehenden Regelungen. Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz hat die Europäische Union die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf einheitliche rechtliche Grundlagen gestellt. Auf Basis der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates wurden zwei Einzelrichtlinien zu physikalischen Einwirkungen in Kraft gesetzt: Die Richtlinie 2002/44/EG enthält Mindestvorschriften zum Schutz vor Vibrationen, die Richtlinie 2003/10/EG (pdf; 152 KB) solche zum Schutz vor Lärm. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorschriften durch die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ vom 06.03.2007 ( Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung pdf; 75 KB) in nationales Recht überführt. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Zusätzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März 2010 Technische Regeln zu dieser Verordnung, die TRLV Lärm und die TRLV Vibrationen . Sie konkretisieren die Verordnung und sollen bei der Ermittlung und Bewertung von Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz herangezogen werden. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, bestimmte Auslösewerte bzw. Expositionsgrenzwerte beachten müssen. Werden diese Werte überschritten, sind Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu treffen. Für den Arbeitgeber besteht somit die Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen im Betrieb genau zu prüfen. Sind die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen tatsächlich oder potenziell Lärm oder Vibrationen ausgesetzt, müssen mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten beurteilt werden. Dazu ist die Höhe der Einwirkungen an den Arbeitsplätzen zu ermitteln und zu bewerten. Je nach Ergebnis der Analysen sind vom Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen. Mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen müssen fachkundige und erfahrene Personen beauftragt werden. Sind Auslösewerte überschritten, hat der Arbeitgeber Unterweisungen durchzuführen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Die dargestellten Regelungen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert. Lärm ist hörbarer Schall, der das körperlich-seelische Wohlbefinden oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen kann, wie z. B. Geräusche von Geräten und Maschinen, Töne, Knalle, zu laute Sprache oder Musik. Was wir als Lärm empfinden, hängt nicht allein von der Lautstärke ab. Der Schall arbeitet wie ein Bote, der Nachrichten über das Ohr ins Gehirn bringt: Erst dort wird die Information entschlüsselt und bewertet. Erwünschten Schall nimmt niemand als Lärm wahr, selbst wenn sich der Schallpegel im gesundheitsschädlichen Bereich bewegt. In der Arbeitswelt kann Lärm auf verschiedene Weise Wirkung entfalten. Schon bei niedriger Exposition kann er die Arbeitsleistung mindern, vor allem bei konzentrierten geistigen Tätigkeiten wie etwa in einer Bibliothek oder im Büro. Im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist allerdings nur solcher Lärm relevant, der in der Lage ist, das Hörorgan zu schädigen. Erst bei dauerhaften Einwirkungen von 80 dB(A) oder darüber ist dies möglich. Arbeitslärm solcher Ausprägung ist z. B. im Baugewerbe, in der Getränke-, Lebensmittel- und Textilindustrie, im Maschinenbau, in der Holz- und Metallverarbeitung sowie in Gießereien anzutreffen. Aber auch die Bereiche Kultur und Unterhaltung sowie das Erziehungswesen bieten dem Berufstätigen häufig ein akustisches Umfeld, das nicht unbedenklich ist. Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In Deutschland sind rund fünf Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Schwerhörigkeit als Lärmfolge ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen jährlich mehr als 5000 neue Krankheitsfälle. Meist stellt sich heraus, dass die Folgen dauerhafter Lärmeinwirkung auf das Gehör unterschätzt wurden. Bereits die Einwirkung einzelner sehr starker Schallimpulse kann zu einem akuten Gehörschaden führen. Symptome wie Hörsturz oder Tinnitus können ebenfalls dadurch ausgelöst werden. Wer schlecht hört und den begründeten Verdacht hat, dass diese Beeinträchtigung auf Arbeitslärm zurückzuführen ist, sollte beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Meldung einreichen. Schwerhörigkeit ist nicht nur einfach leiseres Hören. Der Schall wird anders wahrgenommen. Bestimmte Frequenzbereiche sind stark gemindert, Sprache und Signale werden verfälscht gehört. Eine Verständigung mit Hintergrundgeräuschen ist dann schwierig. Bereits leise Störgeräusche schränken das Sprachverständnis ein – ein Handicap mit Folgen auch für das Kontaktverhalten. Aber es geht nicht allein um Schwerhörigkeit. Lärm behindert generell die Kommunikation. Er macht anfällig für Fehler und erhöht das Unfallrisiko, z. B. wenn Warnsignale überhört werden können. Der Organismus gerät unter Stress. Hält dieser Zustand über längere Zeit an, können sich Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausbilden. Eine ausgeklügelte Konstruktion für höchste Ansprüche: Das menschliche Innenohr (nicht maßstäbliche Darstellung). Auf einer Membran in der Schnecke befinden sich rund 20 000 Sinneszellen. Diese gilt es zu schützen – denn im Fall einer Schädigung wachsen die empfindlichen Sensoren nicht nach. Sind die Beschäftigten am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt, umfasst die Gefährdungsbeurteilung zunächst die Ermittlung von Art, Ausmaß und Dauer der Exposition. Soweit eine rechnerische Abschätzung mittels Herstellerangaben nicht ausreicht und Messungen erforderlich sind, müssen Messtechnik und Messmethoden dem Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen zur Planung, Beauftragung, Durchführung und Auswertung solcher Lärmmessungen sind im Teil 2 der TRLV Lärm näher beschrieben. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Erhebungen zu dokumentieren und mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Maßstab für die Beurteilung der Lärmexposition sind die Auslösewerte nach § 6 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Der Tages-Lärmexpositionspegel bezieht sich auf die durchschnittliche Belastung an einem achtstündigen Arbeitstag, der Spitzenschalldruckpegel auf den höchsten auftretenden Einzelwert, jeweils am Ohr des Beschäftigten. Die Buchstaben "A" bzw. "C" bezeichnen die Frequenzbewertung der Messung. Die A-Bewertung entspricht annähernd den natürlichen Eigenschaften des Gehörs, die C-Bewertung gewichtet im Vergleich dazu Frequenzen unterhalb 800 Hz deutlich stärker. Ist einer der unteren Auslösewerte überschritten, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen, Unterweisungen durchführen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte überschritten ist, müssen gekennzeichnet und nach Möglichkeit abgegrenzt sein. Außerdem ist dort der Zugang zu beschränken: Es muss zwingend Gehörschutz getragen werden. In Lärmbereichen Beschäftigte sind verpflichtet, sich regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber bei Überschreiten der oberen Auslösewerte ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen. Um eine Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder möglichst weit zu verringern, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchführen. Dabei ist folgende Rangfolge zu beachten: Zunächst ist die Lärmentstehung an der Quelle zu verhindern oder so weit wie möglich zu verringern. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen. Die Spanne möglicher technischer Maßnahmen reicht von alternativen Arbeitsverfahren über den Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel bis zur Abschirmung oder Kapselung von Maschinen. Die Lärmemission von Maschinen muss so weit gemindert sein, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts möglich ist. Schon dieser Überblick zeigt: Die möglichen Folgen zu hoher Lärmbelastungen müssen ernst genommen werden. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind im eigenen Interesse gut beraten, die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Ausführliche Unterlagen zum Thema sind bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erhältlich. Unter dem Menüpunkt "Quellen und Materialien" sind einige Empfehlungen zu finden. Die dargestellten Regelungen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verankert. Vibrationen können bei dauerhafter Übertragung auf den menschlichen Körper zu einer Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen. Längere Einwirkungen verursachen Durchblutungsstörungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen im Bereich der Wirbelsäule. Die Beeinträchtigungen können bis zur Berufskrankheit führen. Beispiel für eine auffällige Erkrankung ist die so genannte Weiß fingerkrankheit (Raynaud-Syndrom). Langjähriges Arbeiten mit vibrierenden Maschinen oder Geräten, unter Umständen in Verbindung mit Kältekontakt, kann zu anfallartigen Durchblutungs- und Sensibilitätsstörungen der Finger führen. Bevor Vibrationsdämpfer allgemeine Verbreitung fanden, waren von diesem Phänomen häufig Motorsägenführer, Gussputzer und Steinmetze betroffen. Mit Hilfe des so genannten Schwingungskennwertes, der aus den Herstellerangaben zu den eingesetzten Arbeitsmitteln abgeschätzt wird, sowie der Einwirkdauer kann die Tagesexposition berechnet werden. Am einfachsten geht das über Kennwertrechner oder Punktetabellen, die im Internet zur Verfügung stehen (siehe Menüpunkt "Quellen und Materialien"). Für die Beurteilung der Hand-Arm-Vibrationen ist der Schwingungsgesamtwert maßgeblich. Dieser stellt die Zusammenfassung der Vibrationen in allen drei Raumrichtungen dar. Für die Beurteilung der Ganzkörper-Vibration ist der höchste Wert der frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei Raumrichtungen anzuwenden. Zum Schutz von Beschäftigten vor Vibrationen sind Auslöse- und Expositionsgrenzwerte festgelegt. Die Auslösewerte haben präventiven Charakter und verfolgen das Ziel, die Entstehung von vibrationsbedingten Beschwerden und Erkrankungen zu vermeiden. Dem gegenüber kennzeichnen die Expositionsgrenzwerte Vibrationsbelastungen, oberhalb derer bei langjähriger Einwirkung mit gesundheitlichen Schädigungen zu rechnen ist. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8). Werden Auslösewerte erreicht bzw. überschritten, sind folgende Maßnahmen zu veranlassen: Zunächst ist ein Programm zur Minderung der Vibrationen auszuarbeiten und durchzuführen, das technische und organisatorischen Maßnahmen umfasst. Hinzu kommt die Unterrichtung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen. Werden Expositionsgrenzwerte erreicht bzw. überschritten, ergeben sich für den Arbeitgeber folgende Verpflichtungen: Die Gründe für die Überschreitung sind unverzüglich zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition unter die Grenzwerte zu senken. Ferner hat der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu veranlassen. Zur Vermeidung und Verminderung von Vibrationen kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht. Wichtig ist die regelmäßige Wartung von Arbeitsmitteln, um verschleißbedingte Unwuchten zu vermeiden. Stumpfe Werkzeuge sind zu reparieren oder auszumustern. Schwingsitze auf Fahrzeugen müssen sich für die betreffende Fahrzeuggruppe, etwa Stapler oder Radlader, eignen. Der Fahrer soll seinen Sitz individuell einstellen. Bei der Beschaffung von Maschinen lassen sich aus den technischen Unterlagen mit Hilfe der Emissionskennwerte bevorzugt schwingungsarme Geräte auswählen – sie sind in der Regel auch robuster und präziser.

Freizeitlärm

Manche Zeitgenossen lieben es laut, etwa in der Diskothek. Doch ohrenbetäubende Geräusche nimmt unser Hörorgan auf Dauer übel. Zwar empfinden wir Lautstärke individuell unterschiedlich, doch unabhängig davon bedeuten hohe Schallpegel für das Ohr stets Schwerstarbeit. Wenn die eigentlichen Reizempfänger im Ohr, die Haarzellen, dauerbeschallt werden, besteht Überforderung. Schwerhörigkeit beginnt. Bereits knapp ein Drittel aller 20-Jährigen leidet unter einem deutlichen Hörverlust. Die Ursachen können im Dauerkonsum zu lauter Musik liegen. Auch von Diskotheken geht Gefahr für das Gehör aus: Hier werden mittlere Schallpegel von 100 bis 105 dB(A) erreicht, beim Rockkonzert sogar noch mehr. Im Vergleich dazu ist ein Rasenmäher ein Leisetreter. Ein weiterer „Ohrkiller“ in der Freizeit sind Knalleffekte. Diese mögen an Silvester zwar Spaß machen – aber wem haben nach dem Feuerwerk nicht schon einmal die Ohren geklingelt? Böller sind gefährliche Impulslärmquellen, ähnlich Pistolenschüssen. Impulsschall ist heimtückischer als Dauerschall, da wir solche kurzen Lärmereignisse entweder gar nicht beachten oder sogar positiv bewerten. Schießlärm kann Spitzenpegel von mehr als 170 dB(A) am Ohr des Schützen erreichen. Schon ein einziger Schuss, Knall oder eine Explosion mit einem Schallpegel von 140 dB(A) schädigt das Innenohr. Dabei muss ein Knalltrauma nicht sofort auftreten. Meistens hören wir erst ein, zwei Stunden später so, als seien unsere Ohren in Watte verpackt. Dieses taube Gefühl geht zwar zurück, aber es bleibt oftmals ein Hörverlust. Ein weiterer Aspekt der bei Freizeitaktivitäten entstehenden Geräusche ist deren Einwirkung auf die Umgebung. Auch wenn die Schallpegel etwa eines Open-Air-Festivals im benachbarten Wohnviertel keine unmittelbaren Hörschäden verursachen – sie können sehr wohl Störwirkungen entfalten. Freizeitaktivitäten unterliegen daher grundsätzlich lärmbegrenzenden Regelungen. Ausführliche Hinweise zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Freizeitlärm und von Bolzplätzen finden sich in diesem Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 03.09.2015 (pdf).

Schalleintrag während der Rammarbeiten pro Ereignis (MarinEARS Schallregister) - WFS

Schalleintrag während der Rammarbeiten.

Schalleintrag während der Rammarbeiten pro Offshore-Windpark-Fläche (MarinEARS Schallregister) - WMS

Räumliche und zeitliche Verteilung von Rammschall durch die Gründung von Windenergieanlagen in Offshore-Windpark-Vorhaben der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Datenquelle: MarinEARS-Schallregister (Marine Explorer and Registry of Sound); siehe https://marinears.bsh.de Datenerhebung: Erhebung zu Rammschall am Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) im Rahmen der Zulassung von Offshore-Windparks in der deutschen AWZ sowie im Rahmen der durch die Umsetzung der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) gegebenen Meldeverpflichtung von impulshaften Schallereignissen an das nationale Schallregister (siehe https://marinears.bsh.de) Produktbeschreibung: Beginn und Ende der Bauphase des Rammschall-Eintrages durch die Gründung von Windenergieanlagen pro Fläche des Offshore-Windparks, Visualisierung der zeitlichen Zuordung durch Farbgebung.

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