Fluglaermmessungen; Musterpruefung fuer Zulassungen von Kleinflugzeugen.
Mit welcher Begründung ist der hohe Lärmpegel von Kirchenglocken aus dem Lärmschutzrecht ausgeschlossen?
Umbauten auf der Bahnstrecke zwischen Coswig und Weinböhla haben einen verstärkten Güterzugverkehr und damit eine höhere Belästigung durch Lärm und Erschütterung für die Anwohner zur Folge. Daher fordere ich Einsicht in die Akten, um mich über die gesetzliche Lage bei Lärmbelästigung durch Bahnstrecken zu erkundigen.
Ziel ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schwerpunkte beim Immissionsschutz sind die Überwachung der Luftqualität, die Luftreinhalteplanung, der Lärmschutz sowie die Überwachung und Genehmigung von Anlagen. Sachsen-Anhalt gehörte in der Vergangenheit zu den Bundesländern mit regional hohen Belastungen durch Luftschadstoffe. Gegenüber 1990 hat sich die Luftqualität im Land entschieden verbessert. Zur kontinuierlichen Luftschadstoffüberwachung wurde in Sachsen-Anhalt ein landesweites, spezielles Messnetz, das Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA), errichtet. Der Immissionsschutzbericht wird jährlich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt durch das Landesamt für Umweltschutz erstellt. Im Bericht werden die Luftqualität und die Einwirkung von Luftverunreinigungen auf die Umwelt durch Schadstoffe dokumentiert und bewertet. Weiterhin sind Ermittlungsergebnisse von Luftschadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen sowie Aussagen zur Anlagensicherheit und Störfallvorsorge enthalten... Mehr erfahren Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen.Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern... Mehr erfahren Sachsen-Anhalt gehörte Anfang der 90er Jahre noch zu den Bundesländern mit extrem hoher Luftverschmutzung. Die Luftqualität im Land hat sich jedoch in den letzten Jahren erheblich verbessert. Beispielsweise ist die Schwefeldioxidkonzentration in der Luft mittlerweile so gering, dass die herkömmliche Messtechnik bereits im Bereich der Nachweisgrenze arbeitet.Die Belastung durch Schadstoffe wie Schwebstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon dagegen geht jährlich deutlich langsamer zurück oder stagniert. Dennoch ist hier eine Verbesserung im Vergleich zu den frühen 90ern deutlich spürbar... Mehr erfahren Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden... Mehr erfahren
Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden. Regelungen sind vor allem enthalten für Anlagen und Betriebe - in der TA Lärm für Sportanlagen - in der Sportanlagenlärmschutzverordnung für neue Straßen und Schienenwege - in der Verkehrslärmschutzverordnung für den Luftverkehrs - Luftverkehrsgesetz und Fluglärmschutzgesetz Einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen Lärm von bestehenden Straßen und Schienenwegen besteht nicht. Hier greifen an Bundesfernstraßen außerhalb von Ballungsräumen und an Schienenwegen des Bundes ab einer bestimmten Lärmbelastung haushaltsrechtliche Regelungen zur Lärmsanierung. Über die Belastung mit Umgebungslärm entlang stark befahrener Straßen, Schienenwege, im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle und innerhalb der Ballungsräume Halle und Magdeburg informieren Lärmkarten, die beginnend mit dem Jahr 2012 aller fünf Jahre zu aktualisieren sind. Weitere Informationen zum Schutz gegen Lärm und zur Minderung von Umgebungslärm finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt . Gemeinden sollen bei der Umsetzung der Lärmaktionsplanung unterstützt werden, so dass Lärmbelastungen vornehmlich aus dem Bereich des Straßenverkehrs vermindert werden. Die Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm erfasst ausschließlich Straßen in kommunaler Baulast. Gefördert werden insbesondere: bauliche Veränderungen der Straße (beispielsweise Verringerung des Straßenquerschnitts durch Nutzungsänderung von bisher für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrspuren), Abmarkierung von Radwegen, Straßenmöblierung unter Einhaltung des § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Kübel zur Bepflanzung zur Veränderung der Straßenbreite), Ersatz oder Überbauung von Pflaster durch Asphalt, Mehrkosten für den Einsatz von lärmmindernden Straßenoberflächen gegenüber einer einfachen Sanierung oder Instandhaltung, Verkehrsorganisatorische und verkehrsberuhigende Maßnahmen einschließlich der Optimierung von Lichtzeichenanlagen zur Verminderung der Lärmbelastungen durch den Verkehr, Einsatz von Abschirmelementen (z.B. Lärmschutzwälle und –wände). Förderhöhe: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragstellung und Bewilligung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514-0 E-Mail: poststelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Förderrichtlinie Wesentliches Ziel und Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung aus Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Download der Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen (pdf) Die Antragsunterlagen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-von-massnahmen-aus-laermaktionsplaenen/
Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Umgebungslärm zu vermindern und in bisher ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Dazu soll die Belastung, durch in Europa einheitliche Berechnungsmethoden, in Lärmkarten erfasst und dann durch konkrete Maßnahmen gemindert werden. Diese komplexen Methoden hat die EU unter Beteiligung der Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren unter dem Akronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe) entwickelt; die Arbeiten wurden im Juni 2014 durch eine Abstimmung der Mitgliedstaaten erfolgreich beendet. Die neuen Berechnungsmethoden sollen durch eine Änderung des Anhangs II der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2015 eingeführt und ab dem 01.01.2019 von allen Mitgliedsstaaten verpflichtend angewendet werden. In diesem Vorhaben sollen die Bewertungsmethoden detailliert untersucht und quantifiziert werden. Hierzu sind ausführliche Modellrechnungen (Szenarienbildung und Testaufgaben) unter Berücksichtigung der DIN 45687 durchzuführen. Die Qualitätssicherung gemäß der DIN 45687 ist notwendig, um eine einheitliche und nachvollziehbare Anwendung der Methoden deutschlandweit zu gewährleisten.
Das Lärmschutzrecht im Flugverkehr wird den wachsenden Lärmproblemen nicht mehr gerecht. Deshalb gilt es, die konzeptionellen Schwächen des geltenden Lärmschutzrechts zu analysieren, zu optimieren und weiter zu entwickeln. Hierfür ist eine Betrachtung aller (aktiven und passiven) Fluglärmschutzregelungen erforderlich, inklusive der Querbeziehungen zwischen FluglärmG, LuftVG und BImSchG. In diesem Gutachten ist auch unter Berücksichtigung neuer Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung und aktueller Studien zu prüfen, welche Lärmindizes und welche konkreten Grenzwerte als Auslösewert für welche Rechtsfolgen/Maßnahmen anzuraten sind.
Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Umgebungslärm zu vermindern und in bisher ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Dazu soll die Belastung durch in Europa einheitliche Berechnungsmethoden in Lärmkarten erfasst und darauf aufbauend durch konkrete Maßnahmen gemindert werden. Diese komplexen Methoden hat die EU unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren unter dem Akronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe) entwickelt; diese Arbeiten wurden im Juni 2014 durch eine Abstimmung der Mitgliedsstaaten erfolgreich beendet. Eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Anwendung der neuen Berechnungsmethoden wurde für den 01.01.2019 avisiert. Das Rechtssetzungsverfahren ist für 2017 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Bewertungsmethoden für Fluglärm anhand ausführlicher Modellrechnungen detailliert untersucht und quantifiziert werden. Es ist daher vorgesehen, Testaufgaben auf Grundlage von Fluglärmszenarien der Aircraft Noise Modelling Task Group der European Civil Aviation Conference zu erstellen und weiterzuentwickeln. Diese Qualitätssicherung gemäß der DIN 45687 ist notwendig, um eine einheitliche und nachvollziehbare Anwendung der Methoden deutschlandweit zu gewährleisten.
Das Bundeskabinett beschloss am 16. Februar 2011 das Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht. Mit dem Gesetz soll das geltende Lärmschutzrecht weiterentwickelt werden. Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden. Diese können dem Toleranzgebot für Kinder nicht gerecht werden.
Kurzbeschreibung: Die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen sind erarbeitet. Der Entwurf des Rechtstextes steht. Die Verordnung konkretisiert das USG bezüglich Erschütterungen. Damit wird die Basis zur Beurteilung geschaffen, die den Schutz der Bevölkerung vor Erschütterungen und dem Phänomen des abgestrahlten Körperschalls bewirkt. Projektziele: Die Verordnung konkretisiert das USG bezüglich Erschütterungen. Damit wird die Basis zur Beurteilung geschaffen, die den Schutz der Bevölkerung vor Erschütterungen und dem Phänomen des abgestrahlten Körperschalls bewirkt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 18 |
| Land | 3 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 16 |
| Text | 3 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 4 |
| offen | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 22 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 13 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 9 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 10 |
| Luft | 18 |
| Mensch und Umwelt | 23 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 21 |