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Luftschadstoff-Emissionen in Deutschland

Luftschadstoff-Emissionen aus unterschiedlichsten Quellen beeinträchtigen die Luftqualität, können in der Umwelt Säuren bilden oder die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen (Eutrophierung) in Ökosysteme vorantreiben. Auch die menschliche Gesundheit kann belastet werden. Entwicklung der Luftschadstoffbelastung Emissionen werden durch den Verkehr, die Energieerzeugung, Industrieprozesse, die Landwirtschaft und viele andere Aktivitäten verursacht. Die seit 1990 erzielten deutlichen Erfolge bei der Emissionsminderung einzelner Luftschadstoffe zeigt die Abbildung „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe“. Daraus geht hervor, dass bei vielen Luftschadstoffen die stärksten Minderungen in der ersten Hälfte der 1990er Jahre erzielt werden konnten. Ermittlung der Emissionsmengen Die jährlichen Emissionen werden im Umweltbundesamt aus den verfügbaren Daten (Statistiken der Länder und des Bundes, Informationen von Verbänden und Betrieben, Modelle) für alle Quellen berechnet. Die Schadstoffemissionen werden dann Verursachergruppen, so genannten Quellkategorien, zugeordnet. Diese Aufteilung ist in der Tabelle „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“ zu sehen, unerheblich ist dabei der Ort des Verbrauchs. Beispielsweise werden die Emissionen aus der Stromproduktion bei dieser Systematik den Produzenten (hier: Kraftwerke) und nicht den Verbrauchern zugerechnet. Die Tabelle stellt Angaben zu Stickstoffoxiden (NO x ), Ammoniak (NH 3 ), leichtflüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (⁠ NMVOC ⁠), Schwefeldioxid (SO 2 ) und Staub – einschließlich der Feinstaubanteile PM 10 und PM 2,5 – sowie Kohlenmonoxid (CO) zusammen. Außerdem werden die Säurebildner SO 2 , NH 3 und NO x unter Berücksichtigung ihres Säureäquivalents erfasst. Die Berechnungen erfolgen nach den internationalen Berichtsvorschriften unter der UNECE Luftreinhaltekonvention . Zum Zweck der Harmonisierung der Berichterstattung haben sich diese an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (⁠ IPCC ⁠) für die Treibhausgase orientiert. Minderung von Emissionen durch die europäische National Emission Ceilings (NEC)-Richtlinie und das Göteborg-Protokoll In der europäischen ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ ( EU 2016/2284 ) sind für die EU-Mitgliedstaaten Emissionsminderungsverpflichtungen für die wichtigsten Luftschadstoffe (SO 2 , NO x , NH 3 , ⁠ NMVOC ⁠ und PM 2,5 ) festgelegt, die ab dem Jahr 2020 relativ zu 2005 einzuhalten sind. Auch das von den Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention beschlossene Göteborg-Protokoll enthält analoge Minderungsziele für diese Schadstoffe. Dabei sind die Reduktionsverpflichtungen für den Zeitraum 2020 bis 2029 in beiden Regelungen identisch. Unter der NEC-Richtlinie sind ab dem Jahr 2030 dann deutlich höhere Reduktionen vorgesehen. Die Tabelle „Reduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie; Emissionen im Jahr 2022“ zeigt die beschlossenen Emissionshöchstmengen und stellt sie den Emissionsdaten für das Jahr 2022 gegenüber. Bei der Überprüfung der Zielerreichung werden nach der NEC Richtlinie die Emissionen aus der Düngewirtschaft und landwirtschaftlichen Böden nicht berücksichtigt.

Wirkungsorientierte Arbeiten im Rahmen des Genfer Luftreinhalteprotokolls der UN-ECE/ICP Materials. Trendexpositionsprogramm Bottrop

Das Projekt "Wirkungsorientierte Arbeiten im Rahmen des Genfer Luftreinhalteprotokolls der UN-ECE/ICP Materials. Trendexpositionsprogramm Bottrop" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH, Deutsches Bergbau-Museum Bochum.Allgemeine Informationen und Ziel des Vorhabens: Deutschland hat im Rahmen seiner Verpflichtungen aus der Luftreinhaltekonvention seine Bereitschaft zu freiwilligen Zahlungen zur Finanzierung relevanter Arbeiten von Internationalen Kooperativprogrammen (ICP) erklärt. Die einzelnen wirkungsorientierten Aktivitäten sind im Arbeitsplan des Exekutivorgans des UN ECE Übereinkommens über den weiträumigen grenzüberschreitenden Transport von Luftverunreinigungen und seiner Protokolle festgelegt und umzusetzen. Damit werden die Obligationen, die sich aus der UN ECE Konvention (CLRTAP), insbesondere deren Artikeln 2, 6, 7 und 8 ergeben, erfüllt. Zur Unterstützung der Verpflichtungen aus den wirkungsorientierten Aktivitäten sollen vom ICP Materials Trendexpositionen an einigen ausgewählten Indikator-Materialien in Europa in einem zeitlich eng umrissenen Projekt durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind insbesondere dazu geeignet den Reviewprozess des Multipollutant-Protokolls (Working Group an Effects) zu unterstützen. Dazu sind die Ergebnisse der WGE bis zur 27. Sitzung (Genf, September 2008) vorzulegen. Am Programm beteiligen sich 19 Staaten der Konvention. Davon wird Deutschland die Trendexposition an zwei Standorten (Berlin und Bottrop) übernehmen. Zur Durchführung der Trendexposition am Standort Bottrop ist ausschließlich das Zollern-Institut (Dr. Stefan Brüggerhoff) geeignet. Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen: - Ausbringen der Materialprüfkörper am Expositionsstandort Bottrop Lerschpfad; - Regelmäßige Wartung des Standortes während der einjährigen Exposition; - Messung von relevanten Umweltparametern, die nicht anderweitig ermittelt werden, mittels Passiv-Sammlern; - Zusammenstellung von Umwelt- und Klimaparametern, die von anderen Institutionen ermittelt werden; - Fachgerechte Abnahme und Rücksendung der Probekörper an die beteiligten Analyse-Labors; - Berichterstattung und Teilnahme an Task Force Meeting des ICP Materials.

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