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Naturwaldprogramm der Landesforst Mecklenburg-Vorpommerns

Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben. Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an primär waldökologischer Forschung, wie sie bundesweit schon länger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannwälder, Naturwaldzellen, Naturwälder etc.) geführt werden. Die Auswahl repräsentativer Waldflächen und die Einstellung jeglicher Maßnahmen ("Urwälder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der waldökologischen Forschung auf diesen Flächen für die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterstützt weitgehend die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europäischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europäischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfläche von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. Begriffsbestimmungen Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen bleiben. Alle Störungen ihres Zustandes und der ablaufenden natürlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsflächen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldflächen, die einem unmittelbaren Vergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen ähnliche Standorts- und Bestockungsverhältnisse wie die NWR auf, denen sie räumlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.

Strategieplanung 2009

Aktueller Begriff - Europa des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Europa Strategieplanung 2009 2009 wird gekennzeichnet sein durch das erwartete Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Einsetzung einer neuen Kommission. Wichtige Vorhaben sollen deshalb noch entsprechend dem Legislativ- und Arbeitsprogramm vom Oktober 2007 in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Mitte Februar hat die Kommission in ihrer tour d`horizon die politische Strategie für 2009 vorgelegt und die Prioritäten für das letzte halbe Jahr ihrer Amtszeit vorgestellt. Nach Beratungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat verdichtet die Kommission die Strategieplanung im Herbst 2008 zum Legislativ- und Arbeitsprogramm. Eckpfeiler des Handelns bleiben die strategischen Ziele: Förderung von Wohlstand, Solidarität, Freiheit und Sicherheit sowie ein stärkeres Europa in der Welt. Der erste Teil der Strategie benennt als Prioritä- freundlichen Verkehrssektoren und der Ent- ten für 2009 Wachstum und Beschäftigung, Kli- wicklung von Verkehrsmanagementsystemen mawandel und nachhaltige Entwicklung, die Ver- befassen. Das Thema Klimawandel nimmt in wirklichung einer gemeinsamen Einwanderungs- der Strategieplanung breiten Raum ein. Die politik, die Rolle Europas in der Welt sowie Kommission betont die Wichtigkeit der Umset- bessere Rechtsetzung. Im zweiten Teil der Stra- zung des überarbeiteten Emissionshandels- tegie wird der allgemeine Rahmen für die Hu- systems und kündigt den Erlass neuer Rechts- man- und Finanzressourcen zusammengefasst. vorschriften für erneuerbare Energieträger sowie Im Anhang sind die für 2009 geplanten Leitaktio- die Umsetzung des Aktionsplanes zur Verbes- nen in fünf Kapitel gegliedert und aufgelistet. serung der Energieeffizienz und die Entwicklung Die Kommission verweist angesichts steigender kohlenstoffarmer Technologien an. Der Ansatz Rohstoffpreise auf die Bedeutung der Struktur- der neuen integrierten Meerespolitik soll 2009 reformen und die Beseitigung unnötiger Verwal- fortgesetzt sowie ein Vorschlag zur Reform der tungslasten für Unternehmen. Sie kündigt die gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse Durchführung der neuen Kohäsionsprogramme der Fischerei und Aquakultur vorgelegt werden. zur Umsetzung der Lissabon-Strategie an. Mit In der gemeinsamen Agrarpolitik sollen die einer Vertiefung des Europäischen Forschungs- Ergebnisse der Einigung über den „Health- raumes und Maßnahmen zur Unterstützung der Check“ umgesetzt werden. Die Kommission will, KMU sowie der Unterstützung des europäischen einer Forderung des Europäischen Rates Innovations- und Technologieinstitutes (IET) und nachkommend, eine Strategie für den Ost- einem verbesserten Dialog zwischen Hochschu- seeraum vorlegen. Bei der gemeinsamen Ein- len und Unternehmen will sie ihre Innova- wanderungspolitik verweist die Kommission tionsstrategie verfolgen. Für Mai 2008 kündigt darauf, dass 2009 das europäische Migrations- sie einen Bericht über Leistungen und Aufgaben netz der nationalen Anlaufstellen erstmals der Wirtschafts- und Währungsunion an. Zur funktionsfähig sein wird und kündigt die Weiter- Durchsetzung des Binnenmarktrechts werden entwicklung der integrierten Grenzverwaltung Maßnahmen zu Finanzdienstleistungen für Priva- und einer gemeinsamen Visapolitik sowie die te in Aussicht gestellt. Im Bereich Energiepolitik Vollendung des gemeinsamen europäischen soll ein Energieaktionsplan für 2010 bis 2014 Asylsystems bis 2010 an. Die EU-Migrationspo- entwickelt werden, außerdem soll die Beobach- litik soll mit außenpolitischen Programmen wie tungsstelle für den Energiemarkt ausgebaut und der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern die Energiestrategie überarbeitet werden. Beim und Fragen des Handels verknüpft werden. Verkehr bildet das Galileo-Programm, das die Kommission verwaltet, einen Schwerpunkt. Um „die Bürgerinnen und Bürger an die erste Außerdem will sich die Kommission mit umwelt- Stelle [zu] rücken“ listet die Kommission Maß- Nr. 07/08 (21. Februar 2008)[.. next page ..]-2- nahmen auf, die die Wahrnehmung von Grund- der Mittel um 619 Mio. Euro vor. Diese freiheiten erleichtern sollen. Dazu gehören ne- konzentriert sich auf Leitaktionen, darunter das ben der Verbesserung der Wirksamkeit des Ka- 7. Forschungsrahmenprogramm, das Programm tastrophenschutzes Verbraucher schützende „lebenslanges Lernen“ und das Programm „Wett- Regelungen, etwa zu Medizinprodukten, zur bewerbsfähigkeit und Innovation“. Die zur Finan- Nahrungsmittelsicherheit, zur Tiergesundheit und zierung von Galileo und des Europäischen Tech- zur Produktsicherheit. 2009 stehen die Jugend nologieinstitutes erforderlichen ca. 2 Mrd. Euro und grenzüberschreitende Mobilität junger Men- sollen durch Umschichtungen aufgebracht schen im Zentrum. Eher vage kündigt die Kom- werden. 50 Mio. Euro davon durch lineare mission Konzepte für das Management des Kürzung des Gemeinschaftsbetrages für dezen- Wandels und der Integration an. tralisierte Agenturen. Im Bereich der Außenpolitik stehen die Vor- Die Gründung der europäischen Behörde für die bereitungen zur Einrichtung eines Europäischen Märkte der elektronischen Kommunikation (2010) Auswärtigen Dienstes an. Inhaltliche Leitthemen soll durch Mittelumschichtungen im Bereich In- sind Energieversorgungssicherheit, Klimawandel formationsgesellschaft und eine Mittelaufstock- und Migration. Angesichts der Turbulenzen auf ung für 2009 bis 2013 finanziert werden, die den internationalen Finanzmärkten regt die Kom- neue Agentur für die Zusammenarbeit der Ener- mission neben koordinierten Maßnahmen der EU gieregulierungsbehörden soll durch Kürzungen eine stärkere eigene Präsenz in internationalen bei anderen Maßnahmen im Bereich Verkehr Finanzinstitutionen an. Die EULEX-Mission in und Energiepolitik finanziert werden. Der Kohä- Kosovo steht auf der Prioritätenliste ebenfalls sionsfonds für Wachstum und Beschäftigung soll ganz oben. Bei der europäischen Nachbar- gegenüber 2008 um 3,3% (1,538 Mrd. Euro) schaftspolitik hält die Kommission den Abschluss aufgestockt werden. Agrar-Direktbeihilfen für die der Verhandlungen über ein erweitertes Abkom- 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten sollen von 50 men mit der Ukraine für möglich sowie Verhand- auf 60% der endgültigen Höhe angehoben lungen mit Libyen und der Republik Moldau. Die werden, für Rumänien und Bulgarien von 30 auf Verhandlungen über ein erweitertes Abkommen 35%. Mittel für den Bereich der Meerespolitik mit Russland werden fortgeführt. Kooperationen sollen aus dem Bereich Fischerei umgeschichtet mit ASEAN, China und Indien sollen vertieft, die werden. Verhandlungen über Assoziierungsabkommen Die Gelder im Bereich Freiheit, Sicherheit und mit der Andengemeinschaft, Mittelamerika und Recht sollen 2009 um etwa 16% (100 Mio. Euro) dem MERCOSUR zumindest fortgesetzt werden. erhöht werden. Die Zuschüsse zu Frontex wur- Im Fall des Abschlusses der Welthandelsrunde den erhöht und sollen mit Blick auf die Einrich- würde zeitgleich zur Umsetzung der Beschlüsse tung eines europäischen Grenzüberwachungs- über eine neue Generation bilateraler Frei- systems und der Schaffung eines Ein- und Aus- handelsabkommen verhandelt. Die Bemühungen reisesystems sowie Maßnahmen der Reise- um bessere Rechtsetzung schließlich, von denen erleichterung an den Außengrenzen 2009 um sich die Kommission eine deutliche Reduzierung weitere 30 Mio. Euro aufgestockt werden. der Verwaltungskosten um 25% bis 2012 und Einsparungen veranschlagt die Kommission bei eine Vereinfachung des acquis verspricht, sollen den IT-Systemen SIS II, VIS und Eurodac. Im bis Ende 2009 zu einer vollständigen Über- Bereich der Außenpolitik will die Kommission die prüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes Mittelaufstockung für den Friedensprozess im geführt haben. Nahen Osten, die erhebliche Unterstützung des Finanzierungsmechanismus PEGASE und die Bei der Vorstellung des allgemeinen Rahmens Mission im Kosovo während des Haushalts- für die Human- und Finanzressourcen für das verfahrens präzisieren. Für Kosovo sind für 2007 folgende Jahr erinnert die Kommission an die bis 2011 derzeit 535 Mio. Euro angesetzt. Neue letzte Tranche von 250 Stellen, die nach dem Aufgabenprofile bzw. zusätzliche Mittel sieht die Beitritt von Rumänien und Bulgarien geschaffen Kommission bei der Zentralasienstrategie und wurde. Bis 2013 soll der weitere Personalbedarf dem „Thematisches Programm für Umweltschutz durch interne Umsetzungen gedeckt werden. und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Neben den 250 neuen Planstellen werden 600 Ressourcen einschließlich Energie“. durch Umsetzung frei werdende Stellen zur Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Februar vorrangigen Bedarfsdeckung bereitstehen. Bei eine umfangreiche Stellungnahme beschließen der Zuweisung der Finanzressourcen sieht die und der Kommission zuleiten. Kommission im Bereich Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung eine Aufstockung Heike Baddenhausen, Fachbereich WD 11 – Europa, Tel.: (030) 227-33614, E-Mail: vorzimmer.wd11@bundestag.de Quelle: - Mitteilung der Kommission, Jährliche Strategieplanung für 2009 vom 13.02.2008, KOM(2008) 72. Nr. 07/08 (21. Februar 2008)

Europäische Kohäsionspolitik

<p>Europäische Kohäsionspolitik </p><p>Die Regionen in der Europäischen Union unterscheiden sich untereinander hinsichtlich ihrer Wirtschaft, Landschaft und Kultur. Laut Artikel 2 des Vertrags von Lissabon – dem Abkommen aller EU-Mitgliedstaaten, das die gesetzliche Grundlage der Union darstellt – hat sich die EU ist zum Ziel gesetzt, den„wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt“ zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern..</p><p>Die <a href="https://ec.europa.eu/regional_policy/2021-2027_en">Kohäsionspolitik der EU</a> zielt darauf ab, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in den verschiedenen europäischen Regionen zu stärken und die wirtschaftlichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten abzubauen. Die Schwerpunkte der Politik werden jeweils über mehrere Jahre (parallel zum <a href="https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/29/mehrjahriger-finanzrahmen">Mehrjährigen Finanzrahmen</a> ) festgesetzt. Für die Förderperiode 2021-2027 wurden fünf politische <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.html#A4">Schwerpunktziele</a> definiert:&nbsp;</p><p>Mit etwa <a href="https://ec.europa.eu/regional_policy/funding/available-budget_en">392 Milliarden Euro</a> umfasst das Budget der europäischen Kohäsionspolitik fast ein Drittel aller finanziellen Mittel der EU, die ihr von 2021-2027 zur Verfügung stehen. <a href="https://ec.europa.eu/regional_policy/policy/how/is-my-region-covered_en">Alle europäischen Regionen</a> erhalten finanzielle Unterstützung aus diesen Mitteln. Dabei unterscheidet die EU die Regionen nach ihrer wirtschaftlichen Stärke in drei Gruppen:&nbsp;</p><p>Weniger entwickelte Regionen erhalten die meisten Fördermittel, während Übergangsregionen und weiter entwickelte Regionen geringere Summen zugewiesen bekommen. Einzelheiten zur Verteilung der Mittel und der Verwendung werden in sogenannten Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten geregelt.</p><p>Die Kohäsionspolitik umfasst verschiedene Fonds mit Fördermitteln. Deutschland erhält einen Großteil der Fördermittel (insgesamt 21 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2027) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, elf Milliarden Euro) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+, 6,5 Milliarden Euro). Die deutschen Regionen sind in den Gruppen „weiter entwickelte Regionen“ oder „Übergangsregionen“ klassifiziert.</p><p>In Deutschland sind Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teile von Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz als Übergangsregionen eingeordnet, die mehr Förderung erhalten. Nicht nur die Gruppe, sondern auch die Größe der Regionen beeinflusst die <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.html">Höhe der Fördermittel</a>. So erhält Niedersachen aufgrund seiner Einwohnerzahl mit etwas mehr als einer Milliarde&nbsp; Euro fast so viel wie Brandenburg, obwohl die meisten Regionen in Niedersachsen weiter entwickelte Regionen sind und ganz Brandenburg als Übergangsregion gilt.</p><p>Im Rahmen des European Green Deal wurde erstmalig der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond, JTF) etabliert, dessen Mittel für Regionen und Sektoren vorgesehen sind, die besonders von der sozial-ökologischen Transformation berührt sein werden. In Deutschland sind dies Gebiete in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, und Sachsen-Anhalt, die vom Ausstieg aus der Kohle und Erdölverarbeitung betroffen sind. Diese vier deutschen Bundesländer erhalten insgesamt 2,5 Milliarden Euro durch den JTF.</p><p>Insgesamt leistet die europäische Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler Beschäftigung und Wertschöpfung in den deutschen Regionen. Neben der eher klassischen Wirtschaftsförderung werden raum- und umweltrelevante Aspekte gefördert wie CO2-Reduzierung durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Produktion, nachhaltige städtische Mobilität, Klimaanpassung, Katastrophenschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. In Deutschland obliegt es den Bundesländern, zu entscheiden, mit welchen Förderprogrammen sie die Mittel ausgeben wollen. Ihre Pläne werden von der Europäischen Kommission geprüft. Dies bedeutet, dass in Deutschland jedes Bundesland nicht nur unterschiedlich viel Geld erhält und sondern auch unterschiedliche Förderungen anbietet.</p><p>Aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht ist die europäische Kohäsionspolitik von besonderem Interesse. Mit einem Finanzvolumen von etwa einem Drittel des EU-Haushaltes stellt die Kohäsionspolitik einen enormen potenziellen Hebel für die sozial-ökologische Transformation in allen EU-Mitgliedsstaaten dar. Daher ist die inhaltliche Ausrichtung der Kohäsionspolitik wichtig.</p><p>In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen direkt und indirekt in die inhaltliche Ausgestaltung der Kohäsionspolitik integriert worden. Mit dem politischen Schwerpunktziel 2 „Ein grüneres, CO2-freies Europa“ wird Transformation direkt angesprochen und auch in den politischen Schwerpunktzielen 3 und 5 zu Infrastruktur/Mobilität und Bürgernähe, werden bei näherer Betrachtung Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen angesprochen.</p><p>Darüber hinaus finden mittels sogenannter Querschnittsinstrumente Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen Eingang in die Kohäsionspolitik. Zwei wichtige Bereiche sind hier die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠- und Klimaquoten und das „Do-no-significant-harm“-Prinzip (DNSH, deutsch: richte keinen Schaden an).</p><p>Beide Instrumente wurden in der aktuellen Förderperiode neu eingeführt und es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, inwieweit die vorgegebenen Quoten erfüllt werden und das DNSH-Prinzip tatsächlich zu einer nachhaltigeren Kohäsionspolitik beiträgt.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>

Anlage_9_Hinweise_Charta_Grundrechte.pdf

Version 1.0 Anlage 9 Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 1. Inhalt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Die Wahrung der Grundrechte gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union und ist eine unerlässliche Voraussetzung für ihre Legitimität. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die Charta ist mit der Aufnahme in den Vertrag von Lissabon für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union sowie für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Unionsrecht unmittelbar rechtlich bindend. Die in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind daher auch im deutschen Rechtssystem (zum Beispiel im Grundgesetzt) verankert und werden von den Gerichten durchgesetzt. Die Charta 1 ist in sieben Kapitel untergliedert: Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte auf Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen. 1 Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Seite 1 von 5 Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Kapitel 5 ("Bürgerrechte") umfasst die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die Organe und –Einrichtungen der Europäischen Union und den Zugang zu deren Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Ziel und Zweck dieses Hinweisblattes ist es, alle an der Umsetzung der Programme für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) Beteiligten zu sensibilisieren. Sie sollen ihre Grundrechte kennen, mögliche Verletzungen von Grundrechten erkennen und lernen, diese zu vermeiden. 2. Förderung aus den Programmen EFRE/JTF und ESF+ Die genannten Fonds unterstützen Menschen mit konkreten Maßnahmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und sozialer Herausforderungen. Die Förderung stärkt die soziale Dimension der Europäischen Union im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die geförderten Maßnahmen im Wertefundament der Europäischen Union verankert sein. Die Europäische Union fordert daher bei der Vorbereitung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Programme mit den sogenannten bereichsübergreifenden Grundsätzen - vergleiche Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/1060 2 - die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen. Die Charta 2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik Seite 2 von 5 der Grundrechte ist daher einerseits bei der Erstellung der Förderrichtlinien und Fördergrundsätze, bei der Auswahl der Vorhaben zur Förderung und bei der Prüfung der Vorhabenumsetzung zu beachten. Auf der anderen Seite sind auch die Begünstigten bei der Durchführung der Fördervorhaben an die Umsetzung der Charta gebunden. Bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben aus den Fonds EFRE, ESF+ und JTF (Fonds) ist die Achtung der Charta gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus den Fonds zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 Verordnung (EU) 2021/1060 unter Einhaltung der Charta ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 3. Die an der Förderung aus den Fonds beteiligten Stellen und die Begünstigten sind zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Rechte, welche bei den jeweiligen Richtlinien/Fördergrundsätzen bzw. beim jeweils geförderten Vorhaben naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Charta dar, die in allen Phasen der Durchführung des geförderten Vorhabens zu beachten sind: • Recht auf Unversehrtheit (Artikel 3): Insbesondere bei Forschungsprojekten im Bereich der Medizin und der Biologie ist die freie Einwilligung der Probanden nach vorheriger Aufklärung sicherzustellen. Es gilt ein Verbot eugenischer Praktiken, der Nutzung des menschlichen Körpers als solchem (oder Teilen davon) zur Gewinnerzielung und des reproduktiven Klonens von Menschen. • Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7): Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu achten. Dies gilt insbesondere bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen der Förderrichtlinien/Fördergrundsätze. • Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 8): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage 3 Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0723(01) Seite 3 von 5

Microsoft PowerPoint - EUEG_Halle_Nov2007.ppt

Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren - Dr. Georg Herb Halle, am 27. November 2007 Die europäische Idee "... Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten. ... Der erste Schritt bei der Neubildung der europäischen Familie muss ein Zusammengehen zwischen Frankreich und Deutschland sein..." W. Churchill, Züricher Rede am 19.9.1946 Folie 2 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 1 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Verträge 1951: Montan-Union (EGKS) 1957: Römische Verträge - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom Die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 in Rom 1965: Fusionsvertrag EGKS + EWG + Euratom werden die Europäische Gemeinschaft (EG) 1992: Maastricht-Vertrag (Europäische Union) 2001: Vertrag von Nizza Folie 3 EUEG_Halle.ppt 2007: Vertrag von Lissabon Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die Europäische Flagge seit 1986 Flagge der Europäischen Gemeinschaft und später der Europäischen Union Folie 4 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 2 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Mitgliedstaaten 1957: sechs Gründungsstaaten (D, F, I, NL, B, L) 1973: UK, DK, IRL 1981: EL 1986: E, P 1995: A, S, FIN 2004: EE (Estland), LV (Lettland), LT (Litauen), PL (Polen), CZ (Tschechien), SK (Slowakei), HU (Ungarn), SI (Slowenien), MT (Malta) und CY (Zypern) 2007: BG (Bulgarien), RO (Rumänien) links die Mitgliedstaaten (rot: Euro-Währungsgruppe blau: andere Mitgliedstaaten) Folie 5 EUEG_Halle.ppt Malta und Zypern: Euro ab 2008 Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die drei Säulen der Europäischen Union Europäische Union Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik (GASP) Europäische Gemeinschaften (EWG, EGKS, EURATOM) EG und EU seit dem Vertrag von Maastricht Die Verträge (EUV, EGV) Folie 6 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 3

Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die nach Einschätzung der EU-Kommission „wahrhaft ge- meinsame Politik“ (Kom (2011) 625) der seit dem 1. Juli 2013 nunmehr 28 EU-Staaten, wird in regelmäßigen Abständen reformiert. Allerdings ist nun zum ersten Mal das Europäische Parla- ment (EP) in der Pflicht, den Agrarhaushalt für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu verabschieden. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist das EP neben dem Rat der Eu- ropäischen Union gleichberechtigt an der Verabschiedung des gesamten Agrarhaushalts beteiligt. Mit der aktuellen Reform für den Zeitraum 2014 bis 2020 soll nach Maßgabe der Kommission im Wesentlichen die 1. Säule der EU-Agrarpolitik, die neben marktbezogenen Ausgaben insbesonde- re Direktzahlungen an die Landwirte beinhaltet, ökologischer und gerechter werden. “Ökologi- scher“ bedeutet, 30 Prozent des nationalen Finanzrahmens für Direktzahlungen sollen an Um- weltmaßnahmen gebunden sein. “Gerechter“ heißt, die Höhe der Direktzahlungen an die Land- wirte soll innerhalb der EU nach und nach moderat angeglichen werden (Konvergenz). Insgesamt lässt sich das Modell der GAP wie folgt zusammenfassen: Eine wettbewerbsfähige Agrarwirt- schaft mit einer rentablen Nahrungsmittelproduktion, eine ökologische Bewirtschaftung der na- türlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Klimawandels und die Förderung und Entwick- lung des ländlichen Raums. Bereits im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission hierzu ein sehr detailliertes Legisla- tivpaket (Kom (2011) 625 - 631) für eine Reform der GAP für den Zeitraum 2014 bis 2020 vor. Nach mehr als 40 trilateralen Verhandlungen zwischen Agrarministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament (EP) einigten sich die Teilnehmer am 26. Juni 2013 und zu den letzten offenen Punkten am 24. September 2013 auf einen politischen Kompromiss zur GAP. Der zu- ständige Landwirtschaftsausschuss des EP stimmte diesen Vorgaben am 30. September 2013 zu. Dem Kompromiss liegen im Wesentlichen noch vier als Basisrechtsakte (KOM (2011) 625 - 628) bezeichnete Verordnungsentwürfe über Direktzahlungen, über die gemeinsame Marktorganisati- on, die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die horizontale Verordnung über die Fi- nanzierung, Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP in ihren konsolidierten Fassungen zu- grunde. Über diese vier Verordnungsentwürfe wird das EP voraussichtlich am 20. November 2013 abstimmen. Die 1. Säule der GAP wird vollständig aus EU-Mitteln finanziert. Auch die 2. Säule für die Ent- wicklung des ländlichen Raums erhält zu einem gewissen Teil Zahlungen aus dem EU-Haushalt - der Rest wird national kofinanziert. Für die Reform der GAP ist somit neben ihrer förmlichen Genehmigung durch das EP und den Rat auch die Abstimmung über die EU-Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2020, über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - Nr. 39/13 (14. November 2013) © 2013 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020 2020 erforderlich. Am 27. Juni 2013 kam eine politische Einigung zum MFR 2014 - 2020 zwi- schen den Präsidenten des EP, der Kommission und des Ministerrates zustande und wurde durch eine Entschließung des EP am 3. Juli 2013 bestätigt. Durch die Einigung zum MFR wird die Höhe der EU-Haushaltsmittel gebilligt, die von den Staats- und Regierungschefs auf einer Sonderta- gung des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 beziffert wurden. Unter der Rubrik 2 („Nach- haltiges Wachstum und natürliche Ressourcen“) sind für den Zeitraum 2014 bis 2020 für Agrar- und Fischereiausgaben der EU 28 insgesamt 373.179 Mio. Euro vorgesehen. Von diesen sollen 277.851 Mio. Euro auf die 1. Säule und 84.936 Mio. Euro auf die 2. Säule entfallen. Insgesamt werden der GAP für die Finanzperiode 2014 bis 2020 im Vergleich zum Finanzrahmen 2007 bis 2013 aufgrund der Finanzkrise 11,3 Prozent weniger Mittel zur Verfügung stehen. Sie sollen nach dem Motto „besser“ statt „mehr“ eingesetzt werden. Im Wesentlichen sieht die GAP-Reform die Beibehaltung des Zwei-Säulen-Modells vor, aber mit einer gewissen Flexibilisierung zwischen den beiden Säulen. Die Staaten sollen 15 Prozent ihres nationalen Finanzrahmens der 1. Säule auf die 2. Säule übertragen können, und umgekehrt. Die- se Beträge müssen nicht kofinanziert werden. 70 Prozent des für die Direktzahlungen vorgesehe- nen nationalen Finanzrahmens werden für die sogenannte Basisprämie - die frühere Betriebs- prämie - verwendet, deren Höhe flächenabhängig ist. Aus dem 70-Prozent-Direktzahlungstopf werden weitere Zahlungen finanziert, zum Beispiel die erhöhte Basisprämie für Junglandwirte, die Kleinlandwirteregelung und die Agrarkrisenreserve. Damit die GAP ökologischer wird, sind die restlichen 30 Prozent des verfügbaren nationalen Finanzrahmens an Umweltauflagen gebun- den. Dieser sogenannte Ökologisierungszuschlag wird für eine gewisse Anbaudiversifizierung gezahlt – das heißt, abhängig von der Größe der Anbaufläche sind zwei bzw. drei landwirtschaft- liche Kulturen anzubauen. Auch für die Erhaltung von Dauergrünland und von ökologischen Vorrangflächen wird der Zuschlag gezahlt. Durch die Verzögerung bei der legislativen Umsetzung der GAP-Reform sind für die Direktzah- lungen der 1. Säule Übergangsregelungen für das Jahr 2014 vorgesehen; alle weiteren Elemente der Reform sollen nach der Verabschiedung im EP ab dem 1. Januar 2014 umgesetzt werden kön- nen. Quellen: – Rat der EU (2013). Politische Einigung über das GAP-Reformpaket. 20. Juni 2013. – Council of the European Union (2013). Council approves MFF agreement. 28. Juni 2013. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/137642.pdf – Europäischer Rat (2013). Tagung vom 7./8. Februar 2013. Schlussfolgerungen (Mehrjähriger Finanzrahmen). http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/135379.pdf – Europäische Kommission (2013). Anpassung des EU-Haushalts 2013 gemäß der politischen Einigung zum MFR. 25. September 2013. – Europäische Kommission (2013). GAP-Reform – Erläuterung der wichtigsten Aspekte. 25. Oktober 2013. – Europäisches Parlament(2013). Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Protokoll der Sitzung vom 30. September 2013. – Europäisches Parlament (2013). Generaldirektion interne Politikbereiche. Fachabteilung Struktur- und Kohäsions- politik B. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Mehrjähri- gen Finanzrahmen 2014-2020 und zur GAP. Themenpapier. – BMF (2013). Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_einen_Blick/EU_H aushalt/2012-02-26-mehrjaehriger-finanzrahmen-der-eu-2014-2020.html Verfasserin: ORRn Susanne Goldbecker, M. A.– Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus

- Europäisches Technologieinstitut -

Aktueller Begriff - Europa des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Europa - Europäisches Technologieinstitut - Die Kommission hat im Februar 2006 ihre konkretisierten Pläne zur Schaffung eines Europäischen Technologieinstitutes (ETI) vorgelegt, das zu einem „Magneten für die besten Köpfe, Ideen und Unternehmen aus der ganzen Welt“ werden und helfen soll, Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) schneller und effektiver zu vermarkten. Mittelbar soll so auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert werden. Seit Bekanntwerden der Pläne hat sich eine lebhafte Debatte über Sinn und Zweck sowie Organisationsstruktur und Sitz einer solchen Einrichtung entwickelt. Was den Sitz des ETI betrifft, wurden sogar einzelne Stimmen laut, die eine Ansiedlung in Straßburg anregten – als Anreiz für Frankreich, im Gegenzug endgültig auf den bei vielen Abgeordneten unbeliebten Tagungsort des Europäischen Parlaments zugunsten von Brüssel zu verzichten. 1. Einführung Ziel des Instituts soll es sein, ähnlich wie das Obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche amerikanische Massachusetts Institute of Tech- Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene nology (MIT), Ausbildung, Forschung und zur Steigerung der Effektivität und Leistungs- Innovation zu verknüpfen. Das ETI soll in sei- stärke von Forschung, Ausbildung und Innova- nen sog. „Wissensgemeinschaften“ Hochschul- tion ergriffen und die Verbindung zwischen die- abteilungen, Unternehmen und Forschungsin- sen Bereichen gestärkt wurde, reicht dies nach stitute, die Spitzenleistungen erbringen, Ansicht der Kommission nicht aus: Insbesondere zusammenführen und damit helfen, sowohl die vor dem Hintergrund der Ziele von Lissabon – aktuelle Zersplitterung von Ressourcen im Hoch- der umfassenden Steigerung von Wachstum und schul- und Forschungsbereich als auch die „kul- Beschäftigung in der EU – müssten weitere we- turelle und intellektuelle Kluft“ zwischen For- sentliche Schritte unternommen werden, um schern und Unternehmern zu überwinden. Das Ergebnisse aus FuE optimal in wirtschaftliche ETI soll vor allem der Förderung der Vermark- und gesellschaftliche Werte umzusetzen, tung von Forschungsergebnissen dienen. Durch Ressourcen im Forschungs- und Universitätsbe- die institutionalisierten Kontakte des ETI zu Un- reich zu konzentrieren und insgesamt eine für ternehmen, die in die Teams der Wissensge- Innovation und unternehmerische Initiative offe- meinschaften eingebunden sind, soll sicherge- nere Kultur in Forschung und Ausbildung zu stellt werden, dass sich seine Arbeit mit den schaffen. Marktbedürfnissen deckt. Die Kommission fasst die Aufgaben wie folgt zusammen: (1) Ausbil- Im Bemühen um ein Organisationsmodell, das dung auf postgradualem Niveau, trans- und in- den Bedürfnissen innovativer Wissenschaft terdisziplinäre Forschung; (2) Entwicklung von Rechnung tragen soll, stellte die Kommission am Forschungs- und Innovationsmanagementkom- 22. Februar 2006 im Rahmen einer Mitteilung petenz; (3) Gewinnung der weltweit besten For- ihre konkretisierten Pläne für ein ETI vor, die auf scher und Studierenden; (3) Verbreitung neuer einem Vorschlag im Rahmen der Halbzeitüber- Organisations- und Führungsmodelle; (4) Auf- prüfung der Lissabonner Strategie von 2005 treten als neues europäisches Markenzeichen in sowie den Ergebnissen einer öffentlichen Kon- der Wissenslandschaft. sultation beruhen. Für eine Errichtung ist aller- dings noch die Verabschiedung eines Rechtsin- Zu den inhaltlichen Schwerpunkten sollen struments erforderlich, für das die Kommission transdisziplinäre Arbeitsgebiete (Mechatronik, im Laufe des Jahres 2006 einen Vorschlag vor- Bioinformatik) und interdisziplinäre Bereiche legen will. (Bioenergie, Klimawandel, Alternde Gesellschaft Nr. 28/06 (9. Mai 2006)[.. next page ..]-2- etc.) gehören. Ergebnisse sollen in einem Zeit- Als mögliche Standorte des Instituts wurden rahmen von 10-15 Jahren geliefert werden. bislang unter anderem Paris und Straßburg ins Spiel gebracht. Während sich Frankreich für 2. Struktur des ETI Paris als Sitz stark macht, sprachen sich der Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, For- Neben dem Verwaltungsrat als Leitungsgre- schung und Energie des Europäischen Parla- mium soll das ETI vor allem die sog. Wissens- ments (EP), Giles Chichester, sowie eine Reihe gemeinschaften umfassen. Die Zuständigkeit anderer Abgeordneter sogar für eine Ansiedlung des Verwaltungsrates, in dem herausragende des Technologieinstituts in den Gebäuden des unabhängige Persönlichkeiten aus Wissenschaft EP in Straßburg aus, wenn dieses – wie von und Wirtschaft vertreten sein sollen, erstreckt vielen Europaabgeordneten befürwortet – im sich auf die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie, Gegenzug endgültig seinen Sitz nach Brüssel die Auswahl, Kontrolle und Evaluation der Wis- verlegen würde. Einige EP-Abgeordnete haben senschaftsgemeinschaften sowie die Verwaltung sogar bereits „COMETIS“ (Committee for a des Budgets und die Zuteilung von Ressourcen. European Technology Institute in Straßbourg) ins Leben gerufen. Andererseits bedeutet die Unter „Wissensgemeinschaften“ versteht die Schaffung einer neuen Einrichtung nicht notwen- Kommission „Partnerschaften mit bestehenden dig, dass sich diese an einem einzigen Standort Universitäten, Forschungszentren und Unter- befinden muss. Nach Planung der Kommission nehmen“. Im Unterschied zu klassischen Netz- sollen die Partner des ETI, also Hochschulen werken sollen die beteiligten Einrichtungen nicht und Unternehmen, grundsätzlich zwar Ressour- nur eine Zusammenarbeit vereinbaren, sondern cen wie Infrastruktur und Personal für das Institut eigene Ressourcen – Infrastruktur, Personal und abstellen, Personal und Ausrüstung sollen dabei Ausrüstung – für das ETI abstellen. Entschei- aber weiterhin an ihren ursprünglichen dendes Merkmal dieser teilnehmenden Fachab- Standorten angesiedelt bleiben. Trotzdem soll teilungen bzw. Teams, die sich der Postgradu- die Wissensgemeinschaft als „integriertes iertenausbildung und Forschung widmen, ist die Ganzes“ arbeiten. Unabhängigkeit von ihren jeweiligen Ur- sprungseinrichtungen für die Zeit der Eingliede- rung in Programme des ETI. In dieser Zeit sollen 4. Kritik die Wissensgemeinschaften einen eigenständi- Wie andere Universitätskreise befürchtet etwa gen Status erhalten, rechtlich Teil des ETI wer- der Europäische Hochschulverband (EUA), die den und nur gegenüber dem Verwaltungsrat Errichtung des ETI könnte zu einer intellektuellen rechenschaftspflichtig sein. Ein klassisches Fragmentierung der Universitäten und einer Hochschulnetzwerk würde nach Ansicht der „Abwanderung“ der jeweils besten Wissen- Kommission nicht die erforderliche Offenheit und schaftler führen. Häufig werden aus den Univer- Flexibilität aufweisen. Zudem würden Spitzen- sitäten auch Bedenken geäußert, die Schaffung leistungen häufig von einzelnen Abteilungen und des ETI könnte zu einer Verschwendung von Teams, nicht von ganzen Hochschulen geleistet. EU-Geldern für eine ineffektive Prestigeinstitution Anreize zur Teilnahme und Abstellung von Ab- („costly white elephant“) führen – zu Lasten be- teilungen an das ETI seien die privilegierten und stehender Einrichtungen. Auch der EUA imagefördernden Beziehungen zur europäischen befürwortet die Schaffung eines derartigen Insti- Spitzenforschung, der Übergang von Wissen tutes nur unter der Bedingung, dass dies nicht zu auch auf nicht angeschlossene Abteilungen der einer finanziellen Benachteiligung anderer Insti- Partnereinrichtungen, ggf. finanzielle Aus- tutionen, wie z. B. des Europäischen For- gleichsleistungen und die aus der Zusammenar- schungsrates (EFR) führt. Der EFR wird im beit resultierenden Standortvorteile. Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms für die Finanzierung von „Pionierforschung der Spitzenqualität“ zuständig sein (nicht aber selbst 3. Finanzierung und Sitz des ETI forschend tätig werden) und im Januar 2007 Für den Zeitraum 2009-2013 sollen die Mitglied- operationell sein. staaten, die EU und Wirtschaftkreise ca. 1 bis Der Forschungsbeirat der Kommission 2 Milliarden Euro für das Projekt zur Verfügung (EURAB) vertritt die Meinung, eine Forschungs- stellen. Die Finanzierung durch Unternehmen einrichtung von Weltklasse könne nicht von oben kann sowohl durch die Vergabe von Aufträgen, geschaffen, sondern müsse vielmehr durch ge- die Bereitstellung von Abteilungen, die einer zielte Anreize für Forschung und Innovation aus Wissensgemeinschaft angehören, als auch bereits bestehenden Instituten hervorgehen. durch Spenden bzw. Sponsoring erfolgen. Sogar der – nicht federführend zuständige – Weiterhin soll sich das ETI im Wettbewerb mit Forschungskommissar Potočnik befürwortet eher anderen Einrichtungen um nationale und ein Modell der Unterstützung existierender gemeinschaftliche Drittmittel bewerben und sich Forschungszentren, keine neue Institution. auch Mittel aus Studiengebühren etc. erschließen. Ähnliche Kritik äußerte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Insgesamt werde die Nr. 28/06 (9. Mai 2006)[.. next page ..]-3- Frage nach dem europäischen Mehrwert eines 5. Ausblick ETI und der Notwendigkeit einer zusätzlichen Einrichtung auf EU-Ebene im Hinblick auf die Der Europäische Rat (ER) am 23. März 2006 bereits bestehenden Instrumente von der erkannte in den Schlussfolgerungen des Kommission nicht beantwortet. Mit den Zielen Vorsitzes das Bedürfnis nach Schaffung eines der Beschleunigung von Innovation und Markt- Technologiezentrums an. Um „das bisher feh- zugang für Forschungsergebnissen sowie der lende Bindeglied zwischen Hochschulen, For- besseren Einbindung der Industrie seien schon schung und Innovation zu schaffen“ sei „ein auf eine Reihe von europäischen Initiativen tätig, wie einem für alle Mitgliedstaaten offenen der Europäische Forschungsrat, die Gemein- erstklassigen Netz beruhendes Europäisches same Forschungsstelle, die Exzellenznetzwerke Technologieinstitut ein wichtiger Schritt“. Der ER und das Wettbewerbs- und Innovationspro- betonte auch die Rolle der bestehenden Instituti- gramm (CIP). Durch Schaffung paralleler Ein- onen und des Europäischen Forschungsrates. richtungen drohe eine Zersplitterung der vorhan- Damit machte der ER offenbar seine Vorliebe für denen Ressourcen. Ohnehin sei die Frage der ein klassisches Netzwerkmodell deutlich. Finanzierung des ETI nicht geklärt. Soweit die Abschließend ersuchte er die Kommission, bis Kommission dem ETI zusätzlich auch die Auf- Mitte Juni 2006 einen Vorschlag zu den weiteren gabe zuweisen wolle, Ausbildung auf postgradu- Schritten vorzulegen. alem Niveau zu vermitteln, spricht der Bundesrat Die Kommission hat angekündigt, im Laufe des der EU eine Kompetenz in diesem Bereich aus- Jahres 2006 sowohl eine detaillierte Folgenab- drücklich ab und sieht im Tätigwerden der schätzung inklusive einer umfassenden Prüfung Kommission in diesem Bereich zudem einen der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. vorzulegen, als auch den Vorschlag für ein Der Bundesrat spricht sich, in Übereinstimmung Rechtsinstrument, das Einrichtung und Ziele mit ersten Einschätzungen der Bundesregierung, des ETI festlegt und die notwendigen für ein eher traditionelles, dezentrales Netz- Vorschriften zur Arbeitsweise umfasst. Sofern werk von Hochschulen und Forschungseinrich- das Rechtsinstrument zur Einrichtung des ETI – tungen aus, ohne die von der Kommission ge- wie von der Kommission anvisiert – spätestens plante Herauslösung von Teilen der im Jahr 2008 verabschiedet würde, könnten Universitäten und Forschungseinrichtungen un- danach der Verwaltungsrat ernannt und erste ter Mitnahme von Ressourcen. Mitarbeiter eingestellt werden. 2009 soll dann mit Festlegung der ersten Wissensgemeinschaften die Arbeit aufgenommen werden. Quellen: − Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat, Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze. Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut, 22.02.2006, KOM(2006) 77 endgültig. − European Institute of Technology: the Commission proposes a new flagship for excellence IP/06/201, 22.02.2006, http://www.europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/201&format=HT ML&aeed=0&language=EN&guiLanguage=en- [Stand: 4.5.2006]. − The Scientist: EU plans institute to rival MIT, http://www.the-scientist.com/news/display/23139/]. − Kommission enthüllt Pläne für Europäisches Technologieinstitut, 23.2.2006, http://www.euractiv.com/de/wissenschaft/kommission-enthuellt-plaene-fuer-europaeisches- technologieinstitut/article-152877 [Stand:4.5.2006]. − Europäische Universitäten kritisieren Technologieinstitut-Pläne, 6.4.2006, http://www.euractiv.com/de/bildung/europaeische-universitaeten-kritisieren-technologieinstitut-plaene/article- 154086 [Stand: 4.5.2006]. − Frankreich will Europäisches Technologieinstitut in Paris bauen, 12.10.2005, http://www.euractiv.com/de/ wissenschaft/frankreich-will-europaeisches-technologieinstitut-paris-bauen/article-145730 [Stand: 8.5.2006]. − Bundesrat, Beschluss des Bundesrates vom 7.4.2006, BR-Drucksache 172/06 (Beschluss): Mitteilung der Kommission […], KOM(2006) 77 endg.; Rats-Dok. 6844/06, http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2006/0172_2D06B,property=Dokument.pdf [Stand: 8.5.2006] − Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 23./24. März 2006 in Brüssel), in: Rat der Europäischen Union, Übermittlungsvermerk des Vorsitz an die Delegationen, Rats-Dok. 7775/06 vom 24.3.2006, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/89030.pdf [Stand: 8.5.2006]. Christoph Hellriegel, Kathrin Hamenstädt, Fachbereich 11 – Europa, Tel.: (030) 227-33614, E-mail: vorzimmer.wf12g@bundestag.de Nr. 28/06 (9. Mai 2006)

Erasmus Mundus Master Programme in Groundwater and Global Change (GroundwatCH)

Together with its partners TU Dresden and IST Lisbon, UNESCO-IHE introduces the Erasmus+ (Erasmus Mundus) Joint Master Programme in Groundwater and Global Change - Impacts and Adaptation (GroundwatCH). The programme offers a distinctive curriculum built on the cornerstones of hydrogeology, hydrology and climatology. With this curriculum GroundwatCH aims to increase the knowledge and skills regarding the interactions between groundwater, surface water, climate and global change, as well as the need to consider and benefit from these interactions when dealing with adaptation. The two-year programme will start for the first time in September 2015. Students will kick off their studies in Lisbon, Portugal and then go to Delft, the Netherlands and Dresden, Germany. Graduates will receive MSc degrees from the three partnering institutes.

Tierische Frühlingsboten: Erste 100 Uferschnepfen ins Vogelschutzgebiet Unterelbe zurückgekehrt

Vogelkundler Hilger Lemke von der Naturschutzstation Unterelbe des NLWKN Lüneburg/Freiburg (Elbe) - Schneeglöckchen, Winterling und Krokusse – das sind typische Frühlingsboten, die das Ende des Winters und den kommenden Frühling ankündigen. In den norddeutschen Feuchtwiesen an Unterelbe und Jadebusen oder am Dümmer heißen die Frühlingsboten Feldlerche, Kiebitz und Uferschnepfe. Hilger Lemke vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) berichtet, dass bereits mehr als 100 Uferschnepfen im Vogelschutzgebiet Unterelbe eingetroffen sind. Schneeglöckchen, Winterling und Krokusse – das sind typische Frühlingsboten, die das Ende des Winters und den kommenden Frühling ankündigen. In den norddeutschen Feuchtwiesen an Unterelbe und Jadebusen oder am Dümmer heißen die Frühlingsboten Feldlerche, Kiebitz und Uferschnepfe. Hilger Lemke vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) berichtet, dass bereits mehr als 100 Uferschnepfen im Vogelschutzgebiet Unterelbe eingetroffen sind. Der Biologe Lemke arbeitet als Gebietsbetreuer im Vogelschutzgebiet Unterelbe und hat das Kommen und Gehen der verschiedenen Vogelarten im Blick: „Wir beobachten aktuell, wie die Uferschnepfen wieder in die Elbwiesen zurückkehren. Bei der jüngsten Zählung waren es schon mehr als 100. Das ist schon eine ganze Menge, aber wir erwarten noch weitere Rückkehrer", erklärt Lemke. „Ich freue mich, dass es an der Unterelbe und am Dümmer gelungen ist, den Brutbestand der Uferschnepfe zu stabilisieren bzw. zu vergrößern. Da Niedersachsen für diese Vogelart eine besondere nationale und internationale Verantwortung besitzt, muss es unser Ziel sein, diesen Naturschutzerfolg auf weitere niedersächsische Brutgebiete der Uferschnepfe zu übertragen“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. Viele der heimischen Vögel sind Zugvögel. Jetzt wo sich der Winter verabschiedet und der Frühling Einzug hält, lösen sich die zu beobachtenden Vogelarten in norddeutschen Feuchtwiesengebieten ab: Die arktischen Gänse ziehen in Richtung ihrer nordischen Brutgebiete ab, die Brutvögel der Wiesen und Weidelandschaften kehren aus dem Süden zurück. Vogelkenner Lemke schaut bei den Rückkehrern genau hin. Anhand von Farbringen an den Beinen kann er manche Vögel individuell erkennen. „Wir konnten feststellen, dass sechs Uferschnepfen wieder zurück sind, die wir vergangenes Jahr hier im Gebiet beringt hatten." Die wissenschaftliche Beringung von Uferschnepfen erfolgt im Rahmen des LIFE IP GrassBirdHabitats, einem großen Naturschutzprojekt mit europäischer Förderung und Landesmitteln Niedersachsens. Anhand der individuellen Farbringkombination lassen sich Verhalten und Gewohnheiten der Einzeltiere nachverfolgen. „Durch die Beringung wissen wir, dass manche Uferschnepfen immer wieder gerne auf derselben Fläche brüten“, so Lemke. Die an die Unterelbe zurückgekehrten Uferschnepfen konzentrieren sich auf den jetzt flach überstauten Wiesen. Dort sind sie sehr emsig und fast ohne Pause dabei, Nahrung aufzunehmen. In den überstauten Wiesenflächen finden die Vögel vor allem Schlammröhrenwürmer. Regenwürmer und Schnakenlarven erbeuten die langschnäbligen Wiesenvögel dagegen auf den krautreichen Brutwiesen und Weiden. Nach dem langen Flug sind die Reserven aufgebraucht und die Vögel müssen „auftanken“, um fit zu sein für die bald beginnende Brut. Inzwischen sind Wissenschaft und Technik noch einen Schritt weiter. Einige Uferschnepfen können mit Sendern ausgestattet werden, die regelmäßig die Aufenthaltsorte der Vögel übermitteln. „Daher wissen wir, dass unsere Brutvögel, Uferschnepfen von der Unterelbe, in Westafrika im Senegal und in Mali überwintern“, erklärt Lemke. Inzwischen würden allerdings nicht mehr alle Vögel bis nach Afrika fliegen: Einige verbringen den Winter im Tejo-Delta bei Lissabon. „Langsam wird deutlich, dass zumindest die Langstreckenzieher zwischen verschiedenen Varianten wählen und ihr Zugverhalten an ihre Kondition und die lokalen Bedingungen anpassen“, berichtet Lemke. Auf dem Weg in die Brutgebiete erfolgten Zwischenstopps in Portugal, Spanien und entlang der französischen Atlantikküste. Von dort erreichten die Uferschnepfen zum Teil ohne zusätzlichen Zwischenstopp die Unterelbe. Manche Vögel machen dagegen mehrtägige Zwischenstopps in den Niederlanden. Die genauen Bedingungen und Ursachen für die jeweiligen Entscheidungen der Uferschnepfen sollen in den nächsten Jahren des LIFE IP GrassBirdHabitats aufgeklärt werden. „Wir betreiben diesen Aufwand, um herauszufinden, wann sich die Vögel wo aufhalten, welche Gebiete sie bevorzugen und wie diese dann aussehen müssen", erklärt Lemke. „Daraus leiten wir schließlich ab, was die Vögel brauchen und können so die entsprechenden Maßnahmen ausrichten." Im Vogelschutzgebiet Unterelbe wurden in den vergangenen Jahren bereits große Flächenanteile als Brutgebiete für die Uferschnepfen gestaltet und gepflegt. Die Zahl der Brutpaare konnte stabilisiert werden und steigt inzwischen anders als in vielen anderen Wiesenvogelgebieten Niedersachsen wieder an. Hintergrund Hintergrund Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin zwölf Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“.

Projektbeginn des EU-Projekts „LIFE Godwit Flyway“ in Portugal

Hannover – Im Juni 2023 hat die EU das neue internationale LIFE Natur Projekt „Conservation of the Black-tailed Godwit along the Flyway“ – kurz „LIFE Godwit Flyway“ – bewilligt. Antragsteller und Projektkoordinator ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Projektpartner sind die Universität Groningen (NL), die Universität Aveiro (PT), Companhia das Lezírias (ein Landwirtschaftsbetrieb im Tejo-Delta, PT), Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer (NUVD, D), das Umweltministerium in Gambia und das Department of Parks and Wildlife Management (Naturschutzbehörde), Gambia. Das Umweltministerium hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projektes beauftragt . Im Juni 2023 hat die EU das neue internationale LIFE Natur Projekt „Conservation of the Black-tailed Godwit along the Flyway“ – kurz „LIFE Godwit Flyway“ – bewilligt. Antragsteller und Projektkoordinator ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Projektpartner sind die Universität Groningen (NL), die Universität Aveiro (PT), Companhia das Lezírias (ein Landwirtschaftsbetrieb im Tejo-Delta, PT), Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer (NUVD, D), das Umweltministerium in Gambia und das Department of Parks and Wildlife Management (Naturschutzbehörde), Gambia. Das Umweltministerium hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projektes beauftragt . Das von der EU kofinanzierte Naturschutzprojekt dient dem Schutz der bedrohten Vogelart Uferschnepfe (englisch: Black-tailed Godwit) entlang ihres Zugwegs. Der Start des internationalen Projekts findet bei den Projektpartnern der Companhia das Lezirias und der Universität Aveiro bei Lissabon statt. Vertreter der Projektpartner sowie der Europäischen Union werden zur feierlichen Auftaktveranstaltunga erwartet. Seit vielen Jahrzehnten gehen die Brutbestände von Wiesenvögeln, zu denen die Uferschnepfe zählt, zurück. Die wichtigsten Ursachen hierfür liegen in den Brutgebieten, da eine immer intensivere Landnutzung, Entwässerung, Flächenverbrauch, aber auch zunehmende Gefährdung durch Beutegreifer den Wiesenvögeln zusetzen. Auch auf den Zugwegen, in den Rast- und Überwinterungsgebieten drohen den gefährdeten Vogelarten Gefahren. Mit dem neuen Projekt „LIFE Godwit Flyway“ sollen Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete für die Uferschnepfe gesichert und ökologisch optimiert werden. Hierfür stellt die EU etwa zehn Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Weitere sechs Millionen Euro müssen von den Projektpartnern beigesteuert werden. „Niedersachsen ist das wichtigste Wiesenvogelland Deutschlands. Bei uns brüten unter anderem Uferschnepfen, Kiebitze, Rotschenkel, Bekassinen und Wachtelkönige. Die Brutbestände in Niedersachsen machen einen hohen Anteil der gesamtdeutschen Brutbestände aus“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, der deshalb betont: „Daraus resultiert eine besondere Verantwortung für den Schutz der Wiesenvögel, nicht nur in Deutschland, sondern darüber hinaus auch in Europa und in den Überwinterungsgebieten in Afrika.“ Zu diesem Zweck hat sich das Land Niedersachsen mit internationalen Partnern in Portugal, Spanien den Niederlanden und Gambia zusammengetan. Ziel ist es, wichtige Lebensräume für die Uferschnepfe zu schützen und zu verbessern, um das Überleben dieser einzigartigen Vogelart über ihren gesamten Jahreslauf zu sichern. Dabei steht die Uferschnepfe stellvertretend für viele weitere Vogelarten, die auf Feuchtlebensräume angewiesen sind. Die Eröffnung des Projekts findet am 2. Februar, dem internationalen Wetlands-Day statt. „Der Welttag der Feuchtgebiete bietet einen passenden Rahmen zum Auftakt dieses wichtigen Projekts, weil der erfolgreiche Schutz der selten gewordenen Uferschnepfe eben nur über intakte Feuchtgebiete funktioniert,“ erklärt NLWKN-Projektleiter Heinrich Belting, der am Dümmer eines der wichtigsten Brutgebiete der Uferschnepfe Niedersachsens betreut. Der Veranstaltungsort liegt in der Nähe der Mündung des Tajo, wo sich auch die portugiesischen Projektgebiete befinden. Hier hält sich zurzeit auch eine Vielzahl von Uferschnepfen auf. Während die Brutgebiete in Mitteleuropa noch unter Wasser stehen und in Winterruhe verharren, haben viele der Uferschnepfen ihre Überwinterungsgebiete in West-Afrika schon verlassen und befinden sich in den Rastgebieten in Südeuropa. Dort müssen sie nun reichlich Nahrung finden, um die restliche Zugstrecke zu meistern, um dann beispielsweise in Deutschland und in den Niederlanden im Frühling erfolgreich brüten zu können. Hintergrundinformationen zum Projekt Hintergrundinformationen zum Projekt Das neue internationale LIFE-Projekt in Niedersachsen „Uferschnepfenschutz entlang des Flyways - Conservation of the Black-tailed Godwit along the flyway” Das neue internationale LIFE-Projekt in Niedersachsen „Uferschnepfenschutz entlang des Flyways - Conservation of the Black-tailed Godwit along the flyway” LIFE22-NAT-DE- LIFE Godwit Flyway (Akronym) LIFE22-NAT-DE- LIFE Godwit Flyway (Akronym) Projekt-Eckdaten Zeitraum: 88 Monate - Projektstart: 1. Juli 2023 - Ende: 31. Oktober 2030 Antragsteller/Coordinating Beneficiary: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Projektpartner: Universität Groningen (NL), Universität Aveiro (PT), Companhia das Lezírias (ein Landwirtschaftsbetrieb im Tejo-Delta, PT), Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer (NUVD, D) Das Umweltministerium in Gambia und das Department of Parks and Wildlife Management (Naturschutzbehörde, Gambia) sind assoziierte Partner. Projektbudget gesamt: 15.848.352 € Projektgebiete in Niedersachsen: Natura 2000 Gebiete V18 Unterelbe, V37 Dümmer „LIFE Godwit Flyway“ zielt darauf ab, sichere Habitate für die Uferschnepfe (Limosa limosa limosa) entlang der ostatlantischen Zugroute zu erhalten und zu schaffen. In den letzten drei Jahrzehnten wurde ein starker Rückgang der Uferschnepfenpopulation beobachtet, der eine direkte Folge der Intensivierung der Landwirtschaft, der Lebensraum- und zunehmender Prädationsverluste ist. In der Summe führen diese Faktoren zu viel zu niedrigen Überlebensraten in den Brut-, Rast- und Überwinterungsgebieten. Eine Umkehrung der negativen Bestandsentwicklung ist notwendig, um das Überleben dieser Charakterart des niedersächsischen Feuchtgrünlands zu erreichen. Die Uferschnepfe ist eine so genannte Schirmart: Die den Lebensraum verbessernden Maßnahmen kommen vielen gefährdeten Brutvögeln der Feuchtgebiete zugute. Zudem profitieren Insekten, Amphibien, Bodenlebewesen, der Boden und der Klimaschutz. Das Projekt stützt sich auf das Fachwissen eines Konsortiums aus Ökologen und Naturschützern und ist in Deutschland, Portugal, den Niederlanden und in Gambia angesiedelt. Es gliedert sich in elf Arbeitspakete mit folgenden Maßnahmen: 1) Optimierung und Erweiterung der Lebensräume in zwei Kernbrutgebieten in Niedersachsen durch Flächenankauf, Optimierung von Bruthabitaten und Prädationsmanagement. 2) Verbesserung der Lebensräume für Vögel der Feuchtgebiete an den Rastplätzen im Tejo-Mündungsgebiet in Portugal, das als Drehscheibe für Zugvögel entlang der ostatlantischen Flugroute gilt. Zu den Maßnahmen in Portugal gehören die Wiederherstellung von Salinen und Küstenlagunen sowie die Einführung vogelfreundlicher Reisanbaumethoden. 3) Einführung klimaangepasster und vogelfreundlicher Reisanbaumethoden im Senegal und in Gambia, um geeignete Überwinterungshabitate für die Uferschnepfe zu schaffen. Darüber hinaus wird das Projekt die Ausweisung eines 176 750 ha großen UNESCO-Biosphärenreservats in Gambia unterstützen, von dem sowohl die Natur als auch die Menschen profitieren werden. „LIFE Godwit Flyway“ ergänzt die laufenden europäischen Maßnahmen zur Erhaltung der Uferschnepfe und verwandter Brutvögel in Feuchtgebieten, darunter das LIFE19 IPE/DE/000004 GrassBirdHabitats.

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