Wie laesst sich der Sommersmog reduzieren? Massnahmen zur Verringerung der Ozonvorlaeufersubstanzen; Beurteilung der Paragraphen 40 a ff BImSchG; experimentelle Gesetzgebung; Schutzpflichten des Staates; Einschaetzungspraerogative des Gesetzgebers; welche weiteren Regelungen/Normen existieren zur Ozonverringerung?
In Deutschland werden große Mengen an Schmiermitteln und Wachsen für eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Anwendungen eingesetzt, die sich auch in ihrem Emissionsverhalten deutlich unterscheiden. Die internationalen Methodenvorschriften für die Berechnung der Emissionen bilden diese Unterschiede aber nicht ab. So wird für die Emissionsberechnung unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) nur ein einziger und zudem sehr hoher Emissionsfaktor zur Verfügung gestellt. Es ist in den Vorschriften auch nicht definiert, welche Prozesse bei den Anwendungsemissionen berücksichtigt werden müssen. Darum soll in dem Projekt ein Überblick gegeben werden, bei welchen Anwendungen Emissionen überhaupt eine Rolle spielen. Darauf aufbauend soll ein Modell für die Berechnung der Emissionen formuliert und geeignete Emissionsfaktoren hergeleitet werden.
Aufgabenbeschreibung: Für den Sommer 2016 und vorbehaltlich erfolgreich abgeschlossener Verhandlungsprozesse auf EU-Ebene, plant die EU-Kommission die Veröffentlichung der neuen 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie, welche die bestehenden 'National Emission Ceilings' (NEC) Richtlinie aktualisiert und die Anforderungen an die Mitgliedsstaaten teils deutlich erhöht. Neben neuen Zielen für die Emissionsminderung bis 2030 enthält der (Entwurfs-)Text eine Reihe von erweiterten technischen Aufgaben, die sehr umfängliche Anforderungen an die Berichterstattung stellen. Diese müssen in Zukunft aus dem bestehenden System der Emissionsberechnung und -berichterstattung bedient werden, so dass hier eine entsprechende Ertüchtigung notwendig ist. Im Projekt soll eine umfassende Analyse des finalen Richtlinientexts vorgenommen werden, die zwischen verpflichtenden und optionalen Anforderungen deutlich unterscheiden. Anschließend erfolgt die Defizitbestimmung mittels des Vergleichs mit den aktuellen Fähigkeiten des deutschen Systems zur Emissionsberichterstattung. Schließlich stellt das Projekt Handlungsoptionen dar, die zur Beseitigung der Defizite bestehen. Dabei erfolgt eine detaillierte Betrachtung der zeitlichen Zwänge und der sich ggf. ergebenden Ressourcenbedarfe. Im Zentrum des Vorhabens steht die Ertüchtigung des Systems zur Emissionsberichterstattung. Die Bewertung und nationale Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie bezüglich der Minderung von Emissionen bzw. die Erstellung neuer Projektionen etc. ist nicht vorgesehen.
In der rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis besteht weitgehend Einigkeit, dass zum Zwecke der Luftreinhaltung auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten Energieeffizienzanforderungen an die Anlagenbetreiber gestellt werden können. Unklar sind allerdings die näheren rechtlichen Gestaltungsspielräume, die das geltende Bundes-Immissionsschutzrecht insoweit vorgibt. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen sowohl die Art der zulässigen Maßnahmen (etwa den Inhalt von Vorsorgemaßnahmen jenseits des Standes der Technik), ihren räumlich-funktionalen Bezugsrahmen (etwa die Zulässigkeit von Verbundlösungen im Hinblick auf den klassisch engen Anlagenbegriff des BImSchG) als auch ihr Verhältnis zu Steuerungsinstrumenten anderer Rechtsgebiete (etwa die Anreizregulierung im Steuerrecht zugunsten verbesserter Energieeffizienz oder die treibhausgasbezogene Mengensteuerung des Emissionshandels). Das Vorhaben hat angesichts dieser rechtlichen Unklarheiten das Ziel, die näheren Konturen der Betreiberpflichten des BImSchG im Hinblick auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen darzulegen und den rechtlichen Handlungsrahmen für die Formulierung entsprechender Anforderungen auf Basis dieser Grundpflichten zu verdeutlichen. Auf Grundlage einer Analyse der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis sind eventuelle Entwicklungslinien bei der Auslegung und Anwendung der Betreiberpflichten darzustellen und ggf. Vorschläge für eine Weiterentwicklung von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu formulieren. Dabei ist auch darzulegen, wie sich neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen mit Instrumenten anderer Rechtsgebiete sachgerecht verknüpfen ließen.
General Information: In the context of recent publications from North America, indicating that moderate and low levels of air pollution have measurable short-term effects on mortality and morbidity, and the concern caused in the public and regulatory bodies, the APHEA (Short-term effects of Air Pollution on Heath: a European Approach) project investigated the issue in 15 European cities, within the Environment 1991-94 Programme. The combined analyses showed that particulate matter, SO2 and ozone were associated with statistically significant increases in total and cause specific daily mortality (an increase of 50 kg/m3 in one pollutant level was associated with 1-5 per cent increase in mortality). Particulate matter and ozone levels were found associated with hospital respiratory and COPD admissions (a 50kg/m3 increase in the pollutant level was followed by a 1-4 per cent increase in the daily number of admissions) while NO2 levels appeared associated with the number of asthma admissions. Other interesting results referred to regional differences and effect modification by season and by other pollutants. The present proposal has four objectives: 1. To investigate dose-response curves for air pollutants (particulate matter, SO2,NO2,Ozone, CO) -mortality (total, cardiovascular and respiratory) associations in 32 European cities/areas and air pollutants-hospital respiratory admissions in 7 areas, spread in 17 countries; 2. To address the problem of mortality displacement (i.e. how premature are the deaths caused by air-pollution) which is particularly important for evaluating the public health significance of the short-term air pollution health effects; 3. To investigate further regional differences in air pollutants- health associations; and 4. To evaluate results from Europe together with those from the U.S. in collaboration with a starting similar U.S. project. Extended and updated data files (up to 1995 or 96) will be used. The project is structured in Work Packages. In the initial stage (6 months) all Partners will compile their data files and send them to the four Partners who will be responsible for the analyses of individual data sets (13 months) and for the different aspects of the joint analyses (8 months). The next stages will be a collaboration with U.S. researchers (4 months) and the preparation of Reports and manuscripts (5 months). The project will be managed by a Steering Committee, while a Statistical group will be formed to decide on methodological aspects. The total duration of the project will be 36 months with a probable starting date 1/10/97. It is expected that the results will provide important input for public health protection policies and regulations concerning air quality. Prime Contractor: National and Kapodistrian University of Athens, Medical School, Department of Hygiene and Epidemiology; Athens-Goudi; Greece.
Neuere Untersuchungen haben gezeigt, dass der lungengaengige Feinstaub (PM10) die Gesundheit stark beeintraechtigen kann. Eine schweizerische Studie, die PM10 als Indikator fuer die Luftverschmutzung verwendet, kommt zum Schluss, dass unter anderem 3'800 vorzeitige Todesfaelle pro Jahr und jaehrliche Folgekosten von knapp 3 Mia. Franken (Gesundheitskosten, krankheits- und todesfallbedingte Produktionsausfaelle) auf das Konto der Luftverschmutzung gehen. Die Entstehung der PM10-Belastung ist komplex. Partikel gelangen durch Verbrennungsprozesse oder durch mechanische Einwirkung (z.B. Bremsabrieb, Strassenabrieb, Aufwirbelung) in die Luft oder bilden sich erst in der Atmosphaere aus gasfoermigen Luftschadstoffen. Die bisher veroeffentlichten Emissionsdaten beziehen sich auf den gesamten Schwebestaub, nicht auf PM10. Es ist zwar fuer den Verkehr, nicht aber fuer die uebrigen Quellen bekannt, welcher Anteil der Verbrennungsemissionen zur PM10-Fraktion gehoert. Ueber den Beitrag der diffusen Emissionen liegen erst erste Schaetzungen vor. Ausserdem sollten die Daten ueber die chemische Zusammensetzung der PM10-Immissionen und Abschaetzungen ueber Anteile, die verschiedene Quellen an den Immissionen verschiedener Standorttypen haben, verbessert werden. Aufgrund der umfangreichen wissenschaftlichen Daten ueber die gravierenden Auswirkungen von PM10 auf die Gesundheit hat die Eidgenoessische Kommission fuer Lufthygiene vorgeschlagen, die Immissionsgrenzwerte fuer den gesamten Schwebestaub durch PM10-Grenzwerte zu ersetzen (Aenderung der Luftreinhalteverordnung ). Es ist abzusehen, dass nach Inkrafttreten der neuen Immissionsgrenzwerte in stark belasteten Gebieten Massnahmen zur Verminderung der PM10- Belastung noetig sein werden. Die Resultate dieses Projektes werden zur Festlegung einer geeigneten Strategie beitragen. Das Projekt ergaenzt und stuetzt sich auf andere laufende Projekte der Abteilung Luftreinhaltung betreffend Partikelemissionen, Ausarbeitung von Messmethoden fuer die PM10-Messung und bestimmter Inhaltsstoffe. Das Projekt wird im Rahmen des NFP41, Verkehr und Umwelt, auch vom schweizerischen Nationalfonds unterstuetzt (Projekt Nr. 4041-05085). Projektziele: Das Projekt wird die Immissionen von PM10 und PM2.5 an verschiedenen Standorten, die sich bezueglich ihrer Verkehrsexposition unterscheiden, chemisch-physikalisch charakterisieren. Dies wird die Identifizierung der Verursacher und die Quantifizierung der Anteile verschiedener Quellengruppen an den Immissionen erlauben. Das Projekt wird dazu beitragen, geeignete Massnahmen zur Reduktion der PM10-Belastung auszuarbeiten. Umsetzung und Anwendungen: Die Ergebnisse sollen den Behoerden von Bund und Kantonen als eine Grundlage zur Festlegung geeigneter Massnahmen zur Reduktion der PM10-Belastung dienen.
SEFIRA has the objective of creating a European coordination of transdisciplinary scientific and socio-economic resources in order to support the review and implementation of air quality legislation by the European Commission (EC) led by DG Environment. The EC has now given increased attention to the socio-economic dimension of air quality policies in order to improve their effectiveness and acceptability. SEFIRA will coordinate some of the best scientific and socio-economic resources and will review air quality policies and legislation at the interface between environmental, economic and social sciences in order to achieve a deeper understanding of these complex issues. Individual behaviours and choices will be analysed in a socio-economic context ranging from the local to the European level. The main fields involved in the action will be atmospheric sciences, environmental and legal sociology, anthropology, geography and economics. The integration of disciplines, the relationship with the most relevant stakeholders and an effective coordination between the SEFIRA consortium and other European projects in the same field will be a priority. The project strategy will support the development of a new European appraisal of problems and resources in the field, will deploy a pilot survey and a test of policy implementation by innovative models of individual choices analysis and ecosystem services valuation. Stakeholders will be involved from the beginning of the project in a process of dialogue and cooperative problem solving in order to ensure relevance and robustness as the work progresses from local to European level.
Promotionsvorhaben
A) Problemstellung: Unter Federführung des BMU (Z II 6) wird in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein Emissionshandelsmodell für Deutschland im Rahmen der Klimarahmenkonvention erarbeitet. Damit muss auch die EG-Richtlinie zum gemeinschaftsweiten Emissionshandel umgesetzt werden. Die Ausarbeitung dieses Modells bedarf der rechtlichen Evaluierung und Begleitung, wobei vor allem Fragen der national- und europarechtlichen Anbindung des Modells, aber auch der institutionellen Ausgestaltung, geprüft werden müssen. Der Auftrag besteht aus einem gutachterlichen und einem beratenden Teil. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Der Umsetzungs- und Implementierungsprozess bedarf weiterhin einer dauerhaften rechtlichen Flankierung. Ggf. sollen die (Zwischen-)Ergebnisse in einem (oder mehreren) Fachgesprächen diskutiert werden. C) Ziel des Vorhabens ist, bis zum Jahr 2005 (Beginn des EU-weiten Emissionshandels) ein rechtskonformes Emissionshandelsmodell implementieren zu können.
Die Abgasbelastung durch den Strassenverkehr haengt zum einen von der Verkehrsstaerke und zum anderen von der spezifischen Emission des Einzelfahrzeuges ab. Im Hinblick auf die unterschiedliche Entwicklung dieser beiden Einflussparameter werden die Schadstoffimmissionen sowie das Verkehrsaufkommen an einem Autobahnabschnitt erfasst, korreliert und bewertet werden. Durch den Bau einer Laermschutzwand veraendern sich ab Mitte 1997 die Schadstoffausbreitungsbedingungen, auch im Bereich der Autobahn selbst.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 23 |
| Kommune | 1 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 22 |
| Text | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 18 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 19 |
| Webseite | 3 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 22 |
| Luft | 21 |
| Mensch und Umwelt | 23 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 23 |