API src

Found 144 results.

Related terms

Umweltausschuss stimmt CO2-Grenzen für leichte Nutzfahrzeuge zu

Am 5. November 2013 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments einem Entwurf über CO2-Grenzwerte für Transporter mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen zu. Der Vorschlag, der bereits informell mit den EU-Ministern abgestimmt wurde, sieht vor, dass Transporter, die ab 2020 zugelassen werden, durchschnittlich nur noch 147 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen dürfen. Heute sind es noch 203 Gramm. Der Entwurf betrifft jeden Hersteller in Europa, der jährlich mehr als 1.000 Transporter produziert.

Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge

Das Europäisches Parlament hat am 15. Februar 2011 in einer Abstimmung für die Einführung von CO2-Grenzwerten für neue "leichte Nutzfahrzeuge", die zum Transport von Gütern bestimmt sind, ausgesprochen. Somit sollen Nutzfahrzeuge sauberer und kraftstoffeffizienter werden. Die Regeln, auf die sich das Parlament mit den Mitgliedstaaten einigt hat, beinhaltet Anreize zur Herstellung hocheffizienter Fahrzeuge sowie Strafen für Hersteller, die diese Ziele nicht einhalten. Die Regelung zielt darauf ab, Innovationen in der Industrie voranzutreiben. Es wurde ein Anfangsziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer festgelegt. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Flotte eines Hersteller müssen 2014 70 % des fest gesetzten Zielwerts erreichen und ab 2017 zur Gänze entsprechen. Die Gesetzgebung setzt zudem ein Ziel von 147 Gramm CO2 pro Kilometer fest, das bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Die Verordnung wurde mit 534 Ja-Stimmen gegen 117 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.

Luftqualität 2017: Rückgang der Stickstoffdioxidbelastung reicht noch nicht aus

Grenzwertüberschreitungen in rund 70 Kommunen – Diesel-Nachrüstung mit Katalysatoren nötig Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen nahm nach erster Schätzung von 90 auf 70 ab. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Dennoch: An rund 46 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten, an zwei Drittel dieser Stationen mit Werten von mehr als 45 µg/m3 sogar deutlich. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Wir sind aber noch längst nicht am Ziel. Immer noch liegen viele Städte deutlich über dem seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert, viele Einwohner sind also weiter zu viel gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid ausgesetzt. Schuld sind vor allem die Diesel-Autos mit hohen Realemissionen, die oftmals erst in den vergangen Jahren zugelassen wurden und in den Städten unterwegs sind“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠. „Wie vom Umweltbundesamt im Sommer 2017 geschätzt, werden die Maßnahmen des Diesel-Gipfels mit Software-Updates und Umtauschprämien nicht ausreichen, um die Luft in den Städten so zu verbessern, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden. Wir brauchen dringend die Hardware-Nachrüstung der Autos und leichten Nutzfahrzeuge. Nur so können wir die Gesundheitsbelastungen durch Stickstoffoxide schnell und vor allem dauerhaft senken.“ Den Rückgang der mittleren Stickstoffdioxidbelastung an verkehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 um zirka zwei Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wertet das UBA als Indiz dafür, dass die durch die Dieseldebatte angestoßenen Maßnahmen in den Städten anfangen zu wirken. So wurden beispielsweise örtlich Tempolimits eingeführt sowie durch Straßenverengung der Verkehr reduziert, es wurden öffentliche Verkehre gefördert und Busse nachgerüstet. Bundesweit wurden Autos mit hohen Realemissionen durch Software-Updates hinsichtlich ihrer NOx-⁠ Emission ⁠ leicht verbessert. Außerdem erneuerte und veränderte sich die Fahrzeugflotte hin zu weniger Dieseln: Das Kraftfahrbundesamt (KBA) zeigt in seinen Neuzulassungszahlen 2017 eine Verschiebung hin zu benzinbetriebenen PKW. Ihr Anteil steigt um über elf Prozent gegenüber 2016, Diesel verlieren über 15 Prozent. Wie sich die einzelnen Maßnahmen jeweils auf die Luftqualität auswirken, lässt sich mit den vorliegenden Daten derzeit nicht exakt bestimmen. Die NO2-Messdaten und deren Rückgang bestätigen allerdings, dass Software-Updates und der Rückkauf alter Diesel-PKW (Umtauschprämie) nur ein begrenztes Minderungspotential aufweisen. Nach Berechnungen des UBA könnte die NO2-Luftbelastung durch die beiden Maßnahmen maximal zwischen zwei und fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken. Wichtig: Beide Maßnahmen wirken erst seit Ende 2017. In der vorläufigen Jahresauswertung „Luftqualität 2017“ betrachtet das UBA neben Stickstoffdioxid auch Feinstaub und Ozon. Feinstaub (⁠ PM10 ⁠): Die Feinstaubbelastung war 2017 im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2016 geringer. Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus. 2017 gehörte mit den beiden Vorjahren zu den am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahren. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde mit 45 Tagen erneut der Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen im Jahr). Allerdings sollen laut Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) die Werte an höchstens drei Tagen pro Jahr über 50 µg/m³ liegen. Dieses Ziel überschreiten 87% aller Messstationen in Deutschland. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollte nach Auffassung des UBA der von der WHO empfohlene Wert eingehalten werden. Es bedarf also weiterer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub weiter zu verringern. Zukünftig ist es verstärkt notwendig, besonderes Augenmerk auf die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsscheiben, Kupplungen und Reifen zu legen. Ozon: Die Ozonkonzentrationen waren 2017 im Vergleich zu den letzten 20 Jahren niedrig. Anders als der ⁠ Hitzesommer ⁠ 2015 war der Sommer 2017 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch kam es an 17 Prozent aller Messstationen zu Zielwert-Überschreitungen (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr – gemittelt über 3 Jahre – den Wert von 120 µg/m3 überschreiten). Aktualisierung: Die Übersicht "Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017" sowie die Exceldaten wurden zum 30.05.2018 aktualisiert. Es liegen nun aus allen Messnetzen die vollständigen, geprüften Daten vor. Mit den endgültigen Daten sind es noch 65 Städte mit Grenzwertüberschreitung. Die Stadt Remscheid ist nicht mehr auf der Liste.

Neue Tests für Kraftfahrzeugemissionen ab dem 1. September Pflicht

Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sollen zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.

Einigung zu leichten Nutzfahrzeugen

Am 20. Dezember 2010 gab der EU-Umweltministerrat grünes Licht für neue Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen. Bis zum Jahr 2020 müssen diese Fahrzeuge ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27 Prozent auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer (rund 5,6 Liter Diesel) mindern. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer (rund 6,7 Liter Diesel) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Als Anreiz zur Einhaltung der Zielwerte sind empfindliche Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller bei deren Überschreitung vorgesehen. Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig CO2 emittieren, wie zum Beispiel Plug-In-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors.

Zuviel Feinstaub in deutschen Innenstädten

Weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung nötig Die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in deutschen Innenstädten ist weiterhin zu hoch. In sechs Städten - darunter Stuttgart und München - ist der Grenzwert (Tagesmittelwert) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) bereits jetzt an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten. Weitere zehn Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Sachsen stehen kurz vor der Grenzwertüberschreitung. Ein Grund dafür ist das Wetter zu Beginn dieses Jahres: windschwache Hochdruckwetterlagen, die häufiger auftraten als in den Jahren 2007 und 2008, behinderten den Abtransport der Luftschadstoffe. „Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen - gerade in den Innenstädten - gesunde, saubere Luft atmen können”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). „Möglichkeiten, die Feinstaubemissionen zu senken, gibt es. Sie müssen nun schleunigst Wirklichkeit werden.” Der Straßenverkehr ist eine wichtige Emissionsquelle für Feinstaub. Hier gilt es anzusetzen: Die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter mit Dieselrußfiltern sollte die obigen Maßnahmen ergänzen. Betroffen sind bis zu 300.000 leichte Nutzfahrzeuge in Deutschland. Die Länder, die für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen verantwortlich sind, könnten für Förderprogramme auf Gelder aus dem EU-Strukturfonds zugreifen. Nicht nur der Verkehr ist für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Auch andere Quellen sind relevant - beispielsweise die Holzheizungen und Kamine in privaten Haushalten und im Kleingewerbe. So genannte Kleinfeuerungsanlagen sind nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes. Um hier Emissionsminderungen zu erreichen, muss es anspruchsvolle Grenzwerte für diese Heizungen geben. Die geplante Novellierung der „Verordnung über kleine und mitt­lere Feuerungsanlagen” sieht dies vor. Wichtig ist, dass auch Altanlagen ihre Emissionen senken müssen. Nach einer angemessenen Übergangsfrist sollte auch für sie ein anspruchsvoller Staubgrenzwert gelten. Um diesen einzuhalten, haben die Betreiber zwei Möglichkeiten: Sie können die Anlage mit einem Filter zur Feinstaubminderung nachrüsten oder die alte Anlage durch eine neue ersetzen. Für eine Reihe von Anlagen plant das Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠) Ausnahmen - beispielsweise für Anlagen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind, sowie für solche Anlagen, die vorrangig zum Kochen dienen. Die hohe Feinstaubbelastung in den Städten entsteht nicht nur aus den Emissionen vor Ort. Ein bedeutender Anteil des Feinstaubes, der sich in der ⁠ Atmosphäre ⁠ auch aus den Vorläufersubstanzen Schwefel- und Stickstoffoxiden bildet, kommt von weit her in unsere Ballungsräume. Hier sind europäische Lösungen gefragt: Eine deutliche Minderung der Emissionen aus großen Industrieanlagen - wie etwa Kraftwerken - ist erforderlich. Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vor­schriften für diese Industrieanlagen. Dabei sind es vor allem Anlagen in Osteuropa, die einen großen Sanierungsbedarf haben. Deutschland setzt sich für anspruchsvolle Grenzwerte für Staub selbst und für die Vorläufersubstanzen ein und wird  profitieren: Mittelfristig könnte die Belastung, die aus dem Ausland nach Deutschland kommt, deutlich abnehmen.

Erarbeitung einer Methode zur Ermittlung und Modellierung der CO2-Emissionen des Kfz-Verkehrs

Der im Autohaus angegebene Kraftstoffverbrauch bei Pkw- und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) wird im Fahrzyklus auf dem Rollenprüfstand ermittelt. Der tatsächliche Kraftstoffverbrauch bei der Nutzung auf der Straße ist jedoch oft viel höher, was beim Verbraucher zu Irritationen führt. Das Umweltbundesamt hat deshalb die Abweichung zwischen offiziellen und realen Verbrauchswerten von europäischen Pkw anhand von 12 Datenquellen mit ca. 1,4 Mio. Fahrzeugen untersuchen lassen. Hierbei wurde eine neue Methode zur Ermittlung und Modellierung des realen Kraftstoffverbrauchs und der ⁠ CO2 ⁠-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erarbeitet und die Modelle HBEFA (Handbuch Emissionsfaktoren) und TREMOD (Transport ⁠ Emission ⁠ Model) aktualisiert. Veröffentlicht in Texte | 231/2020.

Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission für die post-2020-Gesetzgebung zur CO2-Minderung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

In einem Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Anreize im Verkehrssektor nötig sind, um den Einsatz von innovativen Technologien für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge zur Einsparung von Kraftstoffen zu forcieren. In der Studie wird gezeigt, dass eine höhere Emissionsminderung für diese Fahrzeuge aus technischer und ökonomischer Sicht sinnvoll und möglich ist. Darüber hinaus wurden die Umweltauswirkungen von ⁠ LNG ⁠-Lkw diskutiert und aufgezeigt, welchen Effekt der Einsatz von LNG insbesondere im Kontext der beschlossenen ⁠ CO2 ⁠-Flottenzielwerte, der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele sowie der erforderlichen Kosten hat. Veröffentlicht in Texte | 218/2020.

Ermittlung der Schadstoff- und Klimagasemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen durch WLTP und RDE unter Berücksichtigung zukünftiger Kraftstoffe und Antriebskonzepte

Extern aufladbare Hybridelektro-Pkw, sogenannte Plug-in-Hybride, werden zur Erreichung der Flottenzielwerte für CO 2 in der EU zukünftig stärker in den Markt kommen müssen. Es ist notwendig, dass auch diese Fahrzeuge im praktischen Betrieb auf der Straße nur möglichst geringe Mengen der verschiedenen Schadstoffe ausstoßen und die CO 2 -Emissionen möglichst realistisch bestimmt werden. Im Vorhaben wurde ein Plug-in-Hybrid-Pkw in Messungen auf dem Prüfstand und auf der Straße umfassend bezüglich des Emissionsverhaltens charakterisiert. Das Vorhaben lief parallel zur Weiterentwicklung der Abgasgesetzgebung auf EU-Ebene durch RDE und WLTP. Die Ergebnisse flossen in die entsprechenden Prozesse ein. Veröffentlicht in Texte | 27/2019.

Entwicklung einer neuen, harmonisierten Testprozedur im Rahmen der Fahrzyklusentwicklung (WLTP) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der UNECE

Die Wirtschaftskommission für Europa hat die neue weltweit harmonisierte Testprozedur für leichte Kraftfahrzeuge (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure / WLTP) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Ziel war es, die Abgasgesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu verbessern und diese realistischer zu prüfen. Das Vorhaben hat in diesem Zusammenhang erfolgreich Fragestellungen beantwortet, die bei der Entwicklung von WLTP auftraten. Grundlage waren theoretische Studien und praktischen Messungen, deren Ergebnisse in den laufenden WLTP-Entwicklungsprozess einflossen. Im Bericht werden wichtige untersuchte Aspekte sowie generelle Änderungen durch den WLTP beschrieben. Veröffentlicht in Texte | 25/2019.

1 2 3 4 513 14 15