Klimaanpassung im Alpenraum länderübergreifend gestalten Dank Förderung durch das Interreg Alpenraumprogramm haben die nationalen Umweltbehörden der Alpenraumländer in zweieinhalb Jahren geforscht und diskutiert, wie man in den verschiedenen Governance-Bereichen – von der lokalen bis hin zur transnationalen Ebene – auf Klimafolgen reagieren kann. Das EU Projekt GoApply wird diese Ergebnisse auf der Abschlusskonferenz am 24. April in Wien präsentieren. Gute Beteiligungsbeispiele bekannt machen Das Umweltbundesamt wird als ein zentrales Produkt des Projektes die Broschüre „Anpassung an den Klimawandel : Gute Beteiligungspraxis im Alpenraum“ auf der Abschlusskonferenz vorstellen. Die Broschüre dokumentiert beispielhaft die gute Praxis an vielfältigen Formaten, die in Städten und Regionen des Alpenraums angewendet wurden, um Menschen für die Gestaltung einer klimaresilienten Gesellschaft zu gewinnen. Die Grundidee aller Formate ist es, Stakeholder , aber auch Bürgerinnen und Bürger, in ihrer Lebenswelt vor Ort für Klimafolgen zu sensibilisieren und gemeinsam Handlungsoptionen zur Anpassung zu entwickeln. Ergänzt werden die Praxisbeispiele durch allgemeine Kriterien für gute Beteiligung. Diese helfen, Beteiligungsformate besser zu planen und erfolgreich umzusetzen. Dazu gehören klar definierte Ziele, geeignete Methoden und ein transparenter Prozess für alle Beteiligten. Checklisten am Ende der Broschüre unterstützen dabei, Beteiligungsformate systematisch zu planen, durchzuführen und auch der Nachbereitung ausreichend Platz einzuräumen. Diese Ergebnisse haben das Umweltbundesamt ( UBA ) und die italienischen Projektpartner der Umweltstiftung der Lombardei auch bei ihren eigenen Beteiligungsformaten in den jeweiligen Modellregionen angewandt. Lokale Akteure besser bei strategischen und Umsetzungsprozessen beteiligen Auf deutscher Seite nahm die Stadt Kempten (Allgäu) in Bayern als Modellkommune an GoApply teil. In zwei Workshops entwickelten die lokale Politik, Verwaltung, Verbände und Unternehmen erste Handlungsansätze um Kempten klimaresilient zu gestalten. So soll beispielsweise eine Starkregenrisikokarte erarbeitet werden. Solche Aktivitäten werden als Maßnahmenpaket in den „Masterplan Klimaschutz“ der Stadt integriert. Das zeigt, wie eng Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort zusammengedacht werden können – die Herausforderung ist das eine zu tun und trotzdem das andere nicht zu lassen! Insgesamt lassen sich aus der Arbeit mit den Modellregionen folgende Erkenntnisse ableiten, um lokale Akteure besser bei strategischen und Umsetzungsprozessen der Anpassung an Klimafolgen zu beteiligen: Etablierte Kooperationsstrukturen und Netzwerke können das oftmals neue Thema Anpassung an den Klimawandel gut aufnehmen, weil Klimafolgen vielfältig wirken. Einzelne Institutionen oder Personen fungieren dabei als „Brückenbilder“ und übernehmen eine federführende Rolle, z.B. das Klimaschutzmanagement der Stadt Kempten (Allgäu). Anpassungsprozesse sollten vor Ort mit allen relevanten Akteuren von Beginn an gemeinsam gestaltet werden, damit Lernprozesse initiiert und Akteure motiviert werden, ihr Handeln darauf aufzusetzen. Wichtig ist, wissenschaftliche Grundlagen verständlich zu kommunizieren und die gemeinsame Betroffenheit gegenüber Klimafolgen zu verdeutlichen. Für die Erarbeitung von Strategien bieten sich unterschiedliche Methoden und Formate an, die jeweils auf spezifische Zielstellungen oder Zwischenschritte im Anpassungsprozess ausgerichtet sein sollten. In Kempten (Allgäu) wurden etwa im ersten Workshop Klimafolgen und Handlungsfelder in einem sehr weit gefassten Rahmen diskutiert, um möglichst viele verschiedene Akteursgruppen zu identifizieren und miteinander zu vernetzen. Dabei fokussierte sich die Diskussion immer mehr auf das notwendige Flächenmanagement in einer Wachstumsregion und beschäftigte sich mit der Frage, wie die Klimafolgen dabei zu berücksichtigen wären. Daraus wurde das Thema für einen zweiten Workshop abgeleitet, zu dem bisher nicht eingebundene Akteure eingeladen wurden. Sie haben erste Handlungsansätze zur Vorsorge und Anpassung an Klimafolgen tiefgehend diskutiert, die den bereits bestehenden „Masterplan Klimaschutz“ ergänzen sollen. Solche Aktivitäten auf lokaler Ebene werden gestärkt, wenn die übergeordneten Ebenen einen Handlungsrahmen mit Rechtsetzung, Förderung und Informationen anbieten. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit visualisieren Mithilfe einer digitalen Visualisierung konnten Governance-Strukturen 1 für Deutschland, Österreich, Italien und die Schweiz abgebildet werden. Die Grafiken eignen sich, um Verflechtungen zwischen Akteuren, Politikinstrumenten, Anpassungsmaßnahmen und Wissensgrundlagen aus einer neuen Perspektive zu betrachten und zu analysieren. Im transnationalen Vergleich zeigte sich, dass die Anpassungsgovernance in Deutschland deutlich komplexer ist als in den anderen drei Staaten. Deshalb stößt bereits der methodische Anspruch der vollständigen Datenerfassung für alle Ebenen und Sektoren an seine Grenzen. Gleichwohl liegt in den Visualisierungen ein Potenzial, um Zusammenhänge von Governance zu kommunizieren. Zudem haben die Projektpartner Chancen und Barrieren für Anpassungsgovernance zusammen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis in einem Science-practice-lab, das vom Schweizer Bundesamt für Umwelt organisiert wurde, diskutiert. Außerdem wurden Chancen und Barrieren in länderspezifischen Fallstudien untersucht. Empfehlungen für eine bessere Governance der Anpassung an Klimawandelfolgen im Alpenraum Als Fazit lässt sich festhalten: Ebenen übergreifende Governance kann gelingen. Um sie erfolgreich zu gestalten, sollten insbesondere die übergeordneten Rahmenbedingungen für Kommunen und lokale Akteure klar definiert werden. Schließlich sind sie es, die die erdachten Maßnahmen der Anpassung an Klimafolgen praktisch umsetzen müssen. In Deutschland zählen dazu einerseits gesetzliche Grundlagen durch Bund und Länder, die kommunale Pflichtaufgaben definieren, andererseits spielen auch methodische Standards und fachliche Unterstützung bei der Analyse von Vulnerabilitäten und Abschätzung von Handlungserfordernissen eine Rolle. Bund und Länder sollten Gremien nutzen, um beispielsweise ihre Förderprogramme stärker aufeinander abzustimmen. Auch die Rolle von Regierungsbezirken und Landkreisen in der Anpassungsgovernance sollte diskutiert werden, um die konkrete Umsetzung zu verbessern. Darüber hinaus birgt die grenzüberschreitende Vernetzung von Kommunen und Regionen noch viele Möglichkeiten, um den Alpenraum klimaresilient zu gestalten. Die länderübergreifenden Herausforderungen und Optionen zur weiteren Gestaltung der Anpassungsstrategien werden auf der Abschlusskonferenz des Vorhabens vorgestellt und diskutiert. Unter dem Motto „ Shaping the Future of Climate Change Adaptation in the Alpine Countries “ laden das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie österreichische Umweltbundesamt gemeinsam mit den Projektpartnern am 24. April 2019 nach Wien ein. Let’s go, apply! Weitere Informationen zum Projekt GoApply finden Sie auf der Projektwebsite . Die Broschüre „Anpassung an den Klimawandel : Gute Beteiligungspraxis im Alpenraum“ wird hier in Kürze verfügbar sein. Autoren: Sebastian Ebert, Andreas Vetter, Andrej Lange (Umweltbundesamt / KomPass ) 1 Das Projekt definiert Climate adaptation governance als: the structures, processes and interdependencies that determine how actors (from public administration, politics, science, business and civil society) make decisions, share power, exercise responsibility, and ensure accountability regarding adaptation to climate change. Climate adaptation governance is about the horizontal interplay of sectors and the vertical interplay of policy levels. Climate adaptation governance requires mandatory (formal) and voluntary (informal) cooperation between actors, across sectors and across policy levels and is regionally specific and context-sensitive. --- Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 58 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 158/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 158/06 Magdeburg, den 9. November 2006 4. Europäischer Kongress der Chemieregionen Haseloff auf dem Chemiekongress: Verhältnis von Umwelt und Herstellung ausbalancieren Am 9. und 10. November 2006 findet in Tarragona (Spanien) der 4. Europäische Kongress der Chemieregionen statt, an dem hochrangige Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft teilnehmen. Jordi Valls, Minister für Arbeit und Industrie der Region Katalonien, und Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister, Dr. Reiner Haseloff, der Vorsitzender des Europäischen Netzwerkes der Chemieregionen (ECRN) ist, eröffnen die Veranstaltung. Das Treffen findet statt vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, vor denen die europäische Chemieindustrie steht; Themen wie Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung in einer erweiterten Europäischen Union stehen dabei an erster Stelle der Agenda. Eines der wichtigsten Themen, auf die sich die Diskussionen konzentrieren werden, ist die Absicht der Europäischen Kommission, im nächsten Jahr in einen Strategiedialog mit der Chemischen Industrie einzutreten, um über Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die zukünftigen Rahmenbedingungen der europäischen Chemieindustrie zu diskutieren. Ein Schlüsselfaktor innerhalb des Rahmenwerkes wird die Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie über Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) sein. Das ECRN, dessen Koordinator das Land Sachsen-Anhalt ist, ist sehr daran interessiert, sich an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen. Wirtschaftsminister Dr. Haseloff sagte dazu: ¿Es ist eine unserer Hauptforderungen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Belangen des Umwelt- und des Verbraucherschutzes und den Risiken, die mit der Herstellung, dem Vertrieb und Import von Chemikalien verbunden sind, herzustellen. Die Chemische Industrie in Europa ist einem starken Wettbewerbsdruck seitens der Schwellenländer ausgesetzt. Nur wenn es uns gelingt, die Belange auszubalancieren, kann sich die europäische Chemie in diesem Wettbewerb auch durchsetzen.¿ Weitere wichtige Themen des Kongresses werden die Notwendigkeit einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung auf dem europäischen Binnenmarkt sein. Diskutiert werden das Grünbuch Energie, die Vereinbarkeit von Umweltschutz und den Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sowie die Forderung, dass sich die regionalen Regierungen wirksam und mit starker Stimme zu allen Themen, die die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft beeinflussen könnten, zu Wort melden können. Europäisches Netzwerk der Chemieregionen (ECRN) Das ECRN hat das Ziel, den Erfahrungsaustausch über gemeinsame Herausforderungen von Chemieregionen zu organisieren, um einen gegenseitigen Lernprozess für die Stärkung des Chemiesektors zu initiieren. Gemeinsame Positionen über relevante Politikthemen werden entwickelt, um die regionale Stimme im europäischen Gesetzgebungsprozess zu stärken. Die Partnerregionen sind: Sachsen-Anhalt als Koordinator, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen (D), Huelva, Asturien und Katalonien (SPA), Lombardei und Piemonte (ITA), Nordost und Nordwest England (GB), Limburg (NL), Masowien (PL), Ida Viru (EST). Kontakte zu weiteren Chemieregionen wurden aufgebaut, um das Netzwerk zu erweitern und ein anerkannter Interessenvertreter auf europäischer Ebene zu werden. Dazu wurde ein eigenständiger Verein gegründet, dem inzwischen zusätzlich die Regionen Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein (D) und die Region Usti (CZ) beigetreten sind. Das Gesamtbudget des INTERREG-Projektes (EU-finanziertes Programm, das die europäischen Regionen beim Aufbau von Partnerschaften und der Umsetzung von gemeinsamen Projekten unterstützt) beträgt 1.639.000 Euro, davon werden 61 Prozent von der EU finanziert. Mehr Informationen über das ECRN sind auf der Webseite www.ecrn.net zu finden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 159/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 159/06 Magdeburg, den 10. November 2006 4. Kongress in Tarragona mit einer Deklaration beendet Haseloff einstimmig als Präsident des Netzwerks der europäischen Chemieregionen gewählt Der 4. Europäische Kongress der Chemieregionen in Tarragona (Spanien) hat Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff am Donnerstagabend einstimmig zum Präsidenten des Europäischen Netzwerks der Chemieregionen (ECRN) gewählt. Dem ECRN-Netzwerk hat direkte Partner in 14 Chemieregionen Deutschlands, Italiens, Spaniens, Polens, Estlands, Großbritanniens, der Niederlande und Tschechiens. Insgesamt sind bislang 21 Regionen aus neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in unterschiedlicher Weise im Netzwerk der Chemieregionen aktiv. Die Kongressteilnehmer - hochrangige Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung ¿ haben nach der Diskussion über zentrale Fragen der künftigen Entwicklungsperspektiven der Chemieindustrie auf regionaler Ebene eine ¿Tarragona-Deklaration¿ verabschiedet. Unter dem Titel ¿Den Wandel gemeinsam gestalten!¿ heißt es unter anderem: ¿Die Debatten über die bessere Rechtssetzung in Europa, über die künftige Chemikalienpolitik, den Klimawandel oder die Energiepolitik haben deutlich gemacht, dass die Chemieindustrie und auch die Chemieregionen einen strategischen Rahmen benötigen, um langfristige Entscheidungen über die Entwicklung ihrer Standorte treffen zu können. Die Chemieregionen begrüßen daher die Absicht der Europäischen Kommission, im nächsten Jahr einen Strategiedialog mit der Chemieindustrie zu initiieren, um gemeinsam über Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die künftigen Rahmenbedingungen für die europäische Chemieindustrie zu sprechen. Die Chemieregionen bekräftigen ihr Interesse an einer aktiven Teilnahme an diesen Gesprächen, um auch der regionalen Dimension dieser Fragestellungen gebührendes Gehör zu verschaffen. Die Diskussion über die Schaffung eines neuen europäischen Chemikalienrechts war in der Vergangenheit ein wichtiger Anstoß für die Bildung des Netzwerks der europäischen Chemieregionen. Im Mittelpunkt der Bemühungen der Chemieregionen stand dabei immer ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Belangen des Umwelt- und Verbraucher- und Arbeitsschutzes und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in Europa. In mehreren Stellungnahmen hat sich das ECRN in den vergangenen drei Jahren dafür ausgesprochen, ein handhabbares und an den Erfordernissen orientiertes Chemikalienrecht zu schaffen. Viele der dabei aufgestellten Forderungen wurden im Rahmen der 1. Lesung von Rat und Parlament übernommen. In der derzeit laufenden 2. Lesung im Europäischen Parlament ist jedoch zu befürchten, dass einige dieser Kompromisse wieder zurückgedreht werden. ECRN betrachtet die Gemeinsame Position des Rates für ein praktikables Rechtsinstrument , weitere grundlegende Änderungen könnten das akzeptierte Gleichgewicht stören. Nur technische Veränderungen, welche zu einer besseren Umsetzung beitragen, sollten noch diskutiert werden. Daher sprechen sich die Europäischen Chemieregionen dafür aus, v der Substituierungszwang für bestimmte Stoffe sollte nicht erzwungen werden, wenn ein geeigneter Ersatz nicht gegeben und ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden zu erwarten ist. Die kontrollierte und sichere Verwendung solcher Stoffe muss wesentliches Kriterium für die weitere Verwendung dieser Stoffe sein, v die Forderung nach einer Befristung von Zulassungen auf fünf Jahre zurückzunehmen, da dies eine Investitionen gefährdende Maßnahme darstellt, v die Forderung nach der automatischen Einbeziehung von Nanopartikeln in das Zulassungsverfahren nicht zu erheben, da die REACH-Verordnung keine angemessenen Kriterien für eine entsprechende Risikobewertung beinhaltet; v die Kommunikation in der Produktkette besser zu organisieren; v die Daten- und Kostenteilung fairer zu gestalten; o den Schutz der Eigentumsrechte an Studien für mindestens 15 Jahre zu gewähren.¿ Weitere wichtige Punkte der ¿Tarragona-Deklaration¿ befassen sich mit den Themen Energie und Versorgungssicherheit, Umweltpolitik und Emissionsrechtehandel, Innovationen und Regionalpolitik. Europäisches Netzwerk der Chemieregionen (ECRN) Die Partnerregionen sind: Sachsen-Anhalt als Koordinator, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen (D), Huelva, Asturien und Katalonien (SPA), Lombardei und Piemonte (ITA), Nordost und Nordwest England (GB), Limburg (NL), Masowien (PL), Ida Viru (EST), Usti (CZ). Kontakte zu weiteren Chemieregionen wurden aufgebaut, um das Netzwerk zu erweitern und ein anerkannter Interessenvertreter auf europäischer Ebene zu werden. Dazu wurde ein eigenständiger Verein gegründet, dem inzwischen zusätzlich die Regionen Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein (D) und die Region Usti (CZ) beigetreten sind. Das Gesamtbudget des INTERREG-Projektes (EU-finanziertes Programm, das die europäischen Regionen beim Aufbau von Partnerschaften und der Umsetzung von gemeinsamen Projekten unterstützt) beträgt 1.639.000 Euro, davon werden 61 Prozent von der EU finanziert. Mehr Informationen über das ECRN sind auf der Webseite www.ecrn.net zu finden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
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Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04 Magdeburg, den 06. Februar 2004 Kongress in Halle beendet Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung Der Kongress der europäischen Chemieregionen in Halle ist heute mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zu Ende gegangen. In der Erklärung, auf die sich die mehr als 250 Teilnehmer der Konferenz verständigten, ist gefordert, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung der europäischen Chemikalienpolitik sein müssen. ¿Die Vielfalt chemischer Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie kann nur gewahrt bleiben, wenn die Prüfanforderungen vor allem auch für kleinvolumige Produkte auf das notwendige Minimum reduziert werden¿, sagte der neu gewählte Präsident des Regionen-Netzwerkes, Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, in seiner Abschlusserklärung. Die Innovationsfähigkeit werde gestärkt werden können, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH sei so auszugestalten, dass insbesondere auch mittelständische Unternehmen und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können. Rehberger: ¿Wir haben das Ziel, als Vereinigung der Chemieregionen in Europa als Interessenvertreter für die Belange dieser Regionen in Europa aufzutreten und wahrgenommen zu werden. Dafür werden wir in den kommenden zwölf Monaten die notwendigen Voraussetzungen schaffen,¿ sagte Rehberger. Dem europäischen Netzwerk der Chemieregionen gehörten 13 der wichtigsten Chemieregionen Europas an. Zu ihnen zählen Regionen aus Großbritannien, Italien, Polen, den Niederlanden und weitere deutsche Regionen wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Auf dem Kongress waren rund 20 Regionen vertreten. Neben Wirtschaftsminister Rehberger wurden noch folgende Personen in das Gründungspräsidium des Netzwerkes der europäischen Chemieregionen berufen: · Councillor Tony Richmond, Darlington Borough Council, Grossbritannien/ Councillor Dr. John Fraser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Regionalrat Cheshire (United Kingdom) · Vize-Marshall Boguslaw Kowalski, Wojewodschaft Massowien, Polen · Wirtschaftsminister Martin Eurlings, Provinz Limburg, Niederlande · Karl-Uwe Bütof, Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Nordrhein-Westfalen · Giampaolo Amadori, Generaldirektor für Forschung, Mittelstand und Innovation, Lombardei, Italien · Dr. Eduardo Figuerola, Leiter der Dienste für Industrieansiedlungen, Katalonien (Spanien) Anlage: Erklärung des 2. Europäischen Kongresses der Chemieregionen Erklärung des 2. Europäischen Kongresses der Chemieregionen vom 5./6.02.04 in Halle/Saale 1. Chemieregionen in Europa Chemieregionen in Europa werden zunehmend als wichtige Akteure in der Entwicklung und Umsetzung von Politiken für die Chemieindustrie vor Ort anerkannt. Ihnen kommt dabei oftmals die Rolle zu, europäische Vorgaben auf regionaler Ebene umzusetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen mit den betroffenen Unternehmen zu finden. Das Europäische Netzwerk der Chemieregionen zielt darauf ab, die regionale Dimension stärker in das Bewusstsein der europäischen Akteure bei der Ausgestaltung von Politikbereichen zu rücken. Der große Erfolg des ersten Kongresses europäischer Chemieregionen am 21.05.03 in Brüssel, an dem mehr als 250 Vertreter aus über 20 europäischen Chemieregionen teilnahmen, hat deutlich gemacht, dass sehr wohl Platz und Bedarf für ein europäisches Netzwerk von Chemieregionen vorhanden ist. Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen werden die Chemieregionen in den nächsten 12 Monaten die notwendigen Strukturen und Regelungen schaffen, damit das Netzwerk seine Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann. Die europäischen Chemieregionen fordern gleichzeitig die Europäischen Institutionen auf, dieses Netzwerk künftig als ¿europäischer Stakeholder¿ für die regionalen Belange anzuerkennen. 2. Die künftige Ausgestaltung der Chemikalienpolitik in Europa Die Debatte über die künftige Ausgestaltung der Chemikalienpolitik war ein wichtiger Anstoß der Regionen, sich künftig enger zusammen zu schließen. Mit Blick auf die Ende vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschläge unterstreichen die europäischen Chemieregionen ihre bereits im Mai 2003 aufgestellten Grundsätze, · den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der Arbeitnehmer/innen in Europa · die Verringerung von Risiken und Belastungen für heutige und künftige Ökosysteme, · die Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, · Entwicklung neuer Arbeitsplätze durch Verbesserung der Innovationsfähigkeit, · Planungs- und Rechtssicherheit zur Förderung von Investitionen, · Achtung ethischer Maßstäbe, · Partizipative Ausgestaltung des politischen Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses zur dauerhaften Entwicklungsfähigkeit des Sektors unter Einbeziehung der Regionen. Die europäischen Chemieregionen begrüßen, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen vom 29.10.03 wichtige Forderungen übernommen hat, insbesondere indem · Polymere von der Registrierung und Bewertung ausgenommen wurden, · die Anforderungen für unter strenger Kontrolle transportierte Zwischenprodukte gesenkt wurden, · der Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert wurde, · die besondere Situation der Chemieparks berücksichtigt wurde, kein Zulassungsverfahren auf nationaler Ebene vorgesehen ist, · die Anforderungen an den Chemikaliensicherheitsbericht deutlich verringert wurden, · zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Bereich der möglichen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Agentur erweitert wurde. Es ist unerlässlich, dass diese Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben. Weiter müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen von REACH sorgfältig vor dem Gesetzgebungsverfahren untersucht werden, um negative Folgewirkungen für die europäische Industrie zu vermeiden. Es gilt zu konstatieren, dass wichtige Forderungen sowohl im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes als auch zur Entlastung der Wirtschaft nicht oder nur unkonkret aufgenommen worden sind. Insbesondere fehlt eine umfassende Analyse der bestehenden Regelungen, wie dies vom Ministerrat, Parlament, aber auch in der Gemeinsamen Position angesprochen wurde. Daher ist wahrscheinlich, dass die vorgesehenen Regelungen für die Betroffenen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, nicht praktikabel und erfüllbar sein werden. Auch für die Behörden werden sie praktisch nur schwer kontrollierbar und durchsetzbar sein. Es fehlt eine umfassende Vereinfachung und Modernisierung des komplexen und nur noch für Experten nachvollziehbaren umfangreichen EU-Stoff- und Produktrechtes. Die Chemieregionen sind der Meinung, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung von REACH sein sollten. Maßstab für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Herstellung und Verarbeitung chemischer Produkte sind · die Kosten der chemischen Zulieferungen für das Endprodukt, · die Verfügbarkeit eines breiten Angebotes von chemischen Produkten und · der Zeitraum, neue Produkte an den Markt zu bringen. Die Vielfalt chemischer Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie bleibt gewahrt, wenn die Prüfanforderungen insbesondere für kleinvolumige Produkte auf einen Minimaldatensatz reduziert werden. Für weitergehende Prüfungen sollte die Exposition bestimmend sein. Die Innovationsfähigkeit wird weiter gestärkt, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH ist so auszugestalten, dass insbesondere auch KMU und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können. Dabei ist darauf zu achten, dass diesen Anforderungen nicht nur die Hersteller chemischer Produkte, sondern auch ihre Kunden, die Verarbeiter in der Wertschöpfungskette treffen. Daher sollte vor der Beschlussfassung im Parlament in konkreten Pilotprojekten unter Beteiligung von Unternehmen der Wertschöpfungskette und der Behörden die Wirkung und Praktikabilität von REACH hinreichend erprobt werden. Deswegen unterstützen wir die Anstrengen Nordrhein-Westfalens für die Erprobung ausgewählter Elemente des REACH Verfahrens in der Praxis und fordern die Europäischen Institutionen auf diese Ergebnisse zu beachten. Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes sollte eine Analyse aller stoff- und produktbezogenen europäischen und nationalen Regelungen ausweisen, welche Regelungen künftig entfallen oder geändert werden. 3. Chemieregionen als Wissensregionen Sowohl Chemieunternehmen als auch Chemieregionen befinden sich derzeit in einer Phase großer Umbrüche. Die neuen globalen Wettbewerbsbedingungen erfordern umfassende Modernisierungsstrategien in den Chemieregionen, um so dauerhaft die eigene Wettbewerbsposition zu sichern. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Frank, D. & Schnitter, P. (Hrsg.): Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) Bestandsentwicklung. 2. Fassung, Stand 2013 Wolfgang Wendt Einführung Von den etwa 55 in Deutschland vorkommenden Arten der Ordnung der zehnfüßigen Krebse lebt die Mehrzahl in marinen Gewässern. Das potenzielle Arten- spektrum der „Großkrebse“ ist für Binnenländer schon aufgrund dieser naturgegebenen Rahmenbedingung stark limitiert. Mit ursprünglich nur einem heimischen Vertreter, dem Edelkrebs Astacus astacus, ist das Ar- teninventar jedoch selbst gegenüber den süddeutschen Ländern ungewöhnlich klein. Bewusste und unbewusste menschliche Einflussnahme führten in den zurücklie- genden 120 Jahren in Sachsen-Anhalt zu der in der hei- mischen Fauna wohl einmaligen Situation, dass von einer Tierordnung inzwischen deutlich mehr allochthone als autochthone Arten vorkommen. Neben dem autochtho- nen Edelkrebs besiedeln inzwischen fünf Vertreter frem- der Faunen die Gewässer. In der Reihenfolge ihrer Ein- bürgerung bzw. Einschleppung sind dies: Kamberkrebs (Orconectes limosus), Galizischer Sumpfkrebs, (Astacus leptodactylus), Chinesische Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis), Süßwassergarnele (Atyaephyra desmaresti) und Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis). Schließlich muss in absehbarer Zeit wohl auch mit dem Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus Dana, 1852) als sechstem Neubürger in heimischen Gewässern ge- rechnet werden. Einzelfälle angeblicher Einbürgerung im Ohrekreis nennen unter Berufung auf Engelcke erstmals Wüstemann & Wendt (1995). Die damalige Überprüfung der relevanten Gewässer erbrachte al- lerdings keine Bestandsnachweise. Inzwischen gibt es einen weiteren bislang ungeprüften Hinweis auf ein vermeintliches Vorkommen in der Mulde bei Dessau. Die Einfuhr und Aussetzung der Großkrebsarten Orconectes limosus und Astacus leptodactylus sind in Deutschland eine unmittelbare Folge des Massenster- bens der Edelkrebse am Ende des 19. Jahrhunderts infolge der sogenannten Krebspest. Das Infektions- geschehen mit dem zu den Oomyceten (Eipilzen) gehörenden Erreger Aphanomyces astaci Shikora (Schrimpf & Schulz 2013) raffte seinerzeit lawinen- artig nahezu alle Edelkrebse von der Lombardei bis nach Schweden, Finnland und Russland dahin. Nur in isolierten Refugialräumen konnten Edelkrebsbestände vereinzelt überleben. Als vermeintlich gegenüber dem Erreger der Krebspest resistente fremdländische Krebs- arten wurden 1890 100 Exemplare des Kamberkrebses aus Pennsylvania und um 1900 der aus dem pontokaspi- schen Raum eingeführte Galizische Sumpfkrebs ausge- setzt (Albrecht 1983). Letztere Art erwies sich jedoch nicht als „krebspestresistent“ und erfuhr daher keine starke Verbreitung. Der Kamberkrebs konnte hingegen die durch das Seuchengeschehen frei gewordene ökolo- gische Nische optimal nutzen. Von seinem Erstansied- lungsort 50 km nördlich von Frankfurt/Oder breitete er sich jährlich um etwa 5 km Flussstrecke weiter aus (Pieplow 1938). Parallel zu dieser eigenständigen Are- alerweiterung erfolgten vielfach Umsetzungen in noch unbesiedelte Gewässer. Die bis in die jüngere Vergan- genheit vor allem im Gefolge der Sportangelei prakti- zierte unkritische und gesetzwidrige Verfrachtung der Art hat in zahlreichen Gewässern, insbesondere im Harz, zur endgültigen Vernichtung von Reliktvorkom- men des Edelkrebses geführt. Ob das lokale Aussterben in diesen Fällen eine Folge des Erregereintrags mit den Besatzkrebsen war oder sich allein aus dem erheblich Anmerkungen zu den Arten Der Edelkrebs (Astacus astacus) ist als einzige autoch- thone zehnfüßige Krebsart in der Roten Liste von Sach- sen-Anhalt als „stark gefährdet“ ausgewiesen (Wüste- mann & Wendt 2004). Bundesweit wird er seit nun- mehr 30 Jahren in der Gefährdungskategorie 1 geführt (Blab et al. 1984) und genießt als „streng geschützte Art“ einen hohen gesetzlichen Schutzstatus (Bundes- artenschutzverordnung 2005). Da in den zurückliegen- den Jahren in Sachsen-Anhalt der Abwärtstrend in der Anzahl der noch vom Edelkrebs besiedelten Gewässer weiter fortgeschritten ist (LAU 2009), wird die Art bei einer Überarbeitung der Roten Liste gleichwohl in die höchste Gefährdungsstufe einzuordnen sein. Edelkrebs (Astacus astacus) auf nächtlicher Nahrungssuche in einem natürlichen Fließgewässer. 1996, Foto: S. Ellermann. 589 größeren Reproduktionspotenzial des Kamberkrebses herleiten lässt (Hofmann 1980), ist heute nur schwer zu klären. Wie das Beispiel des Bielener Sees in Nordthü- ringen belegt, ist der Kamberkrebs grundsätzlich auch ohne Krebspestgeschehen und allein aufgrund von Verdrängung durch ökologische Konkurrenz befähigt, Edelkrebsbestände binnen weniger Jahre zu liquidie- ren (Schmalz 2008). Auf Verschmutzung und Ausbau seines Wohngewässers reagiert der Edelkrebs ohnehin empfindlicher als der inzwischen in den Niederungs- fließ-, Teich- und Abgrabungsgewässern Sachsen-An- halts weit verbreitete Kamberkrebs. Zahlenmäßig wird der Kamberkebs heute in der Elbe und ihren Nebenflüssen jedoch deutlich von der Chine- sischen Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis) übertrof- fen. Diese europäische Neubürgerin wurde vermutlich im Larvenstadium mit Ballastwasser von Schiffen aus Südostasien aus dem Gelben oder Ostchinesischen Meer eingeschleppt. Das von jahresperiodischen Wanderun- gen geprägte Auftreten der Wollhandkrabbe ist an der Unterelbe seit 1922 bekannt. Im mittleren Elbeabschnitt gelang 1926 ein im Magdeburger Naturkundemuseum ausgestellter Erstnachweis (MRLU 1997). Die Bestands- zahlen der flussaufwärts wandernden Jungkrabben un- terlagen in der Vergangenheit mehrfach erheblichen Schwankungen. Neben der von Niederschlägen und Wasserstand der Fließgewässer abhängigen Einwan- derungsquote setzte mit Beginn der 1950er Jahre ein nachhaltiger Bestandsrückgang aufgrund massiver Ge- wässerverschmutzung ein. Erst nachdem etwa 30 Jah- re später die Schadstofffracht reduziert wurde, kam es erneut zu Massenwanderungen der Wollhandkrabben (Paepke 1984). Mit der nachhaltigen Verbesserung der Gewässergüte ab 1990/91 sind die Faunenfremdlinge wieder millionenfach in der Elbe und deren Zuflüssen unterwegs. Traditionell ist die Havel besonders stark besiedelt, aber auch aus Saale, Mulde und Schwarzer Elster sind die Chinesischen Wollhandkrabben vielfach belegt. Bei den Flussfischern ist der Neubürger aufgrund seines Schadpotenzials gefürchtet. Schließlich werden gefangene Fische, Fanggeräte und die gesamte Biozöno- se geschädigt. In der Havel haben die Wollhandkrabben im Rahmen einer Nahrungs- und Raumkonkurrenz bzw. eines regelrechten Räuber-Beute-Verhältnisses zur spürbaren Verringerung der Bestände des Kamberkreb- ses geführt. Die in vielen Fließgewässern ursprünglich vom Edelkrebs besetzte Nische wird gegenwärtig von den beiden allochthonen Dekapoden umkämpft. Eine dauerhafte Verdrängung der einen oder anderen Art wird jedoch kaum stattfinden, da beide über ein großes Vermehrungspotenzial und eine hohe Resistenz gegen- über anthropogener Umweltbelastung verfügen. Als vorletzte allochthone Dekapodenart unserer Gewässer ist die Süßwassergarnele (Atyaephyra des- maresti) anzuführen. Ursprünglich in Gewässern der 590 mediterranen Länder beheimatet, wurde auch sie zu Beginn des letzten Jahrhunderts eingeschleppt. Auf- grund ihrer Körpergröße von nur rund 3 cm und der bei den „Großkrebsen“ einmaligen Durchsichtigkeit des Körpers sind über Einbürgerung und Arealausweitung nur wenige Hinweise auffindbar. Erstmalig wurde die Art im Oberrhein entdeckt. Von dort hat sie sich über Kanäle und natürliche Fließgewässer inzwischen bis in den Berliner Raum ausgebreitet. Zu den langjährig und traditionell besiedelten Gewässern zählen in Sachsen- Anhalt der Mittellandkanal und die Havel. Der Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) ist als jüngstes allochthones Faunenelement in Sach- sen-Anhalt erstmals im Jahr 2010 im Saalekreis durch Abwanderung aus einem Dorfteich bekannt geworden (Wendt 2010) und folgt hier einem europaweit zu be- obachtenden Trend zur Ausbreitung (Chucholl et al. 2012). Als weltweit einziger sich parthenogenetisch ver- mehrender zehnfüßiger Krebs besitzt der Marmorkrebs ein gewaltiges Vermehrungspotenzial. Die ursprünglich in der Aquaristik überwiegend als Futtertiere gehalte- nen Marmorkrebse sind bereits im 1. Lebensjahr ver- mehrungsfähig (Edelkrebse ab 4., vereinzelt 3. Lebens- jahr!) und können fortan in ca. achtwöchigem Intervall 40–250 unbefruchtete Eier produzieren, aus denen sich ab dem 4. Monat wiederum reproduzierende Weibchen entwickeln. Wie die anderen amerikanischen Fluss- krebse kann auch der Marmorkrebs als Überträger des Krebspesterregers fungieren und stellt daher eine weite- re Gefahr für die Restvorkommen des Edelkrebses dar. Trotz mehrjähriger Bemühungen konnte die Pionier- besiedlung im Saalekreis bislang nicht gänzlich ausge- rottet werden (Wendt 2013). Eine weitere Ausbreitung ist allerdings auch nicht erfolgt. Die nähere Zukunft wird zeigen, ob die eingeleitete biologische Bekämp- fung durch Aalbesatz allein zur Ausrottung der Mar- morkrebse führen kann oder schlussendlich doch noch Maßnahmen mit einem rechtlich nicht unumstrittenen Chemikalieneinsatz ergriffen werden müssen. Kamberkrebs (Orconectes limosus). Aquariumaufnahme, 2013, Foto: W. Wendt. Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) Literatur Albrecht, H. (1983): Besiedlungsgeschichte und ur- sprünglich holozäne Verbreitung der europäischen Flußkrebse. – Spixiana (München) 6: 61–77. Blab, J.; Nowak, E.; Trautmann, W. & Sukopp, H. (Hrsg.) (1984): Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland. 4. Auflage. – Kilda, Greven, 270 S. Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896). Chucholl, C.; Morawetz, K. & Gross, H. (2012): The clones are coming – strong increase in Marmorkrebs (Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis) re- cords from Europe. – Aquat. invasions (St. Petersburg) 7: 511–519. Glauche, M. & Kratz, W. (2003): Die neozoische Süß- wassergarnele Atyaephyra desmaresti (Millet) in Brandenburg. Naturschutz Landschaftspflege Bran- denbg. (Potsdam) 12: 150–151. Haase, T.; Heidecke, D. & Klapperstück, J. (1989): Zur Ökologie und Verbreitung des Edelkrebses Asta- cus astacus in der DDR. – Hercynia N. F. (Leipzig) 26: 36–57. Hofmann, J. (1980): Die Flußkrebse. 2. Auflage. – Pa- rey, Hamburg, Berlin, 110 S. LAU (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) (2009): Expertenabfragen und Datenerfassung zu Tierarten des Anhangs V der FFH-Richtlinie, Edel- krebsbericht. MRLU (Ministerium für Raumordnung, Landwirt- schaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt) (Hrsg.) (1997): Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt – Verbreitungsatlas. – Magdeburg, 180 S. Paepke, H.-J. (1984): Zur aktuellen Verbreitung von Eriocheir sinensis (Crustacea, Decapoda, Grapsidae) in der DDR. – Mitt. Zool. Mus. Berlin (Berlin) 60: 103–113. Pieplow, U. (1938): Fischereiwissenschaftliche Mono- graphie von Cambarus affinis Say. – Zeitschr. Fische- rei (Berlin) 36: 349–440. Schmalz, W. (2008): Flusskrebse in Thüringen. – Ar- tenschutzreport (Jena) 22: 67–71. Schrimpf, A. & Schulz, R. (2013): Neue Erkenntnisse zur Krebspest. – Tagungsband Internationale Fluss- krebstagung 12. bis 15. September 2013 im National- park Eifel, S. 71–74. Wendt, W. (2010): Erstnachweis des invasiven Marmor- krebses, Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virgina- lis, für Sachsen-Anhalt. – Naturschutz Land Sachsen- Anhalt (Halle) 47: 54–60. Wendt, W. (2013): Erfahrungen mit der Bekämpfung des Marmorkrebses in Sachsen-Anhalt. – Tagungs- band Internationale Flusskrebstagung 12. bis 15. Sep- tember 2013 im Nationalpark Eifel, S. 91–94. Wüstemann, O. & Wendt, W. (1995): Rote Liste der Flußkrebse des Landes Sachsen-Anhalt. – Ber. Lan- desamt. Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle) 18: 48–49. Wüstemann, O. & Wendt, W. (2004): Rote Liste der Flusskrebse (Astacidae) des Landes Sachsen-Anhalt. – Ber. Landesamt. Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle) 39: 171–174. Anschrift des Verfassers Dr. Wolfgang Wendt Finkenlust 3a 06449 Aschersleben Tab. 21.1: Bestandsentwicklung der zehnfüßigen Krebse in Sachsen-Anhalt Zusätzliche Anmerkung: Rote Liste (RL) Bezug auf Wüstemann & Wendt (2004) Art Astacus astacus (L., 1758) BS BE RL sø Astacus leptodactylus (Eschscholz, 1823) Atyaephyra desmaresti (Millet, 1831)ss mh0 0 Eriocheir sinensis (Milne-Edwards, 1854) Orconectes limosus (Rafinesque, 1817)h höö 0 Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis ss 2 Ges. § BA, FFH V, BK Bm Nachweis Haase et al. (1989) N N N N N Synonym, Deutscher Name Astacus fluviatilis F. 1775; Edelkrebs MRLU (1997) Galizischer Sumpfkrebs Glauche & Süßwassergarnele Kratz (2003) Paepke (1984) Chinesische Wollhandkrabbe LAU (2009) Cambarus affinis (Say, 1817); Kamberkrebs Wendt (2010) Marmorkrebs 591
Das Projekt "Teilprojekt E: Geothermische Reservoir-Charakterisierung: Parameter, Geometrien und Modellansätze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geophysica Beratungsgesellschaft mbH durchgeführt. Die Geophysica wird in diesem Projekt die Erfassung und Auswertung von geologischen und petrophysikalischen Daten an den ausgewählten Standorten übernehmen und die im Vorgängerprojekt MeProRisk entwickelten Methoden zur Ableitung geothermisch relevanter Eingangsparameter einsetzen. Weiterhin soll in Kombination mit der Charakterisierung der petrophysikalischen Eigenschaften ein modellhafter Ansatz hinsichtlich der Abbildung von geologisch bedingten Heterogenitäten im Reservoir entwickelt werden. (1) Zusammenstellung und Bewertung der Basisdaten durch Auswertung von sämtlich zur Verfügung stehenden Informationsquellen. (2) Zusammenführung der thermophysikalisch relevanten Daten aus den beteiligten Projekten (Pawsey: Australien, Murci und Guardia Lombardei: Italien) als Basis für die Machbarkeitsstudie. (3) Systematische Anwendung der in MeProRisk I erarbeiteten Methoden zur Ableitung relevanter Parameter und deren Statistik. (4) Untersuchung der Veränderung von thermischen und hydraulischen Eigenschaften in Hinblick auf verschiedene Fazien, wie z.B. fluviatile Systeme. Dazu soll ein Modellansatz zur räumlichen Abbildung von Geometrien (z.B. Flusssysteme, Deltastrukturen, Kluftsysteme) entwickelt werden, welcher in den Simulationscode implementiert werden kann. (5) Tests und Sensitivitätsstudien mit den im vorangegangenen Projekt und hier weiter zu entwickelnden Programmwerkzeugen unter Einbeziehung aller vorhandenen Daten.
Das Projekt "Teilprojekt - A: Numerische Modellbildung und Optimierungsverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Lehrstuhl für Applied Geophysics and Geothermal Energy, E.ON Energy Research Center (ERC) durchgeführt. Evaluation der unter MeProRisk I entwickelten Methodik zur Reservoirsimulation, Unsicherheitsbewertung und Risikoanalyse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit im technisch-wirtschaftlichen Umfeld geothermischer Erkundung. Diese Methodik umfasst (a) iterative Modellbildung mit stochastisch bewerteten thermischen und hydraulischen Gesteinseigenschaften, (b) stochastische numerische Simulation der Reservoire und Produktionsbedingungen zur quantitativen Unsicherheitsabschätzung, (c) neuartige seismische Interpretation zur Abschätzung der Permeabilität. Darüber hinaus sollen Methoden der Optimierung der Exploration im Hinblick auf eine Reduktion der Unsicherheit oder eine Maximierung des Informationsgewinns erarbeitet und bei der Exploration umgesetzt werden. (1) Anwendung der MeProRisk Methodik auf: (a)'Pawsey-Dublette' - Geothermie Projekt im städtischen Umfeld, (b) 'Murci' und 'Guardia Lombardi' Felder, Italien - geothermische Explorationsvorhaben in ca. 250 km2 großen Medium-Enthalpie Regionen. (2) Entwicklung, Evaluierung und Implementierung eines mathematischen Verfahrens zur 'Optimierten Exploration' und exemplarische Anwendung des Verfahrens auf die Explorationsvorhaben. (3) Bewertung unterschiedlicher Produktionsszenarios in den Explorationsfeldern hinsichtlich der Unsicherheiten von Temperatur und Fließraten.
Das Projekt "Gouvernanz bei Anpassung an Klimawandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Das Projekt 'GoApply: Multidimensional governance of climate change adaptation in policy making and practice' wird im EU-INTERREG-Programm Alpine Space eingereicht. Lead Partner ist das Umweltbundesamt Österreich. Projektpartner sind neben dem BAFU das Umweltministerium Österreich, das Umweltbundesamt Deutschland und die Region Lombardei. Im Mittelpunkt steht die Governance der Anpassung an den Klimawandel, sowohl vertikal (transnational-national-regional-lokal) als auch horizontal (Sektoren). Geplant sind 4 Work Packages: WP1 Strengthening capacities for multilevel adaptation governance, WP2 Advancing mainstreaming across sectors, WP3 Developing interaction formats for stakeholder involvement, WP4 Transnational cooperation. BAFU wird WP1 leaden und sich an den anderen WPs beteiligen. Projektziele: Verbesserung der Wissensbasis bezüglich Governance der Anpassung in der Schweiz im Vergleich mit den anderen Alpenländern und Identifikation von Optimierungsmöglichkeiten.
Das Projekt "Rahmenplan Freiraum und Landschaft für die Gemeinde Pero, Italien 'Piano di recupero ambientale nel territorio di Pero'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Landschaftsplanung durchgeführt.
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