Der Dienst stellt die permanenten Lärmmessstationen dar, die vom Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben werden. Sichtbar ab einem Maßstab 1:25.000 oder kleiner. Die Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung sowie weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter: http://www.umgebungslaerm.rlp.de/
Der Dienst stellt die permanenten Lärmmessstationen dar, die vom Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben werden. Sichtbar ab einem Maßstab 1:25.000 oder kleiner. Die Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung sowie weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter: http://www.umgebungslaerm.rlp.de/
Der Dienst stellt die permanenten Lärmmessstationen dar, die vom Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben werden. Sichtbar ab einem Maßstab 1:25.000 oder kleiner. Die Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung sowie weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter: http://www.umgebungslaerm.rlp.de/
Bilder: LUBW Anlässlich des am kommenden Mittwoch stattfindenden „Tag gegen Lärm“ besuchte heute ein Filmteam des SWR Karlsruhe die LUBW. Hintergrundwissen und Bilder rund um das Thema waren für die Sendung „SWR aktuell“ gefragt. Das SWR-Team interessierte sich für die landesweite Umgebungslärmkartierung , die im webbasierten „Daten- und Kartendienst“ der LUBW mit den Daten von 2012 zu finden ist, jedoch im laufenden Jahr fortgeschrieben wird. Die Ausbreitung von Lärm entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken wird für das ganze Land berechnet und nicht gemessen. „Die Lärmbelastung an allen Straßen zu messen, wäre unmöglich“, erläutert Kai Jänke, Mitarbeiter der LUBW im Referat Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz. „Dafür müsste etwa alle fünf Meter eine Lärmmessstation installiert werden.“ Die detaillierten Rechenmodelle für Umgebungslärm berücksichtigen Faktoren wie Verkehrsmenge, Fahrgeschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen. Auch das Gelände, die Bebauung und vorhandene Lärmschutzbauwerke werden dreidimensional aufgenommen. Die entsprechend berechneten Lärmwerte werden zum Schluss mit den Wohngebäuden und den dort gemeldeten Bewohnern verschnitten. „Im Ergebnis lässt sich so gut angeben, wie viele Menschen tags oder nachts von welchen Lärmpegeln betroffen sind“, ergänzt Martin Hoffmann, Leiter des Referates. Die LUBW unterhält aber auch zwei Lärmmessstationen für Straßenlärm, eine in Karlsruhe und eine in Reutlingen. „Vergleicht man die gemessenen und errechneten Werte für diese beiden Standorte, sehen wir nur geringe Abweichungen. Das zeigt: Die Rechenmodelle bilden die Wirklichkeit gut ab,“ so Hoffmann. Zusätzlich hat die LUBW im letzten Jahr eine Lärmmessstation für Bahnlärm an der Rheintalbahn bei Achern-Önsbach eingerichtet. Detaillierte Informationen rund um das Thema Lärm sind auf den LUBW-Webseiten „ Lärm und Erschütterungen “ zu finden.
null Erste landeseigene Messstation für Bahnlärm in Baden-Württemberg installiert Die Stärkung des Schienenverkehrs bei gleichzeitiger Reduzierung der Lärmbelastung ist ein wichtiges Thema der „Nachhaltigen Mobilität“. Um die Entwicklung des Bahnlärms qualifiziert beobachten und bewerten zu können, hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) eine Lärmmessstation für Bahnlärm an der hochfrequentierten viergleisigen Rheintalbahn bei Achern-Önsbach eingerichtet. Die LUBW realisierte die Bahnlärmmessstation in enger Kooperation mit der Deutschen Bahn AG. Heute übergab die Präsidentin der LUBW, Margareta Barth, die Station ihrer offiziellen Bestimmung gemeinsam mit der Lärmschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Staatssekretärin Dr. Gisela Splett MdL, und der Leiterin Lärmmanagement und Lärmschutzbeauftragten der Deutschen Bahn AG, Ines Jahnel. Die Bahnlärmmessstation steht direkt an der Rheintalbahn bei Achern-Önsbach. Sie erfasst vollautomatisch und kontinuierlich die Emissionswerte, die in Echtzeit auf folgender Webseite der LUBW veröffentlicht werden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/schienenlaerm-achern LUBW überprüft Entwicklung des Bahnlärms an der Rheintalbahn Lärmschutz hat einen hohen Stellenwert in Baden-Württemberg Ziel der Deutschen Bahn: Halbierung des Schienenlärms bis 2020 gegenüber dem Jahr 2000 Hintergrundinformation Kosten der Bahnlärmmessstelle Die Kosten für die Errichtung der Messstelle von etwa 100.000 € inklusive Wartung für das erste Jahr trägt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Wegfall des Schienenbonus Nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von 1990 wurde bei der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr ein um 5 dB(A)[1] niedrigerer Wert angesetzt als beim Straßenverkehr. Damit waren Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenverkehrslärm erst dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Beurteilungspegel um 5 dB(A) höher liegt. Durch die Neufassung von § 43 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entfällt der Schienenbonus bei Eisenbahnen für neu eingeleitete Planfeststellungsverfahren seit dem 1. Januar 2015. Der Wegfall des Schienenbonus wurde auch für die Lärmsanierung bestehender Trassen übernommen. Quellen: Einzelorte: Eisenbahn-Bundesamt, gerundet auf die nächste Zehnerstelle, Stand: Mitte 2015. Baden-Württemberg: Eisenbahn-Bundesamt/LUBW, gerundet auf die nächste Hunderterstelle, Stand: 2014. Hinweis: Die Zahlen pro Gemeinde in beiden Kategorien können nicht addiert werden, da teilweise Menschen von beiden Kategorien betroffen sind. Fotos zeigen: Auf beiden Seiten der Bahntrasse werden kontinuierlich die Geräusche vorbeifahrender Züge und auf einer Seite zudem Wetterdaten erfasst. Aus den Ergebnissen dieser Messungen werden die Geräuschemissionen der Züge abgeleitet. Witterungsbedingt verfälschte Messwerte und Störgeräusche werden ausgeschlossen. Ausgehend von den gemessenen Werten kann auf die Geräuscheinwirkungen an beliebigen Immissionsorten entlang der Bahntrasse geschlossen werden. Die langfristig angelegten Beobachtungen machen es möglich, die akustischen Auswirkungen von Lärmschutzmaßnahmen an den Fahrzeugen oder von Änderungen der Verkehrsmenge zu erkennen. Die aktuellen Ergebnisse der Bahnlärmmessungen können auf den Internetseiten der LUBW abgerufen werden. Bild 1 (oben): Die Bahnlärmmessstation der LUBW an der Rheintalbahn bei Achern erfasst kontinuierlich den Lärm der vorbeifahrenden Züge. Im Bild zu sehen ist die Messeinrichtung an der Westseite der Bahnstrecke. Bild 2: Bahnlärmmessstation der LUBW an der Rheintalbahn bei Achern, Ostseite der Bahnstrecke.
Für jeden Tag und jede Nacht wird sowohl der äquivalente Dauerschallpegel L Aeq als auch der maximale Vorbeifahrpegel L AFmax eines Zuges ausgewiesen. Der äquivalente Dauerschallpegel stellt den über den Tag von 6:00 bis 22:00 Uhr und die Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr des Folgetages gemittelten Schallpegel aller vorbeifahrenden Züge in beide Richtungen dar. Beim maximalen Vorbeifahrpegel handelt es sich um den höchsten Pegel eines Zuges in dieser Nacht. Die Wochenenden sind grau unterlegt. In der Tabelle der Einzelvorbeifahrpegel werden die ausgewerteten Vorbeifahrten mit dem Einzelereignispegel L T0 und dem dazu gehörigen maximalen Vorbeifahrpegel L AFmax abgebildet. Diese Angaben können sich von den Darstellungen der Monatsauswertung unterscheiden, da in der Monatsauswertung nur dann die Werte für die Nacht bzw. den Tag dargestellt werden, wenn es keine Ausfälle gab. Die Jahresübersicht stellt den energetisch gemittelten äquivalenten Dauerschallpegel (L Aeq ), den energetisch gemittelten maximalen Vorbeifahrpegel (mittlerer L AFmax ) und den absoluten maximalen Vorbeifahrpegel, d. h. den höchsten Einzelwert (L AFmax ) sowie die arithmetisch gemittelte Anzahl der erkannten Zugvorbeifahrten jeweils für den Tag und für die Nacht dar. Die Auswertemethode wurde für die Zugerkennung in Assmannshausen angepasst. Die Auswerteschwelle wurde von 70 dB(A) auf 67 dB(A) rückwirkend ab Januar 2015 abgesenkt und die hier veröffentlichten Auswertungsergebnisse entsprechend geändert. Die als Züge erkannten Geräusche haben sich dadurch um durchschnittlich etwa 10 am Tag und etwa 4 in der Nacht erhöht. Der monatliche äquivalente Dauerschallpegel erfuhr dadurch eine Änderung von <0,5 dB(A). Mit Inbetriebnahme der Messstation in Assmannshausen 2010 wurde der mittlere Maximalpegel L Amax und ab 2014 der mittlere Maximalpegel mit der Zeitbewertung F ("fast") L AFmax ausgewertet. Der L Amax liegt bis zu 0,5 dB(A) höher als der seit 2014 in den Auswertungen verwendete L AFmax . Bitte beachten : Seit Januar 2017 wird in Assmannshausen mit einem neuen System gemessen. Vergleichsmessungen und –berechnungen während des zurückliegenden Parallelbetriebes mit dem alten und neuen Messsystem zeigen, dass durch das neue Messsystem von Pegeländerungen auszugehen ist, deren Ursachen nicht auf leisere oder lautere Zugvorbeifahrten zurückzuführen sind. Die im Folgenden beschriebenen Pegeländerungen basieren somit auf der Umstellung auf das neue Messsystem. Beim monatlichen äquivalenten Dauerschallpegel L Aeq ist von einer Pegelerhöhung von bis zu 0,9 dB(A) und beim L AFmax von bis zu 1,5 dB(A) auszugehen. Im Tageszeitraum sind 95% der L Aeq -Pegelunterschiede kleiner gleich 1,0 dB(A) und 95% der L AFmax - Pegelunterschiede kleiner gleich 1,5 dB(A). Im Nachtzeitraum sind 95% der L Aeq -und L AFmax - Pegelunterschiede kleiner gleich 1,4 dB(A). Anlässlich der Eröffnung der Lärmmessstation Lorchhausen am 29.04.2015 in Lorch wurden neben der eigentlichen Präsentation der neuen Messstation auch die bisherigen Ergebnisse der ersten fünf Jahre Lärmmessungen in Assmannshausen vorgestellt. Die Folien dieser Präsentation mit den wesentlichen Ergebnissen können hier heruntergeladen werden.( Präsentation vom 29.04.2015 in Lorch ) Die Ergebnisse des ersten Messjahres an der Messstation in Lorchhausen finden Sie hier : Die Messstation zur Erfassung des Schienenverkehrslärms in Lorchhausen war von Mai 2015 bis Juni 2018 zeitlich parallel zur Messstation Assmannshausen in Betrieb. Die aus den Messungen in Lorchhausen gewonnenen Kenntnisse waren wichtig, lieferten aber keinen weiteren Erkenntnisgewinn, daher wurde die Messstation in Lorchhausen im Juli 2018 abgebaut. Die bisherige und zukünftige Entwicklung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr im Mittelrheintal kann weiterhin über die bereits seit 2010 betriebene Station in Assmannshausen dokumentiert werden. Monatswerte Tag-/Nachtwerte Einzelereignisse Januar Januar Februar Februar März März April April Mai Mai Juni Juni Juli Juli August August September September Oktober Oktober November November Dezember Dezember Januar-Dezember 2024 - Januar-Dezember 2023 - Januar-Dezember 2022 - Januar-Dezember 2021 - Januar-Dezember 2021 - Januar-Dezember 2020 - Januar-Dezember 2019 - Januar-Dezember 2018 Januar-Juni 2018 Januar-Dezember 2017 Januar-Dezember 2017 Januar-Dezember 2016 Januar-Dezember 2016 Januar-Dezember 2015 Mai-Dezember 2015 Januar-Dezember 2014 - Januar-Dezember 2013 - Januar-Dezember 2012 -
Am 09.10.2014 fand im rheinland-pfälzischen Umweltministerium ein nicht öffentlicher Technikworkshop zum Thema Bahnlärmmessung / Bahnlärmmonitoring statt. Ziele des Workshops Der Workshop sollte primär dem Informationsaustausch und der Suche nach technischen Lösungen zwischen Vertretern von Umwelt- und Verkehrsministerien des Bundes und der Ländern, der Bahn und der Aufsichtsbehörde, von Landesumweltämtern, von Vertretern aus Wissenschaft und Technik, des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Akustischen Gesellschaft, von Technologieanbietern sowie dem schweizerischen Bundesamtes für Verkehr dienen. Ausgangslage Schienenverkehr gilt als ein vergleichsweise umweltfreundliches Verkehrsmittel. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch der Lärmschutz ausreichend Beachtung findet. Vor dem Hintergrund der anzustrebenden weiteren Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene und die damit verbundenen steigenden Zugzahlen oder –längen bzw. den Ausbau der Infrastruktur ist es eine der dringendsten Aufgaben, Akzeptanz bei der Bevölkerung herzustellen bzw. diese zu erhalten. Die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr kann ebenso wie die Wirkung von lokalen oder globalen Lärmschutzmaßnahmen durch Lärmmessungen unmittelbar und objektiv festgestellt werden. Lärmmessungen schaffen dadurch Transparenz. Besonders unabhängige Messungen können zu einer besseren Akzeptanz beitragen. Die Forderung nach einem Monitoring von Bahnlärm war bereits mehrfach Gegenstand politischer Initiativen: Am 25. Februar 2010 wurde das 10-Punkte-Programm „Leises Rheintal“ der Umwelt- und Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz und Hessen verabschiedet, dort heißt es: „ Das im nationalen Verkehrslärmschutzpaket II formulierte Ziel, den Schienenlärm zu halbieren, d.h. gegenüber heute um 10 dB zu senken, ist durch einen konkreten Zeit- und Stufenplan umzusetzen. Für das hoch belastete Mittelrheintal muss dieses Ziel sicher erreicht werden. Begleitend ist ein Lärmmonitoring mit Dauermessstationen einzurichten.“ Im Mittelrheintal haben kurz darauf Rheinland-Pfalz und Hessen je eine Lärmmonitoringstation in Betrieb genommen und veröffentlichen die Messergebnisse seitdem. Das 10-Punkte-Programm wurde auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen der folgenden Regierungsparteien der Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Hessen. In seinem jüngsten Beschluss zu den Thema – „Weniger Bahnlärm und Erschütterungen: Konzept für das Rheintal“ vom 25.09.2014 fordert der rheinland-pfälzische Landtag unter anderem, „ Lärmmessstellen zur Identifizierung lauter und nicht umgerüsteter Waggons “. Darüber hinaus soll die Bahn verpflichtet werden, „ umfassende Lärmmessungen vorzunehmen und diese kontinuierlich zu veröffentlichen “. Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (BR Drs. 559/12, 23.11.2012) zum Lärmmonitoring folgendes beschlossen: „Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen führen nach Maßgabe der Aufsichtsbehörde an repräsentativen Punkten des Schienennetzes, insbesondere an Haupteisenbahnstrecken oder Strecken mit hohem Lärmpotenzial, zur Nachtzeit fortlaufende registrierende Messungen über die Entwicklung des Eisenbahnlärms durch (Lärmmonitoring). Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind der Aufsichtsbehörde regelmäßig vorzulegen und zu veröffentlichen." Dieser Gesetzesvorschlag wurde vom Bund allerdings noch nicht umgesetzt. Zum Schienenverkehrslärm führt die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien für die 18. Legislaturperiode aus: „Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Die Bezuschussung für die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.“ Auch von betroffenen Bürgern werden in jüngster Vergangenheit verstärkt Messstationen für Bahnlärm gefordert. In der Schweiz ist die unabhängige messtechnische Überwachung (Monitoring) des Eisenbahnlärms rechtlich fixiert und erfolgt seit 2003 an sechs festen Standorten. Neben den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen betreibt inzwischen auch die DB Netz AG im Mittelrheintal auf beiden Seiten des Rheins jeweils eine Monitoringstation und plant die Ergebnisse bis Ende 2014 zu veröffentlichen. Ergebnisse Erprobte Technik zur Messung von Schienenverkehrslärm ist in Deutschland oder der Schweiz bereits für vielfältige Aufgabenstellungen verfügbar. Dazu zählt auch Technik zur achs- und waggonscharfen Lärmmessung und der akustischen Kennzeichnung von Flachstellen von Rädern bei der Vorbeifahrt. Unterschiedlich laute Waggons können voneinander messtechnisch unterschieden werden. Während durch die Messstationen der Länder länderseitig die Belastung der Bevölkerung an Bahnstrecken durch Immissionsmessungen ermittelt wird, eignen sich für zukünftige, bundesweite Messnetze eher einheitliche, z.B. normierte, gleisnahe Emissionsmessungen. Um Zuggattungen einfach und sicher durch deren Achsmuster erkennen zu können, ist ein Zugriff auf das Gleis erforderlich. Zur bundesweiten Erfassung des Güterzugverkehres genügen vergleichsweise wenig Messorte. So laufen 49 % des Verkehrs an 6 Stationen vorbei, 15 Stationen erfassen 69 % des Verkehrs. In der Schweiz besteht vergleichsweise ein Messnetz von 6 Stationen. Durch Lärmmonitoring kann insbesondere der Stand der Umrüstung fortlaufend festgestellt werden. Weiterhin können durch das Lärmmonitoring beispielsweise die realen Lärmemissionen, Veränderungen des jährlichen Mittelungspegels und der Häufigkeitsverteilung von Einzelschallereignissen verfolgt werden. Mit den akustischen Daten kann die Berechnung der Lärmkarten verifiziert werden oder die Einhaltung von Lärmgrenzwerten geprüft werden. Lärmabhängige Trassenpreise könnten unter Berücksichtigung realer Lärmemissionen einschließlich des Wartungszustandes festgelegt werden. Um Sanktionierungen oder sonstige Maßnahmen aufgrund der realen Lärmemissionen vornehmen zu können, bedarf es geeigneter Bewertungskriterien. Deren Überprüfung muss ausreichend belastbare, rechtssichere Ergebnisse liefern. Da der akustische Zustand der Gleise veränderlich ist und ebenfalls einen maßgeblichen Einfluss auf die Lärmentwicklung hat, ist dieser geeignet zu erfassen. Ausblick Es ist Angelegenheit der Bahn und deren Eigentümer, der Aufsichtsbehörden und anderer Entscheidungsträger einschließlich des Bundes und der Länder, Anforderungen an Bahnlärmmessungen/Bahnlärmmonitoring vorzugeben. Beispielsweise erfolgen in der Schweiz die Bahnlärmsanierung und das begleitende Bahnlärmmonitoring auf gesetzlicher Basis. Die notwendigen Technologien zur Realisierung solcher Vorgaben sind vorhanden. Eine detaillierte Zusammenfassung der Ergebnisse aus Sicht des Veranstalters sowie die Vorträge der einzelnen Referenten finden Sie hier: - Zusammenfassung - Vorstellung der Bahnlärmmessstationen der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen - Vorstellung der Monitoringstationen der DB Netz AG im Mittelrheintal - Monitoring Eisenbahnlärm 2003-2014 des schweizerischen Bundesamts für Verkehr - Konzept-Bausteine für ein Monitoring des Schienenverkehrslärms - Bahnlärmmessung/Bahnlärmmonitoring aus der Sicht des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik ALD Firmenpräsentation - Wölfel GmbH&Co. KG / psiacoustic GmbH - Norsonic-Tipkemper GmbH / G.R.A.S.-Tippkemper GmbH & Co. KG - Prose AG - Brüel & Kjær GmbH - Müller-BBM GmbH - Innotec Systems GmbH / Möhler & Partner Ingenieure AG
Lärm, der von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen ausgeht, wird als Straßenverkehrslärm bezeichnet. Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes im Jahr 2020 fühlen sich 76 % der deutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. In Rheinland-Pfalz liegt nach einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2008 der vergleichbare Wert bei 45 %. Insbesondere im städtischen Bereich, aber auch bei Ortsdurchfahrten, nahegelegenen Autobahnen oder anderen Hauptverkehrsstraßen können Belästigungen oder Störungen durch Straßenverkehrslärm auftreten. Im Rahmen der vom „Runden Tisch Lärm“ beschlossenen „ Agenda zum Schutz der Ruhe “ und der Pilotprojekte zu innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen führt das Landesamt für Umwelt (LfU) überwachte Messungen zu Quantifizierung der relativen Lärmminderung durch. Zusätzlich wurden Verkehrsmengenzählgeräte beschafft, die den Kommunen vor und während der Geschwindigkeitsreduzierung befristet ausgeliehen werden. Die Geräte erfassen automatisch die Anzahl und Art der vorbeifahrenden Fahrzeuge sowie die gefahrene Geschwindigkeit; sie sind jedoch nicht für die Radarüberwachung geeignet. Zusätzlich stellt das Umweltministerium den Kommunen für orientierende Messungen im Rahmen der Pilotprojekte stationäre Lärmmessstationen zur Verfügung. Die Ergebnisse dieser Messungen finden Sie auf der DFLD-Homepage unter dem Navigationspunkt "Messwerte"-Straßenlärm". Die Ergebnisse der Lärmmessungen des Landesamtes werden nach Abschluss der Projekte an dieser Stelle veröffentlicht werden.