Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Das Berliner Entsiegelungsprogramm Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt gemeinsam mit der gruppe F Freiraum für alle GmbH ein gesamtstädtisches Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2025) Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2005) überarbeitet und aktualisiert. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Aktualisierung der Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin ( Berliner Liste 2025 ) Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Rösa liegt im Bereich der Landesgrenze zu Sachsen im Landkreis Wittenberg, Stadt Bitterfeld. Das Projekt Flutpolder Rösa ist in der Hochwasserschutzkonzeption für die Mulde als steuerbarer Polder oberhalb des Muldestausees aufgeführt und ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Mit dem Flutpolder im rechten Vorland der Mulde verfolgt das Land Sachsen-Anhalt das Ziel, die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Unterlauf der Mulde zu erhöhen. Auf Grund der sehr hohen Schadens- und Gefährdungspotentiale soll bei Hochwasserereignissen, die ein HQ100 überschreiten, eine Kappung der Hochwasserscheitel erfolgen, um den Wasserspiegels der Mulde abzusenken. Der neue Polder hat eine Fläche von 520 ha. Der Polderdeich folgt im Wesentlichen der Trasse der vorhandenen Deiche und wird für ein HQ 200 bemessen. Die Länge des Deiches beträgt 6,1 km, seine mittlere Höhe 5,5 Meter. Im Hinterland wird der Polder durch natürlich ansteigendes Gelände begrenzt. Die Ortslagen Rösa und Brösa befinden sich im Randbereich der Aue und werden durch ortsnahe Hochwasserschutzanlagen bis zum Bemessungshochwasser geschützt. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden rechten Muldedeiches mit einer statisch wirksamen Dichtung sowie die Errichtung neuer Polderdeiche an den Ortslagen Rösa und Brösa sowie den Bau von steuerbaren Ein- und Auslaufbauwerken Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Mulde zu entlasten und damit den Hochwasserscheitel zu senken. Aufgrund der Lage zum gegenüberliegenden Polder Löbnitz im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Mulde Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von ca. 520 Hektar Sachstandsbericht 2024: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht 2023: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht 2022: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht November 2022: Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung zur Änderung der Planung am Flutpolder Rösa Sachstandsbericht Juni 2021: Abschluss der Bauausführung Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa
KlimaContest Kommunal 2025 Wettbewerbsaufruf - 01.04.2025 - 30.09.2025 Bild: britaseifert / Adobe Stock Ein Wettbewerbsaufruf des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) mit Unterstützung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA). ZielstellungDer Wettbewerb für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Kommunen und im kommunalen Umfeld in Sachsen-Anhalt verfolgt das Ziel, die Entwick- lung beispielhafter Projekte anzuregen und die Umsetzung zu unterstützen. Diese Projekte leisten direkt einen Beitrag zur Minderung klimarelevanter Treib- hausgase und entfalten auch eine beispielgebende Wirkung. AufgabenstellungEs sollen Ideen und Vorschläge für investive Projekte in der Kommune bzw. im kommunalen Umfeld entwickelt werden, die eine nachweisbare Treibhausgas- minderung bewirken und somit einen beispielhaften Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzzielstellungen des Landes Sachsen-Anhalt leisten. Handlungsfelder, denen die Projektideen zugeordnet sein können: 1. Energie- und Ressourceneffizienz 2. Mobilität 3. Kommunale Infrastruktur 4. Nutzung Erneuerbarer Energien 5. Innovative Projekte zur Wärmeversorgung Die Projekte dürfen nicht nur unter den ganz spezifischen Bedingungen der ein- reichenden Kommune umsetzbar sein, sondern müssen zur Nachahmung geeig- net sein. Wünschenswert ist auch die Einbindung verschiedener Akteure. Die einzureichende Projektskizze muss mindestens folgende Angaben enthalten: • • • • Beschreibung der Ausgangslage Beschreibung der geplanten Maßnahmen und des angestrebten Ziels einzubeziehende Akteure / Zielgruppen Benennung (falls möglich, Berechnung) der angestrebten Treibhausgas- minderung einschl. Beschreibung, • wie nach Umsetzung der Maßnahme der Nachweis erfolgen wird • Kostenschätzung 1 KlimaContest Kommunal 2025 Wettbewerbsaufruf - 01.04.2025 - 30.09.2025 Teilnahmeberechtigung Bild: britaseifert / Adobe Stock Teilnahmeberechtigt sind Kommunen aus dem ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt. (Der ländliche Raum umfasst gemäß Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt das gesamte Bundesland mit Ausnahme der beiden städtischen Verdichtungsräume Halle und Magdeburg). Kommunale Unternehmen, -Zweckgemeinschaften, gemeinnützige Organisationen sowie sonstige juristische und natürliche Personen können als Projektträger am KlimaContest teilnehmen, sofern die Projektskizze des Wettbewerbsbeitrags über die zugehörige Kommune eingereicht wird. Wertungkriterien Die Bewertung soll nach den folgenden Kriterien erfolgen: 1. Wirksamkeit/Effektivität Eine Maßnahme ist besonders dann effektiv/wirksam, wenn eine möglichst hohe Klimaschutzwirkung/THG-Reduzierung mit dem Einsatz möglichst geringer finanzieller/materieller/personeller Ressourcen, innerhalb eines kurzen Zeitraums, realisiert werden kann. 2. Kreativität/Innovation Eine Maßnahme ist besonders kreativ/innovativ, wenn bereits existierende Komponenten in einem neuen Ansatz zusammenwirken oder noch nicht dem gängigen Stand der Technik entsprechen. 3. Akteurseinbindung/Bürgerbeteiligung Eine Maßnahme mit besonders guter Akteurseinbindung/Bürger- beteiligung zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl bei der Projekt- umsetzung eine Vielzahl lokaler Akteure mitwirken und einer möglichst umfangreichen Zielgruppe davon profitieren/daran partizipieren. 4. Übertragbarkeit Eine Maßnahme ist besonders übertragbar, wenn diese eine Vorbild- wirkung erfüllt oder anderen Kommunen die Möglichkeit zur Teilhabe/ Nachahmung bietet. 5. Lokale Wertschöpfung Eine Maßnahme mit besonders guter lokalen Wertschöpfung zeichnet sich dadurch aus, dass die Realisierung mit lokalen Projektträgern/ Betrieben realisiert wird, die Standortattraktivität erhöht oder lokale Beschäftigung schafft. 6. Soziale Wirkung Eine Maßnahme mit besonders guter sozialer Wirkung zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorteile dieser sozialen Einrichtungen oder sozial benachteiligten Gruppen zugutekommt. 2 KlimaContest Kommunal 2025 Wettbewerbsaufruf - 01.04.2025 - 30.09.2025 Bild: britaseifert / Adobe Stock Finanzschwache Kommunen erhalten Bonuspunkte (zum Nachweis der Haus- haltslage legen Kommunen eine Bestätigung der zuständigen Kommunalauf- sicht vor). Die Jurymitglieder vergeben unabhängig voneinander 1-10 Punkte je Kriterium sowie fünf Bonuspunkte für Projektskizzen aus finanzschwachen Kommunen. Auswahl der PreisträgerDie Bewertung der eingereichten Projektskizzen erfolgt durch eine Jury. Für die Jury ist jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin aus verschiedenen Institutionen Organisationen des Landes vorgesehen. PrämierungEs werden drei Preisträger für kommunale Wettbewerbsbeiträge ausgezeichnet. Preisgelder für kommunale Projekte 1. Preis 30.000 € 2. Preis 20.000 € 3. Preis 10.000 € Die Preisgelder sind zweckgebunden für die Realisierung der prämierten Projekte einzusetzen. Teilnahme Senden Sie Ihre Projektskizze mit allen erforderlichen Informationen an die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) per Post: Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg oder per E-Mail: lena@lena-lsa.de Einsendeschluss:30.09.2025 3
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen Die Antworten zum ersten Teil der Fragen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste WD 8 - 3000 - 077/18, der als Anlage 1 beigefügt wird. Zum Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Die deutsche Fassung des Pariser Klimaschutzübereinkommens in der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages ist unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundes- tag.de/dip21/btd/18/096/1809650.pdf. Zu den von der EU und Deutschland eingegangenen Minderungsverpflichtungen Europa hat im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens eine Minderung seiner Treib- hausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 von 40% zugesagt. (Siehe dazu S. 7 Anlage 1). Die komplette Textfassung der eingereichten NDC-Meldung (Nationally Determined Contribution = Minderungszusage, Klimaschutzbeitrag) der EU einschließlich ihrer 28 Mitgliedstaaten ist abruf- bar unter: http://www4.unfccc.int/ndcregistry/PublishedDocuments/Germany%20First/LV-03- 06-EU%20INDC.pdf abrufbar. (Siehe dazu auch die Anmerkung in Fußnote 9 der Anlage 1.) Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem ,,Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030" entspricht numerisch der europäischen Minderungszusage für das Pariser Übereinkommen. (S. dazu S. 11 der Anlage 1). Die Erreichung dieses Zieles soll zu 43% über die vom Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren und 30% über die nicht darunter fallenden Be- reiche erreicht werden. Für Deutschland gelten dabei nationale zu erreichende Klimaziele für die Sektoren, die nicht unter den ETS fallen. Für 2030 ist dabei eine Minderung um 38% gegenüber 2005 zu erreichen. (Siehe dazu auch Seite 8 der Anlage 1.) Zu Klimazielen weiterer Staaten Die eingereichten (I)NDCs der Volksrepublik China, der Vereinigten Staaten, Russlands, Japans, Irans, Saudi-Arabiens, Südkoreas, Kanadas, Indonesiens, Brasiliens finden unter nachfolgenden Links abrufbar: WD 8 - 3000 - 078/18 (01.08.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/China/1/Chi- na's%20INDC%20-%20on%2030%20June%202015.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Docu- ments/United%20States%20of%20America/1/U.S.%20Cover%20Note%20INDC%20and%20Ac- companying%20Information.pdf; http://www4.unfccc.int/submissions/indc/Submission%20Pages/submissions.aspx; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Ja- pan/1/20150717_Japan's%20INDC.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Docu- ments/Iran/1/INDC%20Iran%20Final%20Text.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Saudi%20Arabia/1/KSA- INDCs%20English.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Canada/1/INDC%20- %20Canada%20-%20English.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Pub lished%20Documents/Indonesia/1/INDC_RE- PUBLIC%20OF%20INDONESIA.pdf; (Link zur Zeit nicht aktiv) http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Brazil/1/BRA- ZIL%20iNDC%20english%20FINAL.pdf Siehe zur NDC-Meldung Frankreichs und Großbritanniens den Bericht der EU: http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Latvia/1/LV-03-06- EU%20INDC.pdf (=SUBMISSION BY LATVIA AND THE EUROPEAN COMMISSION ON BE- HALF OF THE EUROPEAN UNION AND ITS MEMBER STATES, Riga, 6. March 2015). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den NDCs um eingegangene Selbstverpflichtungen handelt, die auch entsprechend unterschiedlich aufgebaut und daher nur schwer vergleichbar sind. Zum Beispiel sind die gesetzten Bezugsjahre zur Emissionsminderung unterschiedlich und nicht alle Staaten formulieren absolute Minderungsziele. Zusatzinformationen zu den konkreten Inhalten der NDC-Mitteilungen der einzelnen Länder (und daraus bereits abgeleiteter Klimaschutzpolitiken) bieten darüber hinaus folgende Sach- stände der Wissenschaftlichen Dienste zu ausgewählten Ländern: WD 8 - 3000 - 073/16: Maßnahmen Frankreichs und der USA zur Umsetzung des Pariser Klima- übereinkommens (Klimaziele 2020 bis 2030/ bzw. bis 2050) – Anlage 2 WD 8 -3000 - 070/16: Klimapolitische Maßnahmen ausgewählter Länder im Zuge der Umsetzung des Paris Abkommens (Klimapolitik-Ziel 2030). Japan, Südafrika, Marokko, Mexiko, China, In- dien. - Anlage 3 Der Sachstand WD 2 - 3000 - 055/17 verweist daneben auf die rechtlichen Aspekte, die jetzt bei einem Austritt der USA aus dem Klimaschutzabkommen zu beachten sind. - Anlage 4 Zur Statistik der 40 größten Kohlenstoffdioxidemittenten, Gesamtemissionen nach Staaten Eine Übersicht zu den CO2-Gesamtemissionen nach Ländern bietet die Internationale Energie- agentur (IEA), die eine autonome Einheit der OECD darstellt: Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen https://www.iea.org/statistics/?country=WORLD&year=2015&category=Key%20indicators&indi- cator=TotCO2&mode=map&categoryBrowse=false Das Statistische Bundesamt verweist zudem auf eine Übersicht der CO2-Gesamtemissionen aller Staaten im Zeitverlauf, die vom Joint Research Center (JRC-EDGAR, Europäische Kommission) stammt. Diese ist als Anlage 5 angefügt. Zur Statistik aller weltweit in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen großen Kohle- kraftwerke Eine Übersicht der weltweit in Betrieb befindlichen und geplanten Kohlekraftwerke bietet Car- 1 bonBrief : https://www.carbonbrief.org/mapped-worlds-coal-power-plants Zur Statistik aller weltweit in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen Kernreaktoren, Reaktoren nicht Kraftwerksstandorte Eine Tabelle "Nuclear power reactors in operation and under construction in the world (as of 31. December 2016)" findet sich in dem Jahresbericht der Internationalen Atomenergie-Organisation, die mit den Vereinten Nationen über ein Abkommen verbunden sind, auf S. 136: https://www.iaea.org/sites/default/files/publications/reports/2016/gc61-3.pdf Zu Studien zu Kostenschätzungen zur Einhaltung der in Paris eingegangenen Verpflich- tungen Die Bundesregierung hat 2017 im Rahmen ihrer deutschen G20-Präsidentschaft die beiden inter- 2 nationalen Energieagenturen IEA und IRENA beauftragt, mit dem Pariser Klimaziel vereinbare Szenarien zu einer künftigen Transformation des globalen Energiesystems, das weiterhin sicher und bezahlbar sein soll, zu entwickeln und dafür notwendige volkswirtschaftliche Investitions- bedarfe abzuschätzen. Laut IEA wären dafür zwar im Bereich der Energieversorgung bis 2050 mit jährlich ca. 1,6 Billio- nen US$ keine zusätzlichen, aber fundamental umgeleitete Investitionen notwendig. Ein Drittel statt der Hälfte sollte in fossile Brennstoffe, mehr als ein Drittel in Erneuerbare Energien und das letzte knappe Drittel in Atomenergie, CCS und Übertragungs- und Verteilungstechnologien inves- tiert werden. Für die Endverbrauchsbereiche müsste hingegen der Kapitaleinsatz bis 2050 massiv und schnell ansteigen (vor allem im Transport- und Gebäudebereich). Gegenüber den bisher an- gekündigten weltweiten nationalen Klimaschutzbeiträgen (-I-NDCs) würden die zusätzlich benö- tigten Nettoinvestitionen ca. 0,3% des BIP in 2050 entsprechen. Notwendig sei dafür ein ehrgei- ziges Set aus Politikmaßnahmen wie vor allem der Abschaffung aller Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2025, der Einführung von CO2-Preisen und ihre Steigerung auf 190 US$ in 2050 1 Empfohlen von der UK Royal Statistical Society. 2 Bei der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) handelt es sich um eine Regierungsorga- nisation mit mehr als 170 Mitgliedstaaten. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Basierend auf mehreren Studien in den letzten zwei Jahrzehnten ist weitestgehend gesichert, dass Pestizide Wirbellosen-Gemeinschaften in Bächen beeinflussen, was sich in einer Zunahme der relativen Häufigkeit von toleranten Taxa äußert. Unser Verständnis der Reaktion und der Langzeitfolgen toxischer Effekte ist jedoch noch unzureichend in Bezug auf die räumliche Dynamik und Anpassungsprozesse. Modellierungsstudien zeigten, dass sich genetische Anpassungen an Pestizide, die zu einer erhöhten Toleranz führen, auch Organismen in unbelasteten Standorten beeinflussen können. Empirische Studien über das Potenzial von Pestizideffekten flussabwärts sich auf Organismen in unbelasteten Bachabschnitten fortzupflanzen sind jedoch selten. In diesem Projekt untersuchen wir für verschiedene Wirbellose, ob sich Pestizideffekte auf Organismen in Refugien ausbreiten können. Das Projekt profitiert von einem landesweiten Monitoringprogramm zu Pestiziden (Umsetzung des nationalen Monitorings kleiner Gewässer für Pestizide), das qualitativ hochwertige Pestiziddaten, hochauflösende physikochemische Daten sowie Gemeinschaftsdaten zu Wirbellosen und Kieselalgen ohne zusätzliche Kosten liefert. Wir werden drei wirbellose Arten, darunter einen Gammarid, eine Köcherfliege und eine Eintagsfliege, in landwirtschaftlichen Stellen mit hoher Pestizidtoxizität und in zwei Abständen innerhalb von Refugien (Rand von Refugien und weiter stromaufwärts) untersuchen. Mit Hilfe von Schnelltests werden wir die Toleranz der Wirbellosen bestimmen, um mögliche Anpassungen beurteilen zu können. Darüber hinaus werden wir die genetische Vielfalt und Energiereserven in Gammariden messen. Wir stellen die Hypothese auf, dass die Anpassung die genetische Vielfalt reduziert und dass diese Reduktion sich auf unbelastete Standorte am Rand des Refugiums ausbreitet. Darüber hinaus gehen wir nach dem Konzept der Ressourcenallokation davon aus, dass eine höhere Toleranz mit einer höheren Allokation von Energie in Abwehrmechanismen verbunden ist, was zu geringeren Energiereserven im Vergleich zu weniger toleranten Organismen führt. Insgesamt wird dieses Forschungsprojekt wesentlich zum Verständnis der Mechanismen beitragen, die der höheren Toleranz in belasteten Standorten, wie in einer früheren Studie beobachtet (Shahid et al. 2018), zugrunde liegen. Außerdem wird es unsere Abschätzung der Kosten der Verschmutzung für Organismen und Populationen in unbelasteten Standorten voranbringen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 363 |
| Land | 89 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 239 |
| Text | 133 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 83 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 129 |
| offen | 254 |
| unbekannt | 74 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 434 |
| Englisch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 72 |
| Datei | 75 |
| Dokument | 166 |
| Keine | 174 |
| Unbekannt | 8 |
| Webseite | 127 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 336 |
| Lebewesen und Lebensräume | 320 |
| Luft | 240 |
| Mensch und Umwelt | 457 |
| Wasser | 275 |
| Weitere | 416 |