Die Internationale Walfangkommission (IWC) hat am 25. Juni 2010 zum Abschluss ihrer Jahrestagung in Agadir in Marokko beschlossen, dass im Rahmen des indigenen Subsistenz-Walfang die Ureinwohner von Grönland künftig Buckelwale jagen dürfen. Demnach dürfen die Ureinwohner Grönlands in den kommenden drei Jahren insgesamt 27 Buckelwale jagen. Im Tausch dürfen aber entsprechend weniger Finnwale erlegt werden. Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Moratoriums im Jahr 1986 gab die IWC Buckelwale zur Jagd frei.
Am 24. August 2010 verwehrt das indische Umweltministerium dem britischen Bergbau-Konzern Vedanta seine Zustimmung in den Niyamgiri Bergen im Bundesstaat Orissa Bauxit zur Herstellung von Aluminium abbauen zu dürfen. Das Umweltministerium folgte einer Empfehlung der indischen Waldkommission, wonach der Abbau des Bauxit das Ökosystem und die Wasserversorgung drastisch verändern würde. Zudem würde der Abbau die in der Region lebende indigene Bevölkerung in ihrer Existenz bedrohen. Die etwas 8000 Mitglieder der Dongria Kondh, die verteilt in Dörfern rund um die Niyamgiri Berge leben, betrachten den Berg Niyam Dongar als Sitz ihres Gottes Niyam Raja. Vedanta, sesshaft in London und unter Kontrolle des indischen Milliardärs Anil Agarwal, ist der zweitgrößte Aluminiumproduzent Indiens.
Nach einem am 20. Juni 2016 veröffentlichten Bericht "On Dangerous Ground" der britischen Organisation Global Witness wurden im Jahr 2015 weltweit mindestens 185 Umweltschützer ermordet. Das sind 54% mehr Opfer als im Jahr 2014 und der bisher höchste Stand seit Beginn der Datensammlung im Jahr 2002. Brasilien führt dabei mit 50 ermordeten Umweltschützern und Menschen die Liste der Staaten an. An zweiter und dritter Stelle stehen die Philippinen mit 33 Morden und Kolumbien mit 26 ermordeten Aktivisten. Weltweit sind dabei Ureinwohner am stärksten von den Morden betroffen: 40 Prozent der Opfer waren 2015 Indigene. Die meisten Menschen – 42 – mussten laut dem Bericht wegen ihres Widerstands gegen Bergbauprojekte sterben. Weitere Gründe waren der Kampf gegen die Agrarindustrie, gegen Staudämme und die Abholzung von Wäldern.
Am 3. November 2015 unterzeichnete die Regierung der Russischen Förderation ein Dekret zur Schaffung eines Nationalparks in der Bikin-Region im Fernen Osten Russlands. Mehr als 1,16 Millionen Hektar Urwald um den Birkin Fluss sollen somit dauerhaft geschützt werden. Der neu entstehende Nationalpark im Westen des Sichote-Gebirges umfasst laut WWF das einzige bewaldete Flussbecken der gemäßigten Breiten, das noch nie einem Holzeinschlag zum Opfer fiel. Nach angaben des WWF ist die Bikin-Region für rund 10 Prozent der russischen Tigerpopulation Heimat und Rückzugsort. Außer dem sei der Der Nationalpark zudem ein großer Gewinn für die einheimische Udegen-Bevölkerung, für die der Erhalt eines intakten Waldes die Lebensgrundlage darstellt. Die traditionelle Nutzungen des Waldes und die Jagd könne die indigenen Bevölkerung auch weiterhin ausüben, so der WWF.
Am 24. November 2015 gab Brasiliens Umweltbehörde Ibama grünes Licht für den Betrieb des umstrittenen Staudamms Belo Monte. Jahrelang hatten Umweltorganisationen und Organisationen der indigenen Bevölkerung gegen den Bau des Staudamms protestiert. Noch im September 2015 hatte Ibama die Betriebslizenz verweigert, da die Betreiber einige Umwelt- und Sozialauflagen nicht erfüllt hatten. Obwohl nach Medienangaben bisher nicht alle Auflagen erfüllt wurden, darf der Betreiber ab jetzt mit der Aufstauung des Xingu-Flusses beginnen.
Vom 15. bis 18. September 2014 tagte in Portoroz, Slowenien, die 65. Tagung der Internationalen Walfangkommission. Auf der Tagung standen unter anderen der von Dänemark vorgelegte Vorschlag zur Walfangquote für die indigene Bevölkerung Grönlands, der japanische Vorschlag zu Fangquoten für Minkwale für den kleinen Küstenwalfang, die Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik sowie eine Resolution zum zukünftigen Umgang mit Walfangprogrammen zu Forschungszwecken. Mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet wurde der dänische Vorschlag, Fangquoten für den indigenen Walfang der Ureinwohner Grönlands festzulegen. Die IWC lehnte den Vorschlag Japans für die Genehmigung des Fangs von jährlich 17 Minkwalen durch kleine Küstenwalfangschiffe zum lokalen Verbrauch ab. Der Vorschlag Neuseelands für eine Resolution über die praktische Umsetzung des IGH-Urteils zum Wissenschaftswalfang wurde mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Die Resolution sieht insbesondere vor, dass die von den IWC-Mitgliedern eingereichten Walforschungsprogramme künftig zunächst vom IWC-Wissenschaftsausschuss hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem IGH-Urteil umfassend geprüft werden. Brasilien, Argentinien, Südafrika und Uruguay legten erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik vor. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit.
Beratungshilfeprojekt unterstützt den Schutz der Biologischen Vielfalt Im Vorlauf zur 9. Vertragsstaatenkonferenz zum „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt” vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn trägt das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Projekt im zentralasiatischen Turkmenistan zum Erhalt der Biodiversität bei. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut das UBA den Aufbau eines Nationalparksystems. In Zusammenarbeit mit dem turkmenischen Umweltministerium baut die Michael Succow Stiftung aus den zwei Naturschutzgebieten „Sünt-Chasardag” und „Kopetdag” modellhaft Nationalparke auf. Das Projekt wird aus dem Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens finanziert, mit dem das Bundesumweltministerium (BMU) die Verankerung höherer Umweltstandards fördert. Während der 9. Vertragsstaaten-Konferenz in Bonn bilden die Verhandlungen über ein weltweites Schutzgebietsnetz einen Schwerpunkt. Turkmenistan hat sich zum Ziel gesetzt, sein Schutzgebietssystem bis 2009 von vier auf sechs Prozent der Landesfläche auszudehnen. Das dünn besiedelte Land ist mit einer unvergleichlich vielfältigen Natur und biologischen Vielfalt mit über 20.000 Arten der Flora und Fauna ausgestattet. Eine besondere Bedrohung der biologischen Vielfalt Turkmenistans geht von der Übernutzung durch Jagd und Wilderei und dem Rückgang von Lebensräumen für viele Arten aus. Deshalb ist der Nationalpark-Ansatz von großer Bedeutung. Einerseits können so Zonen zum Schutz von Ökosystemen eingerichtet werden, die von Wirtschaft, Besiedlung und Erschließung vollkommen unberührt bleiben und nur von den indigenen Völkern vor Ort genutzt werden dürften. Andererseits können Gebiete für den Tourismus erschlossen werden, die von überzogener wirtschaftlicher Nutzung verschont blieben. Turkmenistan hat eine kontrastreiche Geographie: Mit dem Kopetdag-Gebirge an der iranischen Grenze gibt es noch Reste von Lichtwäldern, am Fluss Amudarja Reste von Wüstenauenwäldern, an der iranisch-afghanischen Grenze Vorgebirgssavannen und an der Südwestküste des Kaspischen Meers einsame vielgestaltige Küstenökosysteme. Mehrere Gebirgszüge erheben sich auf bis zu 3000 Meter Höhe, und die turkmenische Küste erstreckt sich auf 1800 Kilometern entlang des Kaspischen Meeres. Das Beratungshilfeprojekt unterstützt auch Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, um die Bevölkerung für die schützenswerte Vielfalt der turkmenischen Naturlandschaft zu sensibilisieren. Aufgrund der klimatischen Besonderheiten der Region erwachsen Probleme wie die Desertifikation (Wüstenbildung) infolge landwirtschaftlicher Übernutzung der Steppen und des Klimawandels. In den Bergregionen verstärkt die Rodung der offenen Waldlandschaften für Feuerholz und Weideflächen die Erosion . Der Ökosystemschutz in staatlichen Schutzgebieten kann einen Beitrag zur Minderung der Folgen und zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
Alle zwölf Dongria-Dörfer haben bei Konsultationen, die der Oberste Gerichtshof im April 2013 angeordnet hatte, einstimmig gegen die Pläne des britischen Minenkonzerns Vedanta, in den Niyamgiri-Hügeln Bauxit für die Aluminiumproduktion abzubauen, da das Bergbauvorhaben ihre religiösen, kulturellen und sozialen Rechte aufs Spiel setzen würde.
Die Einhaltung von Sozialstandards und Menschenrechten in den globalen Lieferketten ist von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen Umweltzeichen wie Blauer Engel zunehmend soziale und menschenrechtliche Belange bei der Entwicklung von Vergabekriterien. In diesem Vorhaben wurden Formulierungsvorschläge für soziale und menschenrechtliche Anforderungen in Form von Kriterien und entsprechenden Nachweissystemen für fünf Produktgruppen - Textilien, Wasch- und Reinigungsmittel, Spielzeuge, Drucker und Möbel - detailliert herausgearbeitet. Dafür wurden soziale und menschenrechtliche Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Produkten analysiert und ausgewählte internationale Standards im Hinblick auf ihre Eignung als verlässliche, vertrauenswürdige und effiziente Nachweisführung im Umweltzeichen ausgewertet. Die Formulierungsvorschläge adressieren neben den ILO-Kernarbeitsnormen viele weitere soziale und menschenrechtliche Brennpunkte wie z.B. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Rechte indigener Völker, Arbeitszeiten, soziale Absicherung, Beschwerdemechanismus usw. Darüber hinaus adressieren sie viele wichtige Lieferkettenbereiche, vor allem Rohstoffgewinnung sowie Fertigung. Zusätzlich integrieren sie den Ansatz der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie konkrete Kriterien für die Vor-Ort-Unterstützung von Kleinbauernvereinigungen. Bei allen Kriterien wurden möglichst viele Synergien mit den bestehenden, ambitionierten Standards geschaffen, damit der Aufwand für die Prüfeinrichtungen reduziert und sich freiwillige Standards gegenseitig verstärken. Insgesamt sind die Formulierungsvorschläge zwar ambitioniert, stellen aber einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Prüfeinrichtungen dar. Damit setzen sie Anreize für die Unternehmen, ihre Bemühungen zur Verbesserung von Sozialstandards und Menschenrechten glaubwürdig an die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Quelle: Forschungsbericht
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.
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