Im Rahmen dieses Projekts wurde das Tool TeResE (Temporal Resolution of Emission data) zur zeitlichen Verteilung von Emissionen entwickelt. Für räumlich verteilte Emissionen leitet das Tool regionalisierte Splitting-Faktoren ab, die für jede Gitterbox und jede Quellgruppe pro Stunde den Anteil der jeweiligen Emission enthalten. Diese Splitting-Faktoren hängen dynamisch von den jeweiligen räumlichen oder zeitlichen Bedingungen ab, z.B. unterscheiden sich verschiedene Jahre hinsichtlich der Meteorologie: Art, Ausprägung und Zeitpunkte der auftretenden Wetterlagen variieren sowohl räumlich wie auch von Jahr zu Jahr. Dies beeinflusst unmittelbar die zeitlichen Emissionsprofile der Quellgruppen wie z.B. der Landwirtschaft oder der Kleinfeuerungsanlagen. Andere wichtige Eingangsdaten sind z.B. stündliche Daten der Verkehrsstärken des Straßenverkehrs oder der aktuellen Energieabgabe von Kraftwerken. Die aktuell vorliegende Version des Tools erzeugt Splitting-Faktoren für Stickstoffoxide, Feinstaub, Ammoniak, nicht-Methan Kohlenwasserstoffe, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid und das Nest-2 Gitter (ca. 2 km x 2 km Auflösung über Deutschland) des derzeit im Umweltbundesamt betriebenen Chemie-Transport-Modells REM-CALGRID. Mit diesem Modell wurde für das Jahr 2016 eine Evaluierung der Splitting-Faktoren durchgeführt. Dazu wurden die Schnittstellen des Modells REM-CALGRID entsprechend angepasst. Quelle: Forschungsbericht
Grenzwerte für Stickstoffdioxid vielerorts überschritten / Mehrere Episoden mit zu viel Feinstaub Die Luft in Deutschland war auch 2011 zu stark mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet. Die Feinstaub-Werte lagen im Mittel über dem Niveau der vorangegangenen vier Jahre. Beim Stickstoffdioxid war die Belastung unverändert hoch. Das ergab eine erste Auswertung des Umweltbundesamtes (UBA) von vorläufigen Messdaten der Länder und des UBA. Vor allem in direkter Nähe zu Straßen werden in Städten und Ballungsräumen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid zu häufig überschritten. Beim Feinstaub lagen 42 Prozent der verkehrsnahen Stationen über dem zulässigen Tagesgrenzwert; dieser erlaubt nur 35 Tage mit über 50 Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter Luft (µg/m3) im Tagesmittel. Beim Stickstoffdioxid (NO2) lagen 57 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen über dem erlaubten Jahresmittelwert von 40 µg/m3. UBA -Präsident Flasbarth rief dazu auf, bei der Luftreinhaltung nicht nachzulassen: „In großen Teilen Deutschlands hat die Luft eine gute Qualität. Allerdings müssen wir dort mehr tun, wo die Atemluft der Menschen immer noch mit zu viel Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: In den Städten und Ballungsräumen. Umweltzonen sind dafür ein geeignetes Mittel. Mit Einführung der modernsten Abgas-Norm (EURO 6) und der stetigen Durchdringung der Flotte mit solchen Fahrzeugen wird die Situation in Zukunft verbessert.“ Flasbarth wies darauf hin, dass Umweltzonen nur ein Teil der Lösung sind, da Feinstaub und Stickstoffoxide zu großem Teil auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten entstehen. Emissionen aus der Landwirtschaft tragen ebenfalls zur Feinstaubbelastung bei. Erfolgreiche Luftreinhaltung funktioniere nur, wenn alle Sektoren einen Beitrag leisten: „Wir müssen ein Auge auf die Folgen der immer weiter dezentralisierten Energieerzeugung haben: Kleine Anlagen in Innenstädten dürfen nicht zu einer höheren Staubbelastung führen als die heutigen Großkraftwerke. Hier hat Deutschland mit der Verschärfung der Regelung für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt gemacht.“, so Flasbarth. Ein weiterer Faktor, der sich vom Menschen nicht beeinflussen lässt, ist das Wetter : Bei austauscharmen Hochdruckwetterlagen wird die Luft viel weniger durchmischt. Das kann dazu führen, dass die Luft selbst dann schlechter wird, wenn die Emissionen der Autos, Heizungen oder Fabriken gleich bleiben. Im Jahr 2011 gab es gleich mehrere solcher austauscharmen Wetterlagen: Von Ende Januar bis März und im November führte dies zu häufigeren Überschreitungen des Feinstaub-Tagesgrenzwertes als in den Vorjahren. Ursache dieser Luftschadstoffbelastung bleiben jedoch die Emissionen, die es an der Quelle zu vermindern gilt. Das UBA wird die abschließende Bewertung der Luftqualität 2011 in Deutschland im ersten Halbjahr 2012 vorlegen, wenn die validierten und ergänzten Daten aus den Luftmessnetzen von Bund und Ländern ausgewertet sind. 06.02.2012
Feinstaubwerte auch im Jahr 2009 erhöht - Stickstoffdioxid-belastung über dem ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Luftqualität des Jahres 2009 beurteilt. Die Auswertung beruht auf den vorläufigen Daten und ergibt folgendes Bild: An 55 Prozent der städtisch verkehrsnahen Luftmessstationen lagen im Jahr 2009 die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) über dem ab dem 1.1.2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3). „Die Stickstoffdioxidbelastung im Jahr 2009 war ähnlich hoch wie in den beiden vergangenen Jahren. Es ist daher zu befürchten, dass der neue Grenzwert auch im Jahr 2010 an vielen Orten nicht eingehalten werden wird.”, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA . Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten. Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM 10 ) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte - trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM 10 -Konzentrationen über 50 µg/m 3 auf. An der Messstation Stuttgart Neckartor wurde zudem der auf das Jahresmittel bezogene PM 10 -Grenzwert von 40 µg/m 3 nicht eingehalten. Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub. „Die ergriffenen Maßnahmen zur innerstädtischen Luftreinhaltung, wie die Einrichtung von Umweltzonen sowie die Verschärfung der Anforderungen an Kaminöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen, waren richtig und hoch an der Zeit”, meinte Flasbarth. 20.01.2010
Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klimaschädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung – im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage – beachten müssen. Veröffentlicht in Ratgeber.
Am 22. November 2017 kündige die Stadt Stuttgart an, dass sie in Zukunft die Einhaltung des Verbots von Komfortkaminen bei Feinstaubalarm kontrollieren wird. Die Stadtverwaltung hat Datensätze aus den Kehrbüchern der Schornsteinfeger ausgewertet und weiß daher, wer einen sogenannten Komfortkamin hat, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Ab dem nächsten Feinstaubalarm werden die Mitarbeiter stichprobenartig die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Insgesamt, so schätzt die Stadt Stuttgar, gibt es 20.000 Komfort-Kamine in Stuttgart. Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Peter Pätzold, erklärte dazu: "Unsere Mitarbeiter werden die Besitzer von Komfort-Kaminen zunächst informieren und beraten. Wichtig ist die Aufklärung über die Vorschriften bei Feinstaubalarm und den Betrieb von Komfort-Kaminen. Bei den Kontrollen steht also die Information der Bürger im Vordergrund."
Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch häufig überschritten Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigen nach wie vor die Luftqualität in Deutschland. Das belegen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2012. Beim Stickstoffdioxid blieb die Belastung gegenüber den Vorjahren unverändert hoch. Die mittleren Konzentrationen von Feinstaub - gemessen in PM10 - lagen im Jahr 2012 in Deutschland auf dem Niveau des Jahres 2008 und damit deutlich unter dem der vorangegangenen drei Jahre. Vor allem in Städten und Ballungsräumen werden in direkter Nähe zu Straßen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid noch zu häufig überschritten. UBA-Präsident Flasbarth: „Die neuen Zahlen zur Luftqualität in Deutschland zeigen, dass wir den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft unbedingt weiter verringern müssen. Das gerade begonnene europäische Jahr der Luft 2013 wurde nicht zuletzt auch deshalb von der Europäischen Kommission ausgerufen, weil die menschliche Gesundheit und unsere Ökosysteme nach wie vor nicht ausreichend geschützt sind. Erfolgreiche Luftreinhaltung darf sich nicht länger auf Industrie und Verkehr beschränken. Nachdem in diesen Bereichen viele Minderungsmaßnahmen gegriffen haben oder zu greifen beginnen, tragen mittlerweile Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen wesentlich zur Luftbelastung bei. Auch die Intensivviehhaltung erhöht aufgrund der wachsenden Ammoniak-Freisetzung großräumig die Feinstaubwerte, was sich auch in den Ballungsräumen bemerkbar macht.“ Noch immer verringert die Feinstaubbelastung in Mitteleuropa die durchschnittliche Lebenserwartung um fast ein halbes Jahr. Obwohl sich die Luftbelastung in Deutschland seit 1990 deutlich verringert hat, bedarf es also weiterer Anstrengungen. Im Fokus stehen vor allem Feinstaub und Stickstoffoxide. Sie entstehen aus Autoabgasen aber auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten, vor allem bei der Energie- und Wärmeerzeugung. Die zunehmende Zahl von Kaminöfen trägt mittlerweile nachweislich zur Feinstaubbelastung während der Wintermonate bei. Studien weisen auf einen Anstieg von bis zu fünf Überschreitungen der Tageswerte hin. Zudem wird mehrfach der EU-Zielwert von Benzo(a)pyren überschritten. Dieser liegt bei 1 Nanogramm pro Kubikmeter, ng/m 3 . Der Stoff - ein polyaromatischer Kohlenwasserstoff ( PAK ) - entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Holz. Die Länder erfassen die Luftqualität derzeit bundesweit an 643 Messstationen. 52 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den erlaubten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, µg/m 3 . Dagegen wurde der PM 10 -Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub, der ebenfalls bei 40 µg/m 3 liegt, im Jahr 2012 deutschlandweit eingehalten. Die Belastung der Luft mit Feinstaub war im letzten Jahr eine der niedrigsten seit Beginn der Messungen. Zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kam es vor allem wieder an verkehrsnahen Messstationen. Selbst unter den günstigen Witterungsverhältnissen im vergangenen Jahr lagen die Messwerte an nahezu 10 Prozent der verkehrsnahen Stationen aber über dem Feinstaub-Tagesgrenzwert. Dieser ist überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen im Jahr mehr als 50 µg/m 3 Feinstaub festgestellt werden. „Die Entwicklung weg von der Fernwärme hin zu mehr dezentralen Kleinfeuerungsanlagen in Haushalt und Gewerbe darf nicht zu einer höheren Staubbelastung führen, als sie durch heutige Großkraftwerke erfolgt. Hier hat Deutschland mit verschärften Regeln für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt getan“, so Flasbarth. Wie sich die Emissionen speziell bei holzbefeuerten Kleinfeuerungsanlagen verringern lassen, erklärt das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Heizen mit Holz“. Weiterer Handlungsbedarf besteht da, wo die Atemluft vieler Menschen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: in den Städten und Ballungsräumen. Dort lassen sich die Verkehrsemissionen durch Umweltzonen reduzieren. Werden sie mit wenigen Ausnahmeregeln und konsequent mit Stufe 3 umgesetzt, die nur eine Einfahrt mit grüner Plakette erlaubt, wirken sie sich nachweislich positiv auf die Luftqualität aus. Da mittlerweile über 80 Prozent der Pkw und 50-60 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten, bewirken Umweltzonen, die sich immer noch mit einer gelben Plakette zufrieden geben, keine wesentliche Verbesserung. Damit sich die Luft in Ballungsräumen weiter verbessern kann, ist es notwendig, die großräumigen Belastungen aus der Landwirtschaft zu verringern. Das UBA setzt hier sowohl auf eine Überarbeitung der Genehmigungsgrundlagen für Intensivhaltungen als auch auf die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, wozu unter anderem die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdünger gehört.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV ) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2009 den Verordnungsentwurf für kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV beschlossen. Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung nötig Die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in deutschen Innenstädten ist weiterhin zu hoch. In sechs Städten - darunter Stuttgart und München - ist der Grenzwert (Tagesmittelwert) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) bereits jetzt an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten. Weitere zehn Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Sachsen stehen kurz vor der Grenzwertüberschreitung. Ein Grund dafür ist das Wetter zu Beginn dieses Jahres: windschwache Hochdruckwetterlagen, die häufiger auftraten als in den Jahren 2007 und 2008, behinderten den Abtransport der Luftschadstoffe. „Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen - gerade in den Innenstädten - gesunde, saubere Luft atmen können”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Möglichkeiten, die Feinstaubemissionen zu senken, gibt es. Sie müssen nun schleunigst Wirklichkeit werden.” Der Straßenverkehr ist eine wichtige Emissionsquelle für Feinstaub. Hier gilt es anzusetzen: Die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter mit Dieselrußfiltern sollte die obigen Maßnahmen ergänzen. Betroffen sind bis zu 300.000 leichte Nutzfahrzeuge in Deutschland. Die Länder, die für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen verantwortlich sind, könnten für Förderprogramme auf Gelder aus dem EU-Strukturfonds zugreifen. Nicht nur der Verkehr ist für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Auch andere Quellen sind relevant - beispielsweise die Holzheizungen und Kamine in privaten Haushalten und im Kleingewerbe. So genannte Kleinfeuerungsanlagen sind nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes. Um hier Emissionsminderungen zu erreichen, muss es anspruchsvolle Grenzwerte für diese Heizungen geben. Die geplante Novellierung der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” sieht dies vor. Wichtig ist, dass auch Altanlagen ihre Emissionen senken müssen. Nach einer angemessenen Übergangsfrist sollte auch für sie ein anspruchsvoller Staubgrenzwert gelten. Um diesen einzuhalten, haben die Betreiber zwei Möglichkeiten: Sie können die Anlage mit einem Filter zur Feinstaubminderung nachrüsten oder die alte Anlage durch eine neue ersetzen. Für eine Reihe von Anlagen plant das Bundesumweltministerium ( BMU ) Ausnahmen - beispielsweise für Anlagen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind, sowie für solche Anlagen, die vorrangig zum Kochen dienen. Die hohe Feinstaubbelastung in den Städten entsteht nicht nur aus den Emissionen vor Ort. Ein bedeutender Anteil des Feinstaubes, der sich in der Atmosphäre auch aus den Vorläufersubstanzen Schwefel- und Stickstoffoxiden bildet, kommt von weit her in unsere Ballungsräume. Hier sind europäische Lösungen gefragt: Eine deutliche Minderung der Emissionen aus großen Industrieanlagen - wie etwa Kraftwerken - ist erforderlich. Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vorschriften für diese Industrieanlagen. Dabei sind es vor allem Anlagen in Osteuropa, die einen großen Sanierungsbedarf haben. Deutschland setzt sich für anspruchsvolle Grenzwerte für Staub selbst und für die Vorläufersubstanzen ein und wird profitieren: Mittelfristig könnte die Belastung, die aus dem Ausland nach Deutschland kommt, deutlich abnehmen.
Auch bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sind Gesundheit und Umwelt noch gefährdet Wie hat sich die Luftqualität in Deutschland verbessert? Welche Schadstoffe haben in der Luft ab- oder zugenommen? Sind die Grenzwerte für Luftschadstoffe ausreichend? Darüber beraten am 16. und 17. September 150 Fachleute in Dessau auf einer Tagung im Rahmen des europäischen Jahres der Luft. Im Mittelpunkt steht die Luftqualität in Städten und dicht besiedelten Regionen. Gemessen an geltenden Luftqualitätswerten gibt es in Ballungsräumen zu viele gesundheitsgefährdende Stoffe in der Luft, insbesondere Stickstoffoxide und Feinstaub. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „In vielen deutschen Städten werden die wichtigen Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt aber zum Schutz der Gesundheit sogar noch strengere Werte für einige Luftschadstoffe, z.B. für Feinstaub und Ozon. Da immer mehr Menschen in Städten leben, besteht hier großer Handlungsbedarf.“ Aktuell konzentrieren sich die Bemühungen aber auf die Einhaltung der geltenden Grenzwerte an besonders belasteten Standorten. Ein Umweltproblem stellen auch die Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft dar, die die Biodiversität von Ökosystemen gefährden. Insgesamt gesehen hat sich die Luftqualität in den letzten Jahrzehnten aber erheblich verbessert, vor allem durch Anstrengungen des produzierenden Gewerbes, der Kraftwerke und der Fahrzeugindustrie. Gemessen an den in der EU geltenden Grenzwerten sind in Deutschland insbesondere die Konzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub noch immer zu hoch und das, obwohl die Freisetzung dieser Schadstoffe oder ihrer Vorläufersubstanzen in die Luft in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind. Die höchsten Belastungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub treten in der Nähe ihres Entstehungsortes, in Ballungsräumen und an stark verkehrsbelasteten Orten auf. Die wichtigste Quelle für Stickstoffoxide ist der Straßenverkehr. Feinstaub entsteht vor allem durch Verbrennungsprozesse. Dabei würde die menschliche Gesundheit auch noch bei Einhaltung der Grenzwerte deutlich belastet. Die Empfehlungen der WHO sehen besonders für Feinstaub deutlich geringere Werte vor. Das hat einen guten Grund: aktuelle Studien zeigen beispielsweise ein um 20 Prozent erhöhtes Risiko für Lungenkrebs, wenn die Feinstaubkonzentration um 10 µg/m3 steigt. Und selbst in der relativ sauberen Luft in Kanada ist ein höheres Niveau an Feinstaubkonzentrationen mit einer höheren Sterblichkeit verbunden. Das Ziel der Luftreinhaltung darf sich daher nicht auf die Einhaltung von Grenzwerten beschränken. Maßnahmen für eine bessere Luft müssen auch dazu beitragen, die Hintergrundkonzentrationen in Städten und im ländlichen Raum zu senken. Zudem sind zwei Drittel der Fläche der deutschen Ökosysteme Einträgen von Stickstoffverbindungen aus der Luft ausgesetzt, die deren Belastungsgrenzen überschreiten. Jochen Flasbarth: „Um einen effektiven Schutz der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme zu gewährleisten, sind weitere Anstrengungen nicht nur beim Verkehr oder bei Industrieanlagen nötig. Auch bei anderen Emittenten wie Kleinfeuerungsanlagen in Privathaushalten, die zunehmend mit Holz befeuert werden, und die Landwirtschaft, die in erheblichem Umfang Ammoniak freisetzt, müssen Emissionen gesenkt werden, um die Luftqualität weiter zu verbessern.“ Das Ziel einer „reinen Luft“ ließe sich aber nur mit einem Bündel von Maßnahmen erreichen, die gleichzeitig ergriffen werden. Dazu zählen beispielsweise eine schnellstmögliche Einführung der Euro 6/VI-Norm für Kraftfahrzeuge, die Ausschöpfung vorhandener Minderungspotentiale zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft, wie die Abluftreinigung in Stallgebäuden, und die Reduktion von Emissionen aus privaten Holzfeuerungen. Auch die Mitwirkung deutscher Fachleute bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen trägt dazu bei, anspruchsvolle Emissionsstandards festzulegen. Gleichzeitig gilt es auch den Herausforderungen zu begegnen, die der Klimawandel für die Luftreinhaltung bereithält. Die CCAC (Climate and Clean Air Coalition), in der Deutschland mitwirkt, ist eine Beispiel, bei Klimaschutz und Luftreinhaltung Synergien zu nutzen und insbesondere in Schwellenländern eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Solche Synergien entstehen, wenn beispielsweise die Freisetzung von Black Carbon reduziert wird: Das ist sowohl Gesundheitsschutz als auch Klimaschutz. Luft kennt keine Grenzen. Luftverunreinigungen können tausende von Kilometern zurücklegen, Grenzen überschreiten und sich weltweit in der Erdatmosphäre ausbreiten. Deshalb erfordert die die Überwachung und Langzeitbeobachtung von Luftschadstoffen und ihrer Wirkungen internationale Zusammenarbeit. Den deutschen Beitrag dazu liefert das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes. Sieben Messstationen in sogenannten Reinluftgebieten analysieren seit fast 50 Jahren Luft, Feinstaub und Regenwasser auf ferntransportierte, menschenverursachte Luftschadstoffe und deren Wirkungen auf Ökosysteme. Anlässlich des EU-Jahres der Luft stellt das Umweltbundesamt daher sein Luftmessnetz, dessen Aufgaben und ausgewählte Ergebnisse in einem Kurzfilm und einer neuen Broschüre dar.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 267 |
Land | 56 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 223 |
Text | 51 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 40 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 88 |
offen | 227 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 317 |
Englisch | 38 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 5 |
Dokument | 31 |
Keine | 161 |
Unbekannt | 4 |
Webseite | 142 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 289 |
Lebewesen & Lebensräume | 290 |
Luft | 279 |
Mensch & Umwelt | 319 |
Wasser | 264 |
Weitere | 309 |