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Ressortforschungsplan 2024, Handlungsbedarf und Optionen zur Regulierung des Stromverbrauchs von Elektrofahrzeugen

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Handlungsbedarf und Optionen zur Regulierung des Stromverbrauchs von Elektrofahrzeugen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der „European Green Deal“ zielt darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Plans ist die Verschärfung der CO2-Flottenzielwerte bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen durch die Verordnung (EU) 2023/851. Diese Verordnung sieht insbesondere vor, dass Neufahrzeuge ab 2035 kein CO2 mehr emittieren. Im Rahmen der Überarbeitung der CO2-Flottenzielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass die Europäische Kommission bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2026 explizit die Einführung von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Nullemissionsfahrzeugen prüfen soll. Vor diesem Hintergrund zielt das Forschungsvorhaben darauf ab, verschiedene regulatorische Optionen zur Reduzierung des Stromverbrauchs von Elektrofahrzeugen zu erarbeiten und deren Auswirkungen umfassend zu bewerten. Dies umfasst die Entwicklung des gesamten Stromverbrauchs und die Analyse wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Folgen durch die Regulierungsoptionen.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Dekarbonisierung des Verbrenner-Fahrzeugbestandes in Deutschland und Europa als globale Herausforderung

Das Projekt "Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Dekarbonisierung des Verbrenner-Fahrzeugbestandes in Deutschland und Europa als globale Herausforderung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden zukünftig, selbst bei hohen Neuzulassungsanteilen von E-Fahrzeugen in Deutschland (DE), der EU und global, relevante Mengen an Kraftstoffen benötigen. Für DE und mit geringerer Genauigkeit auch für die EU ist zu untersuchen, wie sich der Verbrennerbestand an Pkw und Nutzfahrzeugen und deren Fahrleistung angesichts des Flottenzielwerts von 0g in 2035 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie der CO2-Bepreisung im zeitlichen Verlauf entwickeln wird. Darüber hinaus sollen Maßnahmen und Instrumente identifiziert und quantifiziert werden, die geeignet sind um die Umstellung des Bestandes auf E-Fahrzeuge zu beschleunigen können. Es ist zu untersuchen, inwieweit es zu einem temporär größeren Neuzulassungsbedarf von E-Fahrzeugen kommen kann, wenn auch typische Gebrauchtfahrzeugkäufer*innen stärker auf ein neues E-Fahrzeug wechseln wollen. Aus der EU exportierte Verbrenner könnten die Erreichung der globalen Klimaziele gefährden. Diesbezüglich ist geplant, unter Berücksichtigung der Literatur zu untersuchen, ob bzw. unter welchen Rahmenbedingungen zur Erreichung der Klimaziele in ausgewählten globalen Regionen (Afrika, Südamerika) und dort charakteristischen Ländern in Fallstudien Elektrofahrzeuge in notwendiger Schnelligkeit eingeführt werden können oder ob bzw. unter welchen Konstellationen in diesen E-Fuels notwendig werden könnten . Hierzu sind Ökologische Wirkungen, Kosten und Folgewirkungen zu betrachten.

Autokauf

Beim Autokauf Elektroautos bevorzugen, auf geringen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß achten Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO 2 -Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl. Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen. Gewusst wie Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO 2 ), Schadstoffe (Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Kraftstoffverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Tank- bzw. Energiekosten. Sparsames Auto wählen: Die CO 2 -Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO 2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO 2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO 2 freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO 2 -Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO 2 -Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO 2 -Ausstoß auf. Elektroantrieb bevorzugen: Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO 2 -Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Deshalb sollte die Antriebsbatterie bedarfsgerecht ausgewählt werden, auch um ein unnötiges Mitschleppen von zusätzlichem Gewicht zu vermeiden. Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden. Wenn man sich nichtdestotrotz zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug bei einem Dieselantrieb mindestens die Euro 6d-TEMP Abgasnorm einhalten. Ein Otto-Pkw mit Direkteinspritzung muss mindestens die Euro 6c-Norm erfüllen. So wird sichergestellt, dass auch die Partikelemissionen des Otto-Direkteinspritzers gering sind. Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste). Auf Pkw-Label achten: Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am Pkw-Label erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO 2 -Ausstoß neuer Autos. Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO 2 -Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO 2 -Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO 2 -Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart. Sparsam bei der Ausstattung sein: Klimaanlage , elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt. Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam. Carsharing nutzen: Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Mit Carsharing können Sie zudem richtig viel Geld sparen. Wenn Sie nicht mehr als 10.000 bis 14.000 km pro Jahr fahren, ist Carsharing in der Regel kostengünstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern. Was Sie noch tun können: Steuern sparen: Je geringer der CO 2- Ausstoß, desto weniger zahlen Sie für ihre Kfz-Steuer. Ein Elektroauto ist sogar steuerbefreit. Sprit sparen: Beachten Sie unsere Tipps zum Sprit sparen . Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu Bus und Bahn fahren , zu Fahrrad und Radeln und zu Fahrgemeinschaften . Altauto-Entsorgung: Beachten Sie unsere Tipps zur Altautoentsorgung . Grünfläche vs.Carsharing Quelle: Umweltbundesamt Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 19,4 % im Jahr 2021 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Emissionen des Verkehrs . Bezüglich ⁠ Klimawirkung ⁠ haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische ⁠Eutrophierung⁠) und Böden (⁠Versauerung⁠) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die ⁠ Flora ⁠ und ⁠ Fauna ⁠ stark beeinträchtigt. Gesetzeslage: Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO 2 -Preis, der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2024 (45 Euro/ t CO 2 ) und 2025 (55 Euro/ t CO 2 ) festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite Pkw und leichte Nutzfahrzeuge . Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung). Allerdings war im Jahr 2023 nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite Marktdaten: Mobilität . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA-Themenseiten : Emissionen des Verkehrs Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Marktdaten: Mobilität Quellen: UBA (2024): Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Indikator: Umweltfreundlicher Güterverkehr

Die wichtigsten Fakten Der Anteil des Schienenverkehrs am Gütertransport pendelte in den letzten Jahren zwischen 19 % und 21,5 %. Der Anteil der Binnenschifffahrt sank seit 1999 fast kontinuierlich von 13,5 % auf zuletzt 6,4 %. Welche Bedeutung hat der Indikator? Fast drei Viertel des Gütertransports in Deutschland werden auf der Straße erbracht. Die Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere Transportmittel wie Schiff und Güterzug ist aber Voraussetzung für einen nachhaltigeren Güterverkehr. Zwar bestehen bei Bahn- und Schiffsverkehr ebenfalls Umweltherausforderungen: Der Schienenverkehr verursacht Lärm. Binnenschiffe erfordern gut ausgebaute Wasserstraßen, deren Ausbau häufig die Gewässerqualität verschlechtert und die Natur belastet. Aber der Energieverbrauch pro ⁠ Tonnenkilometer ⁠ ist im Bahn- und Schiffsverkehr im Durchschnitt insgesamt deutlich geringer als mit dem Lkw. Gleiches gilt für die Treibhausgas-Emissionen . In der Distanz unter 50 Kilometern ist der Gütertransport mittels Lkw in der Regel konkurrenzlos. Eine flächenhafte Verteilung mittels Zug und Schiff ist hier nicht möglich. Deshalb wird bei diesem ⁠ Indikator ⁠ nur der Güterverkehr auf längeren Strecken ab 50 Kilometern betrachtet. Für den Nah- und Verteilerverkehr sind unter anderem Leichte Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb und Lastenräder eine umweltfreundlichere Alternative . Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der Gütertransport auf der Schiene entwickelte sich langfristig positiv: Sein Anteil stieg zwischen 1999 und 2015 von 16,5 % auf 19,2 % an. Ab 2016 kam es infolge einer geänderten Datengrundlage zu einem Sprung und in den letzten Jahren schwankt der Anteil zwischen 19 und 21,5 %. Der Trend bei der Binnenschifffahrt ist eindeutig negativ: Zwischen 1999 und 2023 sank ihr Marktanteil am Güterverkehr fast kontinuierlich. Insgesamt hat aufgrund des starken Wachstums des Straßengüterverkehrs der Anteil des Gütertransports durch Bahn und Binnenschiffe an der gesamten Güterverkehrsleistung leicht abgenommen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung konnten nicht verhindern, dass die Dominanz des Straßengüterverkehrs weiter zugenommen hat. Die Anstrengungen müssen deutlich verstärkt werden. Aus Umweltsicht sollte der Güterverkehr insgesamt reduziert werden. Derzeit ist jedoch weiterhin mit einem Anstieg zu rechnen. Wie wird der Indikator berechnet? Die diesem ⁠ Indikator ⁠ zugrundeliegenden Zahlen werden jährlich vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in der Reihe „Verkehr in Zahlen“ veröffentlicht. Sie basieren zum großen Teil auf Daten, die das Statistische Bundesamt in der Publikation „ Verkehr aktuell “ veröffentlichte bzw. nun in der Datenbank „GENESIS Online“ veröffentlicht. Beschreibungen zur Vorgehensweise finden sich in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen zum Straßengüterverkehr basieren auf Erhebungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split in Deutschland .

Elektrisch unterwegs auf Berlins Straßen – Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge in der Stadt deutlich zugenommen. Um diese auch verlässlich mit Strom versorgen zu können, braucht es Ladeinfrastruktur. Diese kann an unterschiedlichen Orten stehen. Im öffentlichen Raum, das heißt am Straßenrand, ist sie für jede Person am ehesten erkennbar. Doch befindet sich der größte Anteil auf privatem Grund, dort wo auch in Zukunft die meisten Ladevorgänge stattfinden werden. Dies kann die klassische Wallbox auf dem eigenen Stellplatz bzw. dem des Arbeitgebers oder eben auch die öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung auf dem Supermarktplatz sein. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz um Umwelt ist hierbei für den öffentlichen Raum verantwortlich und konnte das Ladenetz, gemeinsam mit vielen Partnern, in den letzten Jahren spürbar erweitern. Um hier noch koordinierter voranschreiten zu können, hat das Land Berlin im April 2024 die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 für Berlin beschlossen. Diese Strategie, weitere Informationen, Arbeitshilfen sowie Daten und Fakten rund um die Ladeinfrastruktur in Berlin lassen sich auf der Internetseite ladeinfrastruktur.berlin finden. Die Rolle der Elektromobilität im Rahmen der Verkehrs- und Antriebswende Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung und dem Berliner Senat angestrebten Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor ist es wichtig, dass die Antriebswende, neben der Mobilitätswende, einen festen Bestandteil der Verkehrswende bildet. Um das Netz an Ladepunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen, hat die Senatsverwaltung im Jahre 2021 das Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum Berlins, das sogenannte Berliner Modell, überarbeitet. Die überarbeiteten Regeln des „Berliner Modells“ gelten sowohl für die im Auftrag des Senats agierenden Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, als auch für private dritte Betreiber, denen es nach dem Abschluss eines Betreibervertrages möglich ist, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben. Die Errichtungsziele sind auf das Jahr 2030 ausgerichtet und fügen sich in die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für Berlin ein. Bild: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Karte: OpenStreetMap Öffentliche Ladeinfrastruktur für alle Elektromobilistinnen und Elektromobilisten mit Pkw und leichtem Nutzfahrzeug Am Ende des 2. Quartals 2024 waren in Berlin über 4.700 öffentlich zugängliche Ladepunkte im öffentlichen und privaten Raum in Betrieb. Davon befanden sich mehr als 2.500 Ladepunkte auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Grundlagen des Ladeinfrastrukturaufbaus in Berlin Ein leistungsfähiges Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung, um die Attraktivität der Elektromobilität zu steigern. Hierbei ist es prinzipiell möglich, Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund oder auf privatem Grund zu schaffen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Karte: Geoportal Berlin / Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge Informationen zum Ladeinfrastrukturausbau durch dritte Betreiber Dritten Betreibern von Ladeinfrastruktur ist es auch weiterhin möglich Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben. Hier finden sich die wichtigsten Infos in Kürze. Weitere Informationen Bild: masterart / depositphotos.com Fragen und Antworten Häufige Fragen von E-Fahrzeug-Nutzenden und von Unternehmen zur Ladeinfrastruktur. Weitere Informationen

Emissionsdaten

Im Umweltbundesamt werden für die verschiedenen Verkehrsmittel umweltrelevante Daten erfasst. Hierbei wird auf offizielle Statistiken und Sekundärliteratur zurückgegriffen. Auf Grundlage der erfassten Daten werden die Emissionen von Lärm, Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen berechnet. Hierzu werden UBA-eigene Modelle und Computerprogramme genutzt. Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) Das Umweltbundesamt veröffentlicht in regelmäßigen Abständen das Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Diese umfangreiche Datenbank zu den Emissionen von Luftschadstoffen des Straßenverkehrs stellt Emissionsfaktoren von Kraftfahrzeugen für die wichtigsten Luftschadstoffe und den Kraftstoffverbrauch zusammen. Die Daten sind nach zahlreichen technischen und verkehrlichen Parametern wie Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Bus etc.), Abgasreinigung (geregelter, ungeregelter Katalysator etc.), Antriebsart (Otto-, Diesel-, Elektromotor etc.) sowie Verkehrssituationen (Stadtverkehr, Landstraße, Autobahn etc.) gegliedert. Zudem können die unterschiedlichen Anteile von Güter- und Personenverkehr an den Schadstoffemissionen nachvollzogen werden. Die aktuelle Version 4.2 des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) und weitergehende Informationen erhalten sie unter www.hbefa.net oder bei INFRAS, Sennweg 2, CH-3012 Bern, Telefon +41 31 370 1919, Telefax +41 31 370 1910, E-Mail hbefa [at] infras [dot] ch . TREMOD Zur Ermittlung und Aufbereitung von Informationen aus dem Verkehrsbereich hat das Umweltbundesamt das Computerprogramm TREMOD (Transport ⁠ Emission ⁠ Model) entwickeln lassen. Mit Hilfe dieses Modells sind aktuelle Aussagen sowie Trend- und Szenarienberechnungen für den Zeitraum von 1960 bis 2050 möglich. TREMOD wird vom Umweltbundesamt, den Bundesministerien, dem Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) sowie der Deutschen Bahn AG zur Berechnung der Luftschadstoff- und Klimagasemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland genutzt. Die Basisdaten finden auch Eingang in die deutsche Emissionsberichterstattung . In TREMOD werden alle in Deutschland betriebenen Personenverkehrsarten (Pkw, motorisierte Zweiräder, Busse, Bahnen, Flugzeuge) und Güterverkehrsarten (Lkw, leichte Nutzfahrzeuge, Bahnen, Schiffe) erfasst. Die Basisdaten reichen von Fahr-, Verkehrsleistungen und Auslastungsgraden bis zu den spezifischen Energieverbräuchen und den Emissionsfaktoren. Die Berechnung der im Straßenverkehr freigesetzten Schadstoffmengen basiert auf den Emissionsfaktoren aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Als Emissionen werden Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe (differenziert nach Methan und Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffen), Benzol, Kohlenmonoxid, Partikel, Ammoniak, Distickstoffoxid, Kohlendioxid und Schwefeldioxid erfasst. Bilanziert werden die direkten Emissionen einschließlich der Verdunstungsemissionen und diejenigen Emissionen, die in der dem ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ vorgelagerten Prozesskette entstehen. Darüber hinausgehende Informationen zu den Emissionen aus Infrastruktur- und Fahrzeugbereitstellung im Sinne einer Lebenswegbetrachtung sind in der UBA-Broschüre "Umweltfreundlich mobil!" beschrieben. Das Rechenmodell wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu gGmbH) entwickelt und wird regelmäßig aktualisiert. Aktuellere Daten aus den amtlichen Statistiken oder z. B. aktuellere Emissionsfaktoren aus einer neueren HBEFA-Version werden in den Szenarien und auch in den Daten der zurückliegenden Jahre im Rahmen der Aktualisierung berücksichtigt. Auch veränderte methodische Abgrenzungen bei den einzelnen Verkehrsmitteln können Ursache für eine Überarbeitung der Basisdaten sein. Treibhausgas-Emissionen im Straßenverkehr – quartalsbezogene Indikatoren Das Umweltbundesamt ist gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet, die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionsdaten des Vorjahres zu erfassen und zu veröffentlichen. Allerdings erfolgt die Bestimmung der vorläufigen Emissionsdaten erst nach Abschluss des Kalenderjahres. Einige Indikatoren, die Hinweise auf das Emissionsgeschehen geben, sind für den Verkehr aber bereits unterjährig verfügbar. Das UBA-Kurzpapier zu quartalsbezogenen Indikatoren im Verkehr fasst eine Auswahl von Indikatoren quartalsweise zusammen und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Verkehrsmittelvergleich im Personenverkehr und im Güterverkehr Die Daten in den nachfolgenden Tabellen zu den durchschnittlichen Emissionen für verschiedene Verkehrsmittel im Personen- und Güterverkehr werden jährlich aktualisiert. Bei der Betrachtung der Daten unterschiedlicher Bezugsjahre ist daher zu berücksichtigen, dass eine Vergleichbarkeit – methodisch und rechnerisch – nicht immer gegeben ist, da den Daten unterschiedliche Versionen des Rechenmodells zugrunde liegen können oder besondere Ereignisse, wie z. B. die Corona-Pandemie, die Werte beeinflussen. Für den Personenverkehr findet eine Betrachtung des Alltagsnah- und -fernverkehrs statt. Daher beschränkt sich die Tabelle auf Verkehrsmittel des Linien- und Individualverkehrs mit denen Wege täglich und kurzfristig gewählt werden können. Informationen zu Emissionen im Reiseverkehr sowie Tipps zum nachhaltigen Reisen finden Sie auf der UBA-Themenseite "Urlaub und Umweltschutz" sowie in der UBA-Studie "Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs" . Über die Tabelleninhalte hinausgehende Informationen, beispielsweise zu den Emissionen aus Infrastruktur- und Fahrzeugbereitstellung, erläutert die UBA-Broschüre "Umweltfreundlich mobil!" . Emissionen im Personenverkehr – Tabelle Bezugsjahr 2023 Treibhausgas-Emissionen im Personenverkehr – Grafik Bezugsjahr 2023 Emissionen im Güterverkehr – Tabelle Bezugsjahr 2023

Überarbeitung der EU-Flottenzielwerte zur CO2-Minderung bei Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen

Dieses Vorhaben leistete einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des ⁠ UBA ⁠/⁠ BMUV ⁠ durch die Bereitstellung wissenschaftlicher Analysen. Ziel war es, Deutschlands Position in den Verhandlungen über die Novellierung der ⁠ CO2 ⁠-Flottenzielwerte für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge zu stärken. Die wissenschaftlichen Analysen wurden sowohl in Form von Ad-Hoc-Arbeiten als auch in regelmäßigen Ressortbesprechungen zwischen den Ministerien vorgestellt und diskutiert. So konnte das Vorhaben eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Novellierung der CO2-Flottenzielwerte bieten und dazu beitragen, die Interessen Deutschlands im europäischen Kontext zu vertreten. Veröffentlicht in Texte | 168/2024.

Analysen für CO₂-Flottenzielwerte von Neufahrzeugen

Im Jahr 2023 hat die Europäische Union neue Flottenzielwerte für Fahrzeuge beschlossen, um deren CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Das Umweltbundesamt veröffentlicht nun Ergebnisse eines Forschungsprojekts, die die deutsche Position bei den Verhandlungen für die neuen Zielwerte gestärkt haben. Neben Analysen der Vorschläge der EU-Kommission sind auch verschiedene Hintergrundpapiere enthalten. Dieses Projekt konzentrierte sich darauf, das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) durch wissenschaftliche Analysen zu unterstützen. Das Hauptziel bestand darin, Deutschlands Position in den Verhandlungen zur Überarbeitung der CO 2 -Flottenzielwerte für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge auf europäischer Ebene zu stärken. Als Ergebnis der Analyse wurde ein Ausstieg aus dem fossilen Verbrenner-Pkw ab 2035 und eine deutliche Verschärfung des Pkw-Zieles für 2030 empfohlen (siehe UBA-Themenseite ). Auch für neue schwere Nutzfahrzeuge wurden schärfere Ziele (ab 2030) oder neue Ziele (ab 2035 und 2040) vorgeschlagen. Die Kernaspekte des Vorhabens waren: Wissenschaftliche Analysen: Bereitstellung detaillierter Analysen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen. Ad-Hoc-Arbeiten: Durchführung spontaner, themenspezifischer Untersuchungen, um auf aktuelle Entwicklungen schnell reagieren zu können. Regelmäßige Ressortbesprechungen: Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in Ministeriumstreffen zur Förderung eines gemeinsamen Verständnisses und strategischer Abstimmung. Das Ziel des Projektes war sowohl eine Stärkung der deutschen Position durch die Unterstützung bei der Entwicklung einer fundierten Verhandlungsstrategie als auch das Unterstützen einer ambitionierten Position auf EU-Ebene durch eine fachlich abgeleitete  Formulierung einer deutschen Position und deren weitgehende Umsetzung im Rahmen der EU-Verhandlungen über die CO 2 -Gesetzgebung. Insgesamt trug das Vorhaben dazu bei, dass Deutschland gut vorbereitet in die Verhandlungen zur Novellierung der CO 2 -Flottenzielwerte ging und dabei seine Interessen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ effektiv vertreten konnte.

Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr

Die EU begrenzt Schadstoffemissionen von Pkw, leichten und schweren Lkw sowie von Bussen, Zweirädern und auch von vielen Maschinen und Geräten. Internationale Organisationen setzen Standards für Schadstoffemissionen von Schiffen und Flugzeugen. EU-Gesetzgebung zu Schadstoffemissionen aus Fahrzeugen Für alle Pkw, Lkw, Busse, Zweiräder mit Otto- oder Dieselmotoren sowie für alle Baumaschinen, Traktoren, Bahndieselmotoren, Binnenschiffe gibt es Gesetze der Europäischen Union (EU), um die Emissionen von Luftschadstoffen zu begrenzen. In diesen Richtlinien und Verordnungen sind Emissionsgrenzwerte in den Einheiten Gramm pro Kilometer (g/km) oder Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh) festgelegt. Darüber hinaus hat die EU in diesen Vorgaben bestimmt, wie geprüft wird, ob Fahrzeuge, Maschinen und Geräte die Vorgaben einhalten. Viele Wege der Schadstoffminderung Einen Überblick über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Senkung der Schadstoffemissionen finden Sie separat für PKW und für leichte Nutzfahrzeuge , für motorisierte Zweiräder , für schwere Nutzfahrzeuge , für Binnenschiffe , sowie für Maschinen und Geräte . Auch die Vorgaben der Internationalen Schifffahrtorganisation (IMO) zu Schadstoffemissionen von Seeschiffen und die der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für Flugzeuge stehen zur Verfügung.

Überarbeitung der EU-Flottenzielwerte zur CO2-Minderung bei Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen

Das Projekt "Überarbeitung der EU-Flottenzielwerte zur CO2-Minderung bei Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die EU-Verordnungen über CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für schwere Nutzfahrzeuge sollen im Rahmen des 'Green Deal' der Kommission bereits 2021 bzw. 2022 überprüft und Vorschläge für eine Überarbeitung der Flottenzielwerte vorlegt werden. Im Hinblick auf die Überprüfungen/Überarbeitungen der EU-Verordnungen besteht dringender Forschungsbedarf des BMU bzgl. der technischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Ausgestaltungsoptionen. Besonders relevant ist die Prüfung der technischen Optionen zur CO2-Minderung, deren Kosten und der möglichen Auswirkungen verschiedener Ausgestaltungsoptionen auf die Entwicklung der Emissionen im Verkehrssektor sowie auf die Industrie und Verbraucherinnen und Verbraucher.

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