UBA fordert regionale MaÃnahmen gegen hohe Lärmbelastungen Lärm belastet die Bevölkerung unvermindert stark. Das ist das Ergebnis einer Erhebung in großen Ballungsräumen und der Umgebung stark befahrener Verkehrswege. Ein ständig hoher Lärmpegel kann nachteilige gesundheitliche Wirkungen auf den menschlichen Organismus haben, wie Schlafstörungen oder Probleme mit dem Herzkreislaufsystem. Das wies das Umweltbundesamt (UBA) in mehreren Studien nach. Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt den Städten und Gemeinden seit 2005 vor, den Lärmpegel zu senken. Um dies zu erreichen, mussten die Gemeinden in Deutschland bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten erstellen. Sie erfassten die Lärmbelastung der Bevölkerung systematisch, etwa an viel befahrenen Eisenbahnstrecken, GroÃßflughäfen, Krankenhäusern oder Schulen. Die Gemeinden sind nun aufgerufen,Lärmaktionspläne aufzustellen, die die Lärmsituation deutlich verbessern. „Kurzfristig müssen wir die Lärmbelastungen beseitigen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Langfristig sind die Vorsorgewerte der Weltgesundheitsorganisation zu erreichen: tagsüber 55 Dezibel und nachts 45”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. „Es ist erforderlich, dass die EU die Grenzwerte für Geräusche im Zusammenhang mit Straßen- und Schienenfahrzeugen weiter senkt und die Geräuschemissionen der Kraftfahrzeugreifen deutlicher begrenzt”, so Troge. Lärm kann krank machen. Das belegen Studien, die das UBA in Auftrag gab. Das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, steigt bei Männern um etwa 30 Prozent, falls sie längere Zeit in Gebieten mit hohem Verkehrslärm über 65 Dezibel wohnen. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch, wie zur Behandlung von Bluthochdruck, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Depressionen. Das ergab eine Datenanalyse mit mehr als 800 000 Personen, die im Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb wohnen. Menschen, die erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, leiden häufiger unter hohen Blutdruckwerten als Personen in ruhigeren Wohngebieten. Schon ein Anstieg des nächtlichen Fluglärmpegels um zehn Dezibel, erhöht das Risiko eines hohen Blutdrucks bei Frauen und Männern um rund 14 Prozent. Die Städte und Gemeinden stellen bis zum 18. Juli Lärmaktionspläne auf. Sie legen darin technische und planerische Maßnahmen fest, um Lärmwirkungen und Lärmprobleme zu vermindern. Das UBA setzt sich für eine deutlich bessere Verzahnung der Lärmaktionsplanung mit anderen städtischen Aktivitäten - wie Luftreinhalteplänen oder Verkehrsentwicklungsplänen - zur Minderung der Umweltbelastungen ein.
Welchen Einfluss hat die Wahl des Reifens auf das Testergebnis bei der Geräuschzulassung von Kraftfahrzeugen? Halten die Fahrzeuge die Geräuschgrenzwerte auch dann ein, wenn lautere Reifen verwendet werden? Der vorliegende Bericht beschreibt, welche Spielräume sich aus der freien Reifenwahl bei der Typprüfung von Kraftfahrzeugen ergeben, und wie diese geschlossen werden könnten. Veröffentlicht in Texte | 04/2010.
With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.
Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geben nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden sollen. Es bestehen keine einzuhaltende Lärmgrenzwerte oder Vorgaben zur Anzahl Lärmbetroffener, ab deren Erreichen Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden müssen. Die für den jeweiligen Lärmaktionsplan zuständige Behörde hat also auch die Aufgabe, die Lärmsituation zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Dabei ist die sie in den Lärmkarten dargestellte Höhe der Lärmpegel allein nicht ausreichend, um als Kriterium für die Entscheidung zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung herangezogen zu werden. Entscheidend ist vielmehr die Angabe, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben der Verortung hoher Lärmwerte muss deshalb zur Identifikation von Lärmbelastungsschwerpunkten ("Hotspots") auch eine Berücksichtigung der Anzahl Betroffener erfolgen. Im Arbeitspaket 3 im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurde eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei wurden vorrangig die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen (insbesondere Ballungsräume) sowie weiterer europäischer Ballungsräume ausgewertet. Ergänzend wurde die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Dabei wurde eine Reihe von verwendeten Hotspot-Identifizierungsverfahren ermittelt. Fünf dieser Verfahren wurden an einer Musterstadt mit rund 100.000 Einwohnern erprobt. Die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren wurden ermittelt, dargestellt und verglichen. Abschließend wurden die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Verfahren in Datenblättern dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gibt nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden müssen. Sie nennt weder einzuhaltende Lärmgrenzwerte, noch legt sie fest, dass Maßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärmbetroffenen ergriffen werden müssen. Es ist vielmehr Aufgabe der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden, die Lärmsituation im Einzelnen zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung zu entwickeln. Dabei ist die Höhe der Lärmpegel allein kein hinreichendes Kriterium für die Entscheidung, an welchen Orten die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig ist. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben diesen quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten ("Hotspots") erscheint es sinnvoll, auch eine qualitative Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen. Im Rahmen des Arbeitspakets (AP) 3 wird eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei werden zum einen die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen, insbesondere Ballungsräume, sowie europäische Ballungsräume ausgewertet. Zum anderen wird die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Die gefundenen Hotspot-Identifizierungsverfahren werden für ein Testgebiet berechnet und grafisch dargestellt und bewertet. Daraus abgeleitet wird ein Vorschlag für eine zweistufige Herangehensweise entwickelt: Die Berechnung eines Hotspotmaßes (HSM) und eine qualitative Bewertung der Hotspots mit Hilfe eines Indikatorensystems. Quelle: Forschungsbericht
Die Havelländische Eisenbahn AG setzt drei moderne und leistungsstarke Großdieselloks vom Typ "Blue Tiger" bei Kalksteintransporten in Rübeland (Harz) ein. Der "Blue Tiger" ist eine 126 Tonnen schwere, sechsachsige Güterzuglok mit einem lang-sam laufenden 2,5 Megawatt-Dieselmotor und elektrischer Traktion über sechs Fahrmotoren. Obwohl die Loks durch Motorkapselung und Kunststoffklotz-Bremsen bereits vergleichsweise lärmarm waren, kam es auf der extrem steilen Einsatzstre-cke wegen hoher Zug- und Bremskräfte zu einem erhöhten Lärmpegel durch Hilfs-aggregate wie Lüfter und Kompressor. Dies führte zu Beschwerden der Anwohner. Vor diesem Hintergrund unternahm die Havelländische Eisenbahn AG Maßnahmen, um die Außengeräusche ihrer Dieselloks zu verringern. Die am Vorhaben beteiligte Technische Universität Berlin führte zur Vorbereitung der Lärmminderungsmaßnahmen neben Stillstandsmessungen zunächst Vorbei-fahrtmessungen, insbesondere bei Langsamfahrten und Anfahrten unter Last durch, um die Ausgangssituation in den relevanten Betriebszuständen zu ermitteln. Die Messungen wurden an den einzelnen Aggregaten der ursprünglichen Lok vorgenommen, wodurch die sogenannten Intensitätspegel als auch die Hauptlärmquellen festgestellt werden konnten. Die seit Juni 2006 EU-weit für Neufahrzeuge verbindlichen Lärmgrenzwerte der TSI Noise (Technische Spezifikation für die Interoperabilität des europäischen Bahnsystems) wurden beim "Blue Tiger" durch den Betrieb des Kolbenkompressors zur Bereitstellung des Luftvorrats für die Bremse überschritten, was insbesondere bei hohem Rangieraufkommen und auf Steilstrecken ein Problem darstellte. Zur Verminderung des tieffrequenten Ansauggeräuschs des Kolbenkompressors wurden Schalldämpfer eingesetzt. Moderne, luftdurchlässige Absorberjalousien im Kühlerraum sollten die von Traktionslüfter und E-Bremse ausgehenden hochfrequenten Geräusche reduzieren. Die bereits aus dem industriellen Bereich bekannte Technologie der Absorberjalousien musste dazu den besonderen Erfordernissen des Schienenverkehrs wie Witterungsfestigkeit, Haltbarkeit bei Erschütterungen und besondere Beschichtung wegen Abgasen, angepasst werden. Ziel des Vorhabens war, die Lärmgrenzen der TSI-Noise einzuhalten. Dieses Ziel wurde mit den durchgeführten Maßnahmen erreicht: Das Kompressorgeräusch ist beim Betrieb nicht mehr wahrnehmbar. Die Lok unterschreitet bei laufendem Kompressor den EU-Grenzwert um 5 Dezibel und bei Stillstand sogar um 6 Dezibel. Fährt sie konstant mit 80 Kilometer pro Stunde, sinkt das Vorbeifahrgeräusch um ca. 3 Dezibel. Auch innerhalb des Führerhauses reduzierte sich der Geräuschpegel um insgesamt 3 Dezibel (gemessen am Kompressor). Zugleich verringerten sich die hochfrequenten Anteile der Lüftergeräusche und Nebenaggregate. Die neuen Absorberverkleidungen erlauben weiterhin einen uneingeschränkten Betrieb. Luftwechsel und Kühlwirkung blieben unverändert. Das Vorhaben der Havelländischen Eisenbahn ist ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Auch bei anderen Fahrzeugen, die über einen ähnlichen Aufbau verfügen, lassen sich die Maßnahmen prinzipiell anwenden. Aufgrund der vielen Bestandsfahrzeuge lässt sich der Schienenverkehrslärm mittelfristig nur verringern, wenn ältere, lärmintensive Baureihen nachgerüstet werden. Das Projekt trug dazu bei, den Stand der Lärmminderungstechniken bei Schienenfahrzeugen weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für die Diskussion, auf europäischer Ebene auch für Bestandsfahrzeuge Lärmgrenzwerte einzuführen. Branche: Schifffahrt und Verkehr Umweltbereich: Lärm Fördernehmer: Havelländische Eisenbahn Bundesland: Berlin Laufzeit: 2006 - 2008 Status: Abgeschlossen
Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneSchraplau BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Schraplau Gemeinde 15088340 Stadt Schraplau Hauptstraße 43 06268 Nemsdorf-Göhrendorf service@vg-weida-land.de https://www.weida-land.de/de/stadt-schraplau.html 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die im Landkreis Saalekreis gelegene Verbandsgemeinde Weida-Land umfasst insgesamt sechs Mitgliedsgemeinden (Stadt Schraplau, Gemeinde Barnstädt, Gemeinde Farnstädt, Gemeinde Obhausen, Gemeinde Steigra, Gemeinde Nemsdorf- Göhrendorf). Durch das Stadtgebiet der Mitgliedsgemeinde Schraplau verläuft die Autobahn A 38 auf einem Streckenabschnitt von insgesamt 0,85 km. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in diesem Streckenabschnitt beträgt 26.635 Kfz/24 h bei einem Lkw-Anteil von 21,7%. Somit wird der für die Lärmkartierungspflicht maßgebende DTV-- Schwellenwert in Höhe von 8.200 Kfz/24 h (ca. 3 Mio Kfz im Jahr) überschritten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 1,27 0 0 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,16 0 0 0 >75 0,07 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten Belästigung Anzahl 0 Fälle starker Schlafstörung 0 0 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 0 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen In der Stadt Schraplau werden im Einwirkungsbereich der A 38 weder im 24 Studen-Tageszeitraum noch im Nachtzeitraum erhöhte Lärmeinwirkungen verzeichnet. Generell liegen die von der A 38 ausgehenden Geräuscheinwirkungen durchweg unterhalb von LDEN > 55 dB(A) bzw. LNight > 45 dB(A). Dies liegt daran, dass sich die nächstgelegene Wohngebäude in der Stadt Schraplau in einem ausreichenden Abstand zur Autobahn befinden. Es besteht somit kein Verkehrslärmproblem in der Stadt Schraplau. Die Situation ist in dieser Hinsicht zufriedenstellend. Vor diesem Hintergrund entfällt das Erfordernis für Lärmminderungsmaßnahmen. Seite 3
Lärmaktionsplan KommuneStadt Südliches Anhalt BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Südliches Anhalt Gemeinde 15082377 Stadt Südliches Anhalt Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt info@suedliches-anhalt.de www.suedliches-anhalt.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Südliches Anhalt besteht aus 24 Ortschaften und 51 Ortsteilen. Ihren Hauptverwaltungssitz hat die Gemeinde in der Ortschaft Weißandt Gölzau. Eine Außenstelle befindet sich in der Ortschaft Gröbzig. In der Stadt Südliches Anhalt leben derzeit ca. 13.000 Einwohner auf rund 192,5 km² Fläche. Durch das Gemeindegebiet verlaufen als lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen die Bundesstraße 183 und 185. Weiterhin verläuft die Bahnstrecke Magdeburg - Halle durch das Gemeindegebiet. Die Kartierung und Lärmplanung der Bahnstrecke obliegt dem Eisenbahnbundesamt. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein 1.3 Rechtlicher Hintergrund vom: 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 301 >50-54 50 >55-59 139>60-64 33>65-69 1>70-74 0 > 55-59 7>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 5,07 82 0 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,84 0 0 0 >75 0,15 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 03 23 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 8 >50-54 14 >55-59 18>60-64 10>65-69 10>70-74 12 > 55-59 10>60-64 11>65-69 11>70 1 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 3,29 24 0 0 65 - 74 0,42 11 0 0 >75 0,056 1 0 0 Seite 3
Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneSchönebeck (Elbe) BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Schönebeck (Elbe) Gemeinde 15089305 Amt für Stadtplanung und Bauwesen Markt 1 39218 Schönebeck (Elbe) laerm@schoenebeck-elbe.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Schönebeck (Elbe) - GPS, 52°1'16.356"N 11°44'9.492"E - liegt östlich der Magdeburger Börde an der Elbe, etwa 15 km südlich von Magdeburg, der Landeshauptstadt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, im Salzlandkreis. Mit den 2009 eingemeindeten ostelbischen Ortsteilen Plötzky, Pretzien und Ranies zählt sie 31.154 Einwohner (Stand 31.12.2022). Die Autobahnanschlussstelle Schönebeck der A 14 wird über die Bundesstraße B 246a erreicht, die im Verlauf der Ortsumgehung westlich der Stadt die L 65 Magdeburg - Schönebeck–Calbe (Saale)–Bernburg mit der L 51 Magdeburg–Schönebeck–Barby verbindet und über die Schönebecker Elbauenbrücke den Verkehr Richtung Osten ermöglicht. Das hier abfließende Verkehrsaufkommen wird von den Ortsteilen Plötzky und Pretzien kritisch bewertet, erfüllt jedoch in dem der Erstellung des Lärmaktionsplans zugrundliegenden Zeitraum nicht die Voraussetzungen für eine intensivere Betrachtung. Diese werden im Zuge der Fortschreibung erneut überprüft. In der Lärmkartierung werden ausschließlich Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio Kfz/Jahr berücksichtigt. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) in Höhe von 8.200 Kfz/Tag. Eine Betroffenheit der Stadt wurde für in Abschnitten 6,07 km Straßenverlauf der L 51 ermittelt (siehe Anlage XXX). Seite 1 Schönebeck liegt an der Bahnstrecke Magdeburg–Köthen-Halle-Leipzig, die neben dem Haltepunkt Frohse den Bahnhof Schönebeck (Elbe) und den Ortsteil Felgeleben tangiert. Über die Bahnstrecke Magdeburg –Schönebeck Bad Salzelmen mit dem Haltepunkt Schönebeck Süd, die durch den S-Bahn-Verkehr eine regelmäßige Anbindung an Magdeburg garantiert, werden auch Staßfurt-Güsten–Aschersleben-Sangerhausen–Erfurt erreicht. Für die Lärmbelastung an den Schienenwegen der Haupteisenbahnstrecken lässt die DB Netz AG im Rahmen der Lärmsanierungsplanung Minderungsmaßnahmen betrachten. erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 196 >50-54 154 >55-59 146>60-64 168>65-69 112>70-74 77 > 55-59 121>60-64 83>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 2,95 150 0 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,53 90 1 0 >75 0,07 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 025 98 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 2.964 >50-54 1.305 >55-59 1.520>60-64 739>65-69 328>70-74 75 > 55-59 622>60-64 260>65-69 46>70 0 >75 1 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 7.084.700 1268 7 0 65 - 74 1.448.300 192 1 0 >75 209.000 0 0 0 Seite 3
Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
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Förderprogramm | 23 |
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