Das Projekt "Optimierung der Lungenkrebstherapie mit ionisierenden Strahlen, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt am Main, Zentrum der Radiologie, Klinik für Strahlentherapie und Onkologie.
Das Projekt "Lungenkrebsrisiko durch Radon in der Bundesrepublik Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität-Gesamthochschule Wuppertal, Fachbereich 14 Sicherheitstechnik, Fachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltmedizin.Ziel der Studie ist die Ermittlung der Expositions-Wirkungs-Beziehung zwischen Innenraumbelastungen an Radon und dem Auftreten des Lungenkarzinoms unter Beruecksichtigung des Rauchens und beruflicher Karzinogene. Dazu werden im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie in einem Zeitraum von vier Jahren mehr als 3000 Lungenkrebsfaelle und 3000 nach Alter und Geschlecht gematchten Kontrollpersonen in drei Studienregionen (Ostbayern, Saarland/NRW, Thueringen (Sachsen)) auf ihre Exposition befragt und durch Messung mittels Kernspurdosimetern in allen in den letzten 35 Jahren bewohnten Wohnungen ihre Exposition ermittelt.
Das Projekt "Messung des Radons und seiner Folgeprodukte in Wohnraeumen und im Freien und Abschaetzung der daraus resultierenden Strahlenexposition, Messungen des Radons und seiner Folgeprodukte in Wohnraeumen und im Freien und Abschaetzung der daraus resultierenden Strahlenexposition der Bevoelkerung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität des Saarlandes, Fachbereich Theoretische Medizin, Fachrichtung Biophysik und Physikalische Grundlagen der Medizin.Das Institut fuer Biophysik der Universitaet des Saarlandes fuehrt, mit Foerderung durch das BMI, die o.a. Messungen durch. Ziel des Vorhabens ist es, vor allem die Strahlenexposition der Lunge durch Radon zu bestimmen. Bisherige Abschaetzungen haben ergeben, dass die zusaetzliche Strahlenexposition der Lunge vor allem durch die radioaktiven Folgeprodukte des radioaktiven Edelgases Radon bei etwa 1 milli Sievert pro Jahr liegt und damit in der gleichen Groessenordnung wie die unveraenderte natuerliche Strahlenexposition.
Das Projekt "Passivrauchen und Lungenkrebs ; Untersuchung zu beruflichen Faktoren des Lungenkrebses" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung / Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität-Gesamthochschule Essen, Universitätsklinikum, Medizinische Einrichtungen, Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie.Untersuchung des Einflusses beruflicher Faktoren und des Passivrauchens auf das Lungenkrebsrisko in einer Fall-Kontroll-Studie mit 1004 Faellen und 1004 Kontrollen. Fortfuehrung der statistischen Auswertungen zu dieser 1987-1995 in Bremen durchgefuehrten Studie. Ergebnisse: vielfaeltig, siehe Bericht.
Das Projekt "Verbundforschungsvorhaben 'Untersuchungen zur Auswirkung von Strahlenschaeden bei ehemaligen Mitarbeitern der Wismut AG durch Bestimmung sogenannter Biomarker bzw. Bioindikatoren" wird/wurde gefördert durch: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität-Gesamthochschule Essen, Fachbereich 14 Medizin, Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin.Aussergewoehnliche gesundheitliche Belastungen der Wismut-Beschaeftigen zu DDR-Zeeiten - insbesondere durch Radioaktivitaet - lassen fuer die naechsten Jahre eine hohe Zahl an Berufserkrankungen erwarten. Die Berufsgenossenschaften muessen sich im Praeventionsbereich darauf mit der Entwicklung geeigneter Instrumentarien fuer Vorsorge und Frueherkennung vorbereiten. - Ziel: Charakterisierung des strahlenexponierten Risiko-Kollektivs; Ermittlung der diagnostischen Verfahren, die fuer eine regelmaessige Vorsorge geeignet sind, d.h. Sensitivitaet und Spezifitaet der Verfahren im Hinblick auf spezifische Einwirkungen und ihre Beziehungen zur Kanzerogenese; Ermittlung von Hoechst-Risikogruppen; Unterscheidung zwischen beruflich bedingten und ausserberuflich bedingten Tumoren. - Methodik: Repraesentative Auswahl von 100 ehemaligen Wismut-Beschaeftigten mit hoher Strahlenbelastung und 50 Kontrollpersonen; Gewinnung von Untersuchungsmaterial durch broncho-alveolaere Lavage und Buerstenbiopsie sowie aus Lymphozyten, Sputum und Tumorgewebe; Charakterisierung nachweisbarer Zellveraenderungen, die indikativ fuer Schaeden der zellulaeren genetischen Substanz durch radioaktive Strahlung und genotoxische Arbeitsstoffe sind; Einsatz aller derzeit verfuegbaren und ausgewiesenen Methoden des Nachweises genetischer Zellschaeden: Marker der DNA-Schaedigung in Zielzellen und Surrogatzellen, sytologische und zythogenetische Marker, Marker der veraenderten Genexpression (p53-Protin im Serum, Onkogenprodukte); Ausarbeitung und Optimierung des Methodenarsenals. - Umsetzung geplant: Medizinisches Vorsorgeprogramm fuer Wismut-Beschaeftigte (Screening, Biomonitoring).
Das Projekt "Umweltgerechtigkeit im Land Berlin - Entwicklung und Umsetzung einer praxistauglichen Konzeption zur Untersuchung der (stadt-)räumlichen Verteilung von Umweltbelastungen" wird/wurde ausgeführt durch: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.Ziele: Ziel des ressortübergreifenden Projekts Umweltgerechtigkeit im Land Berlin' ist die Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Umweltgüte, Gesundheit und Sozialstruktur. Gleichzeitig soll auf der Grundlage ausgewählter kleinräumiger Gebiete (Verkehrszellen / lebensweltlich orientierter Räume) GIS-gestützte Aussagen erarbeitet werden, die eine Übertragung auf andere stadtstrukturell vergleichbare Gebiete zulassen. Im Ergebnis soll eine zusätzliche räumliche Betrachtungsebene entwickelt werden, die in bestehende Monitoringverfahren integriert werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenführung verschiedener räumlicher und umweltbezogener Daten auf einen gemeinsamen Raumbezug. Im Vordergrund stehen vor allem methodische Fragestellungen und mögliche praxistaugliche Herangehensweisen.; Vorgehensweisen: Das Projekt geht von der Annahme aus, dass gesundheitsbeeinträchtigende Wohnbedingungen in den unteren Statusgruppen häufiger anzutreffen sind als in den oberen. Die ungleiche Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen soll zunächst bezogen auf die Themenfelder Verkehrslärm, verkehrsbedingte Luftbelastungen, Bioklima und wohnungsnahe Grünflächen untersucht werden. In einem weiteren Schritt sollen gesundheitsbezogene Aussagen in die Untersuchung einbezogen werden. Vorgehensweisen: 1. Bestandsaufnahme der gesundheitsrelevanten Umweltdaten 2. kleinräumige Regionalisierung der Daten auf einen gemeinsamen Raumbezug 3. Verschneidung der einzelnen Themenfelder mit sozialstrukturellen Daten 4. Zusammenführung der Daten auf eine Betrachtungsebene 5. Identifizierung mehrfach belasteter (vulnerabler) (Stadt-)gebiete 6. Ableitung bzw. Entwicklung planungsrelevanter praxistauglicher Indikatoren 7. Integration in bestehende Monitoringverfahren 8. Verrechtlichung der Aussagen durch Integration in das Berliner Planungssystem.; Ergebnisse: Zwischenzeitlich liegen für die Themenfelder Verkehrslärm, Luftgüte, Bioklima und wohnungsnahe Grünflächen erste Ergebnisse vor. Es zeigt sich, dass aufgrund der methodischen GIS-gestützten (geographische Informationssysteme) Herangehensweise die Möglichkeit besteht, die unterschiedlichen Datensätze der einzelnen Themenfelder kleinräumig zu regionalisieren bzw. auf einen gemeinsamen Raumbezug zusammenzuführen.
Das Projekt "Dosimetrische und epidemiologisch-statistische Aspekte der Radonwirkung in den Atmungswegen" wird/wurde ausgeführt durch: Bernische Radiumstiftung.'- Ist die Luftkonzentration an Tochterprodukten des Radons mindestens teilweise verantwortlich fuer die Entstehung der Atemwegskarzinome? Umweltbezug: 1. Berechnung der von den Radon-Tochterprodukten in den Bronchien erzeugten Strahlendosen. 2. Wenn in einer bestimmten Region die Bronchialdosis zu hoch resultiert, muessen die bestehenden Gebaeude ev. saniert oder fuer neue Gebaeude spezifische Baureglemente (Lueftung der Keller) erlassen werden.
Radon-Vorsorgegebiete In Radon -Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz seit 2021 Regelungen zum Schutz vor Radon , die über die bundesweit gültigen Vorschriften an anderen Orten hinausgehen. Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, Gebiete als Radon -Vorsorgegebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist. Um die bisherige Datengrundlage zu verbessern, können die Bundesländer Messprogramme durchführen, bevor sie die Gebiete bestimmten. Bei der Auswertung der Messdaten können sie sich unter anderem vom BfS unterstützen lassen. In Radon -Vorsorgegebieten sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vor Radon vor. Reichert sich Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, bis Ende 2020 erstmalig festzulegen (nach bestimmten Kriterien, die unter anderem auch in der Strahlenschutzverordnung geregelt sind), welche Gebiete das sind. Radon-Vorsorgegebiete Besonderen Handlungsbedarf beim Schutz vor Radon sieht der Gesetzgeber für Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Das sind Gebiete, in denen in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Sie werden Radon -Vorsorgegebiete genannt. Die Bundesländer waren verpflichtet, bis Ende 2020 Radon-Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen. Welche Gebiete das genau sind, bestimmten die Bundesländer erstmalig bis Ende 2020. Seit dann, spätestens aber seitb dem 1. Januar 2021, gelten in Radon -Vorsorgegebieten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz . Erhöhte Radon -Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon -Vorsorgegebieten vorkommen. Der Schutz vor Radon ist daher auch in Regionen wichtig, die nicht Radon -Vorsorgegebiet sind. Kriterien für Radon-Vorsorgegebiete Die Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft gilt gemäß Strahlenschutzverordnung als "überdurchschnittlich häufig", wenn sie auf mindestens 75 Prozent der Fläche einer Verwaltungseinheit in mindestens 10 Prozent der Gebäude zu erwarten ist. Eine Verwaltungseinheit kann zum Beispiel eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde sein. Welche Verwaltungseinheiten für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete gewählt werden, entscheidet jedes Bundesland für sich. Bundesländer legten Radon-Vorsorgegebiete fest Gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes sind die Bundesländer dafür verantwortlich, die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen sowie dies mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Dabei mussten sie nicht bei null anfangen: Wo viel Radon vorkommt, ist bekannt, denn beim Bund und den Bundesländern liegen Messdaten aus Häusern und dem Boden sowie geologische Informationen vor. Die Herausforderung liegt im Detail: Die Bundesländer müssen feststellen, wo genau die Kriterien für ein Radon -Vorsorgegebiet erfüllt sind. Details sind in § 153 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Messdaten und Prognosen Weil nicht für jedes Gebäude Radon -Messdaten existieren, müssen die Bundesländer Prognosen darüber erstellen, wie häufig der Referenzwert in den Gebäuden in einer bereits bestehenden Verwaltungseinheit (zum Beispiel einer Stadt, einem Kreis oder einer Gemeinde) wahrscheinlich überschritten wird. Geeignete Daten für die Prognosen sind laut Strahlenschutzverordnung "insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222 - Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messdaten der Bodenpermeabilität, Messdaten zur Radon-222 - Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsplätzen sowie Fernerkundungsdaten." Festlegung basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen Um die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen, müssen die Bundesländer eine wissenschaftlich basierte Methode verwenden. Die Strahlenschutzverordnung schreibt aber keine konkrete Methode vor. Die Bundesländer haben dadurch den Entscheidungsspielraum, eine Vorgehensweise zu wählen, die zu den lokalen Gegebenheiten vor Ort passt. Entscheidend ist, dass die Vorgehensweise der Bundesländer eine wissenschaftliche Grundlage hat und geeignet ist, die Häufigkeit der Überschreitungen des Referenzwertes der Radon -Konzentration in Innenräumen zu schätzen. Wenn sich ein Bundesland dazu entschied, keine Radon -Vorsorgegebiete in seinem Hoheitsgebiet festzulegen, muss es auch diese Entscheidung auf einer wissenschaftlichen Grundlage treffen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um abzuschätzen, wo Radon in welcher Höhe in Gebäuden auftreten kann: Vom Radon-Vorkommen in der Bodenluft und der Gasdurchlässigkeit des Bodens auf die mögliche Radon -Konzentration in Häusern schließen oder von Messwerten der Radon-Konzentration in Innenräumen auf die Überschreitungshäufigkeit zu schließen. Diese Variante erfordert jedoch eine sehr große Anzahl von Messungen. BfS unterstützte mit Prognosedaten Die Bundesländer können sich vom Bund dabei unterstützen lassen, Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln. Sie müssen diese Unterstützung aber nicht in Anspruch nehmen. Zum Beispiel können die Bundesländer zusätzliche, vom Bund finanzierte Radon -Messungen in Gebäuden und in der Bodenluft durchführen und diese Daten an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) schicken. Zusammen mit Daten zu Radon in Innenräumen und der Bodenluft , die beim BfS bereits vorliegen, erstellte das BfS für die Bundesländer hieraus eine Prognose, wo mit welcher Häufigkeit Überschreitungen des Referenzwertes in Gebäuden zu erwarten sind. Anschließend aktualisierte das BfS auch seine im Internet veröffentlichte Prognosekarte des Radon-Potenzials . Das Radon -Potenzial gibt an, wie stark Radon aus dem Boden entweichen und potenziell in Innenräume von Häusern gelangen kann. Aufgrund von Radon -Messdaten aus dem Boden und aus Gebäuden sowie Informationen über die Bodenbeschaffenheit errechnete das BfS für alle Flächen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man in Aufenthaltsräumen Radon -Konzentrationen über dem Referenzwert finden würde - unabhängig davon, ob auf der Fläche tatsächlich in Deutschland übliche Wohnhäuser stehen oder nicht. Die Prognose des BfS richtet sich dabei nicht in allen Fällen nach Verwaltungseinheiten, sondern ist in einem Raster über Deutschland verteilt. Mit dieser Prognose unterstützte das BfS die Bundesländer dabei, die Gebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen hauptsächlich in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland – also dort, wo hohe Anteile von uranhaltigem Gestein im Boden enthalten sind. Radon entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran . Unterschiede zwischen BfS -Prognose und Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete Die Bundesländer können die Prognose des BfS für die Ausweisung der Radon -Vorsorgegebiete direkt übernehmen oder sie um weitere Informationen ergänzen, die das BfS für eine bundesweite Prognose nicht berücksichtigen kann. Das können etwa kleinräumige geologische Besonderheiten oder das Wissen über Bergbauaktivitäten im jeweiligen Bundesland sein. Unterschiede zwischen der BfS -Prognose und den Gebietsfestlegungen der Bundesländer treten somit auf. Sie können daher rühren, dass das BfS -Raster und die Verwaltungseinheiten in den Bundesländern nicht deckungsgleich sind, und dass lokale Besonderheiten, die von den Bundesländern in ihre Entscheidung einbezogen werden, in der bundesweiten Prognose des BfS nicht berücksichtigt sind. Bundesländer informierten über ihre Entscheidung Alle Bundesländer, die Radon -Vorsorgegebiete festlegten, mussten ihre Entscheidung bis Ende 2020 in ihren jeweiligen Amtsblättern veröffentlichen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die im Strahlenschutzgesetz vorgesehenen besonderen Regelungen zum Schutz vor Radon in diesen Gebieten in Kraft treten konnte. Gemäß § 121 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes ist die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. So können die Vorsorgegebiete angepasst werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Schutz vor Radon auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sinnvoll Auch außerhalb der Radon -Vorsorgegebiete sollte man freiwillig die Radon-Konzentration in Gebäuden messen (lassen). Besonders in benachbarten Gebieten von Radon -Vorsorgegebieten können erhöhte Radon -Werte in Gebäuden verhältnismäßig oft vorkommen, auch wenn die Kriterien zur Ausweisung des Gebietes als " Radon -Vorsorgegebiet" nicht erfüllt werden. Nur Messungen können zeigen, ob die Konzentration von Radon in einem Gebäude Schutzmaßnahmen erfordert. Zuständige Ministerien der Bundesländer Zuständig für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete in den einzelnen Bundesländern sind die jeweiligen Landesministerien – diese sind (Stand 31. Dezember 2020): Zuständige Landesministerien Bundesland Ministerium Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Pressemitteilung: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt Berlin Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pressemitteilung: Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen NLWKN : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Pressemitteilung: Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland Pressemitteilung: Ausweisung von Radonvorsorgegebieten aktuell nicht notwendig Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Pressemitteilung: Sachsen informiert über Radon-Vorsorgegebiete Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Pressemitteilung: In Schleswig-Holstein muss kein Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen werden Thüringen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pressemitteilung: TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus Stand: 19.03.2025 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
1.000 kostenfreie Radon-Messungen in Bonn für die Forschung Studie untersucht Einfluss städtischer Bau- und Infrastruktur auf Radon in Wohnungen Ausgabejahr 2025 Datum 15.01.2025 Untersuchungsgebiet Bonn Quelle: travelview/Stock.adobe.com In Wohnungen kann ein unsichtbarer, geruchloser Schadstoff auftreten: das radioaktive Gas Radon . Es gehört zu den häufigsten Auslösern von Lungenkrebs – nach dem Rauchen, das an der Spitze der Auslöser steht. Bei der Suche nach Radon in Innenräumen steht das Messen im Mittelpunkt. Wer im Bonner Stadtgebiet lebt, hat jetzt die Chance auf eine kostenlose Radon-Messung . Für eine Studie sucht das Sachverständigenbüro Dr. Kemski im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) 1.000 Haushalte in Bonn, die die Radon -Konzentration in ihren Wohnräumen bestimmen lassen möchten. Radon entsteht im Boden. Von dort aus kann es in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft ansammeln. Ob die Radon -Konzentration erhöht ist, lässt sich mit einfachen Messgeräten feststellen. Diese benötigen keinen Strom und senden weder Licht noch Geräusche aus. Teilnehmer*innen erhalten Messergebnisse aus ihrer Wohnung Wer sich für eine Teilnahme an der Studie entscheidet, bekommt solche Radon -Messgeräte bequem und kostenfrei per Post zugeschickt und stellt sie selbst auf. Nach einem Jahr sendet man sie zurück. Das Studienteam macht keine Hausbesuche. Nach Auswertung der Geräte im Labor erhalten die Teilnehmer*innen die Messergebnisse für ihr Haus oder ihre Wohnung . Sollten die Messungen tatsächlich erhöhte Werte zeigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu schützen: Zum Beispiel können undichte Stellen, durch die das Radon in das Haus eintritt, abgedichtet werden. Auch eine verbesserte Belüftung kann helfen. Sogenannte Radon -Fachpersonen können dabei unterstützen, die passenden Maßnahmen auszuwählen und umzusetzen. Anonymisierte Messdaten dienen der Forschung Weg des Radons vom Boden ins Haus Wie viel Radon in ein Gebäude eindringen kann, hängt von der Bausubstanz des Hauses und von der Beschaffenheit des Bodens ab. Manche Böden enthalten besonders viel Radon oder transportieren es besonders gut an die Gebäude heran. Die Studie soll herausfinden, wie städtische Infrastruktur und dichte Bebauung das Vorkommen von Radon in Wohngebäuden beeinflussen. Untersucht wird beispielsweise, welche Auswirkungen Bodenversiegelung, künstliche Auffüllungen oder Verkehrswege auf die Radon -Konzentration im Boden und in Innenräumen haben. Die Messergebnisse aus den teilnehmenden Haushalten werden dafür in anonymisierter Form genutzt. Zusätzlich wird an ausgewählten Orten in Bonn die Radon-Konzentration in der Bodenluft bestimmt. Anmeldung zur Teilnahme direkt beim Sachverständigenbüro Wer mehr über die Studie wissen möchte, findet auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz weitere Informationen oder kann sich unter www.kemski-bonn.de/Radon_Stadt direkt beim Sachverständigenbüro Dr. Kemski anmelden. Das Angebot richtet sich vorrangig an Bonner Haushalte. Bewerbungen aus angrenzenden Städten und Gemeinden werden so weit wie möglich ebenfalls berücksichtigt. Stand: 15.01.2025
Radon-Biobank soll Wissen über Wirkung von Radon erweitern Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Universitätsmedizin Göttingen Ausgabejahr 2025 Datum 07.01.2025 Sammlung von Bioproben für eine Radon Biobank Das radioaktive Gas Radon ist eine der Hauptursachen von Lungenkrebs. Doch welche zugrundeliegenden biologischen Wirkungen hat es, etwa auf das blutbildende System? Um Forschung zu dieser Frage zu ermöglichen, bauen das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) eine Radon-Biobank auf. Die UMG sammelt Bioproben wie Blut und Speichel von Personen, die einer bekannten Radon - Aktivität ausgesetzt waren. Die Biobank selbst wird beim BfS angesiedelt sein. Das dreijährige Projekt läuft seit November 2023 und wird mit knapp 700.000 Euro aus dem Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanziert. Radon ist ein radioaktives Gas, das im Boden entsteht. Von dort aus kann es zum Beispiel durch Risse im Fundament oder durch undichte Kabel- und Rohrdurchführungen in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Dass Radon das Lungenkrebs- Risiko erhöht, ist aus epidemiologischen Studien wissenschaftlich gut belegt. Weit weniger gut erforscht sind zugrundeliegende biologische Wirkungen von Radon . In den wenigen bisherigen biologischen Studien am Menschen wurde vor allem biologisches Material von Männern untersucht. Alter und Geschlecht in der Radon -Forschung berücksichtigen Automatische mikroskopische Analyse von DNA-Schadensmarkern Die Radon -Biobank nimmt nun die gesamte Bevölkerung in den Blick. Sie ermöglicht spätere Projekte, die die biologischen Wirkmechanismen von Radon erforschen. Dabei soll auch der Einfluss von Alter und Geschlecht untersucht werden. Die in der Zukunft gewonnenen Erkenntnisse sollen zu einem verbesserten Schutz vor Radon beitragen. Eine vergleichbare Radon -Biobank gibt es bisher weder in Deutschland noch im Ausland. Nach Abschluss des Projektes soll die Radon -Biobank Daten und Bioproben von etwa 600 Personen aus zirka 200 Haushalten enthalten, darunter auch Proben von Kindern. Hierfür hat das BfS damit begonnen, Teilnehmer*innen einer früheren Studie zu kontaktieren, in deren Wohnungen Radon -Messungen durchgeführt wurden. Um eine Probennahme gebeten werden Haushalte mit höheren Radon -Werten (über 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) sowie Haushalte mit sehr niedrigen Radon -Werten (unter 40 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft). Mehr als 100 Haushalte haben bereits zugesagt. UMG sammelt Bioproben, BfS lagert und analysiert Geplante Bioproben und Analysen Ein Studienteam unter der Leitung von Rami El Shafie, Stellvertreter des Direktors der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), und Sara Nußbeck, Leiterin der Zentralen Biobank der UMG, startete im November 2024 die Sammlung von Daten und Bioproben. Das speziell qualifizierte Team sucht die Studienteilnehmer*innen zu Hause auf und entnimmt Blut, Speichel und abgehustetes Sekret aus den Bronchien, auch Sputum genannt, sowie Abstriche aus Mund und Nase. Neben den Bioproben werden mit einem Fragebogen Daten zur Gesundheit und zum Lebensstil erhoben. Daten und Bioproben gehen im Anschluss an den BfS -Standort München (Neuherberg), wo sie im Fachgebiet Strahlenbiologie aufbereitet, gelagert, verwaltet und analysiert werden. Die Proben- und Datensammlung ist auf Anfrage und nach positiver Begutachtung auch für andere Forscher*innen aus europäischen Ländern, für die entweder die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) oder ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gilt, verfügbar. Rückschlüsse auf die Personen, die die Bioproben und Daten gespendet haben, sind dabei nicht möglich. Die Studie ist im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) und im WHO Register für klinische Studien offiziell registriert. Stand: 07.01.2025
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Bund | 162 |
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