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Literature review and assessment of available toxicological data for PFAS

In the present study, a search was carried out on the current toxicological and epidemiological data on 20 perfluorinated alkyl substances (⁠ PFAS ⁠, C4-C13 carboxylic and sulfonic acids) regulated in the Drinking Water Ordinance as well as 4 substitutes (GenX, ADONA, 6:2 FTSA, C604). The aim was to prepare this data as a basis for the toxicological assessment of the substances with regard to their occurrence in drinking water. The data collected is intended to form the basis for the calculation of health-related guide values ​​or the derivation of health-related indicator values ​​(HRIV, German GOW) for drinking water. However, the actual calculation of the hr- guide values ​​and the derivation of HRIV/GOW is not part of this study. Veröffentlicht in Texte | 129/2023.

Bericht: "Kleibodenentnahme: Untersuchung – Westlicher Jadebusen (1991)"

Im Hinblick auf geplante Deichbaumaßnahmen im Jadebusen werden von der Forschungsstelle Küste einschließlich Vorarbeiten seit 1989 ökologische Untersuchungen durchgeführt, die Entscheidungshilfen bei der Auswahl möglicherweise neu einzurichtender Kleientnahmestellen geben sollen. Die Untersuchungen gliedern sich in einen salzwiesenentwicklungsorientierten Arbeitsbereich, in dem die Wiederbesiedlung und die ökosystemare Einbindung ehemaliger Pütten untersucht und ökologisch bewertet werden, und einen baumaßnahmenorientierten Bereich, in dem verschiedene Deichvorlandgebiete aus Sicht von Ökologie und Naturschutz auf ihre Eignung als mögliche Püttflächen untersucht werden. Zur Bearbeitung dieser Fragenkomplexe wurden im Jadebusenbereich 15 repräsentative Untersuchungsflächen zur Püttenentwicklung ausgewählt (8 Pütten unterschiedlichen Alters und 7 nicht ausgepüttete Vergleichsflächen) sowie 7 so genannte „Suchräume“ (davon 3 im westlichen Jadebusen), die für Kleientnahmen im jeweiligen Bereich als ehesten geeignet erscheinen. Auf den Untersuchungsflächen zur Püttenentwickling und in den Suchräumen wurden morphologische Untersuchungen sowie Bestandserhebungen zur Vegetation, epi- und endogäischen Wirbellosenfauna sowie zu Brut- und Rastvögeln durchgeführt. Aufgrund der großen Zahl von Wirbellosenarten im Gebiet mussten sich die Untersuchungen auf wenige Taxa mit hohem Indikatorwert beschränken (zunächst Laufkäfer, Spinnen, Makrobenthos, Oligochaeten).

Moore 2015

Naturnahe Moore erfüllen aufgrund ihrer speziellen hydrologischen Bedingungen eine große Anzahl von wichtigen ökologischen Funktionen und stellen somit bemerkenswerte Ökosystemleistungen zur Verfügung. Gerade im dicht besiedelten urbanen Raum stehen diese schützenswerten Böden im Spannungsfeld verschiedenster Nutzungsinteressen und sind vom Verlust ihrer Ökosystemleistungen bedroht. Im Zuge des Klimawandels wird sich diese Situation weiter verschärfen. Die naturnahen Berliner Moorböden nehmen zwar nur 1 % bis 2 % der Berliner Landesfläche ein, ihre Ökosystemleistungen sind im Vergleich zu den Mineralböden in der urbanen Stadtlandschaft jedoch beachtlich. Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfüllen naturnahe Moorböden die natürlichen Bodenfunktionen in besonders nachhaltiger Weise. Dazu zählen insbesondere ihre Funktion als Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen sowie ihre Fähigkeit zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und (Nähr-) Stoffen. Damit bilden die Berliner Moore Stoffsenken für Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff, puffern eingetragene Schadstoffe ab und schützen so gleichzeitig das Grundwasser. Dank ihrer Fähigkeit, Wasser zu speichern und zurückzuhalten, wirken Moore ausgleichend bei Hochwasser. Außerdem wirken sie durch ihre Verdunstungsleistung in sommerlichen Hitze- und Trockenperioden mikroklimatisch kühlend. Naturnahe, torfbildende Pflanzengesellschaften oder auch anthropogene Einflüsse bestimmen dabei neben dem Wasserstand die natürliche Regeneration der Moorböden. Moore sind einmalige Archive der Natur- und Kulturgeschichte, da sie Pollen, Pflanzen und Tiere sowie Siedlungsspuren und Kulturrelikte aus früherer Zeit dauerhaft konservieren. Die meisten der Berliner Moore wurden wegen ihrer Bedeutung als Biotop, als Lebensraum gefährdeter Arten und der Funktion für den Naturhaushalt sowie als Zeugnisse der Landschaftsgeschichte als Schutzgebiete (Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) gesichert. Die Moore im Spandauer Forst, Grunewald und Köpenick sowie das Tegeler Fließ und die Berliner Müggelspree erfüllen die Kriterien der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU und sind Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura2000 . Am 13. März 2012 hat der Senat von Berlin die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Es geht sowohl um das Bewahren wertvoller Reste ursprünglicher und kulturlandschaftlicher Natur in Berlin als auch um größere, dynamische Spielräume für die Naturentwicklung innerhalb aller Flächennutzungen. Berliner Lebensräume bestehen aus Relikten der ursprünglichen Naturlandschaft wie Mooren und naturnahen Fließgewässerabschnitten und der historischen Kulturlandschaft wie Wiesen und Magerrasen. Die Vielfalt an Lebensräumen bedingt einen großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten, von denen jedoch viele gefährdet sind, da ihre Lebensräume oft in einem schlechten Zustand sind. Bemühungen um den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt sind daher unerlässlich. Berlin strebt an, insbesondere in Zeiten des Klimawandels wesentliche Bereiche seiner Moore als Feuchtgebiete und damit als Lebensraum moor- und feuchtgebietstypischer Arten zu erhalten. Moore stellen aufgrund ihres hohen Anteils an organischer Bodensubstanz bedeutende Kohlenstoffspeicher im globalen Kohlenstoffkreislauf dar. Daher spielen sie eine wichtige Rolle in der Diskussion im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Obwohl diese Ökosysteme weltweit nur drei Prozent der Landfläche bedecken (Parish et al. 2008), ist in ihren Böden etwa 1/3 des gesamten organischen Bodenkohlenstoffs (C) gespeichert (Post et al. 1982). Die weltweite C-Speichermenge aller Moore wird mit über 500 Milliarden Tonnen angegeben und entspricht mehr als der Hälfte der Menge an Kohlenstoff, welche sich derzeit in der Atmosphäre in Form von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) befindet (Houghton 2007, Limpens et al. 2008). Die Phase der Moorbildungen und damit der C-Speicherung begann in Berlin, wie im übrigen Mitteleuropa, hauptsächlich zum Ende der letzten Eiszeit (Succow & Joosten 2001). Durch ganzjährig hohe Wasserstände mit einhergehender Sauerstoffarmut ist die Tätigkeit der Bodenlebewesen in Mooren stark eingeschränkt, so dass abgestorbene Pflanzenteile nicht vollständig zersetzt werden und sich daher in teilweise mehrere Meter mächtigen Schichten – in Form von Torfen – ablagern (Koppisch 2001a). Diese Torfe beinhalten im Vergleich zu Mineralböden allgemein sehr hohe C-Speichermengen, die weit über 1.000 t je Hektar Moorfläche liegen können (Möller et al. 2014). Durch diese hohen gespeicherten und fixierten C-Mengen leisten Moorböden einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, da sie wesentlich zur Kühlung des globalen Klimas beigetragen haben (Frolking et al. 2001, Akumu & McLaughlin 2013). Die ‚globale Kühlungsleistung‘ der Moore beträgt durch den Entzug und die Fixierung des in der Atmosphäre enthaltenen CO 2 -Kohlenstoffs innerhalb der letzten 10.000 Jahre etwa 1,5 bis 2 °C (Holden 2005). Wachsende Moore mit hohen Wasserständen fungieren auch heute noch als C-Senken. Durch Entwässerung und sinkende Moorwasserstände, etwa im Zuge von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, durch Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung oder durch klimatisch bedingte Niederschlagsrückgänge werden Moorböden verstärkt belüftet. Dies führt zu einer intensiveren Abbautätigkeit der Bodenlebewesen und damit zu einer Zersetzung und Mineralisation der Torfe. So verlieren Moore ihre Senkenfunktion und wandeln sich zu C-Quellen, indem z. B. verstärkt CO 2 freigesetzt wird (Koppisch 2001b). Drösler et al. (2013) beziffern beispielsweise die derzeitigen Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden nutzungsabhängig mit 0–34 t CO 2 -Äquivalente je Hektar und Jahr, was einem Anteil von bis zu 5 % an den nationalen Gesamtemissionen entspricht. Die Klimaschutzleistung der Berliner Moorböden wird u.a. durch die gesamte gespeicherte C-Menge (‚historische‘ Speicherleistung) erfasst. Zwischen einzelnen Moorflächen können extreme Unterschiede in der C-Speicherung bestehen. Bedingt durch die natürliche Standortvielfalt (Hydrologie, Geomorphologie, etc.) während der Moorbildung entstanden unterschiedlich mächtige Bodenhorizonte mit unterschiedlichen Anteilen an gespeichertem organischem Kohlenstoff. So lassen sich Moortypen nach ihren Bildungsbedingungen z. B. in Durchströmungsmoore einteilen, die bis zu zehnmal mehr Kohlenstoff als flachgründige Moore vom Typ ‚Versumpfungsmoor‘ enthalten können (Zauft et al. 2010). Neben den verschiedenen Moormächtigkeiten existieren große Unterschiede in den verschiedenen Torfqualitäten (torfbildende Pflanze, Zersetzungsgrad etc.). Diese spiegeln sich auch in den jeweiligen substrattypischen C-Gehalten und Trockenrohdichten einzelner Bodenhorizonte und damit ebenfalls in den gespeicherten C-Mengen wider (Rosskopf & Zeitz 2009). Im Rahmen des Projektes „Berliner Moorböden im Klimawandel“ (Umweltentlastungsprogramm II Berlin) der Humboldt-Universität zu Berlin, Fachgebiet Bodenkunde und Standortlehre (nachfolgend kurz Forschungsprojekt), wurden die Berliner Moore in den vergangenen Jahren erstmals flächendeckend nach einem einheitlichen Verfahren kartiert. Anschließend wurde ein Indikatoren- und Bewertungssystem für verschiedene Ökosystemleistungen von Moorböden für urbane Räume am Beispiel Berlins entwickelt. Die Besonderheit ist dabei die Anwendung von moorbodenkundlichen Daten, die eine Informationsquelle für Zustand, Funktionsfähigkeit und Biotopqualität sind und somit einen hohen Indikatorwert besitzen. Die bodenkundliche Moorkartierung bildet nunmehr die Grundlage einer systematischen Bewertung des ökologischen Zustandes der Berliner Moorböden und identifiziert ihre Umweltentlasungspotenziale und Entwicklungsziele, insbesondere im Hinblick auf ihre Klimaschutzleistungen.

Statistik - Regionalatlas

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bieten einen interaktiven Regionalatlas als Gemeinschaftsprodukt an. Der Regionalatlas bildet in Form von thematischen Karten weit über 100 Indikatoren zu einer Vielzahl von Themenbereichen der amtlichen Statistik für alle Bundesländer, Regierungsbezirke sowie Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands ab. Für jede Karte wird dem Anwender ein großes Spektrum an Interaktionsmöglichkeiten für die Visualisierung und Abfrage der Informationen geboten. Der Inhalt des Regionalatlas basiert auf dem breit gefächerten Datenangebot der amtlichen Regionalstatistik. Eine Vielzahl dieser regionalstatistischen Tabellen ist online über die "Regionaldatenbank Deutschland" verfügbar. Die speziell für den Atlas berechneten Indikatoren sind ebenfalls in tabellarischer Darstellung über die Regionaldatenbank Deutschland, und zwar dort unter dem Sonderbereich mit dem Themen-Code 99910, einsehbar. Neben einer kartografischen Darstellung erlaubt der Regionalatlas auch eine Darstellung der Indikatorwerte in Tabellenform. Bitte beachten Sie, dass in den Tabellen nur die Kreise aufgeführt sind, für die tatsächlich Werte vorliegen.

Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete

Technische Universität Clausthal Institut für Endlagerforschung KIT | INE | Postfach 3640 | 76021 Karlsruhe Herrn Steffen Kanitz Mitglied der Geschäftsführung Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine Adolph-Roemer-Straße 2A 38678 Clausthal-Zellerfeld Telefon: Fax: E-Mail: Web:05323-72- 05323-72-99- @tu-clausthal.de www.endlagerforschung.de Datum:16.10.2020 Zwischenbericht Teilgebiete Sehr geehrter Herr Kanitz, im Namen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) danken wir Ihnen und Ihrem Team herzlich für die schnelle Bereitschaft, uns die Hintergründe zum Zwischenbericht Teilgebiete in einem ausführlichen Gespräch darzulegen, für die personalintensive und sorgfältige Vorbereitung und Gestaltung dieses Gesprächs und die offene Diskussion am 5.10.2020. Die Mitglieder der DAEF sind beeindruckt von der Arbeit der BGE, der es gelungen ist, sehr umfangreiches Datenmaterial trotz der derzeit erschwerten Arbeitsbedingungen in der Pandemie termingerecht zu verarbeiten und im Zwischenbericht Teilgebiete zusammenzuführen. Wie bereits am 5.10. deutlich wurde, stellen sich unseren Mitgliedern eine Reihe von Fragen, die naturgemäß im Gespräch nicht vollständig beantwortet werden konnten. Einige dieser Fragen entstanden durch die Beschäftigung von DAEF-Mitgliedern mit der Unterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ (Tiggemann), wie auch jetzt an den Reaktionen in Politik, Medien und interessierter Öffentlichkeit auf das Ausscheiden des Standorts aus dem Verfahren zu erkennen ist. Es geht uns jedoch nicht um diesen Standort, sondern um das Verfahren selbst. Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben- Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. Im Nachgang zum Gespräch am 5.10. sind wir beim Studium weiterer Dokumente und im Austausch unserer Mitglieder noch auf andere Problemkreise aufmerksam geworden. Alle diese Problemkreise legen wir nachfolgend im Überblick dar. Die Zusammenstellung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Die Mitglieder der DAEF haben sich beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen. 2 Die Aggregierung von Indikatoren zur Bewertung von Abwägungskriterien und schließlich zur Einschätzung der geologischen Gesamtsituation stellt eine besondere Herausforderung dar, da im Bericht der Endlagerkommission und im StandAG nicht hinreichend klar ausgeführt wird, wie vorzugehen ist. Die Abwägungskriterien haben je nach Wirtsgestein, Sicherheitskonzept und Endlagerkonzept unterschiedliche Bedeutung und unterschiedliches Gewicht, sind ggf. sogar inkommensurabel (nicht vergleichbar). So besitzen die hydrochemischen Bedingungen und die Rückhalteeigenschaften des Gesteins im einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) im Wirtsgestein Steinsalz (geringes bis kein Wasservorkommen) im Vergleich zu anderen Wirtsgesteinen (zu unterstellender signifikanter Wasserzutritt zu den Einlagerungsbereichen) eine deutlich unterschiedliche Relevanz. Weiterhin sind die pH-Werte, die im Referenzdatensatz für Steinsalzformationen genannt werden, zu diskutieren. Gemessene pH-Werte in hochsalinaren Lösungen sind nicht mit den in verdünnten Grund- und Porenwässern bestimmten zu vergleichen, sondern erfordern eine vertiefte Interpretation, um geochemisch bedeutsame Daten zu erhalten. Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen (vgl. hierzu auch das Schreiben des damaligen BfE, heute: BASE, zur „Bearbeitungsmethodik für die Ermittlung der Teilgebiete nach § 13 StandAG“ vom 12.11.2019, https://www.endlagersuche-infoplattform.de). Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. Die Methodik zur Abwägung ist nach Auffassung der Mitglieder der DAEF so wichtig, dass die derzeit vorgenommene über mehrere Unterlagen verteilte Darlegung (Zwischenbericht, „Teilgebiete und Anwendung“, „Arbeitshilfe“ sowie zur verbalargumentativen Zusammenführung im Bericht zum jeweiligen Teilgebiet) nicht angemessen erscheint. Wir empfehlen daher eine knappe synthetisierende Darstellung in einem Dokument, das sowohl die Wege von den Indikatoren zu den Bewertungen der einzelnen Kritieren als auch die Grundsätze der verbalargumentativen Zusammenführung zu einem Gesamturteil und die zentralen Begründungen hierzu enthält. Letztere müssten sich nach unserer Meinung an den Grundätzen des oben zitierten Schreibens des BfE orientieren. Aufgrund der Datenlage wurden durch die BGE für eine Vielzahl von Abwägungskriterien (Steinsalz in steiler Lagerung: 8, kristallines Wirtsgestein: 9, Tongestein und stratiformes Steinsalz: 7, vgl. Tabelle 2 in „Teilgebiete und Anwendung. Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG (Untersetzende Unterlage zum Zwischenbericht Teilgebiete)“) so genannte Referenzdatensätze, also pro Wirtsgestein einheitliche Bewertungen, verwendet. Dabei ist ausgeführt, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukäme. Die Mitglieder der DAEF hegen jedoch ernsthafte Zweifel daran, dass eine alleinige Abwägung bzgl. der verbleibenden 3, 2 bzw. 4 jeweils mit gebietsspezifischen Daten bewerteten Abwägungskriterien zu einem belastbaren Urteil führen kann, ob eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. In der Begründung zu § 24 Absatz 1 des StandAG wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend für eine solche Aussage ist. Auch das Rechtsgutachten von Gaßner et al. „Standortauswahl: Zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, Teil 1. Handreichung im Auftrag BGE mbH“ weist in diese Richtung. Die Gefahr, eigentlich günstige Teilgebiete frühzeitig auszuschließen, erscheint gegeben. Es ist zu fragen, ob entweder doch weitere individuelle Informationen bei den mit 3 Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien zur Bewertung herangezogen werden können, oder aber, ob das StandAG in dieser Phase auch einen Verzicht auf die Anwendung von Abwägungskriterien zulässt, sofern diese sich in dieser Phase noch nicht als praktikabel anwendbar erweisen. In jedem Fall halten wir vor diesem Hintergrund Einschätzungen der Form „liegt eine / keine günstige geologische Gesamtsituation vor“ für irreführend und empfehlen eine Kommunikation, die die geschilderten Sachverhalte widerspiegelt. Hinsichtlich der Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. Es sind jedoch auch andere Präferenzen möglich (vgl. etwa das FuE-Vorhaben RESUS oder die Abwägungsmethodik der Nagra in der zweiten Etappe des Schweizer Standortauswahlverfahrens). Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen: Weder die Argumentation „früh erkennbares Merkmal […] und ist insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt […] von besonderer Bedeutung“ (Indikatoren nach Anlage 2 StandAG), „meistens gleich bewertet“ (Anlagen 3 und 4, jeweils für Tongestein und stratiformes Steinsalz) noch „mit gleichem Maßstab betrachtet“ (Anlage 4, Tongestein und stratiformes Steinsalz sowie Anlage 11, Steinsalz in steiler Lagerung) erscheinen schlüssig. Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik. Dies gilt ebenso für zumindest einige der verbalargumentativen Begründungen zur Zusammenführung der Abwägungskriterien zu einem Gesamturteil. So kann die nachfolgend zitierte Begründung sicherheitstechnisch nicht überzeugen: „Aufgrund der geringen Tiefe des Strukturtops wird die ungünstige Bewertung des Deckgebirges stärker gewichtet. Aus diesem Grund ist nur eingeschränkt damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann. Daher erfolgt nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes mit “nicht günstig“.“ (Anlage 1B, Teilgebiet 020_00IG_S_s_z). Ganz ähnlich wurde für die Teilgebiete 009_00IG_S_s_z, 011_00IG_S_s_z, 015_00IG_S_s_z, 016_00IG_S_s_z sowie 026_00IG_S_s_z verfahren: Diese wurden für die Kriterien nach Anlagen 2 und 3 als „günstig“ eingestuft, die Bewertung „ungünstig“ bzw. „bedingt günstig“ für das Kriterium nach Anlage 11 führte zur zusammenfassenden Bewertung „nicht günstig“. Hinzu kommt im zitierten Fall – wie für alle Teilgebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung – eine Verwendung der Begriffe „Deckgebirge“ und „Überdeckung“, die sich nach unserer Auffassung so nicht aus dem StandAG ergibt, jedoch für den Entscheid essentiell ist: Laut StandAG gehören zum Deckgebirge alle Schichten oberhalb des ewG (in der Regel also auch Teile des Wirtsgesteins), das Verzeichnis der Indikatoren in Anlage 11 fragt dann nach dem Vorhandensein und ggf. der Qualität einer (ansonsten nicht weiter definierten) Überdeckung im Deckgebirge, insbesondere nach deren Eigenschaften: Ist sie grundwasserhemmend, erosionshemmend, mächtig, geschlossen? Dieses Kriterium wurde durch die BGE aber ausschließlich auf Überdeckungen oberhalb des Wirtsgesteins angewendet, nicht jedoch für Überdeckungen des ewG im Wirtsgestein. Im Gespräch am 5.10. hatten Sie eine Definition des

Fließgewässer Biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Bewertung ökologisches Potenzial

Für die Bewertung der erheblich veränderten Bäche, Flüsse und Ströme sind HMWB- und AWB-Fallgruppen ausgewiesen worden, die sich aus einer Kombination der Fließgewässertypen der natürlichen Fließgewässer zu Gewässertypgruppen sowie die relevanten Nutzungen, die zur Ausweisung als erheblich veränderter oder künstlicher Wasserkörper geführt haben, zusammensetzen. Aufbauend auf den – vor dem Hintergrund der spezifizierten Nutzungen – technisch machbaren Maßnahmen werden Habitatbedingungen im HÖP definiert, welche sich aus den Teilbereichen Morphologie, Wasserhaushalt und Durchgängigkeit zusammensetzen. Basierend auf diesen Habitatbedingungen werden biologische Referenzen für die biologischen Qualitätskomponenten festgelegt. Das HÖP für die Bewertung des Makrozoobenthos wurde über die Spannbreiten der Bewertungsmetrics hergeleitet, die diese unter den definierten Habitatbedingungen in den HMWB- bzw. AWB-Fallgruppen aufweisen. Für jeden Bewertungsmetric der ausgewiesenen HMWB- bzw. AWB-Fallgruppen wurden dazu neue, spezifische Ankerpunkte festgelegt ( Döbbelt-Grüne et al. 2015 ). Die Anpassung der Ankerpunkte der Bewertungsmetrics für das Makrozoobenthos bildet die Grundlage für die Bestimmung des ökologischen Potenzials der verschiedenen HMWB- bzw. AWB-Fallgruppen. Ihre Festlegung erfolgte deduktiv unter Berücksichtigung von Referenzwerten der natürlichen Gewässertypen, Überwachungsdaten, Expertenwissen und unter Bezug auf die Habitatbedingungen der einzelnen Fallgruppen. Die Festlegung der biologischen Ausprägung im GÖP erfolgt für das gesamte MZB-Bewertungsverfahren und wird, analog zum Verfahren der natürlichen Gewässer, durch eine äquidistante ökologische Potenzialeinstufung vorgenommen: Das GÖP wird – je nach Fallgruppe – erreicht bei 20 % bis 40 % Abweichung vom Maximalwert des HÖP. Die Bewertung des Makrozoobenthos in erheblich veränderten Gewässern erfolgt analog zu natürlichen Gewässern mit dem Bewertungsprogramm Perlodes als Online-Tool oder als Desktop-Software (Version 4.0.4). Die bewertungsrelevanten Core-Metrics und Ankerpunkte sind in dieser Tabelle (Stand März 2020) zusammengestellt. In geeigneten Fällen kann alternativ zu dem hier dargestellten Verfahren für die erheblich veränderten Fließgewässer auch ein naturraumspezifischer Typwechsel sinnvoll sein. Der MGB-Index zur Bewertung der nicht tideoffenen Marschengewässer ist als multimetrisches Verfahren konzipiert, das die nach WRRL erforderlichen Aspekte „Artenvielfalt/Gemeinschaftsstruktur“ (Modul „Taxonomische Vielfalt“), „Abundanz“ und „Sensitivität und Toleranz“ (gegenüber Habitatveränderungen) (Modul „Eco/Abundanz“) umfasst und nach einer 5-stufigen Skala von „sehr gut“ bis „schlecht“ bewertet. Der Bewertungsmaßstab basiert überwiegend auf Daten von 1986 - 2011, aus denen – ergänzt durch fachliche Einschätzung – eine Referenzbesiedlung der Makrozoobenthosgemeinschaft für nicht tideoffene Marschengewässer abgeleitet wurde. Diese reflektiert das höchste ökologische Potenzial. Der ökologische Zustand ist hier nicht mehr relevant, da es sich um einen rein anthropogen geprägten, im natürlichen Zustand nicht vorhandenen Gewässertyp handelt. Der MGBI spiegelt das Ausmaß einer allgemeinen Degradation wider. Wesentliche Belastungsfaktoren sind in diesem Zusammenhang Gewässerstruktur, Unterhaltungsmanagement, Stoffbelastung (z. B. Salinität, Sauerstoff) oder Eutrophierung. Das Modul „Taxonomische Vielfalt “ (TAV) wird über die Anzahl von Großtaxagruppen, Familien sowie Arten abgebildet. Die Berechnung erfolgt analog zum TOM-Index über die Ähnlichkeit zur Referenzgemeinschaft. Die Präsenz der Gruppen Oligochaeta und Diptera wird derzeit ausschließlich auf Großtaxaebene bewertet. Abb. 1: Gewichtung der Makrozoobenthosgruppen im Modul „Eco/Abundanz“ des MGB-Index für die Bewertung von nicht tideoffenen Marschengewässern (GÖP = gutes ökologisches Potenzial). Zentraler Aspekt für die Bewertung des Moduls „Eco/Abundanz “ besteht in einer Zuordnung gewichteter artspezifischer Indikatorwerte (Eco-Werte), die die Sensitivität bzw. die Toleranz einer Art gegenüber den in Marschengewässern relevanten Stressoren (z. B. Habitatdegradation, Stoffbelastung) reflektieren (Abb. 1). Die auf Literatur- und Experteneinschätzungen beruhenden insgesamt für mehr als 600 Organismen vorläufig vergebenen Eco-Einstufungen umfassen Werte zwischen 1 („sehr tolerant“) bis 5 („sehr sensitiv“). Die Berechnung dieses Parameters erfolgt analog zum TOM-Index. Dabei sind die für Marschengewässer relevanten Großtaxagruppen für die Bewertung von unterschiedlicher Bedeutung (Abb. 1). Die abschließende Gesamtbewertung des ökologischen Zustands einer Messstelle erfolgt anhand des EQR (Ecological Quality Ratio). Der Gesamt-EQR ergibt sich durch Mittelwertbildung der Teilergebnisse der Module „TAV“ und „Eco/Abundanz“. Zur Herleitung des Potenzials bzw. Anpassung des Verfahrens (Referenzbedingungen) für tideoffene Marschengewässer wurde der Parameter als wesentlicher, fallgruppenübergreifend wirkender Einflussfaktor identifiziert. Für die Potenzialbewertung wurde der Bewertungsmaßstab neu definiert. Wesentliche Änderungen des TOM-Index umfassen das für die Potenzialbewertung weniger umfangreiche Artenspektrum, eine etwas andere Gemeinschaftsstruktur der Benthosgemeinschaft sowie angepasste artspezifische Referenzabundanzen. Darüber hinaus wurde der TOM-Index für die Potenzialbewertung mit der Implementierung des Biozönotischen Bewertungsverfahrens Makrozoobenthos (BBM-Index) (NLWKN 2008) um eine Betrachtungsebene erweitert. Der BBM-Index dient hier dazu, die Grenze zwischen „mäßigem“ und „gutem Potenzial“ zu definieren. Die Anpassung des AeTI-Moduls an das ökologische Potenzial erfolgte auf zwei Ebenen: (1) Es wurden solche Arten ausgeschlossen, deren regelmäßiges Vorkommen unter den aktuellen hydromorphologischen Rahmenbedingungen und Nutzungen als unwahrscheinlich angesehen wurde. (2) Neben der Anpassung der offenen Taxaliste an das ökologische Potenzial der ästuarinen Gewässertypen wurden die Grenzen der Qualitätsklassen des AeTI-Moduls weniger streng definiert. Im Vergleich zum „guten ökologischen Zustand“ wird bei gleichem AeTI-Wert das GÖP „eher“ erreicht. Die Neufassung der Potenzialklassen erfolgte unter fachlichen Gesichtspunkten, wobei sich die Einteilung der Klassengrenzen an den in der WRRL genannten normativen Begriffsbestimmungen orientiert.

Zeitliche Entwicklung der Feinstaubbelastung und Bewertung der gesundheitlichen Relevanz für Bevölkerung in Deutschland

INTRODUCTION Um die gesundheitliche Relevanz von Feinstaub (PM2,5) bewerten zu können, ist es notwendig, die Entwicklung der PM2,5-Exposition der Bevölkerung zu erfassen. Dafür wurden Zeitreihen (2010-2021) für zwei PM2,5-Indikatoren für Deutschland entwickelt: (1) die durchschnittliche bevölkerungsgewichtete PM2,5-Belastung pro Jahr sowie (2) der Bevölkerungsanteil, der über dem aktuellen WHO Luftqualitätsrichtwert für PM2,5 von 5 (micro)g/m3 im Jahresmittel exponiert ist. METHODS Zur Berechnung der beiden Indikatoren für den Zeitraum 2010-2021 wurden flächendeckend für Deutschland modellierte PM2,5-Jahresmittelkonzentrationen verwendet. Diese wurden mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsdichte aus dem Zensus 2011 verschnitten. Die Bevölkerungsdaten wurden dabei zusätzlich für das jeweilige Betrachtungsjahr gemäß der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes skaliert. Darauf aufbauend konnte die Bevölkerung pro Jahr verschiedenen PM2.5-Expositionsklassen zugeordnet werden. RESULTS Über den Betrachtungszeitraum nahm die durchschnittliche bevölkerungsgewichtete PM2,5-Belastung in Deutschland um ca. 41 % ab: 2021 lag der Indikatorwert mit 9,3 (micro)g/m3 im Jahresmittel deutlich niedriger als 2010 mit 15,9 (micro)g/m3. Allerdings waren im gesamten Verlauf der Zeitreihe nahezu 100 % der Bevölkerung PM2.5-Jahresmittelkonzentrationen oberhalb des aktuellen WHO Richtwertes ausgesetzt. CONCLUSIONS/OUTLOOK Die rückläufige PM2,5-Belastung der deutschen Bevölkerung ist grundsätzlich sehr positiv zu bewerten. Maßnahmen der letzten Jahre zu Emissionsminderungen aus stationären Quellen und dem Verkehrsbereich haben maßgeblich hierzu beigetragen. Hingegen zeigt der extrem große Bevölkerungsanteil oberhalb des WHO Richtwertes, dass die bisherige PM2,5-Reduktion bei Weitem noch nicht zum Schutz der Gesundheit ausreicht. Vielmehr sind weitgreifende Maßnahmen zur deutlich stärkeren Senkung der Feinstaubkonzentrationen in Deutschland erforderlich. Quelle: 18. Jahrestagung DGEPI "Epidemiologie im Wandel - Innovationen und Herausforderungen" : 26.-28. September 2023, Würzburg ; Abstractbook / Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie. Ulm: DGEPI, 2023

Closterium abruptum West 1892 var. abruptum Closterium abruptum f. nilssonii (Borge) Brook & D. B. Will. 2010; Closterium nilssonii Borge 1906 Zieralgen Gefährdet

Synonymie nach Kouwets (1999). Der Name Closterium nilssonii wird taxonomisch bei Růžička (1977: 222) und für die deutsche Flora bei Mauch et al. (2003) und Schaumburg et al. (2004) akzeptiert; in Gutowski & Foerster (2009) wird auf die mögliche Synonymie hingewiesen; Closterium nilssonii hat Indikatorwert in PHYLIB und wird in Schaumburg et al. (2004) und Gutowski & Foerster (2009) genannt.

Staurastrum arachne Ralfs 1848 Zieralgen Stark gefährdet

Belege aus dem 19. Jahrhundert wahrscheinlich auf Deutschland bezogen (Engels 2003), nach Vollrath (2014) 1951 aus dem Fichtelgebirge, nach Coesel & Meesters (2007) acidobiontes und oligotraphentes Taxon mit hohem Indikatorwert.

Nr. 65.4.8: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: [...] Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. [...] Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen [...] Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik. Stellungnahme der BGE: Seite 3: [...] Die abschließende Abwägung und Ermittlung von Teilgebieten im Sinne einer verbalargumentativen Abwägung erfolgte, wie bereits oben erwähnt, mit Blick auf alle Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien durch den geowissenschaftlichen Sachverstand der Vorhabenträgerin. Dabei wurden alle Bewertungen, bei denen der am schlechtesten bewertete Indikator den Ausschlag für die Gesamtbewertung des Kriteriums ergab, nochmals detailliert hinterfragtund fachlich diskutiert. [...] Seite 2: [...] Mit Blick auf die Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien können mit fortschreitenden Erfahrungs- und Erkenntnisgewinnen die Anwendungsmethoden entsprechend weiterentwickelt werden.[...] Seite 27 Nr. 65.1 (BGR): Bei der Bewertung nach Referenzdatensatz wurden die Kriterien möglichst günstig bewertet. Demgegenüber stand die Bewertung des Kriteriums nach dem am schlechtesten ortsspezifisch bewerteten Indikator bei den nach ortsspezifischen Daten bewerteten Kriterien. Grundgedanke für diese „Strenge“ bei den ortsspezifisch bewerteten Kriterien war die Möglichkeit, eine Differenzierung zwischen den Gebieten zu ermöglichen. Aufgrund der großen Anzahl der identifizierten Gebiete bot dies außerdem eine bessere Übersichtlichkeit bei der vergleichenden Betrachtung. In den zusammenfassenden Bewertungen wurde jedoch stets abgewogen, und auch eine „bedingt günstige“ oder „ungünstige“ Bewertung eines Kriteriums stand nach entsprechender kontextueller Einordnung einer insgesamt „günstigen“ Bewertung nicht zwangsweise im Wege. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

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