In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden die zu den Kulturbauten gehörenden Außenanlagen von der Gruppe Freiraumgestaltung und Landschaftsbau begleitet. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit unter gestalterischen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten statt. Ziel ist es, thematisch passende, qualitativ hochwertige Maßnahmen zu realisieren, um für die Museumsbesucher eine hohe Aufenthaltsqualität zu schaffen. Bei Bauprojekten mit einem hohen Anteil von für den Hochschulbetrieb zu qualifizierender Grünflächen, wird der Bauprozess von der Vorentwurfsplanung bis zur Ausführung von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt begleitet. Hierbei werden Zielstellungen zum Thema Biodiversität, Artenschutz und nachhaltiger Beschaffung in den Bauprojekte berücksichtigt.
Aufgabe ist die Bearbeitung aller Belange der Grün- und Freianlagenplanung in Kombination mit der Planung von Hochbauten. Dazu gehören die Begleitung von Schulbauten, Kultur- und Wissenschaftsbauten sowie sozialer und sicherheitstechnischer Infrastruktur. Auch Themen des Artenschutzes und Belange zur Förderung der Artenvielfalt und Biodiversität sowie eines nachhaltigen Regenwassermanagements werden in frühen Planungsphasen in die Projekte hineingetragen und bearbeitet. Zum Aufgabenbereich gehört hier auch die Koordination von relevanten Schnittstellen. Bild: Thomas Mayer Schulen Zur Behebung des Schulplatzmangels wurde die Berliner Schulbauoffensive (BSO) ins Leben gerufen. Weitere Informationen Bild: TiII Rehwaldt - Rehwaldt Landschaftsarchitekten Wissenschaft und Kultur In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden die zu den Kulturbauten gehörenden Außenanlagen begleitet. Weitere Informationen Bild: Bastmann Zavracky Architekten Sicherheitsarchitektur Bauprojekte zur Daseinsvorsorge wie Feuerwachen und Polizeileitstellen bedürfen eines den Nutzungs- und Sicherheitsansprüchen gerecht werdenden Freiraums. Anforderungen an Technik und Logistik sind dabei ebenso zu inkludieren wie die Vorgaben zu Naturschutz und Nachhaltigem Bauen. Weitere Informationen Bild: SenUVK Soziale Infrastruktur In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde ein Typenentwurf zur Unterbringung von Geflüchteten entwickelt. Weitere Informationen
Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V (BWK) (2009): BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 . Hannappel, S., Hörmann, U. & Limberg, A. (2007): Zeitnahe Erstellung digital verfügbarer Grundwassergleichenkarten im Rahmen des landesweiten Grundwassermanagements in Berlin. Hydrogeologie und Wasserbewirtschaftung, 51. Jahrg., 5, S. 215-222 . Hörmann, U., & Verleger, H. (2016): Eine Karte des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands für das Panketal in Berlin. Brandenburg. Geowiss. Beitr. 23, 1/2, S. 3-9, Cottbus. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/hgw-artikel_panketal.pdf Hörmann, U. & Verleger, H. (2020): Erweiterung der Karte des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes (zeHGW) für Berlin im Be-reich der Teltow-Hochfläche und der Nauener Platte. – Brandenburg. Geowiss. Beitr. 27, S. 61-73. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/erweiterungkartegrundwasserstand.pdf Limberg, A. & J. Thierbach (2002): Hydrostratigraphie von Berlin – Korrelation mit dem Norddeutschen Gliederungsschema. Brandenburg. Geowiss. Beitr. 9, 1/2, S. 65-68, Kleinmachnow. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/hydrostratigrafie2002.pdf Limberg, A., Hörmann, U., & Verleger, H. (2010): Modellentwicklung zur Berechnung des höchsten Grundwasserstandes in Berlin. Brandenburg. Geowiss. Beitr. 17, 1/2, S. 23-37, Cottbus. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/hgw-artikel.pdf SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin): Geologie . Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/geologie/ SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin): Hochwasser. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/hochwasser/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (2007): Geologische Skizze 2007, Karte 1.17. Internet: /umweltatlas/boden/geologische-skizze/2007/karten/artikel.964029.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (2017): Grundwasserneubildung 2017, Karte 2.17. Internet: /umweltatlas/wasser/grundwasserneubildung/2017/karten/artikel.992887.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (2013): Geologische Schnitte. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showAreaSelection&mapId=wmsk_01_18_GeolSchnitte@senstadt&areaSelection=map SenStadtBauWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin): Flurabstand des Grundwassers, Karte 2.07, verschiedene Jahre. Internet: /umweltatlas/wasser/flurabstand/ SenStadtBauWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin): Grundwassergleichenkarte, Karte 2.12, verschiedene Jahre. Internet: /umweltatlas/wasser/grundwasserhoehen/
In Normen und Regeln ist für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft festgeschrieben, wie einzelne Dinge funktionieren sollen und beschaffen sein müssen. Dadurch soll Sicherheit sowie Kompatibilität gewährleistet werden. Die Klimawandelanpassung sollte dringend in solche Vorgaben Eingang finden. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Standards in Deutschland Etwa 34.000 DIN und mehr als 20.000 ISO Normen sowie technische Regeln von Institutionen und Verbänden setzen in Deutschland Standards für Technik, Bauten, Produkte und Arbeitsprozesse. Wenn es nötig ist, beispielsweise im Zuge technischer Entwicklungen, werden diese Richtlinien überarbeitet oder sogar neu erstellt. Mit dem voranschreitenden Klimawandel müsste auch die Anpassung an seine Folgen, die fast alle Bereiche der Gesellschaft und der Infrastruktur betreffen, Eingang in Normen und Standards finden . Ebenso müsste deren Anwendung forciert werden, da Normen per se nicht verbindlich, sondern in ihrer Anwendung freiwillig sind, es sei denn sie finden Erwähnung in einem Gesetz. Die Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) hat deshalb untersucht, inwieweit die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken bereits berücksichtigt werden. Das Resultat zeigt: Nur in 11 der 34.000 DIN-Normen findet das Thema bisher direkte Erwähnung und dann auch eher unverbindlich. Rechtsverbindlich ist laut der Studie keine dieser Normen. Das Problem ist zwar erkannt, wird aber noch selten in konkrete Umsetzung übertragen. Dabei wäre dies enorm wichtig, um in vielen Bereichen Sicherheit zu gewährleisten und langfristige Resilienz zu erreichen. Ein Büro- oder Wohnkomplex, der heute gebaut wird, sollte beispielsweise in verschiedenen Aspekten von den Materialien bis zur Begrünung darauf ausgerichtet sein, dass Mensch und Gebäude künftig häufiger auftretende Wetterextreme wie etwa Hitze oder Starkregen schadlos überstehen. Im Ergebnis sieht die Studie deshalb unter anderem die Notwendigkeit, Klimafolgen und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stärker in den jeweiligen Arbeitsbereichen als Stand der Technik zu etablieren. Zudem sollten Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter gemacht werden. Die Autoren der Studie sehen es außerdem als wichtig an, dass normende Organisationen dem Thema Klimaanpassung mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an die Gremien die Sensibilitäten geschärft wird und eine Berücksichtigung begünstigt werden muss. Richtlinien werden teilweise erst alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet Die Gremien, in denen die Regeln und Normen festgelegt werden, bestehen aus Fachleuten aus den dementsprechenden Bereichen, in der Regel aus der Wirtschaft. Die Arbeit an den Vorgaben leisten sie nicht häufig. „Nehmen wir die Planung für Versickerungsanlagen. Das Arbeitsblatt wurde 2006 veröffentlicht, dem voraus gehen ungefähr noch einmal fünf Jahre Prozess in der Arbeitsgruppe. Festgeschrieben wurde, was die Mehrheit der Ingenieure damals sowieso schon gemacht hat, was bedeutet: Auch das war schon 10 bis 15 Jahre Usus. Das heißt: Das Wissen, was heute in dem Arbeitsblatt steht, ist 30 Jahre alt“, erklärt Prof. Dr. Heiko Sieker, der die Studie mit durchgeführt hat und als Ingenieur u.a. auf alles, was mit Regenwasser zusammenhängt, spezialisiert ist. Parallel zu diesen Zeitverläufen konnte durch „Adaptation Standard“ auch festgestellt werden, dass gerade Normen, die die Klimaanpassung und den Klimawandel aufgreifen müssten, um Folgekosten zu vermeiden, dies noch nicht tun. Dr. Wiebke Meister, Seniorprojektmanagerin beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für den Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) und die Koordinierungsstelle Umweltschutz (DIN-KU), engagiert sich seit langem für die Einbindung der Klimafolgen in Normen und stößt dabei an Grenzen: „Wir arbeiten strategisch für die Wirtschaft und versuchen, relevante und aktuelle Themen in den Normungsgremien zu verankern. Bezüglich der Folgen des Klimawandels reden wir über einen Zustand, den wir noch nicht in allen Ausmaßen kennen. Es entspricht aber nicht dem Prinzip der Normung, sich auf ungesicherte Daten zu beziehen. Wie schaffe ich da Rechtssicherheit? Da muss die Normung neue Ansätze finden, die sowohl Rechtssicherheit auf der einen als auch Projektionen auf der anderen Seite erlauben. Das verursacht bei den Betroffenen verständlicherweise Zögern und Kopfschmerzen.“ Darum würde sie sich mehr Rückmeldung aus und Austausch mit den Gremien wünschen, um sie bei ihren Bedarfen zu unterstützen und Hürden gemeinsam zu überwinden. Dass etwas getan werden muss, sei den meisten bewusst, allein das anzugehen falle jedoch schwer. „Adaptation Standard“ zeigt ähnliche Probleme in anderen europäischen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden, in denen auch nur von einem sehr geringen Integrationsgrad von Klimafolgen und Klimaanpassung in Normen gesprochen werden kann. Um das Thema stärker in die Normungsprozesse zu integrieren, sieht die Studie politischen Willen und politisches Engagement als einen ausschlaggebenden Faktor. Nur so ließen sich Gesetzgebungen und Handlungsrahmen schaffen, die die Dringlichkeit der Klimaanpassung verdeutlichen und Grundlage von Maßnahmen seien können. Darüber hinaus regt „Adaptation Standard“ dazu an, die Integration der Klimaanpassung in Normen mit einer von allen Akteuren getragenen Gesamtstrategie zu verknüpfen. Dies sei vor allem für eine effektive Umsetzung wichtig und könnte auch dazu beitragen die Akzeptanz als auch das Bewusstsein bei den involvierten Akteuren zu stärken. Erste Ansätze bei ISO und DWA Dr. Wiebke Meister hat die Entstehung der ISO-Norm 14091 „Anpassung an den Klimawandel – Vulnerabilität , Auswirkungen und Risikobewertung“ eine der ersten Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) im Zusammenhang mit dem Klimawandel begleitet. Dieser Norm ging die ISO-Norm 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ voran, die neben Städten und Gemeinden besonders Unternehmen Handlungsempfehlungen nahelegt. Das Problem: Es werden keine Daten darüber erhoben, wer sie inwieweit anwendet. Dadurch ließen sich jedoch künftige Normen und Regeln differenzierter und zielgerichteter ausgestalten. „Das ist prinzipiell schwierig hinsichtlich von Normen: Es wird nicht systematisch erfasst, wer sie benutzt und welche Erfahrungen er damit macht. Auch zur ISO 14090 und ISO 14091 gibt es bisher kaum Rückmeldungen aus der Wirtschaft, doch das wäre wichtig, um so anwendungsfreundlich wie möglich zu agieren und zu lernen wo Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Meister. Ein zweites Beispiel für die Verankerung der Klimaanpassung in wichtigen Vorgaben, ist die „Klimakennung DWA-Regelwerk“, die die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA) als zentrale Maßnahme ihrer Klimastrategie in diesem Jahr veröffentlicht hat. Mit der „Klimakennung“ geht die DWA einen entscheidenden Schritt, ihr eigenes Regelwerk klimagerechter zu gestalten. Das DWA-Regelwerk stellt einheitliche technische Regeln für die Bereiche Wasserwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz, Abwasser- und Abfalltechnik auf und berührt damit Bereiche, in denen Klimaanpassung ein wichtiges Thema ist. Die „Klimakennung“ richtet sich deshalb an Expertinnen und Experten in den DWA-Fachgremien, die durch sie eine Hilfestellung bei der Planung neuer Publikationen sowie bei der Überarbeitung bestehender Regeln im DWA-Regelwerk erhalten. Durch die „Klimakennung“ können Anwender des Regelwerks schnell und einfach erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und/oder Klimaschutz auseinandersetzt. Auf diese Weise will die DWA Nutzerinnen und Nutzer für die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisieren und dazu beitragen, dass technische Maßnahmen in den betreffenden Bereichen klimarobuster umgesetzt werden. Diese Regelung hat es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht gegeben. Forderung nach Initiative der Gesetzgebung In einem Punkt sind sich auch Wiebke Meister und Heiko Sieker einig: Wenn die Anpassung von Normen und technischen Regeln an den Klimawandel gelingen soll, braucht es Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Sieker liefert auch hierfür ein anschauliches Beispiel: „Wir müssen unbedingt etwas beim Thema Starkregen unternehmen, also wenn es in Städten zu viel regnet. Es gibt Geländesenken, die von Bebauung freigehalten werden müssen, weil das Wasser bei Starkregen dorthin fließt. Es besteht akuter Regelungsbedarf, dass sogenannte Starkregengefahrenkarten vorausschauend zur Pflicht werden, darin sind sich alle Experten einig.“ Andernfalls passieren Dinge wie der Bau einer Kita in einer solchen Senke, die bei Starkregen unter Wasser stehe. Durch die Normung würde im zweiten Schritt festgelegt werden, welche Daten die Starkregengefahrenkarten enthalten müssen. Städte wie Köln oder Hamburg haben sie bereits, Berlin ist dabei sie zu entwickeln – alle auf Eigeninitiative. „Teilweise formulieren Fachverbände ihre Ziele selbst, weil es seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben gibt.“, so Sieker weiter. Zusammen mit dem Projektteam hat er fünf Normen herausgearbeitet, bei denen die Berücksichtigung des Klimawandels zu empfehlen wäre. Diese sind: DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DWA A117: Bemessung von Regenrückhalteräumen DWA A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser VDI 6004 Blatt 1: Schutz der technischen Gebäudeausrüstung - Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen DIN 19700-11: Talsperren „Der Ball ist über den Scheitelpunkt hinweg“ Trotz aller Hürden bleibt Wiebke Meister zuversichtlich, gewinnt aktuell sogar an Optimismus hinzu, dass bezüglich der Anpassung an den Klimawandel auch in ihrem Bereich mehr in Bewegung kommt. Nicht zuletzt, weil das Thema parteiübergreifend hoch auf die politische Agenda gerutscht ist. „Der Ball ist über dem Scheitelpunkt hinweg, da kommt jetzt etwas ins Rollen. Es wird sicher ruckelig, wir werden Ansätze suchen und wieder verwerfen. Aber ‚Anpassung‘ ist politisch nach oben gerutscht, es ist einfach klar: Wir müssen anpassen“, stellt Wiebke Meister fest. Das sieht Ingenieur Sieker nicht anders. Seiner Ansicht nach liegt die Priorität darauf, dass es weniger wichtig sei, neue Regelwerke zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Sondern viel mehr die bestehenden, die die Klimaanpassung bremsen, abzuschaffen oder anzupassen. „Das ist entscheidend. Wir wissen ja, dass der Klimawandel passiert, das muss mir keiner in die Norm reinschreiben.“ Link zur Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf Autor: Sven Scheffler, dpa Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 75 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Vorhabenziel Das Forschungsprojekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: die energetische Querschnittsanalyse von deutschen Theaterspielstätten und das Intensivmonitoring des denkmalgeschützten, aktuell in Sanierung befindlichen Opern- und Schauspielhauses Köln nach seiner Wiedereröffnung 2015. Ziel ist die Analyse 10- 15 charakteristischer Gebäude der Gebäudetypologie für ein Benchmarking der durch ihre Frequentierung stark öffentlich wahrgenommenen Theaterspielstätten. Detaillierte vergleichende Angaben zu Energiekennwerten, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nutzerzufriedenheit wurden für den Gebäudetypus bislang nicht erhoben, diese erfasst das Forschungsprojekt u.a. mit Schwerpunkt Komfortuntersuchung im Monitoring. Arbeitsplanung Für die energetischen Querschnittsanalysen werden Berechnungen mit dem Bilanzierungswerkzeugen TEK-Tool und EnerCalc durchgeführt, Kurzzeitmessungen und Nutzerbefragungen. Für das Intensivmonitoring des Opern- und Schauspielhauses wird ein Messkonzept erarbeitet, welches in Phase 2 mit Messungen, Nutzerbefragung, Auswertungen und Optimierungen umgesetzt wird. Ein mögliches Überführen in ein Langzeitmonitoring wird vorbereitet.
Emden/ Aurich – Beim Kleiabbau im Jarssumer Polder für den modernen Deichbau sind vermutlich Überreste historischer Küstenschutzanlagen entdeckt worden. „Es handelt sich sehr wahrscheinlich um die Pfahlreihe eines Stackdeiches, die hier auf über 150 Metern Länge freigelegt worden ist“, berichtete Dr. Sonja König von der Ostfriesischen Landschaft, die den Fund am Mittwoch begutachtete. König war zusammen mit anderen Experten vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) informiert und zur Besichtigung eingeladen worden. „Die ersten Überreste haben wir beim Bodenaushub im Mai entdeckt“ sagte Peter Pauschert vom NLWKN in Aurich. „Als wir dann beim Fortgang der Arbeiten die regelmäßige Struktur der Funde erkannten, vermuteten wir schon, dass wir auf die Reste eines Kulturbaus gestoßen sind“. Auch die Wissenschaftler vom Niedersächsischen Institut für historische Küstenforschung sind eingebunden und werden sich an den künftigen Untersuchungen beteiligen. Eine endgültige Bestätigung, dass es sich um einen Stackdeich handelt sowie das genaue Alter der Anlage und ihre Bauweise, sollen nun nähere Untersuchungen ergeben. Vor scharliegenden Deichabschnitten wurde im ausgehenden Mittelalter manchmal eine bis zu zwei Meter hohe Wand aus Holzplanken errichtet, die den eigentlichen Deich schützen sollte. Diese Form des Deichbaus erwies sich jedoch in der Errichtung und Unterhaltung als sehr aufwendig, so dass unsere Vorfahren Alternativen entwickelten. Der Kleiabbau im Jarssumer Polder dient der Deichverstärkung zwischen dem Borssumer Siel und der Emder Seeschleuse. Der Fortgang der aktuellen Deichbauarbeiten wird durch den Fund nicht verzögert.
Lüneburg – Ein seltenes Jubiläum feierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebsstelle Lüneburg des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) an diesem Freitag: Ihr Kollege Heinz-Peter Schön blickt an diesem Tag auf ein halbes Jahrhundert Diensterfahrung zurück. „Nichts ist so beständig wie der Wandel – Sie haben dieses Motto verinnerlicht und sich immer wieder mit großem Engagement neuen beruflichen Herausforderungen gestellt“, lobte NLWKN-Direktor Siegfried Popp in einer kleinen Ansprache während der Feierstunde. Die Laufbahn Schöns begann 1961 mit einer Lehre als Tischler, die ihm später auf seine Dienstzeit angerechnet wurde. 1965 ging der gebürtiger Vechtaer zum Bundesgrenzschutz (BGS) und wirkte dort sieben Jahre als Polizeivollzugsbeamter. 1972 wurde er zum damaligen Wasserwirtschaftsamt Lüneburg abgeordnet und im Rahmen der BGS-Berufsförderung zum Deichvogt ausgebildet. 1975 erfolgte Schöns Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, gleichzeitig wurde er mit 28 Jahren einer der jüngsten Deichvögte im Regierungsbezirk Lüneburg. In dieser Funktion war er mit der Deich- und Gewässeraufsicht sowie der Aufsicht über die deich- und wasserbehördlichen Genehmigungsverfahren für die regionalen Verbände betraut. Mit der Verwaltungsreform 1998 entfielen etliche hoheitliche Aufgaben der Deichvögte, Schön wechselte zum Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz in Lüneburg. In der neuen Behörde absolvierte er eine Fortbildung bei der Handwerkskammer und des Bauseminars Hamburg als Fachkraft für Arbeitssicherheit und SIGE-Koordinator. Diese Aufgabe nimmt er seit 2001 für die NLWKN-Betriebsstellen Stade, Lüneburg, Verden und Hannover-Hildesheim sowie für die Biospärenreservatsverwaltung Elbtalaue wahr. Als herausragende Ereignisse seines Berufslebens wertet der 64-jährige die Sturmfluteinsätze von 1973 und 1976, sowie den Katastropheneinsatz während der Oderflut 1997, für den Schön zusammen mit anderen NLWK-Fachberatern 1998 die Verdienstmedaille des Landes Brandenburg erhielt. Diese Erfahrungen halfen ihm auch während seiner Tätigkeiten in heimischen Gefilden während der Elbhochwasserereignisse von 2002 und 2006. Neben seinen fachlichen Tätigkeiten engagiert Schön sich seit 1991 auch in den Personalvertretungen, zunächst in der Bezirksregierung Lüneburg, nach 1998 als Beamtenvertreter im örtlichen Personalrat der Betriebsstelle Lüneburg. Ferner ist er seit 1973 Mitglied im Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) und dort seit vielen Jahren im Vorstand tätig.
Hochwasser hat es immer gegeben und wir müssen jederzeit damit rechnen. Da kein absoluter Hochwasserschutz durch Mauern und Deiche möglich ist, ist umfassende Hochwasservorsorge Voraussetzung, um Schäden möglichst gering zu halten. Dazu gehört auch ein nachhaltiges Hochwasserrisikomanagement. Mit den im letzten Jahr fertig gestellten Hochwasserrisikomanagementplänen für hochwassergefährliche Gewässer, wird der gesamte Vorsorge-, Gefahrenabwehr- und Nachsorgezyklus einbezogen. Sie benennen die Risiken für die Schutzgüter innerhalb des Flussgebietes, die Ziele und die Maßnahmentypen, die zur Reduzierung der Hochwasserrisiken aufgenommen wurden. Eine Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung sind zwar erst im Jahr 2021 durchzuführen, müssen aber bereits jetzt angegangen werden. Das 8. Forum zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) widmet sich neben den Maßnahmen der HWRM-Pläne auch der Frage: Was ist bei der Erstellung der Pläne in der Rückschau gut gelaufen, was hätte besser laufen können? Vor allem aber auch: Was kann überhaupt umgesetzt werden? Wie ist die Finanzierung vorzunehmen? Gastgeber des Forums am 23. Juni 2016 ist diesmal das Land Rheinland-Pfalz. Die Veranstaltung findet in der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz statt. Das Forum zur EG-HWRM-RL versteht sich als Plattform einer breiten öffentlichen Diskussion des Umsetzungsprozesses. Auch in diesem Jahr ist es wieder gelungen, hochkarätige Referentinnen und Referenten zu gewinnen. Die Fachvorträge (Programm) konzentrierten sich in den Themenblöcken auf: HWRM-Planung Maßnahmen Finanzierung Als Mitveranstalter fungieren: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF) Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen (SMUL) Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) Fachgemeinschaft Hydrologische Wissenschaften in der DWA WasserWirtschaft (Springer-Verlag GmbH) DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Die Organisation wird auch in diesem Jahr durch die UniWasser GmbH, Kaiserslautern durchgeführt. Die Vorträge werden wie bisher in einem Tagungsband beim Shaker-Verlag (www.shaker.de) und in einem Themenheft der WasserWirtschaft veröffentlicht. Studentisches Forum Das studentische Forum findet am Vortag (22.06.2016) statt und wird ein breites Spektrum an studentischen Arbeiten vorstellen. Neben Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten können auch ausgewählte Studienprojekte präsentiert werden.
Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ ist eine Arbeitsanleitung für die Erkundung von Gefahren durch Starkregen . Verschiedene Anhänge dienen der Erläuterung der verwendeten Begriffe und Daten sowie der Unterstützung bei der Bewertung und Durchführung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge. Das kommunale Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg soll zukünftig nach der Methodik dieses Leitfadens durchgeführt werden. Dieses landesweit einheitliche und qualitätsgesicherte Vorgehen stellt die Basis für eine Förderung nach den aktuellen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg dar. Der Leitfaden ist eine Anleitung zur Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse in Bezug auf Starkregen. stellt in einheitliches Verfahren zur Erstellung kommunaler Starkregenkarten vor. ermöglicht Kommunen, die sich auf den Leitfaden stützen, eine Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg mit einem Zuschuss von 70 Prozent der Kosten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen. enthält als Anhänge u.a. die Leistungsbeschreibung für die Vergabe von Aufträgen, ein Musterpreisblatt und ein Muster für den Risiko-Steckbrief. Zielgruppe Kommunalverwaltung, Ingenieurbüros Wissenschaftlicher Hintergrund Starkregenrisikomanagement ist Teil des Hochwasserrisikomanagements nach der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Es ist nicht möglich, die Arbeitsschritte der Hochwasserrisikomanagementplanung analog zu übertragen. Um Starkregenereignissen aber dennoch Rechnung zu tragen, hat das Land Baden-Württemberg den Maßnahmenkatalog des Hochwasserrisikomanagements um zwei neue Maßnahmen erweitert: 1) Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement (veröffentlicht im Dezember 2016), mit dem insbesondere Kommunen bei der Aufstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements unterstützt sollen und 2) Erstellung eines Konzepts zum kommunalen Starkregenrisikomanagement, das in die kommunalen Maßnahmenplanungen des Hochwasserrisikomanagements aufgenommen werden kann, soweit eine Kommune ein solches Konzept nach landesweiter Methodik erstellt bzw. erstellen möchte. Der Leitfaden orientiert sich an der 2012 erschienenen Broschüre „Starkregen – Was können Kommunen tun?“ vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (ibh) und der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH (ibh / WBW 2012) sowie am Themenheft „Starkregen und urbane Sturzfluten– Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK).
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