Anlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen können sich von einzelnen Pflichten des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) befreien lassen. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Vom 19.08. bis 16.09.2024 können alle Interessierten Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2021-2023 jeweils weniger als 15.000 Tonnen CO 2 -Äquivalente emittiert haben, als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen und keine Restgase oder Wärme mit einer anderen Anlage, die am EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) teilnimmt, austauschen, erfüllen die Voraussetzungen eines Kleinemittenten nach § 16 Emissionshandelsverordnung 2030. Sie können gemäß § 16 Absatz 1 Emissionshandelsverordnung 2030 auf Antrag von einzelnen Pflichten des EU-ETS 1 für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026-2030 der vierten Handelsperiode befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten oder alternativ die Emissionen ihrer Anlage mindern. Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d) der Emissionshandelsrichtlinie und § 22 der Emissionshandelsverordnung 2030 sehen vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird am 19.08.2024 die vierwöchige Konsultationsphase starten und auf ihrer Internetseite eine Liste mit den Namen der Anlagen, den beantragten „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2021 bis 2023 verursachten Treibhausgas -Emissionen zur Verfügung stellen. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können bis zum 16.09.2024 Stellungnahmen zu den beantragten Befreiungen per E-Mail an emissionshandel [at] dehst [dot] de eingereicht werden.
Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.
Laut Artikel 30 Absatz 4 der EH-RL (2003/87/EG) überprüft die Europäische Kommission bis zum 1. Dezember 2014 auf der Grundlage der Überwachungstätigkeit und der Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie, wie wirksam die Richtlinie in Bezug auf Luftverkehrstätigkeiten ist und unterbreitet ggf. Änderungsvorschläge. Hierbei soll u.a. auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Auswirkungen des Systems auf den Luftverkehr unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der im Bereich Luftverkehr außerhalb der EU umgesetzten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels - Weitere Bereithaltung der besonderen Reserve für Luftfahrzeugbetreiber unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Angleichung der Wachstumsraten in der Industrie - Entwicklungen im Bereich der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Kondensstreifen und Zirruswolken auf den Klimawandel im Hinblick auf Vorschläge für weitere Eindämmungsmaßnahmen - Entwicklungen bei der Effizienz im Luftverkehr, einschließlich des Potentials für zukünftige Entwicklungen. Dieser Prozess startet auf Basis der Erfahrungen mit dem ETS-Review voraussichtlich bereits 2012 und wird in den Jahren 2013 und 2014 auf europäischer Ebene intensiv diskutiert werden. Das Forschungsprojekt soll diesen Prozess zum Einen mit wissenschaftlicher Expertise begleiten und zum Anderen auch eigenständige Vorschläge zur effizienten Weiterentwicklung der EH-RL für den Bereich Luftverkehr unterbreiten. Dies gilt insbesondere auch für die Gruppe der nichtgewerblichen Kleinemittenten, für welche im Rahmen des FuE-Vorhabens mögliche Prozessvereinfachungen oder alternative Instrumente im Rahmen des Emissionshandelssystems erarbeitet werden sollen.
In der vorliegenden Kurzstudie werden die am weitesten fortgeschrittenen PCT-Ansätze vorgestellt und Vor- und Nachteile von PCT-Ansätzen im Allgemeinen diskutiert. Während eine Bewertung des Ansatzes zur Umsetzung in Deutschland auf Basis existierender Studien nicht abschließend möglich ist, werden drei wichtige Punkte für weitere Forschungsarbeiten in Deutschland identifiziert: 1.) Welche Sektoren könnte ein PCT-System in Deutschland sinnvoller Weise und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden klimapolitischen Instrumente umfassen und welche Emissionseinsparungen sind dabei auf lange Sicht möglich? 2.) Wie hoch wären die voraussichtlich anfallenden Kosten im Vergleich zu anderen möglichen klimapolitischen Instrumenten wie z.B. zu einem Upstream-System unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen? 3.) Welche Erfahrungen und Ideen können aus freiwilligen Systemen, die bereits eingeführt sind, gezogen werden?<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
Im Rahmen dieses Projektes wurde untersucht, inwieweit bisher nicht erfasste Treibhaus-gasemissionen in Deutschland mittels eines upstream-ausgerichteten Emissionshandelssystems (Upstream-Emissionshandelssystem) in den EU ETS einbezogen werden könnten. Verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung wurden ökologisch, ökonomisch und juristisch bewertet. Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand war dabei auch das Zusammenspiel mit existierenden deutschen und europäischen klima- und energiepolitischen Instrumenten. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Upstream- Emissionshandelssystems juristisch möglich ist und administrativ mit überschaubarem Aufwand umsetzbar wäre.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Um der Erderwärmung gegenzusteuern, ist in Kyoto vereinbart worden, die CO2-Belastung der Atmosphäre bis 2012 um 21% zu reduzieren. Die anthropogene CO2-Belastung der Atmosphäre rührt jeweils zu etwa 1/3 aus dem Bereich der Industrie, dem Verkehr, Haushalten und Kleingewerben her. Seit etwa 1970 wird in Deutschland versucht, die Umweltbelastungen über das Ordnungsrecht zu mindern. Viele Bereiche sind jedoch durch das Ordnungsrecht nicht zu erreichen, auch hat sich das Verhalten gegenüber diesem Instrumentarium verändert, sodass deutliche Tendenzen hin zur Deregulierung zu erkennen sind bzw. auch gesellschaftlich akzeptiert werden. Es soll herausgefunden werden, ob der Emissionshandel (in einer neuen Form) auch auf Kleinemittenten übertragbar ist. Anders als durch das Ordnungsrecht können durch den Emissionshandel zusätzliche bzw. freiwillig eingesparte CO2-Mengen generiert werden. Die Idee des Emissionshandels ist, dass durch den Handel die jeweils günstigste Tonne CO2 eingespart wird. Eine weiter Zielsetzung ist die Belohnung (Vergütung/Verkauf der eingesparten CO2 Mengen) für die Durchführung von CO2-mindernden Maßnahmen. Als nicht zu vernachlässigender Nebeneffekt wird eine Marktbelebung (insbesondere für das Handwerk) stattfinden. Es gibt derzeit kein anerkanntes Zertifizierungssystem für CO2-Emissionen bei Kleinemittenten. In dem Modellprojekt 'EmSAG' sollausprobiert werden, inwieweit die Energiepässe - die ab 2006 in der EU vorgeschrieben sind - geeignet sind, CO2-Einsparungen zu zertifizieren. Fazit: Durch die ca. 20 Mio. Wohngebäude mit 38 Mio. Haushalten wurden 2004 in Deutschland inkl. Fern-wärme 168 Millionen Tonnen CO2 emittiert, etwas mehr als durch die deutsche Industrie (162,1 Mio. Tonnen). Von der von Wohngebäuden emittierten CO2-Menge könnte mehr als die Hälfte durch energetische Sanierungsmaßnahmen eingespart werden. Um dieses Potential vermehrt zu erschließen, beziehungsweise Impulse hin zu einer Erhöhung der Umsetzungsraten energetischer Sanierungsmaßnahmen zu setzen, stehen dem Gesetzgeber Instrumente aus drei Bereichen zur Verfügung: a) Ordnungspolitische Instrumente (z. B. die Energieeinsparverordnung), b) Finanzierungsinstrumente (z. B. Förderprogramme),c) Motivations- und Informationsinstrumente (z. B. Energieberatung und Informationskampagnen).Das Projekt EmSAG baut auf der Tradition des Umweltschutzes des Schornsteinfgerhandwerks auf, fügt sich als Glied in den ständigen Wandel der zeitgemäßen Aufgabengebiete im Rahmen der neutralen Beratung ein und trägt dem hohen Ausbildungstand innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks Rechnung. Der erste Schritt ist mit dem Abschluss des Modellprojektes getan. Wir sind bereit für die praktische Umsetzung.
Die Daten einer Gruppe von Morbus Bechterew-Patienten, die gegen ihr Leiden, eine chronisch-entzündliche rheumatische Erkrankung des Knochengelenksystems, mit dem kurzlebigen Alpha-Strahler Radium-224 (Halbwertszeit 3,66 d) behandelt wurden, dienen als Grundlage der vorliegenden Studie. Es wurden 1471 Bechterew-Patienten beobachtet, die in den Jahre 1948 - 1975 wiederholte intravenöse Injektionen von Ra-224 erhalten hatten. Diese Patienten wurden gemeinsam untersucht mit einer Kontrollgruppe von 1324 Bechterew-Patienten, die nicht mit radioaktiven Präparaten/Röntgenstrahlen behandelt worden waren. Die Anzahl der in einer Normalpopulation zu erwartenden bösartigen Erkrankungen wurde aus Daten des saarländischen und des dänischen Krebsregisters berechnet. Nach einer Follow-up Zeit von 26 Jahren für die Expositionsgruppe und 25 Jahren für die Kontrollgruppe liegen gesicherte Todesursachen für 1006 exponierte Patienten und 1072 Kontrollpatienten vor. Als auffälligste Beobachtung in der Expositionsgruppe ist eine Erhöhung der Leukämien (19 beobachtete Fälle vs. 6,8 erwartete Fälle, p kleiner als 0,001) zu verzeichnen, während in der Kontrollgruppe nur 12 Leukämien gegenüber einem Erwartungswert von 7,5 Fällen aufgetreten sind. Eine genauere Subklassifikation zeigt, dass in der Expositionsgruppe im Besonderen die myeloischen Leukämien erhöht sind (11 beobachtete Fälle vs. 2,9 erwartete Fälle, p kleiner als 0,001) und davon wiederum die akuten myeloischen Leukämien (7 beobachtete Fälle gegenüber 1,8 erwarteten Fällen, p = 0,003), während in der Kontrollgruppe die Anzahl der beobachten Fälle im Rahmen der Erwartung liegt (4 myeloische Leukämien vs. 3,1 erwartete Fälle). Die erhöhte Leukämieinzidenz in der Expositionsgruppe des Patientenkollektivs stimmt auch mit tierexperimentellen Beobachtungen an Mäusen überein, die geringe Mengen des knochensuchenden Alpha-Strahlers Ra-224 erhalten hatten. Dort zeigte sich, dass es bei Ra-224-Dosierungen, die geringer sind als jene, bei denen es zu einem deutlichen Anstieg der Osteosarkomrate kommt, ein erhöhtes Risiko an Leukämien besteht.
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