Der Antarktische Ozean ist mit Chlorophyllgehalten von weniger als 0,3 my g per Liter und Primärproduktionsraten von weniger als 50 mg C pro m2 pro Tag extrem nährstoffarm oder ultraoligotroph. In den Wintermonaten mit kaum messbarer Photosynthese werden die biologischen Umsetzungen im Pelagial im wesentlichen von den Bakterien dominiert. So konnten obligat und fakultativ oligotrophe Bakterien als die dominante Population über den Gunnerus- und Astrid-Rücken im Antarktischen Ozean nachgewiesen werden. Sie machten hier mit etwa 10 Prozent der gesamten Bakterienzahlen einen beträchtlichen Anteil der kultivierbaren Bakterien aus. Der Arktische Ozean ist dagegen starken terrestrischen Einflüssen durch die Einträge größerer Wasserfrachten von sibirischen Flüßen ausgesetzt. Maximale Produktionsraten von 1320 mg pro m2 pro Tag wurden im Sommer in der Frobisher Bay, Kanada, gemessen. Die Chlorophyllkonzentrationen im Meerwasser schwankten in Abhängigkeit der Wassertiefe zwischen 0,22 und 1,4 my g pro Liter im nördlichen Foxe Basin, im östlichen Teil der kanadischen Arktis. Von 9 Stationen in der Framstraße und der westlichen Grönlandsee konnten obligat oligotrophe Bakterien nur an einer Station nachgewiesen werden. Die Abundanz und Struktur oligotropher Bakteriengemeinschaften in Nord- und Südpolarmeer soll nun mit klassischen und molekularbiologischen Methoden eingehender untersucht werden. Es wird erwartet, dass nach Anreicherung der oligotrophen Bakterien in der Dialysekammer durch den Einsatz der Laserpinzette und Einzelzellkultivierungen der Anteil und die Diversität der oligotrophen Isolate erheblich vergrößert werden können.
Auf einem Betrieb, der 1980 auf biologisch-dynamische Wirtschaftsweise umgestellt wurde, werden Boeden zweimal jaehrlich auf ihre Aktivitaet untersucht. Folgende Methoden kommen dabei zur Anwendung: Gesamtkeimzahl, Azotobacterkeimzahl, Atmung, Dehydrogenaseaktivitaet, Zellulosezersetzung (seit 1985 Katalase und alk. Phosphatase). Eine Veraenderung der Aktivitaeten auf den einzelnen Standorten wurde bis jetzt nicht festgestellt.
a) Untersuchung der optimalen Bestrahlungsbedingungen zur Verhinderung der Keimung bzw. zur Reduzierung der Keimzahl in verderblichen Lebensmitteln. b) Mikrobiologische und biochemische Untersuchungsmethoden. c) Die Untersuchungen werden im Rahmen einer gelegentlichen Zusammenarbeit mit dem Institut fuer Verfahrenstechnik durchgefuehrt.
Struktur- und Funktionsbeschreibung des Modell-Oekosystems Breitenbach bei Schlitz/Hessen. Ausgangsinformationen: physikochemische Rahmenbedingungen, Fauna im einzelnen bekannt. Jetzige Aktivitaeten: 1) Praezise Messung physikochemischer Parameter, teils durch staendige automatische Registrierung, Erfassung diurnaler und saisonaler Variationen. 2) Analyse der Primaerproduzenten: Erfassung der Algenflora: Bestandsaufnahme, Standortansprueche, Produktionsleistung dominanter Vertreter (z.Zt. nicht besetzt). Allochthone Nahrungsbasis der Biozoenose: Partikulaeres organisches Material in fliessender Welle und Sediment im Jahresgang. 4) Gehalt an geloesten organischem C, als Nahrungsbasis der Bakterienflora; dessen Festlegung in Bakterienbiomasse. 5) Bakterienzahlen und Aktivitaeten in freier Welle und Sedimenten. 6) Emergenz der Wasserinsekten. 7) Zusammenhang zwischen Emergenz und benthischer Produktion. 8) Laengsverteilung der Zoenose und jaehrliche Unterschiede im Emergenzerfolg der Wasserinsekten in Abhaengigkeit von abiotischen und biotischen Faktoren (Nahrungsversorgung, Konkurrenz). 9) Interaktionen zwischen Aufwuchs und Weidegaengern. 10) Experimentelle Untersuchungen zur Autooekologie dominanter Taxa, vor allem der Wasserinsekten und Amphipoda. 1-9 als Bausteine fuer eine synoekologische Gesamtbetrachtung des Systems.
Das Ziel dieses Projekts besteht darin, den Istzustand der Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen und Feinstaubpartikeln im Bereich von Tierhaltungsanlagen mit verschiedenen Messstrategien zu erheben. Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Emissionen und Immissionen wird vergleichend die natürliche Hintergrundkonzentration der Bioaerosole und Feinstaubpartikel in der Umgebungsluft bestimmt. Es gilt festzustellen, ob die Keimkonzentrationen der Umgebungsluft aus der Stallluft resultieren. Die Leitparameter (Keime bzw. biogene Substanzen), welche in VDI 4250 Blatt 3 (2016) Richtlinie zur Emissions- und Immissionsbeurteilung herangezogen werden, werden auf ihre Adaptierbarkeit überprüft. Für die zukünftigen Bewertungen der Immissionen werden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, um die Fläche des Areals zu definieren, in dem ein neu zu errichtendes Stallgebäude für die Haltung von Nutztieren stehen soll. Die Daten aus der vorliegenden Studie werden mit den Ergebnissen und Bewertungen anderer EU Länder verglichen, um ein Konzept für eine Bewertungsgrundlage zu erstellen. Die Messungen haben einerseits das Ziel, den Anlagenbetreibern Möglichkeiten der Reduktion von Emissionen durch technische Maßnahmen aufzuzeigen und andererseits sollten die Ergebnisse der Immissionsmessungen Sicherheit für die Anwohner liefern zum Beispiel, dass es mit der Entfernung zur Emissionsquelle je nach meteorologischen Gegebenheiten zu einer deutlichen Abnahme der anlagenspezifischen Werte kommen kann und dass ab einem bestimmten Bereich die Zusammensetzung der Bioaerosolflora jener der natürlichen Hintergrundbelastung entspricht. Dabei kann in der Bearbeitung der Thematik auch auf die Möglichkeiten von zusätzlichen in der ländlichen Umgebung vorhandenen Emissionsquellen für Bioaerosole (z.B. Kompostierung u.a.) eingegangen werden. Mit den zu erwartenden Messergebnissen können in dieser ersten orientierenden Studie lediglich die Situationen für die untersuchten Betriebe beschrieben werden und die Ergebnisse sind nicht übertragbar auf Betriebe mit anderen Parametern (z.B. andere Anlagengröße, technische Abluftführung, klimatologische Bedingungen usw.). Keinesfalls sind Aussagen zu Grenz- oder Richtwerten möglich, da es diese aus unterschiedlichsten Gründen (insbesondere im Zusammenhang mit messtechnischen Fragestellungen) für Bioaerosole nicht geben kann. Es ist den Antragstellern auch nicht möglich aus den Messergebnissen eine medizinische Bewertung abzuleiten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) haben auf einer Pressekonferenz ausgewählte Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern aus dem Jahr 2023 vorgestellt, darunter auch Daten aus dem Landesuntersuchungsamtes (LUA). Im Fokus waren unter anderem Räucherlachs, vegane Käsealternativen, Trockenobst und Algen. Krankheitskeime in Räucherlachs Diese Bakterien vermehren sich auch noch bei Kühlschranktemperaturen: Listerien ( Listeria monocytogenes ) können lebensmittelbedingte Infektionen beim Menschen auslösen und stecken immer wieder auch in Räucherlachs. Für das bundesweite amtliche Zoonosen-Monitoring wurde im vergangenen Jahr kaltgeräucherter, geschnittener Lachs aus dem Einzelhandel gezielt auf Listerien untersucht. Insgesamt wurden im Zoonosen-Monitoring 2023 bundesweit 354 Proben auf diesen Krankheitserreger getestet. Bei vorverpackten Produkten wurden die Proben zum Ende des Verbrauchsdatums untersucht. Das Ergebnis: In 8,2 Prozent der Proben wurden Listeria monocytogenes nachgewiesen. Eine Probe wies einen Keimgehalt oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts für verzehrfertige Lebensmittel auf. Das LUA hat 28 Proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel zum Zoonosemonitoring beigesteuert. In vier davon wurden Listerien unterhalb des Grenzwertes nachgewiesen. Wegen der Nachweise sei ein Verzehr von Räucherlachs für Risikogruppen nicht zu empfehlen, so das BVL. Insbesondere bei älteren und immungeschwächten Menschen kann eine Infektion mit Listerien schwere Verlaufsformen annehmen. Bei Schwangeren kann sie zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes, bis hin zu einer Früh- oder Totgeburt führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Räucherlachs möglichst nur kurze Zeit lagern. Auf keinen Fall sollten Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums noch verzehrt werden. Kaum gesundheitsschädliche Bakterien in Käseersatzprodukten Vegane Käsealternativen auf der Basis von Schalenfrüchten können ebenfalls potenziell krankheitsauslösende Bakterien enthalten. Bundesweit wurden deshalb 2023 insgesamt 375 Proben veganer Käsealternativen auf Basis von Mandeln, Cashewkernen, Walnüssen und Nussmischungen auf verschiedene Krankheitserreger untersucht. Die gute Nachricht laut BVL: Nur in wenigen Produkten wurden Krankheitserreger nachgewiesen. So waren in acht von 357 untersuchten Proben präsumtive Bacillus cereus und in einer von 339 untersuchten Proben Clostridium perfringens nachweisbar. Die 18 im LUA untersuchten veganen Käseersatzerzeugnisse aus dem rheinland-pfälzischen Handel waren alle keimfrei. Wie Käse werden auch vegane Alternativprodukte durch Fermentierung hergestellt. Vermehren können sich potenziell krankheitsauslösende Bakterien, wenn die Keimzahl nicht vermindert wird, zum Beispiel durch Pasteurisierung. Das BVL rät sensiblen Verbrauchergruppen wie Schwangeren sowie älteren oder immungeschwächten Menschen, auf pasteurisierte Produkte zurückgreifen. Acrylamidgehalt in ungeschwefeltem Trockenobst ist höher Acrylamid hat sich in Tierversuchen als krebserregend und erbgutverändernd erwiesen. Es kann auch in Trockenobst vorhanden sein, weil dort der geringe Wassergehalt die Bildung dieses Stoffes fördert. Amtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es deutliche Unterschiede zwischen den Obstsorten und der Verarbeitungsform gibt. Im Monitoring 2023 haben die Untersuchungsämter der Bundesländer insgesamt 252 Proben getrocknetes Steinobst auf Acrylamid untersucht. Dabei handelte es sich um Aprikosen, Datteln, Pflaumen und Kirschen. Ergebnis: In 152 Proben waren Acrylamidgehalte nachweisbar. Die Befunde legen nahe, dass die antioxidative Wirkung der Schwefelung die Bildung von Acrylamid hemmt. Die Schwefelung soll verhindern, dass sich beispielsweise die orangefarbenen Aprikosen bei der Trocknung braun färben. Das LUA hat 10 Proben Pflaumen, Feigen und Aprikosen aus dem rheinland-pfälzischen Handel zu diesem Monitoring beigesteuert. Dass eine Schwefelung eher zu niedrigen oder nicht mehr bestimmbaren Acrylamidgehalten führt, haben die Untersuchungen des LUA bestätigt. Fazit des Monitorings: Wer Trockenobst gerne isst und keine Empfindlichkeit gegen Schwefel hat, kann seine Acrylamidbelastung reduzieren, wenn er darauf achtet, dass die Früchte nicht nur getrocknet, sondern auch geschwefelt wurden. Schwermetalle und hohe Jodgehalte in getrockneten Algen Im bundesweiten Monitoring 2023 wurden auch 82 Proben getrockneter Meeresalgen auf Schwermetalle und Elemente untersucht. Dabei wurden relativ hohe Gehalte an potenziell gesundheitsschädlichem Blei, Cadmium, Kupfer, Arsen und Jod festgestellt. 75 Proben wiesen zudem einen Jodgehalt von über 20 Milligramm pro Kilogramm Trockenmasse auf. Nach Auffassung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) ist ein Warnhinweis erforderlich, dass eine übermäßige Zufuhr von Jod zu Störungen der Schilddrüsenfunktion führen kann. Bei 10 dieser 75 Proben fehlte der erforderliche Warnhinweis. Das LUA hat für das Monitoring acht Proben getrocknete Algen aus dem rheinland-pfälzischen Handel untersucht. Dabei lag der Wert für Kupfer und Arsen bei jeweils einer Probe über den erlaubten Gehalten. Dagegen überstieg keine der rheinland-pfälzischen Proben die erlaubten Gehalte für Blei und Cadmium.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die biologische Prüfmethode der Checkliste zur stofflichen Bewertung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für weitere Topfkonservierungsmittel in den Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ102 "Emissionsarme Innenwandfarben" überarbeitet. Der Test für den Einsatz von Konservierungsmitteln in seiner jetzigen Fassung besteht seit nahezu 20 Jahren und erfolgt ausschließlich an weißer Dispersionsfarbe für den Innenraum. Die hierbei ermittelten Höchstmengen für den Einsatz von Topfkonservierern werden z.Zt. auch auf andere Innenraumbauprodukte übertragen. Ziel war es zu klären, ob die Anforderungen an die Topfkonservierung bei Farben tatsächlich für andere Innenraumbauprodukte übernommen werden können. Die im Vorhaben durchgeführten Versuche deuten darauf hin, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist. Nach Rücksprache mit Vertretern aus der Industrie wurde das Keimspektrum für die Prüfung zudem um Hefe- und Schimmelpilze erweitert. Des Weiteren wurde eine künstliche Alterung eingeführt und überprüft, ob dies einen Einfluss auf den Gehalt an Isothiazolinonen hat. Die Konzentration von Isothialzolinonen wurde mittels Ultra-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie kontrolliert und hinsichtlich einer Korrelation mit dem Wachstum von Mikroorganismen ausgewertet. Da die in den Innenraumbauprodukten zugesetzten Isothiazolinone als Kontaktallergene bekannt sind, ist es ein Ziel des "Blauen Enge"-Umweltzeichens, die geringste erforderliche Menge an Konservierungsmittel in den Produkten zu verwenden, ohne die positive Auswirkung der Topfkonservierung zu gefährden. Daher sind die Optimierung der Leistungsstärke von Konservierungsmitteln und die Kontrolle der Hygiene im Herstellungsprozess von zunehmender Bedeutung. Um Einblicke in den Herstellungsprozess von Farben zu gewinnen, wurden im Rahmen des Vorhabens vier Farbwerke besichtigt, in denen weiße Innenraumfarben produziert werden, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sind. Gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort wurde diskutiert, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Werkshygiene ergriffen werden können, um den Einsatz von Topfkonservierern möglichst gering zu halten. Des Weiteren wurde in dem Forschungsvorhaben untersucht, ob eine schnellere Bestimmung der Keimzahl in den Rohstoffen mittels quantitativer Polymerasekettenreaktion bereits im Farbwerk realisierbar ist. Quelle: Forschungsbericht
In ANTIRES soll das Vorkommen von AB-Resistenzgenen und AB-resistenten Mikroorganismen in kommunalen Abwässern mithilfe biogeochemischer, mikrobiologischer und komplementärer Metaomics-Analysen untersucht werden. Zusammen mit dem Industriepartner Analytik Jena soll dann ein Schnelltest zur Prozessüberwachung und Risiko-Diagnostik belasteter Gewässer entwickelt werden. Zentrale Zielsetzung von TV1 ist die Identifizierung von Schlüssel-Organismen und -Funktionen, die für die Verbreitung von AB-Resistenzen in kommunalen Abwässern verantwortlich sind. Metaproteom-Analysen sollen dabei sowohl die phylogenetische Zusammensetzung mikrobieller Gemeinschaften aufklären als auch einen Nachweis der exprimierten Funktionen ermöglichen. Resistenz-vermittelnde Markerproteine, die durch diese Analysen identifiziert werden, sollen zur Entwicklung des oben genannten Schnelltests genutzt werden. In AS1 soll zunächst ein Proof-of-Concept erbracht werden, das aufzeigt, dass Metaproteom-Analysen geeignet sind, das Vorhandensein von metabolisch aktiven und AB-resistenten Mikroorganismen sowie die von ihnen synthetisierten Resistenz-relevanten Proteine in Abwässern nachzuweisen. In AS2 und 3 werden vierteljährlich Proben aus kommunalen Kläranlagen gezogen und mikrobiologisch charakterisiert. Dabei sollen die Gesamt- und Lebendkeimzahl von AB-resistenten Mikroorganismen bestimmt werden, sowie mittels FISH spezifische Problemkeime nachgewiesen werden. In AS5 sollen dann alle Abwasserproben mittels Metaproteomics analysiert werden. Hierbei sollen Resistenz-relevante Markerproteine identifiziert werden und der Einfluss jahreszeitlicher Parameter auf die Synthese dieser Proteine untersucht werden. In AS6 soll die Relevanz dieser Markerproteine mittels zielgerichteter Proteomics (MRM-MS) validiert werden und ausgewählte Proteine exprimiert und gereinigt werden. Validierte Markerproteine sollen in die Entwicklung eines Schnelltests zur vor Ort Risikoanalyse und Prozessüberwachung einfließen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2015 Foto: LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2015 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Zusatzstoffe21062,9 %Eier und Eiprodukte25193,6 %Obst und Gemüse1.880683,6 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren299144,7 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee487244,9%Kräuter und Gewürze303196,3 %Fette und Öle276259,1%Brühen, Suppen, Soßen415419,9 %Getreide, Backwaren und Teigwaren160016010,0 %Wein428845110,5 %Alkoholische Getränke (außer Wein)5596010,7 %Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*115512911,2 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen6517611,7 %Milch und Milchprodukte98212112,3 %Fische, Krusten-,Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse5948113,6 % Fleisch, Geflügel, Wild und Erzeugnisse286640714,2 % Eis und Desserts89713114,6% Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5939215,5 % Kosmetika3525716,2 % Alkoholfreie Getränke76314519,0 % Fertiggerichte4889719,9 % Zuckerwaren4228720,6 % Proben insgesamt20.3312300 11,3 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Bilanz der Lebensmittelüberwachung: Weiterhin wachsam sein!taten“ aufmerksamen Verbrauchern auf, die sich dann zu Recht bei den Behörden beschweren. Den „großen Knall“ gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 nicht. Aber die Lebensmittelüberwa- chung muss weiterhin im Interesse der Verbrau- cherinnen und Verbraucher wachsam sein. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat im Jahr 2015 die Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsge- genständen und Kosmetika mit einer Beanstan- dungsquote von 11,3 Prozent abgeschlossen. Ins- gesamt entsprachen 2.300, der quer durch den Warenkorb entnommenen 20.331 Proben, nicht den gesetzlichen Vorgaben. Damit ging der pro- zentuale Anteil beanstandeter Proben gegenüber 12,7 Prozent im Vorjahr leicht zurück.Unmittelbar gesundheitsgefährdend war auch eine Schleckmuschel aus Kunststoff mit unförmi- gen Ausfransungen, die die zarte Haut von Kin- dern verletzen können. Zudem können die kleinen Kunststoffteile absplittern und von Kindern ver- schluckt werden. Dasselbe gilt für die Laugenbre- zeln aus einer Bäckerei, bei denen das Laugensalz zum Bestreuen der Brezeln mit Spülmaschinensalz „gestreckt“ wurde. Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 39 Proben. In Relation zur Gesamtprobenzahl ist der Anteil mit 0,19 Prozent jedoch äußerst gering. In 17 Fällen waren krankmachende Keime die Ursa- che für eine Beanstandung, möglicherweise be- dingt durch den heißen Sommer 2015. Zum Glück kam es nur selten zu Erkrankungen. Nachgewie- sen wurden zum Beispiel VTEC (Verotoxinbilden- de E. Coli Bakterien) in sieben unterschiedlichen Rohmilchkäsesorten. Listerien oder Salmonellen fanden sich sowohl in Rohmilchkäse als auch in feinen Backwaren, ge- räucherten Forellen und Wurstwaren aus Mett. In einer Portion gekochtem Reis aus einer Gemein- schaftseinrichtung, in mehreren Sprossen eines Herstellers sowie in einer Portion Steak mit Nu- delauflauf und Soße wurde Bacillus cereus nach- gewiesen. In sieben Fällen führte das toxische Ei- weißabbauprodukt Histamin bei Thunfisch bzw. beim Thunfischanteil auf Pizzen oder in Salaten zu einer Beanstandung wegen Gesundheitsgefahr. Trotz Hightech in der Produktion finden immer wieder Fremdkörper als unerwünschte Beigaben den Weg ins Lebensmittel. 2015 fanden die Sach- verständigen Glassplitter, Holzspäne, Metallfäden, Plastikkörper, Küchenschaben oder verkokelte Pulverklumpen in sechs verschiedenen Produk- ten. In der Regel fallen diese unappetitlichen „Zu- Restrisiko: In Käse aus Rohmilch werden immer wieder Keime nachgewiesen. (Foto: © A_Bruno, fotolia) In die Kategorie vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz gehörte die Beanstandung zweier Mineralwässer mit sehr hohem Urangehalt, Süßkirschen mit Pflanzenschutzmittelrückständen deutlich über der akuten Referenzdosis, ein Nah- rungsergänzungsmittel mit hoher Konzentration von Synephrin und Koffein oder Hirsebällchen mit erhöhten Tropanalkaloidwerten. Mängel wie die- se sind zwar nicht unmittelbar gesundheitsschäd- lich, werden aber mit Blick auf die Langzeitwir- kung dennoch beanstandet. Pyrrolizidinalkaloide gehören zu den Pflanzengift- stoffen, die in Unkraut enthalten sein können, das zusammen mit Gemüse auf den Feldern wächst. Das „Gemeine Greiskraut“ (kurz „Kreuzkraut“) hat vor einigen Jahren Schlagzeilen gemacht, weil unter anderem in Rheinland-Pfalz angebau- ter Rucola damit verunreinigt war. Die rheinland- pfälzischen Erzeugerbetriebe haben seither um- fangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und 3 Eigenkontrollen etabliert, um Greiskraut-Verun- reinigungen in Rucola auszuschließen. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Un- krautbestandteile zusammen mit dem Salat in die Verpackung und in den Handel gelangen. Betrachtet man alle Beanstandungen des Jah- res 2015, also auch die nicht gesundheitsrele- vanten wegen Irreführung oder falscher Kenn- zeichnung sind nach wie vor die Zuckerwaren mit 20,6 Prozent Spitzenreiter in der Beanstandungs- quote. Dahinter verbergen sich zum Teil fehlen- de oder unvollständige Angaben zu den verwen- deten Farbstoffen, mit denen die Verbraucher zum Kauf von Süßigkeiten animiert werden sollen – beispielsweise das intensive Rot von kandierten Früchten oder die möglichst realitätsnahen farbi- gen Marzipanfiguren in der Weihnachtszeit. Oft wird er zwar durch die Angabe „mit Farbstoff“ in- formiert, unterlassen wird aber - bewusst oder unbewusst - entweder die von der EU vorgeschrie- bene Nennung der Einzelfarbstoffe oder der bei bestimmten Farbstoffen vorgeschriebene Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Stark im Trend liegen Alternativen zu Zucker. Im Handel werden z.B. Sirupe aus diversen zuckerhal- tigen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen angeboten. Vor allem Verbraucher, die unter einer Zuckerunver- träglichkeit leiden, müssen wissen, welche Zucker- bestandteile diese Sirupe enthalten. Bei 4 von 20 untersuchten Reissirupen entsprachen die Angaben auf dem Etikett nicht den Vorgaben. Verboten sind auch Verfälschungen von Honig mit nektarliefern- den Pflanzenteilen. Da Sirupe billiger als echter Honig sind, werden solche Verfälschungen immer wieder festgestellt – 2015 war dies bei sechs Pro- ben eines importierten Vielblütenhonigs der Fall. Platz zwei in der Beanstandungsquote belegen mit 19,9 Prozent die Fertiggerichte. Diese Waren- gruppe umfasst eine ganze Palette von Produkten. Sie reicht von der Pizza über Mittagstischange- bote bis hin zur Fluggastversorgung. Hauptbean- standungsgrund waren Kennzeichnungsmängel. Zum Beispiel war auf den Speisekarten von asiati- 4 schen Imbissläden die Verwendung von Glutamat gar nicht oder nicht korrekt kenntlich gemacht. Klassisch sind auch erhöhte Keimzahlen wegen mangelhaften Temperaturmanagements. Ver- braucher klagen immer wieder, dass sie nach dem Verzehr von warm gehaltenen Fertiggerichten ge- sundheitliche Beschwerden hatten. Beschwer- den gibt es auch wegen „Aluminium-Fraß“. So nennt man die dunklen Verfärbungen, die entste- hen, wenn beispielsweise gekochte Teigwaren im Metalltopf mit Aluminiumfolie abgedeckt aufbe- wahrt werden. Da die Bewohner keine Alternative bei der Es- sensversorgung haben, wird bei Gemeinschafts- verpflegung in Seniorenheimen vom Landesun- tersuchungsamt geprüft, ob die angebotenen Mahlzeiten den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen. Dies war 2015 bei etwa jeder zweiten Probe der Fall. Hauptsächlicher Grund für die Abweichung von den DGE-Standrads waren zu hoher Brenn- wert, zu hohe Gehalte an Fett und/oder Koch- salz sowie zu niedrige Gehalte an Magnesium. Die Abweichungen werden sowohl der für Senioren- heime zuständigen staatlichen Aufsicht als auch den betroffenen Einrichtung mitgeteilt – verbun- den mit einem Beratungsangebot, wie die Mängel durch Änderungen im Speiseplan behoben wer- den können. An dritter Stelle bei den Beanstandungsquo- ten rangieren mit 19 Prozent die alkoholfreien Er- frischungsgetränke. Probleme bereiten vor al- lem Trauben- und Apfelsäfte aus Winzerbetrieben bzw. von kleineren Saftherstellern. Entweder wur- de Ascorbinsäure nachgewiesen, ohne dass diese im Zutatenverzeichnis aufgeführt wurde, oder sie wurde im Zutatenverzeichnis als „ Vitamin C“ an- gegeben, ohne dass die erforderliche Vitaminmen- ge im Erzeugnis vorhanden war. Die erhöhte Glycerin bzw. Gluconsäurewerte, die in fünf Winzertraubensäften nachgewiesen wur- den, sind ein Hinweis darauf, dass faules und teil- weise angegorenes Lesegut verwendet wurde. Acht Traubensäfte aus dem Handel wiesen zwar ebenfalls auffällige Glycerin bzw. Gluconsäure- werte auf. Diese lagen jedoch unter den im „Code of practice“ genannten Maximalwerten. Der Trend alkoholfreie Erfrischungsgetränke nicht in deutscher Sprache zu kennzeichnen, setzt sich fort. Offensichtlich geht es hierbei um die Umge- hung der Pfandpflicht. Dies trifft auch auf einen Energydrink zu, der in einer PET Flasche mit einem Volumen von 3,001 Litern angeboten wurde. Vier Energy Drinks wurden aufgrund der Überschrei- tung des Tauringrenzwertes beanstandet. Ein Thema, das die Lebensmittelüberwachung schon immer sehr beschäftigt hat, sind Pflanzen- schutzmittelrückstände in Obst und Gemüse. Das LUA hat im vergangenen Jahr insgesamt 727 Pro- ben aus der Kategorie „Obst und Gemüse“ auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht und musste 4 davon beanstanden. Auch Proben aus ökologischer Erzeugung wurden entsprechend ih- rer Marktbedeutung (Marktanteil etwa 5 Prozent) vom LUA untersucht. Ergebnis: Abgesehen von ei- ner Probe Paprika aus Italien hat das LUA in kei- ner der 33 geprüften Bio-Proben Pestizidrückstän- de gefunden. Bei Proben aus konventioneller Erzeugung wurden bei jeder zweiten Probe (52 Prozent) aus Deutsch- land und aus dem EU-Ausland Pestizidrückstän- de unterhalb der zulässigen Höchstmenge festge- stellt. Bei Proben aus Drittländern waren es sogar 58,5 Prozent. Gut zu wissen: Beim Obst und Ge- müse aus rheinland-pfälzischem konventionellen Anbau lag der Anteil Proben mit Rückständen bei nur 44,4 Prozent. In 29 Prozent aller Proben wur- den mehrere Wirkstoffe unterhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen. Mehrfachrückstän- de traten 2015 besonders in Tafeltrauben, Erdbee- ren, Johannisbeeren, Äpfeln und Rucola auf. Bei den Kosmetika lag die Beanstandungsquo- te mit 16,2 Prozent etwa auf dem Niveau der Vor- jahre. Zwei Produktgruppen waren besonders auf- fällig. Mehrere Pasten zur Bemalung der Haut enthielten zusätzlich zu dem in der EU zur Fär- Mit Pflanzenschutzmitteln behandelt? Die Untersu- chung im Labor bringt es ans Licht. (Foto: LUA) bung der Haut nicht zugelassenen Hennafarbstoff noch chemisch-synthetische organische Farbstof- fe. Eine Paste enthielt zudem den verbotenen In- haltsstoff Phenol, in einem weiteren Produkt wur- de mit 1,5 Prozent Methylparaben das Vierfache des erlaubten Höchstgehaltes für dieses Konser- vierungsmittel nachgewiesen. Von 24 in Thai-Massagesalons entnommenen Massageölen mussten acht beanstandet werden, weil sie allergene Parfümstoffe enthielten, die in der Produktkennzeichnung nicht genannt waren. Auch in Öl-Mischungen, die in den Massagesalons vor der Verwendung selbst angerührten wurden, wurden zum Teil hohe Gehalte an allergenen Par- fümstoffen gefunden. Chrom(VI) in Lederwaren: Überwachung zeigt Wirkung Steter Tropfen höhlt den Stein: Durch die Ausla- gerung der Gerbung und der Produktion von Le- derwaren in sogenannte Billiglohnländer sind immer wieder Lederwaren mit krebserregen- dem Chrom(VI) belastet. Mit der Einführung ei- nes nationalen Grenzwertes für das krebserregen- de Chrom(VI) in Bedarfsgegenständen aus Leder im Jahr 2010 begann das Thema nach und nach in der öffentlichen Aufmerksamkeit anzukommen – nicht zuletzt durch die wöchentlichen Meldungen über belastete Produkte im europäischen Schnell- warnsystem RAPEX. 5 Im Mai 2015 wurde der deutsche Grenzwert von drei Milligramm pro Kilogramm Chrom(VI) auch in das europäische Chemikalienrecht (REACH- Verordnung) übernommen. Da es sich bei Leder- waren größtenteils um global vertriebene Produk- te (z.B. Schuhe, Handschuhe, etc.) handelt, war dies der nächste konsequente Schritt, um die Situation für die Verbraucher zu verbessern. Die RAPEX-Mel- dungen zu Chrom(VI) erfolgen nun auch aus den anderen EU-Staaten, und die Überwachungsbe- hörden aller Länder der Europäischen Union wer- den über das Schnellwarnsystem informiert.Nickel in Schmuck und Spielzeug: Eine unendliche Geschichte Durch die zwangsläufig folgende Rücknahme be- troffener Produkte vom Markt wird der Druck auf die Importeure und Lieferanten weiter erhöht – mit ganz konkreten Auswirkungen: Inzwischen werden sogar bei den Discountern Produkte aus pflanzlich gegerbten Ledern angeboten. Inzwi- schen dürfte auch bei den Verbrauchern angekom- men sein, dass qualitativ hochwertige Lederwaren nicht zu jedem Preis produziert werden können.Nickel ist in vielen Metallgegenständen des All- tags als Legierungsbestandteile enthalten, bei- spielsweise in Modeschmuck und Piercing-Ge- genständen sowie in Bekleidungszubehör wie Knöpfen, Nieten oder Schnallen. Kinder können auch über Spielzeug mit Nickel in Kontakt kom- men. Um eine Sensibilisierung gegen Nickel oder eine Kontaktallergie bei bereits bestehender Sen- sibilisierung zu vermeiden, sollte die Exposition gegenüber Nickelionen vor allem im Kindesalter gering gehalten werden. Spielzeug muss daher so produziert werden, dass eine erhöhte Nickellässig- keit ausgeschlossen ist. Hierzu leistet auch das LUA seinen Beitrag. Alle Lederproben mit Hautkontakt werden routinemä- ßig auf das krebserregende Chrom(VI) untersucht. Im Jahr 2015 waren dies 177 Proben, von denen 15 beanstandet wurden. Untersuchungsschwer- punkte sind vor allem Schuhe (drei Beanstandun- gen) und Handschuhe (sechs Beanstandungen). Aber auch bei drei Lederjacken, zwei Handy-Hül- len und einer Geldbörse wurde Chrom(VI) über dem Grenzwert nachgewiesen. Fünf der beanstan- deten Gegenstände wurden im europäischen RA- PEX-System veröffentlicht, weil sie auch in andere europäische Länder geliefert worden waren. Hintergrund Wie kommt das Chrom(VI) in die Lederwaren? Die Gründe sind häufig mangelnde Fachkompe- tenz beim Gerbprozess, ungeeignete Chemikali- en und fehlerhafte Nachbehandlung des Leders. Nicht zuletzt können auch die langen Transport- wege der Produkte im Schiffscontainer bei Hit- ze und hoher Luftfeuchtigkeit die Bildung von Chrom(VI) fördern. 6 Allergien gegenüber Nickel sind seit vielen Jah- ren bekannt, es ist das häufigste Kontaktallergen in Europa. Etwa jedes zehnte Kind ist gegenüber Nickel sensibilisiert, bei erneutem Kontakt kön- nen sie mit einer Allergie reagieren. Obwohl es seit Jahren Grenzwerte gibt, müssen immer noch regelmäßig Gegenstände, die mit dem mensch- lichen Körper in Kontakt kommen, beanstandet werden, weil sie Nickel freisetzen. In der sogenannten REACH-Verordnung ist für die Nickelfreisetzung aus Erzeugnissen mit direktem und längerem Hautkontakt ein Grenzwert von 0,5 Mikrogramm pro Quadratzentimeter und Woche (µg/ cm²/Woche) festgelegt. Stäbe von Ohrringen oder Piercingschmuck dürfen eine Nickellässigkeit von 0,2 µg/ cm²/Woche nicht überschreiten. Trotz dieser nunmehr seit mehr als einem Jahr- zehnt bestehenden Grenzwerte wurden auch im Jahr 2015 im LUA wieder erhöhte Nickelabga- ben gemessen. Dies betraf insbesondere die Pro- duktgruppe der Ohrstecker und Ohrringe (5 von 16 Proben). In der europäischen Richtlinie für Spielzeug ist zwar kein spezifischer Grenzwert festgelegt wor- Foto: © dudek, fotolia den; allerdings stellt die erläuternde Leitlinie klar, dass der Grenzwert von 0,5 µg/ cm²/Woche der REACH-Verordnung auch für Spielzeug mit län- gerem Hautkontakt anwendbar ist. Im Jahr 2015 wiesen fünf im LUA untersuchte Spielzeugproben eine erhöhte Nickellässigkeit auf. Auffällig wa- ren unter anderem Metallteile (z.B. Achsen) von Spielzeug-Eisenbahnen bzw. Schiebe-Spielzeug für Kleinkinder. Für fünf der auffälligen Proben wur- den Meldungen in das europäische Schnellwarn- system RAPEX eingestellt, weil die Gegenstände auch in andere europäische Länder geliefert wor- den waren. sind. Weil mit bestimmten Geschmacksrichtun- gen oder Früchten aber bestimmte Farben assozi- iert werden, gleichen die Hersteller den Farbver- lust nachträglich wieder aus. Teilweise hat sich der Verbraucher an bestimmte Farben bei Lebensmit- teln derart gewöhnt, dass er ungefärbte Lebens- mittel als unappetitlich empfindet. Hintergrund Für die Entwicklung einer Sensibilisierung gegen- über Nickel ist nicht der Gehalt an metallischem Nickel in den Produkten entscheidend, sondern die Freisetzung des Nickelions aus dem Material. Nickelionen können während des Tragens von Be- kleidung oder Schmuck oder beim Spielen mit ni- ckelhaltigem Spielzeug durch den Schweiß frei- gesetzt werden. Zur Prüfung der Nickellässigkeit eines Gegenstandes wird dieser für die Dauer von einer Woche bei einer Temperatur von 30 Grad in eine künstliche Schweißlösung eingelegt. Die Konzentration des in der Prüflösung gelösten Ni- ckels wird anschließend analytisch bestimmt. Farbstoffe in Lebensmitteln: Trend geht zum „clean labeling“ Das Auge isst mit: Eine appetitliche Farbe ist bei Lebensmitteln seit jeher ein wichtiges Verkaufs- argument. Verbraucher erwarten optisch anspre- chende Produkte, und die Industrie hilft bei der Lebensmittelproduktion eifrig nach. Weil den syn- thetischen Farbstoffen mit E-Nummer ein negati- ves Image anhaftet, werden zunehmend färbende Lebensmittel wie Rote-Bete-Saft eingesetzt. Gründe für das Färben von Lebensmitteln gibt es viele. Oft verlieren Lebensmittel im Laufe der Her- stellung ihre natürliche Farbe und man würde ih- nen sofort ansehen, dass sie verarbeitet worden Eindeutig: Synthetische Farbstoffe müssen im Zutaten- verzeichnis gekennzeichnet werden. (Foto: LUA) Rechtlich gesehen handelt es sich bei Lebensmit- telfarbstoffen um Zusatzstoffe. Die Anwendung der derzeit rund 40 zugelassenen Farbstoffe ist stark reglementiert. So dürfen beispielsweise un- behandelte Lebensmittel wie Fleisch und Milch nicht gefärbt werden. Einige Farbstoffe dagegen sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen oder dürfen nur in bestimmten Mengen einge- setzt werden. In der Regel müssen verwendete Farbstoffe im Zutatenverzeichnis oder auf einem Schild an der Ware zu kennzeichnen. Färbende Lebensmittel wie z.B. Paprikapulver oder Rote-Bete-Saft fallen dagegen nicht unter die Zusatzstoffe und dürfen somit bei der Herstellung von Lebensmitteln all- gemein als Zutat verwendet werden. Im LUA werden viele Produktgruppen auf Farb- stoffe untersucht. Der Warenkorb reicht von Süß- 7 waren, Erfrischungsgetränken, alkoholhaltigen Getränken bis zu Fleischwaren, Milcherzeugnissen, Backwaren und Gewürzen. Dabei wird den Analy- tikern Einiges abverlangt: Bei Farbstoffen oder fär- benden Lebensmitteln handelt es sich chemisch betrachtet um eine bunte Palette an natürlichen und synthetischen Substanzen und Extrakten, so dass mit unterschiedlichsten Analysenmethoden gearbeitet werden muss. Im Jahr 2015 wurden im LUA insgesamt 194 Pro- ben auf Farbstoffe untersucht. Bei zwei Fleischzu- bereitungen wurden dabei Substanzen nachgewie- sen, die für diese Produktgruppe nicht zugelassen sind. Bei 14 Proben (Fleischwaren, Backwaren, Süßwaren, Speiseeis) entsprach die Deklaration von nachgewiesenen Farbstoffen nicht den recht- lichen Vorgaben. Erfreulicherweise wurden 2015 keine verbotenen Farbstoffe wie. z. B. die gesund- heitsschädlichen Sudanfarbstoffe bei den Unter- suchungen festgestellt. Die Ergebnisse des LUA bestätigen zudem den all- gemeinen Trend des „clean labeling“: Die Her- steller versuchen, auf deklarationspflichtige Zu- satzstoffe – und somit auf Substanznamen oder E-Nummern im Zutatenverzeichnis - zu verzich- ten. Sie werden stattdessen immer häufiger durch färbende Lebensmittel ersetzt. Ausreißer gibt es allerdings auch in dieser Pro- duktgruppe. Spitzenreiter in Sachen Farbstof- fe war 2015 eine Marzipanfigur, bezeichnet als „Weihnachtsmaus“. Im Zutatenverzeichnis war le- diglich „Farbstoff“ deklariert, die Marzipanfigur wies aber eine Palette von sieben verschiedenen Farbstoffen auf, die mit ihrer jeweiligen Bezeich- nung im Zutatenverzeichnis hätten aufgeführt werden müssen. Des Weiteren fehlte der bei Azo- farbstoffen (E 104, E 110, E 122 und E 124) zusätz- lich erforderliche Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. 8 Olivenöl: Strenge Regeln sollen hochwertige Produkte schützen Olivenöl wird im Mittelmeerraum schon seit Jahr- tausenden als Speiseöl verwendet und wird seit vielen Jahren auch in Mitteleuropa sehr geschätzt. Für das mediterrane Produkt gelten in der EU strenge Regeln für Qualität, Herkunft und Kenn- zeichnung. Leider werden sie nicht immer einge- halten oder sogar vorsätzlich umgangen. Die sensorischen und chemischen Anforderungen an Olivenöl sind durch EU-Verordnungen geregelt und strenger als für andere Ölarten. Per Verord- nung geregelt ist auch, dass Olivenöl nur in be- stimmten Qualitätsstufen verkauft werden darf. Im Wesentlichen wird in Deutschland „natives Olivenöl extra“ angeboten. Es handelt sich dabei um die höchste Qualitätsstufe. Die nächst niedri- gere Stufe „natives Olivenöl“ und „Olivenöl“ (Mi- schung aus raffiniertem und nativem Olivenöl) werden selten angeboten. Gelegentlich werden Proben der untersten Stufe „Oliventresteröl“, wel- ches raffiniert ist und zur Geschmacksgebung et- was natives Olivenöl enthält, angeboten. Bereit für die Analyse: Olivenöle im Labor. (Foto: LUA) Nachdem die Ernte 2014/15 schlecht ausgefallen war und es an guten Ölen innerhalb der EU fehlte, waren Verfälschungen zu befürchten - sei es durch verschleiertes Anbieten von minderer Qualität als auch durch Umetikettieren von arabischem bzw. nordafrikanischem Olivenöl in EU-Olivenöl. Ein weiteres Problem sind Kleinhändler, die von „Ver- wandten“ aus dem Mittelmeerraum direkt impor- tieren und Olivenöle hier mit oftmals unzulässiger Kennzeichnung anbieten. Gelegentlich wird noch Olivenöl in Beisein des Kunden als lose Ware ab- gefüllt. Dies ist nach geltendem Recht unzulässig. 2015 wurden im LUA 21 Olivenöle untersucht, acht davon wurden beanstandet. Ein Olivenöl, das in Kleinmengen direkt aus Italien importiert wur- de, hatte einen derart hohen Gehalt an freien Säu- ren, dass es in keiner Qualitätsstufe verkehrsfä- hig war. Zusätzlich war die Kennzeichnung nicht in Ordnung. Der Verbraucher hätte für das Öl den- noch tief in die Tasche greifen müssen: Es wurde im einem Geschäft für 17,95 Euro angeboten. Zwei Olivenöle wurden bei der sensorischen Über- prüfung von der höchsten Qualitätsstufe (natives Olivenöl extra) zur zweithöchsten Qualitätsstufe (natives Olivenöl) herabgestuft. Zwei weitere Öle hatten Kennzeichnungsmängel. Zwei Öle wurden unzulässiger Weise lose an Verbraucher abgegeben. Der gravierendste Verstoß war 2015 eine Pro- be natives Olivenöl extra in einem 5-Liter-Kanis- ter aus einem italienischen Gastronomiebetrieb. Die chemische Untersuchung ergab, dass es sich um Sojaöl handelte, dass leicht grün gefärbt war. Optisch ergab dies den Anschein von Olivenöl, je- doch zeigten bereits Geruch und Geschmack, dass es sich nicht um Olivenöl handeln konnte. Das Öl war in Geruch und Geschmack ganz schwach nussig – die charakteristische Olivenölnote fehl- te vollständig. Die chemische Analyse bestätigte dies. Derartige Verfälschungen sind auch in ande- ren Bundesländern aufgefallen. Manchmal sind Beschwerden aber auch unbe- gründet. Olivenöl hat einen intensiven charakte- ristischen Geruch und Geschmack, der es von den in Mitteleuropa angebauten Ölarten deutlich un- terscheidet. Dies kann dazu führen, dass Verbrau- cher gute Olivenöle (bitter, herb) als „schlecht“ oder „verdorben“ empfinden und als Verbrau- cherbeschwerde abgeben. Wegen dieser Unter- schiede im Geschmacksempfinden und weil vie- len Verbrauchern Erfahrung bei Olivenölen fehlt, wurden jahrelang Qualitäten nach Mitteleuropa eingeführt, die in den Herkunftsländern eher als schlecht angesehen wurden. Großküchen & Lebensmittelhersteller: Kontrolleinheit IKER überprüft Betriebe Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2015 von Lebens- mittelkrisen verschont. Für IKER, die Interdiszipli- näre Kontrolleinheit Rheinland-Pfalz, gab es den- noch viel zu tun: Nach einem festgelegten Plan standen intensive Betriebskontrollen bei Großbä- ckereien, Herstellern von verzehrsfertigen Obst- und Gemüseerzeugnissen, Systemgastronomen, Großküchen und Nahrungsergänzungsmittelher- stellern auf dem Programm. Bei den insgesamt 56 Besuchen gemeinsam mit den vor Ort zuständigen Lebensmittelüberwa- chungsbehörden ging es darum zu überprüfen, ob und wie die gesetzlichen Vorgaben zu betriebli- chen Eigenkontrollen und zum Aufbau von Kon- zepten nach den Grundsätzen des HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) eingehalten werden. Bei HACCP gilt es, präventiv bei der Her- stellung von Lebensmitteln systematisch alle Fak- toren zu ermitteln, die ein potenzielles Gesund- heitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Dann wird nach Lösungen gesucht, die Risiken zu ver- meiden oder sie auf ein akzeptables Niveau zu re- duzieren. Gefahren, die mit einem HACCP-Konzept be- herrscht werden sollen, können biologischer (krankmachende Keime), chemischer (Rückstän- de) oder physikalischer (Fremdkörper) Natur sein. Bei der Gefahrenanalyse müssen die Betriebe prü- fen, welche Gefahren bei ihren Produkten eine Rolle spielen können. So kann es sich bei Fremd- körpern in verzehrsfertigem Salat neben Steinen vom Feld beispielsweise auch um Metall- oder Plastikteile aus defekten Maschinen handeln. Bei seinen Kontrollen geht IKER im Detail der Fra- ge nach, wie die Betriebe im Umgang mit kri- tischen Kontrollpunkten aufgestellt sind: Wie berücksichtigt der Betrieb mögliche Verschmut- zungen der Salatköpfe und werden sie bei der Rei- nigung und Zubereitung sicher entfernt? Wie und vor allem wie häufig werden Maschinen und Mes- ser kontrolliert um sicherzustellen, dass von die- 9
Im diesem Vorhaben soll der Einfluss der Temperatur auf die Biofilmbildung und die damit verbundene Korrosions- und Scaling-Rate erforscht werden. Unter Einsatz eines Bypass-Systems und ergänzenden Laborexperimenten sollen Untersuchungen mit verschiedenen Werkstoffen und unterschiedlichen Injektionstemperaturen an verschiedenen Standorten durchgeführt werden. Es ist zu prüfen, ob es in den verschiedenen Anlagen zu einem signifikanten Wachstum von Biofilmen kommt. Grundlegende Untersuchungen zu den Wechselwirkungen zwischen dem Fluid und verschiedenen Spurenstoffen sowie den Strömungsprozessen und der Biofilmbildung werden mit dem Ziel durchgeführt, Handlungsempfehlungen für einen sicheren und effizienten Anlagenbetrieb abzuleiten. Die Verbesserung des Prozessverständnisses bildet die Basis für die Vorhersage von Problemen wie Scaling und Korrosion sowie von Verfahren zu ihrer Vermeidung. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Strategien zur Beeinflussung des Biofilmwachstums sollen dazu dienen, Konzept zur Kontrolle der Biofilmbildung und Minderung von Korrosionsprozessen in der obertägigen Anlage, Pumpen und untertägiger Installation zu entwickeln und daraus Empfehlungen für den Schutz der Injektionsbohrung und des Reservoirs abzuleiten. In Inkubationsexperimenten wird der Einfluss unterschiedlicher Bedingungen (Temperatur, Nährstoffzufuhr, elektrische Potentiale, etc.) auf die Korrosionsrate sowie auf die Biofilmbildung untersucht. Mittels Rasterelektronenmikroskop und X'Pert Diffraktometer werden der Biofilm und die Scalings charakterisiert sowie die Organismen aus dem Biofilm mittels qPCR quantifiziert. Die Veränderung der Oberflächenrauigkeit der Coupons wird mit dem atomaren Kraftmikroskop analysiert mit dem Ziel, die verschiedenen Materialien auf ihre Beständigkeit gegen Korrosion zu bewerten. In Zusammenarbeit mit der Firma Theisen werden Studenten Probennahmebehälter zur Einstellung und Messung elektrischer Potentiale entwickeln.
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