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Hydraulic activation of stomata (HAS) - development; impact on nutrient and water balance; application

The 'hydraulic activation of stomata' (HAS) describes the establishment of continuous liquid water connections along stomatal walls, which affects individual stomata. It enables the efficient bidirectional transport of water, solutes, and hydraulic signals between the leaf interior and leaf surface and makes stomatal transpiration partly independent of stomatal aperture. While in our earlier work we postulated the existence of these connections and contributed substantially to their final approval, this research proposal focusses on the fundamental significance of HAS for the water and nutrient relations of plants, for atmosphere/plant interaction, and for the modelling of gas exchange. The planned experimental investigations aim to describe HAS formation by hygroscopic salts, to examine new concepts of the plant humidity sensor, nocturnal transpiration, stomatal water uptake, and the 'extended apoplast', as well as the significance of epicuticle waxes for atmospheric particle capture. Together, this should lead both to the further development of new theoretical concepts describing plant adaptations to aerosol regimes, and to practical applications in foliar fertilization, plant protection, and improvement of salt stress tolerance.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Sonderabfallbilanz 2022

Mengenübersicht [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] SONDERABFALL­BILANZ 2022 Mengenübersicht SONDERABFALLBILANZ RHEINLAND-PFALZ 2022 Mengenübersicht Die vorliegende Mengenübersicht fasst die wichtigsten Ergebnisse der Sonderabfallbilanz 2022 (Teil 2 der Lan- desabfallbilanz Rheinland-Pfalz) zusammen. Den Aus- wertungen liegt ein stoffgruppenbezogener Ansatz zu Grunde. Die Sonderabfallbilanz selbst ist unter http://s.rlp.de/sonderabfallbilanzen im Internet abrufbar. Die Sonderabfallentsorgung in Rheinland-Pfalz wird von der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH koordiniert und überwacht. Die SAM steht allen Abfallerzeugern und -entsorgern im Bun- desland als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. ANDIENUNG Das rheinland-pfälzische Landesrecht eröffnet durch die Andienungspflicht an die SAM die Möglichkeit, im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lenkend ins Ent- sorgungsgeschehen einzugreifen: Im Regelfall benötigen Sonderabfallerzeuger vor Durchführung von Entsorgungs- maßnahmen eine Zuweisung der SAM. Im Anschluss an die Entsorgung werden nach dem Verursacherprinzip auf- wandsbezogen Begleitscheingebühren erhoben. Im Jahr 2022 wurden der SAM 1.787.700 t Sonderabfäl- le angedient. In Bezug auf die insgesamt nachgewiesene Sonderabfallmenge (2.584.200 t) ergibt sich eine Andie- nungsquote von 69,1 %. Nicht andienungspflichtig sind insbesondere Abfälle, die firmenintern entsorgt wurden, Entsorgungsvorgänge im Rahmen der „Freiwilligen Rücknahme“, von der Andie- nungspflicht freigestellte Abfälle sowie ehemalige Rest- stoffe und ehemals nicht andienungspflichtige Abfälle (Altöle, Elektroschrott, Altfahrzeuge und Bleibatterien). GESAMTBILANZIERUNG Die nachgewiesene Gesamtmenge lag im Jahr 2022 bei 2.584.200 t (2021: 2.654.900 t). Somit ist die nachgewie- sene Menge im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gesun- ken, was im Wesentlichen auf den Rückgang des rheinland- pfälzischen Gesamtaufkommens zurückzuführen ist. Die Importmenge hat deutlich zugenommen, wohingegen die Exportmenge deutlich gesunken ist. Daher ist für das Jahr 2022 wieder ein Importüberschuss zu verzeichnen. Die in Rheinland-Pfalz entsorgte Gesamtmenge hat sich kaum verändert. Nachweispflichtig sind darüber hinaus überwachungsbe- dürftige, aber nicht gefährliche Abfälle nach POP-Abfall- Überwachungsverordnung (HBCD-Dämmstoffe), die in ei- nem gesonderten Kapitel der Sonderabfallbilanz behandelt werden. Diese Mengen sind nicht in der Gesamtbilanzierung enthalten. BILANZBETRACHTUNG Die stoffgruppenbezogene Verrechnung der Import- und Exportmengen (Bilanzbetrachtung) ermöglicht einen Ge- samtüberblick. Im Jahr 2022 war wieder ein Importüber- schuss von 71.900 t zu verzeichnen (2021: Exportüber- schuss von 52.200 t). Grund hierfür ist die Zunahme der Importmenge bei gleichzeitig zurückgegangener Export- menge. Bestimmend im Bereich der mineralischen Mas- senabfälle ist der Importüberschuss für teerhaltigen Stra- ßenaufbruch (286.900 t), der im Vergleich zum Vorjahr wieder signifikant angestiegen ist. Relevante Importüber- schüsse ergaben sich auch für Bleibatterien (119.700 t). Die Exportüberschüsse wurden bestimmt durch Rück- stände aus Abfallverbrennungsanlagen (93.600 t), Abfäl- le aus der chemischen Industrie (Reaktions- und Destilla- tionsrückstände sowie Lösemittel, 47.200 t), belasteten Bauschutt (38.700 t) sowie Rückstände aus Bleihütten (Schlacken- und Filterstäube sowie Bleipaste, 35.300 t). AUFKOMMEN Im Jahr 2022 lag das rheinland-pfälzische Primärauf- kommen an Sonderabfällen bei 1.532.700 t. In dieser Menge sind 509.600 t firmenintern entsorgte Sonderab- fälle enthalten. Das Primäraufkommen ergibt sich, wenn man von den in Rheinland-Pfalz insgesamt angefallenen Sonderabfällen (1.883.500 t) die Sekundärabfälle (Out- put aus Behandlungsanlagen und Zwischenlagern) abzieht und so den Bestand um Doppelerfassungen bereinigt. 68,3 % der Primärabfälle wurden in rheinland-pfälzischen Anlagen entsorgt. Im Vergleich zum Vorjahr (1.617.000 t) ist das Primär- aufkommen gesunken. Die Entwicklung des Primärauf- kommens war geprägt durch eine leichte Abnahme von Abfällen aus der chemischen Industrie (Reaktions- und Destillationsrückstände und Industrieklärschlämme) und im Bereich der mineralischen Massenabfälle. Eben- so zurückgegangen sind die Mengen an Öl- und Benzin- abscheiderinhalten (Lagerstättenwasser aus der Erdöl- förderung konnte wieder reinjiziert werden) und Altholz. Einen deutlichen Zuwachs gab es für Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen.

Rückstände aus der tiefen Geothermie

Rückstände aus der tiefen Geothermie In Anlagen der tiefen Geothermie können zuvor im Wasser gelöste natürliche Radionuklide ungewollt in Anlagenteilen angereichert werden. Die Entstehung von Rückstände mit einem erhöhten Radionuklidgehalt geht mit hohen Salzgehalten einher. Anlagen der oberflächennahen Geothermie und Erdwärmesonden sind nicht betroffen. Bei der Nutzung von Tiefenwässern zur Energiegewinnung ("tiefe Geothermie") kommen im Wasser gelöste, natürliche Radionuklide an die Erdoberfläche. In Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Wassers und der Anlagensteuerung können innerhalb der Anlage Rückstände entstehen, deren Radionuklidgehalt (spezifische Aktivität ) deutlich höher ist als der natürliche Hintergrundgehalt von Böden und Gesteinen. Rückstände mit einem erhöhten Gehalt natürlicher Radionuklide entstehen vor allem bei der Nutzung von Tiefenwässern mit einem hohen Salzgehalt (bis zu 300 Gramm Salz pro Liter Wasser). Diese hohen Konzentrationen treten nach bisherigem Kenntnisstand aber nur in einigen Tiefenwässern aus Norddeutschland und aus dem Oberrheingraben auf. In den geothermisch genutzten Tiefenwässern des Voralpenlandes beträgt der Salzgehalt weniger als 1 Gramm pro Liter. Bei der Nutzung von oberflächennaher Geothermie (zum Beispiel für den Betrieb von Wärmepumpen in Eigenheimen) entstehen keine Rückstände mit erhöhtem Radionuklidgehalt. Rückstandsart und spezifische Aktivität Ablagerungen aus Anlagenteilen der tiefen Geothermie Quelle: Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Im Bereich der tiefen Geothermie gibt es derzeit drei unterschiedliche Technologien, um die Erdwärme nutzbar zu machen. Dabei können radionuklidhaltige Ablagerungen (englisch " Scales ") nur in hydro- und petrothermalen Geothermieanlagen entstehen: Bei "hydrothermalen" Lagerstätten steht ausreichend ergiebiges Lagerstättenwasser ("Fluid") für eine Förderung zur direkten Erdwärmegewinnung zur Verfügung. Für "petrothermale" Lagerstätten ist das vorhandene Tiefenwasser nicht ergiebig genug. Daher wird bei dieser Methode Wasser in das Tiefengestein eingepresst. Das Wasser umfließt in Klüften und Spalten das Gestein und nimmt dabei die Wärme des Gesteins auf. Anschließend wird es wieder an die Erdoberfläche gefördert. Erdwärmesonden verfügen über einen eigenen geschlossenen Kreislauf, sodass kein Kontakt und somit kein Stoffaustausch mit Wasser/Gasen zustande kommt. Beim Betrieb geothermischer Anlagen können sich in allen Anlagenteilen, die mit dem Tiefenwasser in Kontakt stehen, Scales bilden. Diese Ablagerungen sind entweder schwer lösliche Carbonat- beziehungsweise Sulfatsalze oder metallische Ablagerungen unedler Metalle (wie zum Beispiel Blei). Bei metallischen Ablagerungen ist aus Sicht des Strahlenschutzes hauptsächlich das Radionuklid Blei-210 von Bedeutung, während in den anderen Ablagerungsarten vor allem Radium-226 und Radium-228 vorkommen. Die spezifische Aktivität der dominierenden Radionuklide liegt typischerweise bei mehreren Zehn Becquerel pro Gramm. Allerdings können in den Scales auch spezifische Aktivitäten von mehreren Hundert Becquerel pro Gramm auftreten. Neben den Scales fallen in Geothermieanlagen weitere Rückstände wie defekte Anlagenteile, Filtermaterial, Schlämme und Schutzkleidung an, die auch natürliche Radionuklide in erhöhten Konzentrationen enthalten können. Beseitigung der Rückstände Geothermie ist eine sehr junge Technologie. Deshalb liegen generell keine Erfahrungswerte über standardisierte Verwertungs- oder Entsorgungswege vor. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung gegenüber der Beseitigung vorzuziehen. Schutzkleidung und organische Filtermaterialien könnten thermisch verwertet, defekte Anlagenteile eingeschmolzen werden. Je nach Radionuklidgehalt können nur spezialisierte Firmen die Rückstände entsorgen. Für Scales und Schlämme sind derzeit keine Verwertungsmöglichkeiten bekannt. Diese Rückstände müssen daher nach derzeitigem Stand deponiert werden. Strahlenexposition Grundsätzlich sind bei der Bewertung einer möglichen Strahlenexposition durch Rückstände aus der tiefen Geothermie sowohl Beschäftigte als auch die Allgemeinbevölkerung zu betrachten. In die Bewertung fließt dabei ein, wie die Rückstände entsorgt oder verwertet werden. Nach den derzeit vorliegenden Daten könnte für Beschäftigte in Geothermieanlagen der Dosisrichtwert von 1 Millisievert pro Jahr unter ungünstigen Umständen überschritten werden. In diesen Fällen ist zu prüfen, welche Maßnahmen zur Dosisminderung mit geringem Aufwand eingeführt werden können. Hierzu zählen beispielsweise das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder die Suche nach alternativen Entsorgungswegen. Für die Bevölkerung ist hingegen aus heutiger Sicht unter konservativen Annahmen nicht von einer Überschreitung des Dosisrichtwertes auszugehen. Stand: 03.07.2025

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Southern Ocean Carbon and Heat Impact on Climate (SO-CHIC)

The Southern Ocean regulates the global climate by controlling heat and carbon exchanges between the atmosphere and the ocean. It is responsible for about 60-90% of the excess heat (i.e. associated with anthropogenic climate change) absorbed by the World Oceans each year, and is also recognised to largely control decadal scale variability of Earth carbon budget, with key implications for decision makers and regular global stocktake agreed as part of the Paris agreement. Despite such pivotal climate importance, its representation in global climate model represents one of the main weaknesses of climate simulation and projection because too little is known about the underlying processes. Limitations come both from the lack of observations in this extreme environment and its inherent sensitivity to intermittent small-scale processes that are not captured in current Earth system models. The overall objective of SO-CHIC is to understand and quantify variability of heat and carbon budgets in the Southern Ocean through an investigation of the key processes controlling exchanges between the atmosphere, ocean and sea ice using a combination of observational and modelling approaches. SO-CHIC considers the Atlantic sector of the Southern Ocean as a natural laboratory both because of its worldwide importance in water-mass formation and because of the strong European presence in this sector already established at national levels, which allow to best leverage existing expertise, infrastructure, and observation network, around one single coordinated overall objective. SO-CHIC also takes the opportunity of the recent re-appearance of the Atlantic Sector Weddell Polynya to unveil its dynamics and global impact on heat and carbon cycles. A combination of dedicated observation, existing decades-long time-series, and state-of-the-art modelling will be used to address specific objectives on key processes, as well as their impact and feedback on the large-scale atmosphere-ocean system.

UVP-Vorprüfungsergebnis Einpressbohrung Vorhop 14/Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy GmbH plant die Konvertierung der bestehenden Produktionsbohrung Vorhop 14 in eine Einpressbohrung. Der Zweck der Bohrung ist das Einpressen von Lagerstättenwasser zur Druckunterstützung im Erdölfeld Vorhop. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Der Zweck der Bohrung ist die Druckunterstützung im Erdölfeld Vorhop zur Gewinnung von Erdöl. Dadurch fällt die Bohrung unter den § 1 Nr. 2. Buchst. b) der UVP-V Bergbau. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Basales Schelfeisschmelzen und dessen Beitrag zur Bodenwasserbildung und ozeanischen Zirkulation in Antarktischen Kontinentalrändern unter sich verändernden Umweltbedingungen

Die aktuellen basalen Schmelzraten der Eisschelfe im Weddellmeer und deren möglichen zukünftigen Entwicklungen unter sich ändernden Klimabedingungen sind noch nicht vollständig verstanden. Um die damit verbundene Zusammensetzung und die Bildungsraten von Antarktischem Bodenwasser und deren Variabilität sowie den Beitrag zur globalen ozeanischen Zirkulation besser untersuchen und verstehen zu können, werden dringend mehr Spurenstoff-Beobachtungen gebraucht. Die Ziele dieses Projektes sind: A) Eine verbesserte, aktuelle Quantifizierung basaler Schmelzwasserinventare und basaler Schmelzraten der Schelfeise in der westlichen (Larsen Eisschelf) und südlichen (Filchner Eisschelf) Weddellsee, um zukünftige Veränderungen erfassen zu können. B) Eine Untersuchung, auf welchen Pfaden sich das basale Schmelzwasser weiter ausbreitet und wie es zur Bildung von Antarktischem Bodenwasser beiträgt sowie eine Quantifizierung der aktuellen Bildungsraten von Antarktischem Bodenwasser. C) Die Suche nach Hinweisen auf lokale Änderungen und zeitliche Entwicklungen basaler Schmelzprozesse und der Bildung von Antarktischem Bodenwasser (heute eisfreie Gebiete Larsen A und B, noch eisbedecktes Larsen C und Filchner, oder veränderliche Eigenschaften oder Zirkulation angrenzender Wassermassen). D) Eine Untersuchung, wie lokale Prozesse und deren Variabilität mit großskaligen Prozessen im Zusammenhang stehen (z.B. den beobachteten Änderungen der Eigenschaften von Antarktischem Bodenwasser, Erwärmung, Aussüßung, Zunahme des Alters bzw. Abnahme der Erneuerung, Verlangsamung der Aufnahme anthropogenen Kohlenstoffs, Abnehmende Volumina, Trends). Spurengasmessungen werden wesentlich dazu beitragen, das basale Schmelzen (stabile Edelgasisotope (3He, 4He, Ne) für basale Schmelzwasserquantifizierung) und Schmelzraten und Bodenwasserbildungsraten (FCKWs für Transportzeitskalen, Bildungsraten und die damit verbundene Aufnahme anthropogenen Kohlenstoffs) und deren Variabilität zu untersuchen und zu bestimmen. Diese Ziele tragen zu drei Leitzielen des SPP 1158 bei: * Dynamik der Komponenten des Klimasystems * Reaktion auf veränderliche Umweltbedingungen * (Die Weddellsee als) Verbindung zu niedrigeren Breiten

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - Integrated Ocean Drilling Program/Ocean Drilling Program (IODP/ODP), Sub project: The role of ocean crust low temperature alteration carbonates in the global calcium cycle

Calcium carbonate precipitate that form during the low temperature alteration of ocean crust basalts (LTA carbonates) are an important calcium sink in the global calcium cycle. The total calcium flux has been estimated as representing about 10 percent of the total Ca output flux of the ocean. First measurements of the calcium isotopic composition of LTA carbonates point to a significant fractionation. This indicates a measureable influence of this calcium flux on the global calcium isotope budget of the oceans. LTA carbonates represent a gap in our knowledge of the global calcium isotope fluxes that may explain discrepancies in the Neogene isotope budget. We therefore plan to sample LTA carbonates from different sites, different crustal depths and different crustal ages. We wil) use oxygen isotopes, trace elements and strontium isotopes to constrain the sources of calcium for these precipitates. We will then measure the calcium isotopic composition of the LTA carbonates to estimate the globally averaged isotope flux from the ocean to this important sink. With that the project will help to better constrain calcium isotope fluxes and to find an explanation for the discrepancies in current calcium isotope budgets. The data will further give new insights in the formation conditions of LTA carbonates at different crustal depths. They will finally show whether these formation conditions varied with time and whether LTA carbonates may be used as recorders of the ocean water calcium isotope composition through time. Valuable supplemental information for the interpretation of our data is expected from a complementary project (A. Klügel, W. Bach; Univ. Bremen) which aims to combine an inventory of the distribution of LTA carbonates in IODP/ODP cores with a fine-scale investigation of the trace elemental composition and age structure of these carbonate veins. Therefore we plan joint sampling sessions and to investigate common samples to guarantee the synergy of the two projects and the comparability of the data.

Leckage im Erdölfeld Georgsdorf

An einer Förderbohrung der ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH (EMPG) im Erdölfeld Georgsdorf (Samtgemeinde Neuenhaus; Landkreis Grafschaft Bentheim) traten am 1. april 2015 durch eine Leckage circa 0,5 m³ (500 Liter) Nassöl aus. Die Förderbohrung wurde sofort außer Betrieb genommen. Der Betreiber informierte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Vorfall. Daraufhin hat das LBEG umgehend mit den Ermittlungen zur Schadensursache begonnen und die Untere Wasserbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie die Samtgemeinde Neuenhaus in Kenntnis gesetzt. Die Undichtigkeit trat während des regulären Förderbetriebes an einer Dichtung (Stopfbuchse) zwischen dem oberirdischen Bohrlochabschluss (E-Kreuz) und dem beweglichen Fördergestänge auf. Das Nassöl verteilte sich in Form eines Sprühnebels auf einer etwa 144 m² großen angrenzenden Ackerfläche. Als Nassöl wird Erdöl bezeichnet, das durch eine Erdölbohrung gefördert wird. Es ist ein Gemisch aus Rohöl und Lagerstättenwasser.

Untertage Sonnenspeicher - Chemische Speicherung von erneuerbarer Energie in einem natürlichen Porengasspeicher

Die Entwicklung intelligenter Langzeit-Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energie durch die Verwendung vorhandener Untertagegasspeicher ist der einzige fehlende Baustein im Power to Gas System, in dem Strom zu Wasserstoff umgewandelt wird. Im Rahmen des beantragten Leitprojektes werden Simulationen und Labortests sowie ein Demonstrationsversuch im industriellen Maßstab, begleitet durch ein Life Cycle Assessment, durchgeführt, um die Möglichkeit der chemischen Speicherung von erneuerbarer Energie in einem Untertagereservoir zu prüfen. Einen wesentlichen Aspekt für die technische Einleitung von Wasserstoff in Untertage-Erdgasspeicher stellen dadurch induzierte mikrobielle Umsetzungen im Reservoir dar. Um Bedingungen des Erdgasspeichers zu simulieren werden Bohrkerne aus einer Tiefe von ca. 1.200 m sowie Lagerstättenwasser in Bioreaktoren eingebaut. Die Gesteinskerne, welche aus einer Erdgas führenden geologischen Formation geworben wurden, werden unter definierten Verhältnissen (46°C, 47 bar) dem Lagerstättenwasser und Gasmischungen (Methan, Wasserstoff, Kohlendioxid, Schwefel-Komponenten) exponiert. Biogeochemische Transformationsprozesse von gasförmigen sowie flüssigen und festen Reaktorinhalten werden untersucht. Basierend auf diesen Resultaten wird ein operativer Bereich für Wasserstoff exponierte Reservoirs definiert, welcher die mikrobiologische Konsumation von Wasserstoff und die Entstehung von Schwefelwasserstoff minimieren soll. Dies wird in einem darauf folgenden in situ Versuch im Erdgasspeicher berücksichtigt.

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