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Baulärmbroschüre

Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten

Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gibt nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden müssen. Sie nennt weder einzuhaltende Lärmgrenzwerte, noch legt sie fest, dass Maßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärmbetroffenen ergriffen werden müssen. Es ist vielmehr Aufgabe der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden, die Lärmsituation im Einzelnen zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung zu entwickeln. Dabei ist die Höhe der Lärmpegel allein kein hinreichendes Kriterium für die Entscheidung, an welchen Orten die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig ist. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben diesen quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten ("Hotspots") erscheint es sinnvoll, auch eine qualitative Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen. Im Rahmen des Arbeitspakets (AP) 3 wird eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei werden zum einen die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen, insbesondere Ballungsräume, sowie europäische Ballungsräume ausgewertet. Zum anderen wird die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Die gefundenen Hotspot-Identifizierungsverfahren werden für ein Testgebiet berechnet und grafisch dargestellt und bewertet. Daraus abgeleitet wird ein Vorschlag für eine zweistufige Herangehensweise entwickelt: Die Berechnung eines Hotspotmaßes (HSM) und eine qualitative Bewertung der Hotspots mit Hilfe eines Indikatorensystems. Quelle: Forschungsbericht

Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten - Modellstadt

Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geben nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden sollen. Es bestehen keine einzuhaltende Lärmgrenzwerte oder Vorgaben zur Anzahl Lärmbetroffener, ab deren Erreichen Maßnahmen im Lärmaktionsplan vorgesehen werden müssen. Die für den jeweiligen Lärmaktionsplan zuständige Behörde hat also auch die Aufgabe, die Lärmsituation zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Dabei ist die sie in den Lärmkarten dargestellte Höhe der Lärmpegel allein nicht ausreichend, um als Kriterium für die Entscheidung zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung herangezogen zu werden. Entscheidend ist vielmehr die Angabe, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben der Verortung hoher Lärmwerte muss deshalb zur Identifikation von Lärmbelastungsschwerpunkten ("Hotspots") auch eine Berücksichtigung der Anzahl Betroffener erfolgen. Im Arbeitspaket 3 im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurde eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei wurden vorrangig die in der 1. Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen (insbesondere Ballungsräume) sowie weiterer europäischer Ballungsräume ausgewertet. Ergänzend wurde die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert. Dabei wurde eine Reihe von verwendeten Hotspot-Identifizierungsverfahren ermittelt. Fünf dieser Verfahren wurden an einer Musterstadt mit rund 100.000 Einwohnern erprobt. Die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren wurden ermittelt, dargestellt und verglichen. Abschließend wurden die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Verfahren in Datenblättern dargestellt. Quelle: Forschungsbericht

Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr

Das Projekt "Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Möhler + Partner Ingenieure AG.Aufgabenbeschreibung: Motorräder und Sportwagen sind immer wieder Ursache von Lärmbeschwerden. Dabei wird regelmäßig die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte in Frage gestellt, und zwar auch für unmodifizierte Neufahrzeuge und Original-Ersatzschalldämpfer. Im Vorhaben soll daher für eine Auswahl am deutschen Markt vertretener Motorräder und dafür angebotener Ersatzschalldämpfer sowie Sportwagen die Konformität mit den Geräusch-Zulassungsvorschriften messtechnisch überprüft werden. Neben dem Prüfzyklus sollen die Messungen auch Fahrsituationen umfassen, die häufig den Lärmbeschwerden zugrundeliegen.

SimDamp - Simulations- und Optimierungswerkzeug zur Auslegung der Körperschall- und Luftschallminderung von Schalldämpfern im maritimen Bereich, Vorhaben: Implementierung und Verifikation verbesserter Auslegungswerkzeuge im Planungs- und Auslegungsprozess von Schiffsschalldämpfern

Das Projekt "SimDamp - Simulations- und Optimierungswerkzeug zur Auslegung der Körperschall- und Luftschallminderung von Schalldämpfern im maritimen Bereich, Vorhaben: Implementierung und Verifikation verbesserter Auslegungswerkzeuge im Planungs- und Auslegungsprozess von Schiffsschalldämpfern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Luhe-Stahl GmbH.Das Teilvorhaben der Firma Luhe-Stahl GmbH liegt hierbei vor allem in der Überprüfung und Verbesserung der Methoden zur Schalldämpferauslegung anhand von Versuchs- und Testschalldämpfern in der Theorie und Praxis. Neben der Einhaltung von Geräuschgrenzwerten für die Arbeitsplätze der Besatzungsmitglieder, die von den Berufsgenossenschaften und Flaggenstaaten gefordert werden, sind zudem Luftschallemissionen der ausgelieferten Schiffe auf ein gesetzeskonformes Niveau zu reduzieren, um Bevölkerung und Umwelt zu schützen. Zudem ist die Geräuschbelästigung von Reisenden auf Passagierschiffen möglichst gering zu halten, um den hohen Komfortanforderungen der Schiffshersteller gerecht zu werden. Die Implementierung von neuen und verbesserten Auslegungswerkzeugen ist deshalb ebenso wichtig wie eine stetige Verbesserung des Verständnisses für das akustischen Gesamtsystemverhalten eines Schalldämpfers. Eine exaktere Auslegung von Schalldämpferkonstruktionen bietet darüber hinaus ein hohes Potential für Material-, Gewichts- und Gegendruckeinsparung sowie für eine Verringerung des Entwicklungsrisikos. - Fertigung von Subsystemen und Versuchsteilen für Körperschallmessung - Fertigung von Stoßstellen und Versuchsteilen für Messungen Ankopplung Luftschall - Auslegung vom Testschalldämpfer/Funkenfänger - Herstellung vom Testschalldämpfer/Funkenfänger - Auslegung eines projektbezogen Testschalldämpfers/Funkenfänger in Originalgröße für konkretes Projekt - Akustische Auslegung auf der Basis der existierenden Berechnungsmodelle - Akustische Auslegung nach der hier neu entwickelten SEA-Beschreibung - Vergleich und Vorbewertung der Ergebnisse - Herstellung des Schalldämpfersystems/Funkenfänger - Auswahl von bereits auf Schiffen existierenden Schalldämpfern - Vergleich und Bewertung der Ergebnisse.

Teilvorhaben Geräuscharme Belieferung des Einzelhandels (Teil 2)^Teilvorhaben Geräuscharme Belieferung von Discountfilialen (Teil 2)^Teilvorhaben Sozioökonomische, verkehrs- und handelslogistische Konzeption der geräuscharmen Belieferung (Teil 2)^Geräuscharme Nachtlogistik - Geräuscharme Logistikdienstleistungen für Innenstädte durch den Einsatz von Elektromobilität (GeNaLog), Teilvorhaben geräuscharme Belieferung mit Obst und Gemüse (Teil 2)

Das Projekt "Teilvorhaben Geräuscharme Belieferung des Einzelhandels (Teil 2)^Teilvorhaben Geräuscharme Belieferung von Discountfilialen (Teil 2)^Teilvorhaben Sozioökonomische, verkehrs- und handelslogistische Konzeption der geräuscharmen Belieferung (Teil 2)^Geräuscharme Nachtlogistik - Geräuscharme Logistikdienstleistungen für Innenstädte durch den Einsatz von Elektromobilität (GeNaLog), Teilvorhaben geräuscharme Belieferung mit Obst und Gemüse (Teil 2)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: DOEGO Fruchthandel und Import e.G..Ziel des Verbundprojektes ist es die Entwicklung eines dienstleistungsbasierten Logistikkonzeptes für die geräuscharme Nachtlogistik zur Reduzierung der Lärmbelastung, der Verkehrsüberlastung und der Umweltverschmutzung in urbanen Gebieten und die Erprobung in Pilotversuchen. Das Ziel des Teilvorhabens 'Geräuscharme Belieferung mit Obst und Gemüse' liegt in der optimalen Tourenplanung unter Einhaltung vorgegebener kommunaler Restriktionen. Die DOEGO Fruchthandel und Import eG wird mit einer stetig steigenden Anzahl von Nachtanlieferbeschränkungen in urbanen Gebieten konfrontiert. Eine optimale Tourenplanung ist daher nicht möglich, was zur Folge hat, dass zusätzliche Ressourcen im Unternehmen aufgebaut werden müssen. Die Prozesse auf der letzten Meile werden ökonomisch sowie ökologisch nachhaltig ausgerichtet. Im nächsten Schritt wird ein Konzept zur geräuscharmen Belieferung mit speziellem Fokus auf die Tourenplanung entwickelt. Die Doego e.G. wird als verantwortliches Unternehmen Arbeiten des Arbeitspakets '3.0 Lösungen für technische Gestaltungsfelder' leisten, in dem Betriebsmittel und Ladungsträger technisch angepasst werden. Unter dem Arbeitspaket '5.0 Umsetzung in Modellregionen' werde die erstellten Konzepte in die Praxis umgesetzt. Die nächtliche Anlieferung in bewohnten Gebieten erfordert zur Genehmigung Lärmmessungen und -prognosen. Bereits in der ersten Phase wurden auf eigene Kosten Messungen mit den vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen an LKW und Lademitteln / Ladungsträgern vorgenommen. Entsprechend der Ergebnisse der ersten Lärmmessungen müssen nach ggf. erforderlicher Neukonfiguration nochmal Messungen vor Ort vorgenommen werden. Weiterhin müssen für die konkreten Filialen Geräuschprognosen und Bauakustische Berechnungen in Innenräumen durchgeführt werden, um sicher zu stellen, dass vor Ort Lärmgrenzwerte unterschritten werden.

Proposal for a Limit Value Reduction Scenario for Road Vehicles compatible with the German National Traffic Noise Prevention

With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.

Ermittlung der Geräuschemissionen von Kfz mittels statistischer Vorbeifahrtmessungen - Trends in den akustischen Eigenschaften von Antrieb und Reifen

Das Projekt "Ermittlung der Geräuschemissionen von Kfz mittels statistischer Vorbeifahrtmessungen - Trends in den akustischen Eigenschaften von Antrieb und Reifen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung.In den Jahren 1978, 1982, 1986, 1992 und 2000 hat das Umweltbundesamtes die Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mittels statistischer Vorbeifahrtsmessungen bestimmen lassen. Ziel dieser Untersuchungen war es festzustellen, wie sich die seit 1970 in mehreren Schritten gesenkten Geräuschgrenzwerte für Kfz auf die Geräuschemissionen im realen Verkehr ausgewirkt haben. Wichtiges Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass die Senkungen der Geräuschgrenzwerte sich nur geringfügig auf die Betriebszustände des realen Verkehrs ausgewirkt haben und dass z.B. durch die Verwendung lauterer Reifen z.T. sogar steigende Emissionen zu verzeichnen waren. Die UNECE nahm diese Erkenntnis zum Anlass, die Vorschriften für die Geräuschtypprüfung von Kfz zu überarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, das Geräuschemissionsverhalten der deutschen Kfz-Flotte in den Jahren 2010/2011 zu ermitteln. Das Vorhaben dient der Fortschreibung einer Zeitreihe gleichartiger früherer Messkampagnen, die wesentliche Grundlage für die Optimierung der Typprüfvorschriften ist und die Erkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht.

Analyse der Praxis der Reifenauswahl bei Geräusch-Typprüfung und COP von Kfz im Vergleich zum tatsächlichen Betrieb

Welchen Einfluss hat die Wahl des Reifens auf das Testergebnis bei der Geräuschzulassung von Kraftfahrzeugen? Halten die Fahrzeuge die Geräuschgrenzwerte auch dann ein, wenn lautere Reifen verwendet werden? Der vorliegende Bericht beschreibt, welche Spielräume sich aus der freien Reifenwahl bei der Typprüfung von Kraftfahrzeugen ergeben, und wie diese geschlossen werden könnten. Veröffentlicht in Texte | 04/2010.

Railway Induced Vibration Abatement Solutions (RIVAS)

Das Projekt "Railway Induced Vibration Abatement Solutions (RIVAS)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Internationaler Eisenbahnverband.Objective: Ground vibration, effected by rail services, is an important environmental concern, affecting European citizens nearby any rail infrastructure. Surveys show that many Europeans are subjected to annoying levels of feelable vibration and vibration-induced noise. Although solutions are available for track in tunnels, tracks at grade are a much more extensive problem even for vibration-induced noise. However, solutions for tracks at grade are lacking: for some problems currently no feasible solutions at reasonable cost are available. A group of railway operators, infrastructure managers, infrastructure and rolling stock manufacturers, and construction companies, end users of vibration mitigation technology, have gathered, to propose a major project for Railway Induced Vibration Abatement Solutions (RIVAS). They aim at providing tools and methods to reduce vibration below the threshold of perception and induced noise below background levels by 2013. The group includes the expertise of research organisations and universities with specialist laboratory and theoretical modelling facilities. The issues are treated in a holistic way with the focus on reducing the annoyance to lineside residents. The project examines all vibration effects and aspects of the system: vehicle, track, propagation, freight and high-speed rail services. WP1 establishes the test procedures to monitor and control the performance of vibration mitigation measures under realistic conditions WP2 develops and evaluates mitigation measures based on reducing the excitation of vibration at the vehicle'track interface by improved maintenance WP3 develops and evaluates mitigation measures for ballasted and slab tracks WP4 will develop and evaluate mitigation measures based on sub-grade improvement and ground barriers within the railway infrastructure WP5 addresses the impact of the vehicle Each of the solutions is to be validated with field tests on the major European rail networks represented in RIVAS. Prime Contractor: Union Internationale des Chemins de Fer - UIC; Paris; France.

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