Background: Ghanas transition forests, neighbouring savannahs and timber plantations in the Ashanti region face a constant degradation due to the increased occurrence of fires. In most cases the fires are deliberately set by rural people for hunting purposes. Main target is a cane rat, here called grasscutter (Thryonomys swinderianus), whose bushmeat is highly esteemed throughout the country. The animal is a wild herbivorous rodent of subhumid areas in Africa south of the Sahara. The grasscutter meat is an important source of animal protein. Existing high-value timber plantations (mainly Teak, Tectona grandis) are affected by fires for hunting purposes. Thus resulting in growth reduction, loss of biomass or even complete destruction of the forest stands. It became obvious that solutions had to be sought for the reduction of the fire risk. Objectives: Since 2004 the Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products, Hamburg, Germany is cooperating with a Ghanaian timber plantation company (DuPaul Wood Treatment Ltd.) the German Foundation for Forest Conservation in Africa (Stiftung Walderhaltung in Afrika) and the Center for International Migration with the purpose to improve the livelihood of the rural population in the surroundings of the forest plantation sites and simultaneously to safeguard and improve the timber plantations. The introduction of grasscutter rearing systems to local farmers accompanied by permanent agricultural and agroforestry practices appeared to be a promising approach for the prevention of fires in the susceptible areas. Additionally a functioning grasscutter breeding system could contribute to the improvement of food security, development of income sources and the alleviation of poverty. The following measures are implemented: - Identification of farmers interested in grasscutter captive breeding, - Implementation of training courses for farmers on grasscutter rearing, - Delivery of breeding animals, - Supervision of rearing conditions by project staff, - Development of a local extension service for monitoring activities, - Evaluation of structures for grasscutter meat marketing. Results: After identification of key persons for animal rearing training courses were successfully passed and animals were delivered subsequently. Further investigations will evaluate the effects of the grasscutter rearing in the project region. This will be assessed through the - Acceptance of grasscutter rearing by farmers, - Success of the animal caging, - Reproduction rate, - Meat quality, - Marketing success of meat, - Reduction of fire in the vicinity of the timber plantations, - Improvement of peoples livelihood.
Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Mittels partizipativer Erhebungs- und Kartierungsverfahren ('mental maps') werden im indonesischen Teil der Insel Borneo die Interessensgebiete von lokalen Bevoelkerungsgruppen (Dayak) und des Naturschutzes gegeneinander abgegrenzt.
Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Trotz Aufnahme der Leitvorstellungen einer nachhaltigen Raumentwicklung in Paragraph 1 Abs. 2 ROG einerseits und der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in Paragraph 1 Abs. 5 BauGB andererseits, erhält der Schutz von Natur und Umwelt in der planerischen Auseinandersetzung mit anderen Belangen häufig nicht das ihm zustehende Gewicht. Gründe für die fehlende Durchschlagskraft der Umweltbelange liegen möglicherweise in einer fachgesetzlichen und instrumentellen Zersplitterung des Natur- und Umweltschutzes. So entstehen grundsätzliche Fragen an eine ganzheitlich (integrativ) ausgerichtete Planung. Auch die gezielte Umweltentlastung durch Vorgaben der gesamträumlichen Planung hinsichtlich Flächenverbrauch, Steuerung der Material- und Stoffströme sowie der effizienten Energienutzung zählt noch zu den ungelösten Fragen aufgrund anderer sektoraler, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Prämissen. Weil letztlich die ökologischen Funktionen des Raumes den Rahmen der gesellschaftlichen Ansprüche bilden, bedarf es einer gezielten, gesamthaften Betrachtung und Steuerung. Möglicherweise entsteht hier die Notwendigkeit einer umweltfachlichen Teilsicht vor einer Güterabwägung mit anderen gesellschaftlichen Interessen. Darüber hinaus könnte auch das Maßnahmenspektrum (z. B durch ökonomische Anreize etc.) erweitert werden. Die Tagung sollte klären, ob die Bündelung der Umweltbelange in einem Umweltzielplan als wirksamer Ansatz für eine nachhaltigere Raumentwicklung gelten könnte. Auch sollte herausgearbeitet werden, inwieweit die räumliche Planung Koordinationsaufgaben hinsichtlich ergänzender (insbesondere ökonomischer) Instrumente übernehmen kann und sollte, damit eine sich selbst regulierende Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung angestoßen werden kann. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Tagung hat in den zentralen Vorträgen und später in den Arbeitsgruppen den aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis durch unterschiedliche Positionen festgestellt, analysiert und diskutiert. Als Stärken-Schwächen-Analyse wurde herausgearbeitet, welches die hemmenden Faktoren sind, die die Einführung einer zielgerichteten integrativen Umweltplanung behindern bzw. welches die förderlichen Aspekte einer solchen Planung sind. Die Ergebnisse wurden über den Druck eines Tagungsbandes verbreitet. Fazit: Insgesamt ist die Tagung als großer Erfolg zu bezeichnen. Die organisatorischen Dinge konnten im Zusammenspiel mit der Verwaltung der Martin-Luther Universität Halle gelöst werden. Inhaltlich zeigte der große Zuspruch, dass das Thema nach wie vor aktuell ist. Die Fortführung des Themas in einer Folgeveranstaltung im Januar 2003 zeigt, dass mit der Tagung der Diskussionsprozess tatsächlich wieder angestoßen werden konnte.
Umweltpolitik beruht auf den rechtlichen Vorgaben von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen. In das Umweltrecht fliessen meist unausgesprochen ethische Ideen, Konzepte und Argumentationsfiguren ein, die durch bestimmte Hintergrundtheorien geprägt sind. Insbesondere zwei Theorien sind zu beachten: Zum einen der Konsequenzialismus bzw. Utilitarismus, demzufolge stets die Handlung zu wählen ist, die nach Abwägung von Chancen und Risken den zu erwartenden Gesamtnutzen maximiert. Zum anderen die Deontologie, derzufolge bestimmte Handlungen in sich falsch und daher ungeachtet der Konsequenzen zu unterlassen sind, selbst wenn damit gerechnet werden kann, dass sie den (ökonomischen, politischen oder sozialen) Gesamtnutzen erhöhen. Es ist allerdings unklar, wie sich diese Theorien bzw. die für sie charakteristischen Argumentationsmuster in der aktuellen Umweltgesetzgebung konkret manifestieren. Sich hier einen Überblick zu verschaffen, ist insbesondere mit Blick auf die für Umweltrecht und Umweltpolitik grundlegende Fragestellung, ob im Umgang mit Natur und Umwelt alles eine Frage des Abwägens ist oder ob es deontologische Kernbereiche gibt, die einer Interessen- bzw. Güterabwägung nicht zugänglich sind, von Bedeutung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 59 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 1 |
| Land | 4 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 57 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 57 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 55 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 48 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 26 |
| Lebewesen und Lebensräume | 47 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 59 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 59 |