s/integrierter-pflanzenschutz/Integrierter Pflanzenschutz/gi
Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Compoundproduktes aus einem Vlies und einer biologisch abbaubaren Beschichtung. Dieses biologisch abbaubare Compoundprodukt, VliesFilm genannt, soll konventionellen Mulchfolien aus Polyethylen im Pflanzenbau ersetzen können, bei gleichen positiven Wachstumseinflüssen auf die Pflanzen. Hauptkomponenten und Entwicklungsschritte des zu optimierenden integrierten Systems (Integrated Plant Management - IPM) sollen folgende sein: a: Entwicklung eines neuartigen biologisch abbaubaren Compoundproduktes aus einem Viskosevlies und einer Beschichtung zum Mulchen (VliesFilm). Beide Bestandteile des VliesFilms sind biobasiert und bestehen zu 100% (Vlies), bzw. 50% (Beschichtung) aus nachwachsenden Rohstoffen und sind biologisch abbaubar. Alle Inhaltstoffe der Beschichtung haben eine Lebensmittelzulassung (E-Nummer), stehen aber nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion wie z.B. stärkebasierte Materialien. Der primäre Fokus liegt auf der Entwicklung und Optimierung des VliesFilms aus NaWaRos hinsichtlich der phytosanitären Eigenschaften im Vergleich zu konventionellem Mulchmaterial (PE, 20-25my). Als wichtigste pflanzenbaulichen Faktoren sind hier Wasserverfügbarkeit, Bodentemperatur, und die Unterdrückung von Unkräutern zu nennen. b: Der VliesFilm soll einen Mehrwert gegenüber konventionellen PE-Folien erhalten. Zu diesem Zweck werden die Beschichtungen eingefärbt, um repellente Effekte auf anfliegende Insekten (Modell Blattläuse) zu erreichen. Da diese Maßnahme einen Anflug zwar verringert, aber meist nicht komplett verhindern kann, wird ein regelmäßiges Monitoring vorgenommen, um etwaige interventiven Maßnahmen zu ergreifen. Hieraus folgt dann ein System zum integrierten Pflanzenschutz, um den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu minimieren.
Die ökologische Nachhaltigkeit der Anbausysteme in Bergregionen Thailands wird durch Erosion, Abnahme der Bodenfruchtbarkeit, sowie hohen Druck durch Unkräuter und Schädlinge in Frage gestellt. Die Lychee-Produktion im Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet von suboptimaler Bestandesführung und starkem Befallsdruck durch die Schädlinge Aceria litchi, Conopomorpha sinensis, Indarbela dea und Tessaratoma papillosa, der zu schweren Ertragsverlusten führt. In dieser Untersuchung soll die Wirksamkeit von Azadirachtin, Bacillus thuringiensis, Beauveria bassiana, Steinernema carpocapsae und synthetischen Akariziden (u.a. Spiromesifen) auf die Schadorganismen in Laborversuchen ermittelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie der Erfahrungen örtlicher Landwirte sollen dann verschiedene Kontrollmethoden integriert und unter Feldbedingungen erprobt werden.
Cydia pomonella granulovirus (CpGV, Baculoviridae) is one of the most important agents for the control of codling moth (CM, Cydia pomonella, L.) in both biological and integrated pest management. The rapid emergence of resistance against CpGV-M, which was observed in about 40 European CM field populations from 2003 on, could be traced back to a single, dominant, sex-linked gene. Since then, resistance management has been based on mixtures of new CpGV isolates (CpGV-I12, -S), which are able to overcome this resistance. Recently, resistance even to these novel isolates was observed in CM field populations. This resistance does not follow the described dominant, sex-linked inheritance trait. At the same time, another isolate CpGV-V15 was identified showing high virulence against these resistant populations. To elucidate this novel resistance mechanism and to identify the resistance gene(s) involved, we propose a comprehensive analysis of this resistance on the cellular and genomic level of codling moth. Because of the lack of previous knowledge of the molecular mechanisms of virus resistance in insects, several different and complementary approaches will be pursued. This study will not only give an in-depth insight into the genetic possibilities for development of baculovirus resistance in CM field populations and how the virus overcomes it, but can also serve as an important model for other baculovirus-host interaction systems.
Rindenbruetende Borkenkaefer gehoeren zu den bedeutendsten biotischen Schadfaktoren, vor allem in Nadelwaeldern und an Ulmen. Neben der bisher noch notwendigen, unmittelbaren Bekaempfung der Kaeferbrut in Baeumen die als befallen erkannt wurden (teils physikalische, teils chemische Vernichtung der Brut), ist die Populationsverduennung mit biotechnischen Methoden unverzichtbar, um die Populationsdichte auf Werte zu druecken, die zur Ueberwaeltigung des Widerstands lebender Baeume nicht mehr ausreichen. Hierzu wurden frueher Fangbaeume, ab 1978 jedoch pheromonbekoederte Kunstfallen eingesetzt und zwar bis 1986 nur gegen den Buchdrucker (Ips typographus). Das Prinzip soll mit neuen, artspezifischen Pheromonen auch auf andere wichtige Arten ausgedehnt und optimiert werden. - Das wichtigste der noch nicht geloesten Teilprobleme ist der falleninduzierte Befall lebender Baeume, der eintritt, wenn wegen der Bestandsstruktur die an sich notwendigen Sicherheitsabstaende zwischen Falle und naechstem Baum nicht eingehalten werden koennen. Die Kontrolle der Borkenkaeferpopulationen hat mit dem immissionsbedingten Auftreten neuartiger Waldschaeden ('Waldsterben') eine besondere Aktualitaet gewonnen, weil die Kaefer das meist nur langsam fortschreitende Waldsterben erheblich beschleunigen und verschaerfen koennen.
Ziele des Projektes sind das Entwickeln und Testen von nicht-chemischen Verfahren zur Regulierung von Schäden durch Nagetiere im Möhrenanbau. Es sollen neue Methoden für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau sowie für andere Formen nachhaltiger Landbewirtschaftung erschlossen werden. Dabei stehen die Entwicklung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren mit geringem Risiko, Kulturtechnik und der Wissenstransfer in die Praxis im Vordergrund. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, nicht-chemische Methoden zum Management von Schadnagern im Möhrenanbau zu validieren sowie Kosten-Nutzen Abschätzungen für diese Verfahren bereitzustellen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes beim Schadnager-Management geleistet werden.
In dem Vorhaben sollen die Bedingungen für das epidemische Auftreten der Antraknose an Kulturheidelbeeren (Vaccinium corymbosum) erforscht und damit Grundlagen für eine wirkungsvolle, ökonomisch tragbare und ökologisch vertretbare Bekämpfung geschaffen werden. Zur eindeutigen Identifizierung des Pathogens/der Pathogene werden serologische Verfahren (C.acutatum-spezifischer ELISA) eingesetzt und auf Nukleinsäurenachweis basierende Verfahren (PCR) entwickelt. Die Epidemiologie der Anthraknose wird in Ertragsanlagen unter Erfassung von Witterungsbedingungen (Temperatur-, Luftfeuchte-, Niederschlags-, Windgeschwindigkeits- und Blattnässewerte) untersucht. Während der Vegetationsperiode (April-September) wird die Ausbreitung des Pilzes durch Sporen in Sporen- und Flaschenfallen erfasst und die räumliche Verteilung der Krankheit bestimmt. Durch wöchentliche Stichprobennahme werden die latenten Anthraknoseinfektionen an unreifen und reifen Früchten verfolgt, um Infektionsperioden bzw. Infektionshöhepunkte zu ermitteln. Ein Modell zur Prognose von Infektionsperioden soll erstellt werden, welches für die integrierte Bekämpfung der Anthraknose von Bedeutung sein kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt das << Adresse entfernt >> Zugang zu Umweltinformationen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 SUIG über die Informationen aus den Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG. Der Antrag richtet sich auf die Daten aller landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland, Sonstiges) im Bundesland Saarland. Wir beantragen die Herausgabe der Daten der Jahre 2021, 2022 und 2023. Das Umweltinstitut München begehrt die Informationen (gem. § 3 Abs. 2 S. 2 SUIG auf bestimmte Art und Weise) in elektronischer, maschinenlesbarer (also digitalisierter) Form. Bevorzugt in Form von vektoriellen Geodaten, wie GIS-konformen Shapefiles. Alternativ können uns die Daten auch als CSV- oder EXCEL-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Daten kann auf für elektronische Daten passende Art (bspw.: E-Mail, USB-Stick, CD-R o.ä.) erfolgen. Wir bitten um Zusendung innerhalb der aus § 3 Abs. 3 UIG hervorgehenden Frist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bei den geforderten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch die beruflichen Verwender handelt es sich um solche des § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG i.V.m. Artikel 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der VO 1107/2009 EG. Personenbezogene Informationen sind dabei nicht von Interesse, weshalb die Daten anonymisiert werden könnten. Allerdings weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Daten um „Informationen über Emissionen“ handelt und deshalb nach dem einschlägigen Umweltinformationsgesetz unter Umsetzung des Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG eine Berufung auf schützenswerte personenbezogene Daten zur Verweigerung des Auskunftsersuchens nicht möglich ist. Eine Schätzung der personenbezogenen Daten ist daher rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Informationen sollten vergleichbar und auswertbar sein. Dazu ist es besonders wichtig, dass der Datensatz jeweils einheitliche Maßeinheiten und Parameter verwendet. Die angeforderten Informationen aus den Pestizidanwendungsdaten sollten Folgendes enthalten: 1. Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. 2. Anwendungsdatum und gegebenenfalls Uhrzeit. 3. verwendete Menge. 4. Bezeichnung der Lage der Anwendungsfläche, anhand derer die Fläche geografisch identifizierbar ist (bspw.: Kreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer; oder eine andere Bezeichnung, die der antragstellenden Organisation eine eindeutige geografische Lokalisierung ermöglicht). 5. Größe der behandelten Fläche. 6. Bezeichnung der Kulturpflanzen und Flächennutzung 7. Angaben zur Indikation der durchgeführten Anwendung. 8. Falls vorhanden: a. Angaben zur Witterung. b. Informationen zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS). c. Handelt es sich um eine Anwendung in einem Schutzgebiet, die durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde? Wenn ja, was war der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Zugänglichmachung auf eine andere als die beantragte Form des Informationszugangs nur aus gewichtigen Gründen zulässig ist und wenn dies angemessen ist (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2 SUIG). Dem Anspruch auf Informationszugang können insbesondere nicht die aus § 9 SUIG hervorgehenden Ablehnungsgründe (der personenbezogenen Daten, des geistigen Eigentums und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) entgegengehalten werden, da es sich bei den geforderten Informationen um Umweltinformationen über Emissionen handelt (Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie). Auch der § 11 Abs. 3 PflSchG kann aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit dem Anspruch auf Informationszugang nicht entgegensteht. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 2422/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 1348/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 3972/20.) Ungeachtet der Frage, ob die folgenden Ausführungen für den Antrag notwendig sind, soll kurz die Bedeutung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten für die Öffentlichkeit sowie das << Adresse entfernt >> erläutert werden: An dem Zugang zu den Informationen besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist seit jeher Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und spielt beispielsweise bei der Transformation der Landwirtschaft und insbesondere beim Biodiversitätsschutz eine bedeutende Rolle. Auch in parlamentarischen Gesetzgebungsprozessen und Strategien sowie deren konkreten Umsetzungen, wie bspw. der nationalen Umsetzung der Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO, VERORDNUNG (EU) 2022/2379) und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/564, des Nature Restoration Law (NRL) und der (bisher nicht erfolgreichen) Sustainable Use Regulation (SUR) im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und des derzeit vom BMEL in Ausarbeitung befindlichen Zukunftsprogramms Landwirtschaft sind die Pflanzenschutzmittel-Anwendung und deren Aufzeichnungen Gegenstand aktueller Debatten. Die hier angefragten Informationen können dazu beitragen, die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zu bereichern und auf eine stärkere Faktenbasis zu stellen sowie die laufenden Prozesse mit neuen Erkenntnissen zu unterfüttern. Wissenschaftler:innen, Umweltorganisationen, Wasserverbände, Behörden (bspw. das Umweltbundesamt), etc. bemängeln seit Langem, dass Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel ohne genaue Daten über die realen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht ausreichend erforscht und bewertet werden können. Auch das Erreichen von Pflanzenschutzmittel-Reduktionszielen, wie das in der Farm-to-Fork-Strategie genannte Ziel, den Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 zu halbieren, kann nicht überprüft werden, solange der Status Quo dessen, was ausgebracht wird, unbekannt ist. Das Umweltinstitut München möchte einen (anonymisierten) Teil der Informationen veröffentlichen und somit jeder Person einen Zugang zu den Daten verschaffen. Wenn die Qualität der Daten dies ermöglicht, kann auch ein kartografisches Online-Portal nach kalifornischem Vorbild erstellt werden und erste Auswertungen erfolgen. Darüber hinaus werden die Daten insbesondere der Wissenschaft und den Wasserverbänden zur Verfügung gestellt, um den Missstand der eingeschränkten Möglichkeit zur Erforschung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verbessern. Das Umweltinstitut München möchte damit nicht zuletzt den hohen Gütern und dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts zuträglich sein, insbesondere der möglichst weitreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Verbreitung der Umweltinformationen (u.A. Erwägungsgrund 9 der Umweltinformationsrichtlinie (UIRL, RICHTLINIE 2003/4/EG). Denn: „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern“ (Erwägungsgrund 1 der UIRL). Zusätzlich können auch weitere Erkenntnisse über unzureichende Standardisierung und Harmonisierung der Führungsverpflichtungen der Pflanzenschutz-Anwendungsdaten sowie Defizite bei Überprüfungen und der Zugangsgewährung bezüglich dieser Umweltinformationen von großer Bedeutung sein. Das << Adresse entfernt >> hat in den letzten Jahren intensiv zum Thema der Umweltbelastung durch Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft gearbeitet und dabei auch Erfahrungen mit Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten gesammelt: Die 2023 durch uns veröffentlichte Analyse eines Datensatzes aus dem Südtiroler Vinschgau ermöglichte erstmals ein Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Pestizideinsatzes im dortigen Apfelanbau. Die Ergebnisse der Auswertung verdeutlichen den massiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und deren erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Offenlegung und Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten als Grundlage für eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Gerade als Naturschutz- und Umweltschutzvereinigung kommt das „UMWELTINSTITUT MÜNCHEN, Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.“ mit alledem seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Jurek Vengels Vorstand
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 458 |
| Land | 18 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 443 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 24 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 31 |
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| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 416 |
| Englisch | 131 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
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| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 82 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 258 |
| Lebewesen und Lebensräume | 479 |
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| Wasser | 174 |
| Weitere | 450 |